Mandari Insight

V/0270/2018

Antrag der Ratsgruppe AfD Nr. A-R/0077/2017 "Sonderfonds für Schwangere - Höchstbeträge für Einzelleistungen aufstocken"

Vorlagen 29.03.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 16.05.2018, TOP 2.2

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

A-R-0077-2017-Sonderfonds für Schwangere Höchstbeträge für Einzelleistungen aufstocken

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

4305 Zeichen

V/0270/2018 
V/0270/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag der Ratsgruppe AfD Nr. A-R/0077/2017  
"Sonderfonds für Schwangere - Höchstbeträge für Einzelleistungen aufstocken" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die folgenden Ausführungen zur Kenntnis. Dabei wird 
darauf hingewiesen, dass der Haushaltsansatz ab 2018 ff. um rund 40 % erhöht wurde.  
 
2. Der Antrag der Ratsgruppe AfD Nr. A-R/0077/2017 „Sonderfonds für Schwangere – 
Höchstbeträge für Einzelleistungen aufstocken“ ist damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Der Sonderfonds der Stadt Münster wurde 1976 vor der Aufnahme der  Schwangerschaftsberatung 
eingerichtet, um Frauen und Paaren in Konfliktsituationen über die gesetzlichen Hilfen hinaus eine 
konkrete Unterstützung anbieten zu können.  Bei den Sonderfondsmitteln handelt es sich um freiwill i-
ge Hilfen, die schnell und unbüro kratisch gewährt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Lei s-
tungen aus dem Sonderfonds. Alle Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster bete i-
ligen sich an der Vergabe der Mittel (Diakonie Münster, Donum vitae, ProFamilia, SKF und Stadt 
Münster). Die Höhe des Sonderfonds ist seit der Euro -Umstellung in 2002 (500.000 DM = 255.650 €) 
unverändert. Die Ausgaben konnten bisher, zum Teil durch budgetneutrale Verlagerungen im Hau s-
halt des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien, immer geleistet werden. Der Haushaltsansatz 
wurde im Rahmen der Etatberatungen aufgrund eines Antrages von CDU / Bündnis 90/Die Gr ü-
nen/GAL Ende 2017 um 100. 000 € auf 355.650 €  ab 2018 ff aufgestockt. 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
27.03.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Vogt 
Telefon: 492 51 75 
VogtH@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0270/2018 
Grundlage für die Gewährung der finanziellen Hilfen aus dem Sonderfonds der Stadt Münster sind die 
Richtlinien zur Vergabe  der Mittel aus dem Sonderfonds der Stadt Münster “Hilfen für Schwangere, 
Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“, gültig ab 01.04.2014.  
Auf der Grundlage der Antragszahlen im Jahr 2017 wur de berechnet, welcher Finanzbedarf erforder-
lich wäre, wenn die Beträge für die einzelnen Leistungen entsprechen d dem Vorschlag des Antrages 
der AfD-Ratsgruppe erhöht würden: 
 
Art der Leistung Gültiger 
Betrag 
Vorgeschlagener 
Betrag 
Tatsächliche 
Ausgaben 2017 
Finanzielle Au s-
wirkungen 
Bekleidungshilfen für die 
Schwangere 
(ergänzende Leistung zu 
SGB II – Anspruch = 208 €)* 
200,00 € 
(100,00 €) 1.000,00 € 27.300,00 € 193.000,00 € 
Babyerstausstattung 
(ergänzende Leistung zu 
SGB II – Anspruch = 481 €)* 
565,00 € 
(130,00 €) 2.000,00 € 55.560,00 € 378.000,00 € 
Bedarf im 1. Lebensjahr 300,00 € 3.000,00 € 138.600,00 € 1.386.000,00 € 
Bedarf im 2. Lebensjahr 200,00 € 1.500,00 € 62.000,00 € 465.000,00 € 
Bedarf im 3. Lebensjahr 150,00 € 1.000,00 € 35.000,00 € 233.000,00 € 
Einrichten bei schwange r-
schaftsbedingten Umzug 400,00 € 5.000,00 € 24.500,00 € 305.000,00 € 
Summe gesamt   342.960,00 € 2.960.000,00 € 
 
* Hinweis: 
Abweichend von den Richtlinien werden bei den vorgeschlagenen Beträgen die  einmaligen Beihilfen, die 
vom Jobcenter im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) f ür die Schwangerschaft 
gewährt werden, nicht berücksichtigt.  
 
Aufgrund der Entwicklung der Antragszahlen und der Ausgabenstruktur der letzten Jahre 3 Jahre  hat 
der Rat der Stadt Münster im Rahmen der Etatberatungen die Erhöhung des Haushaltsansatzes um 
100.000 € auf 355.650 € ab 2018 ff  beschlossen. Dadurch kann davon ausgegangen  werden, dass 
alle Anträge auf der Basis der gültigen Richtlinien im laufenden Jahr bewilligt werden können. Weitere 
Haushaltsmittel für die Aufstockung stehen nicht zur Verfügung.  
 
Der Antrag A-R/0077/2017 „Sonderfonds für Schwangere – Höchstbeträge für Einzelleistungen 
aufstocken“ ist damit erledigt.  
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlage: 
Antrag an den Rat A-R/0077/2017 der Ratsgruppe AfD „Sonderfonds für Schwangere - Höchstbeträ-
ge für Einzelleistungen aufstocken“

Anlage A

900 Zeichen

Anlage A zur V/0270/2018 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage soll der Antrag der AfD-Ratsgruppe A-R/0077/2017 „Sonderfonds für Schwangere 
– Höchstbeträge für Einzelleistungen aufstocken“ erledigt werden. Es geht um eine Verfünf- bis 
Verzehnfachung der Beträge für einzelne Leistungen aus dem Sonderfonds, die einen ungefähr 
achtfachen Mittelverbrauch bedeuten würde. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Grundsätzlich geht es um das Ziel der Erhöhung der Familienfreundlichkeit und sozialer Balance 
in der Stadtgesellschaft durch finanzielle Förderung von Schwangeren. 
 
 
Finanzierung 
Durch den Beschlussvorschlag der Vorlage ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
Der Sonderfonds stellt eine freiwillige Leistung der Stadt Münster dar.

A-R-0077-2017-Sonderfonds für Schwangere Höchstbeträge für Einzelleistungen aufstocken

4410 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0077/2017 
 
 
 
                                                           
AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster    Warendorfer Str. 157    48145 Münster  
 
Münster, den 01.12.2017 
 
Antrag an den Rat der Stadt Münster nach §3 Abs.2 der Geschäftsordnung des 
Rates der Stadt Münster 
 
Ratsantrag: Sonderfonds für Schwangere – Höchstbeträge für Einzelleistungen 
                   aufstocken 
 
Der Rat möge beschließen: 
Die Höchstbeträge für Einzelleistungen des Sonderfonds der Stadt Münster 
„Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen 
Lebens“ werden wie folgt festgesetzt: 
Bekleidungshilfe für Schwangere     1.000,00 Euro 
Babyausstattung       2.000,00 Euro 
Bedarf im ersten Lebensjahr des Kindes   3.000,00 E uro 
Bedarf im zweiten Lebensjahr des Kindes   1.500,00 Euro 
Bedarf im dritten Lebensjahr des Kindes   1.000,00 Euro 
Bedarf für Wohnen und Einrichten bei 
schwangerschaftsbedingtem Umzug (optional)   5000,0 0 Euro.  
 
Begründung: 
Der Schutz des ungeborenen Lebens ist eine Verpflichtung aller staatlichen Organe. 
Ebenso die Unterstützung der werdenden Mütter in der durch die Schwangerschaft 
ausgelösten lebensverändernden Situation. 
Der Jahresbericht zur Schwangerschaftsberatung der Stadt Münster für 2016 hält 
fest: „Die finanzielle Hilfegewährung in Verbindung mit professioneller Beratung hat 
sich als Türöffner bewährt“. Die Gewährung von finanziellen Hilfen hat sich bewährt. 
Sie soll den Frauen helfen. In Situationen, wo durch eine Schwangerschaft eine 
finanzielle Überforderung besteht.

In deren Folge sich die Schwangere nicht in der Lage sieht, die finanzielle 
Mehrbelastung durch die Schwangerschaft aus eigener Kraft zu bewältigen. In 
diesen Fällen hat sich die Gewährung von finanzieller Unterstützung an die 
Schwangere und in den ersten Lebensjahren des Kindes als sehr hilfreich erwiesen. 
Dieser Ansatz soll daher zum Schutz des ungeborenen Lebens fortgesetzt und 
ausgebaut werden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen erfolgt flankierend ein 
Antrag zur Aufstockung der Mittel für den Fonds auf 1 Million Euro. 
 
Der Ansatz für diese Haushaltsposition ist seit 2002 unverändert geblieben. 
Gleichzeitig wird der Ansatz in den letzten Haushaltsjahren regelmäßig überschritten. 
Dies aus mehreren Gründen. Die Zahl der Geburten in Münster hat sich in den 
letzten Jahren im Schnitt um 500 Neugeborene erhöht. 
Die Preise für Güter die eine Schwangere und junge Mutter während der 
Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren ihres Kindes braucht, sind seit 
dem Jahre 2000 erheblich gestiegen. Die bisherigen Ansätze für einzelne Ansätze im 
Rahmen der Bewilligung von Mitteln aus dem Sonderfonds ist daher nicht mehr 
zeitgemäß. Eine Anpassung an die gestiegenen Kosten ist unerlässlich, wenn der 
Zweck dieser freiwilligen kommunalen Leistung weiterhin garantiert werden soll. 
 
Zu den Positionen selbst und den Ansatz für einzelne Leistungsbestandteile ist 
folgendes auszuführen: 
Die Position „Bekleidungshilfe für Schwangere“ umfasst nicht nur die Ausgaben für 
Umstandsmode, sondern auch weitere Kosten während der Schwangerschaft. Etwa 
nicht von GKV gedeckte Untersuchungen oder Spezialnahrung während der 
Schwangerschaft. Zur besseren Übersichtlichkeit sind diese Bestandteile unter dem 
oben genannten Begriff subsumiert worden. 
Die Höhe der Position „Babyausstattung“ ergibt sich aus Urteilen von Gerichten über 
die Höhe einer Mindestausstattung für diesen Sachverhalt. Die Höhe der Position 
„Bedarf im ersten Lebensjahr“ errechnet sich wie folgt: 
 
Geburt:            200 Euro 
Windeln für das Baby im ersten Jahr:        800 Eur o 
Babynahrung:           500 Euro 
Pflegeprodukte für das Baby:         500 Euro 
Kleidung für das Baby          500 Euro 
Kleinbedarf:            100 Euro 
Kinderwagen:           400 Euro 
Summe:          3.000 Euro

Die Werte für die weiteren beiden Lebensjahre leiten sich aus diesem Ausgangswert 
ab. Angenommen wird ein degressiver Bedarf in den nächsten beiden Lebensjahren 
für die Höhe der Ausgaben. 
Der Ansatz „Kosten für einen schwangerschaftsbedingten Umzug“ beinhaltet 
folgende Positionen: Kosten für den reinen Umzug mit 1.000 Euro je Fall, Kosten für 
eine Mietkaution in Höhe von 2.000 Euro und Kosten für die Renovierung, 
Neueinrichtung und Kosten für Neu- und Ummeldungen mit 2.000 Euro. 
 
gez.  
 
Martin Schiller 
Richard Mol

Beratungsverlauf (1)

16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Warendorfer Straße 157

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0270/2018
Typ
Vorlagen
Datum
29.03.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37