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AÖE/003/2026

Neufestsetzung der Entgeltordnung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes zum 01.03.2026

Beschlussvorlage 04.12.2025

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 - Synopse

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Ansehen

Anlage 1 - Entgeltordnung

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Ansehen

Beschlussvorlage

2761 Zeichen

AÖE/003/2026
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich 
Beschlussvorlage
Betrifft:
Neufestsetzung der Entgeltordnung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes zum 
01.03.2026
Fachbereich:
68 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt
 
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
 
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für öffentliche 
Einrichtungen, Stadtökologie, 
Abfallmanagement und 
Bevölkerungsschutz
19.01.2026 Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss 02.02.2026 Vorberatung
Rat 11.02.2026 Entscheidung
 
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die beigefügte Neufassung der
Entgeltordnung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes zum 01.03.2026. 
 
 
Sachdarstellung:
In der Entgeltordnung werden folgende Tatbestände dargestellt:
 
- Entgelte für allgemeine Leistungen und Leistungen im Floristik- und
Dekorationsbereich (Abschnitte 1 - 3)
- Entgelte für Leistungen im Friedhofsbereich (Abschnitt 4)
- Entgelte für die Nutzung von Flächen und Einrichtungen des Garten-,
Friedhofs- und Forstamtes (Abschnitt 5)

Seite 2
Die Entgelte der Abschnitte 1 bis 3, sowie des Abschnittes 4 werden im Rahmen der
Tarif- und Kostensteigerungen angepasst. Im Bereich Fahrzeugstundensätze
(Abschnitt 2) werden die nun überwiegend elektronisch betriebenen PKWs
berücksichtigt. Die Veränderungen betragen in der Regel rund 14 bis rund 18 %.
Das Entgelt zum Abräumen eines Urnengrabes (Ziffern 4.1.3 und 4.1.4) erhöht sich
um 48,78 %, da eine Anpassung aufgrund der Erhöhung des zeitlichen Aufwandes
vorgenommen werden musste.
Das Entgelt zur Beschriftung von Urnenkammern (Ziffer 4.4.6) erhöht sich um 64,13
%. Hier war die Neuberechnung aufgrund von Preisanpassungen, sowie der
Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes notwendig.
 
Die Entgelte im Abschnitt 5 erhöhen sich im Wesentlichen um 15,40 %. Dies
entspricht der Kostensteigerung laut Verbraucherpreisindex seit der letzten
Anpassung von 2022.
Bei gewerblichen Sport- und Freizeitangeboten verringert sich das tägliche
Mindestentgelt (Ziffern 5.15.1 und 5.15.2) um 66,67 %. Diese Anpassung erfolgt
aufgrund von Erfahrungswerten.
Das Entgelt für den Verkauf von Speiseeis im Rahmen des ambulanten
Straßenhandels (Ziffer 5.16.1) soll zukünftig nicht mehr je angefangenem
Quadratmeter beanspruchter Fläche, sondern je Verkaufsfahrzeug berechnet werden.
Auch hierbei handelt es sich um eine Anpassung aufgrund von Erfahrungswerten.
 
Innerhalb der Entgeltbefreiungsklausel (Ziffer BF) wurde ein zusätzlicher
Befreiungstatbestand zur Unterstützung von Veranstaltungen mit besonderem
städtischen Interesse eingefügt.
Neu aufgenommen wurde die Ziffer 5.10 „Durchführung von gewerblichen
Weihnachtsmärkten“.
 
 
Anlagen:
Anlage 1 - Entgeltordnung
Anlage 2 - Synopse

Anlage 2 - Synopse

13346 Zeichen

Entgeltordnung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes (Synopse)
Gültig ab 01.03.2026
Nr. Leistungen Entgelte EUR
2024/25
Entgelte EUR
2026
1. Stundensätze Löhne
1.1 Gärtner, Arbeiter 51,43 60,01
1.2 Gärtner, Arbeiter, inklusive 19% Umsatzsteuer 61,20 71,41
1.3 Meister 59,70 69,89
1.4 Meister, inklusive 19% Umsatzsteuer 71,04 83,17
1.5 Ingenieurleistungen 76,32 87,82
1.6 Ingenieurleistungen, inklusive 19% Umsatzsteuer 90,82 104,51
1.7 Werkstattstunden 77,11 90,28
1.8 Werkstattstunden, inklusive 19% Umsatzsteuer 91,76 107,43
2. Stundensätze Fahrzeuge
2.1 PKW 10,22 10,60
2.2 PKW inklusive 19% Umsatzsteuer 12,16 12,61
2.3 Kleinlastwagen, Lieferwagen, bis 3,5 t zul. Gew. 18,19 20,89
2.4 Kleinlastwagen, Lieferwagen, bis 3,5 t zul. Gew. inklusive 19% Umsatzsteuer 21,65 24,86
2.5 LKW, ab 3,5 t. zul. Gew. 44,62 50,84
2.6 LKW, ab 3,5 t. zul. Gew. inklusive 19% Umsatzsteuer 53,10 60,50
2.7 Spezialfahrzeuge, Hubsteiger, Gabelstapler, Radlader etc. 50,81 55,93
2.8 Spezialfahrzeuge, Hubsteiger, Gabelstapler, Radlader etc. inklusive 19% Umsatzsteuer 60,46 66,56
3. Floristik-, Dekorationsleistungen
3.1 Trauerkranz 153,55 169,19
3.2 Trauerkranz, inklusive 19% Umsatzsteuer 182,72 201,34
3.3 Verleih von Bänken inkl. Transport, täglich 31,04 32,33
3.4 Verleih von Bänken inkl. Transport, täglich, inklusive 19% Umsatzsteuer 36,94 38,47
3.5 Blumengestecke nach Aufwand nach Aufwand
3.6 Blumengestecke, inklusive 19% Umsatzsteuer nach Aufwand nach Aufwand
4. Abräumen und Herrichten von Gräbern und sonstige Entgelte im Friedhofsbereich
4.1 Einzelgrab abräumen
4.1.1 Sarg 92,00 105,00
4.1.2 Sarg, inklusive 19% Umsatzsteuer 109,48 124,95
4.1.3 Urne 41,00 61,00
4.1.4 Urne, inklusive 19% Umsatzsteuer 48,79 72,59
4.2 Wahlgrab 1. Stelle abräumen
4.2.1 Sarg 169,00 193,00
4.2.2 Sarg, inklusive 19% Umsatzsteuer 201,11 229,67
4.2.3 Urne 92,00 105,00
4.2.4 Urne, inklusive 19% Umsatzsteuer 109,48 124,95
4.2.5 Wahlgrab weitere Stellen abräumen 58,00 66,00
4.2.6 Wahlgrab weitere Stellen abräumen, inklusive 19% Umsatzsteuer 69,02 78,54
4.2.7 Entfernen eines Fundamentes 59,00 68,00
4.2.8 Entfernen eines Fundamentes, inklusive 19% Umsatzsteuer 70,21 80,92
4.2.9 Zuschlag für Abräumen übergroßer Grabmale nach Aufwand nach Aufwand
4.2.10 Zuschlag für Abräumen übergroßer Grabmale, inklusive 19% Umsatzsteuer nach Aufwand nach Aufwand
4.3 Raseneinsaat
4.3.1 Einzelgrabstelle Sarg 17,00 20,00
4.3.2 Einzelgrabstelle Sarg, inklusive 19% Umsatzsteuer 20,23 23,80
4.3.3 Wahlgrabstelle Sarg 32,00 38,00
4.3.4 Wahlgrabstelle Sarg, inklusive 19% Umsatzsteuer 38,08 45,22
4.3.5 Wahlgrabstelle 1. Größe/Sonderlage 39,00 45,00
4.3.6 Wahlgrabstelle 1. Größe/Sonderlage, inklusive 19% Umsatzsteuer 46,41 53,55
4.3.7 Urnengrab 13,00 15,00
4.3.8 Urnengrab, inklusive 19% Umsatzsteuer 15,47 17,85
Anlage 2 zu Vorlage AÖE/003/2026

Nr. Leistungen Entgelte EUR
2024/25
Entgelte EUR
2026
4.4 sonstige Entgelte
4.4.1 Beschriftung der Gedenksteine an Rasengräbern, inklusive 19% Umsatzsteuer12,55 14,96
4.4.2 Grabaushub auf dem jüdischen Friedhof, inklusive 19% Umsatzsteuer 249,46 300,00
4.4.3 Neue Zulassung von Friedhofsgewerbe, inklusive 19% Umsatzsteuer 95,20 98,00
4.4.4 Verlängerung Zulassung Friedhofsgewerbe, inklusive 19% Umsatzsteuer 17,85 21,00
4.4.5 Arbeitserlaubnis Mitarbeiter Friedhofsgewerbe, inklusive 19% Umsatzsteuer 17,85 21,00
4.4.6 Beschriftung von Urnenkammern (inkl. einem Textfeld und Montage), je
Beauftragung, inklusive 19% Umsatzsteuer
118,81 195,00
4.4.7 Weiteres Textfeld zur Beschriftung von Urnenkammer innerhalb einer
Beauftragung, inklusive 19% Umsatzsteuer
5,95 entfällt
5 Nutzung von Flächen und Einrichtungen des Garten-, Friedhofs-und Forstamtes
5.1 Baustelleneinrichtungsflächen (z. B. Baustofflagerungen, Abstellen von 
Baumaschinen, Aufstellung von Bauzäunen, Gerüsten und Containern, 
Tagesunterkünften, Bau- und Arbeitswagen, Baugeräten, Absperrungen von 
Arbeitsbereichen des Hoch- und Tiefbaus) je angefangener m² 
5.1.1 monatlich 7,00 8,08
5.1.2 nach Ablauf von 6 Monaten 11,00 12,69
5.1.3 nach Ablauf von 12 Monaten 18,00 20,77
5.1.4 nach Ablauf von 18 Monaten 23,00 26,54
5.1.5 Büro- und Verkaufscontainer in Zusammenhang mit Ladenumbauarbeiten, monatlich je 
angefangener m² beanspruchter Fläche
8,60 9,92
5.1.6 nach Ablauf von 6 Monaten 10,20 11,77
5.2 Aufbauten und Einrichtungen sowie eingezäunte Flächen im Rahmen der 
Durchführung von Veranstaltungen wie z.B. Verkaufsstände, Sitzgelegenheiten und 
Tische, Tribünen, Podien, Bühnen (auch auf Fahrzeugen und Anhängern), Zelte, 
Pavillons, Leinwände, Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie vergleichbare 
Aufbauten und Einrichtungen für die Zeit der Flächeninanspruchnahme
5.2.1 Täglich, je m² 2,40 2,76
5.2.2 Mindestentgelt je Erlaubnis 240,00 276,96
5.3 Tische und Sitzgelegenheiten sowie dazugehörige Service- und 
Aufbewahrungsstationen, die zu gewerblichen Zwecken (Außengastronomie, 
Sommerterrassen, Biergärten, Bewirtung,  u. ä.) aufgestellt werden
5.3.1 je angefangener m² beanspruchter Fläche, jährlich 81,60 94,17
5.3.2 je angefangener m² beanspruchter Fläche in der Hauptsaison (März bis Oktober), 
monatlich
9,70 11,19
5.3.3 je angefangener m² beanspruchter Fläche in der Nebensaison (November bis Februar), 
monatlich
4,10 4,73
5.3.4 Mindestentgelt 195,00 225,03
5.4 Schützenfeste
für die Dauer der Veranstaltung 362,00 417,75
5.5 Verkaufsstellen zum Verkauf von Grabschmuck an Allerheiligen und 
Weihnachtsbäumen
5.5.1 je angefangener m² beanspruchter Fläche für die gesamte Nutzungsdauer 14,80 17,08
5.5.2 Mindestentgelt 222,75 257,05
5.6 Vorübergehend aufgestellte Werbeanlagen/-träger
5.6.1 je angefangener m² Ansichtsfläche, täglich 1,20 1,38
5.6.2 Mindestentgelt 240,00 276,96
5.7 Abstellen/Durchfahren von Kraftfahrzeugen
pro Kfz, täglich, inklusive 19% Umsatzsteuer 34,27 39,55
5.8 Gastspiele von Zirkussen, Puppenbühnen, Hüpfburgen o.ä. einschließlich der 
Aufbauten (z.B. Zelte, Tribünen, Unterkünfte, Einrichtungen der Ver- und 
Entsorgung) und Fahrzeuge für die Zeit der Flächeninanspruchnahme
5.8.1 Publikumsbereiche ab 501 Personen, täglich 507,00 585,08
5.8.2 Publikumsbereiche bis 500 Personen, täglich 44,20 51,01
5.9 Nachbarschaftsfeste
täglich 48,40 55,85

Nr. Leistungen Entgelte EUR
2024/25
Entgelte EUR
2026
5.10 Aufbauten und Einrichtungen sowie eingezäunte Flächen im Rahmen der 
Durchführung von gewerblichen Weihnachtsmärkten wie z.B. Verkaufsstände, 
Sitzgelegenheiten und Tische, Tribünen, Podien, Bühnen (auch auf Fahrzeugen und 
Anhängern), Zelte, Pavillons, Leinwände, Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie 
vergleichbare Aufbauten und Einrichtungen für die Zeit der 
Flächeninanspruchnahme Täglich, je m² neu 2,00
5.11 Sonstige Veranstaltungen
täglich, höchstens 120,80 139,40
5.12 Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen gewerblicher Art
5.12.1täglich, mindestens 55,70 64,28
5.12.2täglich, höchstens 6.030,00 6.958,62
5.13 Gegenstände aller Art, die sich länger als 24 Stunden auf einer Grünfläche befinden 
und nicht unter eine andere Ziffer fallen
5.13.1je angefangener m² beanspruchter Fläche, täglich 1,50 1,73
5.13.2Mindestentgelt 63,60 73,39
5.14 Trödelmarkt
je m²/Veranstaltung 2,90 bis 5,25 3,35 bis 6,06
5.15 Gewerbliche Sport- und Freizeitangebote (nach Einzelfallprüfung)
5.15.1täglich, mindestens 30,00 10,00
5.15.2täglich, mindestens, inklusive 19% Umsatzsteuer 35,70 11,90
5.15.3täglich, höchstens 150,00 173,10
5.15.4täglich, höchstens, inklusive 19% Umsatzsteuer 178,50 205,99
5.16 Verkauf von Speiseeis im Rahmen des ambulanten Straßenhandels
5.16.1je angefangener m² beanspruchter Fläche monatlich 46,75 fällt weg
5.16.1je Verkaufsfahrzeug monatlich neu 150,00
5.17 Entschädigung für die Regenerationszeit der genutzten Grünfläche 
(Nutzungsausfall) sowie Kaution zum Schutz von Forderungsausfällen im Rahmen 
der Nutzung der Ziffern 5.1 bis 5.16.
5.17.1je m² pro Monat (maximal 3 Monate) 0,75 0,87
5.17.2Kaution, je m², höchstens 17,60 20,31
5.18 Nutzung von Freiflächen
5.18.1 Tierhaltung gewerblich je m²/Jahr Bewertung durch 
Amt 62 im 
Einzelfall bzw. 
alternativ 
Berechnung 
analog der 
Pachtpreisliste Amt 
62 in der gültigen 
Fassung
Bewertung durch 
Amt 62 im 
Einzelfall bzw. 
alternativ 
Berechnung 
analog der 
Pachtpreisliste Amt 
62 in der gültigen 
Fassung
5.18.2 Tierhaltung nicht gewerblich je m²/Jahr Bewertung durch 
Amt 62 im 
Einzelfall bzw. 
alternativ 
Berechnung 
analog der 
Pachtpreisliste Amt 
62 in der gültigen 
Fassung
Bewertung durch 
Amt 62 im 
Einzelfall bzw. 
alternativ 
Berechnung 
analog der 
Pachtpreisliste Amt 
62 in der gültigen 
Fassung
5.18.3 Erwerbsgärtnerische Flächen, Freilandgemüseanbau, Obstanbau je m²/JahrBewertung durch 
Amt 62 im 
Einzelfall bzw. 
alternativ 
Berechnung 
analog der 
Pachtpreisliste Amt 
62 in der gültigen 
Fassung
Bewertung durch 
Amt 62 im 
Einzelfall bzw. 
alternativ 
Berechnung 
analog der 
Pachtpreisliste Amt 
62 in der gültigen 
Fassung

Nr. Leistungen Entgelte EUR
2024/25
Entgelte EUR
2026
5.18.4 Mindestentgelt pro Jahr Bewertung durch 
Amt 62 im 
Einzelfall bzw. 
alternativ 
Berechnung 
analog der 
Pachtpreisliste Amt 
62 in der gültigen 
Fassung
Bewertung durch 
Amt 62 im 
Einzelfall bzw. 
alternativ 
Berechnung 
analog der 
Pachtpreisliste Amt 
62 in der gültigen 
Fassung
5.19 Steinmetzbetriebe
5.19.1 Verkaufs- und Ausstellungsflächen je m²/Monat Bewertung durch 
Amt 62 im 
Einzelfall bzw. 
alternativ 
Berechnung 
analog der  
Pachtpreisliste Amt 
62 in der gültigen 
Fassung
Bewertung durch 
Amt 62 im 
Einzelfall bzw. 
alternativ 
Berechnung 
analog der  
Pachtpreisliste Amt 
62 in der gültigen 
Fassung
5.20 Friedhofsgärtnereien
5.20.1 Verkaufs- und Ausstellungsflächen je m²/Monat Bewertung durch 
Amt 62 im 
Einzelfall bzw. 
alternativ 
Berechnung 
analog der  
Pachtpreisliste Amt 
62 in der gültigen 
Fassung
Bewertung durch 
Amt 62 im 
Einzelfall bzw. 
alternativ 
Berechnung 
analog der  
Pachtpreisliste Amt 
62 in der gültigen 
Fassung
5.21 Grabelandflächen, Haus- und Ziergärten
5.21.1 je m²/Jahr Bewertung durch 
Amt 62 im 
Einzelfall bzw. 
alternativ 
Berechnung 
analog der  
Pachtpreisliste Amt 
62 in der gültigen 
Fassung
Bewertung durch 
Amt 62 im 
Einzelfall bzw. 
alternativ 
Berechnung 
analog der  
Pachtpreisliste Amt 
62 in der gültigen 
Fassung
5.22 Begleitende Maßnahmen im Rahmen erforderlicher Wiederherstellungsarbeiten 
nach Flächennutzungen durch Dritte
Erfassung wiederherzustellender Flächen einschließlich Aufmaß, Angebotseinholung von 
Fachfirmen sowie deren Prüfung, -alternativ Kostenermittlung bei Eigenleistung durch Amt 
68-, Einweisung des Personals auch bei Schadenbeseitigung durch eigene Arbeitskräfte, 
Kontrolle und Abnahme der Arbeiten
158,00 182,33
IndexVertragsanpassung
Verträge, welche nach den Punkten 5.18 bis einschließlich 5.21 dieser Entgeltordnung 
abgeschlossen werden und über eine Indexklausel (Verbraucherpreisindex) verfügen, 
sind regelmäßig gemäß dem jeweils aktuellen, vom Statistischen Bundesamt erstellten, 
Verbraucherpreisindex (Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte) 
anzupassen. Die Anpassung ist spätestens vier Jahre nach Vertragsabschluss oder der 
letzten Anpassung zu prüfen.
BP Bearbeitungspauschale
Die Höhe der neben dem Entgelt zu entrichtenden Bearbeitungspauschale variiert in 
Abhängigkeit des Aufwandes. Für die unter Punkt 5.1 bis 5.16 genannten Entgelte ist je 
abgeschlossener Nutzungsvereinbarung (unabhängig von einer möglichen 
Entgeltbefreiung oder -reduzierung) folgende Bearbeitungspauschale zu zahlen:
0,00 bis 108,50 0,00 bis 125,21
Flächennutzung bis zu 24 Stunden 27,50 31,74
Flächennutzung bis zu 48 Stunden 53,50 61,74
Flächennutzung über 48 Stunden 81,00 93,47
Erforderliche Ortsbesichtigungen im Rahmen der Flächennutzung durch das Fachamt oben genannte 
Bearbeitungs- 
pauschale 
zuzüglich 
27,50 Euro
31,74

Nr. Leistungen Entgelte EUR
2024/25
Entgelte EUR
2026
BF Entgeltbefreiung/Entgeltreduzierung
Von der Entrichtung der unter Punkt 5.1 bis 5.16 aufgelisteten Entgelte sind befreit:
-       Politische Parteien
-       Kirchen- und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
-       Schulen, Heimat- und jugendpflegerische Organisationen sowie kulturelle 
Einrichtungen soweit es sich um Nutzungen handelt, die ausschließlich gemeinnützigen 
oder mildtätigen Zwecken oder dem Breitensport dienen und bei denen weder 
Eintrittsgelder erhoben, noch Teilnahmegebühren o. ä. gefordert werden.
Die Bearbeitungspauschale ist unabhängig von der oben angeführten Befreiung bei jeder 
genehmigten Nutzung zu zahlen.
Bei Veranstaltungen mit besonderem städtischen Interesse (wie z.B. vom Kulturamt 
geförderte Veranstaltungen) kann im Einzelfall teilweise oder ganz von den Entgelten 
befreit werden.
Jeder Antrag wird als Einzelfall geprüft. Von dieser Entgeltordnung kann im Rahmen der 
Unterschriftsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf abgewichen werden.
KGA Nutzung städtischer Kleingartenanlagen
Die Pachtberechnung für die Nutzung städtischer Kleingartenflächen sowie die Erhebung 
von Entgelten für zulässig dauerhaft bewohnte Gartenlauben und den Betrieb 
gastronomischer Einrichtungen wird gemäß Bundeskleingartengesetz sowie dem 
Generalpachtvertrag zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und dem Stadtverband 
Düsseldorf der Kleingärtner e.V. auf gesetzlicher und vertraglicher Grundlage unmittelbar 
zwischen den Vertragspartnern außerhalb dieser Entgeltordnung vorgenommen.

Anlage 1 - Entgeltordnung

11897 Zeichen

Entgeltordnung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes
Gültig ab 01.03.2026
Nr. Leistungen Entgelte EUR
1. Stundensätze Löhne
1.1 Gärtner, Arbeiter 60,01
1.2 Gärtner, Arbeiter, inklusive 19% Umsatzsteuer 71,41
1.3 Meister 69,89
1.4 Meister, inklusive 19% Umsatzsteuer 83,17
1.5 Ingenieurleistungen 87,82
1.6 Ingenieurleistungen, inklusive 19% Umsatzsteuer 104,51
1.7 Werkstattstunden 90,28
1.8 Werkstattstunden, inklusive 19% Umsatzsteuer 107,43
2. Stundensätze Fahrzeuge
2.1 PKW 10,60
2.2 PKW inklusive 19% Umsatzsteuer 12,61
2.3 Kleinlastwagen, Lieferwagen, bis 3,5 t zul. Gew. 20,89
2.4 Kleinlastwagen, Lieferwagen, bis 3,5 t zul. Gew. inklusive 19% Umsatzsteuer 24,86
2.5 LKW, ab 3,5 t. zul. Gew. 50,84
2.6 LKW, ab 3,5 t. zul. Gew. inklusive 19% Umsatzsteuer 60,50
2.7 Spezialfahrzeuge, Hubsteiger, Gabelstapler, Radlader etc. 55,93
2.8 Spezialfahrzeuge, Hubsteiger, Gabelstapler, Radlader etc. inklusive 19% Umsatzsteuer 66,56
3. Floristik-, Dekorationsleistungen
3.1 Trauerkranz 169,19
3.2 Trauerkranz, inklusive 19% Umsatzsteuer 201,34
3.3 Verleih von Bänken inkl. Transport, täglich 32,33
3.4 Verleih von Bänken inkl. Transport, täglich, inklusive 19% Umsatzsteuer 38,47
3.5 Blumengestecke nach Aufwand
3.6 Blumengestecke, inklusive 19% Umsatzsteuer nach Aufwand
4. Abräumen und Herrichten von Gräbern und sonstige Entgelte im Friedhofsbereich
4.1 Einzelgrab abräumen
4.1.1 Sarg 105,00
4.1.2 Sarg, inklusive 19% Umsatzsteuer 124,95
4.1.3 Urne 61,00
4.1.4 Urne, inklusive 19% Umsatzsteuer 72,59
4.2 Wahlgrab 1. Stelle abräumen
4.2.1 Sarg 193,00
4.2.2 Sarg, inklusive 19% Umsatzsteuer 229,67
4.2.3 Urne 105,00
4.2.4 Urne, inklusive 19% Umsatzsteuer 124,95
4.2.5 Wahlgrab weitere Stellen abräumen 66,00
4.2.6 Wahlgrab weitere Stellen abräumen, inklusive 19% Umsatzsteuer 78,54
4.2.7 Entfernen eines Fundamentes 68,00
4.2.8 Entfernen eines Fundamentes, inklusive 19% Umsatzsteuer 80,92
4.2.9 Zuschlag für Abräumen übergroßer Grabmale nach Aufwand
4.2.10 Zuschlag für Abräumen übergroßer Grabmale, inklusive 19% Umsatzsteuer nach Aufwand
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 11.02.2026 aufgrund des § 41 der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 
14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) folgende Entgeltordnung beschlossen:
Anlage 1 zu Vorlage AÖE/003/2026

Nr. Leistungen Entgelte EUR
4.3 Raseneinsaat
4.3.1 Einzelgrabstelle Sarg 20,00
4.3.2 Einzelgrabstelle Sarg, inklusive 19% Umsatzsteuer 23,80
4.3.3 Wahlgrabstelle Sarg 38,00
4.3.4 Wahlgrabstelle Sarg, inklusive 19% Umsatzsteuer 45,22
4.3.5 Wahlgrabstelle 1. Größe/Sonderlage 45,00
4.3.6 Wahlgrabstelle 1. Größe/Sonderlage, inklusive 19% Umsatzsteuer 53,55
4.3.7 Urnengrab 15,00
4.3.8 Urnengrab, inklusive 19% Umsatzsteuer 17,85
4.4 sonstige Entgelte
4.4.1 Beschriftung der Gedenksteine an Rasengräbern, inklusive 19% Umsatzsteuer14,96
4.4.2 Grabaushub auf dem jüdischen Friedhof, inklusive 19% Umsatzsteuer 300,00
4.4.3 Neue Zulassung von Friedhofsgewerbe, inklusive 19% Umsatzsteuer 98,00
4.4.4 Verlängerung Zulassung Friedhofsgewerbe, inklusive 19% Umsatzsteuer 21,00
4.4.5 Arbeitserlaubnis Mitarbeiter Friedhofsgewerbe, inklusive 19% Umsatzsteuer 21,00
4.4.6 Beschriftung von Urnenkammern (inkl. einem Textfeld und Montage), je
Beauftragung, inklusive 19% Umsatzsteuer
195,00
5 Nutzung von Flächen und Einrichtungen des Garten-, Friedhofs-und Forstamtes
5.1 Baustelleneinrichtungsflächen (z. B. Baustofflagerungen, Abstellen von 
Baumaschinen, Aufstellung von Bauzäunen, Gerüsten und Containern, 
Tagesunterkünften, Bau- und Arbeitswagen, Baugeräten, Absperrungen von 
Arbeitsbereichen des Hoch- und Tiefbaus) je angefangener m² 
5.1.1 monatlich 8,08
5.1.2 nach Ablauf von 6 Monaten 12,69
5.1.3 nach Ablauf von 12 Monaten 20,77
5.1.4 nach Ablauf von 18 Monaten 26,54
5.1.5 Büro- und Verkaufscontainer in Zusammenhang mit Ladenumbauarbeiten, monatlich je 
angefangener m² beanspruchter Fläche
9,92
5.1.6 nach Ablauf von 6 Monaten 11,77
5.2 Aufbauten und Einrichtungen sowie eingezäunte Flächen im Rahmen der 
Durchführung von Veranstaltungen wie z.B. Verkaufsstände, Sitzgelegenheiten und 
Tische, Tribünen, Podien, Bühnen (auch auf Fahrzeugen und Anhängern), Zelte, 
Pavillons, Leinwände, Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie vergleichbare 
Aufbauten und Einrichtungen für die Zeit der Flächeninanspruchnahme
5.2.1 Täglich, je m² 2,76
5.2.2 Mindestentgelt je Erlaubnis 276,96
5.3 Tische und Sitzgelegenheiten sowie dazugehörige Service- und 
Aufbewahrungsstationen, die zu gewerblichen Zwecken (Außengastronomie, 
Sommerterrassen, Biergärten, Bewirtung,  u. ä.) aufgestellt werden
5.3.1 je angefangener m² beanspruchter Fläche, jährlich 94,17
5.3.2 je angefangener m² beanspruchter Fläche in der Hauptsaison (März bis Oktober), 
monatlich
11,19
5.3.3 je angefangener m² beanspruchter Fläche in der Nebensaison (November bis Februar), 
monatlich
4,73
5.3.4 Mindestentgelt 225,03
5.4 Schützenfeste
für die Dauer der Veranstaltung 417,75
5.5 Verkaufsstellen zum Verkauf von Grabschmuck an Allerheiligen und 
Weihnachtsbäumen
5.5.1 je angefangener m² beanspruchter Fläche für die gesamte Nutzungsdauer 17,08
5.5.2 Mindestentgelt 257,05

Nr. Leistungen Entgelte EUR
5.6 Vorübergehend aufgestellte Werbeanlagen/-träger
5.6.1 je angefangener m² Ansichtsfläche, täglich 1,38
5.6.2 Mindestentgelt 276,96
5.7 Abstellen/Durchfahren von Kraftfahrzeugen
pro Kfz, täglich, inklusive 19% Umsatzsteuer 39,55
5.8 Gastspiele von Zirkussen, Puppenbühnen, Hüpfburgen o.ä. einschließlich der 
Aufbauten (z.B. Zelte, Tribünen, Unterkünfte, Einrichtungen der Ver- und 
Entsorgung) und Fahrzeuge für die Zeit der Flächeninanspruchnahme
5.8.1 Publikumsbereiche ab 501 Personen, täglich 585,08
5.8.2 Publikumsbereiche bis 500 Personen, täglich 51,01
5.9 Nachbarschaftsfeste
täglich 55,85
5.10 Aufbauten und Einrichtungen sowie eingezäunte Flächen im Rahmen der 
Durchführung von gewerblichen Weihnachtsmärkten wie z.B. Verkaufsstände, 
Sitzgelegenheiten und Tische, Tribünen, Podien, Bühnen (auch auf Fahrzeugen und 
Anhängern), Zelte, Pavillons, Leinwände, Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie 
vergleichbare Aufbauten und Einrichtungen für die Zeit der 
Flächeninanspruchnahme Täglich, je m² 2,00
5.11 Sonstige Veranstaltungen
täglich, höchstens 139,40
5.12 Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen gewerblicher Art
5.12.1täglich, mindestens 64,28
5.12.2täglich, höchstens 6.958,62
5.13 Gegenstände aller Art, die sich länger als 24 Stunden auf einer Grünfläche befinden 
und nicht unter eine andere Ziffer fallen
5.13.1je angefangener m² beanspruchter Fläche, täglich 1,73
5.13.2Mindestentgelt 73,39
5.14 Trödelmarkt
je m²/Veranstaltung 3,35 bis 6,06
5.15 Gewerbliche Sport- und Freizeitangebote (nach Einzelfallprüfung)
5.15.1täglich, mindestens 10,00
5.15.2täglich, mindestens, inklusive 19% Umsatzsteuer 11,90
5.15.3täglich, höchstens 173,10
5.15.4täglich, höchstens, inklusive 19% Umsatzsteuer 205,99
5.16 Verkauf von Speiseeis im Rahmen des ambulanten Straßenhandels
5.16.1je Verkaufsfahrzeug monatlich 150,00
5.17 Entschädigung für die Regenerationszeit der genutzten Grünfläche 
(Nutzungsausfall) sowie Kaution zum Schutz von Forderungsausfällen im Rahmen 
der Nutzung der Ziffern 5.1 bis 5.16.
5.17.1je m² pro Monat (maximal 3 Monate) 0,87
5.17.2Kaution, je m², höchstens 20,31

Nr. Leistungen Entgelte EUR
5.18 Nutzung von Freiflächen
5.18.1 Tierhaltung gewerblich je m²/Jahr Bewertung durch 
Amt 62 im 
Einzelfall bzw. 
alternativ 
Berechnung 
analog der 
Pachtpreisliste Amt 
62 in der gültigen 
Fassung
5.18.2 Tierhaltung nicht gewerblich je m²/Jahr Bewertung durch 
Amt 62 im 
Einzelfall bzw. 
alternativ 
Berechnung 
analog der 
Pachtpreisliste Amt 
62 in der gültigen 
Fassung
5.18.3 Erwerbsgärtnerische Flächen, Freilandgemüseanbau, Obstanbau je m²/JahrBewertung durch 
Amt 62 im 
Einzelfall bzw. 
alternativ 
Berechnung 
analog der 
Pachtpreisliste Amt 
62 in der gültigen 
Fassung
5.18.4 Mindestentgelt pro Jahr Bewertung durch 
Amt 62 im 
Einzelfall bzw. 
alternativ 
Berechnung 
analog der 
Pachtpreisliste Amt 
62 in der gültigen 
Fassung
5.19 Steinmetzbetriebe
5.19.1 Verkaufs- und Ausstellungsflächen je m²/Monat Bewertung durch 
Amt 62 im 
Einzelfall bzw. 
alternativ 
Berechnung 
analog der  
Pachtpreisliste Amt 
62 in der gültigen 
Fassung
5.20 Friedhofsgärtnereien
5.20.1 Verkaufs- und Ausstellungsflächen je m²/Monat Bewertung durch 
Amt 62 im 
Einzelfall bzw. 
alternativ 
Berechnung 
analog der  
Pachtpreisliste Amt 
62 in der gültigen 
Fassung

Nr. Leistungen Entgelte EUR
5.21 Grabelandflächen, Haus- und Ziergärten
5.21.1 je m²/Jahr Bewertung durch 
Amt 62 im 
Einzelfall bzw. 
alternativ 
Berechnung 
analog der  
Pachtpreisliste Amt 
62 in der gültigen 
Fassung
5.22 Begleitende Maßnahmen im Rahmen erforderlicher Wiederherstellungsarbeiten 
nach Flächennutzungen durch Dritte
Erfassung wiederherzustellender Flächen einschließlich Aufmaß, Angebotseinholung von 
Fachfirmen sowie deren Prüfung, -alternativ Kostenermittlung bei Eigenleistung durch Amt 
68-, Einweisung des Personals auch bei Schadenbeseitigung durch eigene Arbeitskräfte, 
Kontrolle und Abnahme der Arbeiten
182,33
IndexVertragsanpassung
Verträge, welche nach den Punkten 5.18 bis einschließlich 5.21 dieser Entgeltordnung 
abgeschlossen werden und über eine Indexklausel (Verbraucherpreisindex) verfügen, 
sind regelmäßig gemäß dem jeweils aktuellen, vom Statistischen Bundesamt erstellten, 
Verbraucherpreisindex (Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte) 
anzupassen. Die Anpassung ist spätestens vier Jahre nach Vertragsabschluss oder der 
letzten Anpassung zu prüfen.
BP Bearbeitungspauschale
Die Höhe der neben dem Entgelt zu entrichtenden Bearbeitungspauschale variiert in 
Abhängigkeit des Aufwandes. Für die unter Punkt 5.1 bis 5.16 genannten Entgelte ist je 
abgeschlossener Nutzungsvereinbarung (unabhängig von einer möglichen 
Entgeltbefreiung oder -reduzierung) folgende Bearbeitungspauschale zu zahlen:
0,00 bis 125,21
Flächennutzung bis zu 24 Stunden 31,74
Flächennutzung bis zu 48 Stunden 61,74
Flächennutzung über 48 Stunden 93,47
Erforderliche Ortsbesichtigungen im Rahmen der Flächennutzung durch das Fachamt31,74
BF Entgeltbefreiung/Entgeltreduzierung
Von der Entrichtung der unter Punkt 5.1 bis 5.16 aufgelisteten Entgelte sind befreit:
-       Politische Parteien
-       Kirchen- und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
-       Schulen, Heimat- und jugendpflegerische Organisationen sowie kulturelle 
Einrichtungen soweit es sich um Nutzungen handelt, die ausschließlich gemeinnützigen 
oder mildtätigen Zwecken oder dem Breitensport dienen und bei denen weder 
Eintrittsgelder erhoben, noch Teilnahmegebühren o. ä. gefordert werden.
Die Bearbeitungspauschale ist unabhängig von der oben angeführten Befreiung bei jeder 
genehmigten Nutzung zu zahlen.
Bei Veranstaltungen mit besonderem städtischen Interesse (wie z.B. vom Kulturamt 
geförderte Veranstaltungen) kann im Einzelfall teilweise oder ganz von den Entgelten 
befreit werden.
Jeder Antrag wird als Einzelfall geprüft. Von dieser Entgeltordnung kann im Rahmen der 
Unterschriftsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf abgewichen werden.

Nr. Leistungen Entgelte EUR
KGA Nutzung städtischer Kleingartenanlagen
Die Pachtberechnung für die Nutzung städtischer Kleingartenflächen sowie die Erhebung 
von Entgelten für zulässig dauerhaft bewohnte Gartenlauben und den Betrieb 
gastronomischer Einrichtungen wird gemäß Bundeskleingartengesetz sowie dem 
Generalpachtvertrag zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und dem Stadtverband 
Düsseldorf der Kleingärtner e.V. auf gesetzlicher und vertraglicher Grundlage unmittelbar 
zwischen den Vertragspartnern außerhalb dieser Entgeltordnung vorgenommen.
Die am 11.02.2026 vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossene Neufassung der Entgeltordnung
des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes wird hiermit informatorisch bekannt gemacht.

Beratungsverlauf (3)

19.01.2026 Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
02.02.2026 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2026 Rat
TOP 26 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AÖE/003/2026
Typ
Beschlussvorlage
Datum
04.12.2025
Erstellt
04.12.2025 14:23