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Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger auf der Schmiedegasse

Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) AN/0669/2017 vom 27.04.2017

Stand: Am 11.05.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) endgültig abgelehnt.

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  • Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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    www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 27.04.2017 AN/0669/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 11.05.2017 Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger auf der Schmiedegasse - Antrag der Grünen – Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Verwaltung möge auf der Schmiedegasse zur Erhöhung der Sicherheit von Fahrrad- Fahrer*innen in beiden Richtungen einen Fahrradschutzstreifen auf die Fahrbahn aufbringen, sowie zur sicheren Querung der Schmiedegasse von Friedhofsbesucher*innen zwischen den beiden östlichen Friedhofsanlagen einen Zebrastreifen einrichten. Begründung: Die Schmiedegasse verleitet Autofahrer durch ihre gerade Verkehrsführung zur Überschrei- tung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die fehlenden Fahrbahnmarkierun- gen begünstigen dies ebenfalls. Die Schmiedegasse verfügt außerdem über keinen Radweg. Die Sicherheit von Fahrradfahrer*innen ist dadurch gefährdet. Durch das Aufbringen von Fahrradschutzstreifen und die damit verbundene optische Veren- gung der Straße, könnte eine erhöhte Sicherheit für Radfahrer*innen hergestellt werden. Als erwünschter Nebeneffekt wird eine Geschwindigkeitsreduzierung des Autoverkehrs erreicht. Die Errichtung eines Zebrastreifens zwischen den beiden Friedhofsanlagen im Osten (siehe Karte) erhöht die Sicherheit der Friedhofsbesucher*innen, die die Fahrbahn in diesem Be- reich queren wollen, zumal Parkplätze nur auf einer Seite vorhanden sind. gez. Bärbel Hölzing Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 Fax.: 0221 221 95394 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de

Beratungsverlauf

  1. 11.05.2017

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.9, Entscheidung. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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