2285/2018
Verbraucherberatungsstelle Köln: Jahresbericht 2017
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1_Jahresbericht Koeln2017
37217 Zeichen
UNSERE ARBEIT IN ZAHLEN UNSERE THEMEN IM BLICK Anfragen von Ratsuchenden 21.654 Digitalisierung, Datenschutz, Integration und Teilhabe - die gro- « davon Allgemeine Verbraucherberatung 16.791 ßen politischen Themenfelder aus 2017 kennzeichneten auch « davon Schuldner- und 4.047 die zentralen Aufgabenstellungen unserer Arbeit. Verbraucherinsolvenzberatung « davon Energieberatung 816 Wenn Konsumentendaten zur Währung werden oder über Kredit- Veranstaltungskontakte 2.340 würdigkeit entscheiden, gerät Datenschutz zum Mitspieler beim « davon Energieberatung 1.175 Verbraucherschutz. Wenn Bezahlfunktionen via Smartphone Tü- Foto: Studio.Schloen Internetzugriffe auf die Startseite 23.309 cken bergen oder Reise-Vergleichsportale es mit der Preisangabe der Beratungsstelle nicht so genau nehmen, sind Information und Beratung rund um den digitalen Verbraucheralltag gefragt. Geflüchtete, aber auch Gesamtzahl der Anfragen 21.654 WIR ARBEITEN FÜ R SIE Die häufigsten Verbraucherprobleme: junge Menschen, die in eine eigene Wohnung ziehen, brauchen Orientierung und Unterstützung angesichts der komplexen An- Leitung und Verbraucherberatung: Diana Meschke forderungen des Konsumentendaseins. Dagmar Blachmann Sven Friese Der schnelle Zugang zum Recht, wenn unseriöse Anbieter Kun- Uwe Humbert-Kukulady den übervorteilen, täuschen oder deren Unkenntnis ausnutzen, Monika Jenke war einmal mehr ein wichtiger Baustein kommunaler Daseins- Sina Lee vorsorge. Denn dieses Angebot der Beratungsstelle hilft nicht Sabine Meyer aranen nur im Einzelfall, sondern vermittelt auch, dass es vor Ort eine Schuldner- und Verbraucher- offene Anlaufstelle gibt, die die Probleme der Menschen in die insolvenzberatung: Jutta Büttner Hand nimmt. Seit November übrigens unter neuer Leitung: Diana Kirsten Liske + www.verbraucherzentrale.nrw/erläuterung eschke hat den Staffelstab von der langjährigen Beratungsstel- Beratung Energiearmut: Ute Jürgens enleiterin Annette Bobbert übernommen. Energieberatung: Rudolf Klapper Bürokraft Verbraucherberatung: Birgit Rebbe Dass wir kommunale sowie Landes- und Projektmittel in unse- Bürokraft Energieberatung: Annett Afolabi Stellenplan rer Arbeit sparsam und gezielt einsetzen, zeigt auch dieser Jah- Leitung und Verbraucherberatung: 5,00 resbericht: Mit einem gestrafften Layout haben wir bei Umfang Zudem werden stundenweise weitere Spezialberatungen und Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung: 1,00 und Kosten, aber nicht an einem informativen Überblick gespart. Bildungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen vorgehalten, Beratung Energiearmut: 0,50 Überzeugen Sie sich selbst! die den Bürgern vor Ort unabhängig von einer kommunalen För- Energieberatung: 1,00 derung zugutekommen. Bürokraft Verbraucherberatung: 0,50 Verbunden mit dem Dank für Ihre Unterstützung wünschen wir Bürokraft Energieberatung: 0,35 eine interessante Lektüre! Ihr Team der Verbraucherzentrale in Köln Seite 2 | Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2017 Die in diesem Bericht gewählten männlichen Formen beziehen weibliche und männliche Personen mit ein. Zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichten wir auf Doppelbezeichnungen. MARKT UND RECHT Gratisspiele-Apps, die mit Abbuchungen auf der Telefonrech- nung überraschten. Unseriöse Werber für digitalen Fernseh- empfang. Und auch die Klassiker unter den Abzockern tauch- ten 2017 in der Rechtsberatung wieder auf. Free to P())ay: Tücken kostenloser Spiele-Apps Goldtaler, Diamanten oder Herzen sind in Free-to-Play-Spielen ür Handy oder Tablet die Währung, um Siedlungen zu bauen, Gärten anzulegen oder Gegner zu besiegen. Doch wenn das ge- schenkte Kapital, Leben oder die sonstigen Ressourcen verspielt sind, müssen Spieler regelmäßig unangenehme Wartezeiten in auf nehmen. Es sei denn, sie zahlen fürs schnellere Weiter- ommen zwischen 99 Cent und bis zu 99 Euro, um etwa Spie- ebeschleuniger oder weitere Komponenten kaufen zu können. Geschäftsmodelle und Tücken von Free-to-Play-Games hat die Beratungsstelle daher zum Weltverbrauchertag am 15. März un- er die Lupe genommen. Ob und ab wann genau eine vermeintlich kostenlose Spiele-App ins reale Geld gehen kann, hatte die Verbraucherzentrale NRW an zehn umsatzstarken Free-to-Play-Games für Android-Geräte überprüft. Unterm Strich hatte sich dabei gezeigt, dass Spiele- macher die Nutzer laufend animieren, den kostenlosen Sektor zu verlassen und den Spieleverlauf durch den Zukauf von vielerlei Elementen voranzutreiben. Durch geschickte Programmierungen werden sie auf den Spieletrip gebracht - eingeschlossen die Ge- fahr, von dann kostenpflichtigen Angeboten überrascht zu wer- den und den Überblick zu verlieren, wie sehr zusätzlicher Fun ins Geld gehen kann. Damit Nutzer im Auge behalten können, was da per Abbuchung über Mobilfunkrechnung oder via Kreditkarte für den beschleu- nigten Spielespaß fällig wird, forderte die Verbraucherzentra- e eine dezidierte Hinweispflicht. Anbieter von Onlinespielen müssten detaillierte Preislisten für alle Zusatzangebote vor Spielbeginn offenlegen. ungen Gamern, aber auch Lehrern und Eltern gab die Beratungs- stelle zum Weltverbrauchertag Hinweise und Spielregeln zum Umgang mit Free-to-Play-Spielen an die Hand. Abmahnung und Abo: Abzocke im Netz Betrüger verschickten über WhatsApp, Facebook oder auch per SMS Kettenbriefe, in denen Einkaufsgutscheine im Wert von 250 Euro versprochen wurden. Doch nach dem Klick auf den Gutschrift-Link mussten persönliche Nutzerdaten ein- und die Nachricht an zehn weitere Kontakte weitergegeben werden. An- statt danach wie versprochen den Gutschein per Post zu erhal- ten, wurde die Datenweitergabe mit lästigen Werbeanrufen und Spam belohnt - auch Abofallen oder Identitätsdiebstahl waren nicht ausgeschlossen. unden von GMX und web.de beschwerten sich über ungewollte Abschlüsse auf Aktionsseiten dieser E-Mail-Dienste. Deren Ge- staltung hatte sie über eingeblendete Werbeseiten auf dem Weg zum Postfach in Verträge für Abos von Zusatzdiensten klicken assen. Die Beratungsstelle informierte über grassierende Abzockma- schen und zeigte in der Rechtsberatung Wege auf, um ungewoll- e Abos zu widerrufen oder Forderungen zu widersprechen. Schlüsseldienste: Ausgesperrte abgezockt Undurchsichtige Rechnungen, satte Zuschläge - Beschwerden über Schlüsseldienste gehörten 2017 einmal mehr zu den Dau- erbrennern. Denn wieder einmal verschafften gewerbliche Tür- öffner den Ausgesperrten nur zu horrend überteuerten Preisen und gegen sofortige Bezahlung Zugang zur Wohnung. Wer sich dagegen sperrte, die mitunter drei- bis vierstelligen Beträge un- geprüft und sofort zu zahlen, wurde nicht selten massiv unter Druck gesetzt. Bei einer bundesweiten Umfrage haben die Verbraucher- zentralen bei 600 Schlüsseldiensten 2017 nach den Prei- sen für eine einfache Türöffnung gefragt. In NRW mussten dafür durchschnittlich 77,86 Euro tagsüber und 133,13 Euro nachts sowie an Sonn- und Feiertagen auf den Tisch gelegt werden. In der Rechtsberatung prüfte die Beratungsstelle, ob etwa uner- laubte Zuschläge verlangt oder nicht abgesprochene Leistungen berechnet worden waren. Neben der rechtlichen Prüfung hatten die Beratungskräfte aber auch den Schlüssel für künftige Notfäl- le parat, um Abzockern die Tür zu weisen. Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2017 | Seite 3 Digitales Fernsehen: Unseriöse Werber im Stand-by Als Fernsehen per DVB-T Ende März auch in den ersten Regio- nen in NRW abgeschaltet wurde, nutzten unseriöse Vertreter die Verwirrung und versuchten, Kabel- oder IPTV-Verträge an Mann und Frau zu bringen. Völlig außer Acht blieb dabei bisweilen die Prüfung, ob der jeweilige Fernsehhaushalt von der Umstellung überhaupt betroffen war. Mal wurden mit Hinweisen auf die DVB-T-Abschaltung teure Kabelverträge als Ersatz angeboten, mal gaukelten Anbieter in amtlich aufgemachten Postwurfsen- dungen dringenden Handlungsbedarf vor. Und boten Fernsehen via Internet (IPTV) als passendes Programm gegen schwarze Bild- schirme an. Ende Juni hatte zudem der Kabelnetzbetreiber Unitymedia NRW das analoge TV-Programm abgeschaltet, sodass dessen Kunden fortan nur noch digitales Fernsehen empfangen konnten. Vor allem ältere Kabelkunden wurden in der Umstellungsphase zur Zielgruppe von Werbern für vermeintlich notwendige neue Pro- dukte und Verträge. Mal wurden an der Wohnungstür Ängste im Hinblick auf die Einstellung geschürt, mal wurde sich unter dem Vorwand, die Fernsehsteckdose überprüfen zu müssen, auch gleich Zugang ins Wohnzimmer verschafft. Solchermaßen über- rumpelt und überrascht wurden dann unüberlegt oft überflüssi- ge und teure Verträge für Telefonie und Internet oder zusätzliche kostenpflichtige TV-Angebote abgeschlossen. Denn dass für die anstehende Umstellung von analogem auf digitalen Kabel-Empfang keine neuen Verträge notwendig sind — das hatten die Werber natürlich nicht verraten. Auch wer bei ei- nem anderen Unternehmen oder über eine andere Technik fern- sah, war von der Umstellung bei Unitymedia-Kabel überhaupt nicht betroffen. Auch in Telefonaktionen mit Kölner Tageszeitungen hatten die Beratungskräfte ein offenes Ohr für Fragen und Befürchtungen Seite 4 | Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2017 rund um die Abschaltung des analogen TV-Signals. Sie informier- ten über Kosten, Technik und Umstellungsszenario. Roam like at home in der EU Die Roaming-Gebühren fürs Surfen und Telefonieren im EU-Aus- land sorgten viele Jahre für Urlauberverdruss. In der Beratungs- stelle landeten dann zuhauf Fragen, ob die für die grenzüber- schreitende Kommunikation berechneten Entgelte rechtmäßig ast) Schluss: „Roam like at home“ galt fortan in den 28 EU-Mitgliedsstaaten; seien. Seit dem 15. Juni 2017 war damit dann die Aufschläge für die Handynutzung im Ausland wurden weit- gehend abgeschafft. Einfacher und preiswerter bedeutete aber und Ausnahmen. eineswegs ohne Limi Die Beratungsstelle in- ormierte etwa, dass Telefonieren in Ländern, die wie die Türkei oder die Schweiz jedoch nicht zur Europäischen Union gehören, weiterhin sehr schnell ins Geld gehen kann. In die Kostenfalle appen kann aber auch, wer es im EU-Ausland bei der angemes- senen Datennutzung übertreibt: der sogenannte „Fair Use“ er- aubt es Mobilfunkunternehmen, den Umfang der Datennutzung im EU-Ausland einzuschränken. Aber auch bei einer Kreuzfahrt oder während eines Flugzeug-Trips können die Kosten fürs Sur- en und Simsen weiterhin schnell explodieren, wenn sich das Handy über einen Satelliten ins Mobilfunknetz einwählt. Wenn fürs mobile Telefonieren und Surfen im Ausland Extra-Kos- en berechnet worden waren, prüfte die Beratungsstelle die Mo- bilfunkrechnung und unterstützte, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Vorsorge für digitalen Nachlass Digitales Zeitungs-Abo, Musik-Flatrate vom Streamingdienst, Bilder in der Cloud, Facebook-Profil, E-Mail-Account oder eigene Website - für die meisten Menschen gehört das inzwischen zum VERBRAUCHER-RECHTSBERATUNG UND RECHTSVERTRETUNG 5.397 WIENER ESTER TG Finanzen vr Allgemeine Dienstleistungen 12% Gesundheit 5% Konsumgüter u > www.verbraucherzentrale.nrw/erläuterung Alltag. Wenn Nutzer jedoch nicht regeln, wie mit dem „digitalen Nachlass“ verfahren werden soll, bleiben diese Konten, Daten und Profile auch im Todesfall weiter online. Und auch die Rechte und Pflichten aus der digitalen Vertrags-Welt gehen auf die Erben über. Sie müssen etwa die laufenden Kosten für ein Spiele-Abo im Internet übernehmen oder auch die schon online gebuchte Reise stornieren. Crux dabei: Ohne Zugangsdaten und Passwör- ter kommen Hinterbliebene an die Online-Konten nicht ran. Mit dem Beratungs- und Informationsangebot zum Datenschutz weist die Beratungsstelle den Weg, um Datenschutzrechte gegen- über Unternehmen durchzusetzen. Sie unterstützt zum Beispiel, um Einwilligungen zur Speicherung und Verwendung personen- bezogener Daten zu widerrufen. Aber auch bei Auskunftsersu- chen zu gespeicherten Daten oder bei Anträgen zur Sperrung von Profilen gibt sie Hilfestellungen. Auf den Zahn gefühlt: Aktionstag rund um Zahnersatz Wenn das Gebiss Lücken zeigt oder akut Zahnersatz her muss, beißen sich Patienten oftmals fest: Was zahlt die Krankenkasse? Welche Extras bieten Zahnärzte als privat zu zahlende Zusatz- eistung an - und sind die auch ihr Geld wert? Für blendenden Zahnersatz zahlen gesetzlich Versicherte häufig bis zu mehreren 1.000 Euro aus ihrer privaten Schatulle zu. Was Zahnärzte an ronen, Brücken und Implantaten im Angebot haben, ist für Pa- ienten verwirrend — und die Abrechnung ohnehin kompliziert. Bei einem Aktionstag in Kooperation mit dem Gesundheitsladen öln e.V. rund ums Thema Zahnersatz hatte die Beratungsstelle deshalb Informationen zu bohrenden Fragen parat: Was verbirgt sich hinter dem Festzuschuss? Welche Vorteile haben höher- und Kostenplan rich- wertige Versorgungen? Wie wird der Heil- ig gelesen? Die Fachleute der Verbraucherzentrale sowie des Gesundheitsladens gaben Hilfestellungen, um sich für Behand- ungsgespräche zu wappnen, erklärten Ansprüche auf Kassen- eistungen und die Regeln bei privat zu zahlenden Zusatzleis- ungen. Außerdem wurde über das Recht auf eine kostenlose Zweitmeinung sowie über Einsparmöglichkeiten mittels Bonus- heft oder Härtefallregelung informiert. VERBRAUCHERBILDUNG Geflüchtete für den Konsumalltag fit gemacht. Und in Unter- richtseinheiten Schule gemacht: mit Wissensspielen rund um Energie oder bei Trainings in Sachen Geld. Get in: Verbraucherwissen für Geflüchtete kompakt Dass sich Handyverträge automatisch verlängern, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ende der Laufzeit gekündigt werden - für viele Geflüchtete aus Syrien und Afghanistan ist dies Neuland im hie- sigen Verbraucherdasein. Auch dass beim Strom nur Abschläge entrichtet werden und eine Jahresendabrechnung mit Guthaben oder Nachzahlungsforderungen folgt, ist in vielen Heimatländern der Geflüchteten ein unbekanntes Verfahren. Das Projekt „Get in“ der Verbraucherzentrale lotste in Bildungseinheiten durch mögliche Stolperfallen des Konsumalltags. In Integrations- und Sprachkursen oder in Vorträgen für Multiplikatoren gab es dazu kompakte Informationen und praktische Hilfestellungen rund um die Themen erste eigene Wohnung, richtig Heizen, Strom- kosten und Strom sparen sowie Handynutzung und mögliche Kostenfallen. All das wurde in einfacher Sprache präsentiert und durch Anschauungs- und Bildmaterial unterstützt. Nicht zuletzt wurde Teilnehmenden die Verbraucherzentrale mit ihren Infor- mations- und Beratungsangeboten in der Kölner Beratungsstelle vorgestellt. In den Einheiten zum Verbraucher-Einmaleins wurden Unter- schiede zwischen Prepaid- und Laufzeitvertrag fürs Handy eben- so thematisiert wie die Funktionsweise von Thermostatventilen. Tipps zum Sparen bei den Kosten für Telefonie und Strom inklusi- ve. Das Ankommen im Verbraucheralltag erleichtern und kosten- trächtigen Stolperfallen des bislang fremden Wirtschaftslebens vorzubeugen - so die Zielsetzung in den 37 Veranstaltungen, die die Bildungstrainerin seit Mai in Köln durchgeführt hat. Mit den Bildungseinheiten war sie unter anderem bei Phoenix e.V., dem Berufskolleg Deutz sowie Flüchtlingsunterkünften zu Gast. Für 2018 sind schon 31 weitere Veranstaltungen fest terminiert. Konsumieren will gelernt sein Ob Wissenswertes rund um die Smartphone-Nutzung oder das kleine Einmaleins bei Geldgeschäften - in 20 Veranstaltungen für Jugendliche und junge Erwachsene verschaffte die Verbrau- cherzentrale Durchblick im Konsumalltag. Stark nachgefragt wurden die Lerneinheiten zu den Kosten der ersten eigenen Wohnung - doch einmal mehr wurde das Ange- bot zum Umgang mit Geld am häufigsten gebucht. Wie teile ich mein Geld ein, damit es bis zum Monatsletzten reicht? Was leis- ten dabei Haushaltsbuch oder Apps? - mit praktischen Hinwei- sen wurde da Starthilfe fürs Finanzmanagement gegeben. Als zusätzliches Angebot der Verbraucherzentrale in Köln konn- ten die „Durchblick-Schulveranstaltungen“ dank finanzieller För- derung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbrau- cherschutz durchgeführt werden. Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2017 | Seite 5 WARM-up fürs Energiesparen Der sparsame Umgang mit Energie beim Heizen und Duschen stand im Mittelpunkt des Bildungsangebots „WARM-up! Wis- sensspiele rund um Wärme“ der Verbraucherzentrale, das die Fünftklässler der Katharina-Henoth-Schule absolvierten. Die Schülerinnen und Schüler lernten, woher die Energie für die heiße Dusche und das wohlig-warme Kinderzimmer kommt und welche Folgen die Nutzung für das Klima hat. Sie erfuhren, wel- che Einstellung an der Heizung für welchen Raum sinnvoll ist und dass kurzes Duschen Umwelt und Geldbeutel schont. Energiespardetektive: Fahndung läuft Verliert ein Receiver beim Ausschalten sein Gedächtnis? Ver- braucht das Handyladegerät Strom, wenn es bei vollem Akku an der Steckdose bleibt? - Antworten auf solche Fragen standen im Crash-Kurs für angehende Energiespardetektive in vier Kölner Schulen auf dem Programm. Die Viertklässler der Gemeinschaftsgrundschulen Erlenweg, Freilingrathstraße und Nibelungenstraße sowie der Katholi- schen Grundschule Andreas-Hermes-Straße qualifizierte die Verbraucherzentrale hierbei als Fahndungsteam, um Strom- resser zu entlarven. Vor der Beurkundung zum „zertifizierten Energiespardetektiv“ war jedoch Einsatz gefragt: Warum Strom- sparen wichtig ist. Wie Einsparpotenziale aufzuspüren sind. Wo Stromvergeudung vor allem bei Schein-Aus und Stand-by lauert. Fahndung läuft! - so war der Workshop für die jungen Detektive überschrieben. Seite 6 | Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2017 Mein Han = fürda Düchden 20 ihre, Frauen unter sich: Zum ersten Mal hatte die Verbraucherzen- trale ausschließlich Kölnerinnen eingeladen. Beim Workshop „Mein Haus: Fit für die nächsten 20 Jahre“ sollte ein Fundament für die Zukunftsplanung der eigenen vier Wände gelegt werden. Weil die Fachwelt rund um Bautechnik und -vorgaben, Energieef- fizienz und Modernisierung bislang zumeist eine Männerdomä- ne ist, wollte die Veranstaltung von Frauen für Frauen hier nun gezielt Wissenslücken füllen und durch fachkundige Anleitung Bausteine für die nachhaltige Gebäudesanierung legen. Denn die vorausschauende Planung der eigenen vier Wände für sich wandelnde Anforderungen ist dieser Zielgruppe ein besonderes Anliegen. Gemeinsam mit der Energieberaterin loteten die Teilnehmerin- nen aus, welchen Anforderungen die Immobilie in den kommen- den Jahren genügen muss. Dabei wurden nicht nur Möglichkei- ten zu energetischen Einsparungen beleuchtet, sondern auch Aspekte wie Barrierefreiheit und Wohnkomfort für alle Genera- tionen einbezogen. Auch das Thema (Einbruch-)Sicherheit blieb nicht außen vor. In Kurzvorträgen zum Beispiel über den Ener- gieausweis, zur Landesbauordnung oder zur altersgerechten Modernisierung wurden Anstöße für fundiertes Herangehen ge- geben. Ergänzende Hinweise zu passenden Förderprogrammen rundeten den Frauen-Workshop ab. VERBRAUCHERFINANZEN Existenzrisiken absichern und aufgeblähte Forderungen oder unzulässige Entgelte abwehren. Sowohl bei roten wie bei schwarzen Zahlen war die Beratung zu Verbraucherfinanzen gefragt. Aufgeblähte Inkassoforderungen gekappt Eine nicht eingelöste Lastschrift, weil Gehalt oder Sozialleistung noch nicht auf dem Konto waren. Ein Zahlendreher bei der Über- weisung oder eine Rechnung, die wegen verspäteter Zustellung erst beglichen wurde, als das Zahlungsziel schon verstrichen war. 4,99 Euro für ein Spiele-App-Abo im Internet, bei dem die Zahlungsaufforderung im E-Mail-Postfach übersehen wurde. So verschieden die Ursachen für nicht beglichene Forderungen, so gängig die Praxis bei vielen Inkassoforderungen: Auch 2017 wurden wieder massenhaft nicht nur hohe, sondern häufig auch doppelte Entgelte für das Einschalten von Inkassobüro und An- walt in Rechnung gestellt. Immer wieder hatten sich Ratsuchen- de auch in der Beratungsstelle beschwert, dass die Ursprungs- forderung in der Obhut von Inkassobüros auf das Mehrfache in die Höhe geschnellt war. In der Rechtsberatung unterstützten die Beratungskräfte, um unberechtigten Forderungen zu widerspre- chen. Außerdem hat die Verbraucherzentrale NRW große Unter- nehmen aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass sich die von ihnen beauftragten Inkassounternehmen insbesondere beim Eintreiben von Bagatellforderungen nicht über gesetzliche Vor- gaben hinwegsetzen. AUFGEBLASENE INKASSOKOSTEN Inkassobüros Doppelgebühr — (Rechtsanwalt und Inkassobüro) 2 B Inkassokosten- — pauschale, Gesamtforderung Adressermittlung Inkassobüro 20 € Hauptforderung > J | Kosten für Rücklastschriften __| Auslagen- pauschale, Zinsen, Haupt- forderung Kreditkarte ohne Schufa?: Versprechen teuer erkauft Mal winkte sie für die Teilnahme an Gewinnspielen, mal wurde sie bei unerbetenen Telefonanrufen untergeschoben oder auf Internetseiten als Schlüssel zum schnellen Geld angepriesen: Eine Kreditkarte, die ohne Schufa-Anfrage ausgegeben wird. Eine Quelle fürs Bezahlen winkte also, selbst wenn der eigene Finanzrahmen in Schieflage geraten war. Doch wer sich damit Hoffnung auf einen Kredit machte, sah sich mit hohen Kosten konfrontiert: Denn tatsächlich handelte es sich um sogenannte Prepaid-Kreditkarten - bei denen Nutzer erst selbst Geld „aufla- den“ mussten. Wer sich etwa bei den am Telefon avisierten Karten zur Abholung wie vorgegeben auf den Weg zur Post machte, musste zunächst 100 Euro an Gebühren berappen. Wer die nicht zahlte, sah sich schnell mit Inkasso-Schreiben und Forderungen von 300 Euro konfrontiert. Doch auch Bestellungen von schufafreien Kreditkarten im Inter- net nahmen häufig einen enttäuschenden Ausgang: Denn auch hier gab es oftmals nur teure Prepaid-Kreditkarten oder gar bloß ein paar Antragsformulare für ein Auslandskonto mit Sicherheits- eistung. Im Kleingedruckten der Anbieter war nämlich erwähnt, dass die Anfrage nur an ein Kreditinstitut zur Prüfung weitergege- ben werde - ungewisse Erfolgsaussichten inklusive. Dessen ungeachtet war nach Bestellung der Kreditkarte eine kos- enpflichtige Postsendung per Nachnahme ins Haus geflattert: Diese enthielt aber nicht die erhoffte Kreditkarte, sondern die Aufforderung, eine Ausgabegebühr von 49,90 Euro zu entrich- en. Zudem fiel eine Jahresgebühr in ähnlicher Höhe an. Dies alles wurde für eine bloße Prepaid-Kreditkarte verlangt, auf die man vor der Benutzung erst Geld laden muss - und die anders- wo kostengünstiger erhältlich ist. Die Verbraucherzentrale riet, solchen unseriösen Angeboten die kalte Schulter zu zeigen und niemals vorab Zahlungen zu leisten. Insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund waren auf die Werbeversprechen hereingefallen. Schuldnerberatung: Existenzsicherung kompakt Wenn der Überblick über die Finanzen verloren gegangen war oder Schulden über den Kopf zu wachsen drohten, bot die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung auch 2017 unkomplizierte und kostenfreie Unterstützung. Wichtige Bausteine im Sofortprogramm zur Existenzsicherung waren insbesondere die Beratung zum Schutz bei einer Kontopfändung, Hilfen rund um den Zugang zu einem Ba- siskonto und natürlich die Abwendung von Wohnungskündigung wegen Mietrückständen oder angekündigten Stromsperren. In der Schuldnerberatung wurde in Sachen Haushaltsfinanzen Bestands- aufnahme gemacht, Gläubigerforderungen rechtlich geprüft und tragfähige Pläne erarbeitet, um die Verbindlichkeiten abzuzahlen. Häufig wurde dazu auch mit den Gläubigern verhandelt. Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich war, wurden Verbraucher bei der Antragstellung zur Eröffnung eines Verbraucherinsolvenz- verfahrens unterstützt und auch bis zur Erteilung der Restschuldbe- freiung begleitet. Zudem: Mit dem Ausstellen von Bescheinigungen über einen hö- heren Basisschutz auf dem Pfändungsschutzkonto sicherte die Schuldnerberatung insbesondere Familien existenziell notwendige unpfändbare Beträge. Kurzberatungen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungen Bescheinigungen für das Pfändungsschutzkonto Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2017 | Seite 7 Neues Angebot: Beratung zu Bankdienstleistungen Darf die Bank das Entgelt fürs Girokonto einfach erhöhen? Wel- che Fristen und Formalitäten sind dabei zu beachten? Können Sparkassen für jede Tätigkeit Geld vom Kunden verlangen? Was tun, wenn sich das Geldhaus weigert, den Schaden aus einem Kartendiebstahl zu ersetzen? Seit Juni 2017 hat die Verbrau- cherzentrale in Köln mit dem neuen Angebot „Beratung zu Bank- dienstleistungen“ Antworten und rechtliche Hilfestellungen rund um dieses Thema. Die Palette reicht von Tipps, was beim Verlust von Geld- oder Kreditkarten unbedingt zu veranlassen ist, bis hin zur Beurteilung, ob Preiserhöhungen bei Bankdienstleistungen oder Entgelte dafür zulässig sind. Auch unterstützen die Bera- tungskräfte Bankkunden, um gegebenenfalls zu widersprechen oder unrechtmäßige Entgelte zurückzufordern. Ausgenommen sind allerdings Fragen zum Bezahlen per Handy oder zu Online- Bezahlsystemen. Bausparverträge: Bundesgerichtshof kippt unzulässige Kontogebühren Für Bausparverträge in der Darlehensphase dürfen keine Kon- togebühren erhoben werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2017 nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW entschieden. Denn damit ließen sich Institute nach Ansicht der Richter eine Tätigkeit vergüten, die sie im eigenen Interes- se vornähmen. Die Entgeltregelung weiche vom gesetzlichen Leitbild eines Darlehensvertrages ab und benachteilige den Kunden unangemessen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia AG, die in der Darlehensphase bis dato 9,48 Euro pro Jahr an Kontogebühren Seite 8 | Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2017 verlangt hatte. Die unzulässigen Entgelte können Bausparer zu- rückfordern, wobei von dem Urteil auch Kunden anderer Bau- sparkassen profitierten. Die Beratungsstelle half Ratsuchenden mit einem kostenlosen Musterbrief und gab Hinweise zur Verjäh- rung von Ansprüchen. Wenn Bausparkassen Erstattungen ver- weigerten, wurde über Möglichkeiten informiert, den jeweiligen Ombudsmann einzuschalten. Budget- und Rechtsberatung bei Energiearmut Wer seine Energierechnung nicht bezahlen kann, steht beim Versorger möglicherweise nicht nur bei Nachforderungen oder den monatlichen Abschlagszahlungen in der Kreide, sondern kämpft auch mit Kosten für Mahnungen oder Sperrankündigun- gen, für Ratenvereinbarungen oder für den Wiederanschluss der Versorgung. In einem landesweiten Check von Preisblättern und Vertragsbedingungen hat die Verbraucherzentrale NRW zutage gebracht, dass Unternehmen extrem unterschiedliche Kosten für die Energiesperren und den Wiederanschluss der Versorgung verlangen. Außerdem arbeitete die Verbraucherzentrale heraus, dass einige Versorger bei Ratenmodellen gänzlich auf zusätzli- che Entgelte verzichten — was sich als wünschenswertes Vorbild- modell etablieren sollte. Denn je mehr Lasten Verbrauchern in Zahlungsschwierigkeiten aufgebürdet werden, desto tiefer gera- ten sie in einen Schuldensog, aus dem sie kaum mehr rauskom- men. Und auch die Forderungen aus der Stromrechnung werden sie so nicht begleichen können. Außerdem: Ein einfaches Mahn- schreiben sollte nicht mehr als 2,50 Euro kosten. Auszeichnung als europaweites Vorbildmodell Das Projekt „NRW bekämpft Energiearmut“ der Verbrau- cherzentrale NRW ist 2017 als „Social Innovation-Pro- jekt“ ausgezeichnet worden. Unter den europaweit 15 Finalisten für den Innovationspreis der weltweit tätigen Non-profit-Organisation Ashoka landete das Angebot zur Budget- und Rechtsberatung auf dem ersten Platz. Die Juroren überzeugte das landesgeförderte Projekt, weil es beispielgebend für innovative soziale Ansätze bei der Bekämpfung von Energiearmut sei. Die Sofort- hilfe in akuten Problemlagen setze an, wenn die indi- viduelle Not am größten ist. Das Angebot berge großes Potenzial für eine Weiterentwicklung und sei vorbildlich, um positiven gesellschaftlichen Wandel voranzutreiben. DELILELEEREIIIIIEEE ERTL EEE [RLILELEEREIIIIIEEE EEE EEE DEILLZIIEISETIIEEIEIEEE ELITE In derBudget- und Rechtsberatung fanden auch 2017 Ratsuchen- de mit Zahlungsproblemen rund um die Energierechnung wieder nachhaltige Unterstützung. Und in enger Zusammenarbeit mit der RheinEnergie AG konnten für die meisten Betroffenen dauer- hafte Lösungen für drohende oder akute Energiesperren erreicht werden. Erfreulich: Nicht erst, wenn der Strom bereits gesperrt war, wurde um Rat gesucht. So konnte die Fachberaterin durch zeitigen Kontakt mit dem Versorgungsunternehmen angekündig- te Energiesperren häufig noch abwenden. Nach wie vor: Trotz Erwerbstätigkeit kämpft eine Vielzahl der Ratsuchenden gegen Energiearmut. Darüber hinaus konnten vor allem Bezieher von SGB Il-Leistungen sowie Rentner Energiekos- ten aus ihren niedrigen Einkommen oft nicht mehr bestreiten. ENERGIE Sparpotenziale vom Keller bis zum Dach und vom Fenster bis zur Dusche ausgelotet. Und das Kleingedruckte von Energie- lieferverträgen ins Lot gebracht. Energieberatung Zum Sparen und Erzeugen von Energie haben die Experten der Verbraucherzentrale insgesamt 712 Beratungen durchgeführt. Vor Ort bei den Menschen zu Hause oder in der Beratungsstel- le gaben sie zum Beispiel Tipps zum Stromsparen, zur Gebäu- desanierung, zum richtigen Heizen oder zu den Chancen von Solarstrom und Solarwärme. Wichtigste Maßgaben waren dabei neben dem Klimaschutz immer die Wünsche und Ziele sowie das individuelle Budget der Beratenen. Wegweiser für Einsparung und Erstattung Vermeintliche „Energieberater“ hatten unangekündigt an der Haustür geklingelt und angeboten, nach Einsparpotenzialen durch einen Wechsel des Strom- und Gasversorgers fahnden zu wollen. Misstrauisch angesichts der versprochenen Beträge wurde dann in der Beratungsstelle nach anbieterunabhängigem Rat rund um den Anbieterwechsel gesucht. Aber auch wenn die eigene Energierechnung auf den Prüfstand kam, Versorger unan- gemessen hohe Vorauszahlungen verlangten, Bonuszahlungen mit fadenscheinigen Argumenten verweigerten oder Guthaben aus Jahresrechnungen nicht sofort auszahlten, war die Energie- rechtsberatung eine gefragte Anlaufstelle. Duschkosten waren im Herbst das Thema der Aktion „Dreh auf und spar!“ Im Mittelpunkt standen dabei einfache Tipps, die den Energie- verbrauch unter der heißen Brause senken, ohne das Duschvergnügen zu schmälern. Neben dem Sparduschkopf war vor allem die richtige Einstellung am Durchlauferhitzer Thema. Welchen Effekt diese Maß- nahmen haben, zeigte der digitale Duschrechner: Mit ihm konnten Interessierte ermitteln, wie viel die tägliche Dusche tatsächlich kostet und wie sich zum Beispiel der geringere Wasserdurchfluss eines Spar- duschkopfes auswirkt. An Aktionsständen konnte der Wechsel einer Duschbrause gleich praktisch ausprobiert werden. Ebenfalls vor Ort und online gab es auch Tipps zur Auswahl eines sparsamen Modells. Übrigens: Einmal mehr hat die Verbraucherzentrale NRW Prob- leme im Energiemarkt gerichtlich klären lassen. So hatte der Bundesgerichtshof im Juli 2017 auf ihre Klage gegen die Stro- mio GmbH entschieden, dass Kunden grundsätzlich ein Son- derkündigungsrecht zusteht, wenn Stromlieferanten ihre Preise aufgrund gestiegener oder neu eingeführter Steuern, Abgaben oder Umlagen einseitig erhöhen. Klauseln im Kleingedruckten, die kein entsprechendes Kündigungsrecht vorsehen, erklärten die Richter für unwirksam. Kunden konnten Geld aus Preiserhö- hungen, die sich auf solche unzulässigen Klauseln stützten, zu- rückverlangen. Auch dabei wies die Energierechtsberatung den Weg zur Erstattung. „Wir blicken durch“ hieß es im Frühjahr bei der gleichnamigen Ak- tion der Verbraucherzentrale zum Thema „Fenster richtig planen“. Neben den vielen Chancen zur Steigerung des Wohnkomforts kamen dabei auch die möglichen Fallstricke vor allem beim Fenstereinbau in den Blick. Den Hintergrund bildete das enorme Energiesparpo- tenzial durch Fenstermodernisierungen: Etwa jedes zweite Fenster in Deutschland ist aus energetischer Sicht ein Sanierungsfall. Verbrau- cherinnen und Verbraucher erhielten Tipps, wie sie ihre eigenen Fens- ter selbst auf Dichtheit und Wärmeschutz testen konnten und erfuhren an Aktionsständen sowie in Vorträgen die Unterschiede zwischen verschiedenen Verglasungen. Neben dem Wärmeverlust kamen auch andere Aspekte in den Blick, die eine Modernisierung der Fenster ver- bessern kann: vom Lärm- und Einbruchschutz bis hin zu Bedienkom- fort und Barrierefreiheit. Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2017 | Seite 9 = 5] _ m = r— —I © z Hosgeldiniz Bien aan Boope A 5 Ami Seite 10 | Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2017 . Ng! Willkommen H TEEN) = Politik zu Gast Elfi Scho-Antwerpes (r.), SPD-Bundestagsabgeordnete und stell- vertretende Bürgermeisterin, informierte sich im September über die Arbeit der Verbraucherzentrale an der Frankenwerft. Ge- meinsam mit Petra Maier aus dem Stab Bildung und Forschung der Verbraucherzentrale NRW stellte die damalige Beratungsstel- enleiterin Annette Bobbert (l.) insbesondere die Angebote zur Verbraucherbildung vor. Weitere Schwerpunkte des Austauschs: das Projekt „Get in“, das Geflüchteten mit Bildungseinheiten das Ankommen im Verbraucheralltag erleichtert, und die Ver- braucherberatung im Quartier, die in drei benachteiligten Kölner Stadtteilen mit der aufsuchenden Verbraucherarbeit neue Wege geht. Die Bundestagsabgeordnete betonte, dass insbesondere den Angeboten für die Gruppe der verletzlichen Verbraucher ein hoher Stellenwert im Rahmen kommunaler Daseinsvorsorge zu- omme. Behinderung Teihabe Willkommen an der Frankenwerft Diana Meschke (links) übernahm im November die Leitung der Verbraucherzentrale in Köln. Regionalleiterin Beate Fackeldey begrüßte die Newcomerin in Sachen Verbraucherschutz und zeigte sich zuversichtlich, dass sie die neue Aufgabe meistern wird. Denn als Diplom-Pädagogin bringt „die Neue“ viel Erfah- rung in der Beratung von Menschen in schwierigen Lebenslagen sowie Leitungs- und Führungserfahrung mit. Verbunden war das Willkommen natürlich mit dem Dank an die langjährige Bera- tungsstellenleiterin Annette Bobbert, die sich beruflich einer neuen Herausforderung gestellt hat. Foto: Studio Schloen Erhellende Einsichten Welche Lampe braucht wie viel Strom? — mit dem Lampenkof- fer der Verbraucherzentrale gab es dazu erhellende Einsichten. Denn beim Besuch von Kindern des Pilotprojekts „Unsere Klima- Kinder sind neugierig“ wurde auch ganz praktisch ausprobiert, wie es mit dem Stromsparen bei der Beleuchtung funktioniert. Vom Kölner Solidaritätsbund der Migranten e. \V. initiiert lernten die Kids unter Anleitung von Energieberater Rudolf Klapper spie- lerisch, dass sich Neugier beim Klimaschutz lohnt. Verbraucherzentrale „for you“ Das Termintelefon gehört in der Verbraucherzentra- le inzwischen zum festen Dienstleistungsangebot: 4.441 Kölner nutzten diesen Service und konnten hierüber Lösungen für ihre Fragen zu Energie- oder Finanzthemen finden. Ein neues Format der Verbraucherinformation nutzte die Verbraucherzentrale in Köln gemeinsam mit „WDR for you“, dem Internetangebot für Geflüchtete: diese konn- ten ihre Fragen via Facebook an die Redaktion richten. Verbraucherberaterin Monika Jenke beantwortete dann in einem dreistündigen Live-Chat, was rund um Verträge und Abzockmaschen auf den Nägeln brannte. Übersetzt ins Arabische, Englische und Persische wurde das An- gebot ein multilinguales „WDR und Verbraucherzentrale for you“. Im Quartier. Für Sie. Da. Mit der „Verbraucherberatung im Quartier“ in den drei Kölner Stadtteilen Chorweiler, Kalk/Humboldt-Gremberg und Höhenberg/ Vingst erprobt die Verbraucherzentrale NRW seit September 2015 einen neuen Zugang zu Menschen in diesen strukturell benachtei- ligten Wohn- und Lebensumfeldern. Ausführliche Informationen zum Ansatz der aufsuchenden Verbraucherarbeit finden Sie in dem beiliegenden Einleger oder unter + www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/koeln/verbraucherberatung-im-quartier-23016 Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2017 | Seite 11 Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Köln Frankenwerft 35 (Eingang Mauthgasse) 50667 Köln Tel.: (02 21) 84 61 88-01 Fax: (02 21) 84 61 88-33 E-Mail: koeln@verbraucherzentrale.nrw www.verbraucherzentrale.nrw/koeln Impressum Herausgeber: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. e Mintropstraße 27 ® 40215 Düsseldorf ® Telefon 0211 38 09 0 ® Fax: 0211 38 09 216 e www.verbraucherzentrale.nrw Gestaltung und Produktion: lav.ka kreative agentur, Düsseldorf, www.lav-ka.de © Fotos: lav.ka kreative agentur, Düsseldorf und fotolia® LLC, New York, sowie Verbraucherzentrale NRW e. V. Düsseldorf; weitere Urheberhinweise bei den Fotos Druck: msk marketingservice köln GmbH, Köln, gedruckt auf 100 % Recycling-Papier © Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, 2018. Die auszugsweise Wiedergabe für wissenschaftliche und schulische Zwecke ist gestattet. Grafiken und Fotos unterliegen dem Urheberrecht. Eine Reproduktion - gleich welcher Art - ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Copyright-Inhaber (s.o.) gestattet! RESSOURCEN
Mitteilung Ausschuss
1816 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 17.07.2018 2285/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 Ausschuss für Umwelt und Grün 18.09.2018 Verbraucherberatungsstelle Köln: Jahresbericht 2017 Die Verwaltung gibt in Anlage 1 den Jahresbericht 2017 der Verbraucherberatungsstelle Köln in Trä- gerschaft der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. zur Kenntnis. Der Jahresbericht zur Ver- braucherberatung im Quartier wurde bereits in der Sitzung am 19.04.2018 vorgelegt (0465/2018). Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. hat in 2017 290.000,00 € aus dem städtischen Haushalt für die laufende Arbeit der Kölner Beratungsstelle vom Amt für Soziales und Senioren erhal- ten. Ebenso beteiligte sich das Land Nordrhein-Westfalen an der Finanzierung der allgemeinen Köl- ner Verbraucherschutzarbeit sowie an der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung. Außerdem förderte das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln 2017 das Projekt „Ener- gieberatung für Privathaushalte“ mit 57.500,00 €. Im Jahresbericht 2017 für Köln führt die Verbraucherzentrale ausführlich aus, wofür die Mittel ver- wandt wurden. Kurz und knapp hat sie die Ergebnisse wie folgt zusammengefasst: Anfragen von Ratsuchenden: 21.654 - davon Allgemeine Verbraucherberatung 16.791 - davon Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung 4.047 - davon Energieberatung 816 Veranstaltungskontakte 2.340 - davon Energieberatung 1.175 Internetzugriffe auf die Startseite der Beratungsstelle 23.309 Die häufigsten Verbraucherprobleme: Finanzen 36 % Dienstleistungen 18 % Telefon 17 % Konsumgüter 9 % Energie 7 % Weiterführende Erläuterungen unter: www.verbraucherzentrale.nrw/erläuterung Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2285/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.07.2018
- Erstellt
- 09.07.2018 13:49