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A-W/0008/2021

Wandererparkplatz und Überholverbot im Bereich Vorbergshügel (Hägerstraße)

Antrag an die BV West 18.01.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 17.11.2022, TOP 10.2

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 21.09.2022

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Originalantrag

2395 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV West 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
         Münster, 15.01.2021 
 
An den   
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West  
Herrn Jörg Nathaus       A-W/0008/2021 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münsterr 
Antrag: Wandererparkplatz und Überholverbot im Bereich Vorbergshügel (Hägerstraße) 
1) Standortprüfung von geeigneten Parkplätzen für einen Wandererparkplatz am Natur-
schutzgebiet (NSG) Vorbergshügel im Bereich Hägerstraße, Einingweg und Hagel-
bachstiege 
2) Überprüfung eines möglichen Überholverbotes auf der Hägerstraße im Bereich Vor-
bergshügel 
3) Überprüfung einer zeitnahen Realisierung in 2021, da es aufgrund erhöhter Unfallge-
fährdung bereits in 2020 zu einem Unfall mit tödlichem Personenschaden kam. 
 
Begründung 
Die Wanderwege im NSG Vorbergshügel erfreuen sich sehr großer Beliebtheit bei Spaziergän-
gern und Hobbysportlern aller Art. Die Wege wurden schon vor der Corona Pandemie sehr gut 
genutzt. Seitdem hat sich die Besucherzahl nahezu verdoppelt. 
 
Sachverhalt 
Besonders an Wochenenden ist das Aufkommen an Besuchern des NSG stark erhöht. Viele 
kommen von außerhalb Nienberges, um sich dort sportlich zu betätigen oder einfach spazieren 
zu gehen. Die Anreise erfolgt häufig mit dem Auto. Dieses wird in vielen Fällen direkt an der 
Hägerstraße geparkt, weil es an ausgewiesenen Parkmöglichkeiten mangelt. Die Hägerstraße 
ist eine sehr viel befahrene Straße  (Umgehung der A1) die aufgrund ihrer Topographie sehr 
schlecht einzusehen ist. Sie ist zudem sehr beliebt bei Motorradfahrern am Wochenende. Es 
sind häufig gefährliche Wendemanöver parkender PKW in den schwer einsehbaren Kurven zu 
beobachten. Im April 2020 kam es dabei sogar zu einem schweren Verkehrsunfall mit einem 
Motorradfahrer mit tödlichem Ausgang.  
Zur Vermeidung weiterer Unfälle dieser Art ist schnelles Handeln geboten.   
 
Parkende Autos am Vorbergshügel (Foto auf der 2. Seite) 
 
gezeichnet:  
Peter Hamann 
Nils Schappler 
Christian Hinzmann 
Thomas Lilge 
Karin Park-Luikenga 
Nicholas Philipp Reuting 
Peter Wolfgarten

CDU-Fraktion in der BV West 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de

Stellungnahme der Verwaltung vom 21.09.2022

4673 Zeichen

32.12.0013 
Frau Seif 
21.09.2022 
3292 
An die Bezirksvertretung 
Münster-West 
über 
Herrn Stadtrat Heuer 
über 
33.24 
St a d t Müns t e r 
Amt für Bürgflr- und R,,.lsseivice 
\ 8e2irksverwaitung West 
\~ 9. Sen 2022 
Wandererparkplatz und Überholverbot im Bereich Vorbergs Hügel (Hägerstraße) 
• A-W/0008/2021 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West 
vom 15.01.2021 
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung beauftragt, die Aus­ 
weisung eines Wandererparkplatzes am Naturschutzgebiet Vorbergs Hügel im Bereich der 
Hägerstraße, des Einingwegs und der Hagelbachstiege zu prüfen. Darüber hinaus soll die 
Einrichtung eines Überholverbotes auf der Häqerstraße im Berei_ch Vorbergs Hügel geprüft 
werden. 
Der Antrag wird damit begründet, dass sich die Wanderwege großer Beliebtheit erfreuen und 
insbesondere an den Wochenenden, ein hohes Aufkommen an Besuchern besteht, welche 
vornehmlich mit dem Auto anreisen. Es wird davon berichtet, dass die Besucher des Natur­ 
schutzgebiets regelmäßig mangels ausgewiesener Parkmöglichkeiten direkt an der Häger­ 
straße parken. Es wird darauf hingewiesen, dass regelmäßig gefährliche Parkmanöver in dem 
Streckenabschnitt zu beobachten sind. Zudem sei es bereits zu schweren Verkehrsunfällen 
gekommen. 
Wandererparkplatz 
Bezüglich der Einrichtung eines Wandererparkplatzes auf Höhe des Naturschutzgebietes Vor­ 
bergs Hügel wurde das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit um eine Stellung-· 
nahme gebeten. • · 
Am Rande und im Naturschutzgebiet nördlich des Einingweges, an der Hägerstraße, an der 
Hagelbachstiege/ Gasselstiege und am Donnerbusch gibt es nur wenige Abstellmöglichkeiten 
für PKW. Aus eigener Beobachtung und aus Gesprächen mit Eigentümern ist der unteren Na­ 
turschutzbehörde bekannt, dass das Naturschutzgebiet Vorbergs Hügel - wie landesweit an­ 
dere Naturschutzgebiete auch, so z. B das Naturschutzgebiet Wolbecker Tiergarten - 
coronabedingt seit 2020 stark von Besuchern frequentiert wird. Dies hat leider zu erheblichen 
Schäden geführt. Es sind zahlreiche neue Trampelpfade entstanden. 
Eine Nachfrage bei einigen Eigentümern, die durch die zugenommenen Freizeitaktivitäten be­ 
sonders betroffenen sind, ergab, dass ein solcher Parkplatz abgelehnt wird, da erwartet wird, 
dass er bei gutem Wetter ohnehin nicht ausreichen wird und dass noch mehr Besucher mit

dem PKW oder einem Wohnmobil in das Naturschutzgebiet fahren. Dieser Einschätzung 
schließt sich die untere Naturschutzbehörde an. 
Potentiell denkbare Flächen für einen Parkplatz sind Privateigentum oder im Kirchenbesitz. 
Die Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet .Altenberqer Rücken". Ein Parkplatz würde 
einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft bedeuten. 
Nach. Rückmeldung der unteren Naturschutzbehörde kann dem Antrag daher hinsichtlich der 
Einrichtung eines Wandererparkplatzes nicht entsprochen werden. 
Überholverbot 
Der Baulastträger für den Streckenabschnitt der Hägerstraße ist der Landesbetrieb Straßen­ 
bau Nordrhein-Westfalen. Dieser wurde im Rahmen des Antrages ebenso wie die Direktion 
Verkehr der Polizei um eine Stellungnahme bezüglich der beantragen Einrichtung eines Über­ 
holverbots gebeten. Bei der L 529 handelt es sich um eine Landesstraße mit regionaler Ver­ 
kehrsbedeutung, die im Abschnitt 8 sehr kurvenreich verläuft. Diese topographische Gege­ 
benheit in Verbindung mit Steigungen und Gefällestrecken im Bereich des Vorberghügels las­ 
sen keine Überholvorgänge zu. Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (§ 5 Abs. 2) darf 
nur überholt werden, wenn übersehen werden kann, dass während des gesamten Überholvor­ 
gangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. 
Nach Rücksprache mit der Polizei besteht im genannten Abschnitt auf der L 529 keine signifi­ 
kante Unfalllage. Der im Rahmen des Antrags genannte tödliche Unfall ist dort nicht bekannt. · 
Auch eine Unfallauswertung der vergangenen 5 Jahre zeiqt kein auffälliges Unfallgeschehen. 
Laut der StVO (§§ 39, 45) und den dazu gehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) ist 
nur dort mit Verkehrszeichen in den fließenden Verkehr einzugreifen, wo dies aufgrund der 
besonderen Umstände zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote dürfen nur dort 
angeordnet und Verkehrszeichen aufgestellt werden, wo eine Gefahrenlage besteht, die das 
allgemeine Risiko, das die Teilnahme am Straßenverkehr grundsätzlich beinhaltet, erheblich 
übersteigt. Diese Voraussetzung ist in dem betreffenden Streckenabschnitt der Hägerstraße 
nicht erfüllt. 
Aus diesen Gründen stimmt der Landesbetrieb dem Antrag hinsichtlich der Anordnung eines 
Überholverbotes nicht zu. ·

Beratungsverlauf (1)

17.11.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 10.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Hägerstraße
  • Mauritzstraße 4
  • Einingweg
  • Vorbergs Hügel
  • Hagelbachstiege
  • Gasselstiege
  • Donnerbusch
  • Tiergarten

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Details

Aktenzeichen
A-W/0008/2021
Typ
Antrag an die BV West
Datum
18.01.2021
Erstellt
18.01.2021 08:41