A-W/0008/2021
Wandererparkplatz und Überholverbot im Bereich Vorbergshügel (Hägerstraße)
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Originalantrag
2395 Zeichen
CDU-Fraktion in der BV West
CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
Münster, 15.01.2021
An den
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West
Herrn Jörg Nathaus A-W/0008/2021
Pantaleonplatz 7
48161 Münsterr
Antrag: Wandererparkplatz und Überholverbot im Bereich Vorbergshügel (Hägerstraße)
1) Standortprüfung von geeigneten Parkplätzen für einen Wandererparkplatz am Natur-
schutzgebiet (NSG) Vorbergshügel im Bereich Hägerstraße, Einingweg und Hagel-
bachstiege
2) Überprüfung eines möglichen Überholverbotes auf der Hägerstraße im Bereich Vor-
bergshügel
3) Überprüfung einer zeitnahen Realisierung in 2021, da es aufgrund erhöhter Unfallge-
fährdung bereits in 2020 zu einem Unfall mit tödlichem Personenschaden kam.
Begründung
Die Wanderwege im NSG Vorbergshügel erfreuen sich sehr großer Beliebtheit bei Spaziergän-
gern und Hobbysportlern aller Art. Die Wege wurden schon vor der Corona Pandemie sehr gut
genutzt. Seitdem hat sich die Besucherzahl nahezu verdoppelt.
Sachverhalt
Besonders an Wochenenden ist das Aufkommen an Besuchern des NSG stark erhöht. Viele
kommen von außerhalb Nienberges, um sich dort sportlich zu betätigen oder einfach spazieren
zu gehen. Die Anreise erfolgt häufig mit dem Auto. Dieses wird in vielen Fällen direkt an der
Hägerstraße geparkt, weil es an ausgewiesenen Parkmöglichkeiten mangelt. Die Hägerstraße
ist eine sehr viel befahrene Straße (Umgehung der A1) die aufgrund ihrer Topographie sehr
schlecht einzusehen ist. Sie ist zudem sehr beliebt bei Motorradfahrern am Wochenende. Es
sind häufig gefährliche Wendemanöver parkender PKW in den schwer einsehbaren Kurven zu
beobachten. Im April 2020 kam es dabei sogar zu einem schweren Verkehrsunfall mit einem
Motorradfahrer mit tödlichem Ausgang.
Zur Vermeidung weiterer Unfälle dieser Art ist schnelles Handeln geboten.
Parkende Autos am Vorbergshügel (Foto auf der 2. Seite)
gezeichnet:
Peter Hamann
Nils Schappler
Christian Hinzmann
Thomas Lilge
Karin Park-Luikenga
Nicholas Philipp Reuting
Peter Wolfgarten
CDU-Fraktion in der BV West
CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
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Telefax (02 51) 4 18 42-44
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Stellungnahme der Verwaltung vom 21.09.2022
4673 Zeichen
32.12.0013 Frau Seif 21.09.2022 3292 An die Bezirksvertretung Münster-West über Herrn Stadtrat Heuer über 33.24 St a d t Müns t e r Amt für Bürgflr- und R,,.lsseivice \ 8e2irksverwaitung West \~ 9. Sen 2022 Wandererparkplatz und Überholverbot im Bereich Vorbergs Hügel (Hägerstraße) • A-W/0008/2021 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 15.01.2021 Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung beauftragt, die Aus weisung eines Wandererparkplatzes am Naturschutzgebiet Vorbergs Hügel im Bereich der Hägerstraße, des Einingwegs und der Hagelbachstiege zu prüfen. Darüber hinaus soll die Einrichtung eines Überholverbotes auf der Häqerstraße im Berei_ch Vorbergs Hügel geprüft werden. Der Antrag wird damit begründet, dass sich die Wanderwege großer Beliebtheit erfreuen und insbesondere an den Wochenenden, ein hohes Aufkommen an Besuchern besteht, welche vornehmlich mit dem Auto anreisen. Es wird davon berichtet, dass die Besucher des Natur schutzgebiets regelmäßig mangels ausgewiesener Parkmöglichkeiten direkt an der Häger straße parken. Es wird darauf hingewiesen, dass regelmäßig gefährliche Parkmanöver in dem Streckenabschnitt zu beobachten sind. Zudem sei es bereits zu schweren Verkehrsunfällen gekommen. Wandererparkplatz Bezüglich der Einrichtung eines Wandererparkplatzes auf Höhe des Naturschutzgebietes Vor bergs Hügel wurde das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit um eine Stellung-· nahme gebeten. • · Am Rande und im Naturschutzgebiet nördlich des Einingweges, an der Hägerstraße, an der Hagelbachstiege/ Gasselstiege und am Donnerbusch gibt es nur wenige Abstellmöglichkeiten für PKW. Aus eigener Beobachtung und aus Gesprächen mit Eigentümern ist der unteren Na turschutzbehörde bekannt, dass das Naturschutzgebiet Vorbergs Hügel - wie landesweit an dere Naturschutzgebiete auch, so z. B das Naturschutzgebiet Wolbecker Tiergarten - coronabedingt seit 2020 stark von Besuchern frequentiert wird. Dies hat leider zu erheblichen Schäden geführt. Es sind zahlreiche neue Trampelpfade entstanden. Eine Nachfrage bei einigen Eigentümern, die durch die zugenommenen Freizeitaktivitäten be sonders betroffenen sind, ergab, dass ein solcher Parkplatz abgelehnt wird, da erwartet wird, dass er bei gutem Wetter ohnehin nicht ausreichen wird und dass noch mehr Besucher mit dem PKW oder einem Wohnmobil in das Naturschutzgebiet fahren. Dieser Einschätzung schließt sich die untere Naturschutzbehörde an. Potentiell denkbare Flächen für einen Parkplatz sind Privateigentum oder im Kirchenbesitz. Die Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet .Altenberqer Rücken". Ein Parkplatz würde einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft bedeuten. Nach. Rückmeldung der unteren Naturschutzbehörde kann dem Antrag daher hinsichtlich der Einrichtung eines Wandererparkplatzes nicht entsprochen werden. Überholverbot Der Baulastträger für den Streckenabschnitt der Hägerstraße ist der Landesbetrieb Straßen bau Nordrhein-Westfalen. Dieser wurde im Rahmen des Antrages ebenso wie die Direktion Verkehr der Polizei um eine Stellungnahme bezüglich der beantragen Einrichtung eines Über holverbots gebeten. Bei der L 529 handelt es sich um eine Landesstraße mit regionaler Ver kehrsbedeutung, die im Abschnitt 8 sehr kurvenreich verläuft. Diese topographische Gege benheit in Verbindung mit Steigungen und Gefällestrecken im Bereich des Vorberghügels las sen keine Überholvorgänge zu. Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (§ 5 Abs. 2) darf nur überholt werden, wenn übersehen werden kann, dass während des gesamten Überholvor gangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Nach Rücksprache mit der Polizei besteht im genannten Abschnitt auf der L 529 keine signifi kante Unfalllage. Der im Rahmen des Antrags genannte tödliche Unfall ist dort nicht bekannt. · Auch eine Unfallauswertung der vergangenen 5 Jahre zeiqt kein auffälliges Unfallgeschehen. Laut der StVO (§§ 39, 45) und den dazu gehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) ist nur dort mit Verkehrszeichen in den fließenden Verkehr einzugreifen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote dürfen nur dort angeordnet und Verkehrszeichen aufgestellt werden, wo eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko, das die Teilnahme am Straßenverkehr grundsätzlich beinhaltet, erheblich übersteigt. Diese Voraussetzung ist in dem betreffenden Streckenabschnitt der Hägerstraße nicht erfüllt. Aus diesen Gründen stimmt der Landesbetrieb dem Antrag hinsichtlich der Anordnung eines Überholverbotes nicht zu. ·
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (8)
- Hägerstraße
- Mauritzstraße 4
- Einingweg
- Vorbergs Hügel
- Hagelbachstiege
- Gasselstiege
- Donnerbusch
- Tiergarten
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-W/0008/2021
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 18.01.2021
- Erstellt
- 18.01.2021 08:41