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0388/2019

Nachhaltigkeit bei Veranstaltungen der Stadt Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 21.05.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 27.06.2019, TOP 1.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5179 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
01/01-02 
 
Vorlagen-Nummer 21.05.2019 
 0388/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 27.06.2019 
 
Nachhaltigkeit bei Veranstaltungen der Stadt Köln 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Ratsgruppe BUNT 
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Grün / Sitzung: 17.12.2018 / AN/1836/2018 
 
Das Umweltzentrum Köln bietet ein Geschirrmobil an, das Bürgerinnen und Bürger mieten können. 
Für Veranstaltungen wie Feste und Firmenjubiläen gibt es mit diesem Angebot die Möglichkeit, un-
kompliziert an das nötige Mehrweggeschirr zu kommen. So werden Kauf und Entsorgung von Plastik- 
und Papiervarianten überflüssig, und schöner ist es obendrein. 
  
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 
 
1. Auf welchen Veranstaltungen/Tagungen/Seminaren der Stadt Köln wird vorwiegend Einweg-
plastik- oder Papiergeschirr usw. verwendet? 
 
Antwort: 
Im Rahmen städtischer Veranstaltungen (indoor wie im öffentlichen Raum) wird von allen Dienststel-
len auf einen weitest gehenden Verzicht auf Einweggeschirr (Einwegplastik- oder Papiergeschirr) 
geachtet. Bei kleineren Veranstaltungen wurde in der Vergangenheit vereinzelt auf Papiergeschirr 
zurückgegriffen. Bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum, bei denen in der Vergangenheit aufgrund 
der Praktikabilität auf Einweggeschirr nicht verzichtet werden konnte, wird vermehrt auf den Ersatz 
durch nachhaltigere Alternativen (z.B. recycelte bzw. kompostierbare Materialien, Einweggeschirr aus 
nachwachsenden Rohstoffen etc.) hingewirkt. Auch beim Angebot von Getränken wird auf die Nut-
zung von Mehrweggeschirr bzw. Pfandbehältern Wert gelegt. Zum Teil wurde/wird der Anspruch auf 
den Verzicht auf Einweggeschirr durch die Dienststellen vertraglich oder in der Angebotsanfrage mit 
den Dienstleistern fixiert.    
 
2. Wie oft wurde das Geschirrmobil des Umweltzentrums in den letzten vier Jahren von der 
Stadtverwaltung Köln angefragt? 
 
Antwort: 
Bei dem Geschirrmobil handelt es sich um einen PKW-Anhänger, der mit Besteck und Geschirr be-
stückt ist. Bezüglich der Inanspruchnahme des Geschirrmobils durch die Stadtverwaltung ergab die 
Abfrage, dass das Geschirrmobil in den letzten vier Jahren von einem Großteil der Dienststellen nicht 
angefragt wurde. Eine Dienststelle hatte die vereinzelte Nutzung des Angebots in den letzten vier 
Jahren rückgemeldet. U.a. hat man die Anfrage zum Anlass genommen, das Angebot auch an Pro-
jektpartner verstärkt zu kommunizieren. Als Gründe für einen Verzicht auf die Nutzung wurden u.a. 
angegeben, dass die Geschirrausstattung oftmals im Angebot der Caterers enthalten bzw. die Menge 
des durch das Geschirrmobil angebotenen Geschirrs für die Größe der geplanten Veranstaltung nicht 
ausreichend war. Auch sei im Vorfeld bei vereinzelten Veranstaltungen die Anzahl der Teilneh-
mer/Menge des benötigten Geschirrs schwer abzusehen. Ferner sei die Organisation städtischen 
Personals für das Spülen des Geschirrs sowie der Transport des Mobils Grund gewesen, von einer

2 
 
Nutzung abzusehen.  
 
3. Wie hoch ist der Anteil an vegetarischem und veganem Essen bei städtischen Veranstaltun-
gen?  
 
Antwort: 
Laut Rückmeldung der Dienststellen liegt der Anteil des angebotenen vegetarischen Essens im Rah-
men städtischer Veranstaltungen zwischen 50-80 Prozent. Es wird seitens der Dienststellen, die eine 
Rückmeldung auf die Anfrage abgegeben hatten, auf das Angebot vegetarischer Alternativen geach-
tet. Ferner stünden – je nach Art der Veranstaltung – ebenso Charakter bzw. Ausrichtung der Veran-
staltungen sowie die Heterogenität der Gäste im Vordergrund. Je nach Veranstaltung würden bei-
spielsweise religiöse Aspekte (koschere, halal Speisen) sowie Unverträglichkeiten (Gluten, Laktose 
etc.) einfließen. Das Angebot veganer Speisen wurde von drei Dienststellen rückgemeldet. 
 
4. Welche Nachhaltigkeitskriterien werden bisher durch die Stadt Köln bei der Auswahl der Cate-
rer berücksichtigt? 
 
Antwort: 
Grundsätzlich wird v.a. mit Blick auf den Verzicht auf Einweggeschirr (siehe Punkt 1) auf die Nachhal-
tigkeit, z.B. im Rahmen der Angebotsabgabe durch die Caterer geachtet. Verschiedene Dienststellen 
meldeten zurück, dass darüber hinaus bei der Ausschreibung / Auswahl von Dienstleistern Nachhal-
tigkeitskriterien Berücksichtigung fänden. Als zentrale Kriterien wurden hier das Angebot saisonaler, 
regionaler sowie fair gehandelter bzw. zertifizierter Speisen und Getränke genannt. Eine Dienststelle 
meldete zurück, dass die Ausschreibungen seit Jahren einen entsprechend festgelegten und klar de-
finierten Passus zur Nachhaltigkeit, fairer Herkunft sowie Frische, Saisonalität und Qualität enthielten. 
Bei Kaffee, Tee, Zucker und Orangensaft sei die Herkunft aus fairem Handel ein Muss-Kriterium im 
Leistungsverzeichnis des Dienstleisters. In der Vergangenheit wurde hier ebenso die Abholung übrig-
gebliebener Speisen (Feuerwehr, Sozialdienst katholischer Männer o.ä.) veranlasst. Aufgrund neuer 
lebensmittelrechtlicher Bestimmungen müsse darauf seit einigen Jahren verzichtet werden. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

27.06.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0388/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
21.05.2019
Erstellt
29.01.2019 16:50