0388/2019
Nachhaltigkeit bei Veranstaltungen der Stadt Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle 01/01-02 Vorlagen-Nummer 21.05.2019 0388/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 27.06.2019 Nachhaltigkeit bei Veranstaltungen der Stadt Köln Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Ratsgruppe BUNT Gremium: Ausschuss für Umwelt und Grün / Sitzung: 17.12.2018 / AN/1836/2018 Das Umweltzentrum Köln bietet ein Geschirrmobil an, das Bürgerinnen und Bürger mieten können. Für Veranstaltungen wie Feste und Firmenjubiläen gibt es mit diesem Angebot die Möglichkeit, un- kompliziert an das nötige Mehrweggeschirr zu kommen. So werden Kauf und Entsorgung von Plastik- und Papiervarianten überflüssig, und schöner ist es obendrein. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Auf welchen Veranstaltungen/Tagungen/Seminaren der Stadt Köln wird vorwiegend Einweg- plastik- oder Papiergeschirr usw. verwendet? Antwort: Im Rahmen städtischer Veranstaltungen (indoor wie im öffentlichen Raum) wird von allen Dienststel- len auf einen weitest gehenden Verzicht auf Einweggeschirr (Einwegplastik- oder Papiergeschirr) geachtet. Bei kleineren Veranstaltungen wurde in der Vergangenheit vereinzelt auf Papiergeschirr zurückgegriffen. Bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum, bei denen in der Vergangenheit aufgrund der Praktikabilität auf Einweggeschirr nicht verzichtet werden konnte, wird vermehrt auf den Ersatz durch nachhaltigere Alternativen (z.B. recycelte bzw. kompostierbare Materialien, Einweggeschirr aus nachwachsenden Rohstoffen etc.) hingewirkt. Auch beim Angebot von Getränken wird auf die Nut- zung von Mehrweggeschirr bzw. Pfandbehältern Wert gelegt. Zum Teil wurde/wird der Anspruch auf den Verzicht auf Einweggeschirr durch die Dienststellen vertraglich oder in der Angebotsanfrage mit den Dienstleistern fixiert. 2. Wie oft wurde das Geschirrmobil des Umweltzentrums in den letzten vier Jahren von der Stadtverwaltung Köln angefragt? Antwort: Bei dem Geschirrmobil handelt es sich um einen PKW-Anhänger, der mit Besteck und Geschirr be- stückt ist. Bezüglich der Inanspruchnahme des Geschirrmobils durch die Stadtverwaltung ergab die Abfrage, dass das Geschirrmobil in den letzten vier Jahren von einem Großteil der Dienststellen nicht angefragt wurde. Eine Dienststelle hatte die vereinzelte Nutzung des Angebots in den letzten vier Jahren rückgemeldet. U.a. hat man die Anfrage zum Anlass genommen, das Angebot auch an Pro- jektpartner verstärkt zu kommunizieren. Als Gründe für einen Verzicht auf die Nutzung wurden u.a. angegeben, dass die Geschirrausstattung oftmals im Angebot der Caterers enthalten bzw. die Menge des durch das Geschirrmobil angebotenen Geschirrs für die Größe der geplanten Veranstaltung nicht ausreichend war. Auch sei im Vorfeld bei vereinzelten Veranstaltungen die Anzahl der Teilneh- mer/Menge des benötigten Geschirrs schwer abzusehen. Ferner sei die Organisation städtischen Personals für das Spülen des Geschirrs sowie der Transport des Mobils Grund gewesen, von einer 2 Nutzung abzusehen. 3. Wie hoch ist der Anteil an vegetarischem und veganem Essen bei städtischen Veranstaltun- gen? Antwort: Laut Rückmeldung der Dienststellen liegt der Anteil des angebotenen vegetarischen Essens im Rah- men städtischer Veranstaltungen zwischen 50-80 Prozent. Es wird seitens der Dienststellen, die eine Rückmeldung auf die Anfrage abgegeben hatten, auf das Angebot vegetarischer Alternativen geach- tet. Ferner stünden – je nach Art der Veranstaltung – ebenso Charakter bzw. Ausrichtung der Veran- staltungen sowie die Heterogenität der Gäste im Vordergrund. Je nach Veranstaltung würden bei- spielsweise religiöse Aspekte (koschere, halal Speisen) sowie Unverträglichkeiten (Gluten, Laktose etc.) einfließen. Das Angebot veganer Speisen wurde von drei Dienststellen rückgemeldet. 4. Welche Nachhaltigkeitskriterien werden bisher durch die Stadt Köln bei der Auswahl der Cate- rer berücksichtigt? Antwort: Grundsätzlich wird v.a. mit Blick auf den Verzicht auf Einweggeschirr (siehe Punkt 1) auf die Nachhal- tigkeit, z.B. im Rahmen der Angebotsabgabe durch die Caterer geachtet. Verschiedene Dienststellen meldeten zurück, dass darüber hinaus bei der Ausschreibung / Auswahl von Dienstleistern Nachhal- tigkeitskriterien Berücksichtigung fänden. Als zentrale Kriterien wurden hier das Angebot saisonaler, regionaler sowie fair gehandelter bzw. zertifizierter Speisen und Getränke genannt. Eine Dienststelle meldete zurück, dass die Ausschreibungen seit Jahren einen entsprechend festgelegten und klar de- finierten Passus zur Nachhaltigkeit, fairer Herkunft sowie Frische, Saisonalität und Qualität enthielten. Bei Kaffee, Tee, Zucker und Orangensaft sei die Herkunft aus fairem Handel ein Muss-Kriterium im Leistungsverzeichnis des Dienstleisters. In der Vergangenheit wurde hier ebenso die Abholung übrig- gebliebener Speisen (Feuerwehr, Sozialdienst katholischer Männer o.ä.) veranlasst. Aufgrund neuer lebensmittelrechtlicher Bestimmungen müsse darauf seit einigen Jahren verzichtet werden. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0388/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 21.05.2019
- Erstellt
- 29.01.2019 16:50