Bürgerantrag nach § 24 der Gemeindeordnung NRW - Öffnung der als Einbahnstraße geführten Mirker Straße im Abschnitt zwischen der Eckernförder Straße und der Uellendahler Straße
Beschlussvorlage BV VO/0763/17 vom 18.09.2017
Stand: Am 18.10.2017 im Gremium „BV Elberfeld“ beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Dokumente
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Anlage 03 - Schleppkurvennachweis
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Anlage 02 - Übersichtsplan
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Beschlussvorlage BV
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Prüfkriterien Demografie-Check
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Anlage 01 - Bürgerantrag nach §24 der Gemeindeordnung NRW
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Beratungsverlauf
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