2024/0167
Bericht zur Umsetzung der Begrünung im Citytunnel/ Demontage
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2024/0167
12520 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.06.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat VI
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0167
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Bericht zur Umsetzung der Begrünung im Citytunnel/ Demontage
Vorlage vom: 28.05.2024
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.05.2024:
Im Rahmen des „Sofortprogrammes Saubere Luft 2017 -2020“, welches die Bundesregierung
nach Bekanntwerden des sogenannten „Dieselskandals“ im Dezember 2017 auflegte, hatte
sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgreich um Fördermittel des Bundesministeriu ms
für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Erarbeitung eines Masterplanes zur Reduktion der
Stickoxid-Belastung beworben. Das Ergebnis war der „Green City Plan Darmstadt“, welcher
im August 2018 veröffentlicht wurde. Ziel des Green City Plans war, bzw. ist es, die
bisherigen Maßnahmen der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen des
Luftreinhalteplans sowie die vielfältigen weiteren Aktivitäten der Stadt und ihrer
Tochtergesellschaften zur Stärkung des Umweltverbundes und Umwelt - und Klimaschutz zu
bündeln und effektiver in Bezug auf die Reduktion von Stickoxiden zu gestalten.
Im Vorfeld dieser Ereignisse hatten bereits ab dem Jahr 2015 Umweltorganisationen Klage
gegen das für die Luftreinhaltung originär zuständige Land Hessen aufgrund der damaligen
Überschreitung der Stickstoffdioxid -Grenzwerte in Darmstadt erhoben. Im Zuge der
Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden wurde im Dezember 2018 e in
außergerichtlicher Vergleich zwischen den Beteiligten geschlossen.
Das Verwaltungsgericht räumte diese Möglichkeit für die Darmstädter Luftreinhalteplanung
ein, weil in Darmstadt im Unterschied zu anderen belasteten Städten wenige, eng
abgrenzbare Straßenabschnitte mit Grenzwertüberschreitungen des
Stickstoffdioxidgrenzwertes festgestellt wurden. Außerdem floss in die Entscheidung ein,
dass insgesamt eine sehr positive Entwicklung der Belastung mit Stickstoffdioxid
festzustellen war und es wurden die vielfältigen bereits durchgeführten und geplanten
Maßnahmen sowie weitreichen de Konzepte wie der Green City Plan positiv gewürdigt.
Bestandteile des Vergleichs waren die Überarbeitung des Luftreinhalteplans für die Stadt
Darmstadt und die Übernahme von Maßnahmen wie der Erneuerung der Busflotte inkl.
Teilelektrifizierung der Flott e, der Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs, der
Förderung des Fahrradverkehrs, von Maßnahmen des Parkraummanagements, der Wegfall
von Fahrspuren in die Heinrichstraße und den Citytunnel sowie der bekannten
Verkehrsbeschränkungen in der Heinrichs traße und der Hügelstraße für ältere Diesel - und
Benziner Fahrzeuge.
Da vom Gericht auch die bereits umgesetzten freiwilligen Maßnahmen in städtischer
Verantwortung gewürdigt wurden, hatte die Stadtverordnetenversammlung mit dem
Beschluss über den Haushalt für das Jahr 2019 die Bereitstellung von Mitteln für ein
Modellprojekt zu Vertikalbegrünung und Titandioxidbeschichtung im Citytunnel in die Wege
geleitet. Ziel war es auch für vertikale Begrünungsmaßnahmen auch an schwierigen
Standorten zu werben und vor dem Hintergrund der Verkehrsbeschränkungen die Auswirkung
auf die Schadstoffbelastung im Citytunnel zu untersuchen.
Im Nachgang wurde durch das für den Bereich Luftreinhaltung federführende Umweltamt in
enger Abstimmung mit dem für den Betrieb und Unterhalt des Citytunnels verantwortlichen
Mobilitäts- und Tiefbauamt die notwendigen Parameter zur Umsetzung der Begrünung
erarbeitet. Anschließend wurde durch ein externes Fachbüro auf dieser Grundlage
entsprechende Planungs - und Ausführungsunterlagen erstellt. Hierfür waren u.a.
umfangreiche Abstimmungen hinsichtlich der erf orderlichen Infrastruktur (z.B. Wasser - und
Stromanschlüsse) notwendig. Nach einem vorangestellten Vergabeverfahren wurde die
Begrünung im November 2020 im Citytunnel installiert.
- 4 -
Konkret wurden auf der 16x4 Meter großen Fläche im Bereich der Tunneleinf ahrt von der
Rheinstraße zwei verschiedene vertikale Pflanzsysteme installiert, welche durch zwei
Teilflächen, versehen mit Moosen und mit Titandioxid beschichteten Platten ergänzt werden.
Die Moose wurden aufgrund ihrer Luftschadstoff bindenden Wirkung ge wählt, die
beschichteten Platten aufgrund des photokatalytischen Effekts, welcher unter Einfluss der
Beleuchtung Luftschadstoffe wie Stickoxide in Nitrat umwandelt. Die Pflanzsysteme und die
Moosflächen werden durch ein integriertes Bewässerungssystem auto matisch versorgt und
eine LED-Beleuchtung mit passendem Farbspektrum sorgt für das Pflanzenwachstum
notwendige Licht.
Um die Effekte der Begrünung auf die Luftschadstoffe festzustellen, wurde das Projekt nach
der Umsetzung für ein Jahr wissenschaftlich i m Rahmen einer Doktorarbeit begleitet. Hierzu
wurden unter anderem Luftschadstoffmessungen im Bereich der Begrünung und im
nachfolgenden Tunnelbereich durchgeführt und ausgewertet. Hierbei sollte über einen
längeren Zeitraum die Differenz verschiedener Pa rameter betrachtet werden.
Mit aktiven Messgeräten wurden dort die folgenden Parameter messtechnisch erfasst:
Stickstoffdioxid, Ozon, Feinstaub PM10, Feinstaub PM2,5, Luftdruck, Lufttemperatur und
Luftfeuchtigkeit. Insgesamt wurden über einem Zeitraum von 334 Tagen stündlich
Messungen vorgenommen und erfasst.
Bei der Betrachtung von PM10 (Feinstaubpartikel mit einem Durchmesser von weniger als 10
Mikrometer) wurde vor der Begrünung eine reduzierte Konzentration um etwa 31,9 %
festgestellt, im Vergleich zur Messung im weiteren Tunnelbereich abseits der Begrünung. Bei
der Fraktion PM2,5 (Feinstaubpartikel mit einem Durchmesser von weniger als 2,5
Mikrometer) wurde eine durchschnittliche Differenz von 23,2 % festgestellt.
Bei der Messung von Stickstoffdioxid im Jahresschnitt konnte festgestellt werden, dass im
Jahresdurchschnitt die Konzentration im Bereich der Tunnelbegrünung rund 19% niedriger
als im weiteren Tunnelbereich lag.
Die Reduzierung der Luftschadstoffe im Bereich der Begrünung ist zum einen durch die
vergrößerte Oberfläche und Dichte der Blattmasse zur Filterung begründet, zum anderen
entsteht durch die Verdunstung der Pflanzen eine erhöhte Luftfeuchtigkeit im Nahbereich der
Begrünung. Im Jahresdurchschnitt ist die Luftfeuchtigkeit vor den Pflanze n um etwa 6,4 %
erhöht. Dadurch bilden sich aus dem Feinstaub größere Partikelansammlungen, die schneller
auf den Boden absinken können.
Ein messtechnischer Nachweis zur Reduzierung von Luftschadstoffen durch die Begrünungen
wurde somit erbracht. Bei der Messung von Luftschadstoffen bestehen im urbanen Raum
allerdings viele Einflussparameter. Insbesondere veränderte meteorologische Bedingungen,
Strömungsveränderungen und Verkehrsveränderungen haben einen Einfluss auf die
Konzentration und damit auch die Me ssergebnisse. Daher und insbesondere auch bedingt
durch die räumliche Distanz zu dem für die Verkehrsbeschränkungen in der Hügelstraße
verantwortlichen Passivsammler für Stickstoffdioxid am Tunnelausgang in der Hügelstraße,
lassen sich hier schwer Aussagen ableiten über den Einfluss der Begrünung auf die
Messwerte dort.
Der in den letzten Jahren zu verzeichnende stetige Rückgang der Stickoxidmesswerte am
Tunnelausgang ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Rückgang der Verkehrsmenge dort,
- 5 -
das Verbot der Durchfahrt durch den Citytunnel und in der Hügelstraße für ältere Diesel - und
Benziner KFZ und die stetigen Kontrollen der Stadtpolizei zurückzuführen.
Seit der Installation der Begrünung wird diese durch das federführende Umweltamt mit
Unterstützung du rch das Mobilitäts - und Tiefbauamt betreut, dies umfasst regelmäßige
Kontrollen z.B. der Bewässerung der Pflanzsysteme. Bedingt durch den bezüglich der
äußeren Bedingungen herausfordernden Standort war teilweise ein Nachpflanzen von
alternativen Pflanzenar ten notwendig, da sich einige Arten entgegen der Erwartungen als
unpassend für den Standort erwiesen haben.
Der Citytunnel wurde in den Jahren 1975 bis 1977 gebaut und befindet sich seitdem im
durchgehenden Betrieb. Durch das für den Betrieb zuständigen M obilitäts- und Tiefbauamt
wurde in den letzten 18 Monaten vermehrt Arbeiten durchgeführt, um die Betriebsfähigkeit
des Tunnels aufrecht zu erhalten. Dies umfasst beispielsweise die Demontage der
Deckenverkleidungen, oder die Erneuerung der Gebäudefunkanlag e. Des Weiteren ist unter
anderen vorgesehen, eine Sanierung der Lüftungs - und Beleuchtungsanlagen umzusetzen, für
deren Vorbereitung bereits eine 3D -Vermessung des Tunnels und eine
Sicherheitsuntersuchung stattgefunden hat.
In diesem Zuge hat sich herau sgestellt, dass für diese geplanten Bau - und
Sanierungsarbeiten die Notwendigkeit besteht, die Tunnelbegrünung zu demontieren. Diese
Notwendigkeit war während der Planungsphase zur Begrünung im Jahr 2019 so nicht
absehbar.
Die Demontage der Begrünung ist darüber hinaus durch die rechtliche Einstufung des
Citytunnels als Straßentunnel begründet. Der Citytunnel unterliegt den einzuhaltenden
Richtlinien des Bundes (RE -ING) und den Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb
von Straßentunneln (EABT -80/100). Die RE-ING und die EABT -80/100 enthalten unter
anderem Anforderungen zum Brandschutz, Fluchtwegen und Beleuchtungsanlagen welche
innerhalb von Straßentunneln zwingend einzuhalten sind.
Die Anforderungen an den Vollzug der RE -ING hat sich im Frühjahr 2023 verschärft, es
ergeben sich negative Auswirkungen der Begrünung z.B. auf bereitzustellende Rettungswege,
den Brandschutz und den Reflexionsverhältnis der Wand -Leuchtdichte zur Fahrbahn -
Leuchtdichte.
Die Demontage wurde zwischen dem Umweltamt und dem Mobilitäts- und Tiefbauamt
abgestimmt.
Vorgesehen ist vorerst eine Einlagerung des Ständerwerks und der technischen Ausstattung
der Begrünung. Das Umweltamt wird nachfolgend alternative Standorte, z.B. an
oberirdischen Standorten städtischer Lie genschaften prüfen, um dort die vertikale
Begrünung wieder aufzubauen. In die Entscheidung wird aber auch die Abwägung der Kosten
gegenüber dem Nutzen der Begrünung einfließen, da die Unterhaltskosten des technisch
sehr komplexen Systems g egenüber einer weniger technischen Begrünungsvariante sehr
hoch sind.
Um die Abbauarbeiten möglichst gefahrenfrei und ohne Einfluss auf den Verkehr im
Citytunnel durchzuführen, werden diese Arbeiten im Rahmen der regelmäßigen
Tunnelwäsche am 23.06.2024 durchgeführt.
- 6 -
Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass die gewünschten Ziele wie die
Untersuchung des Einflusses einer Vertikalbegrünung auf die Schadstoffbelastung im
Citytunnel erreicht wurden.
Jedoch lässt sich aus den Untersuchungsergebnissen nur schwer der Ein fluss auf die
Luftschadstoffkonzentrationen am Tunnelausgang in der Hügelstraße herleiten. Hier ist
davon auszugehen, dass die Verkehrsbeschränkungen maßgeblich zu den deutlich
reduzierten Messwerten und der Einhaltung der Grenzwerte geführt haben und durc h die
Demontage der Begrünung kein Anstieg der Messwerte zu erwarten ist.
Dezernat III Dezernat VI
Michael Kolmer Paul Georg Wandrey
Stadtrat Stadtrat
anlage 1
12611 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.06.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat VI
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 56
VI 66
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0167
Magistratsbeschluss -Nr.
214
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Bericht zur Umsetzung der Begrünung im Citytunnel/ Demontage
Vorlage vom: 28.05.2024
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 19.06.2024
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.05.2024:
Im Rahmen des „Sofortprogrammes Saubere Luft 2017 -2020“, welches die Bundesregierung
nach Bekanntwerden des sogenannten „Dieselskandals“ im Dezember 201 7 auflegte, hatte
sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgreich um Fördermittel des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Erarbeitung eines Masterplanes zur Reduktion der
Stickoxid-Belastung beworben. Das Ergebnis war der „Green City Plan Darmstadt“, welcher
im August 2018 veröffentlicht wurde. Ziel des Green City Plans war, bzw. ist es, die
bisherigen Maßnahmen der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen des Luftreinhalteplans
sowie die vielfältigen weiteren Aktivitäten der Stadt und ihrer Tochtergesellschaften zur
Stärkung des Umweltverbundes und Umwelt - und Klimaschutz zu bündeln und effektiver in
Bezug auf die Reduktion von Stickoxiden zu gestalten.
Im Vorfeld dieser Ereignisse hatten bereits ab dem Jahr 2015 Umweltorganisati onen Klage
gegen das für die Luftreinhaltung originär zuständige Land Hessen aufgrund der damaligen
Überschreitung der Stickstoffdioxid -Grenzwerte in Darmstadt erhoben. Im Zuge der
Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden wurde im Dezember 2018 e in
außergerichtlicher Vergleich zwischen den Beteiligten geschlossen.
Das Verwaltungsgericht räumte diese Möglichkeit für die Darmstädter Luftreinhalteplanung
ein, weil in Darmstadt im Unterschied zu anderen belasteten Städten wenige, eng
abgrenzbare Straß enabschnitte mit Grenzwertüberschreitungen des
Stickstoffdioxidgrenzwertes festgestellt wurden. Außerdem floss in die Entscheidung ein,
dass insgesamt eine sehr positive Entwicklung der Belastung mit Stickstoffdioxid
festzustellen war und es wurden die vie lfältigen bereits durchgeführten und geplanten
Maßnahmen sowie weitreichende Konzepte wie der Green City Plan positiv gewürdigt.
Bestandteile des Vergleichs waren die Überarbeitung des Luftreinhalteplans für die Stadt
Darmstadt und die Übernahme von Maßnahmen wie der Erneuerung der Busflotte inkl.
Teilelektrifizierung der Flotte, der Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs, der
Förderung des Fahrradverkehrs, von Maßnahmen des Parkraummanagements, der Wegfall
von Fahrspuren in die Heinrichstraße und den Citytunnel sowie der bekannten
Verkehrsbeschränkungen in der Heinrichstraße und der Hügelstraße für ältere Diesel - und
Benziner Fahrzeuge.
Da vom Gericht auch die bereits umgesetzten freiwilligen Maßnahmen in städtischer
Verantwortung gewürdigt wurden, hatte die Stadtverordnetenversammlung mit dem
Beschluss über den Haushalt für das Jahr 2019 die Bereitstellung von Mitteln für ein
Modellprojekt zu Vertikalbegrünung und Titandioxidbeschichtung im Citytunnel in die Wege
geleitet. Ziel war es auch f ür vertikale Begrünungsmaßnahmen auch an schwierigen
Standorten zu werben und vor dem Hintergrund der Verkehrsbeschränkungen die Auswirkung
auf die Schadstoffbelastung im Citytunnel zu untersuchen.
Im Nachgang wurde durch das für den Bereich Luftreinhal tung federführende Umweltamt in
enger Abstimmung mit dem für den Betrieb und Unterhalt des Citytunnels verantwortlichen
Mobilitäts- und Tiefbauamt die notwendigen Parameter zur Umsetzung der Begrünung
erarbeitet. Anschließend wurde durch ein externes Fachb üro auf dieser Grundlage
entsprechende Planungs - und Ausführungsunterlagen erstellt. Hierfür waren u.a.
umfangreiche Abstimmungen hinsichtlich der erforderlichen Infrastruktur (z.B. Wasser - und
- 5 -
Stromanschlüsse) notwendig. Nach einem vorangestellten Vergab everfahren wurde die
Begrünung im November 2020 im Citytunnel installiert.
Konkret wurden auf der 16x4 Meter großen Fläche im Bereich der Tunneleinfahrt von der
Rheinstraße zwei verschiedene vertikale Pflanzsysteme installiert, welche durch zwei
Teilflächen, versehen mit Moosen und mit Titandioxid beschichteten Platten ergänzt werden.
Die Moose wurden aufgrund ihrer Luftschadstoff bindenden Wirkung gewählt, die
beschichteten Platten aufgrund des photokatalytischen Effekts, welcher unter Einfluss der
Beleuchtung Luftschadstoffe wie Stickoxide in Nitrat umwandelt. Die Pflanzsysteme und die
Moosflächen werden durch ein integriertes Bewässerungssystem automatisch versorgt und
eine LED-Beleuchtung mit passendem Farbspektrum sorgt für das Pflanzenwachstum
notwendige Licht.
Um die Effekte der Begrünung auf die Luftschadstoffe festzustellen, wurde das Projekt nach
der Umsetzung für ein Jahr wissenschaftlich im Rahmen einer Doktorarbeit begleitet. Hierzu
wurden unter anderem Luftschadstoffmessungen im Bereich der Begrünung und im
nachfolgenden Tunnelbereich durchgeführt und ausgewertet. Hierbei sollte über einen
längeren Zeitraum die Differenz verschiedener Parameter betrachtet werden.
Mit aktiven Messgeräten wurden dort die folgenden Parameter messtechnisch erfas st:
Stickstoffdioxid, Ozon, Feinstaub PM10, Feinstaub PM2,5, Luftdruck, Lufttemperatur und
Luftfeuchtigkeit. Insgesamt wurden über einem Zeitraum von 334 Tagen stündlich
Messungen vorgenommen und erfasst.
Bei der Betrachtung von PM10 (Feinstaubpartikel mi t einem Durchmesser von weniger als 10
Mikrometer) wurde vor der Begrünung eine reduzierte Konzentration um etwa 31,9 %
festgestellt, im Vergleich zur Messung im weiteren Tunnelbereich abseits der Begrünung. Bei
der Fraktion PM2,5 (Feinstaubpartikel mit ei nem Durchmesser von weniger als 2,5
Mikrometer) wurde eine durchschnittliche Differenz von 23,2 % festgestellt.
Bei der Messung von Stickstoffdioxid im Jahresschnitt konnte festgestellt werden, dass im
Jahresdurchschnitt die Konzentration im Bereich der T unnelbegrünung rund 19% niedriger
als im weiteren Tunnelbereich lag.
Die Reduzierung der Luftschadstoffe im Bereich der Begrünung ist zum einen durch die
vergrößerte Oberfläche und Dichte der Blattmasse zur Filterung begründet, zum anderen
entsteht durch die Verdunstung der Pflanzen eine erhöhte Luftfeuchtigkeit im Nahbereich der
Begrünung. Im Jahresdurchschnitt ist die Luftfeuchtigkeit vor den Pflanzen um etwa 6,4 %
erhöht. Dadurch bilden sich aus dem Feinstaub größere Partikelansammlungen, die schneller
auf den Boden absinken können.
Ein messtechnischer Nachweis zur Reduzierung von Luftschadstoffen durch die Begrünungen
wurde somit erbracht. Bei der Messung von Luftschadstoffen bestehen im urbanen Raum
allerdings viele Einflussparameter. Insbesondere ver änderte meteorologische Bedingungen,
Strömungsveränderungen und Verkehrsveränderungen haben einen Einfluss auf die
Konzentration und damit auch die Messergebnisse. Daher und insbesondere auch bedingt
durch die räumliche Distanz zu dem für die Verkehrsbesch ränkungen in der Hügelstraße
verantwortlichen Passivsammler für Stickstoffdioxid am Tunnelausgang in der Hügelstraße,
lassen sich hier schwer Aussagen ableiten über den Einfluss der Begrünung auf die
Messwerte dort.
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Der in den letzten Jahren zu verzeichn ende stetige Rückgang der Stickoxidmesswerte am
Tunnelausgang ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Rückgang der Verkehrsmenge dort,
das Verbot der Durchfahrt durch den Citytunnel und in der Hügelstraße für ältere Diesel - und
Benziner KFZ und die stetig en Kontrollen der Stadtpolizei zurückzuführen.
Seit der Installation der Begrünung wird diese durch das federführende Umweltamt mit
Unterstützung durch das Mobilitäts - und Tiefbauamt betreut, dies umfasst regelmäßige
Kontrollen z.B. der Bewässerung der P flanzsysteme. Bedingt durch den bezüglich der
äußeren Bedingungen herausfordernden Standort war teilweise ein Nachpflanzen von
alternativen Pflanzenarten notwendig, da sich einige Arten entgegen der Erwartungen als
unpassend für den Standort erwiesen haben .
Der Citytunnel wurde in den Jahren 1975 bis 1977 gebaut und befindet sich seitdem im
durchgehenden Betrieb. Durch das für den Betrieb zuständigen Mobilitäts - und Tiefbauamt
wurde in den letzten 18 Monaten vermehrt Arbeiten durchgeführt, um die Betriebsf ähigkeit
des Tunnels aufrecht zu erhalten. Dies umfasst beispielsweise die Demontage der
Deckenverkleidungen, oder die Erneuerung der Gebäudefunkanlage. Des Weiteren ist unter
anderen vorgesehen, eine Sanierung der Lüftungs - und Beleuchtungsanlagen umzuset zen, für
deren Vorbereitung bereits eine 3D -Vermessung des Tunnels und eine
Sicherheitsuntersuchung stattgefunden hat.
In diesem Zuge hat sich herausgestellt, dass für diese geplanten Bau - und
Sanierungsarbeiten die Notwendigkeit besteht, die Tunnelbegrü nung zu demontieren. Diese
Notwendigkeit war während der Planungsphase zur Begrünung im Jahr 2019 so nicht
absehbar.
Die Demontage der Begrünung ist darüber hinaus durch die rechtliche Einstufung des
Citytunnels als Straßentunnel begründet. Der Citytunnel unterliegt den einzuhaltenden
Richtlinien des Bundes (RE -ING) und den Empfehlungen für die Ausstattung und den Betri eb
von Straßentunneln (EABT -80/100). Die RE -ING und die EABT -80/100 enthalten unter
anderem Anforderungen zum Brandschutz, Fluchtwegen und Beleuchtungsanlagen welche
innerhalb von Straßentunneln zwingend einzuhalten sind.
Die Anforderungen an den Vollzug der RE-ING hat sich im Frühjahr 2023 verschärft, es
ergeben sich negative Auswirkungen der Begrünung z.B. auf bereitzustellende Rettungswege,
den Brandschutz und den Reflexionsverhältnis der Wand -Leuchtdichte zur Fahrbahn -
Leuchtdichte.
Die Demontage wurde zwischen dem Umweltamt und dem Mobilitäts- und Tiefbauamt
abgestimmt.
Vorgesehen ist vorerst eine Einlagerung des Ständerwerks und der technischen Ausstattung
der Begrünung. Das Umweltamt wird nachfolgend alternative Standorte, z.B. an
oberirdischen Standorten städtischer Liegenschaften prüfen, um dort die vertikale
Begrünung wieder aufzubauen. In die Entscheidung wird aber auch die Abwägung der Kosten
gegenüber dem Nutzen der Begrünung einfließen, da die Unterhaltskosten des technisch
sehr komplexen Systems g egenüber einer weniger technischen Begrünungsvariante sehr
hoch sind.
Um die Abbauarbeiten möglichst gefahrenfrei und ohne Einfluss auf den Verkehr im
Citytunnel durchzuführen, werden diese Arbeiten im Rahmen der regelmäßigen
Tunnelwäsche am 23.06.2024 durchgeführt.
Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass die gewünschten Ziele wie die
Untersuchung des Einflusses einer Vertikalbegrünung auf die Schadstoffbelastung im
Citytunnel erreicht wurden.
Jedoch lässt sich aus den Unt ersuchungsergebnissen nur schwer der Einfluss auf die
Luftschadstoffkonzentrationen am Tunnelausgang in der Hügelstraße herleiten. Hier ist
davon auszugehen, dass die Verkehrsbeschränkungen maßgeblich zu den deutlich
reduzierten Messwerten und der Einhaltu ng der Grenzwerte geführt haben und durch die
Demontage der Begrünung kein Anstieg der Messwerte zu erwarten ist.
Dezernat III Dezernat VI
Michael Kolmer Paul Georg Wandrey
Stadtrat Stadtrat
anlage 2
215 Zeichen
Punkt 9: Bericht zur Umsetzung der Begrünung im Citytunnel/ Demontage (V-Nr. 2024/0167) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Beratungsverlauf (2)
Orte (4)
- Heinrichstraße
- Hügelstraße
- Rheinstraße
- Citytunnel
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0167
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.05.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00