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2024/0167

Bericht zur Umsetzung der Begrünung im Citytunnel/ Demontage

Magistratsvorlage 28.05.2024

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2024/0167

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2024/0167

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.06.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat VI 
 
Amt: Umweltamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0167 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:  
Kostenstelle:   Investitionsnummer:        
Kostenträger:   Sachkonto:       
 
Betreff: Bericht zur Umsetzung der Begrünung im Citytunnel/ Demontage  
 
Vorlage vom: 28.05.2024 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.05.2024: 
 
 
Im Rahmen des „Sofortprogrammes Saubere Luft 2017 -2020“, welches die Bundesregierung 
nach Bekanntwerden des sogenannten „Dieselskandals“ im Dezember 2017 auflegte, hatte 
sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgreich um Fördermittel des Bundesministeriu ms 
für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Erarbeitung eines Masterplanes zur Reduktion der 
Stickoxid-Belastung beworben. Das Ergebnis war der „Green City Plan Darmstadt“, welcher 
im August 2018 veröffentlicht wurde. Ziel des Green City Plans war, bzw. ist es, die 
bisherigen Maßnahmen der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen des 
Luftreinhalteplans sowie die vielfältigen weiteren Aktivitäten der Stadt und ihrer 
Tochtergesellschaften zur Stärkung des Umweltverbundes und Umwelt - und Klimaschutz zu 
bündeln und effektiver in Bezug auf die Reduktion von Stickoxiden zu gestalten.  
 
Im Vorfeld dieser Ereignisse hatten bereits ab dem Jahr 2015 Umweltorganisationen Klage 
gegen das für die Luftreinhaltung originär zuständige Land Hessen aufgrund der damaligen 
Überschreitung der Stickstoffdioxid -Grenzwerte in Darmstadt erhoben.  Im Zuge der 
Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden wurde  im Dezember 2018 e in 
außergerichtlicher  Vergleich zwischen den Beteiligten geschlossen.  
 
Das Verwaltungsgericht räumte diese Möglichkeit für die Darmstädter Luftreinhalteplanung 
ein, weil in Darmstadt im Unterschied zu anderen belasteten Städten wenige, eng 
abgrenzbare Straßenabschnitte mit Grenzwertüberschreitungen des 
Stickstoffdioxidgrenzwertes  festgestellt wurden. Außerdem floss in die Entscheidung ein, 
dass insgesamt eine sehr positive Entwicklung der Belastung mit Stickstoffdioxid 
festzustellen war und es wurden die vielfältigen bereits durchgeführten und geplanten 
Maßnahmen sowie weitreichen de Konzepte wie der Green City Plan positiv gewürdigt.  
 
Bestandteile des Vergleichs waren die Überarbeitung des Luftreinhalteplans für die Stadt 
Darmstadt und die Übernahme von Maßnahmen wie der Erneuerung der Busflotte inkl. 
Teilelektrifizierung der Flott e, der Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs, der 
Förderung des Fahrradverkehrs, von Maßnahmen des Parkraummanagements,  der Wegfall 
von Fahrspuren in die Heinrichstraße und den Citytunnel  sowie der bekannten 
Verkehrsbeschränkungen in der Heinrichs traße und der Hügelstraße für ältere Diesel - und 
Benziner Fahrzeuge.  
 
Da vom Gericht auch die bereits umgesetzten freiwilligen Maßnahmen in städtischer 
Verantwortung gewürdigt wurden, hatte die Stadtverordnetenversammlung mit dem 
Beschluss über den Haushalt für das Jahr 2019 die Bereitstellung von Mitteln für ein 
Modellprojekt zu Vertikalbegrünung und Titandioxidbeschichtung im Citytunnel in die Wege 
geleitet. Ziel war es auch für vertikale Begrünungsmaßnahmen auch an schwierigen 
Standorten zu werben und vor dem Hintergrund der Verkehrsbeschränkungen die Auswirkung 
auf die Schadstoffbelastung im Citytunnel zu untersuchen.   
 
Im Nachgang wurde durch das für den Bereich Luftreinhaltung federführende Umweltamt in 
enger Abstimmung mit dem für den Betrieb und Unterhalt des Citytunnels verantwortlichen 
Mobilitäts- und Tiefbauamt die  notwendigen Parameter zur Umsetzung der Begrünung 
erarbeitet. Anschließend wurde durch ein externes Fachbüro auf dieser Grundlage 
entsprechende Planungs - und Ausführungsunterlagen erstellt. Hierfür waren u.a. 
umfangreiche Abstimmungen hinsichtlich der erf orderlichen Infrastruktur (z.B. Wasser - und 
Stromanschlüsse) notwendig.  Nach einem vorangestellten Vergabeverfahren wurde die 
Begrünung im November 2020 im Citytunnel installiert.

- 4 - 
 
 
Konkret wurden auf der 16x4 Meter großen Fläche im Bereich der Tunneleinf ahrt von der 
Rheinstraße zwei verschiedene vertikale Pflanzsysteme installiert, welche durch zwei 
Teilflächen, versehen mit Moosen und mit Titandioxid beschichteten Platten ergänzt werden. 
Die Moose wurden aufgrund ihrer Luftschadstoff bindenden Wirkung ge wählt, die 
beschichteten Platten aufgrund des photokatalytischen Effekts, welcher unter Einfluss der 
Beleuchtung Luftschadstoffe wie Stickoxide in Nitrat umwandelt. Die Pflanzsysteme und die 
Moosflächen werden durch ein integriertes Bewässerungssystem auto matisch versorgt und 
eine LED-Beleuchtung mit passendem Farbspektrum sorgt für das Pflanzenwachstum 
notwendige Licht.  
 
Um die Effekte der Begrünung auf die Luftschadstoffe festzustellen, wurde das Projekt nach 
der Umsetzung für ein Jahr wissenschaftlich i m Rahmen einer Doktorarbeit begleitet. Hierzu 
wurden unter anderem Luftschadstoffmessungen im Bereich der Begrünung und im 
nachfolgenden Tunnelbereich durchgeführt und ausgewertet.  Hierbei sollte über einen 
längeren Zeitraum die Differenz verschiedener Pa rameter betrachtet werden.  
Mit aktiven Messgeräten wurden dort die folgenden Parameter messtechnisch erfasst: 
Stickstoffdioxid, Ozon, Feinstaub PM10, Feinstaub PM2,5, Luftdruck, Lufttemperatur und 
Luftfeuchtigkeit. Insgesamt wurden über einem Zeitraum von 334 Tagen stündlich 
Messungen vorgenommen und erfasst.  
 
Bei der Betrachtung von PM10 (Feinstaubpartikel mit einem Durchmesser von weniger als 10 
Mikrometer) wurde vor der Begrünung eine reduzierte Konzentration um etwa 31,9 % 
festgestellt, im Vergleich zur  Messung im weiteren Tunnelbereich abseits der Begrünung. Bei 
der Fraktion PM2,5 (Feinstaubpartikel mit einem Durchmesser von weniger als 2,5 
Mikrometer) wurde eine durchschnittliche Differenz von 23,2 % festgestellt.  
 
Bei der Messung von Stickstoffdioxid im Jahresschnitt konnte festgestellt werden, dass im 
Jahresdurchschnitt die Konzentration im Bereich der Tunnelbegrünung rund 19% niedriger 
als im weiteren Tunnelbereich lag.  
 
Die Reduzierung der Luftschadstoffe im Bereich der Begrünung ist zum einen durch  die 
vergrößerte Oberfläche und Dichte der Blattmasse zur Filterung begründet, zum anderen 
entsteht durch die Verdunstung der Pflanzen eine erhöhte Luftfeuchtigkeit im Nahbereich der 
Begrünung. Im Jahresdurchschnitt ist die Luftfeuchtigkeit vor den Pflanze n um etwa 6,4 % 
erhöht. Dadurch bilden sich aus dem Feinstaub größere Partikelansammlungen, die schneller 
auf den Boden absinken können.  
 
Ein messtechnischer Nachweis zur Reduzierung von Luftschadstoffen durch die Begrünungen 
wurde somit erbracht. Bei der Messung von Luftschadstoffen bestehen im urbanen Raum 
allerdings viele Einflussparameter. Insbesondere veränderte meteorologische Bedingungen, 
Strömungsveränderungen und Verkehrsveränderungen haben einen Einfluss auf die 
Konzentration und damit auch die Me ssergebnisse. Daher und insbesondere auch bedingt 
durch die räumliche Distanz zu dem für die Verkehrsbeschränkungen in der Hügelstraße 
verantwortlichen Passivsammler für Stickstoffdioxid am Tunnelausgang in der Hügelstraße, 
lassen sich hier schwer Aussagen  ableiten über den Einfluss der Begrünung auf die 
Messwerte dort.  
 
Der in den letzten Jahren zu verzeichnende stetige Rückgang der Stickoxidmesswerte am 
Tunnelausgang ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Rückgang der Verkehrsmenge dort,

- 5 - 
das Verbot der  Durchfahrt durch den Citytunnel und in der Hügelstraße für ältere Diesel - und 
Benziner KFZ und die stetigen Kontrollen der Stadtpolizei zurückzuführen.  
 
Seit der Installation der Begrünung wird diese durch das federführende Umweltamt mit 
Unterstützung du rch das Mobilitäts - und Tiefbauamt betreut, dies umfasst regelmäßige 
Kontrollen z.B. der Bewässerung der Pflanzsysteme. Bedingt durch den bezüglich der 
äußeren Bedingungen herausfordernden Standort war teilweise ein Nachpflanzen von 
alternativen Pflanzenar ten notwendig, da sich einige Arten entgegen der Erwartungen als 
unpassend für den Standort erwiesen haben.  
 
Der Citytunnel wurde in den Jahren 1975 bis 1977 gebaut und befindet sich seitdem im 
durchgehenden Betrieb. Durch das für den Betrieb zuständigen M obilitäts- und Tiefbauamt 
wurde in den letzten 18 Monaten vermehrt Arbeiten durchgeführt, um die Betriebsfähigkeit 
des Tunnels aufrecht zu erhalten. Dies umfasst beispielsweise die Demontage der 
Deckenverkleidungen, oder die Erneuerung der Gebäudefunkanlag e. Des Weiteren ist unter 
anderen vorgesehen, eine Sanierung der Lüftungs - und Beleuchtungsanlagen umzusetzen, für 
deren Vorbereitung bereits eine 3D -Vermessung des Tunnels und eine 
Sicherheitsuntersuchung stattgefunden hat.  
 
In diesem Zuge hat sich herau sgestellt, dass für diese geplanten Bau - und 
Sanierungsarbeiten die Notwendigkeit besteht, die Tunnelbegrünung zu demontieren. Diese 
Notwendigkeit war während der Planungsphase zur Begrünung im Jahr 2019 so nicht 
absehbar.  
 
Die Demontage der Begrünung ist  darüber hinaus durch die rechtliche Einstufung des 
Citytunnels als Straßentunnel begründet. Der  Citytunnel unterliegt den einzuhaltenden 
Richtlinien des Bundes (RE -ING) und den Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb 
von Straßentunneln (EABT -80/100). Die RE-ING und die EABT -80/100 enthalten unter 
anderem Anforderungen zum Brandschutz, Fluchtwegen und Beleuchtungsanlagen welche 
innerhalb von Straßentunneln zwingend einzuhalten sind.  
Die Anforderungen an den Vollzug der RE -ING hat sich im Frühjahr 2023 verschärft, es 
ergeben sich negative Auswirkungen der Begrünung z.B. auf bereitzustellende Rettungswege, 
den Brandschutz und den Reflexionsverhältnis der Wand -Leuchtdichte zur Fahrbahn -
Leuchtdichte.  
 
Die Demontage wurde zwischen  dem Umweltamt und dem Mobilitäts- und Tiefbauamt 
abgestimmt.  
 
Vorgesehen ist vorerst eine Einlagerung des Ständerwerks und der technischen Ausstattung 
der Begrünung. Das Umweltamt wird nachfolgend alternative Standorte, z.B. an 
oberirdischen Standorten städtischer Lie genschaften prüfen, um dort die vertikale 
Begrünung wieder aufzubauen. In die Entscheidung wird aber auch die Abwägung der Kosten 
gegenüber dem Nutzen der Begrünung einfließen, da die Unterhaltskosten des technisch 
sehr komplexen Systems g egenüber einer weniger technischen Begrünungsvariante sehr 
hoch sind.  
 
Um die Abbauarbeiten möglichst gefahrenfrei und ohne Einfluss auf den Verkehr im 
Citytunnel durchzuführen, werden diese Arbeiten im Rahmen der regelmäßigen 
Tunnelwäsche am 23.06.2024 durchgeführt.

- 6 - 
Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass die gewünschten Ziele wie die 
Untersuchung des Einflusses einer Vertikalbegrünung auf die Schadstoffbelastung  im 
Citytunnel erreicht wurden.  
 
Jedoch lässt sich aus den Untersuchungsergebnissen nur schwer der Ein fluss auf die 
Luftschadstoffkonzentrationen am Tunnelausgang in der Hügelstraße herleiten. Hier ist 
davon auszugehen, dass die Verkehrsbeschränkungen maßgeblich zu den deutlich 
reduzierten Messwerten und der Einhaltung der Grenzwerte geführt haben und durc h die 
Demontage der Begrünung kein Anstieg der Messwerte zu erwarten ist.  
 
 
Dezernat III     Dezernat VI 
 
 
 
Michael Kolmer     Paul Georg Wandrey 
Stadtrat     Stadtrat

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.06.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat VI 
 
Amt: Umweltamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 56 
VI 66 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0167 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
214 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:  
Kostenstelle:   Investitionsnummer:        
Kostenträger:   Sachkonto:       
 
Betreff: Bericht zur Umsetzung der Begrünung im Citytunnel/ Demontage  
 
Vorlage vom: 28.05.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom  19.06.2024 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.05.2024:  
 
 
Im Rahmen des „Sofortprogrammes Saubere Luft 2017 -2020“, welches die Bundesregierung 
nach Bekanntwerden des sogenannten „Dieselskandals“ im Dezember 201 7 auflegte, hatte 
sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgreich um Fördermittel des Bundesministeriums 
für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Erarbeitung eines Masterplanes zur Reduktion der 
Stickoxid-Belastung beworben. Das Ergebnis war der „Green  City Plan Darmstadt“, welcher 
im August 2018 veröffentlicht wurde. Ziel des Green City Plans war, bzw. ist es, die 
bisherigen Maßnahmen der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen des Luftreinhalteplans 
sowie die vielfältigen weiteren Aktivitäten der Stadt  und ihrer Tochtergesellschaften zur 
Stärkung des Umweltverbundes und Umwelt - und Klimaschutz zu bündeln und effektiver in 
Bezug auf die Reduktion von Stickoxiden zu gestalten.  
 
Im Vorfeld dieser Ereignisse hatten bereits ab dem Jahr 2015 Umweltorganisati onen Klage 
gegen das für die Luftreinhaltung originär zuständige Land Hessen aufgrund der damaligen 
Überschreitung der Stickstoffdioxid -Grenzwerte in Darmstadt erhoben.  Im Zuge der 
Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden wurde  im Dezember 2018 e in 
außergerichtlicher  Vergleich zwischen den Beteiligten geschlossen.  
 
Das Verwaltungsgericht räumte diese Möglichkeit für die Darmstädter Luftreinhalteplanung 
ein, weil in Darmstadt im Unterschied zu anderen belasteten Städten wenige, eng 
abgrenzbare Straß enabschnitte mit Grenzwertüberschreitungen des 
Stickstoffdioxidgrenzwertes festgestellt wurden. Außerdem floss in die Entscheidung ein, 
dass insgesamt eine sehr positive Entwicklung der Belastung mit Stickstoffdioxid 
festzustellen war und es wurden die vie lfältigen bereits durchgeführten und geplanten 
Maßnahmen sowie weitreichende Konzepte wie der Green City Plan positiv gewürdigt.  
 
Bestandteile des Vergleichs waren die Überarbeitung des Luftreinhalteplans für die Stadt 
Darmstadt und die Übernahme von Maßnahmen wie der Erneuerung der Busflotte inkl. 
Teilelektrifizierung der Flotte, der Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs, der 
Förderung des Fahrradverkehrs, von Maßnahmen des Parkraummanagements,  der Wegfall 
von Fahrspuren in die Heinrichstraße  und den Citytunnel  sowie der bekannten 
Verkehrsbeschränkungen in der Heinrichstraße und der Hügelstraße für ältere Diesel - und 
Benziner Fahrzeuge.  
 
Da vom Gericht auch die bereits umgesetzten freiwilligen Maßnahmen in städtischer 
Verantwortung gewürdigt wurden, hatte die Stadtverordnetenversammlung mit dem 
Beschluss über den Haushalt für das Jahr 2019 die Bereitstellung von Mitteln für ein 
Modellprojekt zu Vertikalbegrünung und Titandioxidbeschichtung im Citytunnel in die Wege 
geleitet. Ziel war es auch f ür vertikale Begrünungsmaßnahmen auch an schwierigen 
Standorten zu werben und vor dem Hintergrund der Verkehrsbeschränkungen die Auswirkung 
auf die Schadstoffbelastung im Citytunnel zu untersuchen.   
 
Im Nachgang wurde durch das für den Bereich Luftreinhal tung federführende Umweltamt in 
enger Abstimmung mit dem für den Betrieb und Unterhalt des Citytunnels verantwortlichen 
Mobilitäts- und Tiefbauamt die notwendigen Parameter zur Umsetzung der Begrünung 
erarbeitet. Anschließend wurde durch ein externes Fachb üro auf dieser Grundlage 
entsprechende Planungs - und Ausführungsunterlagen erstellt. Hierfür waren u.a. 
umfangreiche Abstimmungen hinsichtlich der erforderlichen Infrastruktur (z.B. Wasser - und

- 5 - 
Stromanschlüsse) notwendig.  Nach einem vorangestellten Vergab everfahren wurde die 
Begrünung im November 2020 im Citytunnel installiert.  
 
 
Konkret wurden auf der 16x4 Meter großen Fläche im Bereich der Tunneleinfahrt von der 
Rheinstraße zwei verschiedene vertikale Pflanzsysteme installiert, welche durch zwei 
Teilflächen, versehen mit Moosen und mit Titandioxid beschichteten Platten ergänzt werden. 
Die Moose wurden aufgrund ihrer Luftschadstoff bindenden Wirkung gewählt, die 
beschichteten Platten aufgrund des photokatalytischen Effekts, welcher unter Einfluss der 
Beleuchtung Luftschadstoffe wie Stickoxide in Nitrat umwandelt. Die Pflanzsysteme und die 
Moosflächen werden durch ein integriertes Bewässerungssystem automatisch versorgt und 
eine LED-Beleuchtung mit passendem Farbspektrum sorgt für das Pflanzenwachstum 
notwendige Licht.  
 
Um die Effekte der Begrünung auf die Luftschadstoffe festzustellen, wurde das Projekt nach 
der Umsetzung für ein Jahr wissenschaftlich im Rahmen einer Doktorarbeit begleitet. Hierzu 
wurden unter anderem Luftschadstoffmessungen im Bereich der Begrünung und im 
nachfolgenden Tunnelbereich durchgeführt und ausgewertet.  Hierbei sollte über einen 
längeren Zeitraum die Differenz verschiedener Parameter betrachtet werden.  
Mit aktiven Messgeräten wurden dort die folgenden Parameter messtechnisch erfas st: 
Stickstoffdioxid, Ozon, Feinstaub PM10, Feinstaub PM2,5, Luftdruck, Lufttemperatur und 
Luftfeuchtigkeit. Insgesamt wurden über einem Zeitraum von 334 Tagen stündlich 
Messungen vorgenommen und erfasst.  
 
Bei der Betrachtung von PM10 (Feinstaubpartikel mi t einem Durchmesser von weniger als 10 
Mikrometer) wurde vor der Begrünung eine reduzierte Konzentration um etwa 31,9 % 
festgestellt, im Vergleich zur Messung im weiteren Tunnelbereich abseits der Begrünung. Bei 
der Fraktion PM2,5 (Feinstaubpartikel mit ei nem Durchmesser von weniger als 2,5 
Mikrometer) wurde eine durchschnittliche Differenz von 23,2 % festgestellt.  
 
Bei der Messung von Stickstoffdioxid im Jahresschnitt konnte festgestellt werden, dass im 
Jahresdurchschnitt die Konzentration im Bereich der T unnelbegrünung rund 19% niedriger 
als im weiteren Tunnelbereich lag.  
 
Die Reduzierung der Luftschadstoffe im Bereich der Begrünung ist zum einen durch die 
vergrößerte Oberfläche und Dichte der Blattmasse zur Filterung begründet, zum anderen 
entsteht durch die Verdunstung der Pflanzen eine erhöhte Luftfeuchtigkeit im Nahbereich der 
Begrünung. Im Jahresdurchschnitt ist die Luftfeuchtigkeit vor den Pflanzen um etwa 6,4 % 
erhöht. Dadurch bilden sich aus dem Feinstaub größere Partikelansammlungen, die schneller 
auf den Boden absinken können.  
 
Ein messtechnischer Nachweis zur Reduzierung von Luftschadstoffen durch die Begrünungen 
wurde somit erbracht. Bei der Messung von Luftschadstoffen bestehen im urbanen Raum 
allerdings viele Einflussparameter. Insbesondere ver änderte meteorologische Bedingungen, 
Strömungsveränderungen und Verkehrsveränderungen haben einen Einfluss auf die 
Konzentration und damit auch die Messergebnisse. Daher und insbesondere auch bedingt 
durch die räumliche Distanz zu dem für die Verkehrsbesch ränkungen in der Hügelstraße 
verantwortlichen Passivsammler für Stickstoffdioxid am Tunnelausgang in der Hügelstraße, 
lassen sich hier schwer Aussagen ableiten über den Einfluss der Begrünung auf die 
Messwerte dort.

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Der in den letzten Jahren zu verzeichn ende stetige Rückgang der Stickoxidmesswerte am 
Tunnelausgang ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Rückgang der Verkehrsmenge dort, 
das Verbot der Durchfahrt durch den Citytunnel und in der Hügelstraße für ältere Diesel - und 
Benziner KFZ und die stetig en Kontrollen der Stadtpolizei zurückzuführen.  
 
Seit der Installation der Begrünung wird diese durch das federführende Umweltamt mit 
Unterstützung durch das Mobilitäts - und Tiefbauamt betreut, dies umfasst regelmäßige 
Kontrollen z.B. der Bewässerung der P flanzsysteme. Bedingt durch den bezüglich der 
äußeren Bedingungen herausfordernden Standort war teilweise ein Nachpflanzen von 
alternativen Pflanzenarten notwendig, da sich einige Arten entgegen der Erwartungen als 
unpassend für den Standort erwiesen haben . 
 
Der Citytunnel wurde in den Jahren 1975 bis 1977 gebaut und befindet sich seitdem im 
durchgehenden Betrieb. Durch das für den Betrieb zuständigen Mobilitäts - und Tiefbauamt 
wurde in den letzten 18 Monaten vermehrt Arbeiten durchgeführt, um die Betriebsf ähigkeit 
des Tunnels aufrecht zu erhalten. Dies umfasst beispielsweise die Demontage der 
Deckenverkleidungen, oder die Erneuerung der Gebäudefunkanlage. Des Weiteren ist unter 
anderen vorgesehen, eine Sanierung der Lüftungs - und Beleuchtungsanlagen umzuset zen, für 
deren Vorbereitung bereits eine 3D -Vermessung des Tunnels und eine 
Sicherheitsuntersuchung stattgefunden hat.  
 
In diesem Zuge hat sich herausgestellt, dass für diese geplanten Bau - und 
Sanierungsarbeiten die Notwendigkeit besteht, die Tunnelbegrü nung zu demontieren. Diese 
Notwendigkeit war während der Planungsphase zur Begrünung im Jahr 2019 so nicht 
absehbar.  
 
Die Demontage der Begrünung ist darüber hinaus durch die rechtliche Einstufung des 
Citytunnels als Straßentunnel begründet. Der  Citytunnel unterliegt den einzuhaltenden 
Richtlinien des Bundes (RE -ING) und den Empfehlungen für die Ausstattung und den Betri eb 
von Straßentunneln (EABT -80/100). Die RE -ING und die EABT -80/100 enthalten unter 
anderem Anforderungen zum Brandschutz, Fluchtwegen und Beleuchtungsanlagen welche 
innerhalb von Straßentunneln zwingend einzuhalten sind.  
Die Anforderungen an den Vollzug der RE-ING hat sich im Frühjahr 2023 verschärft, es 
ergeben sich negative Auswirkungen der Begrünung z.B. auf bereitzustellende Rettungswege, 
den Brandschutz und den Reflexionsverhältnis der Wand -Leuchtdichte zur Fahrbahn -
Leuchtdichte.  
 
Die Demontage wurde  zwischen dem Umweltamt und dem Mobilitäts- und Tiefbauamt 
abgestimmt.  
 
Vorgesehen ist vorerst eine Einlagerung des Ständerwerks und der technischen Ausstattung 
der Begrünung. Das Umweltamt wird nachfolgend alternative Standorte, z.B. an 
oberirdischen Standorten städtischer Liegenschaften prüfen, um dort die vertikale 
Begrünung wieder aufzubauen. In die Entscheidung wird aber auch die Abwägung der Kosten 
gegenüber dem Nutzen der Begrünung einfließen, da die Unterhaltskosten des technisch 
sehr komplexen Systems g egenüber einer weniger technischen Begrünungsvariante sehr 
hoch sind.  
 
Um die Abbauarbeiten möglichst gefahrenfrei und ohne Einfluss auf den Verkehr im 
Citytunnel durchzuführen, werden diese Arbeiten im Rahmen der regelmäßigen 
Tunnelwäsche am 23.06.2024 durchgeführt.

Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass die gewünschten Ziele wie die 
Untersuchung des Einflusses einer Vertikalbegrünung auf die Schadstoffbelastung  im 
Citytunnel erreicht wurden.  
 
Jedoch lässt sich aus den Unt ersuchungsergebnissen nur schwer der Einfluss auf die 
Luftschadstoffkonzentrationen am Tunnelausgang in der Hügelstraße herleiten. Hier ist 
davon auszugehen, dass die Verkehrsbeschränkungen maßgeblich zu den deutlich 
reduzierten Messwerten und der Einhaltu ng der Grenzwerte geführt haben und durch die 
Demontage der Begrünung kein Anstieg der Messwerte zu erwarten ist.  
 
 
Dezernat III     Dezernat VI 
 
 
 
Michael Kolmer     Paul Georg Wandrey  
Stadtrat     Stadtrat

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215 Zeichen

Punkt 9: Bericht zur Umsetzung der Begrünung im Citytunnel/ Demontage 
 (V-Nr. 2024/0167) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung 
nimmt von der Vorlage Kenntnis.

Beratungsverlauf (2)

TOP 214
TOP 9

Orte (4)

  • Heinrichstraße
  • Hügelstraße
  • Rheinstraße
  • Citytunnel

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2024/0167
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.05.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00