Mandari Insight

V/0446/2021

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster

Vorlagen 26.05.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 22.06.2021, TOP 7.2

Anlage 2 - Interkommunaler Gebührenvergleich NRW

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Interkommunaler Gebührenvergleich NRW

1828 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0446/2021
Gebühren im Rettungsdienst 2021
Interkommunaler Vergleich (Stand: 04/2021)
Stadt
Krankentransport
(KTW) in €
Notfallrettung
(RTW) in €
Notarztdienst
(NEF) in €
Gebührentarife
seit Bemerkungen
Aachen
(Städteregion) 366,49 632,77 768,54 01.08.2019
Bielefeld 282,00 813,00 685,00 09.09.2020
Bochum
private Unternehmen 
nach §§ 17 ff. RettG 572,00 475,00 01.01.2021
KTW im Rahmen der Sicher- 
stellungsverpflichtung nach § 6 
Abs. 1 Satz 1 RettG NRW = 
572,00 €
Bonn 269,57 541,92 432,48 01.01.2021
Bottrop 199,00 566,00 513,00 01.01.2016
Duisburg 134,70 398,00 488,30 16.10.2019
Düsseldorf 166,90 480,00 679,00 01.01.2020
Dortmund 264,00 575,00 614,00 01.04.2019
Essen 135,00 486,00 434,00 01.01.2020
Gelsenkirchen 179,00 511,00 490,00 01.01.2019
Hagen 178,00 569,00 317,00 07.03.2020
Hamm 212,50 600,50 618,50 01.04.2021
Herne 269,00 622,00 497,00 01.07.2020
Köln
private Unternehmen 
nach §§ 17 ff. RettG 486,00 532,00 30.05.2019
KTW im Rahmen der Sicher- 
stellungsverpflichtung nach § 6 
Abs. 1 Satz 1 RettG NRW = 
486,00 €
Krefeld 255,48 500,15 640,33 01.01.2020
Leverkusen 205,00 316,00 280,00 01.03.2018
Gebühr nach Einsatzdauer,
RTW/NEF=60 Minuten 
angesetzt, KTW =75 Min.)
Mönchengladbach 142,00 347,00 471,00 01.04.2019
Mülheim 172,00 432,00 512,00 01.03.2019
Oberhausen 192,90 395,50 518,50 18.07.2017
Remscheid 236,00 456,00 610,00 01.01.2017
Solingen 189,00 655,00 667,00 01.03.2021
Wuppertal 297,64 546,03 499,96 01.01.2021
Durchschnitt 
der Städte in NRW 217,31 522,77 533,76
Kreis Coesfeld 242,00 906,00 1.032,00 01.01.2020
Kreis Warendorf 457,00 941,00 885,00 01.01.2021
Kreis Steinfurt 316,00 547,00 715,00 01.01.2019
Durchschnitt der Kreise 
COE, WAF, ST 338,33 798,00 877,33
Münster 
(seit 01.11.2019)  240,00 497,00 674,00
Münster 
(geplant ab 01.07.2021)  262,00 690,00 815,00

Anlage A

1189 Zeichen

Anlage A zur V/0446/2021 
Kurzüberblick 
Neufassung des Gebührentarifes zur „Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Müns-
ter“ 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
      PG 0210 
 
      Mit der Gebührenanpassung wird das Ziel verfolgt, die voraussichtlichen Kosten des Ret-
tungsdienstes in den Jahren 2021 und 2022 durch entsprechende Erlöse auszugleichen (Kos-
tendeckungsgrad 100 %). Darüber hinaus beinhaltet die Kalkulation 2021/2022 die noch offe-
ne betriebswirtschaftliche Unterdeckung aus dem Jahr 2017, die damit innerhalb der Vierjah-
resfrist nach § 6 Abs. 2, Satz 3, KAG NRW ausgeglichen wird. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0210 Rettungsdienst 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten?  Ja  Nein  X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine Relevanz

Anlage 1 - Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster

3292 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0446/2021 
 
 
Satzung 
zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster  
vom 22.09.2017 (Amtsblatt Nr. 17 vom 29.09.2017, Seite 178) in der Fassung der 1. 
Änderung des Gebührentarifes zur Gebührensatzung vom 14.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20 
vom 18.10.2019, Seite 195) 
 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO 
NRW), in der Fassung der Bekan ntmachung vom 14.07.1994 (GV. N W. S. 666), zuletzt 
geändert durch Art. 3 G zum NKF -COVID-19-IsolierungsG sowie zur Anpassung weiterer 
landesrechtlicher Vorschriften v. 29.9.2020 (GV. NRW. S. 916)  und der §§ 2, 4 und 6 des 
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 
(GV. NW. S. 712), zuletzt geänd . durch Art. 1 Fünftes G zur Änd. des KommunalabgabenG 
v. 19.12.2019 (GV. NRW. S. 1029)  und der §§ 2,  2a, 6, 12, 14 des Gesetzes über den 
Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer 
(Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24. 11.1992 (GV. NRW. S. 458), zuletzt geändert 
durch Art. 2 Abs . 2 G zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des 
Katastrophenschutzes v. 17.12.2015 (GV. NRW. S. 886) hat der Rat der Stadt Münster am 
…….2021 nachstehende Änderungssatzung beschlossen: 
 
 
Artikel 1 
Änderung des Gebührentarifes zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt 
Münster 
 
Der Gebührentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist, wird wie folgt geändert:   
 
 
 
 Gebühr je 
Benutzer/-in 
1. Inanspruchnahme von Krankentransportwagen (KTW)  
1.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster 262,00 € 
1.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus; zusätzlich zu der Gebühr unter 
      Ziffer 1.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
3,60 € 
2. Inanspruchnahme von Rettungswagen (RTW)  
2.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster 690,00 € 
2.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter 
      Ziffer 2.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
3,60 € 
3. Inanspruchnahme von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) und einer  
    Notärztin/eines Notarztes 
 
3.1 Einsatz einer Notärztin/eines Notarztes einschließlich 
      Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 
815,00 € 
3.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter 
      Ziffer 3.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
3,60 € 
3.3 Für eine anschließende Beförderung des Patienten/der Patientin 
innerhalb des Stadtgebietes Münster werden zusätzlich zu den                
Notarztgebühren einschl. NEF nach Ziffer 3.1 Gebühren nach  
Ziffer 1.1 bis 2.2 dieses Gebührentarifs erhoben. 
 
4. Arztbegleitete Verlegungstransporte  
4.1 Kosten der Begleitärztin/des Begleitarztes je angefangene Stunde 90,00 € 
4.2 Kosten für das Verlegungsfahrzeug je Einsatz 690,00 €

4.3 Über das Stadtgebiet Münster hinaus: zusätzlich zu der Gebühr unter 
      Ziffer 4.2 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
3,60 € 
5. Mehrpersonentransport  
5.1 Gleichzeitiger Transport mehrerer Personen  
      - für jede weitere Person: Zuschlag von 50 % 
 
6. Missbräuchliche Alarmierung von Rettungsmitteln  
6.1 Missbräuchliche Alarmierung: 
      Volle Gebühr gemäß Ziffer 1.1, 2.1 oder 3.1 
 
 
 
Artikel 2 
In-Kraft-Treten 
 
Die 2. Änderungssatzung tritt am 01.07.2021 in Kraft.

Beschlussvorlage

8787 Zeichen

V/0446/2021 
V/0446/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   15.06.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   23.06.2021 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die anliegende 
 
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster  
(Anlage 1) 
 
wird beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag* 
€ 
Haushaltsansatz 
€ 
Produktgruppe 0210 Rettungsdienst    
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche  
Leistungsentgelte 
 
2021 
 
19.842.410 20.139.910 
    
2022 
 
22.730.930 20.139.910 
*Erwartetes tatsächliches Gebührenaufkommen nach Anpassung 
 
Feuerwehr 
 
07.06.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Drewes 
Telefon: 492-8110 
DrewesG@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0446/2021 
Die zusätzlichen Gebührenerträge in 2022 werden zum Haushaltsplanentwurf 2022 angemeldet. 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster erhebt für Einsätze des Rettungsdienstes Benutzungsgebühren auf der Grundlage 
der „Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster“ vom 22.09.2017 (Amtsblatt der 
Stadt Münster 2017 S. 178) in der Fassung der 1. Änderung des Gebührentarifes vom 14.10.2019 
(Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 20 vom 18.10.2019 S. 195). 
 
Mit der Änderung des Gebührentarifes z um 01.07.2021 sollen die voraussichtlichen Kosten des Ret-
tungsdienstes der Jahre 2021 und 2022 ausgeglichen werden. Darüber hinaus sind in die Kalkulation 
der noch offene Negativvortrag aus der Betriebsabrechnung 2017 ( -2.241.381 €) sowie der Über-
schuss au s der Betriebsabrechnung 2018 (369.942 €) eingeflossen, so dass die gesetzliche Frist 
nach § 6 Abs. 2, Satz 3, KAG NRW zum Ausgleich von Kostenüber - und Kostenunterdeckungen in-
nerhalb von vier Jahren eingehalten wird.  
 
Aufgrund der unterjährigen Gebührenanpassung zum 01.07.2021 ist das Jahr 2022 in die Kalkulation 
mit einbezogen worden (Zweijahreskalkulation 2021/2022), um den notwendigen Gebührenanstieg 
abfedern zu können. 
 
Übersicht der wesentlichen Gebührentarife (Auszug): 
 
Lfd. 
Nr. 
Gebührenart Gebühr 
neu 2021 
Gebühr  
bisher 
Veränderung 
in Prozent 
Letzte  
Änderung 
1 Notfallrettung (RTW) 690,00 € 497,00 € 38,83 % 01.11.2019 
2 Notarztdienst (NEF) 815,00 € 674,00 € 20,92 % 01.11.2019 
3 Krankentransport (KTW) 262,00 € 240,00 € 9,17 % 01.11.2019 
4 Km-Pauschale KTW/RTW/NEF 
(außerhalb des Stadtgebietes) 
3,60 € 3,60 € unverändert 01.11.2019 
 
Das Einsatzaufkommen im Rettungsdienst ist seit einigen Jahren tendenziell rückläufig. Im Corona -
Jahr 2020 hat sich der Rückgang der Absolutzahlen deutlich verstärkt. In der Notfallrettung gingen die 
Einsatzzahlen in den ersten Monaten der Pandemie um rd. 20 Prozent zurück, für das Gesamtjahr 
2020 lag der Rückgang dann bei -10,53 Prozent. Für die Kalkulation 2021/2022 wurden wieder leicht 
steigende Einsatzzahlen zugrunde gelegt. Der Anlage 2 ist ein interkommunaler Vergleich über Ge-
bühren im Rettungsdienst informatorisch zu entnehmen.  
 
Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 
Veränderung 
ggü. Vorjahr 
Krankentransport (KTW) 9.176 9.179 9.589 9.584 9.081 -5,25% 
              
Einsätze Notfallrettung (RTW) 25.433 24.515 23.850 22.408 19.800 -11,64% 
nicht abzurechnende Einsätze (RTW) 6.145 6.879 7.109 7.202 6.693 -7,07% 
Notfallrettung (RTW) gesamt 31.578 31.394 30.959 29.610 26.493 -10,53% 
              
Einsätze Notarztdienst (NEF) 5.737 5.614 5.869 5.736 5.233 -8,77% 
nicht abzurechnende Einsätze (NEF) 1.083 1.021 961 960 903 -5,94% 
Notarztdienst (NEF) gesamt 6.820 6.635 6.830 6.696 6.136 -8,36% 
              
Rettungsdienst gesamt 47.574 47.208 47.378 45.890 41.710 -9,11% 
 
Rückläufige Einsatzzahlen bei gleichzeitig steigenden Kosten führen zu einem strukturellen  finanziel-
len Defizit, welches für die Jahre 2021/2022 durch die Gebührenanpassung zum 01.07.2021 kalkula-

- 3 - 
V/0446/2021 
torisch ausgeglichen wird. 
 
Die Gebührenkalkulation 2021/2022 (Zweijahreskalkulation) enthält die nachfolgend aufgeführten 
voraussichtlichen Kosten und Erlöse: 
 
Kostenart Bezeichnung   
Kostenanteil 
KTW 
Kostenanteil 
RTW 
Kostenanteil 
NEF 
Personalkosten 
Einsatzpersonal 
Feuerwehr 
Dienstbezüge, Tarifentgelte, 
Beihilfen, Sozialversicherung 
(ohne Vorkostenstellen, s. u.)   0 € 10.216.232 € 2.815.515 € 
  
Pensionsrückstellungen,  
Beihilferückstellungen,  
sonst. Rückstellungen   0 € 4.997.113 € 761.577 € 
Sachkosten 
Fahrzeugunterhaltung, Aus- 
und Fortbildung, Unterhaltung 
der Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung, usw.   60.000 € 2.612.259 € 1.055.091 € 
  
Vergütung für Einsatzleistun-
gen (Gestellung von Personal 
und Fahrzeugen durch Hilfsor-
ganisationen und Kliniken)   3.590.000 € 2.705.000 € 2.205.000 € 
Kalk. Kosten 
Fahrzeuge/Geräte Abschreibung, Verzinsung   108.000 € 1.687.000 € 375.000 € 
Kosten der Vor-
kostenstellen  
(Personal-, Sach-  
und kalk. Kosten) 
Gebäude/Grundstücke  
(anteilig verursachungsge-
recht zugeordnet)   321.736 € 1.379.585 € 323.503 € 
  Verwaltung/Overhead   1.285.751 € 1.968.337 € 547.417 € 
  Kfz-Werkstatt   130.032 € 163.991 € 49.462 € 
  Leitstelle   642.960 € 1.351.776 € 335.563 € 
Sonstige Kosten 
Zuschreibungen in Sonder- 
posten (Restausgleich des 
negativen Ergebnisses 2017)   146.810 € 1.595.863 € 498.708 € 
            
Gesamtkosten  2021/2022 (43.929.281 €)   6.285.289 € 28.677.156 € 8.966.836 € 
            
Erlösart Bezeichnung   
Erlösanteil  
KTW 
Erlösanteil  
RTW 
Erlösanteil 
NEF 
Rettungsdienst- 
gebühren 
nach aktuellen  
Gebührentarifen   5.898.000 € 21.525.700 € 7.487.520 € 
  
zusätzliche Erlöse nach  
Gebührenanpassung 
(2021: 2.516.550 €; 2022: 
5.145.569 €)   305.471 € 6.177.456 € 1.179.192 € 
  
Gebührenaufkommen  
insgesamt   6.203.471 € 27.703.156 € 8.666.712 € 
Sonstige Erlöse 
Zuführung aus Sonderposten  
(Überschuss 2018)   73.818 € 0 € 296.124 € 
  
 Verwaltungskostenerstattung  
(RTW bei Brandeinsätzen)   0 € 950.000 € 0 € 
  sonstige Erlöse   8.000 € 24.000 € 4.000 €

- 4 - 
V/0446/2021 
Gesamterlöse  2021/2022 (43.929.281 €)   6.285.289 € 28.677.156 € 8.966.836 € 
            
Ergebnis  2021/2022 ( 0 €)   0 € 0 € 0 € 
 
Ergebnisse der Betriebsabrechnungen: 
 
Jahr Kosten Erlöse Überschuss / Zuschuss Kostendeckungsgrad 
2019 * 19.800.470 € 16.404.359 € - 3.396.111 € 82,85 % 
2018 16.277.815 € 16.647.757 €      369.942 € 102,27 % 
2017 16.356.966 € 13.236.948 € - 3.120.018 € 80,93 % 
2016 15.360.773 € 12.630.108 € - 2.730.665 € 82,22 % 
 
*Bei dem Betriebsergebnis 2019 handelt es sich um einen vorläufigen Wert. Aufgrund der Zweijah-
reskalkulation 2019/2020 wird für beide Jahre eine gemeinsame Betriebsabrechnung erstellt. Das 
Betriebsergebnis 2020 liegt aktuell nicht vor. Es ist jedoch bereits absehbar, dass auch 2020 mit einer 
Unterdeckung (Zuschuss) abschließen wird. Das Betriebsergebnis 2019/2020 fließt dann in die 
nächste Kalkulation für 2023 ein. 
 
 
III. Beteiligung der Krankenkassen bei der Festsetzung der Gebühren: 
 
Nach § 14 Abs. 1 RettG NRW erfolgt die Festsetzung der Gebühren auf der Grundlage des jeweils 
geltenden Bedarfsplanes. Die letzte Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst wurde 
durch den Rat der Stadt Münster am 14.12.2016 beschlossen (Vorlage V/1003/2016). Aktuell wird die 
nächste Fortschreibung des Bedarfsplanes vorbereitet. 
 
Der Entwurf der Gebührensatzung ist gem. § 14 Abs. 2 RettG NRW den Verbänden der Krankenkas-
sen und dem Land esverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften mit beurteilungsfähigen Un-
terlagen zur Stellungnahme zuzuleiten. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben. 
 
Die Vertreter der Krankenkassen haben die ihnen zugesandten Unterlagen zur Gebührenka lkulation 
geprüft. Daraus resultierende Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Kosten - und Erlöspositionen 
sind in einem ersten Erörterungstermin am 05.05.2021 thematisiert worden, konnten aber nicht ab-
schließend geklärt werden. Ein weiterer Termin wurde für Anfang Juni vereinbart. Über das Ergebnis 
dieses Gespräches mit den Krankenkassen wird bei Bedarf mündlich berichtet.  
 
Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit der notwendigen Gebührenanpassung (Ausgleich der Unterde-
ckung aus 2017; s. o.) ist die Beschlussfa ssung durch den Rat der Stadt Münster parallel zur Erörte-
rung mit den Krankenkassen vorbereitet worden. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 - Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster  
Anlage 2 - Interkommunaler Gebührenvergleich NRW

Beratungsverlauf (4)

15.06.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung
22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung

Details

Aktenzeichen
V/0446/2021
Typ
Vorlagen
Datum
26.05.2021
Erstellt
20.05.2021 09:50