V/0446/2021
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2 - Interkommunaler Gebührenvergleich NRW
1828 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage V/0446/2021 Gebühren im Rettungsdienst 2021 Interkommunaler Vergleich (Stand: 04/2021) Stadt Krankentransport (KTW) in € Notfallrettung (RTW) in € Notarztdienst (NEF) in € Gebührentarife seit Bemerkungen Aachen (Städteregion) 366,49 632,77 768,54 01.08.2019 Bielefeld 282,00 813,00 685,00 09.09.2020 Bochum private Unternehmen nach §§ 17 ff. RettG 572,00 475,00 01.01.2021 KTW im Rahmen der Sicher- stellungsverpflichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 RettG NRW = 572,00 € Bonn 269,57 541,92 432,48 01.01.2021 Bottrop 199,00 566,00 513,00 01.01.2016 Duisburg 134,70 398,00 488,30 16.10.2019 Düsseldorf 166,90 480,00 679,00 01.01.2020 Dortmund 264,00 575,00 614,00 01.04.2019 Essen 135,00 486,00 434,00 01.01.2020 Gelsenkirchen 179,00 511,00 490,00 01.01.2019 Hagen 178,00 569,00 317,00 07.03.2020 Hamm 212,50 600,50 618,50 01.04.2021 Herne 269,00 622,00 497,00 01.07.2020 Köln private Unternehmen nach §§ 17 ff. RettG 486,00 532,00 30.05.2019 KTW im Rahmen der Sicher- stellungsverpflichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 RettG NRW = 486,00 € Krefeld 255,48 500,15 640,33 01.01.2020 Leverkusen 205,00 316,00 280,00 01.03.2018 Gebühr nach Einsatzdauer, RTW/NEF=60 Minuten angesetzt, KTW =75 Min.) Mönchengladbach 142,00 347,00 471,00 01.04.2019 Mülheim 172,00 432,00 512,00 01.03.2019 Oberhausen 192,90 395,50 518,50 18.07.2017 Remscheid 236,00 456,00 610,00 01.01.2017 Solingen 189,00 655,00 667,00 01.03.2021 Wuppertal 297,64 546,03 499,96 01.01.2021 Durchschnitt der Städte in NRW 217,31 522,77 533,76 Kreis Coesfeld 242,00 906,00 1.032,00 01.01.2020 Kreis Warendorf 457,00 941,00 885,00 01.01.2021 Kreis Steinfurt 316,00 547,00 715,00 01.01.2019 Durchschnitt der Kreise COE, WAF, ST 338,33 798,00 877,33 Münster (seit 01.11.2019) 240,00 497,00 674,00 Münster (geplant ab 01.07.2021) 262,00 690,00 815,00
Anlage A
1189 Zeichen
Anlage A zur V/0446/2021
Kurzüberblick
Neufassung des Gebührentarifes zur „Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Müns-
ter“
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
PG 0210
Mit der Gebührenanpassung wird das Ziel verfolgt, die voraussichtlichen Kosten des Ret-
tungsdienstes in den Jahren 2021 und 2022 durch entsprechende Erlöse auszugleichen (Kos-
tendeckungsgrad 100 %). Darüber hinaus beinhaltet die Kalkulation 2021/2022 die noch offe-
ne betriebswirtschaftliche Unterdeckung aus dem Jahr 2017, die damit innerhalb der Vierjah-
resfrist nach § 6 Abs. 2, Satz 3, KAG NRW ausgeglichen wird.
Finanzierung
Produktgruppe: 0210 Rettungsdienst
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja Nein X teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Keine Relevanz
Anlage 1 - Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
3292 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0446/2021
Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
vom 22.09.2017 (Amtsblatt Nr. 17 vom 29.09.2017, Seite 178) in der Fassung der 1.
Änderung des Gebührentarifes zur Gebührensatzung vom 14.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20
vom 18.10.2019, Seite 195)
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO
NRW), in der Fassung der Bekan ntmachung vom 14.07.1994 (GV. N W. S. 666), zuletzt
geändert durch Art. 3 G zum NKF -COVID-19-IsolierungsG sowie zur Anpassung weiterer
landesrechtlicher Vorschriften v. 29.9.2020 (GV. NRW. S. 916) und der §§ 2, 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969
(GV. NW. S. 712), zuletzt geänd . durch Art. 1 Fünftes G zur Änd. des KommunalabgabenG
v. 19.12.2019 (GV. NRW. S. 1029) und der §§ 2, 2a, 6, 12, 14 des Gesetzes über den
Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer
(Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24. 11.1992 (GV. NRW. S. 458), zuletzt geändert
durch Art. 2 Abs . 2 G zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des
Katastrophenschutzes v. 17.12.2015 (GV. NRW. S. 886) hat der Rat der Stadt Münster am
…….2021 nachstehende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Gebührentarifes zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt
Münster
Der Gebührentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist, wird wie folgt geändert:
Gebühr je
Benutzer/-in
1. Inanspruchnahme von Krankentransportwagen (KTW)
1.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster 262,00 €
1.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus; zusätzlich zu der Gebühr unter
Ziffer 1.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer
3,60 €
2. Inanspruchnahme von Rettungswagen (RTW)
2.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster 690,00 €
2.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter
Ziffer 2.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer
3,60 €
3. Inanspruchnahme von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) und einer
Notärztin/eines Notarztes
3.1 Einsatz einer Notärztin/eines Notarztes einschließlich
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
815,00 €
3.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter
Ziffer 3.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer
3,60 €
3.3 Für eine anschließende Beförderung des Patienten/der Patientin
innerhalb des Stadtgebietes Münster werden zusätzlich zu den
Notarztgebühren einschl. NEF nach Ziffer 3.1 Gebühren nach
Ziffer 1.1 bis 2.2 dieses Gebührentarifs erhoben.
4. Arztbegleitete Verlegungstransporte
4.1 Kosten der Begleitärztin/des Begleitarztes je angefangene Stunde 90,00 €
4.2 Kosten für das Verlegungsfahrzeug je Einsatz 690,00 €
4.3 Über das Stadtgebiet Münster hinaus: zusätzlich zu der Gebühr unter
Ziffer 4.2 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer
3,60 €
5. Mehrpersonentransport
5.1 Gleichzeitiger Transport mehrerer Personen
- für jede weitere Person: Zuschlag von 50 %
6. Missbräuchliche Alarmierung von Rettungsmitteln
6.1 Missbräuchliche Alarmierung:
Volle Gebühr gemäß Ziffer 1.1, 2.1 oder 3.1
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Die 2. Änderungssatzung tritt am 01.07.2021 in Kraft.
Beschlussvorlage
8787 Zeichen
V/0446/2021
V/0446/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Beratungsfolge
15.06.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung
23.06.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die anliegende
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
(Anlage 1)
wird beschlossen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag*
€
Haushaltsansatz
€
Produktgruppe 0210 Rettungsdienst
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
2021
19.842.410 20.139.910
2022
22.730.930 20.139.910
*Erwartetes tatsächliches Gebührenaufkommen nach Anpassung
Feuerwehr
07.06.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Drewes
Telefon: 492-8110
DrewesG@stadt-
muenster.de
- 2 -
V/0446/2021
Die zusätzlichen Gebührenerträge in 2022 werden zum Haushaltsplanentwurf 2022 angemeldet.
Begründung:
Die Stadt Münster erhebt für Einsätze des Rettungsdienstes Benutzungsgebühren auf der Grundlage
der „Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster“ vom 22.09.2017 (Amtsblatt der
Stadt Münster 2017 S. 178) in der Fassung der 1. Änderung des Gebührentarifes vom 14.10.2019
(Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 20 vom 18.10.2019 S. 195).
Mit der Änderung des Gebührentarifes z um 01.07.2021 sollen die voraussichtlichen Kosten des Ret-
tungsdienstes der Jahre 2021 und 2022 ausgeglichen werden. Darüber hinaus sind in die Kalkulation
der noch offene Negativvortrag aus der Betriebsabrechnung 2017 ( -2.241.381 €) sowie der Über-
schuss au s der Betriebsabrechnung 2018 (369.942 €) eingeflossen, so dass die gesetzliche Frist
nach § 6 Abs. 2, Satz 3, KAG NRW zum Ausgleich von Kostenüber - und Kostenunterdeckungen in-
nerhalb von vier Jahren eingehalten wird.
Aufgrund der unterjährigen Gebührenanpassung zum 01.07.2021 ist das Jahr 2022 in die Kalkulation
mit einbezogen worden (Zweijahreskalkulation 2021/2022), um den notwendigen Gebührenanstieg
abfedern zu können.
Übersicht der wesentlichen Gebührentarife (Auszug):
Lfd.
Nr.
Gebührenart Gebühr
neu 2021
Gebühr
bisher
Veränderung
in Prozent
Letzte
Änderung
1 Notfallrettung (RTW) 690,00 € 497,00 € 38,83 % 01.11.2019
2 Notarztdienst (NEF) 815,00 € 674,00 € 20,92 % 01.11.2019
3 Krankentransport (KTW) 262,00 € 240,00 € 9,17 % 01.11.2019
4 Km-Pauschale KTW/RTW/NEF
(außerhalb des Stadtgebietes)
3,60 € 3,60 € unverändert 01.11.2019
Das Einsatzaufkommen im Rettungsdienst ist seit einigen Jahren tendenziell rückläufig. Im Corona -
Jahr 2020 hat sich der Rückgang der Absolutzahlen deutlich verstärkt. In der Notfallrettung gingen die
Einsatzzahlen in den ersten Monaten der Pandemie um rd. 20 Prozent zurück, für das Gesamtjahr
2020 lag der Rückgang dann bei -10,53 Prozent. Für die Kalkulation 2021/2022 wurden wieder leicht
steigende Einsatzzahlen zugrunde gelegt. Der Anlage 2 ist ein interkommunaler Vergleich über Ge-
bühren im Rettungsdienst informatorisch zu entnehmen.
Jahr 2016 2017 2018 2019 2020
Veränderung
ggü. Vorjahr
Krankentransport (KTW) 9.176 9.179 9.589 9.584 9.081 -5,25%
Einsätze Notfallrettung (RTW) 25.433 24.515 23.850 22.408 19.800 -11,64%
nicht abzurechnende Einsätze (RTW) 6.145 6.879 7.109 7.202 6.693 -7,07%
Notfallrettung (RTW) gesamt 31.578 31.394 30.959 29.610 26.493 -10,53%
Einsätze Notarztdienst (NEF) 5.737 5.614 5.869 5.736 5.233 -8,77%
nicht abzurechnende Einsätze (NEF) 1.083 1.021 961 960 903 -5,94%
Notarztdienst (NEF) gesamt 6.820 6.635 6.830 6.696 6.136 -8,36%
Rettungsdienst gesamt 47.574 47.208 47.378 45.890 41.710 -9,11%
Rückläufige Einsatzzahlen bei gleichzeitig steigenden Kosten führen zu einem strukturellen finanziel-
len Defizit, welches für die Jahre 2021/2022 durch die Gebührenanpassung zum 01.07.2021 kalkula-
- 3 -
V/0446/2021
torisch ausgeglichen wird.
Die Gebührenkalkulation 2021/2022 (Zweijahreskalkulation) enthält die nachfolgend aufgeführten
voraussichtlichen Kosten und Erlöse:
Kostenart Bezeichnung
Kostenanteil
KTW
Kostenanteil
RTW
Kostenanteil
NEF
Personalkosten
Einsatzpersonal
Feuerwehr
Dienstbezüge, Tarifentgelte,
Beihilfen, Sozialversicherung
(ohne Vorkostenstellen, s. u.) 0 € 10.216.232 € 2.815.515 €
Pensionsrückstellungen,
Beihilferückstellungen,
sonst. Rückstellungen 0 € 4.997.113 € 761.577 €
Sachkosten
Fahrzeugunterhaltung, Aus-
und Fortbildung, Unterhaltung
der Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung, usw. 60.000 € 2.612.259 € 1.055.091 €
Vergütung für Einsatzleistun-
gen (Gestellung von Personal
und Fahrzeugen durch Hilfsor-
ganisationen und Kliniken) 3.590.000 € 2.705.000 € 2.205.000 €
Kalk. Kosten
Fahrzeuge/Geräte Abschreibung, Verzinsung 108.000 € 1.687.000 € 375.000 €
Kosten der Vor-
kostenstellen
(Personal-, Sach-
und kalk. Kosten)
Gebäude/Grundstücke
(anteilig verursachungsge-
recht zugeordnet) 321.736 € 1.379.585 € 323.503 €
Verwaltung/Overhead 1.285.751 € 1.968.337 € 547.417 €
Kfz-Werkstatt 130.032 € 163.991 € 49.462 €
Leitstelle 642.960 € 1.351.776 € 335.563 €
Sonstige Kosten
Zuschreibungen in Sonder-
posten (Restausgleich des
negativen Ergebnisses 2017) 146.810 € 1.595.863 € 498.708 €
Gesamtkosten 2021/2022 (43.929.281 €) 6.285.289 € 28.677.156 € 8.966.836 €
Erlösart Bezeichnung
Erlösanteil
KTW
Erlösanteil
RTW
Erlösanteil
NEF
Rettungsdienst-
gebühren
nach aktuellen
Gebührentarifen 5.898.000 € 21.525.700 € 7.487.520 €
zusätzliche Erlöse nach
Gebührenanpassung
(2021: 2.516.550 €; 2022:
5.145.569 €) 305.471 € 6.177.456 € 1.179.192 €
Gebührenaufkommen
insgesamt 6.203.471 € 27.703.156 € 8.666.712 €
Sonstige Erlöse
Zuführung aus Sonderposten
(Überschuss 2018) 73.818 € 0 € 296.124 €
Verwaltungskostenerstattung
(RTW bei Brandeinsätzen) 0 € 950.000 € 0 €
sonstige Erlöse 8.000 € 24.000 € 4.000 €
- 4 -
V/0446/2021
Gesamterlöse 2021/2022 (43.929.281 €) 6.285.289 € 28.677.156 € 8.966.836 €
Ergebnis 2021/2022 ( 0 €) 0 € 0 € 0 €
Ergebnisse der Betriebsabrechnungen:
Jahr Kosten Erlöse Überschuss / Zuschuss Kostendeckungsgrad
2019 * 19.800.470 € 16.404.359 € - 3.396.111 € 82,85 %
2018 16.277.815 € 16.647.757 € 369.942 € 102,27 %
2017 16.356.966 € 13.236.948 € - 3.120.018 € 80,93 %
2016 15.360.773 € 12.630.108 € - 2.730.665 € 82,22 %
*Bei dem Betriebsergebnis 2019 handelt es sich um einen vorläufigen Wert. Aufgrund der Zweijah-
reskalkulation 2019/2020 wird für beide Jahre eine gemeinsame Betriebsabrechnung erstellt. Das
Betriebsergebnis 2020 liegt aktuell nicht vor. Es ist jedoch bereits absehbar, dass auch 2020 mit einer
Unterdeckung (Zuschuss) abschließen wird. Das Betriebsergebnis 2019/2020 fließt dann in die
nächste Kalkulation für 2023 ein.
III. Beteiligung der Krankenkassen bei der Festsetzung der Gebühren:
Nach § 14 Abs. 1 RettG NRW erfolgt die Festsetzung der Gebühren auf der Grundlage des jeweils
geltenden Bedarfsplanes. Die letzte Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst wurde
durch den Rat der Stadt Münster am 14.12.2016 beschlossen (Vorlage V/1003/2016). Aktuell wird die
nächste Fortschreibung des Bedarfsplanes vorbereitet.
Der Entwurf der Gebührensatzung ist gem. § 14 Abs. 2 RettG NRW den Verbänden der Krankenkas-
sen und dem Land esverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften mit beurteilungsfähigen Un-
terlagen zur Stellungnahme zuzuleiten. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben.
Die Vertreter der Krankenkassen haben die ihnen zugesandten Unterlagen zur Gebührenka lkulation
geprüft. Daraus resultierende Fragen und Anmerkungen zu einzelnen Kosten - und Erlöspositionen
sind in einem ersten Erörterungstermin am 05.05.2021 thematisiert worden, konnten aber nicht ab-
schließend geklärt werden. Ein weiterer Termin wurde für Anfang Juni vereinbart. Über das Ergebnis
dieses Gespräches mit den Krankenkassen wird bei Bedarf mündlich berichtet.
Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit der notwendigen Gebührenanpassung (Ausgleich der Unterde-
ckung aus 2017; s. o.) ist die Beschlussfa ssung durch den Rat der Stadt Münster parallel zur Erörte-
rung mit den Krankenkassen vorbereitet worden.
I. V.
gez.
Heuer
Stadtrat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 - Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Anlage 2 - Interkommunaler Gebührenvergleich NRW
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zurückgezogen
Zur SitzungBeschluss: zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0446/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.05.2021
- Erstellt
- 20.05.2021 09:50