0811/2026
Verteilung der Mittel zur Förderung zweier neuer Interkultureller Zentren Köln, hier: Europolis Köln e.V. und GIISH e.V
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Anlage 2 Information zur Förderung von Europolis Köln e.V. und GIISH e.V.
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Anlage 2 Information zur Förderung von Europolis Köln e.V. und GIISH e.V. 2026 Interkulturelle Zentren Köln lfd. Nr. Träger/ Einrichtung/ Stadtbezirk Rechts- form Zielgruppe Sprachen, Vernetzungen, Projekte, Drittmittel Personal Hauptamtler Nebenamtler Honorarkräfte Ehrenamtler Kategorie Förder- betrag in Euro 1 Europolis Köln e.V. Stadtbezirk 1 e.V. Menschen aller Altersklassen mit und ohne Fluchterfahrung und internationaler Familien- geschichte Polnisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Ukrainisch, 3 Arbeitskreise, 5 Vernetzungen, Drittmittel ja 0 HA, 10 NA, 8 EA kleineres Zentrum 3.638 1 GIISH e.V. Stadtbezirk 5 e.V. Menschen aller Altersklassen mit und ohne Fluchterfahrung und internationaler Familien- geschichte Deutsch, Englisch, Arabisch, Somalisch, Tigrinja, Amharisch, Oromo, Afarisch, Hararisch, 4 Arbeitskreise, 4 Vernetzungen, Drittmittel ja 0 HA, 4 NA, 12 EA kleineres Zentrum 3.638 7.276 Angebote aus vier Bereichen Empowerment, Bildung, Integration und Kultur mit über 20 Wochenstunden, z.B. Workshops Mentale Gesundheit für junge Frauen, Verarbeitung intersektionaler Diskriminierungs- und Rassismuserfahrung durch Kunst, Umweltbildung Gesamt Angebote wöchentlich Empowerment/ Muttersprachliche Angebote, Bildung, Integration, Kultur/Freizeit Angebote aus zwei Bereichen Bildung und Kultur mit 10 Wochenstunden, z.B. polnische Lesungen, Sprachcafe, Vermittlung von Wissen über das Leben in Deutschland Seite 1 von 1
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/162/3 Vorlagen-Nummer 0811/2026 Freigabedatum 31.03.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verteilung der Mittel zur Förderung zweier neuer Interkultureller Zentren Köln, hier: Europolis Köln e.V. und GIISH e.V Beschlussorgan Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beschließt über die Verwendung von Haushaltsmitteln in Höhe von 7.276 Euro zur anteiligen Förderung von zwei neu anerkannten Interkulturellen Zentren für acht Monate (1.05. – 31.12.2026) in Köln gemäß Anlage 2. Die dafür erforderliche Aufwandsermächtigung i.H.v. 7.276 Euro steht im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2026 im Haushalts- plan 2025/2026 zur Verfügung. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Soziales, Gesund- heit, Seniorinnen und Senioren am 23.04.2026 zur Anerkennung der Vereine als neue Inter- kulturelle Zentren Köln (Nr.: 0802/2026). Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 21.04.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 7.276,- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zusammenfassung in einfacher Sprache Anerkannte Interkulturelle Zentren werden jährlich finanziell von der Stadt Köln gefördert. Da- für stehen im Haushalt Mittel in begrenzter Höhe zur Verfügung. Für Europolis Köln e.V. be- trägt die Fördersumme ab dem Zeitpunkt der Anerkennung für acht Monate 3.638 Euro und für GIISH e.V. auch. Wieviel ein einzelnes Zentrum erhält, hängt davon ab, ob es ein kleine- res, mittleres oder größeres Zentrum ist. Gemäß Hauptsatzung der Stadt Köln in der Fassung der 34. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln weist der Rat dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und In- tegration Mittel zu, über deren Verteilung er nach einer vom Rat beschlossenen Richtlinie zur Anerkennung und Förderung der Interkulturellen Zentren und zur Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzep- tanz entscheidet. Der Rat hat am 26.09.2019 eine Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturel- 3 len Zentren beschlossen (Vorlage 1909/2019/1). Hier wurde unter Punkt 2 (Seite 2 letzter Ab- satz) festgelegt, dass nur anerkannte Zentren eine Förderung erhalten. Die Anerkennung von Europolis Köln e.V. und GIISH e.V. als Interkulturelle Zentren soll am 23.04.2026 durch den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren (Nr 0802/2026) beschlossen werden. Damit wären dann in Köln 46 Träger als Interkulturelle Zen- tren anerkannt. Beide Vereine haben im Zuge der Anerkennung als Interkulturelle Zentren in Köln für 2026 auch einen Förderantrag gestellt. Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein Zu- schussbedarf durch einen Kostenplan nachgewiesen wird, der alle voraussichtlichen Einnah- men und Ausgaben des Zentrums beinhaltet sowie einen Eigenanteil berücksichtigt. „Europolis Köln e.V.“ und „GIISH e.V.“ belegten den Zuschussbedarf durch ihre Kostenpläne. Somit können beide Träger abhängig von ihrer Einstufung in der jeweiligen Kategorie für acht Monate (Mai 2026 - Dezember 2026), gefördert werden. Die Einstufung in die jeweilige Förderkategorie ist nach Gesamtbeurteilung der Ausrichtung und der Angebote der Einrichtungen nach den festgelegten Kriterien gem. der o.g. Richtlinie erfolgt. Auch bei Erfüllung einzelner Kriterien einer höheren Kategorie (Organisationsstruktur, Personal, Vernetzung) ist die Gesamtbeurteilung für die Einstufung maßgeblich. Die Prüfung ergab, dass sowohl „Europolis Köln e.V.“ und „GIISH e.V.“ als kleinere Zentren eingestuft wer- den (siehe auch Anlage). So ergibt sich für das Jahr 2026 eine weitere Verteilung der Mittel für die neu anerkannten Zentren für die Zeit vom 01.05. – 31.12.2026 wie folgt: Kategorie Jährliche Pauschale pro Zentrum in € Anzahl der Zen- tren Finanzielle Förde- rung in € Kleinere Zentren 5.457 2 7.276 (für 8 Monate) Mittlere Zentren 10.807 0 Größere Zentren 24.289 0 Gesamt 7.276 Finanzierung 2026: Im Haushaltsplan 2025/2026 stehen für das Haushaltsjahr 2026 zur Förderung von anerkann- ten Interkulturellen Zentren Mittel in Höhe von insg. 772.000 Euro im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen zur Verfügung. Sie setzen sich zu- sammen aus: - 672.000 Euro aus der laufenden Förderung der Interkulturellen Zentren, - 100.000 Euro zusätzlich aus dem Fördertopf Migrantenselbstorganisationen und Inter- kulturelle Zentren. Die vorgesehenen Zuschüsse für die Interkulturellen Zentren werden unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Bewirtschaftungsverfügung als erforderlich zum Erhalt bestehender Strukturen eingestuft. Nach Verteilung der Mittel für das Jahr 2026 in Höhe von 764.301 Euro an 43 bestehende Zentren per Beschluss des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 24.02.2026 (Nr. 3623/2025) und der Verteilung der Mittel in Höhe von 3.638 Euro an den Ver- ein „Europolis Köln e.V.“ und 3.638 Euro an „GIISH e.V.“ verbleiben insg. noch Mittel in Höhe von 423 Euro. Anlagen: 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Informationen zur Förderung von „Europolis Köln e.V.“ und „GIISH e.V.“ 4
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Fördersumme für beide neuen Zentren liegt unter 10.000 Euro.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0811/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 31.03.2026
- Erstellt
- 18.03.2026 09:38