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0811/2026

Verteilung der Mittel zur Förderung zweier neuer Interkultureller Zentren Köln, hier: Europolis Köln e.V. und GIISH e.V

Beschlussvorlage Ausschuss 31.03.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 21.04.2026, TOP 8.6

Anlage 2 Information zur Förderung von Europolis Köln e.V. und GIISH e.V.

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Information zur Förderung von Europolis Köln e.V. und GIISH e.V.

1519 Zeichen

Anlage 2  Information zur Förderung von Europolis Köln e.V. und GIISH e.V.
  2026
Interkulturelle Zentren Köln
lfd. 
Nr.
Träger/ 
Einrichtung/
Stadtbezirk
Rechts-
form Zielgruppe Sprachen, Vernetzungen, 
Projekte, Drittmittel
Personal 
Hauptamtler
Nebenamtler
Honorarkräfte
 Ehrenamtler
Kategorie
Förder-
betrag 
in Euro
1
Europolis Köln 
e.V. 
Stadtbezirk 1
e.V.
Menschen aller 
Altersklassen mit 
und ohne 
Fluchterfahrung und 
internationaler 
Familien-
geschichte
Polnisch, Deutsch, 
Englisch, Französisch, 
Spanisch, Russisch, 
Ukrainisch, 
3 Arbeitskreise, 
5 Vernetzungen,
 Drittmittel ja
  0 HA,
10 NA,
  8 EA
kleineres Zentrum
3.638
1 GIISH e.V.
Stadtbezirk 5 e.V.
Menschen aller 
Altersklassen mit 
und ohne 
Fluchterfahrung und 
internationaler 
Familien-
geschichte
Deutsch, Englisch, 
Arabisch, Somalisch, 
Tigrinja, Amharisch, 
Oromo, Afarisch, 
Hararisch,
 4 Arbeitskreise,
 4 Vernetzungen,    
Drittmittel ja 
  0 HA,
  4 NA,
12 EA
kleineres Zentrum
3.638
7.276
Angebote aus vier Bereichen Empowerment, 
Bildung, Integration und Kultur mit über 20 
Wochenstunden, z.B. Workshops Mentale 
Gesundheit für junge Frauen, Verarbeitung 
intersektionaler Diskriminierungs- und 
Rassismuserfahrung durch Kunst, 
Umweltbildung
Gesamt
Angebote wöchentlich
 Empowerment/ Muttersprachliche Angebote, 
Bildung, Integration, Kultur/Freizeit
Angebote aus zwei Bereichen Bildung und 
Kultur mit 10 Wochenstunden, z.B. polnische 
Lesungen, Sprachcafe, Vermittlung von 
Wissen über das Leben in Deutschland 
Seite 1 von 1

Beschlussvorlage Ausschuss

6329 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0811/2026 
Freigabedatum 31.03.2026 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verteilung der Mittel zur Förderung zweier neuer Interkultureller Zentren Köln, hier: 
Europolis Köln e.V. und GIISH e.V  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beschließt über die Verwendung von 
Haushaltsmitteln in Höhe von 7.276 Euro zur anteiligen Förderung von zwei neu anerkannten 
Interkulturellen Zentren für acht Monate (1.05. – 31.12.2026) in Köln gemäß Anlage 2. 
Die dafür erforderliche Aufwandsermächtigung i.H.v. 7.276 Euro steht im Teilergebnisplan des 
Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 Freiwillige Sozialleistungen und 
Diversity, in der Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2026 im Haushalts-
plan 2025/2026 zur Verfügung.  
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Soziales, Gesund-
heit, Seniorinnen und Senioren am 23.04.2026 zur Anerkennung der Vereine als neue Inter-
kulturelle Zentren Köln (Nr.: 0802/2026). 
 
 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 21.04.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  7.276,- € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zusammenfassung in einfacher Sprache 
 
Anerkannte Interkulturelle Zentren werden jährlich finanziell von der Stadt Köln gefördert. Da-
für stehen im Haushalt Mittel in begrenzter Höhe zur Verfügung. Für Europolis Köln e.V. be-
trägt die Fördersumme ab dem Zeitpunkt der Anerkennung für acht Monate 3.638 Euro und 
für GIISH e.V. auch. Wieviel ein einzelnes Zentrum erhält, hängt davon ab, ob es ein kleine-
res, mittleres oder größeres Zentrum ist. 
 
Gemäß Hauptsatzung der Stadt Köln in der Fassung der 34. Satzung zur Änderung der 
Hauptsatzung der Stadt Köln weist der Rat dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und In-
tegration Mittel zu, über deren Verteilung er nach einer vom Rat beschlossenen Richtlinie 
 zur Anerkennung und Förderung der Interkulturellen Zentren und 
 zur Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzep-
tanz 
entscheidet. 
 
Der Rat hat am 26.09.2019 eine Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturel-

3 
len Zentren beschlossen (Vorlage 1909/2019/1). Hier wurde unter Punkt 2 (Seite 2 letzter Ab-
satz) festgelegt, dass nur anerkannte Zentren eine Förderung erhalten.  
Die Anerkennung von Europolis Köln e.V. und GIISH e.V. als Interkulturelle Zentren soll am 
23.04.2026 durch den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren (Nr 
0802/2026) beschlossen werden. Damit wären dann in Köln 46 Träger als Interkulturelle Zen-
tren anerkannt.  
 
Beide Vereine haben im Zuge der Anerkennung als Interkulturelle Zentren in Köln für 2026 
auch einen Förderantrag gestellt. Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein Zu-
schussbedarf durch einen Kostenplan nachgewiesen wird, der alle voraussichtlichen Einnah-
men und Ausgaben des Zentrums beinhaltet sowie einen Eigenanteil berücksichtigt.  
„Europolis Köln e.V.“ und „GIISH e.V.“ belegten den Zuschussbedarf durch ihre Kostenpläne. 
Somit können beide Träger abhängig von ihrer Einstufung in der jeweiligen Kategorie für acht 
Monate (Mai 2026 - Dezember 2026), gefördert werden.  
 
Die Einstufung in die jeweilige Förderkategorie ist nach Gesamtbeurteilung der Ausrichtung 
und der Angebote der Einrichtungen nach den festgelegten Kriterien gem. der o.g. Richtlinie 
erfolgt. Auch bei Erfüllung einzelner Kriterien einer höheren Kategorie (Organisationsstruktur, 
Personal, Vernetzung) ist die Gesamtbeurteilung für die Einstufung maßgeblich. Die Prüfung 
ergab, dass sowohl „Europolis Köln e.V.“ und „GIISH e.V.“ als kleinere Zentren eingestuft wer-
den (siehe auch Anlage). 
So ergibt sich für das Jahr 2026 eine weitere Verteilung der Mittel für die neu anerkannten 
Zentren für die Zeit vom 01.05. – 31.12.2026 wie folgt:  
 
Kategorie Jährliche  
Pauschale 
pro 
Zentrum in € 
Anzahl 
der Zen-
tren 
Finanzielle Förde-
rung in € 
Kleinere Zentren 5.457 2 7.276 (für 8 Monate) 
Mittlere Zentren 10.807 0  
Größere Zentren 24.289 0 
 
Gesamt   7.276 
 
Finanzierung 2026:  
Im Haushaltsplan 2025/2026 stehen für das Haushaltsjahr 2026 zur Förderung von anerkann-
ten Interkulturellen Zentren Mittel in Höhe von insg. 772.000 Euro im Teilergebnisplan des 
Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504, Freiwillige Sozialleistungen und 
Diversity, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen zur Verfügung. Sie setzen sich zu-
sammen aus: 
- 672.000 Euro aus der laufenden Förderung der Interkulturellen Zentren, 
- 100.000 Euro zusätzlich aus dem Fördertopf Migrantenselbstorganisationen und Inter-
kulturelle Zentren.  
 
 
Die vorgesehenen Zuschüsse für die Interkulturellen Zentren werden unter Berücksichtigung 
der aktuell geltenden Bewirtschaftungsverfügung als erforderlich zum Erhalt bestehender 
Strukturen eingestuft. 
 
Nach Verteilung der Mittel für das Jahr 2026 in Höhe von 764.301 Euro an 43 bestehende 
Zentren per Beschluss des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 
24.02.2026 (Nr. 3623/2025) und der Verteilung der Mittel in Höhe von 3.638 Euro an den Ver-
ein „Europolis Köln e.V.“ und 3.638 Euro an „GIISH e.V.“ verbleiben insg. noch Mittel in Höhe 
von 423 Euro.  
 
 
 
Anlagen: 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Informationen zur Förderung von „Europolis Köln e.V.“ und „GIISH e.V.“

4

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

551 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Fördersumme für beide neuen Zentren liegt unter 10.000 Euro.

Beratungsverlauf (1)

21.04.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 8.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0811/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
31.03.2026
Erstellt
18.03.2026 09:38