3537/2020
Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Heckenweg in Köln-Libur
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Beschlussvorlage Ausschuss
4832 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 3537/2020 Freigabedatum 17.12.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Heckenweg in Köln-Libur Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Heckenweg in Köln-Porz-Libur mit Gesamtkosten in Höhe von 92.000 Euro durchzuführen. Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen i. H. von 92.000 Euro im Teilfinanzplan 0604 (Kinder- und Jugendarbeit), Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), Finanzstelle 5100-0604-0-2002 Spielplätze. Jugendhilfeausschuss 26.01.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 28.01.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 92.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen im Rahmen der Pflege und Wartung € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 9.200 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Spielplatz Heckenweg liegt in Randlage des Stadtteils Libur an der Ecke Heckenweg/ Alte Burg- straße. Auf dem Spielplatz musste aus Gründen der Verkehrssicherheit die Spielanlage abgebaut werden, so dass nun lediglich noch eine Schaukel sowie Federwipptiere zum Spielen zur Verfügung stehen. Um den hier lebenden Kindern ein abwechslungsreiches Spielen zu ermöglichen, ist es dringend er- forderlich, zusätzliche adäquate Spielmöglichkeiten zu schaffen. Die Beteiligung erfolgte mit den im Ort lebenden Kindern, dem Spielplatzpaten und Mitgliedern des Bürgervereins. Die 8 x 15 m große Fallschutzfläche soll nun mit zwei „Spielhütten“ Modell Köln ausgestattet werden. Die beiden Spielhütten, die Pfahlhäusern ähneln, bestehen aus Satteldächern mit verschiedenfarbi- gen Fenstern. Durch die unterschiedlichen Höhen der Häuser und die alternativen Ausstattungen 3 bieten sie Kindern im Sc hulalter - aber auch jüngeren Geschwisterkindern - abwechslungsreiche Spielanreize. Das erste kleinere Spielhaus eignet sich vorrangig für jüngere Kinder. Unterschiedliche Aufstiegsmög- lichkeiten wie Kletterseile, Steigstamm und Sprossenleiter führen hier zu einer 1,50 m hohen Rut- sche. Im unteren Bereich bieten ein Sandspiel mit Sandaufzug, Sieb, Sandschütte und drehbarem Mini-Sandrad Spielmöglichkeiten für die Kleinen. Der Aufstieg zur großen Spielhütte erfolgt entweder direkt von unten über die über Eck montierten Kletterwände, eine Sprossenleiter, eine Strickleiter oder eine Zick-Zack-Kletterstange. Der Weg nach unten ist über die 2,50 m hohe Muldenrutsche oder die Rutschstange möglich. Zwischen den Spielhütten befinden sich drei Kletterpfosten, welche in luftiger Höhe durch attraktive anspruchsvolle Möglichkeiten zum, Klettern Hangeln, und Balancieren, verbunden sind, sodass jede Spielhütte auch auf diesem Wege zu erreichen ist. Gemäß dem Ziel, gemeinsames Spielen sowie soziales Lernen zu fördern, werden hier die Rahmen- bedingungen für inklusives Spielen geschaffen. Die Kinder können die Spielanlage entsprechend ih- ren motorischen und körperlichen Fähigkeiten auf unterschiedliche Weise nutzen. Die verschiedenen Schwierigkeitsgrade ermöglichen ein ständiges Weiterentwickeln des eigenen Körpergefühls sowie das Erlernen insbesondere auch motorischer Fähigkeiten. Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Klima. Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen des Teilplanes 0604 (Kinder - und Jugendarbeit), Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), 5100-0604-0-2002 Spielplätze. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswi rksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 92.000 € p. a wurden in Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im Haushaltsplan 2020 / 2021 ff. im Teilergebnisplan 0604 (Kinder- und Jugendarbeit) entsprechend berücksichtigt. Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Unterhaltung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. Anlagen
Anlage 1
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Farbvariante II 3-123-12 Hangeln SPIELHÜTTEN KÖLN V N° 7S-200910-41-F spiel-bau@spiel-bau.de +49 (0)3381 2614-0 www.spiel-bau.de info@catelier.de +49 (0)3381 2614-80 www.catelier.de Entwurf. Technische Änderungen vorbehalten. Sämtliche Entwürfe bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Genehmigung weder kopiert, noch dritten Firmen zugänglich gemacht, noch zur Ausführung des dargestellten Objektes verwendet werden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Heckenweg
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Details
- Aktenzeichen
- 3537/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.12.2020
- Erstellt
- 04.12.2020 10:20