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1545/2026

Stellungnahme / Beantwortung des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung 6 vom 07.05.2026

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 28.05.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 25.06.2026, TOP 8.1.1

Beantwortung JC Köln Antrag Bündnis 90 zu Jobcenter-Umzug AN_0683_2026

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Beantwortung JC Köln Antrag Bündnis 90 zu Jobcenter-Umzug AN_0683_2026

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Beantwortung des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus der  Sit-
zung der Bezirksvertretung 6 vom 07.05.2026 
 
 
Antrag:  
Die Zentralisierungs- und Zusammenlegungspläne des Jobcenters in unserer Stadt bereiten 
uns große Sorgen. Wir fordern die Verwaltung in ihrer Eigenschaft als 
Kooperationskommune auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einer erheblichen 
Angebotsverschlechterung im schon jetzt strukturschwachen Kölner Norden 
entgegenzuwirken:   
 
1. Eine Komplettaufgabe des Standortes Chorweiler erneut ergebnisoffen zu 
überprüfen, da es hier einen extrem hohen Anteil an Sozialleistungsempfängern gibt. 
 
2. Zumindest aber eine ortsnähere Lösung als den geplanten Standort in Braunsfeld für 
die Beantragung von Leistungen nach SGB II zu ermöglichen, ggf. am bisherigen 
Hauptsitz in Ossendorf. 
 
3. Für rechtzeitige, wiederholte, umfassende und mehrsprachige Information über die 
örtliche Angebotsverschiebung vorzunehmen und hierbei mit lokalen Organisationen 
im Stadtbezirk Chorweiler zusammenzuarbeiten. 
 
4. Falls die Punkte 1 und 2 nicht zur Umsetzung kommen, alle rechtlichen Möglichkeiten 
auszuschöpfen, aus den erheblich weiteren Anfahrtwegen resultierende 
Meldeversäumnisse kulant zu behandeln.   
 
5. Telefonische und digitale Antrags- und Beratungsmöglichkeiten auszubauen. 
 
6. Arbeitnehmenden am Standort Chorweiler alternative ortsnähere Arbeitsplätze 
anzubieten als in Braunsfeld. 
 
7. Die Bezirksvertretung Chorweiler wird zeitnah über alle weiteren Schritte informiert. 
 
Begründung: 
Der Stadtbezirk Chorweiler und insbesondere die Stadtteile Chorweiler und Seeberg haben 
einen weit überdurchschnittlichen Anteil an Sozialleistungsempfängern, was die bisherige 
Ansiedlung einer Jobcenter-Außenstelle plausibel macht. Daran ändern auch die 
Zentralisierungspläne nichts, außer dass sie für die hier lebenden Menschen zusätzliche 
Aufwände mit sich bringen. 
Die Behauptung, dies würde zu einer Angebotsverbesserung führen, können wir nicht 
nachvollziehen. Tatsächlich droht für die Menschen im Kölner Norden eine weitere 
Verschlechterung. Die Anfahrtswege würden sich nach grober Schätzung um 50-200% 
verlängern, ggf. auch verbunden mit höheren, nicht abrechenbaren Kosten. 
 
Chorweiler als Stadtbezirk, der als einziger nicht an die Innenstadt/Deutz angrenzt, ist von 
den Plänen in besonderer Weise negativ betroffen. Schon jetzt liegt hier die Infrastruktur 
brach, es bräuchte mehr und nicht weniger Angebote. Als Nettoeinzahler in den städtischen 
Haushalt ist dies in der Gesamtbetrachtung nicht vermittelbar und fördert indirekt 
demokratiefeindliche Tendenzen.   
Deshalb müssen alle Optionen gemäß der Punkte 1 bis 6 geprüft werden, um dem

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entgegenzuwirken. 
   
Zudem wurde die Bezirksvertretung Chorweiler (laut Ratsinformationssystem) seit Ende 
2020 in keiner Weise über die bevorstehenden Zentralisierungspläne der Bundesagentur für 
Arbeit informiert. Weder in der Beratungsreihenfolge, noch per Mitteilung der Verwaltung. Die 
Bezirksvertreter*innen mussten unschicklicherweise von diesen Plänen aus der Presse 
erfahren. Dies ist inakzeptabel und muss umgehend geändert werden. 
 
 
 
Vorbemerkung des Jobcenters Köln:  
 
Die Anliegen der Bezirksvertretung und die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk 
Chorweiler nehmen wir sehr ernst. Uns ist bewusst, dass die geplanten Veränderungen für 
viele Menschen mit Unsicherheit verbunden sind.  
 
Auch zukünftig wird es im Stadtbezirk Chorweiler, wie im gesamten Stadtgebiet wohnortnahe 
Angebote geben. Viele Unterstützungsleistungen, Maßnahmen und Beratungsangebote fin-
den weiterhin wohnortnah statt. Dies sind in der Regel die Orte, die unsere Kunden und Kun-
dinnen mehrmals wöchentlich aufsuchen. 
 
Viele Anliegen können bereits heute unkompliziert online, telefonisch oder per Video geklärt 
werden. Uns ist wichtig, dass alle Menschen diese Möglichkeiten nutzen können – deshalb 
bieten wir weiterhin gezielte Unterstützung bei der Nutzung dieser Angebote an. 
Die persönliche Begegnung und Beratung im Jobcenter Köln erhalten wir selbstverständlich 
weiter. Die bisherigen Servicezeiten bleiben bestehen und alternativ und gut planbar für un-
sere Kunden und Kundinnen werden wir auch weiterhin selbstbuchbare Termine anbieten. 
 
Die Entscheidung, die Standorte zu bündeln, wurde nach umfassender Abwägung getroffen. 
Dabei wurden auch die Auswirkungen auf die Erreichbarkeit, insbesondere für Menschen in 
den Randlagen der Stadt, berücksichtigt. Uns ist bewusst, dass sich Anfahrtswege für einige 
Bürgerinnen und Bürger verlängern werden. Die neuen Standorte wurden jedoch so gewählt, 
dass sie insgesamt gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden sind. 
 
Zugleich bleibt unser Ziel, die Angebote weiterhin sozialraumorientiert auszurichten und die 
Unterstützung möglichst nah an den Lebensrealitäten der Menschen zu organisieren. Die Per-
spektiven von Kundinnen und Kunden sind in die Planungen eingeflossen, unter anderem über 
den Kund*innenbeirat. Keine der getroffenen Entscheidungen wurde leichtfertig gefällt. 
 
Gerne stehen die Geschäftsführung oder eine Geschäftsbereichsleitung zur Verfügung, um 
die Planungen und Hintergründe im Gremium persönlich zu erläutern und Fragen zu beant-
worten. 
 
 
 
Zu den einzelnen Punkten des Antrags 
 
Zu 1) Überprüfung der Komplettaufgabe des Standortes Chorweiler 
Die Entscheidung, das Jobcenter Köln auf zwei Standorte links - und rechtsrheinisch zu kon-
zentrieren, wurde nach umfassender Prüfung wirtschaftlicher, organisatorischer und sozial-

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räumlicher Aspekte Anfang 2025 abschließend getroffen. Eine erneute ergebnisoffene Neu-
überprüfung ausschließlich für den Standort Chorweiler ist vor diesem Hintergrund nicht mög-
lich. Gleichwohl nehmen wir die besonderen sozialstrukturellen Gegebenheiten im Stadtbezirk 
Chorweiler, aber auch der anderen Stadtgebiete Kölns ernst und halten an unseren sozial-
räumlichen Maßnahmeangeboten fest. 
 
 
Zu 2) Ortsnähere Lösung für die Beantragung von Leistungen nach SGB II  
Im Stadtteil Ossendorf befindet sich die Agentur für Arbeit Köln und nicht der Hauptsitz des 
Jobcenters. Eine Anbindung dort ist nicht möglich. Der neue linksrheinische Standort des Job-
center Köln wurde so gewählt, dass eine gute ÖPNV-Erreichbarkeit aus dem gesamten Stadt-
gebiet gewährleistet ist. Eine separate Anlaufstelle im Stadtbezirk Chorweiler ist aus obenge-
nannten Gründen nicht geplant. Wir prüfen und erproben ergänzend Formate wie aufsuchende 
Beratung, mobile Sprechstunden oder die kooperative Nutzung bestehender Einrichtungen im 
Stadtbezirk. 
 
 
Zu 3) Rechtzeitige, umfassende und mehrsprachige Information 
Wir werden die betroffene Bevölkerung im Stadtbezirk Chorweiler sowie alle SGB-II-Leistungs-
beziehenden frühzeitig über die Änderungen informieren. Die Kommunikation erfolgt über ver-
schiedene Kanäle (Aushänge, Webseite, Schreiben an Bestandskund*innen, Presse, Informa-
tion der Netzwerkpartner*innen). Die Zusammenarbeit mit lokalen Organisationen, Sozialein-
richtungen und Beratungsstellen im Stadtbezirk wird wie bisher fortgesetzt. 
 
 
Zu 4) Kulante Behandlung von Meldeversäumnissen aufgrund längerer Anfahrtwege  
Das Jobcenter Köln wird auch künftig im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und Melde-
pflichten einzelfallbezogen und verhältnismäßig handeln. Unabhängig davon verfolgt die 
Neustrukturierung ausdrücklich das Ziel, durch verbesserte Kundensteuerung, klarere Pro-
zesse und den weiteren Ausbau digitaler Kontaktmöglichkeiten unnötige Vorsprachen und 
organisatorisch bedingte Belastungen insgesamt zu reduzieren. Schon heute können 
Kund*innen ein umfassendes Online-Angebot nutzen und zahlreiche Anliegen ortsunabhän-
gig klären. Darüber hinaus nehmen Kund*innen aus dem Bezirk Chorweiler auch heute 
schon Anfahrtswege zu anderen Standorten in Kauf, um spezialisierte Betreuungsangebote 
des Jobcenters in Anspruch zu nehmen (z. B. für Selbständige, für Schwerbehinderte, für be-
sonders marktnahe Kund*innen usw.). Diese sind aktuell, je nach Anfahrtsweg, schwieriger 
zu erreichen.   
 
 
Zu 5) Ausbau telefonischer und digitaler Antrags- und Beratungsmöglichkeiten 
Der Ausbau digitaler Zugangswege, etwa Videotelefonie und Online-Portal, ist ein ausdrückli-
ches Ziel. Das Online -Portal für SGB II wird kontinuierlich weiterentwickelt, steigende Nut-
zungszahlen sind bereits erkennbar. Um auch weniger digital erfahrene Kund *innen diesen 
Weg zu eröffnen, bieten wir niedrigschwellige Beratungstermine für den Zugang zum Online -
Portal an, die ohne Wartezeiten online gebucht werden können. Selbstverständlich können 
Beratungswünsche nach wie vor schriftlich, persönlich oder telefonisch mitgeteilt werden.

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Zu 6) Alternative ortsnähere Arbeitsplätze  
Die Zentralisierung auf zwei Gebäude im Stadtgebiet betrifft ausschließlich den Beratungs-
standort, nicht die vermittelten Arbeitsstellen. Diese bleiben räumlich breit gestreut – im ge-
samten Stadtbezirk Chorweiler, im Kölner Norden und im zumutbaren Tagespendelbereich. 
An dieser Praxis ändert sich für die Kund*innen aus dem Kölner Norden durch den Umzug des 
Jobcenter-Standortes nichts. 
 
 
Zu 7) Information über weitere Schritte  
Das Jobcenter Köln wird die politischen Gremien weiterhin regelmäßig über den Stand der 
Umsetzung, wesentliche Entwicklungen sowie weitere Schritte informieren. Zu den Planun-
gen wurde erstmalig bereits in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und 
Senioren am 18.04.2024 (1115/2024) berichtet. Seither wird der Ausschuss regelmäßig auf 
dem Laufenden gehalten. Auch im Beirat des Jobcenter Köln, in dem Beteiligte des örtlichen 
Arbeitsmarktes, insbesondere die Träger der freien Wohlfahrtspflege, aber auch Vertreter*in-
nen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und den Kammern und berufsständischen Organisati-
onen sowie Kommunalpolitiker*innen vertreten sind, wird seit dem Frühjahr 2025 regelmäßig 
über den „ZukunftsRaum“ berichtet.  
Situationsbezogen können dies künftig natürlich auch andere politische Gremien sowie wei-
tere Netzwerkpartner*innen im Stadtgebiet Köln sein.  
 
 
gez. Sabine Mendez

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

609 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer 
 1545/2026 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 
 
Stellungnahme / Beantwortung des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus 
der Sitzung der Bezirksvertretung 6 vom 07.05.2026 betreffend "drohender Folgen des 
Jobcenter Umzugs" 
Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung 6 auf Wunsch des Jobcenter Köln die beigefügte 
Antwort bzw. Stellungnahme vor.  
 
Anlage: Stellungnahme / Beantwortung des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 
AN/0683/2026 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

25.06.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1545/2026
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
28.05.2026
Erstellt
27.05.2026 13:38