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V/0954/2019

Antrag der AfD-Ratsgruppe lfd. Nr. A-R/0030/2019 „Insektenhotels auf öffentlichen Flächen“

Vorlagen 11.10.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 19.11.2019, TOP 5.17

Beschlussvorlage

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V-0954-2019 Anlage Ratsantrag Nr. 0030-2019-Insektenhotels auf öffentlichen Flächen

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3875 Zeichen

V/0954/2019 
V/0954/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag der AfD-Ratsgruppe  lfd. Nr.  A-R/0030/2019  „Insektenhotels auf öffentlichen Flächen„ 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass in der Stadt und auf öffentlichen Flächen bereits umfangrei-
che Maßnahmen zur Förderung der Insektenvielfalt erfolgen. Die Einrichtung von Insektenhotels  
erfolgt standortspezifisch, wenn eine Betreuung/Patenschaft sichergestellt ist. Bei  Kindergärten 
und Schulen wird eine Abfrage im o. g. Sinne durch die Verwaltung erfolgen.  
 
2. Die Entwicklung von Brachflächen zur Unterstützung der Artenvielfalt erfolgt je nach Lage und 
Ausstattung einzelfallspezifisch.  
 
3. Der Antrag „Insektenhotels auf öffentlichen Flächen“ Nr. A-R/0030/2019 ist hiermit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es entstehen keine Kosten. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1: 
Es gibt in Münster an verschiedenen Stellen „Insektenhotels“, beispielsweise im Botanischen Garten. 
Da Insektenhotels auch der Umweltbi ldung dienen, bieten sich als Aufstellorte neben öffentlichen 
Grünanlagen auch halböffentliche Räume wie Schul- und Kindergärten sowie Kleingartenanlagen an.  
 
Da im öffentlichen Raum Vandalismus zu befürchten ist, sind für Insektenhotels Patenschaften sin n-
voll, um so unkompliziert kleinere Ausbesserungen vornehmen können.  
 
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
11.10.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Dreier 
Telefon: 492-6727 
DreierD@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0954/2019 
Eine Liste mit geeigneten Standorten wird daher für wenig sinnvoll erachtet. Die Verwaltung wird bei 
Kindergärten und Schulen eine Abfrage machen, ob entsprechender Bedarf besteht. Ggfs . wären 
dann im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020 entsprechende Mittel für das Folgejahr 2021 berei t-
zustellen. Weiterhin wird geprüft, ob es Synergieeffekte mit dem Projekt „Münster summt auf“ der 
NABU-Naturschutzstation  Münsterland gibt. 
 
Zu 2: 
Öffentliche Brachflächen im bebauten Bereich sind in Münster im Vergleich zu anderen Städten nur in 
geringem Umfang vorhanden. Sofern sie nicht durch verschiedene Nutzungen intensiv in Anspruch 
genommen werden, haben sich auf Brachflächen i. d. R. auf natürliche Weise Pflanzen angesiedelt, 
die auch für blütenbesuchende Insekten Bedeutung haben (z. B. Weiden, Sommerflieder, Disteln, 
Natternkopf, Königskerze, Goldrute, Nachtkerze).  
 
Im Rahmen des von der Stadt Münster geförderten Projektes „Münster summt auf“ der N ABU-
Naturschutzstation Münsterland erfolgt zurzeit u. a. eine Aktualisierung der Stadtbiotopkartierung. 
Dabei wird auch die Funktion der Flächen für blütenbesuchende Insekten berücksichtigt. Auf Brac h-
flächen, die besonders sonnenexponiert sind und bei dene n eine kurzfristige Inanspruchnahme nicht 
absehbar ist, kann es im Einzelfall sinnvoll sein, die Flächen für blütenbesuchende Insekten aufz u-
werten. Dies kann durch Einbringen von Arten oder durch Offenhalten von Flächen geschehen, da 
junge Brachflächen meist besonders arten- und blütenreich sind.  
 
Ein generelles zusätzliches Einbringen von Arten auf Brachflächen wird nicht für erforderlich gehalten. 
Wichtig ist hingegen, dass Brachflächen in ausreichender Anzahl und Größe dauerha ft erhalten blei-
ben. 
 
Öffentliche Brachflächen in der freien Landschaft (z. B. Randstreifen), die durch Landwirte mitgenutzt 
werden, sind in Münster - wie eine stichprobenhafte Überprüfung 2016 ergab - nur in geringem U m-
fang vorhanden. Hier spezielle Maßnahmen durchzuführen steht in  keinem Verhältnis zum Aufwand 
für das Auffinden, Einmessen und Markieren der Randstreifen. 
 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Matthias Peck  
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Ratsantrag Nr. A-R/0030/2019

V-0954-2019 Anlage Ratsantrag Nr. 0030-2019-Insektenhotels auf öffentlichen Flächen

2967 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0030/2019  
 
AfD -Ratsgruppe Münster  Mitglieder    
Leostraße 16 B  
48153 Münster 
Marrtin  Schiller (Sprecher)  
Richard Frederik Mol 
  +49(251) 60688623  
 
 martin.schiller@afd-muenster.de 
www. afd -muenster.de  
 
 
Insektenhotels auf öffentlichen 
Flächen 
AfD-Ratsgruppe 
im Rat der Stadt Münster 
 
Leostr. 16-B 
 
48153 Münster 
Tel. (0251) 60688623 
martin.schiller@afd-muenster.de 
 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1.  Die Stadt Münster stellt an geeigneten Standorten im Stadtgebiet von Münster im 
öffentlichen Raum Insektenhotels auf. Die Verwaltung legt dem Rat eine Liste geeigneter 
Standorte vor, über die dann der Rat abschließend entscheidet. 
2.  Kindergärten und Schulen die Insektenhotels aufstellen werden aus dem städtischen 
Haushalt gefördert. Im Haushalt 2020 wird für diese Maßnahme ein Betrag von 10.000 
Euro eingestellt. Die Förderung richtet sich nach dem Eingang der Anträge, bis die 
Haushaltsmittel vollständig aufgebraucht sind. 
3.  Die Verwaltung wird aufgefordert öffentliche Brachflächen mit einheimischen, 
insektenfreundlichen und standortgerechten Pflanzen zu bestücken. 
 
Begründung: 
Seit Jahren wird über ein Sterben von Insekten berichtet. Die Zahl der Insekten geht in 
einem dramatischen Ausmaß zurück. Ebenso die Zahl der Arten innerhalb der Art 
Insekten. 
Verantwortlich hierfür sind auch Veränderungen in den Lebensbedingungen der 
Insekten. Diese sind auf Brachflächen und Randstreifen in der Nähe von Äckern und 
Feldern angewiesen. 
Durch eine extensive Landwirtschaft ist der Lebensraum in den vergangenen Jahren 
jedoch in starkem Maße zurückgegangen. Dies auch durch falsche Anreize der EU-
Subventionspolitik. Denn deren Politik begünstigt den Anbau von Monokulturen auf den 
heimischen Feldern. Die Förderung der Betriebe orientiert sich an der Anbaufläche. 
Die heimischen Landwirte stehen daher unter einem enormen wirtschaftlichen Druck. 
Dies führt dazu, dass auch Randstreifen genutzt werden. Hierdurch aber wird der 
Lebensraum für heimische Insekten zerstört. 
Insektenhotels sind ein geeignetes Mittel den heimischen Insekten einen Platz für die 
Aufzucht ihrer Nachkommen zu bieten. Und damit ein Beitrag, die Artenvielfalt zu 
erhalten.

Im gesamten Gebiet der Stadt Münster sollen daher an geeigneten Stellen 
Insektenhotels aufgestellt werden. Ebenso soll Kindern und Schüler frühzeitig mit der 
Thematik Artenvielfalt vertraut gemacht werden.  
Im Rahmen des Haushaltes 2020 soll daher erstmalig die Aufstellung und Unterhaltung 
von Insektenhotels in städtischen Kindergärten und Schulen aus dem Haushalt der 
Stadt Münster finanziell gefördert werden. 
Eine weitere Maßnahme um den Lebensraum der Insekten zu erhalten ist es, auf 
städtischen Brachflächen insektenfreundliche Pflanzen aufzubringen. Denn auch dies 
verbessert die Lebensbedingungen der Insekten. 
 
 
gez. 
 
Martin Schiller 
Richard Mol

Anlage A

1118 Zeichen

Anlage A zur V/0954/2019 
Kurzüberblick 
Es wird die Aufstellung von Insektenhotels und die Förderung von Schulen und Kindergärten, die 
Insektenhotels aufstellen, vorgeschlagen. Darüber hinaus sollen öffentliche Brachflächen mit ein-
heimischen, insektenfreundlichen und standortgerechten Pflanzen bestückt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Erhöhung der Biodiversität, speziell der Insektenvielfalt 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1303 Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beratungsverlauf (1)

19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Leostraße 16B

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Details

Aktenzeichen
V/0954/2019
Typ
Vorlagen
Datum
11.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37