1364/2025
Jahresbericht "Willkommen und Ankommen in Köln" 2024
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WAK 2024 08_05_25
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JAHRES BERICHT 2024 Willkommen und Ankommen in Köln 01 Situationsbeschreibung 02 02 Personenkreis 03 Beratungsschwerpunkte 04 Maßnahme in Zahlen 05 Herausforderungen 06 Ausblick Inhalt 3 Hinweis Die Texte zu den Ziffern 01 Situationsbeschreibung und 02 Personenkreis sind gegenüber dem Vorjahr unverändert, da es sich hierbei um gleichbleibende Entwicklungen und Voraussetzungen handelt. 01 Situationsbeschreibung Seit 2014 gelten die Freizügigkeitsrechte für Unionsbürger*innen in Deutschland ohne Einschränkungen auch für Menschen aus den EU-Mitgliedsstaaten Rumänien und Bulgarien. Seitdem ist die Zuwanderung aus den beiden Ländern anhaltend und stärker gestiegen als aus anderen Ländern der EU. In den ersten sechs Monaten haben die Bürger*innen aus den europäischen Mitgliedsstaaten das Recht, sich vorbehaltlos in Deutschland zwecks Arbeitsuche aufzuhalten. Während des Zeitraums der Arbeitssuche haben diese Personen im Rahmen der Freizügigkeit keinen Anspruch auf staatliche Unterstützungs-/Transferleistungen, kostenfreie Integrationskurse, Krankenversicherungsschutz oder Wohnraumversorgung. Die Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ (WAK) hat ihren Ursprung in der erfolgreichen Erprobung eines Modellprojektes, das ab 2014 landesseitig mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wurde. Die Maßnahme hat sich seitdem als das einzige kostenfreie, auf die Zielgruppe fokussierte und arbeitsmarktorientierte Förderinstrument im Stadtgebiet etabliert. Sie bietet eine gezielte herkunftssprachliche Beratung im Bereich sozialer Integration durch Erwerbstätigkeit und ist dabei in der Lage, insbesondere diejenigen Ratsuchenden zu begleiten, die ohne entsprechende Unterstützung oftmals keine arbeitsmarktliche Perspektive haben. Nach Wegfall der Fördermittel des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds (ESF) Ende 2018 erfolgt die Finanzierung der Maßnahme auf Grundlage diverser Ratsbeschlüsse ausschließlich durch städtische Förderung (Vorlagen-Nr. 3710/2018 und 2761/2019). Zunächst konnte für das Jahr 2019 die Förderung in gleicher Höhe aus städtischen Finanzmitteln, für jeweils zwei Personalstellen pro Standort, erfolgen. Eine Stelle für 4 Beratung und Begleitung in den Arbeitsmarkt sowie eine Stelle für Spracherwerb und Grundbildung. Seit dem Jahr 2020 mussten die städtischen Mittel leider stark reduziert werden. Seitdem erfolgt die Förderung nur noch mit jeweils einer Personalstelle für die Beratung und Begleitung in den Arbeitsmarkt. Angebote für Spracherwerb und Grundbildung können daher in der Maßnahme nicht mehr angeboten werden. 02 Personenkreis Zur Zielgruppe gehören zugewanderte Personen aus der EU mit dem Schwerpunkt Südosteuropa ab 18 Jahren, die keine Ansprüche im Regelsystem der Arbeits- und Sozialverwaltung haben. Der überwiegende Teil der Ratsuchenden kommt aus den Ländern Bulgarien und Rumänien. Wie in den Vorjahren gehören zur Beratungsklientel von „Willkommen und Ankommen in Köln“ zum einen die Facharbeiter*innen und zum anderen – dies ist die weitaus größere Gruppe – die geringqualifizierten Arbeitnehmer*innen. Zur Verdeutlichung, wie heterogen die Zielgruppen sind, werden diese erneut kurz skizziert: Facharbeiter*innen: gute Schulbildung Berufsabschluss im Herkunftsland vorhanden mehrjährige Berufserfahrung im erlernten Beruf zentrales Ziel: Arbeitsaufnahme oder Suche nach „besserer“ Arbeit Sprachkenntnisse in Deutsch und/oder Englisch vorhanden hohe Bereitschaft, Deutsch auch berufsbegleitend zu lernen stabile Familienverhältnisse Unterstützungsbedarf hauptsächlich bezogen auf Arbeitsmarkt und Deutschkurs Beratung eher punktuell zu konkret formulierten Bedarfen 5 Geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen: niedriger Schulabschluss, kurzer Schulbesuch kein Berufsabschluss vorhanden Tätigkeiten in Helfer*innenberufen in prekärer Beschäftigung, häufige Phasen der Arbeitslosigkeit zentrales Ziel: „Überleben“, kurze - häufig prekäre - Beschäftigung oder arbeitssuchend geringe Sprachkenntnisse, lernungewohnt häufig geschieden, alleinerziehend, gesundheitliche Probleme Unterstützungsbedarf: multiple Problemlagen, die die Arbeitsaufnahme behindern Beratung muss zunächst priorisieren, welche Probleme in welcher Reihenfolge angegangen werden Kooperation mit INKA (EhaP-Plus-Projekt „INKA – In Köln Ankommen“) für Fragen der Sozialberatung Diese Vielfalt an Beratungsinhalten zeigt, welche besonderen Anforderungen an die Beratungskräfte bestehen. 03 Beratungsschwerpunkte „Willkommen und Ankommen in Köln“ Die wichtigsten Beratungsschwerpunkte und Aufgaben im Hinblick auf die Integration in den Arbeitsmarkt sind seit Jahren die arbeitsmarktaktivierende Beratung, die Kompetenzfeststellung, das Bewerbungstraining und die Begleitung in den Arbeitsmarkt. 6 04 Die Maßnahme in Zahlen Es wurden 471 Frauen und 323 Männer beraten. Die Altersgruppe 25 – 49 Jahre war am häufigsten vertreten. 794 1663 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 1800 Personen Beratungsgespräche Wilkommen und Ankommen in Köln - Ansprache und Beratung 2024 Personen Beratungsgespräche 270 620 173 72 79 0 100 200 300 400 500 600 700 Willkommen und Ankommen in Köln Aktivierung - Hinführung und Qualifizierung 2024 Kompetenzfeststellungen Arbeitsmarktaktivierende Beratung Bewerbungstraining Begleitung in arb.marktlichem Kontext Vermittlung in Aus- und Weiterbildung 7 Insgesamt wurden 97 Personen in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt. Dies entspricht einer Vermittlungsquote von 12,22 %. In Anbetracht der Kompetenzen, Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse der geringqualifizierten und ungelernten Arbeitnehmer*innen ist diese Vermittlungsquote erneut als bedeutender Erfolg zu werten. 25 41 31 Willkommen und Ankommen in Köln Vermittlung in Erwerbstätigkeit 2024 SV-pflichtig Vollzeit SV-pflichtig Teilzeit geringfügig Beschäftigt (Minijob) 1 1 2 2 2 8 9 1 4 4 4 1 23 4 2 1 1 4 23 Sonstiges Handwerk (Einzel-)Handel Gastgewerbe Gesundheits- und Sozialwesen Produktion Baugewerbe Reinigung Logistik Willkommen und Ankommen in Köln Vermittlung in Erwerbstätigkeit 2024 Vollzeit Teilzeit Minijob 8 Die meisten Personen wurden in die Arbeitsbereiche Logistik und Reinigung vermittelt. 05 Herausforderungen Entwicklung des Arbeitsmarktes Hier ist die Entwicklung zum Vorjahr leider unverändert. Der Arbeitsmarkt ist nach wie vor weniger aufnahmefähig für Personen mit geringer beruflicher und sprachlicher Qualifikation. Die temporär hohe Nachfrage der letzten Jahre nach ungelernten Arbeiter*innen in niedrigqualifizierten Tätigkeiten ist weiterhin rückläufig. Trotzdem ist der Niedriglohnsektor der Bereich, in den die meisten Ratsuchenden vermittelt werden können. Diese Arbeitsverhältnisse sind oft durch Instabilität und Unsicherheit gekennzeichnet, was zu erheblichen Auswirkungen auf die Lebensqualität und die wirtschaftliche Sicherheit der Beschäftigten führt. Viele EU-Arbeitskräfte leben am Rand der Armutsgrenze und haben Schwierigkeiten, ihre Grundbedürfnisse zu decken. Die ständige Sorge um den Arbeitsplatz und die finanzielle Situation kann zu großem psychischen Stress führen. Diese Belastung hat oft negative Auswirkungen auf die Gesundheit und das allgemeine Wohlbefinden. Ebenso ist davon die soziale Teilhabe betroffen. Wie im Vorjahr waren erheblich mehr Bewerbungen und längere Vorlaufzeiten für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung erforderlich. Daher ist die Verbesserung der Sprachkompetenzen von großer Bedeutung. Diese sind auch zwingend erforderlich, um die vielschichtigen Aufgaben und Anforderungen am Arbeitsplatz zu erfassen und umsetzen zu können. Spracherwerb sowie Grund- und Weiterbildung Der Bedarf an Grundbildungsangeboten für nicht alphabetisierte Menschen besteht wie in den vorangegangenen Jahren weiterhin. Die Kund*innen haben keinerlei positive Bildungserfahrungen gemacht. Die gängigen Alphabetisierungskurse, die lediglich für funktionale Analphabet*innen konzipiert sind, sind für sie nicht geeignet. Das Bildungssystem bietet hier keine adäquaten Einstiegsmodule. Personen ohne Schulbildung können meist über Hilfestellungen zur Alltagsbewältigung (amtliche Korrespondenz, Probleme mit der Krankenkasse etc.) erreicht werden. So gelingt 9 es den Berater*innen von WAK Zugang zur Lebensrealität der Kund*innen zu erlangen, um Werte wie Bildung oder Alphabetisierung zu vermitteln. Die Ratsuchenden fragen sehr häufig nach Sprachkursen. Ebenso häufig wird eine kleinschrittige Begleitung und Vermittlung bei Schreiben von Ämtern oder Arbeitgebern nachgefragt. Die Tragweite von der in Deutschland üblichen schriftlichen Kommunikation ist vielen Menschen noch immer nicht bewusst und dadurch entstehen häufig große Probleme mit schwerwiegenden Folgen, die eigentlich vermeidbar wären (unter anderem nicht verstandene Abmahnungen von Arbeitgeber*innen, Fristen, Mahnungen von Inkassofirmen etc.). Niedrigschwellige Angebote zum Erwerb sprachlicher Kompetenzen sind von entscheidender Bedeutung. Dies umfasst sowohl Angebote zur Alphabetisierung als auch Deutsch als Zweitsprache. Es werden Formate benötigt, die für Personen in (Teilzeit-) Beschäftigung nutzbar sind, also außerhalb ihrer Arbeitszeiten liegen. Wo es möglich war, wurden die Teilnehmenden in kostenfreie Angebote der Projektpartner*innen und anderer Träger der freien Wohlfahrtspflege vermittelt, da eine Teilnahme an einem staatlich geförderten Integrationskurs für die meisten Teilnehmenden finanziell nicht machbar ist. Wie oben beschrieben, sind passgenaue Grundbildungs- und Sprachangebote im Maßnahmenverbund jedoch dringend notwendig, um Ratsuchende schneller in nachhaltige Arbeitsverhältnisse zu vermitteln. Die fehlende digitale Bildung ist in diesem Zusammenhang auch ein sehr wichtiger Aspekt, da sich der Arbeitsmarkt verändert und die Menschen auch im Kontakt mit Firmen und Arbeitgeber*innen digitale Formate und Zugänge nutzen müssen, zum Beispiel E-Mails, Online-Bewerbungen oder Lohnabrechnungen, die nur noch digital zur Verfügung gestellt werden. Anerkennung von Abschlüssen Der Zugang zur Anerkennung ist sehr hochschwellig und dadurch ohne Unterstützung für Menschen mit geringen deutschen Sprachkenntnissen nicht zu bewältigen. Hier gibt es noch viel Entwicklungspotenzial beim Zugang zum Anerkennungsverfahren für Menschen, die sich noch im Spracherwerb befinden. Ein Anerkennungsverfahren von Abschlüssen zu 10 eröffnen, stellt eine weitere Herausforderung für die Ratsuchenden dar, ist jedoch für eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt dringend erforderlich. Die Beratungskräfte in WAK haben sich im Rahmen von Schulungen und Informationsveranstaltungen, organisiert durch KoBAM (Kompetenzzentrum Bildung und Arbeit für Migrantinnen und Migranten) oder das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“, umfassend über die Grundlagen der Anerkennung ausländischer Qualifikationen weitergebildet. Ihre Unterstützung für Ratsuchende und Arbeitssuchende umfasst: Information und Aufklärung: Die Kund*innen werden informiert, welche Unterlagen für ein Anerkennungsverfahren erforderlich sind, wie das Verfahren abläuft und welche Chancen sich durch eine Anerkennung ergeben können. Kostenminimierung: Liegen die notwendigen Unterlagen vor, unterstützen die Beratungskräfte dabei, die Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen und Gebühren so gering wie möglich zu halten. Hierbei erfolgt die Zusammenarbeit unter anderem mit der Agentur für Arbeit, die in der Regel die Kosten übernimmt, wenn realistische Chancen auf eine berufliche Tätigkeit bestehen. Unterstützung bei der Antragstellung: Gemeinsam mit den Ratsuchenden werden die Unterlagen aufbereitet und je nach Abschluss und Qualifikationsniveau entweder an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn oder an die Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf weitergeleitet. Weiterleitung bei komplexen Fällen: Bei komplizierten Anliegen werden die Ratsuchenden an spezialisierte Beratungsstellen (z. B. MA.i e. V. – Migration und Arbeitswelt e. V.) oder an Kolleg*innen mit vertieften Kenntnissen im Bereich der Anerkennung weitervermittelt. Anerkennung beruflicher Qualifikationen: Für die Anerkennung von Berufserfahrung und beruflichen Kompetenzen – insbesondere im Bereich der Validierung ausländischer Berufsabschlüsse – ist die Industrie- und Handelskammer (IHK) zuständig. Auch wenn hier bisher nur vereinzelt 11 Fälle begleitet wurden, sind sehr gute Erfahrungen mit der Zusammenarbeit gemacht worden. Obdachlosigkeit Im Berichtszeitraum ist insgesamt eine Verschärfung der Lebenssituation von Armut betroffener EU-Bürger*innen zu verzeichnen. Die Verknappung von Wohnraum und Arbeitsplätzen für geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen führt zu deutlich erschwerter sozialer Integration. Diese Problematik ist auch im öffentlichen Raum sichtbar. Verelendungstendenzen, die zum Teil schon seit Jahren vorhanden waren, sind inzwischen stärker ausgeprägt und prägen das Bild des öffentlichen Raums nicht nur am Wiener Platz und in Kalk, sondern auch an anderen Orten in der Stadt. Insbesondere Menschen mit einer Drogen- und/oder Alkoholproblematik stellen die Berater*innen vor große Herausforderungen. 06 Ausblick Wie in den vergangenen Jahren ist der Bedarf im Bereich Sozialberatung nahezu unverändert hoch. Die Verweisberatung zwischen WAK und dem ESF-Mittel geförderten EhaP-Plus Projekt „INKA – In Köln Ankommen“ (2964/2022) ist für die Beratenden der beiden Angebote eine wertvolle Ressource. So können sich die Beratungskräfte verstärkt auf ihre eigenen Schwerpunkte konzentrieren und die Kund*innen passgenau beraten bzw. weiterleiten. Das abgestufte Beratungssystem mit der Sozialberatung in INKA und der arbeitsmarktaktivierenden Beratung in WAK zeigt sich als äußerst praxistauglich und effizient. Zusätzlich benötigt die Zielgruppe weiterhin arbeitsplatzbezogene Grundbildung. Dies beinhaltet zum Beispiel Umgang mit Vorgesetzten und Kolleg*innen, Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer*innen, theoretischen Input für die Ausübung einfacher Tätigkeiten und kommunikative Mittel für den Arbeitsplatz/-bereich. Da der Spracherwerb als Voraussetzung für einen erfolgreichen Einstieg in die Arbeitswelt nicht gekürzt oder vernachlässigt werden darf, werden die Beratungskräfte weiterhin alles 12 daransetzen, die Klient*innen in kostenfreie Sprach- und Grundbildungsangebote der Projektpartner*innen oder bei anderen Trägern der freien Wohlfahrtspflege zu vermitteln. Kontakt Stadt Köln Amt für Integration und Vielfalt Abteilung Fachkoordination EU-Zuwanderung Fach- und Projektkoordination WAK - Willkommen und Ankommen in Köln Gürzenichstraße 6 - 16/Kleine Sandkaul 5 50667 Köln fachkoordinationEU-Zuwanderung@stadt-koeln.de
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/163 Vorlagen-Nummer 15.05.2025 1364/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 03.06.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.06.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 Jahresbericht "Willkommen und Ankommen in Köln" 2024 Zusammenfassung in einfacher Sprache: Seit Jahren kommen viele Menschen aus Ländern der Europäischen Union nach Deutschland. Sie möchten hier leben und arbeiten. Das ist nicht immer einfach. Die Menschen brauchen Unterstützung, um die deutsche Sprache zu lernen. Sie benöti- gen auch Hilfe bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und einer Wohnung. Wenn diese Menschen keine Arbeit finden, wird es schwierig für sie, in Deutschland zu leben. Ohne Arbeit erhalten sie nach unseren Gesetzen kein Geld für ihren Le- bensunterhalt und können auch keine Wohnung mieten. Die Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ (WAK) hilft diesen Menschen besonders dabei, eine Arbeit zu finden. WAK ist eine Maßnahme der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit - Caritasverband für die Stadt Köln e.V. - FIZ e.V. – Freunde des Interkulturellen Zentrums - Lernende Region – Netzwerk Köln e.V. Die Beratungen finden in Chorweiler, Meschenich, Kalk und Mülheim statt. Im Jahr 2024 sind 794 Menschen zu uns in die Beratung gekommen. Für 97 Men- schen konnte eine Arbeitsstelle gefunden werden. 2 Mitteilung Der Rat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 12.12.2024 erneut mit der Fortset- zung der Maßnahme Willkommen und Ankommen in Köln (WAK) für Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den Mitgliedsstaaten der EU (2868/2024) beauftragt und wie in den vorangegangenen Beschlüssen um eine jährliche Berichterstattung gebeten. Die Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ hat ihren Ursprung in der er- folgreichen Erprobung eines Modellprojektes, das ab 2014 landesseitig mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wurde. Die Maßnahme hat sich seitdem als das einzige kostenfreie, auf die Zielgruppe fokussierte und arbeitsmarktorientierte För- derinstrument im Stadtgebiet etabliert. Sie bietet eine gezielte herkunftssprachliche Beratung im Bereich sozialer Integration durch Erwerbstätigkeit und ist dabei in der Lage, insbesondere diejenigen Ratsuchenden zu begleiten, die ohne entsprechende Unterstützung oftmals keine arbeitsmarktliche Perspektive haben. Nach Wegfall der Fördermittel des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds (ESF) Ende 2018 erfolgt die Finanzierung der Maßnahme auf Grundlage diverser Ratsbeschlüsse ausschließlich mit städtischen Mitteln. Der ausführliche Jahresbericht 2024 ist als Anlage beigefügt. Gez. Blome i.V. für Reker
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Gürzenichstraße 6
- Wiener Platz
- Kleine Sandkaul 5
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Details
- Aktenzeichen
- 1364/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 15.05.2025
- Erstellt
- 05.05.2025 13:51