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1364/2025

Jahresbericht "Willkommen und Ankommen in Köln" 2024

Mitteilung Ausschuss 15.05.2025

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WAK 2024 08_05_25

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Mitteilung Ausschuss

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WAK 2024 08_05_25

15004 Zeichen

JAHRES
BERICHT 2024
Willkommen und Ankommen in Köln

01 Situationsbeschreibung
02
02 Personenkreis
03 Beratungsschwerpunkte
04 Maßnahme in Zahlen
05 Herausforderungen
06 Ausblick
Inhalt

3 
 
 
Hinweis 
Die Texte zu den Ziffern 01 Situationsbeschreibung und 02 Personenkreis sind gegenüber 
dem Vorjahr unverändert, da es sich hierbei um gleichbleibende Entwicklungen und 
Voraussetzungen handelt.  
 
01  Situationsbeschreibung 
Seit 2014 gelten die Freizügigkeitsrechte für Unionsbürger*innen in Deutschland ohne 
Einschränkungen auch für Menschen aus den EU-Mitgliedsstaaten Rumänien und 
Bulgarien. Seitdem ist die Zuwanderung aus den beiden Ländern anhaltend und stärker 
gestiegen als aus anderen Ländern der EU.  
 
In den ersten sechs Monaten haben die Bürger*innen aus den europäischen 
Mitgliedsstaaten das Recht, sich vorbehaltlos in Deutschland zwecks Arbeitsuche 
aufzuhalten. Während des Zeitraums der Arbeitssuche haben diese Personen im Rahmen 
der Freizügigkeit keinen Anspruch auf staatliche Unterstützungs-/Transferleistungen, 
kostenfreie Integrationskurse, Krankenversicherungsschutz oder Wohnraumversorgung. 
 
Die Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ (WAK) hat ihren Ursprung in der 
erfolgreichen Erprobung eines Modellprojektes, das ab 2014 landesseitig mit Mitteln des 
Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wurde. Die Maßnahme hat sich seitdem als das 
einzige kostenfreie, auf die Zielgruppe fokussierte und arbeitsmarktorientierte 
Förderinstrument im Stadtgebiet etabliert. Sie bietet eine gezielte herkunftssprachliche 
Beratung im Bereich sozialer Integration durch Erwerbstätigkeit und ist dabei in der Lage, 
insbesondere diejenigen Ratsuchenden zu begleiten, die ohne entsprechende 
Unterstützung oftmals keine arbeitsmarktliche Perspektive haben. 
Nach Wegfall der Fördermittel des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds (ESF) 
Ende 2018 erfolgt die Finanzierung der Maßnahme auf Grundlage diverser Ratsbeschlüsse 
ausschließlich durch städtische Förderung (Vorlagen-Nr. 3710/2018 und 2761/2019). 
Zunächst konnte für das Jahr 2019 die Förderung in gleicher Höhe aus städtischen 
Finanzmitteln, für jeweils zwei Personalstellen pro Standort, erfolgen. Eine Stelle für

4 
 
Beratung und Begleitung in den Arbeitsmarkt sowie eine Stelle für Spracherwerb und 
Grundbildung. Seit dem Jahr 2020 mussten die städtischen Mittel leider stark reduziert 
werden. Seitdem erfolgt die Förderung nur noch mit jeweils einer Personalstelle für die 
Beratung und Begleitung in den Arbeitsmarkt. Angebote für Spracherwerb und 
Grundbildung können daher in der Maßnahme nicht mehr angeboten werden. 
 
02  Personenkreis 
Zur Zielgruppe gehören zugewanderte Personen aus der EU mit dem Schwerpunkt 
Südosteuropa ab 18 Jahren, die keine Ansprüche im Regelsystem der Arbeits- und 
Sozialverwaltung haben. Der überwiegende Teil der Ratsuchenden kommt aus den 
Ländern Bulgarien und Rumänien. 
Wie in den Vorjahren gehören zur Beratungsklientel von „Willkommen und Ankommen in 
Köln“ zum einen die Facharbeiter*innen und zum anderen – dies ist die weitaus größere 
Gruppe – die geringqualifizierten Arbeitnehmer*innen. 
Zur Verdeutlichung, wie heterogen die Zielgruppen sind, werden diese erneut kurz skizziert: 
 
Facharbeiter*innen: 
 gute Schulbildung 
 Berufsabschluss im Herkunftsland vorhanden 
 mehrjährige Berufserfahrung im erlernten Beruf 
 zentrales Ziel: Arbeitsaufnahme oder Suche nach „besserer“ Arbeit 
 Sprachkenntnisse in Deutsch und/oder Englisch vorhanden 
 hohe Bereitschaft, Deutsch auch berufsbegleitend zu lernen 
 stabile Familienverhältnisse 
 Unterstützungsbedarf hauptsächlich bezogen auf Arbeitsmarkt und Deutschkurs 
 Beratung eher punktuell zu konkret formulierten Bedarfen

5 
 
Geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen: 
 niedriger Schulabschluss, kurzer Schulbesuch 
 kein Berufsabschluss vorhanden 
 Tätigkeiten in Helfer*innenberufen in prekärer Beschäftigung, häufige Phasen der 
Arbeitslosigkeit 
 zentrales Ziel: „Überleben“, kurze - häufig prekäre - Beschäftigung oder 
arbeitssuchend 
 geringe Sprachkenntnisse, lernungewohnt 
 häufig geschieden, alleinerziehend, gesundheitliche Probleme 
 Unterstützungsbedarf: multiple Problemlagen, die die Arbeitsaufnahme behindern 
 Beratung muss zunächst priorisieren, welche Probleme in welcher Reihenfolge 
angegangen werden 
 Kooperation mit INKA (EhaP-Plus-Projekt „INKA – In Köln Ankommen“) für Fragen 
der Sozialberatung  
 
Diese Vielfalt an Beratungsinhalten zeigt, welche besonderen Anforderungen an die 
Beratungskräfte bestehen. 
 
03  Beratungsschwerpunkte „Willkommen und Ankommen in Köln“ 
Die wichtigsten Beratungsschwerpunkte und Aufgaben im Hinblick auf die Integration in 
den Arbeitsmarkt sind seit Jahren die arbeitsmarktaktivierende Beratung, die 
Kompetenzfeststellung, das Bewerbungstraining und die Begleitung in den Arbeitsmarkt.

6 
 
04  Die Maßnahme in Zahlen 
 
 
Es wurden 471 Frauen und 323 Männer beraten.  
Die Altersgruppe 25 – 49 Jahre war am häufigsten vertreten. 
 
794
1663
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1600
1800
Personen Beratungsgespräche
Wilkommen und Ankommen in Köln - Ansprache und 
Beratung 2024
Personen Beratungsgespräche
270
620
173
72 79
0
100
200
300
400
500
600
700
Willkommen und Ankommen in Köln 
Aktivierung - Hinführung und Qualifizierung 2024
Kompetenzfeststellungen
Arbeitsmarktaktivierende
Beratung
Bewerbungstraining
Begleitung in
arb.marktlichem Kontext
Vermittlung in Aus- und
Weiterbildung

7 
 
Insgesamt wurden 97 Personen in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt. 
Dies entspricht einer Vermittlungsquote von 12,22 %.  
In Anbetracht der Kompetenzen, Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse der 
geringqualifizierten und ungelernten Arbeitnehmer*innen ist diese Vermittlungsquote erneut 
als bedeutender Erfolg zu werten.  
 
 
 
 
25
41
31
Willkommen und Ankommen in Köln 
Vermittlung in  Erwerbstätigkeit 2024
SV-pflichtig Vollzeit
SV-pflichtig Teilzeit
geringfügig Beschäftigt
(Minijob)
1
1
2
2
2
8
9
1
4
4
4
1
23
4
2
1
1
4
23
Sonstiges
Handwerk
(Einzel-)Handel
Gastgewerbe
Gesundheits- und Sozialwesen
Produktion
Baugewerbe
Reinigung
Logistik
Willkommen und Ankommen in Köln
Vermittlung in Erwerbstätigkeit 2024
Vollzeit Teilzeit Minijob

8 
 
Die meisten Personen wurden in die Arbeitsbereiche Logistik und Reinigung vermittelt. 
 
05 Herausforderungen 
Entwicklung des Arbeitsmarktes 
Hier ist die Entwicklung zum Vorjahr leider unverändert. Der Arbeitsmarkt ist nach wie vor 
weniger aufnahmefähig für Personen mit geringer beruflicher und sprachlicher Qualifikation. 
Die temporär hohe Nachfrage der letzten Jahre nach ungelernten Arbeiter*innen in 
niedrigqualifizierten Tätigkeiten ist weiterhin rückläufig.  
Trotzdem ist der Niedriglohnsektor der Bereich, in den die meisten Ratsuchenden vermittelt 
werden können. Diese Arbeitsverhältnisse sind oft durch Instabilität und Unsicherheit 
gekennzeichnet, was zu erheblichen Auswirkungen auf die Lebensqualität und die 
wirtschaftliche Sicherheit der Beschäftigten führt. 
Viele EU-Arbeitskräfte leben am Rand der Armutsgrenze und haben Schwierigkeiten, ihre 
Grundbedürfnisse zu decken. Die ständige Sorge um den Arbeitsplatz und die finanzielle 
Situation kann zu großem psychischen Stress führen. Diese Belastung hat oft negative 
Auswirkungen auf die Gesundheit und das allgemeine Wohlbefinden. Ebenso ist davon die 
soziale Teilhabe betroffen. 
Wie im Vorjahr waren erheblich mehr Bewerbungen und längere Vorlaufzeiten für eine 
erfolgreiche Arbeitsvermittlung erforderlich. Daher ist die Verbesserung der 
Sprachkompetenzen von großer Bedeutung. Diese sind auch zwingend erforderlich, um die 
vielschichtigen Aufgaben und Anforderungen am Arbeitsplatz zu erfassen und umsetzen zu 
können.  
 
Spracherwerb sowie Grund- und Weiterbildung 
Der Bedarf an Grundbildungsangeboten für nicht alphabetisierte Menschen besteht wie in 
den vorangegangenen Jahren weiterhin. Die Kund*innen haben keinerlei positive 
Bildungserfahrungen gemacht. Die gängigen Alphabetisierungskurse, die lediglich für 
funktionale Analphabet*innen konzipiert sind, sind für sie nicht geeignet. Das 
Bildungssystem bietet hier keine adäquaten Einstiegsmodule.  
Personen ohne Schulbildung können meist über Hilfestellungen zur Alltagsbewältigung 
(amtliche Korrespondenz, Probleme mit der Krankenkasse etc.) erreicht werden. So gelingt

9 
 
es den Berater*innen von WAK Zugang zur Lebensrealität der Kund*innen zu erlangen, um 
Werte wie Bildung oder Alphabetisierung zu vermitteln.  
Die Ratsuchenden fragen sehr häufig nach Sprachkursen. Ebenso häufig wird eine 
kleinschrittige Begleitung und Vermittlung bei Schreiben von Ämtern oder Arbeitgebern 
nachgefragt. Die Tragweite von der in Deutschland üblichen schriftlichen Kommunikation ist 
vielen Menschen noch immer nicht bewusst und dadurch entstehen häufig große Probleme 
mit schwerwiegenden Folgen, die eigentlich vermeidbar wären (unter anderem nicht 
verstandene Abmahnungen von Arbeitgeber*innen, Fristen, Mahnungen von Inkassofirmen 
etc.). 
Niedrigschwellige Angebote zum Erwerb sprachlicher Kompetenzen sind von 
entscheidender Bedeutung. Dies umfasst sowohl Angebote zur Alphabetisierung als auch 
Deutsch als Zweitsprache. Es werden Formate benötigt, die für Personen in (Teilzeit-) 
Beschäftigung nutzbar sind, also außerhalb ihrer Arbeitszeiten liegen.  
Wo es möglich war, wurden die Teilnehmenden in kostenfreie Angebote der 
Projektpartner*innen und anderer Träger der freien Wohlfahrtspflege vermittelt, da eine 
Teilnahme an einem staatlich geförderten Integrationskurs für die meisten Teilnehmenden 
finanziell nicht machbar ist.  
Wie oben beschrieben, sind passgenaue Grundbildungs- und Sprachangebote im 
Maßnahmenverbund jedoch dringend notwendig, um Ratsuchende schneller in nachhaltige 
Arbeitsverhältnisse zu vermitteln.  
Die fehlende digitale Bildung ist in diesem Zusammenhang auch ein sehr wichtiger Aspekt, 
da sich der Arbeitsmarkt verändert und die Menschen auch im Kontakt mit Firmen und 
Arbeitgeber*innen digitale Formate und Zugänge nutzen müssen, zum Beispiel E-Mails, 
Online-Bewerbungen oder Lohnabrechnungen, die nur noch digital zur Verfügung gestellt 
werden. 
 
Anerkennung von Abschlüssen 
 
Der Zugang zur Anerkennung ist sehr hochschwellig und dadurch ohne Unterstützung für 
Menschen mit geringen deutschen Sprachkenntnissen nicht zu bewältigen. Hier gibt es 
noch viel Entwicklungspotenzial beim Zugang zum Anerkennungsverfahren für Menschen, 
die sich noch im Spracherwerb befinden. Ein Anerkennungsverfahren von Abschlüssen zu

10 
 
eröffnen, stellt eine weitere Herausforderung für die Ratsuchenden dar, ist jedoch für eine 
schnelle Integration in den Arbeitsmarkt dringend erforderlich. 
Die Beratungskräfte in WAK haben sich im Rahmen von Schulungen und 
Informationsveranstaltungen, organisiert durch KoBAM (Kompetenzzentrum Bildung und 
Arbeit für Migrantinnen und Migranten) oder das Förderprogramm „Integration durch 
Qualifizierung (IQ)“, umfassend über die Grundlagen der Anerkennung ausländischer 
Qualifikationen weitergebildet. 
Ihre Unterstützung für Ratsuchende und Arbeitssuchende umfasst: 
 Information und Aufklärung:  
Die Kund*innen werden informiert, welche Unterlagen für ein 
Anerkennungsverfahren erforderlich sind, wie das Verfahren abläuft und welche 
Chancen sich durch eine Anerkennung ergeben können. 
 Kostenminimierung:  
Liegen die notwendigen Unterlagen vor, unterstützen die Beratungskräfte dabei, die 
Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen und Gebühren so gering wie möglich zu 
halten. Hierbei erfolgt die Zusammenarbeit unter anderem mit der Agentur für Arbeit, 
die in der Regel die Kosten übernimmt, wenn realistische Chancen auf eine 
berufliche Tätigkeit bestehen. 
 Unterstützung bei der Antragstellung:  
Gemeinsam mit den Ratsuchenden werden die Unterlagen aufbereitet und je nach 
Abschluss und Qualifikationsniveau entweder an die Zentralstelle für ausländisches 
Bildungswesen (ZAB) in Bonn oder an die Zeugnisanerkennungsstelle der 
Bezirksregierung Düsseldorf weitergeleitet. 
 Weiterleitung bei komplexen Fällen:  
Bei komplizierten Anliegen werden die Ratsuchenden an spezialisierte 
Beratungsstellen (z. B. MA.i e. V. – Migration und Arbeitswelt e. V.) oder an 
Kolleg*innen mit vertieften Kenntnissen im Bereich der Anerkennung 
weitervermittelt. 
 Anerkennung beruflicher Qualifikationen:  
Für die Anerkennung von Berufserfahrung und beruflichen Kompetenzen – 
insbesondere im Bereich der Validierung ausländischer Berufsabschlüsse – ist die 
Industrie- und Handelskammer (IHK) zuständig. Auch wenn hier bisher nur vereinzelt

11 
 
Fälle begleitet wurden, sind sehr gute Erfahrungen mit der Zusammenarbeit 
gemacht worden. 
 
Obdachlosigkeit 
Im Berichtszeitraum ist insgesamt eine Verschärfung der Lebenssituation von Armut 
betroffener EU-Bürger*innen zu verzeichnen. Die Verknappung von Wohnraum und 
Arbeitsplätzen für geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen führt zu deutlich erschwerter 
sozialer Integration. Diese Problematik ist auch im öffentlichen Raum sichtbar. 
Verelendungstendenzen, die zum Teil schon seit Jahren vorhanden waren, sind inzwischen 
stärker ausgeprägt und prägen das Bild des öffentlichen Raums nicht nur am Wiener Platz 
und in Kalk, sondern auch an anderen Orten in der Stadt. Insbesondere Menschen mit 
einer Drogen- und/oder Alkoholproblematik stellen die Berater*innen vor große 
Herausforderungen.  
 
06 Ausblick 
Wie in den vergangenen Jahren ist der Bedarf im Bereich Sozialberatung nahezu 
unverändert hoch.  
Die Verweisberatung zwischen WAK und dem ESF-Mittel geförderten EhaP-Plus Projekt 
„INKA – In Köln Ankommen“ (2964/2022) ist für die Beratenden der beiden Angebote eine 
wertvolle Ressource. So können sich die Beratungskräfte verstärkt auf ihre eigenen 
Schwerpunkte konzentrieren und die Kund*innen passgenau beraten bzw. weiterleiten.  
Das abgestufte Beratungssystem mit der Sozialberatung in INKA und der 
arbeitsmarktaktivierenden Beratung in WAK zeigt sich als äußerst praxistauglich und 
effizient. 
Zusätzlich benötigt die Zielgruppe weiterhin arbeitsplatzbezogene Grundbildung. 
Dies beinhaltet zum Beispiel Umgang mit Vorgesetzten und Kolleg*innen, Rechte und 
Pflichten von Arbeitnehmer*innen, theoretischen Input für die Ausübung einfacher 
Tätigkeiten und kommunikative Mittel für den Arbeitsplatz/-bereich.  
Da der Spracherwerb als Voraussetzung für einen erfolgreichen Einstieg in die Arbeitswelt 
nicht gekürzt oder vernachlässigt werden darf, werden die Beratungskräfte weiterhin alles

12 
 
daransetzen, die Klient*innen in kostenfreie Sprach- und Grundbildungsangebote der 
Projektpartner*innen oder bei anderen Trägern der freien Wohlfahrtspflege zu vermitteln.

Kontakt 
 
Stadt Köln 
Amt für Integration und Vielfalt 
Abteilung Fachkoordination EU-Zuwanderung 
Fach- und Projektkoordination WAK - Willkommen und 
Ankommen in Köln 
Gürzenichstraße 6 - 16/Kleine Sandkaul 5 
50667 Köln 
 
fachkoordinationEU-Zuwanderung@stadt-koeln.de

Mitteilung Ausschuss

2846 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/163 
 
Vorlagen-Nummer 15.05.2025 
 1364/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 03.06.2025 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.06.2025 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 
 
Jahresbericht "Willkommen und Ankommen in Köln" 2024 
Zusammenfassung in einfacher Sprache:  
 
Seit Jahren kommen viele Menschen aus Ländern der Europäischen Union nach 
Deutschland. Sie möchten hier leben und arbeiten. Das ist nicht immer einfach. Die 
Menschen brauchen Unterstützung, um die deutsche Sprache zu lernen. Sie benöti-
gen auch Hilfe bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und einer Wohnung.  
 
Wenn diese Menschen keine Arbeit finden, wird es schwierig für sie, in Deutschland 
zu leben. Ohne Arbeit erhalten sie nach unseren Gesetzen kein Geld für ihren Le-
bensunterhalt und können auch keine Wohnung mieten.  
 
Die Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ (WAK) hilft diesen Menschen 
besonders dabei, eine Arbeit zu finden.  
 
WAK ist eine Maßnahme der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit 
 
- Caritasverband für die Stadt Köln e.V. 
- FIZ e.V. – Freunde des Interkulturellen Zentrums 
- Lernende Region – Netzwerk Köln e.V.  
 
Die Beratungen finden in Chorweiler, Meschenich, Kalk und Mülheim statt.  
Im Jahr 2024 sind 794 Menschen zu uns in die Beratung gekommen. Für 97 Men-
schen konnte eine Arbeitsstelle gefunden werden.

2 
 
 
Mitteilung 
 
Der Rat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 12.12.2024 erneut mit der Fortset-
zung der Maßnahme Willkommen und Ankommen in Köln (WAK) für Zuwanderinnen 
und Zuwanderer aus den Mitgliedsstaaten der EU (2868/2024) beauftragt und wie in 
den vorangegangenen Beschlüssen um eine jährliche Berichterstattung gebeten. 
 
Die Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ hat ihren Ursprung in der er-
folgreichen Erprobung eines Modellprojektes, das ab 2014 landesseitig mit Mitteln des 
Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wurde. Die Maßnahme hat sich seitdem als 
das einzige kostenfreie, auf die Zielgruppe fokussierte und arbeitsmarktorientierte För-
derinstrument im Stadtgebiet etabliert. Sie bietet eine gezielte herkunftssprachliche 
Beratung im Bereich sozialer Integration durch Erwerbstätigkeit und ist dabei in der 
Lage, insbesondere diejenigen Ratsuchenden zu begleiten, die ohne entsprechende 
Unterstützung oftmals keine arbeitsmarktliche Perspektive haben. 
 
Nach Wegfall der Fördermittel des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds 
(ESF) Ende 2018 erfolgt die Finanzierung der Maßnahme auf Grundlage diverser 
Ratsbeschlüsse ausschließlich mit städtischen Mitteln. 
 
Der ausführliche Jahresbericht 2024 ist als Anlage beigefügt. 
 
 
Gez. Blome i.V. für Reker

Beratungsverlauf (6)

03.06.2025 Integrationsrat
TOP 5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.06.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.06.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Gürzenichstraße 6
  • Wiener Platz
  • Kleine Sandkaul 5

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Details

Aktenzeichen
1364/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.05.2025
Erstellt
05.05.2025 13:51