0506/2020
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Herkulesstraße (Az.: 02-1600-07/2020)
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Anlage- Eingabe
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(u Köln, 08.01.2020 I&lstacı Köln A Eingang 03 Jan. u Herrn Berzirksbürgermeister Dergeöjskchit . / - er Bezirksbürgermeister \/ Josef Wirges des Stadtbezirks Ehrenfeld Venloer Straße 419-421 50825 Köln Bürgereingabe gem. $ 24 Gemeindeordnung NRW betr.: Herkulesstraße Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, ich möchte folgenden Antrag für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld stellen: Beschluss: 1. Folgender Verkehrsversuch wird für mindestens 3 Monate durchgeführt: Die Herkulesstraße wird an der Einmündung der Lukasstraße durch Poller für den Kfz-Verkehr gesperrt. Sie wird so zwischen Liebigstraße und dieser Sperrung zur Sackgasse, die Einbahnstraße wird aufgehoben und gleichzeitig zum verkehrsberuhigten Bereich (sog. Spielstraße) erklärt. Zusätzlich kann an der Einmündung Liebigstraße das Verkehrszeichen 208 und am anderen Ende das Verkehrszeichen 308 aufgestellt werden, sodass bei Begegnungsverkehr die Vorfahrt geregelt ist. Da der Bordstein in weiten Teilen dieses Bereichs abgesenkt ist, kann der wenige Begegnungsverkehr auf den Bürgersteig ausweichen, was wegen des verkehrsberuhigten Bereichs und der damit verbundenen geringen Fahrgeschwindigkeiten als verantwortbar erscheint. Für den Radverkehr ist die Herkulesstraße in diesem Abschnitt in beiden Richtungen befahrbar. 2. Die Ampelanlage an der Kreuzung zur Liebigstraße wird für die Dauer des Verkehrsversuchs außer Betrieb genommen. Sollte es nach dem Versuch zu einer Dauerhaften Umsetzung kommen, wird die Beschlussvorlage 3919/2011 (Ersatz der Lichtsignalanlage durch alternative Knotenpunktbetriebsformen hier: Demontage der Lichtsignalanlage Liebigstraße/Herkulesstraße/Nußbaumerstraße) an die geänderte Situation angepasst. Insbesondere sollten die Zebrastreifen im Bereich der Grünanlage an die vorhandenen Fuß- und Radwege anschließen. Ein zusätzlicher Rechtsabbieger von der Herkulesstraße auf die Liebigstraße, wie beim Ortstermin am 30.07.2018 von Herrn Colmar ausgeführt, erscheint wegen des geringen Verkehrsaufkommens als nicht notwendig. 3. Nach der Durchführung des Versuchs wird geprüft, ob eine dauerhafte Umsetzung möglich ist. Wenn dies der Fall ist, werden die nachfolgenden Punkte geprüft und ggf. umgesetzt. 4. Auf der Herkulesstraße wird der Bereich zwischen der Graefstraße und der Lukasstraße für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben. 5. Es wird eine möglichst geradlinige Durchfahrt für Radfahrer in Höhe der Lukasstraße, unter größtmöglichem Erhalt der kleinen Grünfläche mit Neupflanzung eines Baums, geschaffen. Begründung: Die Herkulesstraße wird sehr stark durch Lärm von der Autobahn 57, die Bahnstrecke Richtung Aachen und den Durchgangverkehr durch die Straße selbst belastet. In 2018 war sie wegen Bauarbeiten der Rheinenergie etwa in der Mitte zwischen Liebigstraße und Lukasstraße unterbrochen. Die Einbahnstraße war aufgehoben und der Kfz-Verkehr musste von beiden Seiten hin und zurück fahren. Größere Probleme waren nicht zu beobachten, da der Ziel- und Quellverkehr in diesem Abschnitt sehr gering ist. Die Lärmbelästigung nahm deutlich ab, die Straße hatte auf einmal Aufenthaltsqualität. Auch die ansässige Kfz-Werkstatt begrüßt die Sperrung, da sie dann geringere Probleme mit dem Durchgangsver- kehr hat. Insbesondere Anwohner mit Kindern fanden den ungefährlichen Straßenverkehr seinerzeit sehr angenehm. Die Einmündung zur Jennerstraße kann zum Wenden genutzt werden, sodass das damalige, aufwendige Zurücksetzen entfällt. Die Umsetzung dieser Maßnahme wäre ein kleiner Teil der dringend notwendigen Verkerswende. Mit freundlichen Grüßen, Ar -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/3 Vorlagen-Nummer 0506/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Herkulesstraße (Az.: 02-1600-07/2020) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für die Eingabe spricht sich aber gegen die Ein- führung eines Verkehrsversuches und gegen die Umsetzung der vom Petenten aufgeführten Maß- nahmen aus. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 23.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent schlägt u. a. einen Verkehrsversuch vor (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Herkulesstraße in Köln-Ehrenfeld weist im Abschnitt zwischen Liebigstraße und Lukasstraße ei- nen typischen Charakter einer Stadtstraße mit baulich abgegrenzten Nutzungen wie der Fahrbahn, dem Gehweg und Stellplätzen auf. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite ist dieser Abschnitt in Form einer Einbahnstraße geregelt. Für das Einrichten eines verkehrsberuhigten Bereiches wären bauliche Umgestaltungen mit niveaugleichem Ausbau erforderlich. Durch das Abpollern im Bereich Lukasstraße/Herkulesstraße, wie vom Petenten vorgeschlagen, wür- de sich grundsätzlich die südliche Erschließung und Erreichbarkeit von/nach Süden verschlechtern. Des Weiteren würden daraus Verlagerungseffekte auf die umliegenden Wohnstraßen resultieren. Eine Unterbindung einer Fahrbeziehung stellt generell einen großen Eingriff auf den Verkehr im Um- feld dar. Grundsätzlich ist ein Begegnungsverkehr auf der Herkulesstraße im Abschnitt zwischen Liebigstraße und Lukasstraße bei einem gewünschten Zweirichtungsverkehr aufgrund des begrenzten Straßen- 3 querschnittes nicht möglich. Ein Ausweichen des motorisierten Individualverkehrs auf den Gehweg ist aus Gründen der Verkehrssicherheit ausgeschlossen. Der heutige Einrichtungsverkehr muss daher beibehalten werden. Dies wurde bereits im Rahmen der Beschlussfassung in der Sitzung der Be- zirksvertretung Ehrenfeld am 10.09.2018 unter TOP 8.2 (AN/0991/2018) und des vorhergehenden Ortstermins kommuniziert. Das vorgeschlagene Wenden im Einmündungsbereich Herkulesstraße/Jennerstraße stellt aufgrund der Verkehrssicherheit ebenfalls keine Alternative dar. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Herkulesstraße
- Liebigstraße
- Lukasstraße
- Jennerstraße
- Nußbaumerstraße
- Venloer Straße 419
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- 0506/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 11.03.2020
- Erstellt
- 13.02.2020 10:54