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0506/2020

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Herkulesstraße (Az.: 02-1600-07/2020)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 11.03.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 31.05.2021, TOP 3.1

Anlage- Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage- Eingabe

3607 Zeichen

(u Köln, 08.01.2020

I&lstacı Köln A

Eingang 03 Jan. u

Herrn Berzirksbürgermeister Dergeöjskchit . /

- er Bezirksbürgermeister \/
Josef Wirges des Stadtbezirks Ehrenfeld
Venloer Straße 419-421
50825 Köln

Bürgereingabe gem. $ 24 Gemeindeordnung NRW betr.: Herkulesstraße
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,

ich möchte folgenden Antrag für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld
stellen:

Beschluss:

1. Folgender Verkehrsversuch wird für mindestens 3 Monate durchgeführt:
Die Herkulesstraße wird an der Einmündung der Lukasstraße durch
Poller für den Kfz-Verkehr gesperrt. Sie wird so zwischen Liebigstraße
und dieser Sperrung zur Sackgasse, die Einbahnstraße wird aufgehoben
und gleichzeitig zum verkehrsberuhigten Bereich (sog. Spielstraße)
erklärt. Zusätzlich kann an der Einmündung Liebigstraße das
Verkehrszeichen 208 und am anderen Ende das Verkehrszeichen 308
aufgestellt werden, sodass bei Begegnungsverkehr die Vorfahrt geregelt
ist. Da der Bordstein in weiten Teilen dieses Bereichs abgesenkt ist, kann
der wenige Begegnungsverkehr auf den Bürgersteig ausweichen, was
wegen des verkehrsberuhigten Bereichs und der damit verbundenen
geringen Fahrgeschwindigkeiten als verantwortbar erscheint. Für den
Radverkehr ist die Herkulesstraße in diesem Abschnitt in beiden
Richtungen befahrbar.

2. Die Ampelanlage an der Kreuzung zur Liebigstraße wird für die Dauer des
Verkehrsversuchs außer Betrieb genommen. Sollte es nach dem Versuch
zu einer Dauerhaften Umsetzung kommen, wird die Beschlussvorlage
3919/2011 (Ersatz der Lichtsignalanlage durch alternative
Knotenpunktbetriebsformen hier: Demontage der Lichtsignalanlage
Liebigstraße/Herkulesstraße/Nußbaumerstraße) an die geänderte
Situation angepasst. Insbesondere sollten die Zebrastreifen im Bereich
der Grünanlage an die vorhandenen Fuß- und Radwege anschließen. Ein
zusätzlicher Rechtsabbieger von der Herkulesstraße auf die Liebigstraße,

wie beim Ortstermin am 30.07.2018 von Herrn Colmar ausgeführt,
erscheint wegen des geringen Verkehrsaufkommens als nicht notwendig.

3. Nach der Durchführung des Versuchs wird geprüft, ob eine dauerhafte
Umsetzung möglich ist. Wenn dies der Fall ist, werden die nachfolgenden
Punkte geprüft und ggf. umgesetzt.

4. Auf der Herkulesstraße wird der Bereich zwischen der Graefstraße und
der Lukasstraße für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben.

5. Es wird eine möglichst geradlinige Durchfahrt für Radfahrer in Höhe der
Lukasstraße, unter größtmöglichem Erhalt der kleinen Grünfläche mit
Neupflanzung eines Baums, geschaffen.

Begründung:

Die Herkulesstraße wird sehr stark durch Lärm von der Autobahn 57, die
Bahnstrecke Richtung Aachen und den Durchgangverkehr durch die Straße selbst
belastet. In 2018 war sie wegen Bauarbeiten der Rheinenergie etwa in der Mitte
zwischen Liebigstraße und Lukasstraße unterbrochen. Die Einbahnstraße war
aufgehoben und der Kfz-Verkehr musste von beiden Seiten hin und zurück fahren.
Größere Probleme waren nicht zu beobachten, da der Ziel- und Quellverkehr in
diesem Abschnitt sehr gering ist. Die Lärmbelästigung nahm deutlich ab, die
Straße hatte auf einmal Aufenthaltsqualität. Auch die ansässige Kfz-Werkstatt
begrüßt die Sperrung, da sie dann geringere Probleme mit dem Durchgangsver-
kehr hat. Insbesondere Anwohner mit Kindern fanden den ungefährlichen
Straßenverkehr seinerzeit sehr angenehm.

Die Einmündung zur Jennerstraße kann zum Wenden genutzt werden, sodass das
damalige, aufwendige Zurücksetzen entfällt.

Die Umsetzung dieser Maßnahme wäre ein kleiner Teil der dringend notwendigen
Verkerswende.

Mit freundlichen Grüßen,

Ar -

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3188 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0506/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Herkulesstraße (Az.: 02-1600-07/2020) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für die Eingabe spricht sich aber gegen die Ein-
führung eines Verkehrsversuches und gegen die Umsetzung der vom Petenten aufgeführten Maß-
nahmen aus. 
 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 23.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent schlägt u. a. einen Verkehrsversuch vor (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Herkulesstraße in Köln-Ehrenfeld weist im Abschnitt zwischen Liebigstraße und Lukasstraße ei-
nen typischen Charakter einer Stadtstraße mit baulich abgegrenzten Nutzungen wie der Fahrbahn, 
dem Gehweg und Stellplätzen auf. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite ist dieser Abschnitt in Form 
einer Einbahnstraße geregelt. Für das Einrichten eines verkehrsberuhigten Bereiches wären bauliche 
Umgestaltungen mit niveaugleichem Ausbau erforderlich.  
 
Durch das Abpollern im Bereich Lukasstraße/Herkulesstraße, wie vom Petenten vorgeschlagen, wür-
de sich grundsätzlich die südliche Erschließung und Erreichbarkeit von/nach Süden verschlechtern. 
Des Weiteren würden daraus Verlagerungseffekte auf die umliegenden Wohnstraßen resultieren. 
Eine Unterbindung einer Fahrbeziehung stellt generell einen großen Eingriff auf den Verkehr im Um-
feld dar.  
Grundsätzlich ist ein Begegnungsverkehr auf der Herkulesstraße im Abschnitt zwischen Liebigstraße 
und Lukasstraße bei einem gewünschten Zweirichtungsverkehr aufgrund des begrenzten Straßen-

3 
querschnittes nicht möglich. Ein Ausweichen des motorisierten Individualverkehrs auf den Gehweg ist 
aus Gründen der Verkehrssicherheit ausgeschlossen. Der heutige Einrichtungsverkehr muss daher 
beibehalten werden. Dies wurde bereits im Rahmen der Beschlussfassung in der Sitzung der Be-
zirksvertretung Ehrenfeld am 10.09.2018 unter TOP 8.2 (AN/0991/2018) und des vorhergehenden 
Ortstermins kommuniziert.     
 
Das vorgeschlagene Wenden im Einmündungsbereich Herkulesstraße/Jennerstraße stellt aufgrund 
der Verkehrssicherheit ebenfalls keine Alternative dar.   
 
 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

31.05.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Herkulesstraße
  • Liebigstraße
  • Lukasstraße
  • Jennerstraße
  • Nußbaumerstraße
  • Venloer Straße 419
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
0506/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
11.03.2020
Erstellt
13.02.2020 10:54