Beantw. einer schriftl. Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt aus der Sitzung d. Ausschuss f.d. Gleichstellung von Frauen und Männern vom 6.5.2024 (AN/0682/2024) betr. Mobilitätsbericht Köln: Geschlechtsspezifische Unterschiede
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1930/2024 vom 20.06.2024
Stand: Am 23.09.2024 im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 20.06.2024 1930/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 24.06.2024 Beantw. einer schriftl. Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt aus der Sitzung d. Ausschuss f.d. Gleichstellung von Frauen und Männern vom 6.5.2024 (AN/0682/2024) betr. Mobilitätsbericht Köln: Geschlechtsspezifische Unterschiede Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt bittet um die Beantwortung folgen- der Fragen: „Seit einiger Zeit kann der „Mobilitätsbericht Köln“1 im Ratsinformationssystem der Stadt Köln abgerufen werden. Der Bericht wurde dem Verkehrsausschuss im Rahmen einer Mitteilung zur Kenntnis gegeben. Er enthält Zahlen, Daten und Fakten zur Mobilität der Kölner*innen. Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Die Daten werden der Stichprobenverteilung zufolge (Seite 14) geschlechtsspezifisch erhoben. Wieso werden die Daten nur an zwei Stellen geschlechtsspezifisch ausge- wertet (S. 44: Verkehrsmittelwahl, S. 72: Führerscheinbesitz)?“ Antwort der Verwaltung: Die Erfassung der Geschlechter dient vor allem der Gewichtung der Erhebungsergebnisse, so dass Abweichungen in der Stichprobe von der Grundgesamtheit bereinigt werden können und die Ergebnisse repräsentativ für die Gesamtbevölkerung sind. Hinsichtlich der Auswertung hat sich die Verwaltung an den Auswertungen der Mobilitätsun- tersuchungen der Vergangenheit orientiert. Eine Beschränkung der Auswertung war darüber hinaus auch aus kostentechnischen Grün- den geboten, da alle Auswertungen in dem Mobilitätsbericht durch das von der Verwaltung beauftragte Büro durchgeführt wurden und somit Kosten verursachen. Hier war die Verwal- tung bestrebt, die Kosten durch eine sinnvolle Auswahl der zu untersuchenden Zusammen- hänge (Kreuztabellierung) in einem vertretbaren Rahmen zu halten. 2. „Liefert die erhobene Datenbasis (über den Bericht hinaus) weitere Hinweise auf ge- schlechtsspezifische Unterschiede im Mobilitätsverhalten der Kölner*innen? Wenn ja, welche?“ Antwort der Verwaltung: 1 https://ratsinformation.stadt -koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=119642 2 Die Verwaltung ist nach Abschluss der Untersuchung im Besitz des anonymisierten Datensat- zes, der das Ergebnis der Befragung und mithin die Grundlage für die Auswertungen im Mobi- litätsbericht darstellt. Das bedeutet, dass die Verwaltung bei spezifischen Fragestellungen je- derzeit weitere Analysen mit den erhobenen Daten durchführen kann. Dies erfolgt allerdings dann jeweils anlassbezogen. Weitergehende Analysen des Datensatzes sind – generell und nicht nur im Hinblick auf ge- schlechtsspezifische Unterschiede – bislang nicht erfolgt. An dieser Stelle sei gesagt, dass bei vielen verkehrsplanerischen Fragestellungen eine geschlechtsspezifische Unterscheidung kei- nen planerischen Mehrwert erzeugt. Das heißt ausdrücklich nicht, dass sich aus dem Daten- satz nicht gegebenenfalls – zum Beispiel mit Blick auf die Gleichstellung – interessante Er- kenntnisse gewinnen ließen. Eine vollumfängliche geschlechtsspezifische Auswertung über alle erhobenen Fragen sieht die Verwaltung aber nicht als zielführend an. Sollte es konkrete genderbezogene Fragestel- lungen geben, die sich mit dem Datensatz beantworten lassen, so wird die Verwaltung gerne eine auf diese Fragestellung bezogene Auswertung der Daten vornehmen und versuchen, die sich aus der Auswertung ergebenen Ergebnisse fachlich einzuordnen. Gez. Egerer
Beratungsverlauf
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23.09.2024
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen
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