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V/0607/2023

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost für das 2. Halbjahr 2023

Vorlagen 12.10.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 16.11.2023, TOP 5.3

Anlage 2 - Zuschussliste2.Hj_2023

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Ansehen

Anlage A

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Anlage 1 - Richtlinien

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Beschlussvorlage

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Anlage 2 - Zuschussliste2.Hj_2023

995 Zeichen

Anlage 2 
 
 
Nr. Vereine Mitglieder Lfd. 
Aufwdg. Jubiläum 
Einzelveran-
staltung./ 
Projekt 
Zuschuss € 
1.  Bürgerschützen Sudmühle 1920 e.V. 134   X 0 
2.  Chorgemeinschaft St. Petronilla 33 X   100 
3.  Handorfer Kantorei e. V. 55  X  300 
4.  Handorfer Kantorei e. V. 55   X 0 
5.  Handorfer Kaufmannsgilde 56   X 0 
6.  Heimatverein Handorf 914   X 500 
7.  Initiative Nordrandfest -   X 500 
8.  Kleingärtnerverein Damaschke e. V. 49  X  400 
9.  Kuratorium Mehrzweckhalle Gelmer  X   1.000 
10.  Leiterrunde St. Margareta 75   X 400 
11.  MC „Liederhort“ Sudmühle 30 X X  100 
12.  MGV „Cäcilia“ von 1887 Handorf 20   X 0 
13.  Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 1865 e.V. 207 X   0 
14.  SG DJK Dyckburg e.V. 297   X 0 
15.  TeaoterFrönde Gelmer e.V. 29 X   100

Anlage 2 
 
 
Nr. Vereine Mitglieder Lfd. 
Aufwdg. Jubiläum 
Einzelveran-
staltung./ 
Projekt 
Zuschuss € 
16.  TSV Handorf 1926/64 e.V. 2435   X 0 
17.  TSV Handorf - Inklusion 2435 X   500 
 
      Gesamt = 3.900 Euro

Anlage A

1900 Zeichen

Anlage A zur V/0607/2023 
Kurzüberblick 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbe-
zirk Münster-Ost für das 2. Halbjahr 2023 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: 
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breiter Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft“ 
 
Das Teilziel lautet: 
„Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initi-
ativen im Stadtbezirk Ost.“ 
 
Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2023 wurde ein Budget für 
Transferleistungen in Höhe von 20.390 Euro durch die Bezirksvertretung Münster-Ost zur Verfü-
gung gestellt. Für das 1. Halbjahr 2023 wurden Zuschüsse in Höhe von 15.180 Euro (Vorlage 
V0278/2023) gewährt 
 
Finanzierung 
Produktgruppe:  0101 Bezirksvertretung (frei verfügbare Mittel) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kin-
dern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in 
den Vereinen und Verbänden befassen.

Anlage 1 - Richtlinien

3804 Zeichen

Anlage 1 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
im Stadtbezirk Münster-Ost 
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die 
Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. 
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi-
läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Verein i-
gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. 
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, J u-
gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern  in den Vereinen 
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n-
dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen  können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ve r-
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks  (z. B Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Ge sangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u-
gewiesen wird. 
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen  können auf Antrag darübe r hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerau s-
schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfäl-
len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berüc k-
sichtigt werden. 
 
6. Haushaltsmittel: 
Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, 
in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k-
sichtigt werden. 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unter- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der 
Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Hau shaltsmittel. 
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erfo rderlich. 
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. und 30.09. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Ver-
waltung bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise 
über die Möglichkeit der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden.  
 
11. Die Änderung der Richtlinien treten zum 01.01.2022 in Kraft.

Beschlussvorlage

2593 Zeichen

V/0607/2023 
V/0607/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost für das 2. Halbjahr 2023 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost erhalten die aufgeführten Zuschüsse zu den laufenden 
Aufwendungen, Einzelveranstaltungen oder Jubiläen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2023   
Zeile 15 Transferaufwendungen  3.900 noch verfügbar 
26.900 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und 
sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von 
Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-Ost beschlossenen Richtlinien (Anlage 
1 der Vorlage). 
 
Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt.  
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
12.10.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schnell 
Telefon: 492-1620 oder 492 -
1660 
SchnellC@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0607/2023 
 
Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren und im 1. Halbjahr 2023 gewährten Zuschüsse und 
des geltend gemachten Bedarfes, wurden e ntsprechende Empfehlungen zur Gewährung von 
Zuschüssen in der Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster-Ost am 11.10.2023 
ausgesprochen. Diese sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-Ost beschlossen werden. 
 
Für die Gewährung von Zuschüssen hat die Bezirksvertretung Münster-Ost in Ihrer Sitzung vom 
03.11.2022 für das Haushaltsjahr 2023 Mittel in Höhe von 20.390 Euro zuzüglich der 
übertragenen Restmittel aus dem Jahr 2022 in Höhe von 21.690 Euro bereitgestellt. Für das 1. 
Halbjahr 2023 wur den davon Zuschüsse in Höhe von 15.180 Euro (Vorlage V/0278/2023) 
gewährt.  
 
Über die beschlossene Zuschusshöhe erhalten die betroffenen Vereine eine schriftliche 
Mitteilung nach Beschlussfassung über diese Vorlage. 
 
 
 
Im Auftrag 
 
 
gez. 
Schnell 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage1:  Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige 
Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Ost 
Anlage 2:  Übersicht der eingegangenen Anträge

Beratungsverlauf (1)

16.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0607/2023
Typ
Vorlagen
Datum
12.10.2023
Erstellt
10.10.2023 13:02