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Nutzung des brachliegenden Grundstücks am Südverteiler in Köln - AN/1437/2017

Mitteilung BV 3349/2017 vom 13.11.2017

Stand: Am 13.11.2017 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 3349/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.11.2017 Nutzung des brachliegenden Grundstücks am Südverteiler in Köln - AN/1437/2017 Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen stellte in der Sitzung vom 16.10.2017 die nachfolgend aufgeführten Fragen zu dem derzeit brachliegenden o. g. Grundstück. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 1. In wessen Eigentum befindet sich das Grundstück? Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Köln. 2. Welche Nutzung ist für das derzeit brachliegende Grundstück vorgesehen? Die in 2016 entsiegelte Fläche des ehemaligen Tankstellengeländes Ost am Verteilerkreis ist Bestandteil des Maßnahmenkataloges der planfestgestellten Landschaftspflegerischen Be- gleitplanung für die 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn. Für die geradlinige Anbindung der Bon- ner Straße an den Verteilerkreis Köln-Süd war die Fällung einer 2.090 m² großen Gehölzflä- che (ca. 70 Bäume) südlich der Heidekaul erforderlich. Zum Ausgleich wird auf dieser Grund- stücksfläche eine neue Gehölzfläche in gleicher Größe gepflanzt. 3. Zu welchem Zeitpunkt eine erneute Nutzung beabsichtigt ist? Die erneute Nutzung dieser Fläche soll bereits vor Fertigstellung der 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn erfolgen. Die Ausschreibung für die externe Vergabe der Freianlagenplanung und deren Ausführung ist in Vorbereitung. Seitens der Verwaltung wird angestrebt, die Bepflan- zung dieser Fläche in 2018 durchzuführen.

Beratungsverlauf

  1. 13.11.2017

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 10.2.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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