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Sachstand zu den gemäß § 9 Abs. 4 LPlG beschlossenen Landesstraßenbauprogrammen 2023 für a) die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans, b) den Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3,0 Mio. EUR Gesamtkosten je Maßnahme und c) den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen.

Berichtsvorlage 14/1008 vom 12.04.2023

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 2.1, zur Kenntnis.
  2. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 2.1, zur Kenntnis.

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