Sachstand zu den gemäß § 9 Abs. 4 LPlG beschlossenen Landesstraßenbauprogrammen 2023 für a) die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans, b) den Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3,0 Mio. EUR Gesamtkosten je Maßnahme und c) den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen.
Berichtsvorlage 14/1008 vom 12.04.2023
Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
anlage 2
PDF 212.0 KB
-
anlage 4
PDF 276.2 KB
-
anlage 3
PDF 274.8 KB
-
14/1008
PDF 305.7 KB
-
anlage 5
PDF 289.7 KB
Beratungsverlauf
-
Termin unbekannt
Sitzung
TOP 2.1, zur Kenntnis. -
Termin unbekannt
Sitzung
TOP 2.1, zur Kenntnis.
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz