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2016/0122

Neuwahl der Mitglieder im Verwaltungsausschuss des Staatstheaters

Magistratsvorlage 12.04.2016

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Punkt 27: Neuwahl der Mitglieder im Verwaltungsausschuss des Staatstheaters 
 (V-Nr. 2016/0122) 
 
Zur Wahl wurden 2 Listen eingereicht. Nach Auszählung der Wahlzettel ergibt sich 
folgendes Ergebnis:  
 
Liste 1 – Vorschlag Bü 90/Grüne u. CDU        38 Stimmen 
Liste 2 – Vorschlag SPD -      21 Stimmen 
 
 
Aufgrund dieses Ergebnisses sind gewählt:  
Mitglied:       Stellvertretung:  
Stadtv. Hildegard Förster -Heldmann   Stadtv. Yücel Akdeniz  
Stadtv. Irmgard Klaff -Isselmann, MdL   Stadtv. Roland Desch  
Stadtv. Dagmar Metzger     Stadtv. Tim Huß  
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

2016/0122

2844 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.04.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei absch l. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0122 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neuwahl der Mitglieder im Verwaltungsausschuss des Staatstheaters  
 
Vorlage vom: 12.04.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind die Mitglieder des Verwaltungsausschusses des 
Staatstheaters zu wählen. Hierfür sind folgende Beschlüsse zu fassen:  
 
1. Der Magistrat ist durch 2 Personen im Verwaltungsausschuss vertreten.  
Der Magistrat bestimmt seine Vertreter /innen nach Mehrheitswahl und leitet die Vorlage zur 
weiteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zu.  
 
2. Die Stadtverordnetenversammlung wählt 3 Stadtverordnete und ihre Vertreter /innen in den 
Verwaltungsrat.  
 
 
Anlagen:

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.04.2016 
 
Der Verwaltungsausschu ss des Staatstheaters setzt sich wie folgt zusammen:  
 
1. 2 Vertreter des Magistrats (inklusive Stellvertreter)  
 
Ein Magistratsmitglieder hat im Verwaltungsausschuss im Wechsel mit einem Vertreter 
bzw. einer Vertreterin des Landes den Vorsitz. Es handelt sich daher bei den durch den 
Magistrat zu besetzenden Stellen nicht um unbesoldete gleichwertige Stellen im Sinne 
der HGO. Sie sind daher in Mehrheitswahl zu wählen. Gleiches gilt für ihre 
Stellvertreter/innen.  
 
2. 3 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung  
 
Listenwahl inklusive Stellvertreter.  
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichende 
Nachrücker zur Verfügung stehen. Sollte eine Liste während der Legislaturperiode 
ausgeschöpft werden, bliebe der Platz sodann unbesetzt.  
 
3. 5 Vertreter des Landes Hessen  
 
Gemäß § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz sollen die kommunalen Gremien 
möglichst paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Ich möchte Sie bitten, bei 
Aufstellung der Personen hierauf ein besonderes Augenmerk zu legen.  
 
Verwaltungsausschussmitglieder dürfen nicht gleichzeitig Mitglied im Theaterbeirat sein.  
Gleiches gilt für ihre Stellvertreter.  
 
 
Darmstadt, 12.04.2011 
772/da 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.04.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei absc hl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 772 41 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0122 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
184 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neuwahl der Mitglieder im Verwaltungsausschuss des Staatstheaters  
 
Vorlage vom: 12.04.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind die Mitglieder des Verwaltungsausschusses des 
Staatstheaters zu wählen. Hierfür sind folgende Beschlüsse zu fassen:  
 
1. Der Magistrat ist durch 2 Personen im Verwaltungsausschuss vertreten.  
Der Magistrat bestimmt seine Vertreter/innen nach Mehrheitswahl und leitet die Vorlage zur 
weiteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zu.  
 
2. Die Stadtverordnetenversammlung wählt 3 Stadtverordnete und ihre Vertreter/innen in den 
Verwaltungsrat.

- 3 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 20.04.2016 
 
Der Magistrat wählt Herrn Oberbürgermeister Partsch und als dessen Stellvertreterin Sta dträtin 
Zuschke als Vorsitzende/r – im turnusmäßigen Wechsel mit einem Vertreter des Landes Hessen – 
in den Verwaltungsrat des Staatstheaters.  
 
Der Magistrat wählt Herrn Stadtkämmerer Schellenberg und  als dessen Stellvertreter 
Bürgermeister Reißer in den Verwaltungsrat des Staatstheaters.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.04.2016  
 
Der Verwaltungsausschuss des Staatstheaters setzt sic h wie folgt zusammen:  
 
1. 2 Vertreter des Magistrats (inklusive Stellvertreter)  
 
Ein Magistratsmitglieder hat im Verwaltungsausschuss im Wechsel mit einem Vertreter 
bzw. einer Vertreterin des Landes den Vorsitz. Es handelt sich daher bei den durch den 
Magistrat zu besetzenden Stellen nicht um unbesoldete gleichwertige Stellen im Sinne 
der HGO. Sie sind daher in Mehrheitswahl zu wählen. Gleiches gilt für ihre 
Stellvertreter/innen.  
 
2. 3 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung  
 
Listenwahl inklusive Stellvertrete r. 
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichende 
Nachrücker zur Verfügung stehen. Sollte eine Liste während der Legislaturperiode 
ausgeschöpft werden, bliebe der Platz sodann unbesetzt.  
 
3. 5 Vertreter des Landes Hessen  
 
Gemäß § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz sollen die kommunalen Gremien 
möglichst paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Ich möchte Sie bitten, bei 
Aufstellung der Personen hierauf ein besonderes Augenmerk zu legen.  
 
Verwaltungsausschussmitglie der dürfen nicht gleichzeitig Mitglied im Theaterbeirat sein.  
Gleiches gilt für ihre Stellvertreter.  
 
 
Darmstadt, 12.04.2011  
772/da 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0122
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.04.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00