Mandari Insight

V/0342/2018

Besetzung, ggf. Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen

Vorlagen 02.05.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2018, TOP 12

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1751 Zeichen

Anlage A zur V/0342/2018 
Kurzüberblick 
Die Umbesetzungen im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen auf 
Vorschlag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP haben auf der Ratssitzung am 14.03.2018 nicht die ge-
setzlich erforderliche Mehrheit (Einstimmigkeit) erreicht. Daher ist der Ausschuss – wenn es keine 
Einstimmigkeit gibt - aufzulösen, neu zu bilden und neu zu besetzen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wenn keine Einstimmigkeit herbeigeführt werden kann, ist die Auflösung und Neubildung des 
Ausschusses nach der GO NRW erforderlich, damit die Arbeit des Ausschusses rechtssicher 
fortgeführt werden kann. Eine Auflösung, Neubildung und Neubesetzung ist in der Ratssitzung 
am 16.05.2018 erforderlich, damit der Ausschuss ohne Unterbrechung weiter tagen kann. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Nach § 12 Landesgleichstellungsgesetz ist auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu achten. 
Aktuell sind von den stimmberechtigten Mitgliedern im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick-
lung, Verkehr und Wohnen 14 Männer und 5 Frauen

Beschlussvorlage

11613 Zeichen

V/0342/2018 
V/0342/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Besetzung, ggf. Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, 
Verkehr und Wohnen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.05.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stellt fest, dass nach der mehrheitlichen Beschlussfassung zur Vorlage V/0139/2018 
– Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien - in der Sitzung des 
Rates am 14.03.2018 kein einheitlicher Vorschlag zur Besetzung des Ausschusses für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen vorliegt. 
 
2. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen wird mit Wirkung 
zum 16.05.2018 aufgelöst. 
 
3. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen wird mit Wirkung 
zum 17.05.2018 neu gebildet. 
 
4. Die Mitgliederzahl im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
wird auf 19 stimmberechtigte Mitglieder und 9 sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner 
festgelegt. 
 
5. In den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen werden folgen-
de stimmberechtigte Mitglieder gewählt: 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
1.    
2.    
3.    
4.    
5.    
6.    
7.    
8.    
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
04.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kupferschmidt 
Telefon: 492-3300 
Kupferschmidt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0342/2018 
9.    
10.    
11.    
12.    
13.    
14.    
15.    
16.    
17.    
18.    
19.    
 
6. In den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen werden folgen-
de sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner entsandt: 
 
auf Vorschlag des Beirates für Klimaschutz: 
1. Patrik Werner 1. Matthias Dieler 
 
auf Vorschlag des Beirates für Stadtgestaltung: 
2. Sven Berg 2. Dr. Mechthild Sternberg 
 
auf Vorschlag der Handwerkskammer Münster: 
3. Hermann Eiling 3. Thomas Harten 
 
auf Vorschlag Industrie- und Handelskammer: 
4. Joachim Brendel 4. Jens von Lengerke 
 
auf Vorschlag des Integrationsrates: 
5. Dr. Georgios Tsakalidis 5. Anisrajah Pathmanathan 
 
auf Vorschlag der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen: 
6. Wulf Greiling 6. Otmar Knüvener 
 
auf Vorschlag der Kommunalen Seniorenvertretung: 
7. Dr. Gerhard Bonn 7. Jutta Hammes 
 
auf Vorschlag des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes: 
8. Martin Homann-Niehoff 8. Susanne Schulze Bockeloh 
 
auf Vorschlag des Umweltforums Münster e.V.: 
9. Stephan Bracht  9. Dr. Thomas Werner Schwarze 
 
7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
……….……… zum/zur Vorsitzenden benennt, die SPD-Fraktion …………………… zum/zur 
1. Stellv. Vorsitzenden und die CDU-Fraktion zum/zur 2. Stellv. Vorsitzenden ……………….. 
benennt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine

- 3 - 
V/0342/2018 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.03.2018 mehrheitlich die Vorlage 
V/0139/2018 – Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien - beschlossen.  
 
Die Ratsgruppe Piraten/ÖDP hatte u. a. für folgende Ausschüsse Umbesetzungen beantragt: 
 
 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen und  
 Sportausschuss  
 
In der Begründung der Vorlage V/0139/2018 ist ausgeführt, dass nach § 50 Abs. 3 Satz 7 Gemeinde-
ordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) der Rat im Regelfall durch Mehrheitsbeschluss ein ausge-
schiedenes Ausschussmitglied ersetzen kann. Diese Regelung greift aber nicht, wenn sich die Frakti-
on, die das Ausschussmitglied vorgeschlagen hat, aufgelöst hat. Daher ist bei Umbesetzungen, bei 
denen ein Ausschusssitz auf Vorschlag einer inzwischen aufgelösten Fraktion besetzt wurde, ein ein-
stimmiger Ratsbeschluss erforderlich.  
Da die Verwaltung in der Sitzung des Rates erklärt hat, dass für alle Umbesetzungen ein mehrheitli-
cher Beschluss ausreichend ist, hat die Ratsgruppe AfD gegen die Umbesetzungen im Ausschuss für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen und Sportausschuss auf Vorschlag der Rats-
gruppe Piraten/ÖDP bei der Bezirksregierung eine Kommunalaufsichtsbeschwerde eingereicht, da 
nicht wie in der Vorlage ausgeführt, ein einstimmiger Beschluss gefasst wurde. 
 
Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen, die Rechtslage eingehend zu prüfen. Das nachfolgend 
dargestellte Ergebnis der rechtlichen Einschätzung vermeidet rechtliche Risiken und wird von der Kom-
munalaufsicht vollinhaltlich geteilt. 
Zu den Umbesetzungen im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen und 
dem Sportausschuss der oben genannten Vorlage, die Gegenstand der Beschwerde sind, enthält die 
Begründung der Vorlage den Hinweis, dass die Herren Schlaffke und Kroos auf Vorschlag der dama-
ligen Fraktion Piraten/ÖDP in die betreffenden Ausschüsse gewählt wurden. Die Vorlage enthält dazu 
ergänzend den Hinweis, dass der Rat nach § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW im Regelfall durch Mehr-
heitsbeschluss ein ausgeschiedenes Ratsmitglied ersetzen kann. Diese Regelung greift aber nicht, 
wenn sich die Fraktion, die das Ausschussmitglied vorgeschlagen hat, aufgelöst hat. Daher ist bei 
Umbesetzungen, bei denen ein Ausschusssitz auf Vorschlag einer inzwischen aufgelösten Fraktion 
besetzt wurde, ein einstimmiger Ratsbeschluss erforderlich. Das bedeutet, dass die Umbesetzungs-
beschlüsse im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen und im Sport-
ausschuss in der Ratssitzung am 14.03.2018 hätten einstimmig und nicht nur mehrheitlich erfolgen 
müssen.  
 
Daher legt die Verwaltung diese Vorlage zur Nachbesetzung der freien Sitze im Ausschuss für Stad t-
planung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen vor. 
 
Da eine Sitzung des Ausschusses vor den Sommerferien und vor der nächsten Ratssitzung erforder-
lich ist, ist die Besetzung in der Ratssitzung am 16.05.2018 erforderlich. 
 
Verfahren: 
 
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvor-
schlag einigen. Dies ist in der Sitzung des Rates zwar nicht erfolgt, jedoch besteht immer noch die 
Möglichkeit, dass dieser einheitliche Wahlvorschlag in der Sitzung des Rates am 16.05.2018 einge-
reicht wird. Nach § 50 Abs. 3 GO NRW ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die 
Annahme eines Wahlvorschlages ausreichend, wenn sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Aus-

- 4 - 
V/0342/2018 
schüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Für einen einheitlichen Wahlvorschlag 
kann bei einer Ausschussgröße von 19 Mitgliedern von folgender Sitzverteilung ausgegangen wer-
den:  
 
CDU-Fraktion 7 Sitze 
SPD-Fraktion 5 Sitze 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 4 Sitze  
FDP-Fraktion 1 Sitz 
Fraktion DIE LINKE. 1 Sitz 
alternativ Ratsgruppe Piraten/ÖDP / Ratsgruppe AfD 1 Sitz 
 
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag (einstimmiger Beschluss) nicht zustande, so wird nach den 
Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die 
Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmen-
zahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen 
Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn 
ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der 
höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.  
 
Im Ergebnis bedeutet dies, dass alle Fraktionen und Gruppen des Rates zur Besetzung des Aus-
schusses Vorschlagslisten einreichen müssen. Diese Vorschlagslisten werden dann vom Oberbür-
germeister zur Abstimmung gestellt. Auf der Basis der für die einzelnen Listen abgegebenen Stimmen 
wird dann die Besetzung des Ausschusses errechnet.  
 
Folgende Besetzung hat der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
aktuell: 
 
Mitglieder Liste der Stellvertretungen 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:   
1. RH Frank Baumann 
(2. Stellv. Vorsitzender) 
1.  RH Jan Leiße 
2. RH Georg Fehlauer 2. Dr. Markus Johow 
3. RH Olaf Bloch 3. Ulrich Oskamp 
4. RH Walter von Göwels 4. RH Manfred Wenzel 
5. RH Horst Karl Beitelhoff 5. RH Heinz Georg Buddenbäumer 
6. RH Hans Neumann 6. RH Stefan Leschniok 
7. Mechthild Neuhaus 7. RF Angela Stähler 
auf Vorschlag der SPD-Fraktion:   
8. RH Robert von Olberg 
(1. Stellv. Vorsitzender) 
1. RH Michael Kleyboldt 
9. RF Gaby Kubig-Steltig 2. Lars Kraehnke 
10. RH Ludger Steinmann 3. RH Thomas Kollmann 
11. Martina Biel 4.  Dr. Hannah Reidun Niermann 
12. Georg Tyrell 5. Karl-Heinz Winter 
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
13. RF Dr. Didem Ozan 1. Elmar Post 
14. Christine Schulz 2. Annika Bürger 
15. RH Carsten Peters 3. Reinhard Scholz 
16. RH Jörn Möltgen 
(Vorsitzender) 
4. Wolfgang Wiemers

- 5 - 
V/0342/2018 
 
auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 
17. RH Jürgen Reuter 1. Bernd Mayweg  
auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.: 
18. RH Rüdiger Sagel 1. Jonas Freienhofer 
auf Vorschlag der Fraktion PIRATEN/ÖDP: 
19. Sebastian Kroos 1. RH Franz Pohlmann 
    
Beratende Mitglieder (sachkundige Einwohner/innen): 
 
auf Vorschlag des Beirates für Klimaschutz: 
1. Patrik Werner 1. Matthias Dieler 
 
auf Vorschlag des Beirates für Stadtgestaltung: 
2. Sven Berg 2. Dr. Mechthild Sternberg 
 
auf Vorschlag der Handwerkskammer Münster: 
3. Hermann Eiling 3. Thomas Harten 
 
auf Vorschlag Industrie- und Handelskammer: 
4. Joachim Brendel 4. Jens von Lengerke 
 
auf Vorschlag des Integrationsrates: 
5. Dr. Georgios Tsakalidis 5. Anisrajah Pathmanathan 
 
auf Vorschlag der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen: 
6. Wulf Greiling 6. Otmar Knüvener 
 
auf Vorschlag der Kommunalen Seniorenvertretung: 
7. Dr. Gerhard Bonn 7. Jutta Hammes 
 
auf Vorschlag des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes: 
8. Martin Homann-Niehoff 8. Susanne Schulze Bockeloh 
 
auf Vorschlag des Umweltforums Münster e.V.: 
9. Stephan Bracht  9. Dr. Thomas Werner Schwarze 
 
 
Nach dem Ergebnis des Zugreifverfahrens zur Vergabe der Ausschussvorsitze im Anschluss an die 
Kommunalwahl im Jahr 2014 ist der/die Vorsitzende des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtent-
wicklung, Verkehr und Wohnen aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Ratsmitgliedern der 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL zu benennen und die stellvertretenden Vorsitzenden aus der 
Mitte der dem Ausschuss angehörenden Ratsmitgliedern der SPD-Fraktion (1. Stellvertretung) und 
CDU-Fraktion (2. Stellvertretung). 
 
Hinweis: 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Ausschüssen auf eine geschlechts-
paritätische Besetzung zu achten.

- 6 - 
V/0342/2018 
Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011-
2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritätische 
Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Er-
wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der 
Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landes-
gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze ge-
schlechtsparitätisch besetzen werden.“  
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage: 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

16.05.2018 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0342/2018
Typ
Vorlagen
Datum
02.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37