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V/0411/2023

Jahresabschluss 2022 der KonvOY GmbH (KonvOY)

Vorlagen 27.07.2023

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Anlage 1_ Jahresabschluss und Lagebericht 2022

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2_Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 010-2023 zum Jahresabschluss 2022

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Ansehen

Anlage 1_ Jahresabschluss und Lagebericht 2022

71568 Zeichen

KonvOY GmbH
Münster
Bilanz zum 31. Dezember 2022
A K T I V S E I T E
31.12.2022 31.12.2021
EUR TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 121.482,00 18
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 428.528,35 0
550.010,35 18
II. Finanzanlagen
Beteiligungen 1.224,32 1
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Unfertige Erzeugnisse 90.310.324,87 90.829
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 6.680,59 7
2. Sonstige Vermögensgegenstände 39.361,09 5
46.041,68 12
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2.334,40 321
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 8.170.155,69 5.301
99.080.091,31 96.482
Anlage I/1
Anlage 1 zur Vorlage V/0411/2023

P A S S I V S E I T E 
31.12.2022 31.12.2021 
EUR TEUR 
A. EIGENKAPITAL 
I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00 500 
II. Verlustvortrag -5.800.694,58 -3.741 
III. Jahresfehlbetrag -2.869.461,11 -2.060 
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 8.170.155,69 5.301 
0,00 0
B. RÜCKSTELLUNGEN 
1. Steuerrückstellungen 419.400,00 276 
2. Sonstige Rückstellungen 298.100,00 590 
717.500,00 866 
C. VERBINDLICHKEITEN 
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 45,55 0
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 19.890.569,00 11.939 
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.195.807,36 1.875 
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 207 
5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 69.605.810,13 72.536 
6. Sonstige Verbindlichkeiten 7.613.508,58 9.002 
98.305.740,62 95.559 
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 56.850,69 57 
99.080.091,31 96.482 
Anlage I/2

KonvOY GmbH 
Münster 
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022 
2022 2021 
EUR TEUR 
1. Umsatzerlöse 13.596.844,34 6.696 
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an 
unfertigen Erzeugnissen -518.957,28 8.355 
3. Sonstige betriebliche Erträge 78.748,89 49 
4. Materialaufwand 
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und 
Betriebsstoffe und für bezogene Waren 149.096,34 125 
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 12.486.179,20 13.580 
12.635.275,54 13.705 
5. Personalaufwand 
a) Löhne und Gehälter 361.765,58 320 
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
Altersversorgung und für Unterstützung 202.723,44 204 
- davon aus Altersversorgung 
36.354,06  EUR  (Vorjahr 36  TEUR )
564.489,02 524 
6. Abschreibungen 6.085,41 10 
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.877.622,41 1.933 
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 798.700,68 749 
- davon an verbundene Unternehmen 
798.700,68  EUR  (Vorjahr 749  TEUR )
9. Ergebnis nach Steuern -2.725.537,11 -1.821 
10. Sonstige Steuern 143.924,00 239 
11. Jahresfehlbetrag -2.869.461,11 -2.060 
Anlage II

Anlage III/1
ANHANG KONV OY  GMB H 
ZUM JAHRESABSCHLUSS PER 31.12.2022 
 
Konversion Münster 
Oxford und York 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
I
nhalt 
1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss .............................. ....................................................... 2 
2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ..................... ................................................................. 2 
3 Erläuterungen zur Bilanz .................................... ............................................................................. 3 
4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung .......................... ................................................ 5 
5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen ............................ ................................................................... 6 
6 Sonstige Angaben ....................................... ..................................................................................... 6 
6.1 Zusammensetzung der Organe .................................... ........................................................... 6 
6.2 Vergütung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates ........................... ............................ 7 
6.3 Arbeitnehmer .......................................... ................................................................................ 7 
6.4 Honorar des Abschlussprüfers ................................. ............................................................... 8 
6.5 Konzernzugehörigkeit ................................... ........................................................................... 8 
6.6 Vorschlag zur Ergebnisverwendung ............................... ......................................................... 8 
6.7 Nachtragsbericht .......................................... ........................................................................... 8

Anlage III/2
1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss  
Die KonvOY GmbH mit Sitz in Münster ist im Handelsregister des Amtsgeri chts Münster unter der 
Nummer HRB 16654 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verbesserung der 
Wohnraumversorgung in Münster durch Entwicklung der Konversionsflächen der Grundstücksareale 
der ehemaligen York- und Oxford-Kaserne. 
Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 26 7 Abs. 2 HGB. Die 
Rechtsfolgen der Merkmale treten gemäß § 267 Abs. 4 HGB noch nicht ein , da diese erstmalig 
überschritten wurden. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Beachtung des § 108 Abs. 1 
Ziffer 8 der Gemeindeordnung und aufgrund der Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag nach den für 
große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den Vo rschriften 
des GmbH-Gesetzes. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem  
Gesamtkostenverfahren. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den §§ 266 bzw. 
275 HGB gegliedert.  
2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte trotz des ausgewiesenen nicht du rch Eigenkapital 
gedeckten Fehlbetrages von 8.170 TEUR (Vj.: 5.301 TEUR) unter Zugrundelegung der Fortfü hrung der 
Unternehmenstätigkeit, da der Wirtschaftsplan der Gesellschaft eine entsprechend positive 
Unternehmensprognose ausweist. 
Die im Vorjahr angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethodik wird im  Geschäftsjahr 2022 
unverändert fortgesetzt. 
Beginnend ab dem Geschäftsjahr 2020 werden vereinnahmte Verkaufserlöse und Kostenerstattungen 
entsprechend dem Baufortschritt als realisiert angesehen und als Umsatzerlöse bilanziert. Der 
Baufortschritt wird als Quote aus den bis zum Bilanzstichtag aufgewendeten und gemäß 
Wirtschaftsplan insgesamt erwarteten Anschaffungs- und Herstellungskosten ermittelt. Kor respon-
dierend hierzu erfolgt der Ausweis analog abgegrenzter Bestandsminderungen in der Posi tion 
„Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen“ in der Gewinn - 
und Verlustrechnung. Auf bereits im Geschäftsjahr 2019 vereinnahmte Kostenerstattungen wurde  
diese Methodik erstmals in 2020 analog angewendet. Im Geschäftsjahr 2022 resulti eren hieraus die 
folgenden Umsatzerlöse: 
 
Quartier YORK Quartier OXFORD Summe 
€ € €
Verkaufserlöse 
Einnahmen 2022 
16.400.000              3.373.260                19.773.260              
Baufortschritt 51,90% 64,00% 
abgegrenzte Erträge aus 
Einnahmen 2022 
8.503.400                2.306.022                10.809.422              
abgegrenzte Erträge aus 
Einnahmen der Vorjahre 
466.339                    36.701                      503.040                    
realisierte Umsatzerlöse 8.969.739                2.342.723                11.312.462              
Kostenerstattungen 
Einnahmen 2022 
1.105.800                -                            1.105.800                
Baufortschritt 51,90% 64,00% 
abgegrenzte Erträge aus 
Einnahmen 2022 
573.357                    -                            573.357                    
abgegrenzte Erträge aus 
EInnahmen der Vorjahre 
955.394                    86.035                      1.041.429                
realisierte Umsatzerlöse 1.528.751                86.035                      1.614.786                
Summe 10.498.490              2.428.758                12.927.248

Anlage III/3
Diesen Umsatzerlösen stehen Bestandsminderungen von 14.097.747 EUR (Vj.: 6.190.3 12 TEUR) 
entgegen. 
Des Weiteren weist die Gesellschaft entsprechend § 42 Abs. 3 GmbHG Verbindlichkeiten  gegenüber 
ihrer Gesellschafterin als separate Bilanzposition aus. 
Der Ansatz des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die bezüglich 
der abnutzbaren Sachanlagen um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert werden. Dabei 
richten sich die Abschreibungssätze nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. 
Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bewertet. 
Die durch die Gesellschaft erworbenen und zum Verkauf bestimmten Grundstücke und  Gebäude 
werden zu Anschaffungskosten im Umlaufvermögen bilanziert, da sie die Voraussetzu ngen des § 247 
Abs.2 HGB nicht erfüllen. Bauvorbereitungskosten für diese Grundstücke werden zu Anschaffungs- 
bzw. Herstellungskosten bewertet und zusammen mit den Anschaffungskosten für die Grundstücke 
und Gebäude bilanziert.  
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Nicht oder nicht 
vollständig werthaltige Forderungen werden ggf. wertberichtigt. 
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die 
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten  
Beträge erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. 
Vom Aktivierungswahlrecht bezüglich aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge wird 
kein Gebrauch gemacht. 
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllun gsbetrages 
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Hierbei werden 
zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr 
als einem Jahr werden - soweit vorhanden - abgezinst.  
Die Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling gegenüber der Gesellschafterin Stadt M ünster sind 
zusammen mit Forderungen und Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsverrechnungen un ter den 
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen. 
Sämtliche Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. 
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die 
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzte n Beträge 
erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. 
3 Erläuterungen zur Bilanz 
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich unmittelbar aus dem Anlag enspiegel, der dem 
Anhang als Anlage (Seite 9 bis 10) beigefügt ist. Die Gesellschaft hat sich im Jahre 2018 an der 
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (Düsseldorf) beteiligt. Ihr Anteil am Stammkapi tal 
beträgt mittlerweile 0,33 %. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 der NRW.URBAN KE Gm bH 
endet mit einem Eigenkapital von 307 TEUR (Vj.: 101 TEUR) und einem Jah resüberschuss von 7 TEUR 
(Vorjahr: Überschuss 13 TEUR). 
Im Geschäftsjahr 2022 wurden Investitionen in das Sachanlagevermögen von 538 TEUR (Vj.: 10 TEUR) 
getätigt; der Betrag verteilt sich mit 408 TEUR auf Anlagen im Bau und mit 113 TEUR auf Büro- und 
Geschäftsausstattung. 
Im April 2018 sind die Grundstückskaufverträge hinsichtlich der ehemaligen York- und Oxford-Kaserne 
beurkundet worden. Besitz, Gefahren, Nutzen und Lasten dieser zum Verkauf bestimmten 
Grundstücke gingen am 4. Oktober 2018 auf die KonvOY über. Es handelt sich sowohl um bebaute wie 
auch unbebaute Grundstücke, teilweise erschlossen, teilweise noch nicht erschlossen. Die

Anlage III/4
Bauvorbereitungskosten betreffen alle den zu vermarktenden Grundstücken direkt zuzuordn ende 
Kosten, die mit der Herstellung der Vermarktbarkeit einhergehen, z.B. Planungs-, Herrichtungs- und 
Erschließungskosten. Laufende Unterhalts- und Betriebskosten sind nicht aktiviert, s ondern in der 
Gewinn- und Verlustrechnung im Aufwand ausgewiesen. Der Gesamtausweis hat sich im Geschäftsjahr 
2022 wie folgt entwickelt: 
 
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger  
als einem Jahr.  
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und 
Leistungen gegen eine weitere Tochtergesellschaft der Stadt Münster. 
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen die Bezirksregierung Arnsberg aus 
der Weiterberechnung von Dienstleistungen von 5 TEUR (Vj.: 5 TEUR) aktiviert. 
Das Stammkapital ist voll eingezahlt. 
Die Steuerrückstellungen betreffen noch nicht veranlagte Grundsteuern für die Vorratsgrundstücke. 
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für bereits erhalten e, 
aber noch nicht abgerechnete Dienstleistungen (237 TEUR, Vj.: 531 TEUR), Personalrüc kstellungen 
(42 TEUR, Vj.: 34 TEUR) sowie für Kosten der Erstellung und Prüfung d es Jahresabschlusses (21 TEUR, 
Vj.: 25 TEUR) zusammen. 
Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten ergibt sich unmittelbar aus dem Verbindlich -
keitenspiegel, der dem Anhang als Anlage (Seite 11) beigefügt ist. 
Unter den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden vereinnahmte Zahlungseingänge aus 
dem Verkauf von Baugrundstücken von Erwerbern sowie Kostenerstattungen von der Wo hn + 
Stadtbau GmbH, Münster, ausgewiesen, die aufgrund des Baufortschritts in den einzelnen Quartieren 
noch nicht als Umsatzerlöse auszuweisen waren.  
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus  
Lieferungen und Leistungen gegenüber weiteren Tochtergesellschaften der Stadt Münster. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 69.605.810,13 EUR  (Vj.: 72.536 TEUR) 
betreffen drei im Jahre 2018 und jeweils ein im Jahr 2020, im Jahr 2021 und im Jahr 2022 von der 
Quartier YORK Quartier OXFORD Summe 
€ € €
Vortrag aus 2021 48.022.505,17       42.806.776,98       90 .829.282,15       
Bestandsveränderungen 2022 
Bestandserhöhungen 
Grunderwerb -                            -                            -                            
Management, Beratung 159.752,30             160.931,88             320.684,18             
Folgekosten Qualitäten 25.550,15                560,14                      26.110,29                
Herrichtung 1.673.727,53          3.840.482,61          5.514.210,14          
Erschließung 5.142.998,23          690.115,20             5.833.113,43          
Grünzüge 59.784,14                -                            59.784,14                
Vermessung 1.127,00                  8.809,05                  9.936,05                  
Aktivierte Finanzierungskosten 478.172,65             30 8.295,55             786.468,20             
Gebäudeaufwertung 19.118,92                11.555,86                30.674,78                
Substanzerhalt 222.577,45             184.624,13             407.201,58             
Aktivierte Gemeinkosten 271.852,12             201.871,11             473.723,23             
8.054.660,49          5.407.245,53          13.461.906,02       
Bestandsverminderungen 
abgegrenzte Bestandsverminderungen 10.821.915,00       3 .275.832,00          14.097.747,00       
Verlustfreie Bewertung -                            116 .883,70 -            116.883,70 -            
10.821.915,00       3.158.948,30          13.980.863,30       
Saldo 2022 2.767.254,51 -         2.248.297,23          51 8.957,28 -            
31.12.2022 45.255.250,66       45.055.074,21       90.310.324, 87

Anlage III/5
Gesellschafterin Stadt Münster aufgenommene Darlehen in Höhe von 64.700 TEUR (Vj.: 65.500 TEUR), 
Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling in Höhe von 4.877 TEUR (Vj.: 6 .690 TEUR) sowie saldierte 
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 28 .422,34 EUR (Vj.: 
346 TEUR). Die Gesellschafterdarlehen mit einem Gesamtvolumen von (ursprünglich) 8 5.000 TEUR 
wurden im Geschäftsjahr planmäßig in Höhe von 5.800 TEUR (Vj.: 5.800 TEUR) getilgt.  
Zu Gunsten verbundener Unternehmen bestehen nachfolgende Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB 
(Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen) in Form von gesamtschuldnerischen Haftungen 
sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen etc., zu denen auch auf die Ausführungen im L agebericht 
verwiesen wird. 
Die Kaufverträge mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beinhalten eine gesamt-
schuldnerische Haftung der jeweiligen Käuferinnen (Stadt Münster, KonvOY GmbH, Wohn + Stadtbau 
GmbH), die zwischen den Käuferinnen im Innenverhältnis entsprechend den jeweiligen Eigentums -
flächen aufgeteilt ist. Auf die Konversionspartnerinnen entfallen ca. 17 % der Kasernengesamtflächen. 
Die Kaufverträge mit der BImA enthalten etliche bedingte und unbedingte Variabl en in unterschied-
licher Hinsicht (z.B. Zeit, Raum, Bebauungsart etc.), die sich sowohl zu Gunsten der Käuferinnen wie  
auch zu ihren Lasten auswirken können; die gesamtschuldnerische Haftung wird auf einen niedri gen 
zweistelligen Millionenbetrag geschätzt und entfällt im Wesentlichen auf die Konv ersions-
partnerinnen. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Konversionspartnerinnen wird nicht mit ein er 
Inanspruchnahme gerechnet. 
Zudem sind die durch die KonvOY zu erstellenden verkehrs- und entwässerungstechnischen Anlagen 
samt der ggf. notwendig werdenden Anpassungsmaßnahmen sowie der öffentlichen Grünflächen im 
Vertragsgebiet nach Abschluss der Maßnahme unentgeltlich auf die Stadt Münster zu übertragen. Die 
KonvOY GmbH ist daher darauf angewiesen, dass die Preisgestaltung bei der Vermarktung der 
Grundstücke einen entsprechenden Ausgleich dieser Kosten sicherstellt. 
4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 
Die im Geschäftsjahr 2022 wie auch im Vorjahr erzielten Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: 
 
Die Bestandserhöhungen und -verminderungen an unfertigen Erzeugnissen betreffen aktiviert e 
Herstellungskosten in Bezug auf die Vorratsgrundstücke von 13.462 TEUR (Vj. : 14.546 TEUR) sowie 
Bestandsminderungen von 13.981TEUR (Vj.: 6.190 TEUR); zur Zusammensetzung des Betrages wird auf 
die Aufstellung unter den Erläuterungen zur Bilanz verwiesen. 
Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus einem Investitionszuschu ss des 
Landes Nordrhein-Westfalen sowie Versicherungsentschädigungen. 
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betreffen Aufwendungen für ver mietete 
Gebäude. Die von Dritten bezogenen Leistungen im Zusammenhang mit der Baureifmachung d er 
Vorratsgrundstücke sind als Aufwendungen für bezogene Leistungen ausgewiesen. 
2021 
Quartier 
YORK 
Quartier 
OXFORD übergeordnet Summe Summe 
€ € € € €
Abgegrenzte Verkaufserlöse 8.969.739,00           2.342.723,00    -                      11.312.462,00   2.692.887,00    
sonstige Verkaufserlöse 26.000,00                 18.000,00          -                      44.000,00           -                      
Abgegrenzte Kostenerstattungen 1.528.751,00           86.035,00          -                      1.614.786,00     3.264.787,00    
Erlöse aus Vermietung von 
Bestandsgebäuden 
561.617,79               63.978,55          -                      625.596,34        723.420,54       
Weiterberechnung von 
Dienstleistungen 
-                             -                      -                      -                       111.385,52       
-                       
Summe 11.086.107,79         2.510.736,55    -                      13.596.844,34  6.792.480,06    
2022

Anlage III/6
Die Personalaufwendungen beinhalten die Gehälter der bei der KonvOY fest angestellten Mitarbeiter 
sowie die hierauf entfallenden Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen.  
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:  
 
Die Zinsaufwendungen des Geschäftsjahres betreffen mit 786 TEUR Zinszahlungen (Vj.: 741 TEUR) und 
periodengerecht abgegrenzte Zinsen (-4 TEUR, Vj.: -3 TEUR) auf die Darlehen von der Gesellschafterin 
Stadt Münster sowie mit 12 TEUR (Vj.: 8 TEUR) Zinsen für die Inanspruchnahme des Cash- Pools der 
Gesellschafterin Stadt Münster. Seit dem Geschäftsjahr 2019 macht die Gesellschaft v om 
Aktivierungswahlrecht des § 255 Abs. 3 Satz 1 HGB Gebrauch und aktiviert die Darlehenszinsen in den 
Herstellungskosten der zum Verkauf bestimmten Grundstücke, da die Darlehensvereinbarungen m it 
der Stadt Münster eine entsprechende Zweckbindung der Darlehen enthalten und die Zinsen 
ausschließlich während des Zeitpunktes der Herstellung eines verkaufsfähigen Zustandes der 
Grundstücke angefallen sind. Die Gegenbuchung ist in den Bestandsveränderungen enthalten. 
Unter den sonstigen Steuern sind die Grundsteuern auf die im Umlaufvermögen gehaltenen 
Grundstücke und die Kfz-Steuer ausgewiesen. 
5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen 
Sonstige, nicht unmittelbar aus der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung abzuleitende finanzielle 
Verpflichtungen bestehen aus der Verzinsung der von der Gesellschafterin Stadt Münster gewährten 
Darlehen. Die Zahllast aus diesen Zinsen beträgt: 
 
Zusätzlich bestehen aus Miet- und Leasingverträgen finanzielle Verpflichtungen wie folgt: 
 
6 Sonstige Angaben 
6.1 Zusammensetzung der Organe 
Organe der Gesellschaft sind gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages 
· die Gesellschafterversammlung, 
· der Aufsichtsrat und 
· die Geschäftsführung. 
Zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2022 bestellt: 
· Stephan Aumann, Münster  
  
2022 2021 Veränderung 
€ € €
Prüfungs- und Beratungskosten 170.140,21      305.283 ,97      135.143,76 -    
Grundbesitzabgaben 188.146,96      498.510,45      310 .363,49 -    
Dienstleistungen von verbundenen Unternehmen 176.608, 03      174.815,82      1.792,21         
Vertriebskosten 567.669,97      521.714,62      45.955 ,35       
Forderungsverluste -                     180.392,42      180.392,42 -    
Werbung und Anzeigen 419.714,67      90.665,10        329.049,57     
Diverse 128.405,14      162.667,59      34.262,45 -      
1.650.684,98  1.934.049,97  283.364,99 -    
Jahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Gesamt 
TEUR 944                  1.228              1.084              949                  871                  19 3                  136                  5.405              
Jahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Gesamt 
TEUR 61                    61                    60                    58                    58                    58                    58                    41 4

Anlage III/7
Die KonvOY GmbH hat einen Aufsichtsrat, bestehend aus 12 von der Gesells chafterin entsandten 
Mitgliedern. Dieser hat sich nach Änderung des Gesellschaftsvertrags der KonvOY zum 19.12.20 18 in 
seiner ersten Sitzung am 22.1.2019 konstituiert. Im Geschäftsjahr 2022 gehörten dem Aufsichtsrat an: 
 
 
6.2 Vergütung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates 
Weder der Geschäftsführer noch der Aufsichtsrat erhielten im Geschäftsjahr für ihre Tätigkeit  eine 
Vergütung durch die Gesellschaft. 
6.3 Arbeitnehmer 
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2022 7 Angestellte (Vj.: 7). 
6.4 Altersversorgung 
Den Arbeitnehmern der Gesellschaft wird eine Zusatzversorgung nach den für die Angestellte n des 
öffentlichen Dienstes geltenden Grundsätzen gewährt, die über Kommunale Versorgungskassen 
Westfalen-Lippe (kvw), Münster, abgewickelt wird. Auf eine Bilanzierung der daraus entstehend en 
mittelbaren Versorgungszusagen hat die Gesellschaft gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB verzichtet. 
Bei der Finanzierung der Leistungen der kvw ist nach dem umlagefinanzierten Abrechnungsv erband I 
und dem kapitalgedeckten Abrechnungsverband II zu unterscheiden. Die Gesellschaft gehört mit 
sämtlichen Beschäftigten dem Abrechnungsverband I an.   
  
bis 17.05.2022 ab 18.05.2022 
Andreas Nicklas Andreas Nicklas 
Rechtsanwalt Rechtsanwalt 
Stephan Brinktrine Stephan Brinktrine 
Abteilungsleiter 
Finanzbuchhaltung 
Abteilungsleiter 
Finanzbuchhaltung 
Otto Reiners Otto Reiners 
Referatsleiter Referatsleiter 
Mitglieder Dr. Martin Lücke Dr. Martin Lücke 
Tierarzt Tierarzt 
Peter Bensmann Peter Bensmann 
Kaufmann / 
Unternehmensberater 
Kaufmann / 
Unternehmensberater 
Dr. Markus Johow Dr. Markus Johow 
Bauingenieur Bauingenieur 
Annika Bürger Annika Bürger 
Bioinformatikerin Bioinformatikerin 
Christoph Kattentidt Christoph Kattentidt 
Diplom Sozialarbeiter Diplom Sozialarbeiter 
Hedwig Liekefedt Hedwig Liekefedt 
Lehrerin Lehrerin 
Jörg Berens Heinrich Götting 
Referent 
Öffentlichkeitsarbeit 
Kaufmann 
Ortrud Philipp Ortrud Philipp 
Geschäftsführerin Geschäftsführerin 
Christine Zeller Christine Zeller 
Stadtkämmerin Stadtkämmerin 
Vorsitzende(-r) 
1. stellv. Vorsitzende(-r) 
2. stellv. Vorsitzende(-r)

Anlage III/8
Im Abrechnungsverband I finanziert die kvw ihre Leistungen über ein modifiz iertes Abschnitts-
deckungsverfahren (Umlageverfahren). Die Beiträge zur kvw werden für alle ständig Beschäftigten der 
Gesellschaft entrichtet. Sie belaufen sich für das Jahr 2022 auf 4,5 % (Vj.: 4,5 %) des zusatzver-
sorgungspflichtigen Entgelts. Weiterhin wird seitens der kvw Sanierungsgeld in Höhe von  3,25 % (Vj.: 
3,25 %) des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts erhoben.  
6.5 Honorar des Abschlussprüfers 
Das für das Berichtsjahr als Aufwand erfasste Honorar unseres Abschlussprüfers, der Beratungs- und  
Prüfungsgesellschaft BPG mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, einschließlich des 
Aufwands aufgrund der Bildung von Rückstellungen für die Abschlussprüfung beläuft sich auf 14 TEUR 
(Vj.: 13 TEUR) und betrifft Leistungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung. 
6.6 Konzernzugehörigkeit 
Die Gesellschaft ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster und wird  in deren 
Konzernabschluss einbezogen. Name und Sitz des Mutterunternehmens mit dem kleinsten u nd dem 
größten Konsolidierungskreis ist Stadt Münster, Münster. 
6.7 Vorschlag zur Ergebnisverwendung 
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag des 
Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 2.869.461,11 EUR zusammen mit dem Verlustvortrag  per 
31. Dezember 2021 auf neue Rechnung vorzutragen. 
6.8 Nachtragsbericht 
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet. 
 
 
Münster, den 15. Mai 2023 
 
 
Stephan Aumann 
Geschäftsführer

Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2022 
ENTWICKLUNG DER ANSCHAFFUNGSWERTE 
Anfangsstand Zugang Abgang Endstand 
Bilanzposten: 
1
EUR 
2
EUR 
3
EUR 
4
EUR 
5
A. Anlagevermögen 
I. Sachanlagen 
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 29.170,31 109.678,41 0,00 138.848,72 
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 428.528,35 0,00 428.528,35 
29.170,31 538.206,76 0,00 567.377,07 
II. Finanzanlagen 
Beteiligungen 1.224,32 0,00 0,00 1.224,32 
30.394,63 538.206,76 0,00 568.601,39 
30.394,63 538.206,76 0,00 568.601,39 
Anlage III /9

ENTWICKLUNG DER ABSCHREIBUNGEN 
Anfangsstand Umbuchungen 
Entnahme für 
Abgänge Endstand 
Restbuchwerte 
31.12.2022 
Restbuchwerte 
31.12.2021 
EUR 
6
EUR 
7
EUR 
8
EUR 
9
EUR 
10 
EUR 
11 
11.281,31 6.085,41 0,00 17.366,72 121.482,00 17.889,00 
0,00 0,00 0,00 0,00 428.528,35 0,00 
11.281,31 6.085,41 0,00 17.366,72 550.010,35 17.889,00 
0,00 0,00 0,00 0,00 1.224,32 1.224,32 
11.281,31 6.085,41 0,00 17.366,72 551.234,67 19.113,32 
11.281,31 6.085,41 0,00 17.366,72 551.234,67 19.113,32 
Anlage III /10

bis 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre 
Φ Φ Φ Φ
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 45,55 45,55 - -
(Vorjahr) 50,41 50,41 - -
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 19.890.569,00 6.527.775,20 13.362.793,80 378.927,42 
(Vorjahr) 11.938.757,00 2.556.596,38 9.382.160,62 618.781,43 
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.195.807,36 1.195.807,36 - -
(Vorjahr) 1.875.264,12 1.875.264,12 - -
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen - - - -
(Vorjahr) 206.880,62 206.880,62 - -
5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 69.605.810,13 10.705.818,13 58.899.992,00 10.699.984,00 
(Vorjahr) 72.535.716,58 22.835.722,58 49.699.994,00 11.499.986,00 
6. Sonstige Verbindlichkeiten 7.613.508,58 7.613.508,58 - -
(Vorjahr) 9.002.136,34 1.002.136,34 8.000.000,00 -
Gesamt 98.305.740,62 26.042.954,82 72.262.785,80 11.078.911,42 
(Vorjahr) 95.558.805,07 28.476.650,45 67.082.154,62 12.118.767,43 
KonvOY GmbH 
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2022 
Total 
31.12.2022 
davon mit einer Restlaufzeit 
Anlage III/11

Anlage IV/1
Lagebericht KonvOY GmbH 
Zum Jahresabschluss per 31.12.2022 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
Entwicklung der Quartiere 
Oxford und York in Münster

Anlage IV/2 
 
INHALT 
 
1
 GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS 3  
a)  GESCHÄFTSMODELL DES UNTERNEHMENS 3  
b)  ZIELE UND STRATEGIEN 4  
2 WIRTSCHAFTSBERICHT 5  
a)  Marktumfeld 5  
b)  Wirtschaftsplanung und Umsetzung 5  
3 DARSTELLUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS 7  
a)  Ertragslage 7  
b)  Vermögenslage 7  
c)  Finanzlage (Kapitalstruktur, Investitionen, Liquidität) 9  
4 CHANCEN UND RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG 11  
a)  ProgNosebericht 11  
b)  Chancen 12  
4.b.1  Markt 12  
4.b.2  Corona-Pandemie 12  
4.b.3  Qualitäten 12  
4.b.4  Öffentlichkeit 13  
4.b.5  Förderung 13  
4.b.6  Verträge und Kosten 13  
4.b.7  Liquidität 13  
4.b.8  Fristen 13  
4.b.9  Mieterlöse 13  
c)  Risiken 14  
4.c.1  Markt 14  
4.c.2  Corona-Pandemie 14  
4.c.3  Qualitäten 14  
4.c.4  Öffentlichkeit 14  
4.c.5  Förderung 15  
4.c.6  Verträge und Kosten 15  
4.c.7  Liquidität 15  
4.c.8  Fristen 16  
4.c.9  Vermietungen / Nutzungsüberlassungen 16

KONVERSION MÜNSTER 
LAGEBERICHT KONVOY GMBH  
Anlage IV/3
1 GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS 
A) GESCHÄFTSMODELL DES UNTERNEHMENS  
Die KonvOY GmbH (KonvOY) ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Stadt Münster. 
Gegenstand des Unternehmens ist die Bereitstellung von geräumten und erschlossenen 
Baugrundstücken zur Bebauung mit Wohnraum, Mischnutzungen und sozialen Infrastrukturen.  
Die ehemaligen Kasernen Oxford und York in Münster wurden im Geschäftsjahr 2018 durch die Stadt 
Münster, die Wohn- und Stadtbau GmbH (W + S GmbH) und die KonvOY von der Bundesanstalt für 
Immobilienaufgaben (BImA) erworben. Die KonvOY hat im Zuge des Ankaufs die für die 
Verwirklichung ihres Geschäftszwecks erforderlichen Liegenschaften von der BImA erworben. Der 
Besitzübergang fand im Oktober 2018 statt. 
Auf Basis der städtebaulichen und bauplanungsrechtlichen Grundlagen werden auf den 
Liegenschaften der Oxford und York Kasernen rd. 3.000 Wohneinheiten entstehen. Auf den Flächen 
der KonvOY werden mit der Herrichtung und Baureifmachung die Voraussetzungen fü r rd. 
2.100 Wohneinheiten geschaffen. Die KonvOY übernimmt selbst keinen Hochbau 1, sondern 
entwickelt die Grundstücke nach Maßgabe der städtebaulichen Verträge und veräußert die 
baureifen Grundstücke zum Zweck der weiteren Bebauung durch Dritte. Hierzu kann die  KonvOY 
sämtliche Geschäfte betreiben, die diesem Zwecke dienlich sind. Neben den eigenen Flächen 
übernimmt die KonvOY die Herrichtung und Erschließung für die Flächen der W + S GmbH auf den 
Kasernenflächen und für die Flächen der sozialen Infrastruktur im Eigentum der Stadt Münster. 
Das Geschäftsmodell der KonvOY ist auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit ausgelegt. Die für den  
Ankauf der zu entwickelnden Flächen eingesetzten Mittel werden durch die Rückflüsse aus der 
Grundstücksvermarktung gedeckt. Zusätzlich werden Rückflüsse aus der Vermarktung der Flächen 
mit einer Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals von mindestens 5 % ang estrebt. Die 
Ausschüttungsregelungen sind im Managementkontrakt mit der Stadt Münster vereinbart. Über  
den Managementkontrakt bindet sich die KonvOY zudem an die Public Corporate  Governance 
Kodex-Vorgaben des Stadtkonzerns. 
Zur Umsetzung des Geschäftsmodells wurden ab Mitte 2019 Einstellungen getätigt. Insgesamt sind 
zum Stichtag 31. Dezember 2022 7 Mitarbeiter:innen direkt bei KonvOY eingestellt: 
- Kaufmännische Leitung: 01.07.2019, aufgrund Elternzeit und späterer Kündigung Ersatz 
durch Neueinstellung 01.07.2022 
- Leitung Quartiersentwicklung: 01.07.2019 
- Objektmanager: 01.09.2019 
- Team Assistenz: 01.10.2019, Ersatz durch Neueinstellung 15.4.2021 
 
1 Bis auf die Sanierung und Herrichtung eines Gebäudes im Oxford-Quartier mit dem Ziel, vermietbare und 
eigengenutzte gewerbliche Flächen zu errichten, um die Immobilie am En de der geplanten 
Quartiersentwicklung als voll vermietetes Objekt zu veräußern.

Anlage IV/4 
- Buchhaltungsassistenz: 01.02.2021 
- Zwei Quartiersentwickler:innen: 15.01.2021 
Die derzeitige Geschäftsführung ist seit dem 01.07.2019 bestellt. Die Anstellung der 
Geschäftsführung erfolgt über die Stadt Münster aufgrund der Doppelfunktion als 
Konversionsmanager für das Dezernat III/2. Die Leistungen der Geschäftsführung für die Konv OY 
werden auf Stundenbasis durch die KonvOY gegenüber der Stadt Münster vergütet. Ebenfalls ist ein 
Teil einer weiteren städtischen Stelle beim Konversionsmanagement für Aufgabenerledigung der 
KonvOY bereitgestellt und wird nach einer festen Pauschale vergütet. 
Um den eigenen Betriebsapparat möglichst überschaubar und schlank zu halten, bedient sich  die 
KonvOY bei Ihrer Tätigkeit vornehmlich dreier Dienstleister, die die KonvOY bei der Koo rdinierung 
und der operativen Steuerung der Entwicklungsarbeit unterstützen und das übergeordn ete 
Projektcontrolling begleiten: 
· Die Leistungsbeziehungen im Stadtkonzern werden über einen Dienstleistungsvertrag 
(i.d.F. 2. Änderung August 2020) geregelt. Dieser Dienstleistungsvertrag regelt u.a. di e 
Erbringung der Leistungen für die Erschließungsplanung und -umsetzung durch das Amt für 
Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster.  
· Für die operative Umsetzung der Herrichtung wurde ein Dienstleistungsvertrag mit 
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NU) abgeschlossen.  
· Für die Projekt- und Prozesssteuerung, die Vermarktungsplanung und die st rategische 
Budgetplanung besteht ein Dienstleistungsvertrag mit Drees & Sommer GmbH (D & S). 
Es besteht eine Beteiligung an der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH  (Amtsgericht 
Düsseldorf, HR B 79640) in Höhe von 1.000 EUR. In der Gesellschafterversammlung am 03.12.2021 
wurde das Stammkapital der Gesellschaft erhöht. Entsprechend des hiernach geänderten 
Gesellschaftsvertrages entspricht die Beteiligung der KonvOY GmbH am Stammkapital der  
Gesellschaft 0,33 %.  
Die externen Einflussfaktoren werden mit ihren Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr im  
Chancen- und Risikobericht erörtert.  
B) ZIELE UND STRATEGIEN 
Ziel der Gesellschaft ist die Verbesserung der Wohnraumversorgung in Münster. Die KonvOY GmbH 
hat den Auftrag, die erworbenen Liegenschaften zu qualitativ hochwertigen und durchmisch ten 
Quartieren zu entwickeln, in denen ein breites Angebot an unterschiedlichen Wohnformen un d 
Preisklassen angeboten werden soll. Die Vergabe der baureifen Grundstücke soll in transparente n 
Verfahren stattfinden. Es werden ausschließlich Konzeptvergaben durchgeführt. Ziel hierbei ist es,  
eine ausgewogene Mischung im Quartier zu erreichen. Die Vorgaben der Sozialgerechte n 
Bodennutzung in Münster (SoBoMü) in Form von 30 % öffentlich geförderte m Wohnungsbau und 
30 % förderfähigen Wohnungsbau der Mehrfamilienwohngebäude über die gesamten Quar tiere 
werden bei den Vergaben an Investoren beachtet. Gleichzeitig soll über die Doppelfunk tion der 
Geschäftsführung als Konversionsmanager die enge Verzahnung mit der Stadtentwicklung der Stadt 
Münster sichergestellt werden.

KONVERSION MÜNSTER 
LAGEBERICHT KONVOY GMBH  
Anlage IV/5
2 WIRTSCHAFTSBERICHT 
A) MARKTUMFELD 
Der Wohnimmobilienmarkt in Münster weist einen stetigen starken Nachfrageüberhang  nach 
Wohnungen auf. Dieser Nachfrageüberhang ist durch die hohen Zuzugsraten innerhalb des letzt en 
Jahrzehnts begründet. Der vergleichsweise geringe Wohnungsbau und die nicht vo rhandenen 
Leerstandsreserven konnten diese Entwicklung nicht ausreichend abbremsen, sodass eine 
Nachfragelücke von mindestens 5.000 Wohnungen zum heutigen Zeitpunkt geschätzt wird. 
Weiterhin besteht eine hohe Nachfrage nach Baugrundstücken trotz der im Vergleich zu den 
Vorjahren höheren Zinsentwicklungen sowie trotz der gestiegenen Bauproduktionskosten. Der hohe 
Nachfrageüberhang begründet auch den starken Anstieg der Erstbezugsmieten im Zeitraum von 10 
Jahren um ca. 26 % (im Jahr 2021 wurde erstmals eine durchschnittliche Erstbezugsm iete von ca. 
13,25 €/m² erreicht) und den weiterhin stetigen hohen Anstieg der Grundstückspreise (Steig erung 
der Verkaufspreise bei unbebauten Grundstücken von 2020 auf 2022 um 11 %, bei bebauten  
Grundstücken ebenfalls um 11 %). Die KonvOY GmbH ist somit in Müns ter an einem hoch 
dynamischen und nachgefragten Immobilienmarkt tätig. Es wird auch weiterhin von  einer hohen 
Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken ausgegangen. Die Entwicklung der York- und Oxford  
Kasernen soll künftig zur Entspannung des Wohnungsmarktes beitragen: mindestens 30 % der 
Wohnfläche werden als öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert. Somit wird die KonvOY  
GmbH einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass sich die Immobilienpreise un d Mieten in 
Münster in Zukunft moderater entwickeln werden. Neben dem Wohnimmobilienmarkt sind auch 
die Nachfrage nach Büro- und Einzelhandelsflächen in Münster ungebrochen hoch. In d iesen 
Segmenten besteht durch das knappe Angebot ebenfalls ein Nachfrageüberhang. Da die 
Flächennachfrage in sämtlichen auf den Konversionsflächen geplanten Nutzungssegmenten hoch 
ist, wird von einer schnellen und reibungslosen Vermarktung ausgegangen. (NRW.BANK Münster  
Wohnungsmarktprofil 2022; DZ-Hyp Regionale Immobilienzentren Deutschland 2022; Gutachter-
ausschuss der Stadt Münster Grundstücksmarktbericht 2022) 
Die KonvOY GmbH wird somit einen bedeutenden Beitrag zur Baulandentwicklung der Stadt  
Münster leisten. Die Umsetzung der geplanten Rückbau- und Erschließungsmaßnahmen soll zu einer 
schnellen Vermarktung der erschlossenen Baugrundstücke führen. 
Bei der anstehenden Vermarktung sind Baufelder in verschiedenen Größen möglich und geplant. Es 
können sowohl große Pakete mit einer voraussichtlich relativ homogenen Bebauu ng, als auch 
kleinere ausgewählte Baufelder erworben werden, die besondere Projekte und Wohnformen 
möglich machen. 
B) WIRTSCHAFTSPLANUNG UND UMSETZUNG 
Auf Basis der Businessplanung für beide Liegenschaften wurde in 2018 eine erste Wirtschafts-
planung mit dem Horizont 2018 bis 2022 gefertigt. Auf dieser Grundlage wurd en die voraussicht-
lichen Liquiditätsbedarfe sowie die voraussichtliche Ergebnisentwicklung kalkuliert. Die 
Wirtschaftsplanung wurde beginnend im Jahr 2019 kontinuierlich fortgeschrieben.  
Im Vergleich zur Ursprungsplanung sind zeitliche Anpassungen bei der Planung, der Baureifmachung 
sowie der Erschließung erkennbar. Durch die steigende Detaillierung der Planung, Vorbereitung und 
Durchführung der zahlreichen bauvorbereitenden Maßnahmen und insbesondere aufgrund d er 
Auswertung durchgeführter Vergabeverfahren sowie eine kontinuierliche Kostenverfolgung  und 
fachliches Budgetcontrolling gewinnt die Prozessplanung mehr und mehr Fundi ertheit. Die 
wesentlichen Verzögerungsfaktoren waren seit dem Jahr 2019 verschärften Anforderungen der

Anlage IV/6 
Feuerwehr an die Kampfmittelerkundungen, die Anforderungen des Arbeitsschutzes und der 
aufwendigen Entsorgungswege bei Schadstofffunden bei abzubrechenden Gebäuden, die einer 
vorherigen Sanierung bedürfen sowie das Auffinden von nicht verwertbaren Bod en- und 
Abbruchmengen. Die Zeitplanung der Erschließung wurde damit verzögert, was unmittel bar 
Auswirkungen auf den zeitlichen Beginn der Grundstücksvergabeverfahren hatte. Die Auswirkungen 
wurden im Wirtschaftsplan 2023 entsprechend berücksichtigt.  
Weiterhin mussten einzelne Erschwernisse des Bauablaufes auch im Jahr 2022 baufeldab hängig 
festgestellt werden. Intensive Regenereignisse sorgen aufgrund der Bodenverhältnisse schnell für  
länger vernässte und damit unpassierliche Baustellenbereiche. Auch die Kampfmittelerkundung en 
und Schadstoffsanierungen prägen weiterhin die Baureifmachungsgeschehnisse in den beid en 
Quartieren. Zugleich konnten nicht so viele Bodenmengen wiederverwertet werden, wie 
ursprünglich angenommen. Somit stieg der Anteil an Böden, die einer Verwertung zugeführt werden 
mussten. Gleichwohl konnte die Vorstufe der Erschließungsmaßnahmen sowohl im  York-, als auch 
im Oxford Quartier ungefähr zur Hälfte des jeweiligen Gesamtumfanges zu Ende 2022  hergestellt 
werden und darüber hinaus im Nordbereich des York-Quartiers sogar bereits der Endstufenausbau 
der Erschließungsstraßen hergestellt werden Insbesondere für das York-Quartier konnten die 
Baumaßnahmen der äußeren Erschließung (hier Anbau an den Albersloher Weg) abgeschlossen 
werden; im Oxford-Quartier wird dies aufgrund Umplanungen des Planungsträgers Stadt M ünster 
erst Mitte des Jahres 2023 begonnen. 
Durch die erweiterten personellen Ressourcen konnte die Businessplanung und die entsprechenden 
Budgetpositionen eingehend betrachtet, ausgewertet und aktualisiert werden. Somit besteht mi t 
dem aktuellen Businessplan eine fachlich deutlich fundiertere Beurteilungsgrundlage zur Verfügung. 
Auch die Berücksichtigung von Abhängigkeiten anderer Entwicklungen, die die zeitliche  
Verfügbarkeit der KonvOY Grundstücke erheblich beeinflussen, konnte mit einem ausreichenden 
Sicherheitsaspekt präziser in die Fortschreibung der wirtschaftlichen Entwicklung eingewob en 
werden. Hauptsächlich betrifft dies die Errichtungszeiträume der äußeren Erschließung der beiden 
Quartiere sowie die Verlagerung der Zentralen Unterbringungseinrichtung für geflüchtete 
Menschen des Landes NRW im York-Quartier.

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LAGEBERICHT KONVOY GMBH  
Anlage IV/7
3 DARSTELLUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS 
A) ERTRAGSLAGE 
Durch die Baureifmachung erfolgt die Schaffung der Grundlagen für die künftigen Erlöse in Form des 
Abverkaufs von entwickelten Grundstücken. Die KonvOY hat derzeit erfolgreich die ersten 
Investorenauswahl- und Grundstücksvergabeerfahren für verschiedene Baufelder durchgeführt. 
Im Jahr 2022 wurden Umsatzerlöse durch entsprechend dem Baufortschritt abgegrenzte Einnahmen 
aus Grundstücksverkäufen (11.312 TEUR, Vj.: 2.693 TEUR) und Kostenerstattungen (1.615 TEUR, Vj.: 
3.265 TEUR) sowie Mieterträge in Höhe von 626 TEUR (Vj.: 723 TEUR) erzielt. Au s Investitions-
zuschüssen und der Auflösung von Rückstellungen resultieren sonstige betriebliche Erträge vo n 
79 TEUR (Vj.: 64 TEUR). 
Aus der Aktivierung von Bauvorbereitungskosten (12.202 TEUR, Vj.: 13.316 TEUR), Fr emd-
kapitalzinsen (786 TEUR, Vj.: 741 TEUR) und angemessenen Teile der Gemeinkosten (474 TEUR; Vj.: 
488 TEUR) resultieren Erhöhungen am Bestand unfertiger Erzeugnisse von 13.462 TEUR (Vj.: 
14.546 TEUR). Analog der Abgrenzung vereinnahmter Erlöse anhand des Baufortschritts s owie aus 
der verlustfreien Bewertung der Grundstücke wurden korrespondierende Bestandsminderungen 
von 13.981 TEUR (Vj.: 6.190 TEUR) abgegrenzt. Per Saldo werden so Bestandsminderung en von 
519 TEUR (Vj.: 8.355 TEUR) ausgewiesen. 
Diesen stehen Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Form von  Energiekosten für 
vermietete Gebäude auf den Vorratsgrundstücken (149 TEUR, Vj.: 125 TEUR), Aufwendu ngen für 
bezogene Leistungen im Zuge der Baureifmachung der Vorratsgrundstücke (12.716 TEUR; 
Vj.: 13.580 TEUR), Personalaufwendungen (564 TEUR; Vj.: 523 TEUR), Abschreibungen auf 
Sachanlagen (6 TEUR, Vj.: 10 TEUR) und sonstige betriebliche Aufwendungen (1.87 8 TEUR; Vj.: 
1.934  TEUR) gegenüber, so dass per Saldo ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von  - 
1.927 TEUR (Vj.: - 1.071 TEUR) erwirtschaftet wurde. 
Nach Verrechnung des Zinsaufwandes (799 TEUR; Vj.: 749 TEUR) ergibt sich ein Ergebnis vor Steuern 
(EBT) von -2.726 TEUR (Vj.: - 1.820 TEUR). 
Nach Abzug sonstiger Steuern (i. W. Grundsteuer) von 144 TEUR (Vj.: 239 TEUR) ergibt sich ein 
Jahresfehlbetrag von 2.869 TEUR (Vj.: - 2.060 TEUR). 
B) VERMÖGENSLAGE 
Die Kaufverträge für die Konversionsflächen York und Oxford wurden im April 2018 abgeschlossen. 
Die KonvOY GmbH ist damit Eigentümerin von ca. 618 Tm² Bruttobauland in den Liegenschaften 
York und Oxford geworden. Die bauplanungsrechtlichen Verfahren sind abgeschlossen. Es b esteht 
Baurecht. 
Für die im Jahr 2018 in das Eigentum der KonvOY GmbH übergegangenen Flächen wurden, inklusive 
der Bauvorbereitungskosten, Anschaffungskosten von 57.732 TEUR verausgabt. Der Kaufvertrag für 
eine weitere Teilfläche von 1.065 m² für einen Kaufpreis von 122.475 EUR wurde im Zusammenhang 
mit dem York-Quartier im Dezember 2019 notariell beurkundet. Die zur Entwickl ung und 
Vermarktung durch die KonvOY GmbH erworbenen Flächen werden nicht langfristig dem 
Gesellschaftszweck dienen. Insofern sind diese dem (kurzfristigen) Umlaufvermögen zuzuordnen.

Anlage IV/8 
Ab dem Geschäftsjahr 2019 macht die Gesellschaft vom Aktivierungswahlrecht des § 255 Abs. 3 Satz 
1 HGB Gebrauch und aktiviert – neben den Bauvorbereitungskosten – Zinsen in den 
Herstellungskosten der zum Verkauf bestimmten Grundstücke, da die Darlehensvereinbarungen mit 
der Stadt Münster eine entsprechende Zweckbindung der Darlehen enthalten und die Zin sen 
ausschließlich während des Zeitpunktes der Herstellung eines verkaufsfähigen Zustandes der 
Grundstücke angefallen sind. Zusätzlich werden ab dem Geschäftsjahr 2019 angemessene Teile der 
allgemeinen Verwaltungskosten aktiviert. Im Geschäftsjahr 2022 wurden Fremdkapitalzinsen von  
786 TEUR sowie Gemeinkosten von 474 TEUR aktiviert. 
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie den sonstigen Vermögens-
gegenständen werden noch abzurechnende Erstattungsansprüche gegen die Bezirksregierung 
Arnsberg von 39 TEUR ausgewiesen. 
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Zahlungen an externe Dienstleister für 
Leistungen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr begonnen wurden und im kommenden J ahr zum 
Abschluss kommen. 
Der Aktiva-Bestand wird insbesondere durch die bei Ankauf im Jahr 2018 aufgenommenen  
Investitionsdarlehen der Stadt Münster i.H.v. 65.000 TEUR finanziert. In 2019 fand keine zusätzliche 
Kreditaufnahme statt. Im Jahr 2020 wurde im Oktober ein Darlehen i.H.v. 10.000 TEUR,  im April 
2021 ein Darlehen über 5.000 TEUR sowie im Juli 2022 ein Darlehen i.H.v.  5.000 TEUR aufge-
nommen. Um den ausstehenden Besitzübergang der weiteren Flächen (Flächen auf York, heute als 
zentrale Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge genutzt) bilanziell abbilden zu kön nen, werden 
für die noch auszuzahlenden Beträge in Höhe von 7.162 TEUR Verbindlichkeiten au sgewiesen, 
nachdem Anfang Januar 2022 ein Teilbetrag i.H.v. 1.838 TEUR entrichtet wurde. 
Per 31.12.2022 werden Steuerrückstellungen für noch nicht veranlagte Grundsteuern von 419 TEUR 
(Vj.: 276 TEUR) sowie sonstige Rückstellungen von 298 TEUR (Vj.: 58 9 TEUR) ausgewiesen. Diese 
enthalten im Wesentlichen Beträge für noch nicht abgerechnete Dienstleistungen Dritter 
(236 TEUR) sowie Personalrückstellungen (42 TEUR). 
Die Gesellschaft hat für die Wohn + Stadtbau GmbH (W+S) die Baureifmachung vo n Grundstücken 
übernommen, die sich im Besitz der W+S befinden. Hierfür hat sie von der W+S in den 
Geschäftsjahren 2019 bis 2022 Anzahlungen von insgesamt 16.634 TEUR erhalten. Entsprechend 
dem Baufortschritt der einzelnen Quartiere wurden hiervon im Geschäftsjahr 2020 4.183 TEUR, im 
Geschäftsjahr 2021 3.265 TEUR und im Geschäftsjahr 2022 weitere 1.614 TE UR als realisierte 
Umsatzerlöse in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Bei der Gesellschaft im 
Geschäftsjahr eingegangene Zahlungen aus dem Verkauf von Grundstücken (19.773 TEUR, Vj.: 
5.800 TEUR) wurden – ebenfalls analog dem Baufortschritt – mit 11.838 TEUR (Vj.: 2.692 TEUR) den 
Umsatzerlösen zugerechnet. Einnahmen, die bis zum Bilanzstichtag nicht als realisierte Erträge 
ausgewiesen werden können, werden als erhaltene Anzahlungen in der Bilanz ausgewiesen. 
Als Entwicklungsgesellschaft muss die KonvOY in wesentlichem Ausmaße in Vorleistungen für den 
Ankauf und die Entwicklung der erworbenen Flächen gehen. Dabei entstehen laufende Belastungen 
(z.B. durch die Zinsansprüche für die Investitionsdarlehen), die insbesondere in den erst en Jahren 
nicht oder zumindest nur in Teilen durch Vermarktungserlöse gedeckt werden können.

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Anlage IV/9
Das Stammkapital der Gesellschaft wurde bereits im Jahr 2019 durch kumulierte Verluste vollständig 
verbraucht. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag steht im Einklang mit d em aktuellen 
Wirtschaftsplan und wird in den Folgejahren sukzessive abgebaut. Da die KonvOY als  
Tochtergesellschaft der Stadt Münster jedoch auf hinreichende Kreditschöpfungsspielräume für die 
Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit zurückgreifen kann, ist die Fortführung der 
Entwicklungstätigkeit der KonvOY trotz dieser vorübergehenden bilanziellen Unterdeckung ni cht 
gefährdet. 
Aus den vorgenannten Entwicklungen ergibt sich zum 31. Dezember 2022 ein  nicht durch 
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 8.170 TEUR; am Bilanzstichtag des Vorjahres betrug der nicht 
durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag 5.301 TEUR. 
C) FINANZLAGE (KAPITALSTRUKTUR, INVESTITIONEN, LIQUIDITÄT) 
Bedingt durch den Bilanzverlust des Rumpfgeschäftsjahres 2017 und den Jahresfehlbetrag aus dem 
Jahre 2018 und die laufenden Maßnahmen der Baureifmachung wurde das ursprüngliche 
Stammkapital von 500 TEUR im Jahr 2019 aufgezehrt. In der Gesellschafterversam mlung vom 
28.02.2019 wurde der Verlust von mehr als des hälftigen Stammkapitals angezeigt. Der schnell e 
Verzehr des Stammkapitals ist typisch für Projekt- und Flächenentwicklungsgesellschaften. Da si ch 
die KonvOY weiterhin im Rahmen des ursprünglich erstellten Wirtschaftsplans bewegt und die 
Liquidität gesichert ist, wurde eine positive Fortführungsprognose attestiert.  
Die Budgets der geplanten Kosten und Erlöse werden auf Jahresebene mit den inv olvierten 
Fachämtern und Dienstleistern abgestimmt. Auf dieser Basis erfolgt die Ableitung der Liquidität der 
Gesellschaft auf Jahres-, Monats- und Wochenebene. Hierin gehen die Finanzierungsbausteine aus 
den bisherigen Darlehensverträgen in Höhe von 85 Mio. EUR ein. Für die KonvOY wurde insgesamt 
ein Kreditrahmen von 90 Mio. EUR durch den Rat der Stadt Münster gebilligt. In sofern ist auch der 
künftige Finanzbedarf durch die noch nicht abgerufenen 5 Mio. EUR sichergestellt. Des Weiteren ist 
die KonvOY GmbH Teil des Cash-Pooling-Verbundes der Stadt Münster. Über den Cash Pool besteht 
für die KonvOY die Möglichkeit, auf zusätzliche Mittel von bis zu 7,5  Mio. EUR, ab dem 01.01.2023 
bis zu 10 Mio. EUR zurückzugreifen. Die Liquiditätsplanung wird kontinuierlich fortgeschrieben und 
mit dem Beteiligungsmanagement der Stadt Münster abgestimmt. Entsprechende Prozesse zu r 
frühzeitigen Anmeldung von Mittelbedarfen und die gesetzlichen Anforderungen zur Vermeidung 
einer Insolvenz werden damit sichergestellt und durch die KonvOY selbst als auch d urch das 
Beteiligungsmanagement der Stadt überwacht.

Anlage IV/10  
Die Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2022 weist per Saldo eine Erhöhung des 
Finanzmittelfonds um 1.813 TEUR (Vj.: Verringerung um 5.700 TEUR) aus: 
 
Der Finanzmittelbestand umfasst neben Bankguthaben und Verbindlichkeiten gegenüber 
Kreditinstituten auch den Saldo der KonvOY GmbH im Cash-Pool der Stadt Münster.  
Die von der KonvOY erzielten Rückflüsse durch die Vermarktung der Flächen fließen in d ie Tilgung 
der mittel- bis langfristig zur Verfügung stehenden Darlehen ein. Dadurch werden gleichz eitig die 
Zinszahlungen sukzessive vermindert. Angestrebt wird nach wie vor eine frühestmögl iche 
Bereitstellung von baureifen Grundstücken unter Beachtung der kaufvertraglichen Regelungen mit 
der BImA, den infrastrukturellen Anforderungen, den Vorgaben des städtebaulichen Vertrags sowie 
den Verfahren zur Grundstücksvergabe. 
 
  
2022 2021 Delta 
T€ T€ T€ 
Ergebnis vor Ertragsteuern 2.869 -                 2.060 -                 809 -                    
Abschreibungen 6                          10                       4 -                         
Operativer Cash-Flow 2.863 -                 2.050 -                 813 -                    
Veränderung der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und 
Leistungen sowie anderer Aktiva 
802                     7.813 -                 8.615                  
Veränderung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegen 
verbundene Unternehmen und Gesellschafter 
524 -                    471                     995 -                    
Veränderung der mittel- und kurzfristigen Rückstellungen 149 -                    306                     455 -                    
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 
sowie anderer Passiva 5.885                  4.196                  1.689                  
Cash-Flow aus Asset-Management 6.014                  2.840 -                 8.854                  
Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 3.151                  4.890 -                 8.041                  
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen 538 -                    10 -                      528 -                    
Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit 538 -                    10 -                      528 -                    
Kreditaufnahmen 5.000                  5.000                  -                      
Kredittilgungen 5.800 -                 5.800 -                 -                      
800 -                    800 -                    -                      
Veränderung des Finanzmittelfonds 1.813                  5.700 -                 7.513                  
Finanzmittelfonds am Geschäftsjahresbeginn: 6.690 -                 990 -                    
Veränderung im Geschäftsjahr: 1.813                  5.700 -                 
Finanzmittelfonds am Geschäftsjahresende: 4.877 -                 6.690 -                 
Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit 
(Vorjahr: Zufluss)

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Anlage IV/11 
4 CHANCEN UND RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG 
A) PROGNOSEBERICHT  
Der Jahresfehlbetrag von 2.869 TEUR für das Jahr 2022 weicht von der Progn ose in der 
Wirtschaftsplanung ab. Der Plan von Anfang 2022 wies einen Jahresüberschuss von 1.055 TEUR aus. 
In der Fortschreibung des Wirtschaftsplans von Anfang 2023 wurde bereits ein Jahresfehlbetrag von 
2.915 TEUR erwartet. Insbesondere die geplanten Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Grundstücken 
wurden aufgrund von Verzögerungen bei der Vertragsabwicklung um 15.208 TEUR unterschr itten. 
Auch bei den Bestandsveränderungen wurden 9.109 TEUR weniger erzielt. Diese Beträge konnten 
im Aufwandsbereich nicht vollumfänglich ausgeglichen werden, so dass es zu einer Abweichung im 
Jahresergebnis von - 3.924 TEUR kommt. 
Auch im Jahr 2023 wird von unverändert hoher Nachfrage nach Grundstücken für d en 
Wohnungsbau und den Einzelhandel ausgegangen. Dies wird durch die qualitativ  und quantitativ 
ausreichende Teilnahme von Investoren bei den bereits durchgeführten Grundstücksvergaben 
bestätigt. Um die Vermarktung und Baureifmachung noch zügiger voran zu bringen, wurden im Jahr 
2021 die Stellen von zwei Quartiersmanager:innen besetzt. 
Die Erlösplanung der KonvOY orientiert sich an den jeweils geplanten Realisierungsabschnitten und 
an den Fortschritten der Kaufvertragsverhandlungen sowie der Begleitung der Umsetzung bis zu m 
Bauantrag. Für das Oxford-Quartier werden in 2023 die Erlöse für den Verkauf des Baufeldes A2 an 
die Stadt Münster erwartet; die Stadt wird dieses Grundstück im Wege des Erbbaurechtes an die 
erfolgreiche Bieterin, eine Wohnungsbaugenossenschaft, weitergeben. Weiterhin wird die Stad t 
Münster ein unbebautes Grundstück erwerben, welches im direkten räumlichen Zusammenhang 
mit städtischen Grundstücken zu eigenen Zwecken entwickelt werden soll. Ferner werden zwei  
Konzeptvergaben zweier Grundstücke im östlichen Areal zu einem Kaufvertrag geführt werden 
können. 
Ebenfalls im Oxford-Quartier werden die konkreten Vertragsverhandlungen mit zwei erfolgreichen 
Bietern aus zwei Konzeptvergaben zu Ende gebracht werden können, so dass hiernach eine  
entsprechende positive Erlössituation vorliegen wird. In 2023 wird ein Baufeld von ei ner 
institutionellen Käuferin zurück erworben, nachdem deren Projektrealisierung aufgegeben wurde, 
um dies einer renditeträchtigen Veräußerung zuführen zu können. 
Für ein kleineres Grundstück für die Errichtung einer Kindertagesstätte mit inkludiertem  
Wohneinheiten wird in 2023 eine Veräußerung an ein Unternehmen des Stadtkonzerns i n die 
Realisierung gebracht werden können; eine entsprechende Erlöserwartung ist im Wirtschaftsplan 
2023 berücksichtigt. Zudem wird ein Grundstück mit einem Bestandsgebäude veräußert werden. 
Zwei weitere für die Entwicklung des York-Quartiers wichtige Vergabeverfahren werden erst in 2024 
zu Umsatzerlösen führen: ein Grundstück für Einzelhandelsnutzungen als Teil des Stadtteilzentrums 
Gremmendorf sowie ein Grundstück mit denkmalgeschütztem Bestandsgebäude. 
Insgesamt werden im Jahr 2023 Erlöse von bis zu 35.830 TEUR erwartet, davon 31.737 TEUR aus der 
Veräußerung von Grundstücken.  
Laut Planung ergibt sich für das Geschäftsjahr 2023 ein Überschuss von 5.182 TEUR . Unter 
Berücksichtigung der geplanten Ergebnisse für die Geschäftsjahre 2023 bis 2026 wird mit der 
Wiederauffüllung des Eigenkapitals im Geschäftsjahr 2024 gerechnet.

Anlage IV/12  
Durch die in den nächsten Jahren zu erwartenden Vermarktungserlöse wird der nicht durch 
Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag wieder ausgeglichen. Zum Ende des Gesamtprojektzeitraumes 
wird eine Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals inklusive Verzinsung mindestens  in 
marktüblicher Höhe angenommen. 
B) CHANCEN  
4.B.1 MARKT 
Als Entwicklungsgesellschaft ist die KonvOY alleinige Ansprechpartnerin für die Vermarktu ng der 
Konversionsflächen in Münster. Somit steuert sie die Potentiale und Chancen der beid en 
Liegenschaften und ermöglicht in den kommenden Jahren attraktive Angebote für de n 
Wohnungsbau in Münster. 
Aufgrund der aktuellen regional stabilen wirtschaftlichen Lage und der anhaltenden hohen 
Nachfrage nach Wohnraum in Münster besteht die Chance, ein gutes Marktumfeld wahrzunehmen. 
Beide Standorte sind gut an die restliche Infrastruktur der Stadt Münster angeschlossen, befin den 
sich in integrierten Lagen der jeweiligen Stadtteile und sind damit überaus attraktiv für Familien und 
Berufstätige, die ihren Lebensmittelpunkt langfristig in Münster sehen. 
4.B.2 CORONA-PANDEMIE 
Die Corona-Pandemie hat die Nachfrage nach Wohnraum in lebenswerten Quartieren nich t 
gebremst. Somit besteht auch für das Oxford- und York-Quartier nach wie vor eine hohe Nachfrage. 
4.B.3 ZINSNIVEAU UND INVESTITIONSBEREITSCHAFT 
Trotz des gestiegenen Zinsniveaus bleibt die Nachfrage nach Immobilien am Markt auf einem hohen 
Niveau. Dies stabilisiert die Nachfrage nach Grundstücken durch die potenziellen Investo ren, 
Bauträger und Entwickler, die sich in den Konzeptvergaben der KonvOY bewerben. Aufgrun d der 
weiterhin hohen Kapitalverfügbarkeit und der allseits gesuchten Anlagemöglichkeiten in Immobilien 
besteht eine hohe Nachfrage bei Bauträgern und Entwicklern, unabhängig vom Grad  der Fremd- 
oder Eigenkapitalfinanzierung. Bezogen auf die Endkäufer der Wohneinheiten verändern sich die 
Nachfragepotenziale einzelner Käufergruppen unterschiedlich; durch Änderung bei der Planung und 
Projektierung der einzelnen Bauprojekte und entsprechende Spielräume bei der Auslob ung der 
Grundstücke kann die Gesellschaft hierauf aber reagieren. 
4.B.4 QUALITÄTEN  
Die KonvOY leistet mit der Konversion und der Umsetzung hoher städtebaulicher Qual itäten einen 
wesentlichen Beitrag dazu, dass es in den Quartieren an beiden Standorten zu einer hohen  
Wohnqualität in Verbindung mit einer ausgewogenen Nutzerstruktur kommen wird. Di es sichert 
langfristig die Stabilität und Resilienz der neuen Quartiere und verbreitert die M öglichkeiten für 
Investitionen der Marktteilnehmer.

KONVERSION MÜNSTER 
LAGEBERICHT KONVOY GMBH  
Anlage IV/13 
4.B.5 ÖFFENTLICHKEIT 
Die KonvOY führt für alle Baufelder einen für alle Marktteilnehmer zugänglichen und transparenten 
Vergabeprozess durch. Ebenso werden die Entwicklungen der beiden Quartiere mit 
Öffentlichkeitsarbeit kommuniziert. Dies bietet die Chance einer hohen Akzeptanz der Projek te 
innerhalb des Mikroumfelds am Standort und nicht zuletzt durch die politi sche und stadtweite 
Öffentlichkeit. Durch innovative städtebauliche Konzepte bieten die Quartiere die Chance, auch 
überregionale Beachtung zu finden.  
4.B.6 FÖRDERUNG 
Die innovativen Entwässerungskonzepte haben bei Oxford zudem die Chance auf Förder mittel 
eröffnet, die die Liquidität der KonvOY zusätzlich entlastet. Weiterhin werden für die Sanierung der 
denkmalgeschützten Mauern der Quartiere Förderungen beantragt. 
4.B.7 VERTRÄGE UND KOSTEN 
Die durch Rückbau und Freilegung entstehenden Kosten sind in die Kaufpreisfindung mi t der BImA 
eingeflossen. Soweit die Information und die Abrechnung zu diesen Kostenpositionen bis zum Jahr 
2025 gewährleistet bzw. fertiggestellt wird, besteht die Möglichkeit einer Nachberech nung von 
Mehrkosten gegenüber der BImA. Hierbei gilt eine „90 zu 10 –Regelung “. Das heißt von diesen 
Kosten trägt die BImA 90 % und 10% die KonvOY. Diese Vertragsregelung eröffnet somit  auch die 
Chance, die wirtschaftlichen Auswirkungen für Gebäudeschadstoffsanierungen und Boden-
sanierungen und somit in der Folge für Kostenüberschreitungen zu mindern. 
Die KonvOY ist gemeinsam mit der Stadt Münster und der W+S GmbH im Rahmen d er 
Kaufvertragsverhandlungen mit der BImA Eigentümerin von zwei sehr großen Flächenarealen zu 
einem wirtschaftlich akzeptablen Kaufpreis geworden. Gegenüber den beiden Konversions-
partnerinnen ist die KonvOY in Verpflichtungen eingetreten, da sie zuständig als Erschließung s-
trägerin für die Baureifmachung auch der Flächen der Stadt Münster und der W+S GmbH ist. 
Letztere hat und wird der KonvOY für diese Leistung entsprechende Vergütungen al s Kosten-
erstattung leisten. Seit dem Geschäftsjahr 2019 hat dies die wirtschaftliche Lage der KonvOY bereits 
gestärkt. Sollten für die Entwicklung der jeweiligen Teilflächen Mehrkosten auftreten, besteht für  
die KonvOY die Chance, diese gegenüber der W+S GmbH geltend zu machen. 
4.B.8 LIQUIDITÄT 
Da Baurecht besteht, sind Vergaben von Grundstücken mit entsprechenden Anzahlungen mögli ch. 
Auf diese Weise besteht die Chance, die Vermarktung frühzeitig zu beginnen, sodass die gewonnene 
Liquidität schnell in den Kapitaldienst und das laufende Geschäft einfließen kann.  
4.B.9 FRISTEN  
Durch das Erreichen der kompletten Teamstärke und der gut eingespielten Zusammenarbei t mit 
den externen Dienstleistern besteht die Chance, die Umsetzungsgeschwindigkeit weiter zu erhöhen. 
Ein bestehendes Prozessmanagement wird kontinuierlich mit allen beteiligten Akteuren fort-
geschrieben, auch die Vergabeprozesse können nun effizienter ausgefahren werden. 
4.B.10 MIETERLÖSE 
Zwischenvermietungen nicht benötigter Gebäude auf den Flächen bieten die Chance, sozialen 
Zwecken gerecht zu werden, die Gebäude durch niederschwellige Nutzung zu erhalten und

Anlage IV/14  
Mieterlöse über den Wirtschaftsplan hinaus zu erwirtschaften, die die Liquidität der Gesel lschaft 
unterstützen. 
C) RISIKEN 
4.C.1 MARKT 
Trotz sich verändernder Bedingungen im Immobilienmarkt (gestiegen Baukosten, höherer 
Energiepreise, höheres Zinsniveau) ist eine Stabilisierung des Marktes in der Stadt Münster 
weiterhin zu erwarten. Für die Wirtschaftlichkeit des Projekts besteht gleichwohl das Risi ko, durch 
nicht zu beeinflussende Veränderung äußerer Rahmenbedingungen in eine noch ungünstig ere 
Marktphase einzutreten. Zudem können komplexere Vergabe- und Prozesssteuerungsverfahren der 
Grundstücksverkäufe das grundsätzliche Marktrisiko zusätzlich verschärfen. Die zügige Vergabe der 
Flächen hat somit wirtschaftlich absolute Priorität. Jedoch bestehen durch die hohe Auslastung des 
Baugewerbes Kosten- und Zeitrisiken. Diese werden durch faire, transparente und zeitlich 
gestaffelte Vergabeverfahren gemindert. 
4.C.2 CORONA-PANDEMIE 
Die Corona-Pandemie führte seit 2020 immer wieder zu Unterbrechung oder Verlan gsamung der 
Abbruch- und Erschließungsarbeiten in beiden Quartieren. Zum Stand heute sind kei ne weiteren 
Verzögerungen oder höhere Planungsaufwendungen zu befürchten. Weitere Einschränkungen sind 
jedoch auch künftig möglich. 
4.C.3 UKRAINE-KRIEG 
Auch der kriegerische Konflikt im Osten Europas führte zu erheblichen Auswirkungen auf das 
Baugeschehen in den beiden Quartieren. Aufgrund der sofortigen spürbaren Verteuerung der 
Kraftstoffpreise und der unmittelbaren Unterbrechung von Materiallieferungen hatten und  haben 
alle beteiligten Baufirmen entsprechende Hinweise zur drohenden Verteuerung der eigentl ich 
preislich fixierten Bauleistungen angekündigt. Auch wenn hiernach eine Störung der 
Geschäftsgrundlage vorliegt, bleibt der KonvOY als Bauherrin letztlich nur eine aufwendige 
einzelfallbezogene Prüfung von verteuerten Leistungen oder Umplanungen zeitl icher oder 
funktionaler Alternativen. Die große Kostenunsicherheit des Bausektors verursacht p otenziell 
zudem schwierige bis unmögliche Zusicherung von Kosten bei kommenden Bauvergaben.  
4.C.4 QUALITÄTEN  
Bei der Grünflächen- und Erschließungsplanung wurden von der Stadt Münster vergleichswei se 
hochwertige Konzepte anvisiert. Die hieraus resultierenden tendenziell hohen Umsetzungskoste n 
muss die KonvOY durch die Grundstücksvermarktung refinanzieren. Vor dem Hintergrund, dass auch 
wohnungspolitische Ziele bei der Quartiersentwicklung erfüllt werden müssen und die Gru nd-
stückspreise davon mitbestimmt werden, birgt dies das Risiko einer Gewinnabschmelzung im 
Vergleich zum Marktdurchschnitt von Flächenentwicklern. 
4.C.5 ÖFFENTLICHKEIT 
Die Einbindung und Kommunikation mit der Öffentlichkeit und der Politi k birgt das Risiko, dass die 
zeitaufwendigen Entwicklungsprozesse der Quartiere durch veränderte politische oder öffentliche 
Schwerpunktsetzungen beeinflusst werden. Verzögerungen durch Umplanungen haben 
Wechselwirkung mit der Liquidität und dem Ertrag der Gesellschaft.

KONVERSION MÜNSTER 
LAGEBERICHT KONVOY GMBH  
Anlage IV/15 
4.C.6 FÖRDERUNG 
Für die gewährten Fördermittel für die besondere Regenwasserbewirtschaftung im Oxford-Quartier 
in Höhe von rd. 1.600 TEUR sind die jeweiligen Nebenbestimmungen öffentlicher  
Fördermittelrichtlinien zu beachten. Dies umfasst auch umfangreiche Vorschriften zur Vergabe, zur 
Dokumentation und zum Nachweis der entsprechenden Bauleistungen. Das Risiko von 
Mittelrückforderungen trägt die Stadt Münster, die als Dienstleisterin der KonvOY zudem ein 
professionelles Fördermittelmanagement sicherstellt. Eine Verlängerung des Durchführun gs-
zeitraums der Maßnahme wurde mittlerweile durch den Fördermittelgeber bewilligt. Finan zielle 
Auswirkungen bestehen zum heutigen Zeitpunkt nicht. 
4.C.7 VERTRÄGE UND KOSTEN 
Die KonvOY ist Verpflichtungen zur Bereitstellung fertiger Bauflächen eingegangen. Für d ie 
Konversionspartnerin W+S GmbH besteht die Pflicht, innerhalb einer Frist von fünf Jahren die 
Fertigstellung von Wohnungen auf einzelnen Teilflächen zu realisieren. Sollt e die Entwicklung und 
die Bereitstellung dieser Flächen sich verzögern, sind Kompensationen nicht auszuschließen. 
Als Entwicklungsträgerin bestehen für die KonvOY zudem Kosten- und Vergaberisiken aufgrund der 
allgemeinen Preisentwicklung. Die durch die KonvOY erstellten verkehrs- und  entwässerungs-
technischen Anlagen samt der ggf. notwendig gewordenen Anpassungsmaßnahmen sowie d er 
öffentlichen Grünflächen im Vertragsgebiet werden nach Abschluss der Maßnahme der Stadt 
Münster unentgeltlich übertragen. Die KonvOY ist daher darauf angewiesen, dass die 
Preisgestaltung bei der Vermarktung eine entsprechende Kompensation durch die Abnehmenden 
sicherstellt. Die Vertrags- und Preisrisiken werden über ein entsprechend intensives Contro lling 
stetig analysiert, um regelmäßig notwendig gewordene Anpassungen rechtzeitig umsetz en zu 
können. 
In Bezug auf die Rückzahlung der unvorhersehbaren Rückbau- und Freilegungskosten du rch die 
BImA gemäß der vereinbarten „90 zu 10 –Regelung “ besteht das Risiko, dass die BImA einzelne 
Rückerstattungsansprüche nicht anerkennt bzw. der enge Zeitplan eine von den vertraglichen 
Regelungen abweichende Vorgehensweise notwendig macht. Die zusätzlich erwarteten Kosten 
dieser Positionen sind in der Wirtschaftsplanung eingepreist, um solche Fälle abzudecken. 
Die Quantität und die Qualität der bei der Baureifmachung anfallenden Boden- u nd Betonmassen, 
bestimmen deren Wiederverwertungsmöglichkeiten. Dies ist ebenso ein nicht gänzlich 
vorhersehbarer Kostenfaktor wie die Entsorgung der nicht verwendbaren Massen. Ein im Jahr 2020 
begonnenes umweltrechtliches Verfahren gegen ein mit der Entsorgung beauftragtes Unternehmen 
ist mittlerweile von der Strafverfolgungsbehörde eingestellt worden. Dies belegt aber die 
wirtschaftlichen Risiken des Kostenfaktors Bodenverwertung. 
4.C.8 LIQUIDITÄT 
Die Risiken der Liquidität sind eng mit der zeitlichen Einhaltung der Vermarktun gsplanung und mit 
den Risiken durch Kostenüberschreitungen sowie durch den Aufwand an Kampfmittelerkundungen 
und Gebäude- und Bodensanierungen verbunden. Durch weitere Mittelabrufe von Darleh en 
(5.000 TEUR zum Berichtszeitpunkt) und die Partizipationsoption am Cash Poo l der Stadt in Höhe 
von 10.000 TEUR ist eine zusätzliche Liquidität von insgesamt 15.000 TEUR sichergestellt.

Anlage IV/16  
4.C.9 FRISTEN  
Terminrisiken können sich aus der Koordinierung der verschiedenen Bauabläufe ergeben. Da es sich 
um Brachflächen handelt, die über mehrere Jahrzehnte intensiv militärisch genutzt wurden, si nd 
weiterhin Bodenbelastungen und Kampfmittel auf dem Gelände wahrscheinlich. Deren Räumun g 
kann zu Verzögerungen bei der Entwicklung und der Vermarktung der Flächen führen. Zum 
Berichtszeitpunkt sind bereits Veränderungen am geplanten Baustellenablauf eingetreten. Hieraus 
resultiert eine geringere Geschwindigkeit bei der Vermarktung. Diese Verzögerungen wurden im  
Wirtschaftsplan bereits berücksichtigt. Gleichwohl ist ein Großteil der auf- bzw. abz ubrechenden 
Oberflächen und Gebäude bereits durchgeführt worden. 
Weitere Terminrisiken können aus den aktuellen Zwischennutzungen des Landes NRW und aus den 
Vermietungen der Stadt Münster auf dem Gelände York resultieren. Bezüglich der vormali gen und 
durch Kaufvertrag an KonvOY übertragenen Nutzungsüberlassung der Bestandsgebäude für die 
zentrale Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete bestehen zeitliche Risiken der späteren 
Beendigung der Nutzung. Dies hat entsprechend Auswirkungen auf den Ablauf des Er-
schließungsbaus und auf die Vermarktung dieser Teilflächen. Da die Gesellschafterin Stadt Münster 
die Projektsteuerung der Verlagerung an einen Alternativstandort innehat, reduziert sich das Risiko 
jedoch auf externe Faktoren während des entsprechenden Bauleitplanverfahrens und des 
Baugeschehens. 
4.C.10 VERMIETUNGEN / NUTZUNGSÜBERLASSUNGEN 
Die Zwischenvermietungen verursachen Verwaltungsaufwand und können die Entwicklung 
einzelner Teilbereiche der Quartiere behindern. Dienstleister sind deshalb mit dem M ieter-
management beauftragt.  
 
Münster, den 15.05.2023 
 
…………………………. . 
Stephan Aumann 
Geschäftsführer

Anlage A

1303 Zeichen

Anlage A zur V/0411/2023 
Kurzüberblick 
Die KonvOY GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster.  
Gemäß § 9.3 c) und e) des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung u. a. zu-
ständig für die Beschlussfassung über: 
- die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses 
- die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates. 
Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung  
der KonvOY GmbH ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen 
und Wirtschaft notwendig 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Bekanntmachung der Ergebnisse des Jahresabschlusses 2022 der KonvOY GmbH, einer 
100%igen Tochtergesellschaft der Stadt Münster und Ermächtigung des Vertreters der Stadt 
Münster zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
k.A. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Beschlussvorlage

5426 Zeichen

V/0411/2023 
V/0411/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Jahresabschluss 2022 der KonvOY GmbH (KonvOY) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversamml ung der KonvOY wird ermächtigt 
folgende Entscheidungen zu treffen:  
 
1. Der Jahresabschluss der KonvOY (Bilanz, GuV, Anhang) und der Lagebericht zum 
31.12.2022 für das Geschäftsjahr 2022 (s. Anlage 1) wird festgestellt. 
 
2. Der Jahresfehlbetrag per 31.12.2022 in Höhe von 2.869.461,11 € wird in den Verlustvortrag 
eingestellt und auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
3. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers (Beratungs -und Prüfungsgesellschaft BPG mbH Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft, Münster) über die Prüfung des Jahresabschlusses und des 
Lageberichts der KonvOY GmbH für das Geschäftsjahr 2022 werden zur Kenntnis genom-
men. 
 
4. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der KonvOY werden für das Geschäftsjahr 2022 
Entlastung erteilt. 
 
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
05.09.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Gericke 
Telefon: 492-2014 
GerickeH@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0411/2023 
Begründung: 
 
Die KonvOY ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Gemäß § 9.3 lit c) und lit e) des 
Gesellschaftsvertrages obliegt der Gesellschafterversammlung u. a. die Beschlussfassung über die 
Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses sowie über die Entlastung 
der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates. 
 
 
Bilanz 
Die KonvOY schließt das Geschäftsjahr 2022 mit einer Bilanzsumme von 99.080 T€ (VJ: 96.482 T€) 
ab. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich keine signifikanten strukturellen Veränderungen ergeben.  
Die Aktivseite ist weitgehend durch die Position „Unfertige Erzeugnisse“ (Vorräte) geprägt; diese be-
inhaltet die zur Veräußerung bestimmten Grundstücke und Gebäude sowie in diesem Zusammen-
hang aktivierte Kosten. Zudem wird der kumulierte „Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag“ in 
Höhe von 8.170 T€ ausgewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöht sich dieser um 2.869 T€.  
 
Auf der Passivseite ist gem. § 42 Abs. 3 GmbHG die Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber 
Gesellschaftern“ ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag ist auf Grund von Tilgungen an die Stadt Münster 
ein Rückgang auf 69.606 T€ (VJ: 72.536 T€) zu verzeichnen. In den „Erhaltenen Anzahlungen auf 
Bestellungen“ sind u.a. vereinnahmte Zahlungseingänge aus dem Verkauf von Baugrundstücken er-
fasst. Diese Bilanzposition erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 7.952 T€ auf 19.891 T€. 
 
Gewinn- und Verlustrechnung  
Das abgelaufene Wirtschaftsjahr ist von einem erkennbar höheren Geschäftsvolumen geprägt. Es 
wurden weitere Investorenauswahl- und Grundstücksvergabeverfahren für verschiedene Baufelder 
durchgeführt. Die Umsatzerlöse lagen zwar mit 13.597 T€ um 6.901 T€ über dem Vorjahreswert, blie-
ben dennoch unter dem Planansatz.  
 
Das deutlich negative Ergebnis ist u.a. darauf zurückzuführen, dass es bei geplanten größeren 
Transaktionen zu Verzögerungen kam. U rsächlich dabei sind u.a. Planungsänderungen, rechtliche 
Fragestellungen und Abstimmungen mit Fachbehörden gewesen.  
 
Der Jahresfehlbetrag beläuft sich im Geschäftsjahr 2022 auf 2.869 T€ (VJ: 2.060 T€).  
Auf Basis der aktuellen Wirtschaftsplanung wird für das Geschäftsjahr 2023 ein Gewinn in Höhe von 
5.182 T€ erwartet. Dieser könnte nach der bisherigen Vorschau auf das Jahresende auch niedriger 
ausfallen. Im Geschäftsjahr 2024 rechnet die Gesellschaft mit einer positiven Entwicklung des Eigen-
kapitalwerts.  
Trotz der bilanziellen Unterdeckung ist die Fortführung der Entwicklungstätigkeit der KonvOY aktuell 
nicht gefährdet. Zum einen beinhaltet der Wirtschaftsplan eine positive Prognose und zudem werden 
die von der KonvOY aufgenommenen Darlehn ausschließlich von der Gesellschafterin Stadt Münster 
zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus besteht ein Kreditschöpfungsspielraum durch die Teilnahme 
am Cash-Pooling der Stadt Münster. 
 
Ausführliche Informationen zum Geschäftsjahr sind dem Jahresabschluss 2022 und dem Lagebericht 
(Anlage 1) zu entnehmen. Der Aufsichtsrat der KonvOY hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 über die 
o.g. Beschlusspunkte beraten und der Gesellschafterversammlung der KonvOY die Beschlussfas-
sung empfohlen (s. Anlage 2). 
 
 
 
 
Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss 
 
Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die Beratungs-und Prüfungsgesellschaft BPG mbH Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwendun-
gen gegen oder zusätzliche Hinweise zum Jahresabschluss der KonvOY ergeben. Nach Durchsicht

- 3 - 
V/0411/2023 
des vorgelegten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresab-
schlussberichtes erscheint der Jahresabschluss als plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvoll-
ziehbares Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KonvOY zum Bilanzstichtag. 
 
 
 
 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Jahresabschluss und Lagebericht 2022 
Anlage 2: Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 010/2023 zum Jahresabschluss 2022

Anlage 2_Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 010-2023 zum Jahresabschluss 2022

6739 Zeichen

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/33 /9 /20 /5 /9 /15 /15 /60 □ □□ /62 /63 /15 /4 /5 /12 □ /13 /5 /9 /7 /6 □ □ □ □ □ □ □ □ □□ /64 /4 /5 /65 □ /13 /5 /9 /7 /6 □□ □ /66 /4 /11 /34 /62 /64 □ /67 /30 /68 /69 □
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/36 /56 /40 /78 □ /38 /37 /56 □ /95 /91 /76 /91 /96 /76 /96 /97 /96 /91 □ /40 /44 /57 □ /77 /40 /46 □ /86 /37 /46 /52 /39 /98 /57 /36 /46 /99 /40 /39 /56 □ /96 /97 /96 /95 □ /87 /47 /56 /78 /37 /36 /56 /40 /78 /37 /41 /76 □
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/95 /76 □ /80 /37 /56 □ /88 /37 /56 /49 /52 /39 /36 □ /77 /37 /46 □ /55 /49 /56 /36 /46 /52 /39 /40 /57 /36 /46 /38 /56 /58 /57 /37 /56 /46 □ /58 /82 /37 /56 □ /77 /49 /37 □ /51 /56 /58 /57 /44 /41 /78 □ /77 /37 /46 □ /92 /40 /39 /56 /37 /46 /40 /82 /46 /52 /39 /83 /44 /46 /46 /37 /46 □ /89 /44 /45 □ /95 /91 /76 /91 /96 /76 /96 /97 /96 /96 □ /44 /41 /77 □ /77 /37 /46 □ /94 /40 /90
/78 /37 /82 /37 /56 /49 /52 /39 /36 /46 □ /77 /37 /56 □ /108 /47 /41 /87 /109 /110 □ /86 /45 /82 /100 □ /57 /58 /56 □ /77 /40 /46 □ /86 /37 /46 /52 /39 /98 /57 /36 /46 /99 /40 /39 /56 □ /96 /97 /96 /96 □ /48 /37 /56 /77 /37 /41 □ /89 /44 /56 □ /108 /37 /41 /41 /36 /41 /49 /46 □ /78 /37 /41 /47 /45 /45 /37 /41 /76 □ □
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/104 /76 □ /80 /37 /56 □ /86 /37 /46 /52 /39 /98 /57 /36 /46 /57 /58 /39 /56 /44 /41 /78 □ /44 /41 /77 □ /77 /37 /45 □ /43 /44 /57 /46 /49 /52 /39 /36 /46 /56 /40 /36 □ /77 /37 /56 □ /108 /47 /41 /87 /109 /110 □ /86 /45 /82 /100 □ /48 /37 /56 /77 /37 /41 □ /57 /58 /56 □ /77 /40 /46 □ /86 /37 /46 /52 /39 /98 /57 /36 /46 /99 /40 /39 /56 □ /96 /97 /96 /96 □ /105 /41 /36 /90
/83 /40 /46 /36 /44 /41 /78 □ /37 /56 /36 /37 /49 /83 /36 /76 □
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/75 /75 /76 □ /111 /49 /41 /40 /41 /89 /49 /37 /83 /83 /37 □ /43 /44 /46 /48 /49 /56 /53 /44 /41 /78 /37 /41 /79 □
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/53 /37 /49 /41 /37 □
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Anlage 2 zur Vorlage V/0411/2023

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/4 /5 /6 /7 /8 /9 /10 /11 /9 /6 /12 □ 
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/14 /15 /16 □ /17 /18 /19 /20 /21 /22 /23 /24 /20 /16 /25 /24 □ /26 /21 /27 /27 /24 □ /28 /18 /16 □ /29 /15 /26 /26 /24 /26 /21 /20 /30 □ /31 /25 /20 /20 □ /31 /15 /16 □ /32 /33 /26 □ /31/15 /16 □ /34 /15 /20 /22 /23 /35 /19 /24 /20 /19 /36 /23 /16 /18 /26 /37 □ /25 /18 /19 /37 /15 /20 /24 /15 /38 /38 /24 /15 □ /39 /25 /23 /16 /15 /20 /25 /40 /20 /22 /23 /38 /18 /20 /20 □ /28 /18/27 □ 
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/24 /18 /26 /37 /20 /55 □ /18 /26 /31 □ /51 /16 /36 /19 /18 /26 /37 /20 /37 /15 /20 /15 /38 /38 /20 /22 /23 /25 /19 /24 □ /27 /40 /56 /30 □ /54 /51 /34 /30 □ /50 /36 /26 /20 /24 /15 /16 /57 □/37 /15 /49 /16 /36 /19 /24 □ /18 /26 /31 □ /27 /21 /24 □ /31 /15 /27 □ /18 /26 /15 /21 /26 /37 /15 /20 /22 /23 /16 /35 /26 /52 /24 /15 /26 □ /54 /15 /20 /24 /35 /24 /21 /37 /18 /26 /37 /20 /55
/32 /15 /16 /27 /15 /16 /52 □ /32 /15 /16 /20 /15 /23 /15 /26 □ /58 /18 /16 /31 /15 /26 /43 □ □ 
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Beratungsverlauf (1)

19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Albersloher Weg

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Details

Aktenzeichen
V/0411/2023
Typ
Vorlagen
Datum
27.07.2023
Erstellt
10.07.2023 14:33