V/0411/2023
Jahresabschluss 2022 der KonvOY GmbH (KonvOY)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1_ Jahresabschluss und Lagebericht 2022
71568 Zeichen
KonvOY GmbH Münster Bilanz zum 31. Dezember 2022 A K T I V S E I T E 31.12.2022 31.12.2021 EUR TEUR A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 121.482,00 18 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 428.528,35 0 550.010,35 18 II. Finanzanlagen Beteiligungen 1.224,32 1 B. UMLAUFVERMÖGEN I. Vorräte Unfertige Erzeugnisse 90.310.324,87 90.829 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 6.680,59 7 2. Sonstige Vermögensgegenstände 39.361,09 5 46.041,68 12 C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2.334,40 321 D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 8.170.155,69 5.301 99.080.091,31 96.482 Anlage I/1 Anlage 1 zur Vorlage V/0411/2023 P A S S I V S E I T E 31.12.2022 31.12.2021 EUR TEUR A. EIGENKAPITAL I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00 500 II. Verlustvortrag -5.800.694,58 -3.741 III. Jahresfehlbetrag -2.869.461,11 -2.060 IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 8.170.155,69 5.301 0,00 0 B. RÜCKSTELLUNGEN 1. Steuerrückstellungen 419.400,00 276 2. Sonstige Rückstellungen 298.100,00 590 717.500,00 866 C. VERBINDLICHKEITEN 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 45,55 0 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 19.890.569,00 11.939 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.195.807,36 1.875 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 207 5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 69.605.810,13 72.536 6. Sonstige Verbindlichkeiten 7.613.508,58 9.002 98.305.740,62 95.559 D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 56.850,69 57 99.080.091,31 96.482 Anlage I/2 KonvOY GmbH Münster Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022 2022 2021 EUR TEUR 1. Umsatzerlöse 13.596.844,34 6.696 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen -518.957,28 8.355 3. Sonstige betriebliche Erträge 78.748,89 49 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 149.096,34 125 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 12.486.179,20 13.580 12.635.275,54 13.705 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 361.765,58 320 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 202.723,44 204 - davon aus Altersversorgung 36.354,06 EUR (Vorjahr 36 TEUR ) 564.489,02 524 6. Abschreibungen 6.085,41 10 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.877.622,41 1.933 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 798.700,68 749 - davon an verbundene Unternehmen 798.700,68 EUR (Vorjahr 749 TEUR ) 9. Ergebnis nach Steuern -2.725.537,11 -1.821 10. Sonstige Steuern 143.924,00 239 11. Jahresfehlbetrag -2.869.461,11 -2.060 Anlage II Anlage III/1 ANHANG KONV OY GMB H ZUM JAHRESABSCHLUSS PER 31.12.2022 Konversion Münster Oxford und York I nhalt 1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss .............................. ....................................................... 2 2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ..................... ................................................................. 2 3 Erläuterungen zur Bilanz .................................... ............................................................................. 3 4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung .......................... ................................................ 5 5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen ............................ ................................................................... 6 6 Sonstige Angaben ....................................... ..................................................................................... 6 6.1 Zusammensetzung der Organe .................................... ........................................................... 6 6.2 Vergütung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates ........................... ............................ 7 6.3 Arbeitnehmer .......................................... ................................................................................ 7 6.4 Honorar des Abschlussprüfers ................................. ............................................................... 8 6.5 Konzernzugehörigkeit ................................... ........................................................................... 8 6.6 Vorschlag zur Ergebnisverwendung ............................... ......................................................... 8 6.7 Nachtragsbericht .......................................... ........................................................................... 8 Anlage III/2 1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die KonvOY GmbH mit Sitz in Münster ist im Handelsregister des Amtsgeri chts Münster unter der Nummer HRB 16654 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verbesserung der Wohnraumversorgung in Münster durch Entwicklung der Konversionsflächen der Grundstücksareale der ehemaligen York- und Oxford-Kaserne. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 26 7 Abs. 2 HGB. Die Rechtsfolgen der Merkmale treten gemäß § 267 Abs. 4 HGB noch nicht ein , da diese erstmalig überschritten wurden. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Beachtung des § 108 Abs. 1 Ziffer 8 der Gemeindeordnung und aufgrund der Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den Vo rschriften des GmbH-Gesetzes. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den §§ 266 bzw. 275 HGB gegliedert. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte trotz des ausgewiesenen nicht du rch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages von 8.170 TEUR (Vj.: 5.301 TEUR) unter Zugrundelegung der Fortfü hrung der Unternehmenstätigkeit, da der Wirtschaftsplan der Gesellschaft eine entsprechend positive Unternehmensprognose ausweist. Die im Vorjahr angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethodik wird im Geschäftsjahr 2022 unverändert fortgesetzt. Beginnend ab dem Geschäftsjahr 2020 werden vereinnahmte Verkaufserlöse und Kostenerstattungen entsprechend dem Baufortschritt als realisiert angesehen und als Umsatzerlöse bilanziert. Der Baufortschritt wird als Quote aus den bis zum Bilanzstichtag aufgewendeten und gemäß Wirtschaftsplan insgesamt erwarteten Anschaffungs- und Herstellungskosten ermittelt. Kor respon- dierend hierzu erfolgt der Ausweis analog abgegrenzter Bestandsminderungen in der Posi tion „Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen“ in der Gewinn - und Verlustrechnung. Auf bereits im Geschäftsjahr 2019 vereinnahmte Kostenerstattungen wurde diese Methodik erstmals in 2020 analog angewendet. Im Geschäftsjahr 2022 resulti eren hieraus die folgenden Umsatzerlöse: Quartier YORK Quartier OXFORD Summe € € € Verkaufserlöse Einnahmen 2022 16.400.000 3.373.260 19.773.260 Baufortschritt 51,90% 64,00% abgegrenzte Erträge aus Einnahmen 2022 8.503.400 2.306.022 10.809.422 abgegrenzte Erträge aus Einnahmen der Vorjahre 466.339 36.701 503.040 realisierte Umsatzerlöse 8.969.739 2.342.723 11.312.462 Kostenerstattungen Einnahmen 2022 1.105.800 - 1.105.800 Baufortschritt 51,90% 64,00% abgegrenzte Erträge aus Einnahmen 2022 573.357 - 573.357 abgegrenzte Erträge aus EInnahmen der Vorjahre 955.394 86.035 1.041.429 realisierte Umsatzerlöse 1.528.751 86.035 1.614.786 Summe 10.498.490 2.428.758 12.927.248 Anlage III/3 Diesen Umsatzerlösen stehen Bestandsminderungen von 14.097.747 EUR (Vj.: 6.190.3 12 TEUR) entgegen. Des Weiteren weist die Gesellschaft entsprechend § 42 Abs. 3 GmbHG Verbindlichkeiten gegenüber ihrer Gesellschafterin als separate Bilanzposition aus. Der Ansatz des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die bezüglich der abnutzbaren Sachanlagen um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert werden. Dabei richten sich die Abschreibungssätze nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die durch die Gesellschaft erworbenen und zum Verkauf bestimmten Grundstücke und Gebäude werden zu Anschaffungskosten im Umlaufvermögen bilanziert, da sie die Voraussetzu ngen des § 247 Abs.2 HGB nicht erfüllen. Bauvorbereitungskosten für diese Grundstücke werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und zusammen mit den Anschaffungskosten für die Grundstücke und Gebäude bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Nicht oder nicht vollständig werthaltige Forderungen werden ggf. wertberichtigt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Vom Aktivierungswahlrecht bezüglich aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge wird kein Gebrauch gemacht. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllun gsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Hierbei werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden - soweit vorhanden - abgezinst. Die Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling gegenüber der Gesellschafterin Stadt M ünster sind zusammen mit Forderungen und Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsverrechnungen un ter den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen. Sämtliche Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzte n Beträge erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. 3 Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich unmittelbar aus dem Anlag enspiegel, der dem Anhang als Anlage (Seite 9 bis 10) beigefügt ist. Die Gesellschaft hat sich im Jahre 2018 an der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (Düsseldorf) beteiligt. Ihr Anteil am Stammkapi tal beträgt mittlerweile 0,33 %. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 der NRW.URBAN KE Gm bH endet mit einem Eigenkapital von 307 TEUR (Vj.: 101 TEUR) und einem Jah resüberschuss von 7 TEUR (Vorjahr: Überschuss 13 TEUR). Im Geschäftsjahr 2022 wurden Investitionen in das Sachanlagevermögen von 538 TEUR (Vj.: 10 TEUR) getätigt; der Betrag verteilt sich mit 408 TEUR auf Anlagen im Bau und mit 113 TEUR auf Büro- und Geschäftsausstattung. Im April 2018 sind die Grundstückskaufverträge hinsichtlich der ehemaligen York- und Oxford-Kaserne beurkundet worden. Besitz, Gefahren, Nutzen und Lasten dieser zum Verkauf bestimmten Grundstücke gingen am 4. Oktober 2018 auf die KonvOY über. Es handelt sich sowohl um bebaute wie auch unbebaute Grundstücke, teilweise erschlossen, teilweise noch nicht erschlossen. Die Anlage III/4 Bauvorbereitungskosten betreffen alle den zu vermarktenden Grundstücken direkt zuzuordn ende Kosten, die mit der Herstellung der Vermarktbarkeit einhergehen, z.B. Planungs-, Herrichtungs- und Erschließungskosten. Laufende Unterhalts- und Betriebskosten sind nicht aktiviert, s ondern in der Gewinn- und Verlustrechnung im Aufwand ausgewiesen. Der Gesamtausweis hat sich im Geschäftsjahr 2022 wie folgt entwickelt: Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen eine weitere Tochtergesellschaft der Stadt Münster. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen die Bezirksregierung Arnsberg aus der Weiterberechnung von Dienstleistungen von 5 TEUR (Vj.: 5 TEUR) aktiviert. Das Stammkapital ist voll eingezahlt. Die Steuerrückstellungen betreffen noch nicht veranlagte Grundsteuern für die Vorratsgrundstücke. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für bereits erhalten e, aber noch nicht abgerechnete Dienstleistungen (237 TEUR, Vj.: 531 TEUR), Personalrüc kstellungen (42 TEUR, Vj.: 34 TEUR) sowie für Kosten der Erstellung und Prüfung d es Jahresabschlusses (21 TEUR, Vj.: 25 TEUR) zusammen. Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten ergibt sich unmittelbar aus dem Verbindlich - keitenspiegel, der dem Anhang als Anlage (Seite 11) beigefügt ist. Unter den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden vereinnahmte Zahlungseingänge aus dem Verkauf von Baugrundstücken von Erwerbern sowie Kostenerstattungen von der Wo hn + Stadtbau GmbH, Münster, ausgewiesen, die aufgrund des Baufortschritts in den einzelnen Quartieren noch nicht als Umsatzerlöse auszuweisen waren. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber weiteren Tochtergesellschaften der Stadt Münster. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 69.605.810,13 EUR (Vj.: 72.536 TEUR) betreffen drei im Jahre 2018 und jeweils ein im Jahr 2020, im Jahr 2021 und im Jahr 2022 von der Quartier YORK Quartier OXFORD Summe € € € Vortrag aus 2021 48.022.505,17 42.806.776,98 90 .829.282,15 Bestandsveränderungen 2022 Bestandserhöhungen Grunderwerb - - - Management, Beratung 159.752,30 160.931,88 320.684,18 Folgekosten Qualitäten 25.550,15 560,14 26.110,29 Herrichtung 1.673.727,53 3.840.482,61 5.514.210,14 Erschließung 5.142.998,23 690.115,20 5.833.113,43 Grünzüge 59.784,14 - 59.784,14 Vermessung 1.127,00 8.809,05 9.936,05 Aktivierte Finanzierungskosten 478.172,65 30 8.295,55 786.468,20 Gebäudeaufwertung 19.118,92 11.555,86 30.674,78 Substanzerhalt 222.577,45 184.624,13 407.201,58 Aktivierte Gemeinkosten 271.852,12 201.871,11 473.723,23 8.054.660,49 5.407.245,53 13.461.906,02 Bestandsverminderungen abgegrenzte Bestandsverminderungen 10.821.915,00 3 .275.832,00 14.097.747,00 Verlustfreie Bewertung - 116 .883,70 - 116.883,70 - 10.821.915,00 3.158.948,30 13.980.863,30 Saldo 2022 2.767.254,51 - 2.248.297,23 51 8.957,28 - 31.12.2022 45.255.250,66 45.055.074,21 90.310.324, 87 Anlage III/5 Gesellschafterin Stadt Münster aufgenommene Darlehen in Höhe von 64.700 TEUR (Vj.: 65.500 TEUR), Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling in Höhe von 4.877 TEUR (Vj.: 6 .690 TEUR) sowie saldierte Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 28 .422,34 EUR (Vj.: 346 TEUR). Die Gesellschafterdarlehen mit einem Gesamtvolumen von (ursprünglich) 8 5.000 TEUR wurden im Geschäftsjahr planmäßig in Höhe von 5.800 TEUR (Vj.: 5.800 TEUR) getilgt. Zu Gunsten verbundener Unternehmen bestehen nachfolgende Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB (Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen) in Form von gesamtschuldnerischen Haftungen sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen etc., zu denen auch auf die Ausführungen im L agebericht verwiesen wird. Die Kaufverträge mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beinhalten eine gesamt- schuldnerische Haftung der jeweiligen Käuferinnen (Stadt Münster, KonvOY GmbH, Wohn + Stadtbau GmbH), die zwischen den Käuferinnen im Innenverhältnis entsprechend den jeweiligen Eigentums - flächen aufgeteilt ist. Auf die Konversionspartnerinnen entfallen ca. 17 % der Kasernengesamtflächen. Die Kaufverträge mit der BImA enthalten etliche bedingte und unbedingte Variabl en in unterschied- licher Hinsicht (z.B. Zeit, Raum, Bebauungsart etc.), die sich sowohl zu Gunsten der Käuferinnen wie auch zu ihren Lasten auswirken können; die gesamtschuldnerische Haftung wird auf einen niedri gen zweistelligen Millionenbetrag geschätzt und entfällt im Wesentlichen auf die Konv ersions- partnerinnen. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Konversionspartnerinnen wird nicht mit ein er Inanspruchnahme gerechnet. Zudem sind die durch die KonvOY zu erstellenden verkehrs- und entwässerungstechnischen Anlagen samt der ggf. notwendig werdenden Anpassungsmaßnahmen sowie der öffentlichen Grünflächen im Vertragsgebiet nach Abschluss der Maßnahme unentgeltlich auf die Stadt Münster zu übertragen. Die KonvOY GmbH ist daher darauf angewiesen, dass die Preisgestaltung bei der Vermarktung der Grundstücke einen entsprechenden Ausgleich dieser Kosten sicherstellt. 4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die im Geschäftsjahr 2022 wie auch im Vorjahr erzielten Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: Die Bestandserhöhungen und -verminderungen an unfertigen Erzeugnissen betreffen aktiviert e Herstellungskosten in Bezug auf die Vorratsgrundstücke von 13.462 TEUR (Vj. : 14.546 TEUR) sowie Bestandsminderungen von 13.981TEUR (Vj.: 6.190 TEUR); zur Zusammensetzung des Betrages wird auf die Aufstellung unter den Erläuterungen zur Bilanz verwiesen. Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus einem Investitionszuschu ss des Landes Nordrhein-Westfalen sowie Versicherungsentschädigungen. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betreffen Aufwendungen für ver mietete Gebäude. Die von Dritten bezogenen Leistungen im Zusammenhang mit der Baureifmachung d er Vorratsgrundstücke sind als Aufwendungen für bezogene Leistungen ausgewiesen. 2021 Quartier YORK Quartier OXFORD übergeordnet Summe Summe € € € € € Abgegrenzte Verkaufserlöse 8.969.739,00 2.342.723,00 - 11.312.462,00 2.692.887,00 sonstige Verkaufserlöse 26.000,00 18.000,00 - 44.000,00 - Abgegrenzte Kostenerstattungen 1.528.751,00 86.035,00 - 1.614.786,00 3.264.787,00 Erlöse aus Vermietung von Bestandsgebäuden 561.617,79 63.978,55 - 625.596,34 723.420,54 Weiterberechnung von Dienstleistungen - - - - 111.385,52 - Summe 11.086.107,79 2.510.736,55 - 13.596.844,34 6.792.480,06 2022 Anlage III/6 Die Personalaufwendungen beinhalten die Gehälter der bei der KonvOY fest angestellten Mitarbeiter sowie die hierauf entfallenden Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: Die Zinsaufwendungen des Geschäftsjahres betreffen mit 786 TEUR Zinszahlungen (Vj.: 741 TEUR) und periodengerecht abgegrenzte Zinsen (-4 TEUR, Vj.: -3 TEUR) auf die Darlehen von der Gesellschafterin Stadt Münster sowie mit 12 TEUR (Vj.: 8 TEUR) Zinsen für die Inanspruchnahme des Cash- Pools der Gesellschafterin Stadt Münster. Seit dem Geschäftsjahr 2019 macht die Gesellschaft v om Aktivierungswahlrecht des § 255 Abs. 3 Satz 1 HGB Gebrauch und aktiviert die Darlehenszinsen in den Herstellungskosten der zum Verkauf bestimmten Grundstücke, da die Darlehensvereinbarungen m it der Stadt Münster eine entsprechende Zweckbindung der Darlehen enthalten und die Zinsen ausschließlich während des Zeitpunktes der Herstellung eines verkaufsfähigen Zustandes der Grundstücke angefallen sind. Die Gegenbuchung ist in den Bestandsveränderungen enthalten. Unter den sonstigen Steuern sind die Grundsteuern auf die im Umlaufvermögen gehaltenen Grundstücke und die Kfz-Steuer ausgewiesen. 5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige, nicht unmittelbar aus der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung abzuleitende finanzielle Verpflichtungen bestehen aus der Verzinsung der von der Gesellschafterin Stadt Münster gewährten Darlehen. Die Zahllast aus diesen Zinsen beträgt: Zusätzlich bestehen aus Miet- und Leasingverträgen finanzielle Verpflichtungen wie folgt: 6 Sonstige Angaben 6.1 Zusammensetzung der Organe Organe der Gesellschaft sind gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages · die Gesellschafterversammlung, · der Aufsichtsrat und · die Geschäftsführung. Zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2022 bestellt: · Stephan Aumann, Münster 2022 2021 Veränderung € € € Prüfungs- und Beratungskosten 170.140,21 305.283 ,97 135.143,76 - Grundbesitzabgaben 188.146,96 498.510,45 310 .363,49 - Dienstleistungen von verbundenen Unternehmen 176.608, 03 174.815,82 1.792,21 Vertriebskosten 567.669,97 521.714,62 45.955 ,35 Forderungsverluste - 180.392,42 180.392,42 - Werbung und Anzeigen 419.714,67 90.665,10 329.049,57 Diverse 128.405,14 162.667,59 34.262,45 - 1.650.684,98 1.934.049,97 283.364,99 - Jahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Gesamt TEUR 944 1.228 1.084 949 871 19 3 136 5.405 Jahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Gesamt TEUR 61 61 60 58 58 58 58 41 4 Anlage III/7 Die KonvOY GmbH hat einen Aufsichtsrat, bestehend aus 12 von der Gesells chafterin entsandten Mitgliedern. Dieser hat sich nach Änderung des Gesellschaftsvertrags der KonvOY zum 19.12.20 18 in seiner ersten Sitzung am 22.1.2019 konstituiert. Im Geschäftsjahr 2022 gehörten dem Aufsichtsrat an: 6.2 Vergütung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates Weder der Geschäftsführer noch der Aufsichtsrat erhielten im Geschäftsjahr für ihre Tätigkeit eine Vergütung durch die Gesellschaft. 6.3 Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2022 7 Angestellte (Vj.: 7). 6.4 Altersversorgung Den Arbeitnehmern der Gesellschaft wird eine Zusatzversorgung nach den für die Angestellte n des öffentlichen Dienstes geltenden Grundsätzen gewährt, die über Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw), Münster, abgewickelt wird. Auf eine Bilanzierung der daraus entstehend en mittelbaren Versorgungszusagen hat die Gesellschaft gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB verzichtet. Bei der Finanzierung der Leistungen der kvw ist nach dem umlagefinanzierten Abrechnungsv erband I und dem kapitalgedeckten Abrechnungsverband II zu unterscheiden. Die Gesellschaft gehört mit sämtlichen Beschäftigten dem Abrechnungsverband I an. bis 17.05.2022 ab 18.05.2022 Andreas Nicklas Andreas Nicklas Rechtsanwalt Rechtsanwalt Stephan Brinktrine Stephan Brinktrine Abteilungsleiter Finanzbuchhaltung Abteilungsleiter Finanzbuchhaltung Otto Reiners Otto Reiners Referatsleiter Referatsleiter Mitglieder Dr. Martin Lücke Dr. Martin Lücke Tierarzt Tierarzt Peter Bensmann Peter Bensmann Kaufmann / Unternehmensberater Kaufmann / Unternehmensberater Dr. Markus Johow Dr. Markus Johow Bauingenieur Bauingenieur Annika Bürger Annika Bürger Bioinformatikerin Bioinformatikerin Christoph Kattentidt Christoph Kattentidt Diplom Sozialarbeiter Diplom Sozialarbeiter Hedwig Liekefedt Hedwig Liekefedt Lehrerin Lehrerin Jörg Berens Heinrich Götting Referent Öffentlichkeitsarbeit Kaufmann Ortrud Philipp Ortrud Philipp Geschäftsführerin Geschäftsführerin Christine Zeller Christine Zeller Stadtkämmerin Stadtkämmerin Vorsitzende(-r) 1. stellv. Vorsitzende(-r) 2. stellv. Vorsitzende(-r) Anlage III/8 Im Abrechnungsverband I finanziert die kvw ihre Leistungen über ein modifiz iertes Abschnitts- deckungsverfahren (Umlageverfahren). Die Beiträge zur kvw werden für alle ständig Beschäftigten der Gesellschaft entrichtet. Sie belaufen sich für das Jahr 2022 auf 4,5 % (Vj.: 4,5 %) des zusatzver- sorgungspflichtigen Entgelts. Weiterhin wird seitens der kvw Sanierungsgeld in Höhe von 3,25 % (Vj.: 3,25 %) des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts erhoben. 6.5 Honorar des Abschlussprüfers Das für das Berichtsjahr als Aufwand erfasste Honorar unseres Abschlussprüfers, der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, einschließlich des Aufwands aufgrund der Bildung von Rückstellungen für die Abschlussprüfung beläuft sich auf 14 TEUR (Vj.: 13 TEUR) und betrifft Leistungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung. 6.6 Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Name und Sitz des Mutterunternehmens mit dem kleinsten u nd dem größten Konsolidierungskreis ist Stadt Münster, Münster. 6.7 Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 2.869.461,11 EUR zusammen mit dem Verlustvortrag per 31. Dezember 2021 auf neue Rechnung vorzutragen. 6.8 Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet. Münster, den 15. Mai 2023 Stephan Aumann Geschäftsführer Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2022 ENTWICKLUNG DER ANSCHAFFUNGSWERTE Anfangsstand Zugang Abgang Endstand Bilanzposten: 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 29.170,31 109.678,41 0,00 138.848,72 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 428.528,35 0,00 428.528,35 29.170,31 538.206,76 0,00 567.377,07 II. Finanzanlagen Beteiligungen 1.224,32 0,00 0,00 1.224,32 30.394,63 538.206,76 0,00 568.601,39 30.394,63 538.206,76 0,00 568.601,39 Anlage III /9 ENTWICKLUNG DER ABSCHREIBUNGEN Anfangsstand Umbuchungen Entnahme für Abgänge Endstand Restbuchwerte 31.12.2022 Restbuchwerte 31.12.2021 EUR 6 EUR 7 EUR 8 EUR 9 EUR 10 EUR 11 11.281,31 6.085,41 0,00 17.366,72 121.482,00 17.889,00 0,00 0,00 0,00 0,00 428.528,35 0,00 11.281,31 6.085,41 0,00 17.366,72 550.010,35 17.889,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.224,32 1.224,32 11.281,31 6.085,41 0,00 17.366,72 551.234,67 19.113,32 11.281,31 6.085,41 0,00 17.366,72 551.234,67 19.113,32 Anlage III /10 bis 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre Φ Φ Φ Φ 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 45,55 45,55 - - (Vorjahr) 50,41 50,41 - - 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 19.890.569,00 6.527.775,20 13.362.793,80 378.927,42 (Vorjahr) 11.938.757,00 2.556.596,38 9.382.160,62 618.781,43 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.195.807,36 1.195.807,36 - - (Vorjahr) 1.875.264,12 1.875.264,12 - - 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen - - - - (Vorjahr) 206.880,62 206.880,62 - - 5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 69.605.810,13 10.705.818,13 58.899.992,00 10.699.984,00 (Vorjahr) 72.535.716,58 22.835.722,58 49.699.994,00 11.499.986,00 6. Sonstige Verbindlichkeiten 7.613.508,58 7.613.508,58 - - (Vorjahr) 9.002.136,34 1.002.136,34 8.000.000,00 - Gesamt 98.305.740,62 26.042.954,82 72.262.785,80 11.078.911,42 (Vorjahr) 95.558.805,07 28.476.650,45 67.082.154,62 12.118.767,43 KonvOY GmbH Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2022 Total 31.12.2022 davon mit einer Restlaufzeit Anlage III/11 Anlage IV/1 Lagebericht KonvOY GmbH Zum Jahresabschluss per 31.12.2022 Entwicklung der Quartiere Oxford und York in Münster Anlage IV/2 INHALT 1 GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS 3 a) GESCHÄFTSMODELL DES UNTERNEHMENS 3 b) ZIELE UND STRATEGIEN 4 2 WIRTSCHAFTSBERICHT 5 a) Marktumfeld 5 b) Wirtschaftsplanung und Umsetzung 5 3 DARSTELLUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS 7 a) Ertragslage 7 b) Vermögenslage 7 c) Finanzlage (Kapitalstruktur, Investitionen, Liquidität) 9 4 CHANCEN UND RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG 11 a) ProgNosebericht 11 b) Chancen 12 4.b.1 Markt 12 4.b.2 Corona-Pandemie 12 4.b.3 Qualitäten 12 4.b.4 Öffentlichkeit 13 4.b.5 Förderung 13 4.b.6 Verträge und Kosten 13 4.b.7 Liquidität 13 4.b.8 Fristen 13 4.b.9 Mieterlöse 13 c) Risiken 14 4.c.1 Markt 14 4.c.2 Corona-Pandemie 14 4.c.3 Qualitäten 14 4.c.4 Öffentlichkeit 14 4.c.5 Förderung 15 4.c.6 Verträge und Kosten 15 4.c.7 Liquidität 15 4.c.8 Fristen 16 4.c.9 Vermietungen / Nutzungsüberlassungen 16 KONVERSION MÜNSTER LAGEBERICHT KONVOY GMBH Anlage IV/3 1 GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS A) GESCHÄFTSMODELL DES UNTERNEHMENS Die KonvOY GmbH (KonvOY) ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Stadt Münster. Gegenstand des Unternehmens ist die Bereitstellung von geräumten und erschlossenen Baugrundstücken zur Bebauung mit Wohnraum, Mischnutzungen und sozialen Infrastrukturen. Die ehemaligen Kasernen Oxford und York in Münster wurden im Geschäftsjahr 2018 durch die Stadt Münster, die Wohn- und Stadtbau GmbH (W + S GmbH) und die KonvOY von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erworben. Die KonvOY hat im Zuge des Ankaufs die für die Verwirklichung ihres Geschäftszwecks erforderlichen Liegenschaften von der BImA erworben. Der Besitzübergang fand im Oktober 2018 statt. Auf Basis der städtebaulichen und bauplanungsrechtlichen Grundlagen werden auf den Liegenschaften der Oxford und York Kasernen rd. 3.000 Wohneinheiten entstehen. Auf den Flächen der KonvOY werden mit der Herrichtung und Baureifmachung die Voraussetzungen fü r rd. 2.100 Wohneinheiten geschaffen. Die KonvOY übernimmt selbst keinen Hochbau 1, sondern entwickelt die Grundstücke nach Maßgabe der städtebaulichen Verträge und veräußert die baureifen Grundstücke zum Zweck der weiteren Bebauung durch Dritte. Hierzu kann die KonvOY sämtliche Geschäfte betreiben, die diesem Zwecke dienlich sind. Neben den eigenen Flächen übernimmt die KonvOY die Herrichtung und Erschließung für die Flächen der W + S GmbH auf den Kasernenflächen und für die Flächen der sozialen Infrastruktur im Eigentum der Stadt Münster. Das Geschäftsmodell der KonvOY ist auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit ausgelegt. Die für den Ankauf der zu entwickelnden Flächen eingesetzten Mittel werden durch die Rückflüsse aus der Grundstücksvermarktung gedeckt. Zusätzlich werden Rückflüsse aus der Vermarktung der Flächen mit einer Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals von mindestens 5 % ang estrebt. Die Ausschüttungsregelungen sind im Managementkontrakt mit der Stadt Münster vereinbart. Über den Managementkontrakt bindet sich die KonvOY zudem an die Public Corporate Governance Kodex-Vorgaben des Stadtkonzerns. Zur Umsetzung des Geschäftsmodells wurden ab Mitte 2019 Einstellungen getätigt. Insgesamt sind zum Stichtag 31. Dezember 2022 7 Mitarbeiter:innen direkt bei KonvOY eingestellt: - Kaufmännische Leitung: 01.07.2019, aufgrund Elternzeit und späterer Kündigung Ersatz durch Neueinstellung 01.07.2022 - Leitung Quartiersentwicklung: 01.07.2019 - Objektmanager: 01.09.2019 - Team Assistenz: 01.10.2019, Ersatz durch Neueinstellung 15.4.2021 1 Bis auf die Sanierung und Herrichtung eines Gebäudes im Oxford-Quartier mit dem Ziel, vermietbare und eigengenutzte gewerbliche Flächen zu errichten, um die Immobilie am En de der geplanten Quartiersentwicklung als voll vermietetes Objekt zu veräußern. Anlage IV/4 - Buchhaltungsassistenz: 01.02.2021 - Zwei Quartiersentwickler:innen: 15.01.2021 Die derzeitige Geschäftsführung ist seit dem 01.07.2019 bestellt. Die Anstellung der Geschäftsführung erfolgt über die Stadt Münster aufgrund der Doppelfunktion als Konversionsmanager für das Dezernat III/2. Die Leistungen der Geschäftsführung für die Konv OY werden auf Stundenbasis durch die KonvOY gegenüber der Stadt Münster vergütet. Ebenfalls ist ein Teil einer weiteren städtischen Stelle beim Konversionsmanagement für Aufgabenerledigung der KonvOY bereitgestellt und wird nach einer festen Pauschale vergütet. Um den eigenen Betriebsapparat möglichst überschaubar und schlank zu halten, bedient sich die KonvOY bei Ihrer Tätigkeit vornehmlich dreier Dienstleister, die die KonvOY bei der Koo rdinierung und der operativen Steuerung der Entwicklungsarbeit unterstützen und das übergeordn ete Projektcontrolling begleiten: · Die Leistungsbeziehungen im Stadtkonzern werden über einen Dienstleistungsvertrag (i.d.F. 2. Änderung August 2020) geregelt. Dieser Dienstleistungsvertrag regelt u.a. di e Erbringung der Leistungen für die Erschließungsplanung und -umsetzung durch das Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster. · Für die operative Umsetzung der Herrichtung wurde ein Dienstleistungsvertrag mit NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NU) abgeschlossen. · Für die Projekt- und Prozesssteuerung, die Vermarktungsplanung und die st rategische Budgetplanung besteht ein Dienstleistungsvertrag mit Drees & Sommer GmbH (D & S). Es besteht eine Beteiligung an der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (Amtsgericht Düsseldorf, HR B 79640) in Höhe von 1.000 EUR. In der Gesellschafterversammlung am 03.12.2021 wurde das Stammkapital der Gesellschaft erhöht. Entsprechend des hiernach geänderten Gesellschaftsvertrages entspricht die Beteiligung der KonvOY GmbH am Stammkapital der Gesellschaft 0,33 %. Die externen Einflussfaktoren werden mit ihren Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr im Chancen- und Risikobericht erörtert. B) ZIELE UND STRATEGIEN Ziel der Gesellschaft ist die Verbesserung der Wohnraumversorgung in Münster. Die KonvOY GmbH hat den Auftrag, die erworbenen Liegenschaften zu qualitativ hochwertigen und durchmisch ten Quartieren zu entwickeln, in denen ein breites Angebot an unterschiedlichen Wohnformen un d Preisklassen angeboten werden soll. Die Vergabe der baureifen Grundstücke soll in transparente n Verfahren stattfinden. Es werden ausschließlich Konzeptvergaben durchgeführt. Ziel hierbei ist es, eine ausgewogene Mischung im Quartier zu erreichen. Die Vorgaben der Sozialgerechte n Bodennutzung in Münster (SoBoMü) in Form von 30 % öffentlich geförderte m Wohnungsbau und 30 % förderfähigen Wohnungsbau der Mehrfamilienwohngebäude über die gesamten Quar tiere werden bei den Vergaben an Investoren beachtet. Gleichzeitig soll über die Doppelfunk tion der Geschäftsführung als Konversionsmanager die enge Verzahnung mit der Stadtentwicklung der Stadt Münster sichergestellt werden. KONVERSION MÜNSTER LAGEBERICHT KONVOY GMBH Anlage IV/5 2 WIRTSCHAFTSBERICHT A) MARKTUMFELD Der Wohnimmobilienmarkt in Münster weist einen stetigen starken Nachfrageüberhang nach Wohnungen auf. Dieser Nachfrageüberhang ist durch die hohen Zuzugsraten innerhalb des letzt en Jahrzehnts begründet. Der vergleichsweise geringe Wohnungsbau und die nicht vo rhandenen Leerstandsreserven konnten diese Entwicklung nicht ausreichend abbremsen, sodass eine Nachfragelücke von mindestens 5.000 Wohnungen zum heutigen Zeitpunkt geschätzt wird. Weiterhin besteht eine hohe Nachfrage nach Baugrundstücken trotz der im Vergleich zu den Vorjahren höheren Zinsentwicklungen sowie trotz der gestiegenen Bauproduktionskosten. Der hohe Nachfrageüberhang begründet auch den starken Anstieg der Erstbezugsmieten im Zeitraum von 10 Jahren um ca. 26 % (im Jahr 2021 wurde erstmals eine durchschnittliche Erstbezugsm iete von ca. 13,25 €/m² erreicht) und den weiterhin stetigen hohen Anstieg der Grundstückspreise (Steig erung der Verkaufspreise bei unbebauten Grundstücken von 2020 auf 2022 um 11 %, bei bebauten Grundstücken ebenfalls um 11 %). Die KonvOY GmbH ist somit in Müns ter an einem hoch dynamischen und nachgefragten Immobilienmarkt tätig. Es wird auch weiterhin von einer hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken ausgegangen. Die Entwicklung der York- und Oxford Kasernen soll künftig zur Entspannung des Wohnungsmarktes beitragen: mindestens 30 % der Wohnfläche werden als öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert. Somit wird die KonvOY GmbH einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass sich die Immobilienpreise un d Mieten in Münster in Zukunft moderater entwickeln werden. Neben dem Wohnimmobilienmarkt sind auch die Nachfrage nach Büro- und Einzelhandelsflächen in Münster ungebrochen hoch. In d iesen Segmenten besteht durch das knappe Angebot ebenfalls ein Nachfrageüberhang. Da die Flächennachfrage in sämtlichen auf den Konversionsflächen geplanten Nutzungssegmenten hoch ist, wird von einer schnellen und reibungslosen Vermarktung ausgegangen. (NRW.BANK Münster Wohnungsmarktprofil 2022; DZ-Hyp Regionale Immobilienzentren Deutschland 2022; Gutachter- ausschuss der Stadt Münster Grundstücksmarktbericht 2022) Die KonvOY GmbH wird somit einen bedeutenden Beitrag zur Baulandentwicklung der Stadt Münster leisten. Die Umsetzung der geplanten Rückbau- und Erschließungsmaßnahmen soll zu einer schnellen Vermarktung der erschlossenen Baugrundstücke führen. Bei der anstehenden Vermarktung sind Baufelder in verschiedenen Größen möglich und geplant. Es können sowohl große Pakete mit einer voraussichtlich relativ homogenen Bebauu ng, als auch kleinere ausgewählte Baufelder erworben werden, die besondere Projekte und Wohnformen möglich machen. B) WIRTSCHAFTSPLANUNG UND UMSETZUNG Auf Basis der Businessplanung für beide Liegenschaften wurde in 2018 eine erste Wirtschafts- planung mit dem Horizont 2018 bis 2022 gefertigt. Auf dieser Grundlage wurd en die voraussicht- lichen Liquiditätsbedarfe sowie die voraussichtliche Ergebnisentwicklung kalkuliert. Die Wirtschaftsplanung wurde beginnend im Jahr 2019 kontinuierlich fortgeschrieben. Im Vergleich zur Ursprungsplanung sind zeitliche Anpassungen bei der Planung, der Baureifmachung sowie der Erschließung erkennbar. Durch die steigende Detaillierung der Planung, Vorbereitung und Durchführung der zahlreichen bauvorbereitenden Maßnahmen und insbesondere aufgrund d er Auswertung durchgeführter Vergabeverfahren sowie eine kontinuierliche Kostenverfolgung und fachliches Budgetcontrolling gewinnt die Prozessplanung mehr und mehr Fundi ertheit. Die wesentlichen Verzögerungsfaktoren waren seit dem Jahr 2019 verschärften Anforderungen der Anlage IV/6 Feuerwehr an die Kampfmittelerkundungen, die Anforderungen des Arbeitsschutzes und der aufwendigen Entsorgungswege bei Schadstofffunden bei abzubrechenden Gebäuden, die einer vorherigen Sanierung bedürfen sowie das Auffinden von nicht verwertbaren Bod en- und Abbruchmengen. Die Zeitplanung der Erschließung wurde damit verzögert, was unmittel bar Auswirkungen auf den zeitlichen Beginn der Grundstücksvergabeverfahren hatte. Die Auswirkungen wurden im Wirtschaftsplan 2023 entsprechend berücksichtigt. Weiterhin mussten einzelne Erschwernisse des Bauablaufes auch im Jahr 2022 baufeldab hängig festgestellt werden. Intensive Regenereignisse sorgen aufgrund der Bodenverhältnisse schnell für länger vernässte und damit unpassierliche Baustellenbereiche. Auch die Kampfmittelerkundung en und Schadstoffsanierungen prägen weiterhin die Baureifmachungsgeschehnisse in den beid en Quartieren. Zugleich konnten nicht so viele Bodenmengen wiederverwertet werden, wie ursprünglich angenommen. Somit stieg der Anteil an Böden, die einer Verwertung zugeführt werden mussten. Gleichwohl konnte die Vorstufe der Erschließungsmaßnahmen sowohl im York-, als auch im Oxford Quartier ungefähr zur Hälfte des jeweiligen Gesamtumfanges zu Ende 2022 hergestellt werden und darüber hinaus im Nordbereich des York-Quartiers sogar bereits der Endstufenausbau der Erschließungsstraßen hergestellt werden Insbesondere für das York-Quartier konnten die Baumaßnahmen der äußeren Erschließung (hier Anbau an den Albersloher Weg) abgeschlossen werden; im Oxford-Quartier wird dies aufgrund Umplanungen des Planungsträgers Stadt M ünster erst Mitte des Jahres 2023 begonnen. Durch die erweiterten personellen Ressourcen konnte die Businessplanung und die entsprechenden Budgetpositionen eingehend betrachtet, ausgewertet und aktualisiert werden. Somit besteht mi t dem aktuellen Businessplan eine fachlich deutlich fundiertere Beurteilungsgrundlage zur Verfügung. Auch die Berücksichtigung von Abhängigkeiten anderer Entwicklungen, die die zeitliche Verfügbarkeit der KonvOY Grundstücke erheblich beeinflussen, konnte mit einem ausreichenden Sicherheitsaspekt präziser in die Fortschreibung der wirtschaftlichen Entwicklung eingewob en werden. Hauptsächlich betrifft dies die Errichtungszeiträume der äußeren Erschließung der beiden Quartiere sowie die Verlagerung der Zentralen Unterbringungseinrichtung für geflüchtete Menschen des Landes NRW im York-Quartier. KONVERSION MÜNSTER LAGEBERICHT KONVOY GMBH Anlage IV/7 3 DARSTELLUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS A) ERTRAGSLAGE Durch die Baureifmachung erfolgt die Schaffung der Grundlagen für die künftigen Erlöse in Form des Abverkaufs von entwickelten Grundstücken. Die KonvOY hat derzeit erfolgreich die ersten Investorenauswahl- und Grundstücksvergabeerfahren für verschiedene Baufelder durchgeführt. Im Jahr 2022 wurden Umsatzerlöse durch entsprechend dem Baufortschritt abgegrenzte Einnahmen aus Grundstücksverkäufen (11.312 TEUR, Vj.: 2.693 TEUR) und Kostenerstattungen (1.615 TEUR, Vj.: 3.265 TEUR) sowie Mieterträge in Höhe von 626 TEUR (Vj.: 723 TEUR) erzielt. Au s Investitions- zuschüssen und der Auflösung von Rückstellungen resultieren sonstige betriebliche Erträge vo n 79 TEUR (Vj.: 64 TEUR). Aus der Aktivierung von Bauvorbereitungskosten (12.202 TEUR, Vj.: 13.316 TEUR), Fr emd- kapitalzinsen (786 TEUR, Vj.: 741 TEUR) und angemessenen Teile der Gemeinkosten (474 TEUR; Vj.: 488 TEUR) resultieren Erhöhungen am Bestand unfertiger Erzeugnisse von 13.462 TEUR (Vj.: 14.546 TEUR). Analog der Abgrenzung vereinnahmter Erlöse anhand des Baufortschritts s owie aus der verlustfreien Bewertung der Grundstücke wurden korrespondierende Bestandsminderungen von 13.981 TEUR (Vj.: 6.190 TEUR) abgegrenzt. Per Saldo werden so Bestandsminderung en von 519 TEUR (Vj.: 8.355 TEUR) ausgewiesen. Diesen stehen Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Form von Energiekosten für vermietete Gebäude auf den Vorratsgrundstücken (149 TEUR, Vj.: 125 TEUR), Aufwendu ngen für bezogene Leistungen im Zuge der Baureifmachung der Vorratsgrundstücke (12.716 TEUR; Vj.: 13.580 TEUR), Personalaufwendungen (564 TEUR; Vj.: 523 TEUR), Abschreibungen auf Sachanlagen (6 TEUR, Vj.: 10 TEUR) und sonstige betriebliche Aufwendungen (1.87 8 TEUR; Vj.: 1.934 TEUR) gegenüber, so dass per Saldo ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von - 1.927 TEUR (Vj.: - 1.071 TEUR) erwirtschaftet wurde. Nach Verrechnung des Zinsaufwandes (799 TEUR; Vj.: 749 TEUR) ergibt sich ein Ergebnis vor Steuern (EBT) von -2.726 TEUR (Vj.: - 1.820 TEUR). Nach Abzug sonstiger Steuern (i. W. Grundsteuer) von 144 TEUR (Vj.: 239 TEUR) ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 2.869 TEUR (Vj.: - 2.060 TEUR). B) VERMÖGENSLAGE Die Kaufverträge für die Konversionsflächen York und Oxford wurden im April 2018 abgeschlossen. Die KonvOY GmbH ist damit Eigentümerin von ca. 618 Tm² Bruttobauland in den Liegenschaften York und Oxford geworden. Die bauplanungsrechtlichen Verfahren sind abgeschlossen. Es b esteht Baurecht. Für die im Jahr 2018 in das Eigentum der KonvOY GmbH übergegangenen Flächen wurden, inklusive der Bauvorbereitungskosten, Anschaffungskosten von 57.732 TEUR verausgabt. Der Kaufvertrag für eine weitere Teilfläche von 1.065 m² für einen Kaufpreis von 122.475 EUR wurde im Zusammenhang mit dem York-Quartier im Dezember 2019 notariell beurkundet. Die zur Entwickl ung und Vermarktung durch die KonvOY GmbH erworbenen Flächen werden nicht langfristig dem Gesellschaftszweck dienen. Insofern sind diese dem (kurzfristigen) Umlaufvermögen zuzuordnen. Anlage IV/8 Ab dem Geschäftsjahr 2019 macht die Gesellschaft vom Aktivierungswahlrecht des § 255 Abs. 3 Satz 1 HGB Gebrauch und aktiviert – neben den Bauvorbereitungskosten – Zinsen in den Herstellungskosten der zum Verkauf bestimmten Grundstücke, da die Darlehensvereinbarungen mit der Stadt Münster eine entsprechende Zweckbindung der Darlehen enthalten und die Zin sen ausschließlich während des Zeitpunktes der Herstellung eines verkaufsfähigen Zustandes der Grundstücke angefallen sind. Zusätzlich werden ab dem Geschäftsjahr 2019 angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten aktiviert. Im Geschäftsjahr 2022 wurden Fremdkapitalzinsen von 786 TEUR sowie Gemeinkosten von 474 TEUR aktiviert. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie den sonstigen Vermögens- gegenständen werden noch abzurechnende Erstattungsansprüche gegen die Bezirksregierung Arnsberg von 39 TEUR ausgewiesen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Zahlungen an externe Dienstleister für Leistungen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr begonnen wurden und im kommenden J ahr zum Abschluss kommen. Der Aktiva-Bestand wird insbesondere durch die bei Ankauf im Jahr 2018 aufgenommenen Investitionsdarlehen der Stadt Münster i.H.v. 65.000 TEUR finanziert. In 2019 fand keine zusätzliche Kreditaufnahme statt. Im Jahr 2020 wurde im Oktober ein Darlehen i.H.v. 10.000 TEUR, im April 2021 ein Darlehen über 5.000 TEUR sowie im Juli 2022 ein Darlehen i.H.v. 5.000 TEUR aufge- nommen. Um den ausstehenden Besitzübergang der weiteren Flächen (Flächen auf York, heute als zentrale Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge genutzt) bilanziell abbilden zu kön nen, werden für die noch auszuzahlenden Beträge in Höhe von 7.162 TEUR Verbindlichkeiten au sgewiesen, nachdem Anfang Januar 2022 ein Teilbetrag i.H.v. 1.838 TEUR entrichtet wurde. Per 31.12.2022 werden Steuerrückstellungen für noch nicht veranlagte Grundsteuern von 419 TEUR (Vj.: 276 TEUR) sowie sonstige Rückstellungen von 298 TEUR (Vj.: 58 9 TEUR) ausgewiesen. Diese enthalten im Wesentlichen Beträge für noch nicht abgerechnete Dienstleistungen Dritter (236 TEUR) sowie Personalrückstellungen (42 TEUR). Die Gesellschaft hat für die Wohn + Stadtbau GmbH (W+S) die Baureifmachung vo n Grundstücken übernommen, die sich im Besitz der W+S befinden. Hierfür hat sie von der W+S in den Geschäftsjahren 2019 bis 2022 Anzahlungen von insgesamt 16.634 TEUR erhalten. Entsprechend dem Baufortschritt der einzelnen Quartiere wurden hiervon im Geschäftsjahr 2020 4.183 TEUR, im Geschäftsjahr 2021 3.265 TEUR und im Geschäftsjahr 2022 weitere 1.614 TE UR als realisierte Umsatzerlöse in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Bei der Gesellschaft im Geschäftsjahr eingegangene Zahlungen aus dem Verkauf von Grundstücken (19.773 TEUR, Vj.: 5.800 TEUR) wurden – ebenfalls analog dem Baufortschritt – mit 11.838 TEUR (Vj.: 2.692 TEUR) den Umsatzerlösen zugerechnet. Einnahmen, die bis zum Bilanzstichtag nicht als realisierte Erträge ausgewiesen werden können, werden als erhaltene Anzahlungen in der Bilanz ausgewiesen. Als Entwicklungsgesellschaft muss die KonvOY in wesentlichem Ausmaße in Vorleistungen für den Ankauf und die Entwicklung der erworbenen Flächen gehen. Dabei entstehen laufende Belastungen (z.B. durch die Zinsansprüche für die Investitionsdarlehen), die insbesondere in den erst en Jahren nicht oder zumindest nur in Teilen durch Vermarktungserlöse gedeckt werden können. KONVERSION MÜNSTER LAGEBERICHT KONVOY GMBH Anlage IV/9 Das Stammkapital der Gesellschaft wurde bereits im Jahr 2019 durch kumulierte Verluste vollständig verbraucht. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag steht im Einklang mit d em aktuellen Wirtschaftsplan und wird in den Folgejahren sukzessive abgebaut. Da die KonvOY als Tochtergesellschaft der Stadt Münster jedoch auf hinreichende Kreditschöpfungsspielräume für die Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit zurückgreifen kann, ist die Fortführung der Entwicklungstätigkeit der KonvOY trotz dieser vorübergehenden bilanziellen Unterdeckung ni cht gefährdet. Aus den vorgenannten Entwicklungen ergibt sich zum 31. Dezember 2022 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 8.170 TEUR; am Bilanzstichtag des Vorjahres betrug der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag 5.301 TEUR. C) FINANZLAGE (KAPITALSTRUKTUR, INVESTITIONEN, LIQUIDITÄT) Bedingt durch den Bilanzverlust des Rumpfgeschäftsjahres 2017 und den Jahresfehlbetrag aus dem Jahre 2018 und die laufenden Maßnahmen der Baureifmachung wurde das ursprüngliche Stammkapital von 500 TEUR im Jahr 2019 aufgezehrt. In der Gesellschafterversam mlung vom 28.02.2019 wurde der Verlust von mehr als des hälftigen Stammkapitals angezeigt. Der schnell e Verzehr des Stammkapitals ist typisch für Projekt- und Flächenentwicklungsgesellschaften. Da si ch die KonvOY weiterhin im Rahmen des ursprünglich erstellten Wirtschaftsplans bewegt und die Liquidität gesichert ist, wurde eine positive Fortführungsprognose attestiert. Die Budgets der geplanten Kosten und Erlöse werden auf Jahresebene mit den inv olvierten Fachämtern und Dienstleistern abgestimmt. Auf dieser Basis erfolgt die Ableitung der Liquidität der Gesellschaft auf Jahres-, Monats- und Wochenebene. Hierin gehen die Finanzierungsbausteine aus den bisherigen Darlehensverträgen in Höhe von 85 Mio. EUR ein. Für die KonvOY wurde insgesamt ein Kreditrahmen von 90 Mio. EUR durch den Rat der Stadt Münster gebilligt. In sofern ist auch der künftige Finanzbedarf durch die noch nicht abgerufenen 5 Mio. EUR sichergestellt. Des Weiteren ist die KonvOY GmbH Teil des Cash-Pooling-Verbundes der Stadt Münster. Über den Cash Pool besteht für die KonvOY die Möglichkeit, auf zusätzliche Mittel von bis zu 7,5 Mio. EUR, ab dem 01.01.2023 bis zu 10 Mio. EUR zurückzugreifen. Die Liquiditätsplanung wird kontinuierlich fortgeschrieben und mit dem Beteiligungsmanagement der Stadt Münster abgestimmt. Entsprechende Prozesse zu r frühzeitigen Anmeldung von Mittelbedarfen und die gesetzlichen Anforderungen zur Vermeidung einer Insolvenz werden damit sichergestellt und durch die KonvOY selbst als auch d urch das Beteiligungsmanagement der Stadt überwacht. Anlage IV/10 Die Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2022 weist per Saldo eine Erhöhung des Finanzmittelfonds um 1.813 TEUR (Vj.: Verringerung um 5.700 TEUR) aus: Der Finanzmittelbestand umfasst neben Bankguthaben und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auch den Saldo der KonvOY GmbH im Cash-Pool der Stadt Münster. Die von der KonvOY erzielten Rückflüsse durch die Vermarktung der Flächen fließen in d ie Tilgung der mittel- bis langfristig zur Verfügung stehenden Darlehen ein. Dadurch werden gleichz eitig die Zinszahlungen sukzessive vermindert. Angestrebt wird nach wie vor eine frühestmögl iche Bereitstellung von baureifen Grundstücken unter Beachtung der kaufvertraglichen Regelungen mit der BImA, den infrastrukturellen Anforderungen, den Vorgaben des städtebaulichen Vertrags sowie den Verfahren zur Grundstücksvergabe. 2022 2021 Delta T€ T€ T€ Ergebnis vor Ertragsteuern 2.869 - 2.060 - 809 - Abschreibungen 6 10 4 - Operativer Cash-Flow 2.863 - 2.050 - 813 - Veränderung der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva 802 7.813 - 8.615 Veränderung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen und Gesellschafter 524 - 471 995 - Veränderung der mittel- und kurzfristigen Rückstellungen 149 - 306 455 - Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 5.885 4.196 1.689 Cash-Flow aus Asset-Management 6.014 2.840 - 8.854 Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 3.151 4.890 - 8.041 Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen 538 - 10 - 528 - Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit 538 - 10 - 528 - Kreditaufnahmen 5.000 5.000 - Kredittilgungen 5.800 - 5.800 - - 800 - 800 - - Veränderung des Finanzmittelfonds 1.813 5.700 - 7.513 Finanzmittelfonds am Geschäftsjahresbeginn: 6.690 - 990 - Veränderung im Geschäftsjahr: 1.813 5.700 - Finanzmittelfonds am Geschäftsjahresende: 4.877 - 6.690 - Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit (Vorjahr: Zufluss) KONVERSION MÜNSTER LAGEBERICHT KONVOY GMBH Anlage IV/11 4 CHANCEN UND RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG A) PROGNOSEBERICHT Der Jahresfehlbetrag von 2.869 TEUR für das Jahr 2022 weicht von der Progn ose in der Wirtschaftsplanung ab. Der Plan von Anfang 2022 wies einen Jahresüberschuss von 1.055 TEUR aus. In der Fortschreibung des Wirtschaftsplans von Anfang 2023 wurde bereits ein Jahresfehlbetrag von 2.915 TEUR erwartet. Insbesondere die geplanten Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Grundstücken wurden aufgrund von Verzögerungen bei der Vertragsabwicklung um 15.208 TEUR unterschr itten. Auch bei den Bestandsveränderungen wurden 9.109 TEUR weniger erzielt. Diese Beträge konnten im Aufwandsbereich nicht vollumfänglich ausgeglichen werden, so dass es zu einer Abweichung im Jahresergebnis von - 3.924 TEUR kommt. Auch im Jahr 2023 wird von unverändert hoher Nachfrage nach Grundstücken für d en Wohnungsbau und den Einzelhandel ausgegangen. Dies wird durch die qualitativ und quantitativ ausreichende Teilnahme von Investoren bei den bereits durchgeführten Grundstücksvergaben bestätigt. Um die Vermarktung und Baureifmachung noch zügiger voran zu bringen, wurden im Jahr 2021 die Stellen von zwei Quartiersmanager:innen besetzt. Die Erlösplanung der KonvOY orientiert sich an den jeweils geplanten Realisierungsabschnitten und an den Fortschritten der Kaufvertragsverhandlungen sowie der Begleitung der Umsetzung bis zu m Bauantrag. Für das Oxford-Quartier werden in 2023 die Erlöse für den Verkauf des Baufeldes A2 an die Stadt Münster erwartet; die Stadt wird dieses Grundstück im Wege des Erbbaurechtes an die erfolgreiche Bieterin, eine Wohnungsbaugenossenschaft, weitergeben. Weiterhin wird die Stad t Münster ein unbebautes Grundstück erwerben, welches im direkten räumlichen Zusammenhang mit städtischen Grundstücken zu eigenen Zwecken entwickelt werden soll. Ferner werden zwei Konzeptvergaben zweier Grundstücke im östlichen Areal zu einem Kaufvertrag geführt werden können. Ebenfalls im Oxford-Quartier werden die konkreten Vertragsverhandlungen mit zwei erfolgreichen Bietern aus zwei Konzeptvergaben zu Ende gebracht werden können, so dass hiernach eine entsprechende positive Erlössituation vorliegen wird. In 2023 wird ein Baufeld von ei ner institutionellen Käuferin zurück erworben, nachdem deren Projektrealisierung aufgegeben wurde, um dies einer renditeträchtigen Veräußerung zuführen zu können. Für ein kleineres Grundstück für die Errichtung einer Kindertagesstätte mit inkludiertem Wohneinheiten wird in 2023 eine Veräußerung an ein Unternehmen des Stadtkonzerns i n die Realisierung gebracht werden können; eine entsprechende Erlöserwartung ist im Wirtschaftsplan 2023 berücksichtigt. Zudem wird ein Grundstück mit einem Bestandsgebäude veräußert werden. Zwei weitere für die Entwicklung des York-Quartiers wichtige Vergabeverfahren werden erst in 2024 zu Umsatzerlösen führen: ein Grundstück für Einzelhandelsnutzungen als Teil des Stadtteilzentrums Gremmendorf sowie ein Grundstück mit denkmalgeschütztem Bestandsgebäude. Insgesamt werden im Jahr 2023 Erlöse von bis zu 35.830 TEUR erwartet, davon 31.737 TEUR aus der Veräußerung von Grundstücken. Laut Planung ergibt sich für das Geschäftsjahr 2023 ein Überschuss von 5.182 TEUR . Unter Berücksichtigung der geplanten Ergebnisse für die Geschäftsjahre 2023 bis 2026 wird mit der Wiederauffüllung des Eigenkapitals im Geschäftsjahr 2024 gerechnet. Anlage IV/12 Durch die in den nächsten Jahren zu erwartenden Vermarktungserlöse wird der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag wieder ausgeglichen. Zum Ende des Gesamtprojektzeitraumes wird eine Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals inklusive Verzinsung mindestens in marktüblicher Höhe angenommen. B) CHANCEN 4.B.1 MARKT Als Entwicklungsgesellschaft ist die KonvOY alleinige Ansprechpartnerin für die Vermarktu ng der Konversionsflächen in Münster. Somit steuert sie die Potentiale und Chancen der beid en Liegenschaften und ermöglicht in den kommenden Jahren attraktive Angebote für de n Wohnungsbau in Münster. Aufgrund der aktuellen regional stabilen wirtschaftlichen Lage und der anhaltenden hohen Nachfrage nach Wohnraum in Münster besteht die Chance, ein gutes Marktumfeld wahrzunehmen. Beide Standorte sind gut an die restliche Infrastruktur der Stadt Münster angeschlossen, befin den sich in integrierten Lagen der jeweiligen Stadtteile und sind damit überaus attraktiv für Familien und Berufstätige, die ihren Lebensmittelpunkt langfristig in Münster sehen. 4.B.2 CORONA-PANDEMIE Die Corona-Pandemie hat die Nachfrage nach Wohnraum in lebenswerten Quartieren nich t gebremst. Somit besteht auch für das Oxford- und York-Quartier nach wie vor eine hohe Nachfrage. 4.B.3 ZINSNIVEAU UND INVESTITIONSBEREITSCHAFT Trotz des gestiegenen Zinsniveaus bleibt die Nachfrage nach Immobilien am Markt auf einem hohen Niveau. Dies stabilisiert die Nachfrage nach Grundstücken durch die potenziellen Investo ren, Bauträger und Entwickler, die sich in den Konzeptvergaben der KonvOY bewerben. Aufgrun d der weiterhin hohen Kapitalverfügbarkeit und der allseits gesuchten Anlagemöglichkeiten in Immobilien besteht eine hohe Nachfrage bei Bauträgern und Entwicklern, unabhängig vom Grad der Fremd- oder Eigenkapitalfinanzierung. Bezogen auf die Endkäufer der Wohneinheiten verändern sich die Nachfragepotenziale einzelner Käufergruppen unterschiedlich; durch Änderung bei der Planung und Projektierung der einzelnen Bauprojekte und entsprechende Spielräume bei der Auslob ung der Grundstücke kann die Gesellschaft hierauf aber reagieren. 4.B.4 QUALITÄTEN Die KonvOY leistet mit der Konversion und der Umsetzung hoher städtebaulicher Qual itäten einen wesentlichen Beitrag dazu, dass es in den Quartieren an beiden Standorten zu einer hohen Wohnqualität in Verbindung mit einer ausgewogenen Nutzerstruktur kommen wird. Di es sichert langfristig die Stabilität und Resilienz der neuen Quartiere und verbreitert die M öglichkeiten für Investitionen der Marktteilnehmer. KONVERSION MÜNSTER LAGEBERICHT KONVOY GMBH Anlage IV/13 4.B.5 ÖFFENTLICHKEIT Die KonvOY führt für alle Baufelder einen für alle Marktteilnehmer zugänglichen und transparenten Vergabeprozess durch. Ebenso werden die Entwicklungen der beiden Quartiere mit Öffentlichkeitsarbeit kommuniziert. Dies bietet die Chance einer hohen Akzeptanz der Projek te innerhalb des Mikroumfelds am Standort und nicht zuletzt durch die politi sche und stadtweite Öffentlichkeit. Durch innovative städtebauliche Konzepte bieten die Quartiere die Chance, auch überregionale Beachtung zu finden. 4.B.6 FÖRDERUNG Die innovativen Entwässerungskonzepte haben bei Oxford zudem die Chance auf Förder mittel eröffnet, die die Liquidität der KonvOY zusätzlich entlastet. Weiterhin werden für die Sanierung der denkmalgeschützten Mauern der Quartiere Förderungen beantragt. 4.B.7 VERTRÄGE UND KOSTEN Die durch Rückbau und Freilegung entstehenden Kosten sind in die Kaufpreisfindung mi t der BImA eingeflossen. Soweit die Information und die Abrechnung zu diesen Kostenpositionen bis zum Jahr 2025 gewährleistet bzw. fertiggestellt wird, besteht die Möglichkeit einer Nachberech nung von Mehrkosten gegenüber der BImA. Hierbei gilt eine „90 zu 10 –Regelung “. Das heißt von diesen Kosten trägt die BImA 90 % und 10% die KonvOY. Diese Vertragsregelung eröffnet somit auch die Chance, die wirtschaftlichen Auswirkungen für Gebäudeschadstoffsanierungen und Boden- sanierungen und somit in der Folge für Kostenüberschreitungen zu mindern. Die KonvOY ist gemeinsam mit der Stadt Münster und der W+S GmbH im Rahmen d er Kaufvertragsverhandlungen mit der BImA Eigentümerin von zwei sehr großen Flächenarealen zu einem wirtschaftlich akzeptablen Kaufpreis geworden. Gegenüber den beiden Konversions- partnerinnen ist die KonvOY in Verpflichtungen eingetreten, da sie zuständig als Erschließung s- trägerin für die Baureifmachung auch der Flächen der Stadt Münster und der W+S GmbH ist. Letztere hat und wird der KonvOY für diese Leistung entsprechende Vergütungen al s Kosten- erstattung leisten. Seit dem Geschäftsjahr 2019 hat dies die wirtschaftliche Lage der KonvOY bereits gestärkt. Sollten für die Entwicklung der jeweiligen Teilflächen Mehrkosten auftreten, besteht für die KonvOY die Chance, diese gegenüber der W+S GmbH geltend zu machen. 4.B.8 LIQUIDITÄT Da Baurecht besteht, sind Vergaben von Grundstücken mit entsprechenden Anzahlungen mögli ch. Auf diese Weise besteht die Chance, die Vermarktung frühzeitig zu beginnen, sodass die gewonnene Liquidität schnell in den Kapitaldienst und das laufende Geschäft einfließen kann. 4.B.9 FRISTEN Durch das Erreichen der kompletten Teamstärke und der gut eingespielten Zusammenarbei t mit den externen Dienstleistern besteht die Chance, die Umsetzungsgeschwindigkeit weiter zu erhöhen. Ein bestehendes Prozessmanagement wird kontinuierlich mit allen beteiligten Akteuren fort- geschrieben, auch die Vergabeprozesse können nun effizienter ausgefahren werden. 4.B.10 MIETERLÖSE Zwischenvermietungen nicht benötigter Gebäude auf den Flächen bieten die Chance, sozialen Zwecken gerecht zu werden, die Gebäude durch niederschwellige Nutzung zu erhalten und Anlage IV/14 Mieterlöse über den Wirtschaftsplan hinaus zu erwirtschaften, die die Liquidität der Gesel lschaft unterstützen. C) RISIKEN 4.C.1 MARKT Trotz sich verändernder Bedingungen im Immobilienmarkt (gestiegen Baukosten, höherer Energiepreise, höheres Zinsniveau) ist eine Stabilisierung des Marktes in der Stadt Münster weiterhin zu erwarten. Für die Wirtschaftlichkeit des Projekts besteht gleichwohl das Risi ko, durch nicht zu beeinflussende Veränderung äußerer Rahmenbedingungen in eine noch ungünstig ere Marktphase einzutreten. Zudem können komplexere Vergabe- und Prozesssteuerungsverfahren der Grundstücksverkäufe das grundsätzliche Marktrisiko zusätzlich verschärfen. Die zügige Vergabe der Flächen hat somit wirtschaftlich absolute Priorität. Jedoch bestehen durch die hohe Auslastung des Baugewerbes Kosten- und Zeitrisiken. Diese werden durch faire, transparente und zeitlich gestaffelte Vergabeverfahren gemindert. 4.C.2 CORONA-PANDEMIE Die Corona-Pandemie führte seit 2020 immer wieder zu Unterbrechung oder Verlan gsamung der Abbruch- und Erschließungsarbeiten in beiden Quartieren. Zum Stand heute sind kei ne weiteren Verzögerungen oder höhere Planungsaufwendungen zu befürchten. Weitere Einschränkungen sind jedoch auch künftig möglich. 4.C.3 UKRAINE-KRIEG Auch der kriegerische Konflikt im Osten Europas führte zu erheblichen Auswirkungen auf das Baugeschehen in den beiden Quartieren. Aufgrund der sofortigen spürbaren Verteuerung der Kraftstoffpreise und der unmittelbaren Unterbrechung von Materiallieferungen hatten und haben alle beteiligten Baufirmen entsprechende Hinweise zur drohenden Verteuerung der eigentl ich preislich fixierten Bauleistungen angekündigt. Auch wenn hiernach eine Störung der Geschäftsgrundlage vorliegt, bleibt der KonvOY als Bauherrin letztlich nur eine aufwendige einzelfallbezogene Prüfung von verteuerten Leistungen oder Umplanungen zeitl icher oder funktionaler Alternativen. Die große Kostenunsicherheit des Bausektors verursacht p otenziell zudem schwierige bis unmögliche Zusicherung von Kosten bei kommenden Bauvergaben. 4.C.4 QUALITÄTEN Bei der Grünflächen- und Erschließungsplanung wurden von der Stadt Münster vergleichswei se hochwertige Konzepte anvisiert. Die hieraus resultierenden tendenziell hohen Umsetzungskoste n muss die KonvOY durch die Grundstücksvermarktung refinanzieren. Vor dem Hintergrund, dass auch wohnungspolitische Ziele bei der Quartiersentwicklung erfüllt werden müssen und die Gru nd- stückspreise davon mitbestimmt werden, birgt dies das Risiko einer Gewinnabschmelzung im Vergleich zum Marktdurchschnitt von Flächenentwicklern. 4.C.5 ÖFFENTLICHKEIT Die Einbindung und Kommunikation mit der Öffentlichkeit und der Politi k birgt das Risiko, dass die zeitaufwendigen Entwicklungsprozesse der Quartiere durch veränderte politische oder öffentliche Schwerpunktsetzungen beeinflusst werden. Verzögerungen durch Umplanungen haben Wechselwirkung mit der Liquidität und dem Ertrag der Gesellschaft. KONVERSION MÜNSTER LAGEBERICHT KONVOY GMBH Anlage IV/15 4.C.6 FÖRDERUNG Für die gewährten Fördermittel für die besondere Regenwasserbewirtschaftung im Oxford-Quartier in Höhe von rd. 1.600 TEUR sind die jeweiligen Nebenbestimmungen öffentlicher Fördermittelrichtlinien zu beachten. Dies umfasst auch umfangreiche Vorschriften zur Vergabe, zur Dokumentation und zum Nachweis der entsprechenden Bauleistungen. Das Risiko von Mittelrückforderungen trägt die Stadt Münster, die als Dienstleisterin der KonvOY zudem ein professionelles Fördermittelmanagement sicherstellt. Eine Verlängerung des Durchführun gs- zeitraums der Maßnahme wurde mittlerweile durch den Fördermittelgeber bewilligt. Finan zielle Auswirkungen bestehen zum heutigen Zeitpunkt nicht. 4.C.7 VERTRÄGE UND KOSTEN Die KonvOY ist Verpflichtungen zur Bereitstellung fertiger Bauflächen eingegangen. Für d ie Konversionspartnerin W+S GmbH besteht die Pflicht, innerhalb einer Frist von fünf Jahren die Fertigstellung von Wohnungen auf einzelnen Teilflächen zu realisieren. Sollt e die Entwicklung und die Bereitstellung dieser Flächen sich verzögern, sind Kompensationen nicht auszuschließen. Als Entwicklungsträgerin bestehen für die KonvOY zudem Kosten- und Vergaberisiken aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung. Die durch die KonvOY erstellten verkehrs- und entwässerungs- technischen Anlagen samt der ggf. notwendig gewordenen Anpassungsmaßnahmen sowie d er öffentlichen Grünflächen im Vertragsgebiet werden nach Abschluss der Maßnahme der Stadt Münster unentgeltlich übertragen. Die KonvOY ist daher darauf angewiesen, dass die Preisgestaltung bei der Vermarktung eine entsprechende Kompensation durch die Abnehmenden sicherstellt. Die Vertrags- und Preisrisiken werden über ein entsprechend intensives Contro lling stetig analysiert, um regelmäßig notwendig gewordene Anpassungen rechtzeitig umsetz en zu können. In Bezug auf die Rückzahlung der unvorhersehbaren Rückbau- und Freilegungskosten du rch die BImA gemäß der vereinbarten „90 zu 10 –Regelung “ besteht das Risiko, dass die BImA einzelne Rückerstattungsansprüche nicht anerkennt bzw. der enge Zeitplan eine von den vertraglichen Regelungen abweichende Vorgehensweise notwendig macht. Die zusätzlich erwarteten Kosten dieser Positionen sind in der Wirtschaftsplanung eingepreist, um solche Fälle abzudecken. Die Quantität und die Qualität der bei der Baureifmachung anfallenden Boden- u nd Betonmassen, bestimmen deren Wiederverwertungsmöglichkeiten. Dies ist ebenso ein nicht gänzlich vorhersehbarer Kostenfaktor wie die Entsorgung der nicht verwendbaren Massen. Ein im Jahr 2020 begonnenes umweltrechtliches Verfahren gegen ein mit der Entsorgung beauftragtes Unternehmen ist mittlerweile von der Strafverfolgungsbehörde eingestellt worden. Dies belegt aber die wirtschaftlichen Risiken des Kostenfaktors Bodenverwertung. 4.C.8 LIQUIDITÄT Die Risiken der Liquidität sind eng mit der zeitlichen Einhaltung der Vermarktun gsplanung und mit den Risiken durch Kostenüberschreitungen sowie durch den Aufwand an Kampfmittelerkundungen und Gebäude- und Bodensanierungen verbunden. Durch weitere Mittelabrufe von Darleh en (5.000 TEUR zum Berichtszeitpunkt) und die Partizipationsoption am Cash Poo l der Stadt in Höhe von 10.000 TEUR ist eine zusätzliche Liquidität von insgesamt 15.000 TEUR sichergestellt. Anlage IV/16 4.C.9 FRISTEN Terminrisiken können sich aus der Koordinierung der verschiedenen Bauabläufe ergeben. Da es sich um Brachflächen handelt, die über mehrere Jahrzehnte intensiv militärisch genutzt wurden, si nd weiterhin Bodenbelastungen und Kampfmittel auf dem Gelände wahrscheinlich. Deren Räumun g kann zu Verzögerungen bei der Entwicklung und der Vermarktung der Flächen führen. Zum Berichtszeitpunkt sind bereits Veränderungen am geplanten Baustellenablauf eingetreten. Hieraus resultiert eine geringere Geschwindigkeit bei der Vermarktung. Diese Verzögerungen wurden im Wirtschaftsplan bereits berücksichtigt. Gleichwohl ist ein Großteil der auf- bzw. abz ubrechenden Oberflächen und Gebäude bereits durchgeführt worden. Weitere Terminrisiken können aus den aktuellen Zwischennutzungen des Landes NRW und aus den Vermietungen der Stadt Münster auf dem Gelände York resultieren. Bezüglich der vormali gen und durch Kaufvertrag an KonvOY übertragenen Nutzungsüberlassung der Bestandsgebäude für die zentrale Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete bestehen zeitliche Risiken der späteren Beendigung der Nutzung. Dies hat entsprechend Auswirkungen auf den Ablauf des Er- schließungsbaus und auf die Vermarktung dieser Teilflächen. Da die Gesellschafterin Stadt Münster die Projektsteuerung der Verlagerung an einen Alternativstandort innehat, reduziert sich das Risiko jedoch auf externe Faktoren während des entsprechenden Bauleitplanverfahrens und des Baugeschehens. 4.C.10 VERMIETUNGEN / NUTZUNGSÜBERLASSUNGEN Die Zwischenvermietungen verursachen Verwaltungsaufwand und können die Entwicklung einzelner Teilbereiche der Quartiere behindern. Dienstleister sind deshalb mit dem M ieter- management beauftragt. Münster, den 15.05.2023 …………………………. . Stephan Aumann Geschäftsführer
Anlage A
1303 Zeichen
Anlage A zur V/0411/2023 Kurzüberblick Die KonvOY GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Gemäß § 9.3 c) und e) des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung u. a. zu- ständig für die Beschlussfassung über: - die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses - die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates. Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft notwendig Ziele/Teilziele/Zielerreichung Bekanntmachung der Ergebnisse des Jahresabschlusses 2022 der KonvOY GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Stadt Münster und Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig k.A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beschlussvorlage
5426 Zeichen
V/0411/2023 V/0411/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Jahresabschluss 2022 der KonvOY GmbH (KonvOY) Beratungsfolge 19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversamml ung der KonvOY wird ermächtigt folgende Entscheidungen zu treffen: 1. Der Jahresabschluss der KonvOY (Bilanz, GuV, Anhang) und der Lagebericht zum 31.12.2022 für das Geschäftsjahr 2022 (s. Anlage 1) wird festgestellt. 2. Der Jahresfehlbetrag per 31.12.2022 in Höhe von 2.869.461,11 € wird in den Verlustvortrag eingestellt und auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers (Beratungs -und Prüfungsgesellschaft BPG mbH Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft, Münster) über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der KonvOY GmbH für das Geschäftsjahr 2022 werden zur Kenntnis genom- men. 4. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der KonvOY werden für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Amt für Finanzen und Beteiligungen 05.09.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Gericke Telefon: 492-2014 GerickeH@stadt- muenster.de - 2 - V/0411/2023 Begründung: Die KonvOY ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Gemäß § 9.3 lit c) und lit e) des Gesellschaftsvertrages obliegt der Gesellschafterversammlung u. a. die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses sowie über die Entlastung der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates. Bilanz Die KonvOY schließt das Geschäftsjahr 2022 mit einer Bilanzsumme von 99.080 T€ (VJ: 96.482 T€) ab. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich keine signifikanten strukturellen Veränderungen ergeben. Die Aktivseite ist weitgehend durch die Position „Unfertige Erzeugnisse“ (Vorräte) geprägt; diese be- inhaltet die zur Veräußerung bestimmten Grundstücke und Gebäude sowie in diesem Zusammen- hang aktivierte Kosten. Zudem wird der kumulierte „Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag“ in Höhe von 8.170 T€ ausgewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöht sich dieser um 2.869 T€. Auf der Passivseite ist gem. § 42 Abs. 3 GmbHG die Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern“ ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag ist auf Grund von Tilgungen an die Stadt Münster ein Rückgang auf 69.606 T€ (VJ: 72.536 T€) zu verzeichnen. In den „Erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen“ sind u.a. vereinnahmte Zahlungseingänge aus dem Verkauf von Baugrundstücken er- fasst. Diese Bilanzposition erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 7.952 T€ auf 19.891 T€. Gewinn- und Verlustrechnung Das abgelaufene Wirtschaftsjahr ist von einem erkennbar höheren Geschäftsvolumen geprägt. Es wurden weitere Investorenauswahl- und Grundstücksvergabeverfahren für verschiedene Baufelder durchgeführt. Die Umsatzerlöse lagen zwar mit 13.597 T€ um 6.901 T€ über dem Vorjahreswert, blie- ben dennoch unter dem Planansatz. Das deutlich negative Ergebnis ist u.a. darauf zurückzuführen, dass es bei geplanten größeren Transaktionen zu Verzögerungen kam. U rsächlich dabei sind u.a. Planungsänderungen, rechtliche Fragestellungen und Abstimmungen mit Fachbehörden gewesen. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich im Geschäftsjahr 2022 auf 2.869 T€ (VJ: 2.060 T€). Auf Basis der aktuellen Wirtschaftsplanung wird für das Geschäftsjahr 2023 ein Gewinn in Höhe von 5.182 T€ erwartet. Dieser könnte nach der bisherigen Vorschau auf das Jahresende auch niedriger ausfallen. Im Geschäftsjahr 2024 rechnet die Gesellschaft mit einer positiven Entwicklung des Eigen- kapitalwerts. Trotz der bilanziellen Unterdeckung ist die Fortführung der Entwicklungstätigkeit der KonvOY aktuell nicht gefährdet. Zum einen beinhaltet der Wirtschaftsplan eine positive Prognose und zudem werden die von der KonvOY aufgenommenen Darlehn ausschließlich von der Gesellschafterin Stadt Münster zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus besteht ein Kreditschöpfungsspielraum durch die Teilnahme am Cash-Pooling der Stadt Münster. Ausführliche Informationen zum Geschäftsjahr sind dem Jahresabschluss 2022 und dem Lagebericht (Anlage 1) zu entnehmen. Der Aufsichtsrat der KonvOY hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 über die o.g. Beschlusspunkte beraten und der Gesellschafterversammlung der KonvOY die Beschlussfas- sung empfohlen (s. Anlage 2). Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die Beratungs-und Prüfungsgesellschaft BPG mbH Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwendun- gen gegen oder zusätzliche Hinweise zum Jahresabschluss der KonvOY ergeben. Nach Durchsicht - 3 - V/0411/2023 des vorgelegten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresab- schlussberichtes erscheint der Jahresabschluss als plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvoll- ziehbares Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KonvOY zum Bilanzstichtag. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Jahresabschluss und Lagebericht 2022 Anlage 2: Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 010/2023 zum Jahresabschluss 2022
Anlage 2_Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 010-2023 zum Jahresabschluss 2022
6739 Zeichen
□ □ □ □ /2□ /3 /4 /5 /6 /7 /8 /9 □ /7 /11 □ /12 /9 /11 □ /13 /14 /15 /16 /17 /18 /19 /20 /16 /5 /7 /20 □ /21 /5 /22 □ /23 /24 /23 /25 /26 /23 /26 /27 □ /26 /23 /22 □ /28 /17 /20 /29 /14 /11 /8 □ □ /7 /30 □ /24 /31 /22 /23 /32 /22 /26 /23 /26 /27 □ □ □ □ /33 /9 /16 /18 /19 /6 /14 /16 /16 /34 /4 /5 /6 /7 /8 /9 □ □□ /33 /9 /5 /17 /18 /19 /20 /16 /34 /4 /5 /6 /7 /8 /9 □ □ □□ /21 /7 /18 /19 /20 /5 /7 /8 □ /33 /9 /5 /17 /18 /19 /20 /9 /5 /16 /20 /7 /20 /20 /9 /5 □ /35 /36 /37 /38 /39 /40 /41 □ /43 /44 /45 /40 /41 /41 □ /46 /47 /48 /49 /37 □ /50 /40 /36 /36 /39 /49 /40 /46 □ /51 /49 /52 /53 □ /54 /55 /49 /56 /36 /46 /52 /39 /40 /57 /36 /46 /38 /56 /58 /57 /37 /56 /59 □ /33 /9 /20 /5 /9 /15 /15 /60 □ □□ /62 /63 /15 /4 /5 /12 □ /13 /5 /9 /7 /6 □ □ □ □ □ □ □ □ □□ /64 /4 /5 /65 □ /13 /5 /9 /7 /6 □□ □ /66 /4 /11 /34 /62 /64 □ /67 /30 /68 /69 □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ /70 /7 /19 /5 /9 /16 /7 /68 /16 /18 /19 /6 /14 /16 /16 □ /26 /23 /26 /26 □ /14 /11 /12 □ /71 /11 /20 /6 /7 /16 /20 /14 /11 /8 □ /12 /9 /5 □ /67 /9 /16 /18 /19 /72 /15 /20 /16 /15 /73 /19 /5 /14 /11 /8 □ /15 /73 /5 □ /12 /7 /16 □ /67 /9 /16 /18 /19 /72 /15 /20 /16 /74 /7 /19 /5 □ /26 /23 /26 /26□ □ □ /33 /9 /16 /18 /19 /6 /14 /16 /16 /34 /4 /5 /16 /18 /19 /6 /7 /8 /60 □ □ /75 /76 □ /35 /40 /52 /39 /37 /41 /36 /46 /52 /39 /37 /49 /77 /44 /41 /78/79 □ □ /80 /37 /56 □ /43 /44 /57 /46 /49 /52 /39 /36 /46 /56 /40 /36 □ /45 /81 /78 /37 □ /82 /37 /46 /52 /39 /83 /49 /37 /84 /37 /41 /85 □ /77 /37 /56 □ /86 /37 /46 /37 /83 /83 /46 /52 /39 /40 /57 /36 /37 /56 /87 /37 /56 /46 /40 /45 /45 /83 /44 /41 /78 □ /57 /47 /83 /78 /37 /41 /77 /37 □ /88 /37 /46 /52 /39 /83 /44 /46 /46 /57 /40 /46 /46 /44 /41 /78 □ /89 /44 □ /37 /45 /38 /57 /37 /39 /90 /83 /37 /41 /79 □ □ □ /91 /76 □ /80 /37 /56 □ /92 /40 /39 /56 /37 /46 /40 /82 /46 /52 /39 /83 /44 /46 /46 □ /54 /88 /49 /83 /40 /41 /89 /85 □ /86 /44 /93 /85 □ /43 /41 /39 /40 /41 /78 /59 □ /44 /41 /77 □ /77 /37 /56 □ /94 /40 /78 /37 /82 /37 /56 /49 /52 /39 /36 □ /89 /44 /45 □ /95 /91 /76 /91 /96 /76 /96 /97 /96 /96 □ /57 /58 /56 □ /77 /40 /46 □ /86 /37 /46 /52 /39 /98 /57 /36 /46 /99 /40 /39 /56 □ /96 /97 /96 /96 □ /48 /37 /56 /77 /37 /41 □ /57 /37 /46 /36 /78 /37 /46 /36 /37 /83 /83 /36 /76 □ □ /96 /76 □ /80 /37 /56 □ /92 /40 /39 /56 /37 /46 /57 /37 /39 /83 /82 /37 /36 /56 /40 /78 □ /38 /37 /56 □ /95 /91 /76 /91 /96 /76 /96 /97 /96 /96 □ /49 /41 □ /100 /81 /39 /37 □ /87 /47 /41 □ /96 /76 /101 /102 /103 /76 /104 /102 /91 /85 /91 /91 □ /105 /106 /107 □ /48 /49 /56 /77 □ /89 /44 /46 /40 /45 /45 /37 /41 □ /45 /49 /36 □ /77 /37 /45 □ /93 /37 /56 /83 /44 /46 /36 /87 /47 /56 /90 /36 /56 /40 /78 □ /38 /37 /56 □ /95 /91 /76 /91 /96 /76 /96 /97 /96 /91 □ /40 /44 /57 □ /77 /40 /46 □ /86 /37 /46 /52 /39 /98 /57 /36 /46 /99 /40 /39 /56 □ /96 /97 /96 /95 □ /87 /47 /56 /78 /37 /36 /56 /40 /78 /37 /41 /76 □ □ /95 /76 □ /80 /37 /56 □ /88 /37 /56 /49 /52 /39 /36 □ /77 /37 /46 □ /55 /49 /56 /36 /46 /52 /39 /40 /57 /36 /46 /38 /56 /58 /57 /37 /56 /46 □ /58 /82 /37 /56 □ /77 /49 /37 □ /51 /56 /58 /57 /44 /41 /78 □ /77 /37 /46 □ /92 /40 /39 /56 /37 /46 /40 /82 /46 /52 /39 /83 /44 /46 /46 /37 /46 □ /89 /44 /45 □ /95 /91 /76 /91 /96 /76 /96 /97 /96 /96 □ /44 /41 /77 □ /77 /37 /46 □ /94 /40 /90 /78 /37 /82 /37 /56 /49 /52 /39 /36 /46 □ /77 /37 /56 □ /108 /47 /41 /87 /109 /110 □ /86 /45 /82 /100 □ /57 /58 /56 □ /77 /40 /46 □ /86 /37 /46 /52 /39 /98 /57 /36 /46 /99 /40 /39 /56 □ /96 /97 /96 /96 □ /48 /37 /56 /77 /37 /41 □ /89 /44 /56 □ /108 /37 /41 /41 /36 /41 /49 /46 □ /78 /37 /41 /47 /45 /45 /37 /41 /76 □ □ □ /104 /76 □ /80 /37 /56 □ /86 /37 /46 /52 /39 /98 /57 /36 /46 /57 /58 /39 /56 /44 /41 /78 □ /44 /41 /77 □ /77 /37 /45 □ /43 /44 /57 /46 /49 /52 /39 /36 /46 /56 /40 /36 □ /77 /37 /56 □ /108 /47 /41 /87 /109 /110 □ /86 /45 /82 /100 □ /48 /37 /56 /77 /37 /41 □ /57 /58 /56 □ /77 /40 /46 □ /86 /37 /46 /52 /39 /98 /57 /36 /46 /99 /40 /39 /56 □ /96 /97 /96 /96 □ /105 /41 /36 /90 /83 /40 /46 /36 /44 /41 /78 □ /37 /56 /36 /37 /49 /83 /36 /76 □ □ /75 /75 /76 □ /111 /49 /41 /40 /41 /89 /49 /37 /83 /83 /37 □ /43 /44 /46 /48 /49 /56 /53 /44 /41 /78 /37 /41 /79 □ □ /53 /37 /49 /41 /37 □ □ □ Anlage 2 zur Vorlage V/0411/2023 □ □ □ □ /2□ □ /4 /5 /6 /7 /8 /9 /10 /11 /9 /6 /12 □ □ /14 /15 /16 □ /17 /18 /19 /20 /21 /22 /23 /24 /20 /16 /25 /24 □ /26 /21 /27 /27 /24 □ /28 /18 /16 □ /29 /15 /26 /26 /24 /26 /21 /20 /30 □ /31 /25 /20 /20 □ /31 /15 /16 □ /32 /33 /26 □ /31/15 /16 □ /34 /15 /20 /22 /23 /35 /19 /24 /20 /19 /36 /23 /16 /18 /26 /37 □ /25 /18 /19 /37 /15 /20 /24 /15 /38 /38 /24 /15 □ /39 /25 /23 /16 /15 /20 /25 /40 /20 /22 /23 /38 /18 /20 /20 □ /28 /18/27 □ /41 /42 /43 /42 /44 /43 /44 /45 /44 /44 □ /18 /26 /31 □ /31 /15 /16 □ /46 /25 /37 /15 /40 /15 /16 /21 /22 /23 /24 □ /19 /36 /16 □ /31 /25 /20 □ /34 /15 /20 /22 /23 /35 /19 /24 /20 /47 /25 /23/16 □ /44 /45 /44 /44 □ /32 /33 /26 □ /31 /15 /27 □ /48 /21 /16 /24 /20 /22 /23 /25 /19 /24 /20 /49 /16 /36 /19 /15 /16 □ /50 /25 /24 /24 /23 /21 /25 /20 □ /51 /21 /22 /52 □ /53 /54 /15 /16/25 /55 /24 /18 /26 /37 /20 /55 □ /18 /26 /31 □ /51 /16 /36 /19 /18 /26 /37 /20 /37 /15 /20 /15 /38 /38 /20 /22 /23 /25 /19 /24 □ /27 /40 /56 /30 □ /54 /51 /34 /30 □ /50 /36 /26 /20 /24 /15 /16 /57 □/37 /15 /49 /16 /36 /19 /24 □ /18 /26 /31 □ /27 /21 /24 □ /31 /15 /27 □ /18 /26 /15 /21 /26 /37 /15 /20 /22 /23 /16 /35 /26 /52 /24 /15 /26 □ /54 /15 /20 /24 /35 /24 /21 /37 /18 /26 /37 /20 /55 /32 /15 /16 /27 /15 /16 /52 □ /32 /15 /16 /20 /15 /23 /15 /26 □ /58 /18 /16 /31 /15 /26 /43 □ □ □ /48 /15 /37 /15 /26 □ /31 /15 /16 □ /58 /15 /21 /24 /15 /16 /15 /26 □ /59 /21 /26 /28 /15 /38 /23 /15 /21 /24 /15 /26 □ /58 /21 /16 /31 □ /25 /18 /19 □ /31 /15 /26 □ /21 /26 □ /31 /15 /16□ /17 /26 /38 /25 /37 /15 □ /40 /15 /21 /37 /15 /19 /36 /37 /24 /15 /26 □ /54 /15 /16 /21 /22 /23 /24 □ /36 /40 /15 /16 □ /31 /21 /15 □ /51 /16 /36 /19 /18 /26 /37 □ /31 /15 /20 □ /39 /25/23 /55 /16 /15 /20 /25 /40 /20 /22 /23 /38 /18 /20 /20 /15 /20 □ /18 /26 /31 □ /31 /15 /20 □ /46 /25 /37 /15 /40 /15 /16 /21 /22 /23 /24 /20 □ /31 /15 /16 □ /29 /33 /26 /32 /60 /61 □ /34 /27 /40 /56□ /28 /18 /27 □ /41 /42 /43 /42 /44 /43 /44 /45 /44 /44 □ /19 /36 /16 □ /31 /25 /20 □ /34 /15 /20 /22 /23 /35 /19 /24 /20 /47 /25 /23 /16 □ /44 /45 /44 /44 □ /32 /15 /16 /55 /58 /21 /15 /20 /15 /26 /43 □ □ □ /37 /15 /28 /43 □ /62 /24 /15 /49 /23 /25 /26 □ /17 /18 /27 /25 /26 /26 □ /55 /34 /15 /20 /22 /23 /35 /19 /24 /20 /19 /36 /23 /16 /15 /16 /55 □ □ □ /29 /33 /26 /32 /60 /61 □ /34 /27 /40 /56 □ □ □ /17 /26 /38 /25 /37 /15 □ /42 □ /63 □ /54 /15 /16 /21 /22 /23 /24 □ /36 /40 /15 /16 □ /31 /21 /15 □ /51 /16 /36 /19 /18 /26 /37 □ /31 /15 /20 □ /39 /25 /23 /16 /15 /20 /25 /40 /20 /22 /23/38 /18 /20 /20 /15 /20 □ /28 /18 /27 □ /41 /42 /43 /14 /15 /28 /15 /27 /40 /15 /16 □ /44 /45 /44 /44 □
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Albersloher Weg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0411/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.07.2023
- Erstellt
- 10.07.2023 14:33