V/0516/2014
Canisiusgraben
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Beschlussvorlage
10053 Zeichen
V/0516/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Canisiusgraben - ökologische Verbesserung des Oberlaufes von der Reinhold-Friederichs-Straße
bis zur Kleihorststraße
- Baubeschluss ökologische Gewässerverbesserung -
Beratungsfolge
26.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
02.09.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. WL 10 (P) 2011 Blatt
2 u. 3 vom 02.02.2012) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 22 0.000 €
entstehen.
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1101
Abwasserbeseitigung
Investitionsmaßnah-
me
0013 Anforderungen aus Einleitungs-
erlaubnissen - Bau
Auszahlungen
2015 220.000
Einzahlungen 2015 0
Saldo 220.000
Vorlagen-Nr.:
V/0516/2014
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
31.07.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
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Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushal tsplanentwurf 2015 bei der
o. g Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2015 bzw. der mitte l-
fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
1. Voraussetzung
Die geplante ökologische Verbesserung / Entrohrung des Canisiusgrabens ist im Abwasserbeseiti-
gungskonzept (ABK) unter der Nr. 10.14 aufgeführt und wurde als Kompensation für die städt i-
schen Regenwassereinleitungen von der unteren Wasserbehörde im Rahmen von Verlängerungen
der Einleitungserlaubnisse gefordert.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Der Canisiusgraben liegt im südwestlichen Stadtgebiet von Münster und beginnt an der Reinhold-
Friedrichs-Straße, nördlich der Weseler Straße (B 51). Von dort fließt er zunächst 80 m als offener
Gewässerlauf in nördliche Richtung, quert mit einem Durchlass den Fuß- und Radweg Weseler
Straße / Kleihorststraße und fließt dann als verrohrter Gewässerlauf auf einer Länge von rd. 350 m
in nordwestliche Richtung bis zur Kleihorststraße. Ein großer Teil der verrohrten Gewässerstrecke
befindet sich auf Privatgrundstücken und ist teilweise von Gebäuden überbaut. Nach der Querung
der Kleihorststraße fließt der Canisiusgraben als offener Gewässerlauf auf einer Länge von rd. 500
m bis zum Aasee. Das Einzugsgebiet des Canisiusgrabens beträgt an der Kleihorststraße rund 44
ha.
Im Planungsgebiet stellt der Canisiusgraben kein intaktes Fließgewässer dar, der Gewässerab-
schnitt ist naturfern und bietet keinen Lebensraum für Flora und Fauna. Die heutige ökologische
Situation ist äußerst unbefriedigend. Die lange Verrohrung des Canisiusgrabens entspricht nicht
den Anforderungen der “Blauen Richtlinie“ (Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewäs-
ser in NRW vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
und der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL).
Zahlreiche Regenwassereinleitungen aus dem städtischen Kanalnetz speisen den Canisiusgraben.
Die hohen Einleitungsmengen prägen sowohl seinen Wasserstand als auch die Nährstoffkonzen-
tration und führen zu nachteiligen Stoßbelastungen im Gewässer. Eine Rückhaltung / Zwischen-
speicherung der Einleitungsmengen ist nicht möglich. Die Nutzung reicht oft bis an die Böschungs-
oberkante des Canisiusgrabens heran.
Die auf Grundlage der EG-WRRL und der “Blauen Richtlinie“ geplante ökologische Verbesserung
sieht eine schlängelnde bis mäandrierende Linienführung des neuen Gewässerlaufes vor.
An der Reinhold-Friederichs-Straße wird der Canisiusgraben mit geringer Einschnittstiefe und ei-
nem Sohlgefälle von 5,5 ‰ zwischen der vorhandenen Bebauung und dem Ballspielplatz durchge-
führt. Zum sohlgleichen Anschluss des parallel des Fuß-und Radweges geplanten Regenwasser-
kanals DN 1200, ist bei Station 3+15 bis 2+80 eine 35 m lange Sohlgleite zur Überbrückung des
Höhenunterschiedes von 1,25 m geplant. Die Querung des Fuß-und Radweges erfolgt mit einem
Kastendurchlass mit den lichten Abmessungen von W/H = 1,25/1,50 m. Damit sich im Kasten-
durchlass naturnahes Sohlsubstrat bilden kann, wird die Sohle rd. 0,20 m tiefer als die Gewässer-
sohle eingebaut. Danach verläuft der Canisiusgraben mit einem Sohlgefälle von 4,8 bis 7,0 ‰
Richtung Kleihorststraße. Bei Station 1+55 wird der von Osten aus der Wohnbebauung kommende
Regenwasserkanals DN 900 an den geplanten Gewässerverlauf angeschlossen. Die anschließen-
de Sohlgleite überbrückt auf einer Länge von rd. 20 m, einen Höhenunterschied von 0,75 m. Im
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weiteren Verlauf schlängelt sich der Canisiusgraben mit einem Gefälle von 4,8 ‰ durch die Grün-
fläche und quert die Kleihorststraße mit einem 17 m langen Kastendurchlass. Der Kastendurchlass
hat die lichten Abmessungen von W/H = 1,75/1,50 m und die Sohle des Durchlasses wird rd. 0,20
m tiefer als die Gewässersohle eingebaut. Nach weiteren 70 m mündet der neue Gewässerverlauf
mit einem Gefälle von 2 ‰ in den vorhandenen, offenen Canisiusgraben. Unterhalb des Planungs-
raumes fließt der offene Canisiusgraben mit einem kleineren Gewässerquerschnitt weiter bis zum
Aasee.
In Anlehnung an das Leitbild sind Querschnittsverbreiterungen und unterschiedliche Böschungs-
neigungen mit Gleit- und Prallufern geplant. Die Böschungsneigung beträgt rd. 1:1,4 bis 12,7. Die
mittlere Gewässerbreite im Bereich der Böschungsoberkante beträgt rd. 8,0 m und die Sohlbereite
0,6 – 1,0 m. Strömungslenkend und zur Strukturanreicherung werden Totholzelemente z.B. Holz-
stubben im Gewässerverlauf eingebaut.
Die Verlegung des Canisiusgrabens führt zu einer wesentliche Verbesserung der ökologischen
Gewässersituation und gibt dem Gewässer die Möglichkeiten, sich auf einer Länge von 425 m na-
turnah zu entwickeln. Die großzügige Gewässeraufweitung verbessert die hydraulischen Bedin-
gungen und die Abflussverhältnisse. Die Querungen der Kleihorststraße und des Fuß- und Rad-
weges erfolgen mit großen Kastendurchlässen. Es wird mehr Retentionsraum geschaffen und die
Abflussspitzen bei Starkregenereignissen werden gemindert. Dies führt zu einer Reduzierung der
Fließgeschwindigkeit und der Sohl- und Böschungserosion. Der hydraulische Stress für die Orga-
nismen wird zurückgenommen und eine Organismenabdrift verhindert.
Die an den Canisiusgraben angrenzenden Bereiche bieten einen ausreichenden Entwicklungskor-
ridor für das Gewässer. Der vorhandene Bewuchs wurde bei der Planung berücksichtigt und bleibt
soweit es die Baumaßnahme ermöglicht erhalten. Es werden Gewässer begleitende Gehölzan-
pflanzungen vorgenommen.
Die Planung ist mit dem Amt für Grünflächen und Umweltschutz (Amt 67) abgestimmt. Die Maß-
nahme liegt in einer von Amt 67 überplanten, öffentliche Grünfläche. Teile der geplanten Nutzung
(Spielplatz und Ballspielplatz) wurden bereits umgesetzt. Die Bepflanzung der Grünfläche erfolgt in
Abstimmung von Amt 66 und 67 nach Abschluss der Gewässerbaumaßnahme durch Amt 67.
Die Baukosten werden auf rd. 220.000 € geschätzt.
Die Maßnahme wird ausschließlich auf Flächen, die sich im Eigentum der Stadt Münster befinden,
durchgeführt. Sie ist eine Ausgleichsmaßnahme für die städtischen Regenwassereinleitungen in
den Canisiusgraben und wird zu 100 % von der Stadt Münster finanziert.
Die Rohrtrasse des Regenwasserkanals bzw. der verrohrte Canisiusgraben (DN 900) von der We-
seler Straße bis zur Mündung in den neuen Canisiusgraben (Niesingstraße 41) bleibt wegen ein-
mündender Drainagen bzw. Regenwasserkanäle erhalten. Bei der Bebauung Niesingstraße 41 –
55 verläuft der verrohrte Canisiusgraben an der westlichen Grundstücksgrenze. In diesem Ab-
schnitt sind keine Leitungsanschlüsse vorhanden und die Rohrleitung DN 900 wird bis zur Mün-
dung in den offenen Canisiusgraben verdämmt. Die Einleitungsstellen werden nach Abschluss der
Maßnahme angepasst.
Die Bemessung und Planung der ökologischen Gewässerverbesserung wurde nach den Mindest-
anforderungen der aktuellen Gesetze, Verordnungen und technischen Richtlinien durchgeführt.
Reduktionen hiervon sind dementsprechend nicht möglich.
3. Ausschreibung und Bau
Geplant ist die ökologische Gewässerverbesserung im Vorfeld zum Umbau der Weseler Straße
und den dazugehörigen Kanalbaumaßnahmen durchzuführen. Die Baumaßnahme ist witterungs-
abhängig, die Bauzeit beträgt rd. 3 Monate. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2015 vorgesehen.
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Die Nutzung des Fuß-und Radweges während der Bauphase bzw. die Ausweisung einer Umlei-
tung wird vor Beginn der Baumaßnahme mit den zuständigen Ämtern abgestimmt.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Aufgrund der wasserrechtlichen Forderung aus Einleitungserlaubnissen wird der Bau aus dem
gebührenfinanzierten Abwasseretat finanziert. Zuwendungen sind demnach nicht möglich.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die ökologische Verbesserung des Canisiusgrabens ist ein Genehmigungsverfahren nach § 68
Wasserhaushaltsgesetzt (WHG) erforderlich. Die Plangenehmigung wurde am 09.08.2012 von der
unteren Wasserbehörde erteilt.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.
Die an die überplante Fläche angrenzenden Grundstückseigentümer wurden im Rahmen des was-
serrechtlichen Genehmigungsverfahrens beteiligt und über die geplante Maßnahme informiert.
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes
frühzeitig über die Maßnahme informiert.
I.V.
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
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- Weseler Straße
- Reinhold-Friedrichs-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0516/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.07.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37