Mandari Insight

V/0516/2014

Canisiusgraben

Vorlagen 24.07.2014

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 02.09.2014, TOP 6.13

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

A_Aa_NG_Canisiusgrb_3_Lage

· application/pdf

Ansehen

Übersichtslageplan 05 10 2011_3.pdf Canisius

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

10053 Zeichen

V/0516/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Canisiusgraben - ökologische Verbesserung des Oberlaufes von der Reinhold-Friederichs-Straße 
bis zur Kleihorststraße 
- Baubeschluss ökologische Gewässerverbesserung - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
02.09.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. WL 10 (P) 2011 Blatt 
2 u. 3 vom 02.02.2012) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 22 0.000 € 
entstehen. 
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
 
Produktgruppe 
1101 
 
 
Abwasserbeseitigung  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Investitionsmaßnah-
me 
0013 Anforderungen aus Einleitungs-
erlaubnissen - Bau 
    
Auszahlungen 
 
  2015 220.000 
Einzahlungen   2015 0 
Saldo 220.000  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0516/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.07.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0516/2014 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushal tsplanentwurf 2015 bei der 
o. g Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2015 bzw. der mitte l-
fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
 
 
 
 
Begründung: 
1. Voraussetzung 
 
Die geplante ökologische Verbesserung / Entrohrung des Canisiusgrabens ist im Abwasserbeseiti-
gungskonzept (ABK) unter der Nr. 10.14 aufgeführt und wurde als Kompensation für die städt i-
schen Regenwassereinleitungen von der unteren Wasserbehörde im Rahmen von Verlängerungen 
der Einleitungserlaubnisse gefordert. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Der Canisiusgraben liegt im südwestlichen Stadtgebiet von Münster und beginnt an der Reinhold-
Friedrichs-Straße, nördlich der Weseler Straße (B 51). Von dort fließt er zunächst 80 m als offener 
Gewässerlauf in nördliche Richtung, quert mit einem Durchlass den Fuß- und Radweg Weseler 
Straße / Kleihorststraße und fließt dann als verrohrter Gewässerlauf auf einer Länge von rd. 350 m 
in nordwestliche Richtung bis zur Kleihorststraße. Ein großer Teil der verrohrten Gewässerstrecke 
befindet sich auf Privatgrundstücken und ist teilweise von Gebäuden überbaut. Nach der Querung 
der Kleihorststraße fließt der Canisiusgraben als offener Gewässerlauf auf einer Länge von rd. 500 
m bis zum Aasee. Das Einzugsgebiet des Canisiusgrabens beträgt an der Kleihorststraße rund 44 
ha. 
Im Planungsgebiet stellt der Canisiusgraben kein intaktes Fließgewässer dar, der Gewässerab-
schnitt ist naturfern und bietet keinen Lebensraum für Flora und Fauna. Die heutige ökologische 
Situation ist äußerst unbefriedigend. Die lange Verrohrung des Canisiusgrabens entspricht nicht 
den Anforderungen der “Blauen Richtlinie“ (Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewäs-
ser in NRW vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) 
und der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL).  
Zahlreiche Regenwassereinleitungen aus dem städtischen Kanalnetz speisen den Canisiusgraben. 
Die hohen Einleitungsmengen prägen sowohl seinen Wasserstand als auch die Nährstoffkonzen-
tration und führen zu nachteiligen Stoßbelastungen im Gewässer. Eine Rückhaltung / Zwischen-
speicherung der Einleitungsmengen ist nicht möglich. Die Nutzung reicht oft bis an die Böschungs-
oberkante des Canisiusgrabens heran.  
Die auf Grundlage der EG-WRRL und der “Blauen Richtlinie“ geplante ökologische Verbesserung 
sieht eine schlängelnde bis mäandrierende Linienführung des neuen Gewässerlaufes vor. 
An der Reinhold-Friederichs-Straße wird der Canisiusgraben mit geringer Einschnittstiefe und ei-
nem Sohlgefälle von 5,5 ‰ zwischen der vorhandenen Bebauung und dem Ballspielplatz durchge-
führt. Zum sohlgleichen Anschluss des parallel des Fuß-und Radweges geplanten Regenwasser-
kanals DN 1200, ist bei Station 3+15 bis 2+80 eine 35 m lange Sohlgleite zur Überbrückung des 
Höhenunterschiedes von 1,25 m geplant. Die Querung des Fuß-und Radweges erfolgt mit einem 
Kastendurchlass mit den lichten Abmessungen  von W/H = 1,25/1,50 m. Damit sich im Kasten-
durchlass naturnahes Sohlsubstrat bilden kann, wird die Sohle rd. 0,20 m tiefer als die Gewässer-
sohle eingebaut. Danach verläuft der Canisiusgraben mit einem Sohlgefälle von 4,8 bis 7,0 ‰ 
Richtung Kleihorststraße. Bei Station 1+55 wird der von Osten aus der Wohnbebauung kommende 
Regenwasserkanals DN 900 an den geplanten Gewässerverlauf angeschlossen. Die anschließen-
de Sohlgleite überbrückt auf einer Länge von rd. 20 m, einen Höhenunterschied von 0,75 m. Im

- 3 - 
V/0516/2014 
weiteren Verlauf schlängelt sich der Canisiusgraben mit einem Gefälle von 4,8 ‰ durch die Grün-
fläche und quert die Kleihorststraße mit einem 17 m langen Kastendurchlass. Der Kastendurchlass 
hat die lichten Abmessungen von W/H = 1,75/1,50 m und die Sohle des Durchlasses wird rd. 0,20 
m tiefer als die Gewässersohle eingebaut. Nach weiteren 70 m mündet der neue Gewässerverlauf 
mit einem Gefälle von 2 ‰ in den vorhandenen, offenen Canisiusgraben. Unterhalb des Planungs-
raumes fließt der offene Canisiusgraben mit einem kleineren Gewässerquerschnitt weiter bis zum 
Aasee.  
In Anlehnung an das Leitbild sind Querschnittsverbreiterungen und unterschiedliche Böschungs-
neigungen mit Gleit- und Prallufern geplant. Die Böschungsneigung  beträgt rd. 1:1,4 bis 12,7. Die 
mittlere Gewässerbreite im Bereich der Böschungsoberkante beträgt rd. 8,0 m und die Sohlbereite 
0,6 – 1,0 m. Strömungslenkend und zur Strukturanreicherung werden Totholzelemente z.B. Holz-
stubben im Gewässerverlauf eingebaut. 
 
Die Verlegung des Canisiusgrabens führt zu einer wesentliche Verbesserung der ökologischen 
Gewässersituation und gibt dem Gewässer die Möglichkeiten, sich auf einer Länge von 425 m na-
turnah zu entwickeln. Die großzügige Gewässeraufweitung verbessert die hydraulischen Bedin-
gungen und die Abflussverhältnisse. Die Querungen der Kleihorststraße und des Fuß- und Rad-
weges erfolgen mit großen Kastendurchlässen. Es wird mehr Retentionsraum geschaffen und die 
Abflussspitzen bei Starkregenereignissen werden gemindert. Dies führt zu einer Reduzierung der  
Fließgeschwindigkeit und der Sohl- und Böschungserosion. Der hydraulische Stress für die Orga-
nismen wird zurückgenommen und eine Organismenabdrift verhindert. 
Die an den Canisiusgraben angrenzenden Bereiche bieten einen ausreichenden Entwicklungskor-
ridor für das Gewässer. Der vorhandene Bewuchs wurde bei der Planung berücksichtigt und bleibt 
soweit es die Baumaßnahme ermöglicht erhalten. Es werden Gewässer begleitende Gehölzan-
pflanzungen vorgenommen.  
Die Planung ist mit dem Amt für Grünflächen und Umweltschutz (Amt 67) abgestimmt. Die Maß-
nahme liegt in einer von Amt 67 überplanten, öffentliche Grünfläche. Teile der geplanten Nutzung 
(Spielplatz und Ballspielplatz) wurden bereits umgesetzt. Die Bepflanzung der Grünfläche erfolgt in 
Abstimmung von Amt 66 und 67 nach Abschluss der Gewässerbaumaßnahme durch Amt 67. 
 
Die Baukosten werden auf rd. 220.000 € geschätzt.  
 
Die Maßnahme wird ausschließlich auf Flächen, die sich im Eigentum der Stadt Münster befinden, 
durchgeführt. Sie ist eine Ausgleichsmaßnahme für die städtischen Regenwassereinleitungen in 
den Canisiusgraben und wird zu 100 % von der Stadt Münster finanziert. 
Die Rohrtrasse des Regenwasserkanals bzw. der verrohrte Canisiusgraben (DN 900) von der We-
seler Straße bis zur Mündung in den neuen Canisiusgraben (Niesingstraße 41) bleibt wegen ein-
mündender Drainagen bzw. Regenwasserkanäle erhalten. Bei der Bebauung Niesingstraße 41 – 
55 verläuft der verrohrte Canisiusgraben an der westlichen Grundstücksgrenze. In diesem Ab-
schnitt sind keine Leitungsanschlüsse vorhanden und die Rohrleitung DN 900 wird bis zur Mün-
dung in den offenen Canisiusgraben verdämmt. Die Einleitungsstellen werden nach Abschluss der 
Maßnahme angepasst.  
Die Bemessung und Planung der ökologischen Gewässerverbesserung wurde nach den Mindest-
anforderungen der aktuellen Gesetze, Verordnungen und technischen Richtlinien durchgeführt. 
Reduktionen hiervon sind dementsprechend nicht möglich. 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Geplant ist die ökologische Gewässerverbesserung im Vorfeld zum Umbau der Weseler Straße 
und den dazugehörigen Kanalbaumaßnahmen durchzuführen. Die Baumaßnahme ist witterungs-
abhängig, die Bauzeit beträgt rd. 3 Monate. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2015 vorgesehen.

- 4 - 
V/0516/2014 
Die Nutzung des Fuß-und Radweges während der Bauphase bzw. die Ausweisung einer Umlei-
tung wird vor Beginn der Baumaßnahme mit den zuständigen Ämtern abgestimmt. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Aufgrund der wasserrechtlichen Forderung aus Einleitungserlaubnissen wird der Bau aus dem 
gebührenfinanzierten Abwasseretat finanziert. Zuwendungen sind demnach nicht möglich. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die ökologische Verbesserung des Canisiusgrabens ist ein Genehmigungsverfahren nach § 68 
Wasserhaushaltsgesetzt (WHG) erforderlich. Die Plangenehmigung wurde am 09.08.2012 von der 
unteren Wasserbehörde erteilt. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.  
 
Die an die überplante Fläche angrenzenden Grundstückseigentümer wurden im Rahmen des was-
serrechtlichen Genehmigungsverfahrens beteiligt und über die geplante Maßnahme informiert. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

A_Aa_NG_Canisiusgrb_3_Lage

1864 Zeichen

N >uızeg
jpejssasey :ISNPeIS
TOOOSZEE :IN-"MOD

usgeußsnisiueg
JgssemoßusgsN EV

Bun4sssaguaA Sy9sıßojoyo
pun negsny Joyeuinyeu

Bunueld

uenegyor [17T

Iwenegjon,

31022080 Uep Jlelsuny
: 361 wy9uaß

Jewog I 21022020 ynıde6ß

ssney Tr LLOZ OL 6L I Slerlzziei

SWEN wneg

008 : L ueıdaße]

geIsyeN

ueldsße

€ "N yeld

LL0Z (d) OL IM 2 IN y9ey

23%

Io

\

HS

00€ NOM

00€ NAD

jeueyouemulo-
Bunyalsssen

Bunyalseg

JeyajuoomyysıT]
egeywons

eıpoyy Aıun / egeywoyeloL
18ge4 - 3MA4

jeueyJlossemzinwyos

aA‘
®®
R

N

jeueyJsssemusßoy

syonmog
uonels

11X8}089 „ne GZL/ Sy dO
gula}snequassen\

02:1, euelslyos
unezusyIbusyey
zoo L

wzL'0=p :wog‘L='Bl
Syauıye)d 'deß

JOssemag)

L

HILSNNW ||| :uN eBeluv

DN 100

A Kr) En anvısaa ONNNYId m 8 ®
wzL‘0=p !wog‘L='Bl ©. woz‘L =eygH 'Izeiyue Non

” 8 RS 5 usylaıjyejd '|deß unezusyıbuspeyy ‘daß NOS {

BunseyU4susy9lez 8

D
ZU
7

11X9J099 Ine GZL/SY dD
auls]sneqlassem

"usa uEpoquenny Aw pun uszjeiysne \\ u An f —
ol wo g ueßn4 ‘,-902 NINIASL/ZLO N Be -
Au “ Sıyosuojag ua Oz |ne Jejsejjddnequsssem :

Sa vareIauos- ) NE @ TE

aueN wneqg

7% \
Bunlepuy Jep Uy AN N ._- fe)
O

ssney fr | 2102'50'60 uaßunyosog

auuldg uon :
002, Na == 4
jeuey-M4 'Ideß

Anm

=
Re:
%

ORES 00'261
mc sy‘, 105°, H7

"SZ MI

LOzL ANSNIG
pun 9,6) NS NIA

ay daß

(AUyouaA) uegeußsnisiueg

x

U
AEIRSMSWeO Ida

29
SE / | =
29

ey-
dab

006 NA
A jeuey-MY "ylon,

x

EN
En ev,
A| ao \ Ww

A | ©,

Eee \®

9,

ya

ue

T

e

\

T T

uawwepl®N
\.

INXS099 >

jne SZL/Sy dO

SulsIsnequassen\

np Bunueysisiyos
(ev

NS

[on

S

(UyoAan) uegeußsnisiueg

ae

uswwepJen \& \

So 2 00°, I
0) :09°L H1

"SL MI

1 S LOZL ANZ NIA
& a pun 9161 N3 NIG
ay 'ıda6

DN 600

uowwepJen

® woz') =eygH zeuyue
R unezisybuspey\y 'Ideß ;-
& mw

er

[))

jus}ydeag auls}sw.lo | pun s}YoYedjsgey
"uaynıdısqn nz uuıßsgneg Jon Isı
usßunysIsBunßJoslsN\ Uon abe] aneuaß Sıq

Beratungsverlauf (2)

26.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.09.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Kleihorststraße
  • Weseler Straße
  • Reinhold-Friedrichs-Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0516/2014
Typ
Vorlagen
Datum
24.07.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37