Sanierung der Bewässerung im Freibad Sudmühle, Schwimmvereinigung von 1891 e. V.
Vorlage V/0314/2004 vom 03.05.2004
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Sanierung der Bewässerung im Freibad Sudmühle, Schwimmvereinigung von 1891 e. V. (förderunschädlicher vorzeitiger Baubeginn) hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 07.04.2004 Beratungsfolge 13.05.2004 Bezirksvertretung Münster-Ost Vorberatung 17.06.2004 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung Die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NW vom 07.04.2004 wird genehmigt. Kosten/Folgekosten, Finanzierung Durch den Beschluss entstehen weder Kosten noch Folgekosten für die Stadt Münster. Begründung: Die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. musste im April 2004 kurzfristig entscheiden, ob sie dringend sanierungsbedürftige Zuleitungen zu den Schwimmbecken (Aufwand: rund 3.000 €) bei gleichzeitiger Erhaltung grundsätzlicher städtischer Fördermöglichkeiten in Stand setzen darf. Die Entscheidung richtete sich grundsätzlich nach den Vorgaben der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster. Die danach vorgeschriebenen Termine und Verfahrensschritte standen einer kurzfristigen Maßnahmendurchführung entgegen, daher wurde eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 GO NW erforderlich. Diese Genehmigung fällten Stadtdirektor Schultheiß und der Vorsitzende des Sportausschusses, Herr Schulze Blasum, am 06.04.2004 zugunsten des Vereins. Im weiteren wird auf die Begründung zur angehängten Dringlichkeitsentscheidung verwiesen. I. A. Gez. Helga Boldt Stadträtin Vorlagen-Nr.: V/0314/2004 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: 52Klein@stadt-muenster.de Datum: 07.04.2004 Öffentliche Beschlussvorlage An den Sportausschuss
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