3549/2021
Ankauf eines Kunstwerks des Künstlers Hermann Scherer für das Museum Ludwig
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Anlage 1 Abbildungen_Schlafenden_frontal
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Hermann Scherer, „Die Schlafenden“, 1924 Fotocredit: Rheinisches Bildarchiv Köln, Sabrina Walz
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/4511 Vorlagen-Nummer 3549/2021 Freigabedatum 26.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ankauf eines Kunstwerks des Künstlers Hermann Scherer für das Museum Ludwig Beschlussorgan Rat Gremium Datum Der Rat beschließt den Ankauf des Kunstwerks „Die Schlafenden“ von Hermann Scherer in Höhe von 1,5 Mio. € und die Freigabe der investiven Auszahlungen. Die Finanzierung erfolgt zum einen durch Eigenmittel (= Ankaufsetat) des Museum Ludwig in Höhe von 350.000 €. Die Mittel stehen im Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzplan 0402 – Museum Ludwig bei Teilplanzeile 9 – Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen auf der Finanzstel- le 4511-0402-0-2000 – Ankaufsetat Museum Ludwig bereit. Zum anderen konnten 1,15 Mio. € durch folgende Zuwendungsgeber eingeworben werden: Die Ernst von Siemens Kunststiftung beteiligt sich mit 350.000 €, die Kulturstiftung der Länder wird den Kauf mit ebenfalls 350.000 € unterstützen. Die Peter und Irene Ludwig Stiftung gibt 225.000 € und die Kunststiftung NRW ebenfalls 225.000 € zum Ankauf hinzu. Ausschuss Kunst und Kultur 30.11.2021 Finanzausschuss 06.12.2021 Rat 14.12.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.500.000€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 1.150.000 77 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Hermann Scherer (1893 – 1927) Die Schlafenden, 1924 Tannenholz, bemalt, 139 cm Das Museum Ludwig beabsichtigt, ein Hauptwerk des bedeutenden Schweizer Bildhauers Hermann Scherer (1893–1927) zu erwerben. Die Schlafenden, eine Holzplastik von 1924, befindet sich seit 2009 als Leihgabe des Scherer- Nachlasses im Museum Ludwig, wo sie mit einem angesetzten Wert von zwei Millionen Euro versi- chert ist. Die Skulptur ist eines der ikonischen Werke des Museums. 2019 äußerten die Erben den Wunsch, die Plastik abzuziehen und zu verkaufen. Durch kontinuierli- che Gespräche mit den Nachlass-Verwalter*innen ist es dem Museum gelungen, ein Vorkaufsrecht für die Plastik eingeräumt zu bekommen und das Objekt für das Museum Ludwig zu erwerben. Der Ankaufspreis beläuft sich auf nunmehr 1,5 Mio. €. Die Finanzierung erfolgt zum einen durch Eigenmittel (= Ankaufsetat) des Museum Ludwig in Höhe 3 von 350.000 €. Die Mittel stehen im Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzplan 0402 – Museum Ludwig bei Teilplanzeile 9 – Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen auf der Finanzstel- le 4511-0402-0-2000 – Ankaufsetat Museum Ludwig bereit. Zum anderen konnten 1,15 Mio. € durch folgende Zuwendungsgeber eingeworben werden: Die Ernst von Siemens Kunststiftung beteiligt sich mit 350.000 €, wobei sie einen Miteigentumsanteil in Höhe von 23,3% erwirbt. Nach dem Ankauf wird dann ein Leih-und Verwaltungsvertrag mit der Ernst von Siemens Kunststiftung geschlossen. Die Kulturstiftung der Länder wird den Kauf mit eben- falls 350.000 € unterstützen. Die Peter und Irene Ludwig Stiftung gibt 225.000 € und die Kunststiftung NRW ebenfalls 225.000 € zum Ankauf hinzu. Hinzu kommen Eigenmittel in Höhe von 350.000 €, so dass die Kaufsumme in Höhe von 1,5 Mio. € erreicht wird. Demnach setzt sich der Kaufpreis wie folgt zusammen: - Peter und Irene Ludwig Stiftung = 225.000 € - Kunststiftung NRW = 225.000 € - Ernst von Siemens Kunststiftung = 350.000 € - Kulturstiftung der Länder = 350.000 € Ergibt = 1.150.000 € Die Zuwendungen werden im Teilfinanzplan 0402 – Museum Ludwig in der Teilplanzeile 1 – Einzah- lungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen auf der Finanzstelle 4511-0402-0-2000 – An- kaufsetat Museum Ludwig vereinnahmt. Mit dieser gemeinsamen Anstrengung kann das Werk für die Sammlung des Museum Ludwig gesi- chert werden. Die Schlafenden sind ein herausragendes Beispiel expressionistischer Plastik, wie es heute nur sel- ten zu erwerben ist. Mit schlichten, genau kalkulierten Mitteln weitet Scherer ein alltägliches, gerade darum ungewöhnliches Sujet ins Existenzielle aus und formt so ein Werk, das zu seiner eigenen Ge- neration ebenso gesprochen hat wie zu Betrachter*innen heute. Die Plastik zählt zu den beliebtesten Werken in der Sammlung des Museum Ludwig. Sie ist seit 2009 kontinuierlich und höchst prominent im Eingang zur Sammlung Haubrich ausgestellt. Dort bildet sie mit Scherers stehendem Liebespaar (1924) eine vertraute Gemeinschaft, die durch die Gemälde der Brücke-Künstler flankiert wird. Die Sammlung Haubrich hat der Kölner Rechtsanwalt Josef Haubrich 1946 der Stadt Köln in einem seinerzeit beispiellosen Akt bürgerlichen Engagements überlassen mit der Verpflichtung, sie zu erwei- tern. So konnte im zerstörten Köln in kürzester Zeit eine herausragende Sammlung der Klassischen Moderne aufgebaut werden. In den folgenden Jahrzehnten stellten sich viele Sammler*innen in Hau- brichs Tradition und stifteten bedeutende Werke, darunter Peter und Irene Ludwig, die Scherers Lie- bespaar 1994 für das Museum Ludwig erworben haben. Der Erwerb der Schlafenden würde nicht nur den Bestand der Sammlung sichern, sondern das Be- kenntnis zu dieser Tradition erneuern. Beigefügt ist eine Abbildung der Skulptur. Die Rechte zur Veröffentlichung des Bildes in der Anlage im Rahmen der öffentlichen Beschlussvorlage des Ratsinformationssystems liegen vor. Begründung der Dringlichkeit Die Zuwendungen sind zweck- und jahresgebunden und müssen stadtintern in diesem Jahr haus- haltsrechtlich verbucht werden. Dies kann erst nach der offiziellen Beschlussfassung durch den Rat erfolgen. Hinsichtlich des Jahresabschlusses ist es daher unbedingt erforderlich, dass diese Vorlage in der Sitzung des Rates am 14.12.2021 beraten und beschlossen wird. Für den 14.12.2021 ist eine Presseveranstaltung geplant, an der u.a. auch Vertreter*innen der Zuwendungsgeber teilnehmen. 4 Anlage Bild der Skulptur
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3549/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.11.2021
- Erstellt
- 08.10.2021 08:30