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AFO/0025/2021

Verkehrssituation auf der Kanalbrücke "Manfred-von-Richthofen-Straße"

Anfrage in der BV Ost 15.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 03.11.2022, TOP 8.4

Stellungnahme zur Anfrage AFO/0025/2021 (nicht barrierefrei)

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Zwischenmitteilung zur AFO/0025/2021 (nicht barrierefrei)

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Originalanfrage AFO/0025/2021

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Stellungnahme zur Anfrage AFO/0025/2021 (nicht barrierefrei)

3670 Zeichen

32.12.0010 22.02.2023
Frau Kopp , 3220

DezementI”
Eing. 0 1..MRZ. 2023

Stadt Münster
‚Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Ost

02. März 2023

Bezirksvertretung
Münster-Ost

über Herrn Stadtrat Heuer

über 33,22

Es wird die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Manfred-von-Richthofen-Straße sowie die
Anordnung eines Überholverbots einspuriger Fahrzeuge auf der Kanalbrücke angeregt. Das
Thema Fahrradstraße wurde bereits durch das Schreiben vom 05.09.2022 beantwortet. °

Bezüglich des Überholverbots konnte seinerzeit noch keine Entscheidung getroffen werden,
da das Verkehrszeichen 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für
mehrspurige Fahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) gerade erst durch die Novelle der
Straßenverkehrsordnung 2020 eingeführt worden war. Hier sollten nach Empfehlung der
Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen zunächst Untersuchungen zur Wirksamkeit des
Verkehrszeichens vor einer möglichen Anordnung erfolgen. Die Untersuchung hat
zwischenzeitlich stattgefunden. Sie erwies sich als schwierig. Eine grundsätzliche Aussage
dazu, ob an den Standorten, an denen das Überholverbot angeordnet worden ist, eine
ausreichende Wirksamkeit erzielt worden ist, bleibt eine unsichere Prognoseentscheidung.

Daher wurden an der Manfred-von-Richthofen-Straße gezielte Beobachtungen ausgewertet,
um objektiv über die Notwendigkeit des Verkehrszeichens. ie an diesem Standort
entscheiden zu können.

Im Ergebnis freue ich mich, Ihnen mitteileh zu können, dass Ihren Anträgen nun zugestimmt
werden kann, da die Anordnungsvoraussetzungen an diesem Standort erfüllt sind. Die
Anordnung des Überholverbots ist bereits erfolgt. Die Aufstellung der entsprechenden
Verkehrszeichen wird durch den städtischen Bauhof Bach den personellen Men in
Kürze durchgeführt.

N)

[orbert Vechtel
Amtsleiter

32.12.0010 22.02.2023
Frau Kopp , 3220

DezementI”
Eing. 0 1..MRZ. 2023

Stadt Münster
‚Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Ost

02. März 2023

Bezirksvertretung
Münster-Ost

über Herrn Stadtrat Heuer

über 33.22

Es wird die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Manfred-von-Richthofen-Straße sowie die
Anordnung eines Überholverbots einspuriger Fahrzeuge auf der Kanalbrücke angeregt. Das
Thema Fahrradstraße wurde bereits durch das Schreiben vom 05.09.2022 beantwortet. °

Bezüglich des Überholverbots konnte seinerzeit noch keine Entscheidung getroffen werden,
da das Verkehrszeichen 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für
mehrspurige Fahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) gerade erst durch die Novelle der
Straßenverkehrsordnung 2020 eingeführt worden war. Hier sollten nach Empfehlung der
Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen zunächst Untersuchungen zur Wirksamkeit des
Verkehrszeichens vor einer möglichen Anordnung erfolgen. Die Untersuchung hat
zwischenzeitlich stattgefunden. Sie erwies sich als schwierig. Eine grundsätzliche Aussage
dazu, ob an den Standorten, an denen das Überholverbot angeordnet worden ist, eine
ausreichende Wirksamkeit erzielt worden ist, bleibt eine unsichere Prognoseentscheidung.

Daher wurden an der Manfred-von-Richthofen-Straße gezielte Beobachtungen ausgewertet,
um objektiv über die Notwendigkeit des Verkehrszeichens 277.1 an diesem Standort
entscheiden zu können. j

Im Ergebnis freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihren Anträgen nun zugestimmt
werden kann, da die Anordnungsvoraussetzungen an diesem Standort erfüllt sind. Die
Anordnung des Überholverbots ist bereits erfolgt. Die Aufstellung der entsprechenden
Verkehrszeichen wird durch den städtischen Bauhof Bach den personellen neajchkalen in
Kürze durchgeführt.

um

lorbert Vechtel
Amtsleiter

Zwischenmitteilung zur AFO/0025/2021 (nicht barrierefrei)

3538 Zeichen

Stadt Münster
Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Ost

32.12.0010
Frau Kopp

05.09.2022

12. Sep. 2022 =

An die Bezirksvertretung
Münster-Ost

über Herrn Stadtrat Heuer

über 33.22

Verkehrssituation auf der Kanalbrücke „Manfred-von-Richthofen-Straße“

e Antrag Ifd. Nr. AF0/0025/2021 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-
Ost vom 11.11.2021 7

Es wird angefragt, wie die Verkehrssituation auf der Kanalbrücke Manfred-von-Richthofen-
Straße verbessert werden kann. Es soll geprüft werden, ob ein Überholverbot einspuriger
Fahrzeuge im Brückenbereich angeordnet werden kann und ob die Einrichtung einer
Fahrradstraße möglich ist.

Überholverbot

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung aus dem Jahr 2020 führt das von Ihnen benannte
Verkehrszeichen 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige
Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) neu ein. Die Anordnung kommt an besonders
gefahrenträchtigen Fahrbahnabschnitten, Engstellen, Gefäll- und Steigungsstrecken in
Betracht.

In der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen wurde für Münster entschieden, dass das
Verkehrszeichen 277.1 zunächst nur an 3 ausgewählten Standorten angeordnet wird. Bei der
Festlegung der Standorte handelt es sich jeweils um Einzelfallprüfungen, bei denen der
Fahrbahnquerschnitt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit und die örtlichen Gegebenheiten
berücksichtigt werden. Es wird geprüft, ob an diesen Standorten durch das Überholverbot eine
Erhöhung der Verkehrssicherheit herbeigeführt werden kann. Sobald hierzu weitere
Erkenntnisse vorliegen, kann auch über die Anordnung des vorgenannten Überholverbots auf
der Manfred-von-Richthofen-Straße entschieden werden. Zunächst wird daher ein
Überholverbot für einspurige Fahrzeuge auf der Manfred-von-Richthofen-Str. nicht
angeordnet. Dies schließt aber eine erneute Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt nicht aus.

Fahrradstraße .

Die Stadt Münster prüft derzeit die Radverkehrsinfrastruktur im gesamten Stadtgebiet. Ziel ist
die Herstellung eines zusammenhängenden Fahrradnetzes, das den Anforderungen an einen
komfortablen, sicheren und zukunftsweisenden Radverkehr in der Stadt Münster genügt.
Hierzu lässt das Amt für Mobilität und Tiefbau aktuell ein zusammenhängendes Fahrradnetz
für Münster entwickeln (vgl. V/1186/2019) - das Fahrradnetz 2.0. Bestandteil dieser
Fahrradnetzplanung sind auch Empfehlungen zum Einsatz bestimmter Infrastrukturelemente,
wie Fahrradzonen oder Fahrradstraßen. j

Zunächst gilt es, stadtweit die wichtigen Radverkehrsverbindungen zu identifizieren. Dabei
werden Wohnstandorte, Verknüpfungspunkte, wie Mobilstationen oder Arbeitsplatz-
Schwerpunkte einbezogen. In. einem weiteren Schritt wird vor diesem Hintergrund die
bestehende Radverkehrsinfrastruktur erhoben, analysiert und ausgewertet. Auf diese Weise
lassen sich Handlungsbedarfe ableiten bzw. bestätigen. Im Zusammenhang mit dem Gesamt-
Fahrradnetz ergeben sich dann Empfehlungen und Lösungsvorschläge für
Einzelmaßnahmen, wie z.B. die Verbreiterung und Erneuerung von Radwegen.

Die Manfred-von-Richthofen-Straße ist auch aus Sicht der Verwaltung eine wichtige
Verbindungsachse in Richtung Osten, auf der ein Handlungsbedarf gesehen wird. Daher wird
auf die Achse (Sternstraße, Manfred-von-Richthofen-Straße, Laerer Landweg, ...) ein
besonderer Fokus gelegt. Ob die Manfred-von-Richthofen-Straße als eine Fahrradstraße
eingerichtet wird, kann aufgrund der noch andauernden Netzplanung erst zu einem späteren
Zeitpunkt entschieden werden.

7

ur
orbert Vechtel
Amtsleiter

Originalanfrage AFO/0025/2021

2642 Zeichen

AFON 2021

SPD-Fraktion BV Münster-Ost | Am Lohausbach 37 | 48155 Münster SPD-Fraktion
in der Bezirksvertretung Münster-Ost

An den \ Am Lohausbach 37
Bezirksbürgermeister 48155 Münster
des Stadtbezirks Münster-Ost heirenen eher

E Mobil: 01 6
Herrn Benedikt Spangenberg
Vennemannstraße 5 Ansprechpartner:
48157 Münster Prof. Dr. Peter Wagner

www.spd-muenster.de

11. November 2021

Anfrage an die Verwaltung zur Verkehrssituation auf der Kanalbrücke „Manfred-von-Richthofen-Straße“

Wie bewertet die Stadtverwaltung die gefährliche Verkehrssituation auf der Kanalbrücke „Manfred-von-Richt-
hofen-Straße“, die in beiden Fahrtrichtungen durch häufige und gefährliche Annäherungen von Fahrradfahren-
den mit PKW, LKW und Bussen geprägt ist?

Welche kurzfristigen bzw. langfristigen Maßnahmen sieht die Verwaltung, die gefährliche Situation auf der Brü-
cke und deren Rampen zu entschärfen?

Ist das Verkehrszeichen 277.1, das Autofahrern verbietet, Radler und Rollerfahrer zu überholen, an den Zufahrts-
rampen aus Sicht der Verwaltung eine mögliche Option die Verkehrssituation zu entschärfen?

Ist die Umwandlung der „Manfred-von-Richthofen-Straße“ in eine Fahrradstraße aus Sicht der Verwaltung eine
mögliche Option die Verkehrssituation zu entschärfen?

Begründung:

Für AnwohnerInnen aus Mauritz-Ost ist die Manfred-von-Richthofen-Straße eine beliebte Möglichkeit, um in die
Stadt zu pendeln. Die Straße wird intensiv von Fahrradfahrenden genutzt, insbesondere auch von Schülerinnen
und Schülern auf dem Weg zum Unterricht in verschiedenen Schulformen. Gleiches gilt natürlich auch für die
Anwohnerlnnen städtischer Quartiere, die über die Manfred-von-Richthofen-Straße stadtauswärts unterwegs
sind.

Im Rahmen des Ausbaus des Dortmund-Ems-Kanals wurde die Brücke über den Kanal neu errichtet. Es zeigt sich
in der täglichen Verkehrssituation auf der Brücke, dass sich in beiden Fahrtrichtungen häufige Annäherungen
von Fahrradfahrenden mit PKW, LKW und Bussen ergeben. Ursächlich ist unseres Erachtens eine zu geringe

Breite der Fahrbahn auf der Brücke, die zu einer erheblichen und gefährlichen Konkurrenz der Verkehrsteilneh-
menden führt. Wir sehen mit großer Sorge, dass es auf der Brücke oder den Zufahrtsrampen künftig zu schweren
Unfällen kommt. Dem sollte aus unserer Sicht rechtzeitig entgegengewirkt werden.

Wir bitten vor diesem Hintergrund die Stadtverwaltung freundlich um Beantwortung unserer Fragen schriftlich
oder mündlich zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Ost.

Freundliche Grüße

Prof. Dr. Peter Wagner (Fraktionsvorsitzender)
Anusch Melkonyan (Fraktionsmitglied)
Dietmar Wemhoff (Fraktionsmitglied)

Beratungsverlauf (1)

03.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 8.4 Anfrage Entscheidung

Beschluss: Zwischenmitteilung zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Sternstraße
  • Laerer Landweg
  • Am Lohausbach 37
  • Manfred-von-Richthofen-Straße
  • Vennemannstraße 5

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Details

Aktenzeichen
AFO/0025/2021
Typ
Anfrage in der BV Ost
Datum
15.11.2021
Erstellt
15.11.2021 16:33