AFO/0025/2021
Verkehrssituation auf der Kanalbrücke "Manfred-von-Richthofen-Straße"
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Stellungnahme zur Anfrage AFO/0025/2021 (nicht barrierefrei)
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32.12.0010 22.02.2023 Frau Kopp , 3220 DezementI” Eing. 0 1..MRZ. 2023 Stadt Münster ‚Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Ost 02. März 2023 Bezirksvertretung Münster-Ost über Herrn Stadtrat Heuer über 33,22 Es wird die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Manfred-von-Richthofen-Straße sowie die Anordnung eines Überholverbots einspuriger Fahrzeuge auf der Kanalbrücke angeregt. Das Thema Fahrradstraße wurde bereits durch das Schreiben vom 05.09.2022 beantwortet. ° Bezüglich des Überholverbots konnte seinerzeit noch keine Entscheidung getroffen werden, da das Verkehrszeichen 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) gerade erst durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung 2020 eingeführt worden war. Hier sollten nach Empfehlung der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen zunächst Untersuchungen zur Wirksamkeit des Verkehrszeichens vor einer möglichen Anordnung erfolgen. Die Untersuchung hat zwischenzeitlich stattgefunden. Sie erwies sich als schwierig. Eine grundsätzliche Aussage dazu, ob an den Standorten, an denen das Überholverbot angeordnet worden ist, eine ausreichende Wirksamkeit erzielt worden ist, bleibt eine unsichere Prognoseentscheidung. Daher wurden an der Manfred-von-Richthofen-Straße gezielte Beobachtungen ausgewertet, um objektiv über die Notwendigkeit des Verkehrszeichens. ie an diesem Standort entscheiden zu können. Im Ergebnis freue ich mich, Ihnen mitteileh zu können, dass Ihren Anträgen nun zugestimmt werden kann, da die Anordnungsvoraussetzungen an diesem Standort erfüllt sind. Die Anordnung des Überholverbots ist bereits erfolgt. Die Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen wird durch den städtischen Bauhof Bach den personellen Men in Kürze durchgeführt. N) [orbert Vechtel Amtsleiter 32.12.0010 22.02.2023 Frau Kopp , 3220 DezementI” Eing. 0 1..MRZ. 2023 Stadt Münster ‚Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Ost 02. März 2023 Bezirksvertretung Münster-Ost über Herrn Stadtrat Heuer über 33.22 Es wird die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Manfred-von-Richthofen-Straße sowie die Anordnung eines Überholverbots einspuriger Fahrzeuge auf der Kanalbrücke angeregt. Das Thema Fahrradstraße wurde bereits durch das Schreiben vom 05.09.2022 beantwortet. ° Bezüglich des Überholverbots konnte seinerzeit noch keine Entscheidung getroffen werden, da das Verkehrszeichen 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) gerade erst durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung 2020 eingeführt worden war. Hier sollten nach Empfehlung der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen zunächst Untersuchungen zur Wirksamkeit des Verkehrszeichens vor einer möglichen Anordnung erfolgen. Die Untersuchung hat zwischenzeitlich stattgefunden. Sie erwies sich als schwierig. Eine grundsätzliche Aussage dazu, ob an den Standorten, an denen das Überholverbot angeordnet worden ist, eine ausreichende Wirksamkeit erzielt worden ist, bleibt eine unsichere Prognoseentscheidung. Daher wurden an der Manfred-von-Richthofen-Straße gezielte Beobachtungen ausgewertet, um objektiv über die Notwendigkeit des Verkehrszeichens 277.1 an diesem Standort entscheiden zu können. j Im Ergebnis freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihren Anträgen nun zugestimmt werden kann, da die Anordnungsvoraussetzungen an diesem Standort erfüllt sind. Die Anordnung des Überholverbots ist bereits erfolgt. Die Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen wird durch den städtischen Bauhof Bach den personellen neajchkalen in Kürze durchgeführt. um lorbert Vechtel Amtsleiter
Zwischenmitteilung zur AFO/0025/2021 (nicht barrierefrei)
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Stadt Münster Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Ost 32.12.0010 Frau Kopp 05.09.2022 12. Sep. 2022 = An die Bezirksvertretung Münster-Ost über Herrn Stadtrat Heuer über 33.22 Verkehrssituation auf der Kanalbrücke „Manfred-von-Richthofen-Straße“ e Antrag Ifd. Nr. AF0/0025/2021 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster- Ost vom 11.11.2021 7 Es wird angefragt, wie die Verkehrssituation auf der Kanalbrücke Manfred-von-Richthofen- Straße verbessert werden kann. Es soll geprüft werden, ob ein Überholverbot einspuriger Fahrzeuge im Brückenbereich angeordnet werden kann und ob die Einrichtung einer Fahrradstraße möglich ist. Überholverbot Die Novelle der Straßenverkehrsordnung aus dem Jahr 2020 führt das von Ihnen benannte Verkehrszeichen 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) neu ein. Die Anordnung kommt an besonders gefahrenträchtigen Fahrbahnabschnitten, Engstellen, Gefäll- und Steigungsstrecken in Betracht. In der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen wurde für Münster entschieden, dass das Verkehrszeichen 277.1 zunächst nur an 3 ausgewählten Standorten angeordnet wird. Bei der Festlegung der Standorte handelt es sich jeweils um Einzelfallprüfungen, bei denen der Fahrbahnquerschnitt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit und die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Es wird geprüft, ob an diesen Standorten durch das Überholverbot eine Erhöhung der Verkehrssicherheit herbeigeführt werden kann. Sobald hierzu weitere Erkenntnisse vorliegen, kann auch über die Anordnung des vorgenannten Überholverbots auf der Manfred-von-Richthofen-Straße entschieden werden. Zunächst wird daher ein Überholverbot für einspurige Fahrzeuge auf der Manfred-von-Richthofen-Str. nicht angeordnet. Dies schließt aber eine erneute Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt nicht aus. Fahrradstraße . Die Stadt Münster prüft derzeit die Radverkehrsinfrastruktur im gesamten Stadtgebiet. Ziel ist die Herstellung eines zusammenhängenden Fahrradnetzes, das den Anforderungen an einen komfortablen, sicheren und zukunftsweisenden Radverkehr in der Stadt Münster genügt. Hierzu lässt das Amt für Mobilität und Tiefbau aktuell ein zusammenhängendes Fahrradnetz für Münster entwickeln (vgl. V/1186/2019) - das Fahrradnetz 2.0. Bestandteil dieser Fahrradnetzplanung sind auch Empfehlungen zum Einsatz bestimmter Infrastrukturelemente, wie Fahrradzonen oder Fahrradstraßen. j Zunächst gilt es, stadtweit die wichtigen Radverkehrsverbindungen zu identifizieren. Dabei werden Wohnstandorte, Verknüpfungspunkte, wie Mobilstationen oder Arbeitsplatz- Schwerpunkte einbezogen. In. einem weiteren Schritt wird vor diesem Hintergrund die bestehende Radverkehrsinfrastruktur erhoben, analysiert und ausgewertet. Auf diese Weise lassen sich Handlungsbedarfe ableiten bzw. bestätigen. Im Zusammenhang mit dem Gesamt- Fahrradnetz ergeben sich dann Empfehlungen und Lösungsvorschläge für Einzelmaßnahmen, wie z.B. die Verbreiterung und Erneuerung von Radwegen. Die Manfred-von-Richthofen-Straße ist auch aus Sicht der Verwaltung eine wichtige Verbindungsachse in Richtung Osten, auf der ein Handlungsbedarf gesehen wird. Daher wird auf die Achse (Sternstraße, Manfred-von-Richthofen-Straße, Laerer Landweg, ...) ein besonderer Fokus gelegt. Ob die Manfred-von-Richthofen-Straße als eine Fahrradstraße eingerichtet wird, kann aufgrund der noch andauernden Netzplanung erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. 7 ur orbert Vechtel Amtsleiter
Originalanfrage AFO/0025/2021
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AFON 2021 SPD-Fraktion BV Münster-Ost | Am Lohausbach 37 | 48155 Münster SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost An den \ Am Lohausbach 37 Bezirksbürgermeister 48155 Münster des Stadtbezirks Münster-Ost heirenen eher E Mobil: 01 6 Herrn Benedikt Spangenberg Vennemannstraße 5 Ansprechpartner: 48157 Münster Prof. Dr. Peter Wagner www.spd-muenster.de 11. November 2021 Anfrage an die Verwaltung zur Verkehrssituation auf der Kanalbrücke „Manfred-von-Richthofen-Straße“ Wie bewertet die Stadtverwaltung die gefährliche Verkehrssituation auf der Kanalbrücke „Manfred-von-Richt- hofen-Straße“, die in beiden Fahrtrichtungen durch häufige und gefährliche Annäherungen von Fahrradfahren- den mit PKW, LKW und Bussen geprägt ist? Welche kurzfristigen bzw. langfristigen Maßnahmen sieht die Verwaltung, die gefährliche Situation auf der Brü- cke und deren Rampen zu entschärfen? Ist das Verkehrszeichen 277.1, das Autofahrern verbietet, Radler und Rollerfahrer zu überholen, an den Zufahrts- rampen aus Sicht der Verwaltung eine mögliche Option die Verkehrssituation zu entschärfen? Ist die Umwandlung der „Manfred-von-Richthofen-Straße“ in eine Fahrradstraße aus Sicht der Verwaltung eine mögliche Option die Verkehrssituation zu entschärfen? Begründung: Für AnwohnerInnen aus Mauritz-Ost ist die Manfred-von-Richthofen-Straße eine beliebte Möglichkeit, um in die Stadt zu pendeln. Die Straße wird intensiv von Fahrradfahrenden genutzt, insbesondere auch von Schülerinnen und Schülern auf dem Weg zum Unterricht in verschiedenen Schulformen. Gleiches gilt natürlich auch für die Anwohnerlnnen städtischer Quartiere, die über die Manfred-von-Richthofen-Straße stadtauswärts unterwegs sind. Im Rahmen des Ausbaus des Dortmund-Ems-Kanals wurde die Brücke über den Kanal neu errichtet. Es zeigt sich in der täglichen Verkehrssituation auf der Brücke, dass sich in beiden Fahrtrichtungen häufige Annäherungen von Fahrradfahrenden mit PKW, LKW und Bussen ergeben. Ursächlich ist unseres Erachtens eine zu geringe Breite der Fahrbahn auf der Brücke, die zu einer erheblichen und gefährlichen Konkurrenz der Verkehrsteilneh- menden führt. Wir sehen mit großer Sorge, dass es auf der Brücke oder den Zufahrtsrampen künftig zu schweren Unfällen kommt. Dem sollte aus unserer Sicht rechtzeitig entgegengewirkt werden. Wir bitten vor diesem Hintergrund die Stadtverwaltung freundlich um Beantwortung unserer Fragen schriftlich oder mündlich zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Ost. Freundliche Grüße Prof. Dr. Peter Wagner (Fraktionsvorsitzender) Anusch Melkonyan (Fraktionsmitglied) Dietmar Wemhoff (Fraktionsmitglied)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Zwischenmitteilung zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Sternstraße
- Laerer Landweg
- Am Lohausbach 37
- Manfred-von-Richthofen-Straße
- Vennemannstraße 5
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AFO/0025/2021
- Typ
- Anfrage in der BV Ost
- Datum
- 15.11.2021
- Erstellt
- 15.11.2021 16:33