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Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1912/2017 vom 07.09.2017

Stand: Am 14.09.2017 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66 66/1 Vorlagen-Nummer 1912/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich hier: Umsetzung des Werbenutzungsvertrages und Änderungen in der Anzahl von FGU- Einheiten Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt stimmt den Änderungen der Prioritätenliste Fahrgastunterstände und dem von der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu. Alternative: keine Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 2 Begründung: Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 02.07.2013 wurde die Prioritätenliste Fah r- gastunterstände (FGU) auf Basis der Bewertungsergebnisse der neun Bezirksvertretungen als eine Grundlage für den neuen Werbenutzungsvertrag, der am 01.01.2015 in Kraft getr e- ten ist, besc hlossen (Session -Nr. 1556/2013). Inzwischen erfolgte die Umsetzung von 505 Fahrgastunterständen im Stadtbahnbereich und 116 Fahrgastunterständen im Busbereich. Die Beschlussvorlage 1556/2013 enthält auf Seite 3 den Hinweis, dass “…die Prioritätenliste als Anhaltspunkt für die von der Stadt Köln und KVB AG grundsätzlich favorisierten Stando r- te von Fahrgastunterständen zu verstehen“ ist. Basis der beschlossenen Haltestellenstan d- orte waren dabei die werktäglichen Einsteigerzahlen. Demnach ist an Bushaltestell en, die eine Mindesteinsteigerzahl von 40 Einsteiger/Tag vorweisen, ein Fahrgastunterstand vorg e- sehen. Bei Beschlussfassung stand eine Detailprüfung bezüglich der konkreten Umsetzbarkeit noch aus und erfolgte vertragsgemäß im Zuge der konkreten Planungen . Entgegen der ursprün g- lichen Zeitplanung konnte die Standortfestlegung und Detailprüfung im Busbereich erst ab dem dritten Quartal 2015 durchgeführt werden, da zunächst in den beteiligten Stellen die Personalkapazitäten geschaffen werden mussten. Nach Abs chluss der Detailprüfungen der vorgesehenen Standorte für die Fahrgastunterstände ergeben sich für den Stadtbezirk I n- nenstadt im Busbereich an 11 Haltestellenstandorten Umgestaltungsprobleme, die zu A b- weichungen hinsichtlich der ursprünglich beschlossenen Prioritätenliste führen. Die vertrag- lich vereinbarte Anzahl an Neuaufstellungen mit den von den Stadtbezirken und dem Ve r- kehrsausschuss beschlossenen Standorten kann damit nicht erreicht werden. Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksi chtigung genehmigungsrecht- licher Anforderungen können nach derzeitigem Stand vier Fahrgastunterstände im Stadtb e- zirk Innenstadt nicht eingerichtet werden. Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf: Stadtbezirk Hst.- Nr./ (VRS- Nr.) Haltestellenname Richtung1 vorhandene FGU geplante FGU, (ins- gesamt inkl. Be- stand) Austauschart Begründung für die Nicht- Aufstellung 1 11411 Chlodwigplatz (Bussteig B+E) 1+2 0 3 Neuauf- stellung Örtliche Gege- benheiten 1 11611 Moltkestraße 2 0 1 Neuauf- stellung Örtliche Gege- benheiten 1 11311 Severinstraße 2 0 1 Neuauf- stellung Ablehnung durch Amt für Straßen und Verkehstechnik 1 11355 Severinskirche 2 0 1 Neuauf- stellung Ablehnung durch Amt für Straßen und Verkehstechnik 1 Richtung 1 entspricht der Richtung laut Strecken- und Linienverzeichnis im Fahrplanbuch; Richtung 2 entspricht der Gegenrichtung 3 Zudem sind fünf Standorte ermittelt worden, welche den nach § 6 Bauordnung NW (BauO NW) notwendigen Abstand von mindestens 3,0 m nicht nachweisen können. Die Abstandfl ä- chen liegen auf angrenzenden Privatgrundstücken. Da abstandsrechtliche Vorschriften grundsätzlich dem Na chbarschutz dienen, ist entsprechend den Anforderungen der BauO NW (hier §§ 73 i. V. m. 74 BauO NW) der jeweilige Betroffene zu beteiligen und im A n- schluss die Interessenlagen gegeneinander abzuwägen. In einigen Fällen konnten Nachba r- zustimmungen erzielt werden, einige Fälle stellen sich bereits deshalb besonders problem a- tisch dar, weil bei Eigentümergemeinschaften eine Vielzahl von Eigentümern zu erreichen ist, was oft bereits praktisch nicht gelingt, da die Anhörungen als unzustellbar an die G e- nehmigungsbehörde zurückgelangen. Die folgende Tabelle führt die derzeit noch in Bearbeitung befindlichen und nicht abschließend en t- schiedenen betroffenen Bushaltestellen auf: Stadt be- zirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestel- lenname Richtung Vorhan- dene FGU geplante FGU, (insge- samt inkl. Be- stand) Aus- tauschart Begründung für die Nicht- Aufstellung Bemer- kung 1 11651 Roonstraße 1 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 1 11411 Chlodwig- platz (Bussteig C) 2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 1 11410 Ubierring 1 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 1 11453 Volksgarten 1 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 1 11951 Betzdorfer Straße 1 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt Darüber hinaus können zwei vorgesehene Standorte wegen derzeit laufender Baumaßnahmen bzw. Umplanungen seitens der Verwaltung und noch ausstehender Entscheidungen der Ämter nicht in die Planung aufgenommen werden. Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf: 4 Stadt- bezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellen- name Richtung vorhandene FGU geplante FGU, (insge- samt inkl. Bestand) Austausch- art Begründung für die Nicht- Aufstellung 1 11652 Wiso-Fakultät 1 1 2 Zusätzliche FGU Antwort Umwelt und Verbrau- cherschutzamt steht aus 1 11311 Severinstraße 1 0 1 Neuaufstel- lung Eigentümer sieht in dem Bereich eine Überdachung vor Weiteres Vorgehen Durch die hier aufgeführten Änderungen würde sich die Gesamtanzahl der neuaufgestellten Fah r- gastunterstände an den Bushaltestellen im Stadtgebiet nach derzeitigem Stand von insgesamt 382 auf ca. 150 Einheiten verringern. Um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU denno ch zu erre i- chen, werden im Folgenden das weitere Vorgehen erläutert und Ersatzstandorte vorgeschlagen: Die seit Mitte 2015 laufenden Detailprüfungen im Busbereich haben ergeben, dass der Vertrag nicht, wie ursprünglich vereinbart, umgesetzt werden kann. D ies hat zu wiederholten Vertragsanpassungen geführt, um die Interessen von Stadt Köln und KVB AG besser zu inkludieren. Um die vertraglichen Vereinbarungen nicht zu gefährden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2017 Ersatzhaltestellen für die möglicherweise nicht umsetzbaren Standorte benannt werden. In diesem Fall hat die Firma Wall GmbH als Vertragspartner den jeweiligen FGU bis spätestens 30. September 2018 an der Ersatzha l- testelle zu errichten, sofern die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse vor liegen. Folglich stehen alle Fahrgastunterstände, die bis zum 31. Dezember 2017 nicht bei der Firma Wall GmbH gemeldet sind, dem Fahrgast auf Dauer nicht zur Verfügung. Aufgrund der zeitaufwendigen Vorlaufarbeiten für die Beantragung der Genehmigungen sowie der noch andauernden Genehmigungsverfahren ist es empfehlenswert, die Ersatzstandorte bereits so schnell wie möglich bzw. spätestens bis zum 30. September 2017 zu benennen. Die Projektgruppe empfiehlt dieses Vorgehen aufgrund der bisherigen Erfahrung swerte aus den genehmigungsrechtl i- chen Anforderungen und dem damit verbundenen Zeitaufwand. Aufgrund des oben dargelegten Sachstandes werden für die Haltestellenstandorte – die bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigu ngsrechtlicher Anford e- rungen nicht umgesetzt werden können – folgende Alternativen vorgeschlagen. Die hier aufgeführte Tabelle zeigt Haltestellenstandorte, bei denen der Abbau des Fahrgastuntersta n- des durch die Beschlussvorlage 1556/2013 beschlossen wurde . Die Verwaltung empfiehlt, um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU zu erreichen, diese nicht abzubauen, sondern zu erhalten. Stadtbezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellenname Richtung vorhandene FGU geplante FGU lt. Vertrag 2 neu geplan- te FGU 1 11351 Mühlenbach 1 1 0 1 1 11131 Rothgerberbach/Poststraße 1 3 0 3 2 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015 5 Zusätzlich werden weitere potenzielle Ersatzhaltestellen vorgeschlagen, die anhand der Einsteige r- zahlen ausgewählt wurden. Die genannten Standorte wurden gemeinsam durch Verwaltung und KVB AG im Vorhinein auf eine positive Umsetzbarkeit geprüft. Stadtbezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellenname Richtung vorhandene FGU geplante FGU lt. Vertrag3 neu ge- plante FGU 1 11451 Bonner Wall 1+2 0 1 1 1 11451 Bonner Wall 2+1 0 1 1 Zusätzlich zu den hier bereits genannten Haltestellenstandorten werden vorsorglich für die Standorte, für die keine Abweichung von den Vorschriften des § 6 BauO NW erteilt werden kann, weitere E r- satzhaltestellen empfohlen. Die verwaltungsinterne Vorprüfung für diese Standorte hat allerdings e r- geben, dass die Umsetzbarkeit aufgrund der genehmigungsrechtlichen Anforderungen zu diesem Zeitpunkt nicht garantiert und ggf. der Fahrgastunterstand nicht realisiert werden kann. Stadtbezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellenname Richtung vorhandene FGU geplante FGU lt. Vertrag4 neu geplante FGU 1 11454 Zugweg 2 0 0 1 1 11453 Volksgarten 2 0 0 1 1 11610 Rudolfplatz 1 1 1 2 1 11801 Hansaring 2 0 0 1 1 11854 Lentpark 1+2 0 0 1 1 11950 Bf Deutz/Messeplatz 2 0 0 1 1 11901 Bf Deutz/Messe 2 0 0 1 1 11953 Im Rheinpark 1 0 0 1 1 11953 Im Rheinpark 2 0 0 1 1 11945 Gummersbacher Stra- ße 1 0 0 1 1 11945 Gummersbacher Stra- ße 2 0 0 1 Zusammenfassung Die Regelungen der BauO NW und technische Restriktionen an den vorgesehenen Haltestelle n- standorten schränken die Umsetzung des Werbenutzungsvertrages für die Aufstellung der Fahrgas t- unterstände voraussichtlich nicht unerheblich ein. Zur Aufrechterhaltung eines attraktiven öffentlichen Personennahverkehrs sollten aus Sicht von Verwaltung und KVB AG jedoch möglichst viele Halteste l- len mit einem FGU ausgestattet werden, insbesondere die mit hohen Einsteigerzahlen. Sollte dies aufgrund der d argelegten Restriktionen jedoch nicht möglich sein, sind die vorgeschlagenen Ersat z- standorte zu prüfen. Darüber hinaus sollte von dem bereits beschlossenen Abbau der vorhandenen Fahrgastunterstände abgesehen werden, um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU im Stadtg e- biet anbieten zu können. 3 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015 4 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015 6

Beratungsverlauf

  1. 14.09.2017

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.28, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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