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1912/2017

Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 14.09.2017, TOP 3.28

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

10784 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66 
66/1 
Vorlagen-Nummer 
 1912/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich 
hier: Umsetzung des Werbenutzungsvertrages und Änderungen in der Anzahl von FGU-
Einheiten 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt stimmt den Änderungen der Prioritätenliste Fahrgastunterstände 
und dem von der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu.  
 
 
Alternative: 
keine 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017

2 
Begründung: 
 
Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 02.07.2013 wurde die Prioritätenliste Fah r-
gastunterstände (FGU) auf Basis der Bewertungsergebnisse der neun Bezirksvertretungen 
als eine Grundlage für den neuen Werbenutzungsvertrag, der am 01.01.2015 in Kraft getr e-
ten ist, besc hlossen (Session -Nr. 1556/2013). Inzwischen erfolgte die Umsetzung von 505 
Fahrgastunterständen im Stadtbahnbereich und 116 Fahrgastunterständen im Busbereich. 
 
Die Beschlussvorlage 1556/2013 enthält auf Seite 3 den Hinweis, dass “…die Prioritätenliste 
als Anhaltspunkt für die von der Stadt Köln und KVB AG grundsätzlich favorisierten Stando r-
te von Fahrgastunterständen zu verstehen“ ist. Basis der beschlossenen Haltestellenstan d-
orte waren dabei die werktäglichen Einsteigerzahlen. Demnach ist an Bushaltestell en, die 
eine Mindesteinsteigerzahl von 40 Einsteiger/Tag vorweisen, ein Fahrgastunterstand vorg e-
sehen.  
 
Bei Beschlussfassung stand eine Detailprüfung bezüglich der konkreten Umsetzbarkeit noch 
aus und erfolgte vertragsgemäß im Zuge der konkreten Planungen . Entgegen der ursprün g-
lichen Zeitplanung konnte die Standortfestlegung und Detailprüfung im Busbereich erst ab 
dem dritten Quartal 2015 durchgeführt werden, da zunächst in den beteiligten Stellen die 
Personalkapazitäten geschaffen werden mussten. Nach Abs chluss der Detailprüfungen der 
vorgesehenen Standorte für die Fahrgastunterstände ergeben sich für den Stadtbezirk I n-
nenstadt im Busbereich an 11 Haltestellenstandorten Umgestaltungsprobleme, die zu A b-
weichungen hinsichtlich der ursprünglich beschlossenen Prioritätenliste führen. Die vertrag-
lich vereinbarte Anzahl an Neuaufstellungen mit den von den Stadtbezirken und dem Ve r-
kehrsausschuss beschlossenen Standorten kann damit nicht erreicht werden.  
Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksi chtigung genehmigungsrecht-
licher Anforderungen können nach derzeitigem Stand vier Fahrgastunterstände im Stadtb e-
zirk Innenstadt nicht eingerichtet werden.  
 
Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf: 
 
Stadtbezirk Hst.-
Nr./ 
(VRS-
Nr.) 
Haltestellenname Richtung1 vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU, (ins-
gesamt 
inkl. Be-
stand) 
Austauschart Begründung 
für die Nicht-
Aufstellung 
1 11411 Chlodwigplatz 
(Bussteig B+E) 
1+2 0 3 Neuauf-
stellung 
Örtliche Gege-
benheiten 
1 11611 Moltkestraße 2 0 1 Neuauf-
stellung 
Örtliche Gege-
benheiten 
1 11311 Severinstraße 2 0 1 Neuauf-
stellung 
Ablehnung 
durch Amt für 
Straßen und 
Verkehstechnik 
1 11355 Severinskirche 2 0 1 Neuauf-
stellung 
Ablehnung 
durch Amt für 
Straßen und 
Verkehstechnik 
 
                                                 
1 Richtung 1 entspricht der Richtung laut Strecken- und Linienverzeichnis im Fahrplanbuch; Richtung 2 entspricht der 
Gegenrichtung

3 
Zudem sind fünf Standorte ermittelt worden, welche den nach § 6 Bauordnung NW (BauO 
NW) notwendigen Abstand von mindestens 3,0 m nicht nachweisen können. Die Abstandfl ä-
chen liegen auf angrenzenden Privatgrundstücken. Da abstandsrechtliche Vorschriften 
grundsätzlich dem Na chbarschutz dienen, ist entsprechend den Anforderungen der BauO 
NW (hier §§ 73 i. V. m. 74 BauO NW) der jeweilige Betroffene zu beteiligen und im A n-
schluss die Interessenlagen gegeneinander abzuwägen. In einigen Fällen konnten Nachba r-
zustimmungen erzielt werden, einige Fälle stellen sich bereits deshalb besonders problem a-
tisch dar, weil bei Eigentümergemeinschaften eine Vielzahl von Eigentümern zu erreichen 
ist, was oft bereits praktisch nicht gelingt, da die Anhörungen als unzustellbar an die G e-
nehmigungsbehörde zurückgelangen.  
 
Die folgende Tabelle führt die derzeit noch in Bearbeitung befindlichen und nicht abschließend en t-
schiedenen betroffenen Bushaltestellen auf: 
Stadt
be-
zirk 
Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestel-
lenname 
Richtung Vorhan-
dene FGU 
geplante 
FGU, 
(insge-
samt 
inkl. Be-
stand) 
Aus-
tauschart 
Begründung 
für die 
Nicht-
Aufstellung 
Bemer-
kung 
1 11651 Roonstraße 1 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
1 11411 Chlodwig-
platz  
(Bussteig 
C) 
2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
1 11410 Ubierring 1 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
1 11453 Volksgarten 1 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
1 11951 Betzdorfer 
Straße 
1 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
 
Darüber hinaus können zwei vorgesehene Standorte wegen derzeit laufender Baumaßnahmen bzw. 
Umplanungen seitens der Verwaltung und noch ausstehender Entscheidungen der Ämter nicht in die 
Planung aufgenommen werden. 
 
Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf:

4 
Stadt-
bezirk 
Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellen-
name 
Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU, 
(insge-
samt inkl. 
Bestand) 
Austausch-
art 
Begründung 
für die Nicht-
Aufstellung 
1 11652 Wiso-Fakultät 1 1 2 Zusätzliche 
FGU 
Antwort Umwelt 
und Verbrau-
cherschutzamt 
steht aus 
1 11311 Severinstraße 1 0 1 Neuaufstel-
lung 
Eigentümer 
sieht in dem 
Bereich eine 
Überdachung 
vor 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Durch die hier aufgeführten Änderungen würde sich die Gesamtanzahl der neuaufgestellten Fah r-
gastunterstände an den Bushaltestellen im Stadtgebiet nach derzeitigem Stand von insgesamt 382 
auf ca. 150 Einheiten verringern. Um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU denno ch zu erre i-
chen, werden im Folgenden das weitere Vorgehen erläutert und Ersatzstandorte vorgeschlagen: 
 
Die seit Mitte 2015 laufenden Detailprüfungen im Busbereich haben ergeben, dass der Vertrag nicht, 
wie ursprünglich vereinbart, umgesetzt werden kann. D ies hat zu wiederholten Vertragsanpassungen 
geführt, um die Interessen von Stadt Köln und KVB AG besser zu inkludieren. Um die vertraglichen 
Vereinbarungen nicht zu gefährden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2017 Ersatzhaltestellen für 
die möglicherweise nicht umsetzbaren Standorte benannt werden. In diesem Fall hat die Firma Wall 
GmbH als Vertragspartner den jeweiligen FGU bis spätestens 30. September 2018 an der Ersatzha l-
testelle zu errichten, sofern die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse vor liegen. Folglich 
stehen alle Fahrgastunterstände, die bis zum 31. Dezember 2017 nicht bei der Firma Wall GmbH 
gemeldet sind, dem Fahrgast auf Dauer nicht zur Verfügung.  
 
Aufgrund der zeitaufwendigen Vorlaufarbeiten für die Beantragung der Genehmigungen sowie der 
noch andauernden Genehmigungsverfahren ist es empfehlenswert, die Ersatzstandorte bereits so 
schnell wie möglich bzw. spätestens bis zum 30. September 2017 zu benennen. Die Projektgruppe 
empfiehlt dieses Vorgehen aufgrund der bisherigen Erfahrung swerte aus den genehmigungsrechtl i-
chen Anforderungen und dem damit verbundenen Zeitaufwand. 
 
Aufgrund des oben dargelegten Sachstandes werden für die Haltestellenstandorte – die bedingt 
durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigu ngsrechtlicher Anford e-
rungen nicht umgesetzt werden können – folgende Alternativen vorgeschlagen.  
Die hier aufgeführte Tabelle zeigt Haltestellenstandorte, bei denen der Abbau des Fahrgastuntersta n-
des durch die Beschlussvorlage 1556/2013 beschlossen wurde . Die Verwaltung empfiehlt, um die 
vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU zu erreichen, diese nicht abzubauen, sondern zu erhalten.  
Stadtbezirk Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag 2 
neu geplan-
te FGU 
1 11351 Mühlenbach 1 1 0 1 
1 11131 Rothgerberbach/Poststraße 1 3 0 3 
                                                 
2 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015

5 
Zusätzlich werden weitere potenzielle Ersatzhaltestellen vorgeschlagen, die anhand der Einsteige r-
zahlen ausgewählt wurden. Die genannten Standorte wurden gemeinsam durch Verwaltung und KVB 
AG im Vorhinein auf eine positive Umsetzbarkeit geprüft.  
Stadtbezirk Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag3 
neu ge-
plante FGU 
1 11451 Bonner Wall 1+2 0 1 1 
1 11451 Bonner Wall 2+1 0 1 1 
 
Zusätzlich zu den hier bereits genannten Haltestellenstandorten werden vorsorglich für die Standorte, 
für die keine Abweichung von den Vorschriften des § 6 BauO NW erteilt werden kann, weitere E r-
satzhaltestellen empfohlen. Die verwaltungsinterne Vorprüfung für diese Standorte hat allerdings e r-
geben, dass die Umsetzbarkeit aufgrund der genehmigungsrechtlichen Anforderungen zu diesem 
Zeitpunkt nicht garantiert und ggf. der Fahrgastunterstand nicht realisiert werden kann.  
Stadtbezirk Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag4 
neu geplante 
FGU 
1 11454 Zugweg 2 0 0 1 
1 11453 Volksgarten 2 0 0 1 
1 11610 Rudolfplatz 1 1 1 2 
1 11801 Hansaring 2 0 0 1 
1 11854 Lentpark 1+2 0 0 1 
1 11950 Bf Deutz/Messeplatz 2 0 0 1 
1 11901 Bf Deutz/Messe 2 0 0 1 
1 11953 Im Rheinpark 1 0 0 1 
1 11953 Im Rheinpark 2 0 0 1 
1 11945 Gummersbacher Stra-
ße 
1 0 0 1 
1 11945 Gummersbacher Stra-
ße 
2 0 0 1 
 
Zusammenfassung 
Die Regelungen der BauO NW und technische Restriktionen an den vorgesehenen Haltestelle n-
standorten schränken die Umsetzung des Werbenutzungsvertrages für die Aufstellung der Fahrgas t-
unterstände voraussichtlich nicht unerheblich ein. Zur  Aufrechterhaltung eines attraktiven öffentlichen 
Personennahverkehrs sollten aus Sicht von Verwaltung und KVB AG jedoch möglichst viele Halteste l-
len mit einem FGU ausgestattet werden, insbesondere die mit hohen Einsteigerzahlen. Sollte dies 
aufgrund der d argelegten Restriktionen jedoch nicht möglich sein, sind die vorgeschlagenen Ersat z-
standorte zu prüfen. Darüber hinaus sollte von dem bereits beschlossenen Abbau der vorhandenen 
Fahrgastunterstände abgesehen werden, um die vertraglich vereinbarte Anzahl an  FGU im Stadtg e-
biet anbieten zu können. 
 
 
                                                 
3 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015 
4 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015

6

Beratungsverlauf (1)

14.09.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (15)

  • Moltkestraße 2
  • Severinstraße 2
  • Roonstraße 1
  • Chlodwigplatz
  • Ubierring 1
  • Rudolfplatz 1
  • Hansaring 2
  • Betzdorfer Straße 1
  • Rothgerberbach
  • Poststraße 1
  • Bonner Wall 1
  • Mühlenbach 1
  • Messeplatz 2
  • Straße 1 0
  • Zugweg 2

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1912/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.09.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27