2015/0153
Herstellung eines Lärmschutzwalles im Baugebiet WX 8 'Im Appensee' in Darmstadt-Wixhausen
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anlage 1
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Lageplan (M. 1:250) , HUyaS () Schutzstreifen (beidseitig 4 m) „ Gasleitung N52 200 st Sw) z muyos e NUyoS p nIUyas Gasleitung (HG2 aut St Sw) Nah Wasserleitung rw 500 F: Fz Sm): Sa Leitungsschutz Bi 5: _ Schutzstreifen (beidseitig 4 m) L HUUSS z muyos LEGENDE - > Lärmschutzwall N Höhe 4 m über Fahrbahn B 3 gepl. Straßenbaum gepl. Einzelbaum Pflanzfläche heimische Bäume und Sträucher vorh. Gehölzsaum zu erhaltend vorh. Grasflur Wieseneinsaat z.T. spätere Sukzessionsfläche Feldweg wassergebundene Decke, Breite 3,5 m Gasleitung (HG2 200 St Sw) Schutzstreifen 2 x 4m VS Leitungsschutz / Wurzelschutz PE-Platten nach Vorgabe HEAG vorh. Einzelbaum/Straßenbaum Wasserleitung (TWN 500 Fz Sm) Schnitt 1 (M. 1:100) Feldweg | 4,5 m breit, davon 3,5 m \ wassergebundene Decke \ Entwässerungs- mulde oO © o Lärmschutzwall heimische Bäume und Sträucher De bzw. naturnahe Wieseneinsaat a 7 N | Frankfurter Landstraße | | ea u 0.00 „eV vorh. Geländeniveau Su sell heellneel a Grenze Wegeparzelle [Grenze Wegeparzelle Wurzelschutz \ —o Grenze Straßenparzelle Gasleitung Schutzstreifen (4 m) -3.00 Schnitt 3 (M. 1:100) Feldweg 4,5 mbreit, davon 3,5 m wassergebundene Decke / \ Lärmschutzwall \ heimische Bäume und Sträucher | | bzw. naturnahe Wieseneinsaat EI V ERRHEREEF BR u vorh. Geländeniveau Frankfurter Landstraße Grenze Wegeparzelle Grenze Wegeparzeile | Schutzstreifen (4 m) 3 e] Fr o 2 8 E} E Grenze Siraßenparzelle\ N Wasserleitung —® |Gasleitung ® Lärmschutzwall \ vorhandener heimische Bäume und Sträucher | N Gehölzsaum bzw. naturnahe Wieseneinsaat / \ } EN / / [ \ nn Tn / / r | Frankfurter Landstraße 7 \ j / \ N B3 / N | 7 f \ (83) f \ | ’ j 4,5 mbreit, davon 3,5 m | N f } wassergebundene Decke \ \ x \ / — \ \ \ / > \ N 5 _ \ \ L Ba \ ’.1.00 0.00 0.00 EICH vorh. Geländeniveau \ ® ® a _ 2 5 & 5 ? Be 3 8 | 8 = 5 n = R 5 Tan: 6 8 | 8 ß 6_E V Beuerlein 22. U Baumaariner | Planungsgemeigschaft fü Ökologie, Landschaftsentwicklung und Freiraumgestaltung Gruneliusstraße 83 Tel.: 069/65 67 14 . 60599 Frankfurt/M. Fax.: 069/65 63 82 = Schnitt 4 (M. 1:100) VA Lärmschutzwall Nr. Datum Art Beorbeitet | Geprüft N heimische Bäume und Sträucher Fr - \ bzw. naturnahe Wieseneinsaat Anderungen \ / Zur Ausführung freigegeben f j \ Darmstadt.............eeoc... / Frankfurter Landstraße Planung abgeschlossen | \ Wissenschaftsstadt Feldweg \ Darmstadt 4,5 m breit, davon 3,5 m N der Magistrat wassergebundene Decke nn Straßenverkehrs— und Tiefbauamt Entwässerungs- | R Anlage 1 ung LARMSCHUTZWALL mulde N / , Plan-Nr. 1106-3 —n Fi " " IN Baugebiet Wx 8 "Im Appensee 0.00 \ . . Plant Lageplan / Schnitte \.. I vorh. Geländeniveau 3 Entwurfsplanung T 2 5 M. = 1: 250/100 e e _ R 8 8 8 E B ® S Darmstadt, April 2015 Straßenverkehrs- und 1 8 5 '5 Pe Dezernat Ill Tiefbauamt II-66/2 E 2 ® ® B E Gezeichnet: £ 8 ß E 2 RB -3.00 Datum: 3 3 5 8 18 . Zuschk . Boß D a © [0 BE \V c Ban Be . 92 ° gez. Emig gez. Hüber | gez. Ranly ornelia Zuschke Dipl.-Ing.(TH) D. Boß Stadträtin Amtsleiter SB SL ABL. -67- Z. Mitzeichnung gez. Fath gez. Pilz
2015/0153
5887 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28.04.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0153
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto:
Betreff: Herstellung eines Lärmschutzwalles im Baugebiet WX 8 "Im Appensee" in Dar m-
stadt-Wixhausen
Vorlage vom: 22.04.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Herstellung des Lärmwalles im Baugebiet W X 8 längs der Bundesstraße 3 nach der
vorliegenden Planung wird zugestimmt.
2. Die Herstellung des Lärm schutzwalles einschließlich Planungen und Genehmigung über-
nimmt die Firma Max Bögl . Der Lärmschutzwall wird kostenfrei an die Stadt übereignet.
Über die He rstellung des Lärmwalles kann nach Magistratsbeschluss ein Vertrag zwischen
der Firma Max Bögl und der Stadt geschlossen werden.
3. Nach Magistratsbeschluss und Baugenehmigung kann mit den Arbeiten begonnen werden.
Anlagen: Entwurfsplan
- 2 -
Datenschutzrelev ante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.04.2015
Der rechtskräftige Bebauungsplan WX 8 „Im Appensee“ (in Kraft getreten am 23.02.2010)
sieht einen Lärmschutzwall entlang der B3 / Frankfurter Landstraße vor. Die Vorgaben basi e-
ren auf der schalltechnischen Untersuchung von Fritz GmbH vom 08.02.2000.
Das Straßenverkehrs - und Tiefbauamt hat die Herstellung des Walles mit Gesamtkosten in
Höhe von ca. 250.000,00 Euro für das Jahr 2016 vorgesehen.
Durch Erdbaumaßnahmen auf dem GSI -Gelände sind größere Mengen Aushubmaterial ang e-
fallen, die sich für einen Einbau im Lärmschutzwall eignen. Die von der GSI beauftra gte Fir-
ma Max Bögl hat der Stadt Darmstadt angeboten, den Wall in Abstimmung mit den zustä n-
digen Ämtern kostenfrei herzustellen.
Folgende Leistungen werden seitens der Firma Max Bögl erbracht:
Bodenuntersuchungen
Vermessungsarbeiten
Planungen und Genehmi gungen
Wallschüttung mit dem vorhandenen Bodenmaterial der GSI
Beprobung des Erdmaterials durch externen Bodengutachter
Abdeckung des Lärmwalles mit Oberboden und Begrünung
Herstellung des im B -Plan festgelegten Wirtschaftsweges im Bereich des Walles
Die Herstellung der Pflanzungen, A usgleichsflächen und Spiel möglichkeite n am Wall ist von
der Stadt anschließend vorgesehen . Hierzu wird das Grünflächenamt eine gesonderte Magis t-
ratsvorlage mit Finanzierungsvorschl ag erstellen.
Nach Rücksprache mit der Vergabe- und Beschaffungsstelle bestehen keine vergaberechtl i-
chen Bedenken.
Grundlage für die bauliche Durchführung
Nach Vorgaben der schalltechnischen Unt ersuchung soll der Wall 4 m über die Schallque lle
(Frankfurter Landstraße) hinausragen. Die Planung geht d aher von einer gleichble ibenden
Höhe der B3 aus. Das angrenzende G elände wird als eben und 1 m unterhalb der B3 li egend
angenommen. Im Zuge der Ausführungsplanung ist die Höhenabwicklung des Walles en t-
sprechend an die tatsächlichen Geländehöhen anzupassen.
Zwangspunkte für die Planung des Walles ergeben sich aus zwei vorhandenen Leitungstra s-
sen, die sich im Böschungsbereich bzw. am Böschungsfuß der B3 befinden:
Trinkwasserleitung (DN 500)
Gashochdruckleitung (DN 200)
- 4 -
Nach der vorliegenden Entwurfsplanun g sollen als Schutzstrei fen und zur Unterhaltung ent-
lang der Gasleitung beidseitig 4 m von baulichen Anlagen frei bleiben, also auch von der g e-
planten Wallschüttung. Dadurch verschiebt sich gegenüber der im Bebauungsplan vorgeg e-
benen Lage der östliche Bösc hungsfuß des Walles um 4 bis 5 m nach Westen. Nach Rüc k-
sprache des Straßenverkehrs - und Tiefbauamtes mit d em Schallgutachte r müsste die Wal l-
höhe geometrisch von der Straßen achse ausgehend angehoben werden. Es werden Gespr ä-
che mit e-netz erfolgen, um die Br eite des Schutz streifens gegebenenfalls zu verringern. A l-
ternativ wird eine Anpassung der Böschungsneigung geprüft.
Der Brühlwiesengraben wurde nach Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde vom
04.06.2008 bereits um weitere 13 m verrohrt, um eine ausreic hende Breite des Lär m-
schutzwalles zu ermöglichen.
Nach Westen hin soll der Wall aus gestalterischen Gründen – wie bereits im Bebauungsplan
vorgegeben – flacher modelliert werden, soweit dies durch die geplante Wegeführung und
den Brühlwiesengaben möglich ist. Der Wall und die angrenzenden Flächen sind als öffentl i-
che Grünanlage vorgesehen. Der neu anzulegende Feldweg soll in wassergebundener Bauwe i-
se mit einer Breite von 3,5 m hergestellt we rden.
Die Gestaltung und Herstellung des Lärmschutzwalles wurde z wischenzeitlich mit den
Fachämtern abgestimmt und hat deren Zustimmung gefunden.
Zur Durchführung der Maßnahme wird e in Vertragsentwurf erstellt, der ebenfalls abg estimmt
wird und nach Magistratsbeschluss unterschrieben werden soll.
Die Risiken aus einer vorzeitigen Wallschüttung, die vor Abschluss des Vertrages in Absti m-
mung mit den städtischen Ämtern und nach den Maßgaben des Vertrages durchgeführt we r-
den, trägt allein der Vorhabenträger.
Der Stadt und den Anliegern entstehen keine unmittelbaren Kosten. Somit unterliegt diese
Maßnahme keiner Beitragspflicht.
Darmstadt, den 22 .04.2015
III-66/2 K-Em-Si
Nst.: 2714
Die Dezernentin III
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Beratungsverlauf (6)
Orte (2)
- Frankfurter Landstraße 7
- Im Appensee 0
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0153
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.04.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00