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2015/0153

Herstellung eines Lärmschutzwalles im Baugebiet WX 8 'Im Appensee' in Darmstadt-Wixhausen

Magistratsvorlage 22.04.2015

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3083 Zeichen

Lageplan (M. 1:250)

, HUyaS

()
Schutzstreifen (beidseitig 4 m)
„ Gasleitung N52 200 st Sw)

z muyos

e NUyoS

p nIUyas

Gasleitung (HG2 aut St Sw)

Nah

Wasserleitung rw 500 F: Fz Sm): Sa

Leitungsschutz Bi 5:

_  Schutzstreifen (beidseitig 4 m)

L HUUSS

z muyos

LEGENDE

- > Lärmschutzwall
N Höhe 4 m über Fahrbahn B 3

gepl. Straßenbaum

gepl. Einzelbaum

Pflanzfläche
heimische Bäume und Sträucher

vorh. Gehölzsaum
zu erhaltend

vorh. Grasflur

Wieseneinsaat
z.T. spätere Sukzessionsfläche

Feldweg

wassergebundene Decke, Breite 3,5 m

Gasleitung (HG2 200 St Sw)

Schutzstreifen 2 x 4m

VS Leitungsschutz / Wurzelschutz
PE-Platten nach Vorgabe HEAG

vorh. Einzelbaum/Straßenbaum

Wasserleitung (TWN 500 Fz Sm)

Schnitt 1 (M. 1:100)

Feldweg |
4,5 m breit, davon 3,5 m \
wassergebundene Decke \

Entwässerungs-
mulde

oO
©
o

Lärmschutzwall
heimische Bäume und Sträucher De

bzw. naturnahe Wieseneinsaat a 7 N

| Frankfurter Landstraße
| | ea

u 0.00 „eV

vorh. Geländeniveau Su sell heellneel a

Grenze Wegeparzelle
[Grenze Wegeparzelle

Wurzelschutz \

—o

Grenze Straßenparzelle

Gasleitung

Schutzstreifen (4 m)

-3.00

Schnitt 3 (M. 1:100)

Feldweg
4,5 mbreit, davon 3,5 m
wassergebundene Decke

/ \ Lärmschutzwall
\ heimische Bäume und Sträucher
| | bzw. naturnahe Wieseneinsaat

EI V ERRHEREEF BR u vorh. Geländeniveau

Frankfurter Landstraße

Grenze Wegeparzelle
Grenze Wegeparzeile |

Schutzstreifen (4 m)

3
e]
Fr
o
2
8
E}
E

Grenze Siraßenparzelle\ N

Wasserleitung —®

|Gasleitung ®

Lärmschutzwall \ vorhandener
heimische Bäume und Sträucher | N Gehölzsaum
bzw. naturnahe Wieseneinsaat / \
} EN
/ / [ \
nn Tn / / r | Frankfurter Landstraße
7 \ j / \ N B3
/ N | 7 f \ (83)
f \ | ’ j
4,5 mbreit, davon 3,5 m | N f }
wassergebundene Decke \ \ x
\ / — \ \
\ / > \
N 5 _ \ \ L
Ba \ ’.1.00
0.00 0.00
EICH vorh. Geländeniveau \
®
® a _ 2
5 & 5 ? Be
3 8 | 8 = 5
n = R 5 Tan:
6 8 | 8 ß 6_E V
Beuerlein
22. U Baumaariner |
Planungsgemeigschaft fü Ökologie, Landschaftsentwicklung und Freiraumgestaltung
Gruneliusstraße 83  Tel.: 069/65 67 14
. 60599 Frankfurt/M. Fax.: 069/65 63 82
=
Schnitt 4 (M. 1:100)
VA Lärmschutzwall Nr. Datum Art Beorbeitet | Geprüft
N heimische Bäume und Sträucher Fr
- \ bzw. naturnahe Wieseneinsaat Anderungen
\
/ Zur Ausführung freigegeben
f j \ Darmstadt.............eeoc...
/ Frankfurter Landstraße Planung abgeschlossen
|
\ Wissenschaftsstadt
Feldweg \ Darmstadt
4,5 m breit, davon 3,5 m N der Magistrat
wassergebundene Decke nn Straßenverkehrs— und Tiefbauamt
Entwässerungs- | R Anlage 1
ung LARMSCHUTZWALL
mulde N
/ , Plan-Nr. 1106-3
—n Fi " "
IN Baugebiet Wx 8 "Im Appensee
0.00 \ . . Plant Lageplan / Schnitte
\.. I vorh. Geländeniveau 3 Entwurfsplanung
T 2 5 M. = 1: 250/100
e e _ R 8
8 8 E B ® S Darmstadt, April 2015 Straßenverkehrs- und
1 8 5 '5 Pe Dezernat Ill Tiefbauamt II-66/2
E 2 ® ® B E Gezeichnet:
£ 8 ß E 2 RB -3.00 Datum:
3 3 5 8 18 . Zuschk . Boß
D a © [0 BE \V c Ban Be . 92 ° gez. Emig gez. Hüber | gez. Ranly
ornelia Zuschke Dipl.-Ing.(TH) D. Boß
Stadträtin Amtsleiter SB SL ABL.
-67-
Z. Mitzeichnung gez. Fath
gez. Pilz

2015/0153

5887 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
28.04.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl.  Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0153 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Herstellung eines Lärmschutzwalles im Baugebiet WX 8 "Im Appensee" in Dar m-
stadt-Wixhausen 
 
Vorlage vom: 22.04.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Herstellung des Lärmwalles im Baugebiet W X 8 längs der Bundesstraße 3 nach der 
vorliegenden Planung wird zugestimmt.  
 
2. Die Herstellung des Lärm schutzwalles einschließlich Planungen und Genehmigung über-
nimmt die Firma Max Bögl . Der Lärmschutzwall wird kostenfrei an die Stadt übereignet. 
Über die He rstellung des Lärmwalles kann nach Magistratsbeschluss ein Vertrag zwischen 
der Firma Max Bögl und der Stadt geschlossen werden.  
 
3. Nach Magistratsbeschluss und Baugenehmigung kann mit den Arbeiten begonnen werden.  
 
 
Anlagen: Entwurfsplan

- 2 - 
Datenschutzrelev ante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.04.2015 
 
 
Der rechtskräftige Bebauungsplan WX  8 „Im Appensee“  (in Kraft getreten am 23.02.2010) 
sieht einen Lärmschutzwall entlang der B3  / Frankfurter Landstraße vor. Die Vorgaben basi e-
ren auf der schalltechnischen Untersuchung von Fritz GmbH vom 08.02.2000.  
 
Das Straßenverkehrs - und Tiefbauamt hat die Herstellung des Walles mit Gesamtkosten in 
Höhe von ca. 250.000,00 Euro für das Jahr 2016 vorgesehen.  
 
Durch Erdbaumaßnahmen auf dem GSI -Gelände sind größere Mengen Aushubmaterial ang e-
fallen, die sich für einen Einbau im Lärmschutzwall eignen. Die von der GSI beauftra gte Fir-
ma Max Bögl hat der Stadt Darmstadt angeboten, den Wall in Abstimmung mit den zustä n-
digen Ämtern kostenfrei herzustellen.  
 
Folgende Leistungen werden seitens der Firma Max Bögl erbracht: 
 
 Bodenuntersuchungen  
 Vermessungsarbeiten  
 Planungen und Genehmi gungen 
 Wallschüttung mit dem vorhandenen Bodenmaterial der GSI  
 Beprobung des Erdmaterials durch externen Bodengutachter  
 Abdeckung des Lärmwalles mit Oberboden und Begrünung  
 Herstellung des im B -Plan festgelegten Wirtschaftsweges im Bereich des Walles  
 
Die Herstellung der Pflanzungen, A usgleichsflächen und Spiel möglichkeite n am Wall ist von 
der Stadt anschließend vorgesehen . Hierzu wird das Grünflächenamt eine gesonderte Magis t-
ratsvorlage mit Finanzierungsvorschl ag erstellen. 
 
Nach Rücksprache mit der Vergabe- und Beschaffungsstelle bestehen keine vergaberechtl i-
chen Bedenken. 
 
Grundlage für die bauliche Durchführung  
Nach Vorgaben der schalltechnischen Unt ersuchung soll der Wall 4 m  über die Schallque lle 
(Frankfurter Landstraße) hinausragen. Die Planung geht d aher von einer gleichble ibenden 
Höhe der B3 aus. Das angrenzende G elände wird als eben und 1 m  unterhalb der B3 li egend 
angenommen. Im Zuge der Ausführungsplanung ist die Höhenabwicklung des Walles en t-
sprechend an die tatsächlichen Geländehöhen anzupassen.  
 
Zwangspunkte für die Planung des Walles ergeben sich aus zwei vorhandenen Leitungstra s-
sen, die sich im Böschungsbereich bzw. am Böschungsfuß der B3 befinden:  
 
 Trinkwasserleitung (DN 500)  
 Gashochdruckleitung (DN 200)

- 4 - 
Nach der vorliegenden Entwurfsplanun g sollen als Schutzstrei fen und zur Unterhaltung ent-
lang der Gasleitung beidseitig 4 m  von baulichen Anlagen frei bleiben, also auch von der g e-
planten Wallschüttung. Dadurch verschiebt sich gegenüber der im Bebauungsplan vorgeg e-
benen Lage der östliche Bösc hungsfuß des Walles um 4 bis 5 m  nach Westen. Nach Rüc k-
sprache des Straßenverkehrs - und Tiefbauamtes mit d em Schallgutachte r müsste die Wal l-
höhe geometrisch von der Straßen achse ausgehend angehoben werden. Es werden Gespr ä-
che mit e-netz erfolgen, um die Br eite des Schutz streifens gegebenenfalls zu verringern. A l-
ternativ wird eine  Anpassung der  Böschungsneigung geprüft. 
 
Der Brühlwiesengraben wurde  nach Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde vom 
04.06.2008 bereits um weitere 13 m  verrohrt, um eine ausreic hende Breite des Lär m-
schutzwalles zu ermöglichen.  
 
Nach Westen hin soll der Wall aus gestalterischen Gründen – wie bereits im Bebauungsplan 
vorgegeben – flacher modelliert werden, soweit dies durch die geplante Wegeführung und 
den Brühlwiesengaben  möglich ist. Der Wall und die angrenzenden Flächen sind als öffentl i-
che Grünanlage vorgesehen. Der neu anzulegende Feldweg soll in wassergebundener Bauwe i-
se mit einer Breite von 3,5 m  hergestellt we rden. 
 
Die Gestaltung und Herstellung des Lärmschutzwalles wurde z wischenzeitlich mit den 
Fachämtern abgestimmt und hat deren Zustimmung gefunden.  
 
Zur Durchführung der Maßnahme wird e in Vertragsentwurf erstellt, der ebenfalls abg estimmt 
wird und nach Magistratsbeschluss unterschrieben werden soll.  
 
Die Risiken aus einer vorzeitigen Wallschüttung, die vor Abschluss des Vertrages in Absti m-
mung mit den städtischen Ämtern und nach den Maßgaben des Vertrages durchgeführt we r-
den, trägt allein der Vorhabenträger.  
 
Der Stadt und den Anliegern entstehen keine  unmittelbaren Kosten. Somit unterliegt diese 
Maßnahme keiner Beitragspflicht. 
 
 
Darmstadt, den 22 .04.2015 
III-66/2 K-Em-Si 
Nst.: 2714 
 
 
Die Dezernentin III  
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin

Beratungsverlauf (6)

TOP 6
TOP 34
TOP 188 beschließend
TOP 4
TOP 15
TOP 11

Orte (2)

  • Frankfurter Landstraße 7
  • Im Appensee 0

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0153
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.04.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00