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2926/2020

Wahl der Mitglieder des Beirates zur Begleitung der Umsetzung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.12.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 07.12.2020, TOP 9.1

Anlage 1 Geschäftsordnung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Geschäftsordnung

4989 Zeichen

& Stadt Köln

Geschäftsordnung

entsprechend den Beschlüssen

der Bezirksvertretung 3 Lindenthal vom 21. April 2005,
der Bezirksvertretung 4 Ehrenfeld vom 18. April 2005,
dem Stadtentwicklungsausschuss vom 10. Mai 2005 und
dem Rat der Stadt Köln vom 24. Mai 2005

für den Beirat zur Begleitung der Umsetzung der
Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld

1. Aufgaben des Beirates

(1) Der Beirat berät die Bezirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld in Fragen, die mit der
Umsetzung der vom Rat als Entwicklungsplanung beschlossenen Rahmenplanung Braunsfeld/
Müngersdorf/Ehrenfeld zusammenhängen. Die Zuständigkeiten des Beirates beschränken sich
auf die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen im Zusammenhang mit der räumlichen und
inhaltlichen Umsetzung der genannten Rahmenplanung einschließlich der hieraus abgeleiteten
oder in Zusammenhang stehenden Fachplanungen.

(2) Das Rahmenplanungsgebiet ist begrenzt durch die Aachener Straße, die Militärringstraße,
den Süd- bzw. Ostrand der Siedlung Vogelsang, die Vogelsanger Straße und den Melatengürtel.

2. Zusammensetzung des Beirates

(1) Der Beirat besteht aus 12 stimmberechtigten Beiratsmitgliedern, von denen sechs von der
Bezirksvertretung 3 Lindenthal und sechs von der Bezirksvertretung 4 Ehrenfeld für die Dauer
einer Legislaturperiode gewählt werden. Diese stimmberechtigten Mitglieder sollen aus den
Bereichen der gesellschaftlichen Gruppen (Bewohner, Bürgervereinigungen, gewerblich
produzierende Unternehmen, Dienstleistungsunternehmen, Grundeigentümer/Projektentwickler)
kommen. Eine Gruppenbindung ist nicht zwingend.

(2) Jedes dieser Beiratsmitglieder erhält durch die Wahl der Bezirksvertretungen eine/n
persönliche/n Vertreter/in für den Abwesenheitsfall (wegen Verhinderung oder wegen Ausscheidens).

(3) Dem Beirat gehören außerdem Beiratsmitglieder mit beratender Stimme (nicht stimmberechtigt)
an. Ihre Zahl bemisst sich nach den Fraktionen in den Bezirksvertretungen Lindenthal und
Ehrenfeld. Pro Fraktion wird jeweils ein Mitglied und ein/e persönliche/r Vertreter/in für den
Abwesenheitsfall benannt.

(4) Außerdem gehören die Bezirksvorsteherin des Stadtbezirks 3 Lindenthal und der
Bezirksvorsteher des Stadtbezirks 4 Ehrenfeld dem Beirat mit beratender Stimme an.

(5) Mindestens die Hälfte der Beiratsmitglieder muss im Rahmenplanungsgebiet oder in direkter
Nachbarschaft wohnen oder eine Arbeitsstätte betreiben oder arbeiten oder Grundeigentum

Geschäftsordnung Rahmenplanungsbeirat It. Ratsbeschluss vom 24. Mai 2005

-2-

besitzen. Die übrigen Mitglieder müssen in den betroffenen Stadtbezirken wohnen oder ein
Gewerbe betreiben.

3. Vorsitz

(1) Die stimmberechtigten Beiratsmitglieder entscheiden für eine Legislaturperiode aus ihrer
Mitte über den Vorsitz, von denen jeweils eine/r aus dem Stadtbezirk Lindenthal bzw.
Stadtbezirk Ehrenfeld stammt.

(2) Die Vorsitzenden leiten im Wechsel von Sitzung zu Sitzung alternierend die Sitzungen des
Beirates. Sie vertreten sich gegenseitig.

4. Dauer

(1) Der Beirat wird für die Dauer der Wahl der Bezirksvertretungen gewählt (eine Amtszeit). Die
Wiederwahl ist zulässig.

5. Einberufung und Tagesordnung

(1) Der Beirat tagt grundsätzlich viermal im Jahr und zwar uneingeschränkt öffentlich. Die
Beiratssitzungen finden alternierend in beiden Stadtbezirken statt. Die konstituierende Sitzung
findet im Bezirksrathaus Lindenthal statt. Eingeladen wird mit dem Entwurf einer Tagesordnung
durch die Vorsitzenden.

(2) Die Bezirksvertretungen haben die Möglichkeiten, dem Beirat Tagungsordnungspunkte
vorzugeben. In die Tagesordnung der Beiratssitzungen soll der regelmäßige Tagesordnungspunkt
„Bericht aus den Bezirksvertretungen“ aufgenommen werden.

6. Abstimmungen und Meinungsbildung

(1) Zu den Tagesordnungspunkten kann per Abstimmung ein Meinungsbild des Beirates
hergestellt werden. Dieses wird protokolliert und hat empfehlenden Charakter für die
Bezirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld.

7. Bürgerfragestunde

(1) Zu Beginn jeder Sitzung des Beirates eröffnet der/die Vorsitzende eine Bürgerfragestunde.
Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, Fragen, die die Umsetzung
der Rahmenplanung betreffen, mündlich vorzutragen. Die Fragestunde ist grundsätzlich auf eine
Zeitstunde begrenzt und kann von der/dem Vorsitzenden verlängert werden.

8. Geschäftsführung

(1) Die Geschäftsführung des Beirates wird vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik in
Zusammenarbeit mit den betroffenen Bezirksbürgerämtern wahrgenommen. Neben den nach
Erfordernis der Tagesordnung betroffenen städtischen Fachämtern nehmen auch die
Bürgeramitsleiter/stellvertretende/r Bürgeramtsleiter/in an den Beiratssitzungen teil
(Beschlusscontrolling). Die von der Geschäftsführung gefertigte Niederschrift über die
Beiratssitzungen wird von dem sitzungsleitenden Vorsitzenden unterschrieben und den
Bezirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld zugeleitet.

Geschäftsordnung Rahmenplanungsbeirat It. Ratsbeschluss vom 24. Mai 2005

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2523 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2926/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wahl der Mitglieder des Beirates zur Begleitung der Umsetzung der Rahmenplanung 
Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Beschlussvorschlag einschl. Deckungsvorschlag, Alternative  
 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Ehrenfeld (4) wählt auf der Grundlage der vom Rat der Stadt 
Köln am 16.12.2004 beschlossenen Geschäftsordnung (vgl. Anlage 1) nachfolgende Mitglieder und 
deren persönliche Stellvertreter/innen 
Mitglied / Vertretung 
Herr Dennis Krüger Frau Elisabeth Rohata 
Frau  Julia Lottmann Frau Almut Skriver 
Herr Sebastian Seick NN Vertreter*in der öffentlichen Wohnungs-
wirtschaft (wird noch benannt) 
Herr Stefan Beer Herr Thomas Zügge 
Herr Felix Willms Frau Nina Willms 
Herr Dr. Dieter Brühl NN Vertreter*in der Fa. Wassermann (wird 
noch benannt) 
 
in den Beirat zur Begleitung der Umsetzung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/ Ehrenfeld 
(„Rahmenplanungsbeirat“). 
 
 
Darüber hinaus wählt die Bezirksvertretung Ehrenfeld vier Beiratsmitglieder mit beratender Stimme 
(nach Anzahl der Fraktionen) und jeweils 1 persönlichen Vertreter 
Mitglied (beratende Stimme) Vertreter 
1. Auf Vorschlag d. Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen: 
 
Frau Luise Themann 
 
 
 
 
 
Frau Bettina Tull 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.12.2020

2 
2. Auf Vorschlag d. SPD-Fraktion 
 
Herr Jürgen Brock-Mildenberger 
 
 
 
 
Frau Petra Bossinger 
3. Auf Vorschlag d. CDU-Fraktion 
 
Frau Simone Schäfer 
 
 
 
 
Frau Marlis Pöttgen 
4. Auf Vorschlag d. Fraktion die Linke: 
  
Frau Ulrike Detjen 
 
 
 
 
Herr Christoph Besser

3 
Begründung: 
Am 16.12.2004 hat der Rat der Stadt Köln nach Vorberatung in den Bezirksvertretungen 3 und 4 so-
wie im Stadtentwicklungsausschuss die Einrichtung eines Beirates zur Begleitung der Umsetzung der 
Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld (Rahmenplanung-beirats) beschlossen. 
 
Die Verabschiedung der Geschäftsordnung erfolgte in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
am 18.04.2005. 
 
Gemäß Ziffer 4 der Geschäftsordnung wird der Beirat für die Dauer der Wahl der Bezirksvertretungen 
gewählt (eine Amtszeit). 
Aufgrund dessen sind die Beiratsmitglieder nach Beginn der Wahlperiode 2020/2025 neu zu wählen. 
 
Die Wiederwahl von Beiratsmitgliedern ist gemäß Ziffer 4 der Geschäftsordnung zulässig. 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

07.12.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2926/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.12.2020
Erstellt
05.10.2020 10:37