2926/2020
Wahl der Mitglieder des Beirates zur Begleitung der Umsetzung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld
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Anlage 1 Geschäftsordnung
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& Stadt Köln Geschäftsordnung entsprechend den Beschlüssen der Bezirksvertretung 3 Lindenthal vom 21. April 2005, der Bezirksvertretung 4 Ehrenfeld vom 18. April 2005, dem Stadtentwicklungsausschuss vom 10. Mai 2005 und dem Rat der Stadt Köln vom 24. Mai 2005 für den Beirat zur Begleitung der Umsetzung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld 1. Aufgaben des Beirates (1) Der Beirat berät die Bezirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld in Fragen, die mit der Umsetzung der vom Rat als Entwicklungsplanung beschlossenen Rahmenplanung Braunsfeld/ Müngersdorf/Ehrenfeld zusammenhängen. Die Zuständigkeiten des Beirates beschränken sich auf die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen im Zusammenhang mit der räumlichen und inhaltlichen Umsetzung der genannten Rahmenplanung einschließlich der hieraus abgeleiteten oder in Zusammenhang stehenden Fachplanungen. (2) Das Rahmenplanungsgebiet ist begrenzt durch die Aachener Straße, die Militärringstraße, den Süd- bzw. Ostrand der Siedlung Vogelsang, die Vogelsanger Straße und den Melatengürtel. 2. Zusammensetzung des Beirates (1) Der Beirat besteht aus 12 stimmberechtigten Beiratsmitgliedern, von denen sechs von der Bezirksvertretung 3 Lindenthal und sechs von der Bezirksvertretung 4 Ehrenfeld für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt werden. Diese stimmberechtigten Mitglieder sollen aus den Bereichen der gesellschaftlichen Gruppen (Bewohner, Bürgervereinigungen, gewerblich produzierende Unternehmen, Dienstleistungsunternehmen, Grundeigentümer/Projektentwickler) kommen. Eine Gruppenbindung ist nicht zwingend. (2) Jedes dieser Beiratsmitglieder erhält durch die Wahl der Bezirksvertretungen eine/n persönliche/n Vertreter/in für den Abwesenheitsfall (wegen Verhinderung oder wegen Ausscheidens). (3) Dem Beirat gehören außerdem Beiratsmitglieder mit beratender Stimme (nicht stimmberechtigt) an. Ihre Zahl bemisst sich nach den Fraktionen in den Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld. Pro Fraktion wird jeweils ein Mitglied und ein/e persönliche/r Vertreter/in für den Abwesenheitsfall benannt. (4) Außerdem gehören die Bezirksvorsteherin des Stadtbezirks 3 Lindenthal und der Bezirksvorsteher des Stadtbezirks 4 Ehrenfeld dem Beirat mit beratender Stimme an. (5) Mindestens die Hälfte der Beiratsmitglieder muss im Rahmenplanungsgebiet oder in direkter Nachbarschaft wohnen oder eine Arbeitsstätte betreiben oder arbeiten oder Grundeigentum Geschäftsordnung Rahmenplanungsbeirat It. Ratsbeschluss vom 24. Mai 2005 -2- besitzen. Die übrigen Mitglieder müssen in den betroffenen Stadtbezirken wohnen oder ein Gewerbe betreiben. 3. Vorsitz (1) Die stimmberechtigten Beiratsmitglieder entscheiden für eine Legislaturperiode aus ihrer Mitte über den Vorsitz, von denen jeweils eine/r aus dem Stadtbezirk Lindenthal bzw. Stadtbezirk Ehrenfeld stammt. (2) Die Vorsitzenden leiten im Wechsel von Sitzung zu Sitzung alternierend die Sitzungen des Beirates. Sie vertreten sich gegenseitig. 4. Dauer (1) Der Beirat wird für die Dauer der Wahl der Bezirksvertretungen gewählt (eine Amtszeit). Die Wiederwahl ist zulässig. 5. Einberufung und Tagesordnung (1) Der Beirat tagt grundsätzlich viermal im Jahr und zwar uneingeschränkt öffentlich. Die Beiratssitzungen finden alternierend in beiden Stadtbezirken statt. Die konstituierende Sitzung findet im Bezirksrathaus Lindenthal statt. Eingeladen wird mit dem Entwurf einer Tagesordnung durch die Vorsitzenden. (2) Die Bezirksvertretungen haben die Möglichkeiten, dem Beirat Tagungsordnungspunkte vorzugeben. In die Tagesordnung der Beiratssitzungen soll der regelmäßige Tagesordnungspunkt „Bericht aus den Bezirksvertretungen“ aufgenommen werden. 6. Abstimmungen und Meinungsbildung (1) Zu den Tagesordnungspunkten kann per Abstimmung ein Meinungsbild des Beirates hergestellt werden. Dieses wird protokolliert und hat empfehlenden Charakter für die Bezirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld. 7. Bürgerfragestunde (1) Zu Beginn jeder Sitzung des Beirates eröffnet der/die Vorsitzende eine Bürgerfragestunde. Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, Fragen, die die Umsetzung der Rahmenplanung betreffen, mündlich vorzutragen. Die Fragestunde ist grundsätzlich auf eine Zeitstunde begrenzt und kann von der/dem Vorsitzenden verlängert werden. 8. Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Beirates wird vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bezirksbürgerämtern wahrgenommen. Neben den nach Erfordernis der Tagesordnung betroffenen städtischen Fachämtern nehmen auch die Bürgeramitsleiter/stellvertretende/r Bürgeramtsleiter/in an den Beiratssitzungen teil (Beschlusscontrolling). Die von der Geschäftsführung gefertigte Niederschrift über die Beiratssitzungen wird von dem sitzungsleitenden Vorsitzenden unterschrieben und den Bezirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld zugeleitet. Geschäftsordnung Rahmenplanungsbeirat It. Ratsbeschluss vom 24. Mai 2005
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer 2926/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wahl der Mitglieder des Beirates zur Begleitung der Umsetzung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Beschlussvorschlag einschl. Deckungsvorschlag, Alternative Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Ehrenfeld (4) wählt auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Köln am 16.12.2004 beschlossenen Geschäftsordnung (vgl. Anlage 1) nachfolgende Mitglieder und deren persönliche Stellvertreter/innen Mitglied / Vertretung Herr Dennis Krüger Frau Elisabeth Rohata Frau Julia Lottmann Frau Almut Skriver Herr Sebastian Seick NN Vertreter*in der öffentlichen Wohnungs- wirtschaft (wird noch benannt) Herr Stefan Beer Herr Thomas Zügge Herr Felix Willms Frau Nina Willms Herr Dr. Dieter Brühl NN Vertreter*in der Fa. Wassermann (wird noch benannt) in den Beirat zur Begleitung der Umsetzung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/ Ehrenfeld („Rahmenplanungsbeirat“). Darüber hinaus wählt die Bezirksvertretung Ehrenfeld vier Beiratsmitglieder mit beratender Stimme (nach Anzahl der Fraktionen) und jeweils 1 persönlichen Vertreter Mitglied (beratende Stimme) Vertreter 1. Auf Vorschlag d. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Luise Themann Frau Bettina Tull Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.12.2020 2 2. Auf Vorschlag d. SPD-Fraktion Herr Jürgen Brock-Mildenberger Frau Petra Bossinger 3. Auf Vorschlag d. CDU-Fraktion Frau Simone Schäfer Frau Marlis Pöttgen 4. Auf Vorschlag d. Fraktion die Linke: Frau Ulrike Detjen Herr Christoph Besser 3 Begründung: Am 16.12.2004 hat der Rat der Stadt Köln nach Vorberatung in den Bezirksvertretungen 3 und 4 so- wie im Stadtentwicklungsausschuss die Einrichtung eines Beirates zur Begleitung der Umsetzung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld (Rahmenplanung-beirats) beschlossen. Die Verabschiedung der Geschäftsordnung erfolgte in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 18.04.2005. Gemäß Ziffer 4 der Geschäftsordnung wird der Beirat für die Dauer der Wahl der Bezirksvertretungen gewählt (eine Amtszeit). Aufgrund dessen sind die Beiratsmitglieder nach Beginn der Wahlperiode 2020/2025 neu zu wählen. Die Wiederwahl von Beiratsmitgliedern ist gemäß Ziffer 4 der Geschäftsordnung zulässig. Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2926/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 07.12.2020
- Erstellt
- 05.10.2020 10:37