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V/0526/2013

Antrag der Ratsgruppe DIE LINKE. an den Rat A-R/0025/2013: Zwangsumzüge stoppen!

Vorlagen 08.07.2013

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 25.09.2013, TOP 2.6

Beschlussvorlage

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Antrag an den Rat A-R/0025/2013

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Beschlussvorlage

2613 Zeichen

V/0526/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Ratsgruppe DIE LINKE. an den Rat A-R/0025/2013: Zwangsumzüge stoppen! 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.09.2013 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bericht an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit 
und Arbeitsförderung anzufertigen, der die Einzelpunkte des Antrags unter rechtlichen und 
sachlichen Gesichtspunkten erörtert.  
 
2. Mit dieser Maßgabe wird der Antrag zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, 
Gesundheit und Arbeitsförderung verwiesen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Zusammenstellung der Informationen, die redaktionelle Vorbereitung und Präsentation 
des Berichts werden insgesamt ca. vier Arbeitsstunden anfallen, verteilt auf mehrere gD-Stellen. 
 
 
Begründung: 
 
Mit ihrem Antrag problematisiert DIE LINKE. Ratsgruppe Münster Risiken für Personen, die auf 
Leistungen zur Existenzsicherung nach dem Sozialgesetzbuch, 2. oder 12. Buch (SGB II, SGB XII) 
oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen sind, wenn eine Mieterhöhung bewirkt, 
dass ihre Unterkunftskosten leistungsrechtlich nicht mehr angemessen sind. Für diese Fälle 
schreibt das Leistungsrecht den betreffenden Sozialleistungsträgern verbindlich vor, Perspektiven 
für eine Se nkung der Kosten auf ein angemessenes Niveau zu prüfen, soweit sie  im konkreten 
Einzelfall ebenso möglich wie zumutbar ist. Um nicht angemessene Unterkunftskosten zu senken, 
bietet das Leistungsrecht mehrere Wege an, u. a. einen Umzug in eine preisgünstigere Wohnung; 
diese Variante nimmt der Ratsantrag insbesondere in den Blick. 
 
Die für die Angemessenheitsprüfung relevanten Richtwerte wurden zur Jahresmitte 2013, an die 
Bewertungsmaßstäbe des zum 01.04.2013 in Kraft getretenen neuen Mietspiegels anknüpfend, 
angepasst. Der aktuelle Entscheidungsstand der Rechtsprechung zu m in Rede stehenden Th e-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0526/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Treutler 
Ruf: 
492 50 26 
E-Mail: 
Treutler@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.07.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0526/2013 
menkomplex ist in die Neubemessung dieser sogenannten abstrakten Angemessenheit ebe nfalls 
eingeflossen. 
 
Die Verwaltung empfiehlt, die Einzelpunkte des Ratsantrags im Rahmen einer Berichtsvorlage 
aufzubereiten und zu erörtern, die de n Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung 
im 4. Quartal 2013 erreicht. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlage: 
 
Antrag der Ratsgruppe DIE LINKE. an den Rat A-R/0025/2013

Antrag an den Rat A-R/0025/2013

3591 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0025/2013 
 
Seite 1 von 2 
DIE LINKE. Ratsgruppe Münster  
Achtermannstraße 19 
48143 Münster 
Telefon 02 51 / 9 81 60 51 
Telefax 02 51 / 9 81 60 73 
 
 
  
04. Juni 2013 
Antrag an den Rat der Stadt Münster  
Zwangsumzüge stoppen! 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Das Recht auf Wohnraum ist Teil eines menschenwürdigen Existenzminimums. 
Die Stadt verpflichtet sich deshalb, sich auf allen politischen Ebenen dafür einzusetzen, dass dieser 
Anspruch durch bundesweite Mindeststandards gesichert wird und Sicherungen eingebaut werden, 
damit Zwangsumzüge verhindert werden.  
 
2. Als erste Sofortmaßnahme wird sichergestellt, dass wenn durch Mieterhöhungen steigende 
Kosten der Unterkunft im Rahmen der Grundsicherung entstehen, die die Obergrenzen der 
zulässigen Mietkosten überschreiten, diese vollständig übernommen werden.  
 
3. Die Mitteilungen über die Unangemessenheit der Wohnungen werden vorläufig ausgesetzt, bis 
die Mietobergrenzen für Unterkunftskosten, welche vom jeweiligen Leistungsträger zu übernehmen 
sind, auf der Grundlage des seit April 2013 gültigen Mietspiegels neu festgesetzt worden sind.  
 
4. Die Stadtverwaltung prüft und erstellt einen Bericht darüber, für welche Personengruppen bzw. 
unter welchen Bedingungen ein Bestandsschutz für Mieterinnen und Mieter gelten kann, in dem 
Sinne, dass Kosten der Unterkunft, bei denen durch Mieterhöhung die zulässigen Mietkosten 
überschritten werden, dauerhaft vollständig übernommen werden können.  
 
5. Die Stadt Münster verstärkt ihre Bemühungen, mit geeigneten Mitteln alle Mieterinnen und Mieter 
darüber zu informieren, dass Mieterhöhungen nur mit einer schriftlichen Begründung zur 
„Ortsüblichkeit“ der neuen Miete zulässig sind und wie sie gegebenenfalls gegen unzutreffende 
Begründungen vorgehen können.  
 
6. In Kooperation mit MieterInnenvereinen wird umgehend geprüft, wie das Beratungsangebot in 
Bezug auf die Abwehr von Mieterhöhungen verstärkt werden kann. 
 
 
Begründung:  
 
 
Mieterhöhungen sind für alle MieterInnen ein Problem, vor allem aber für einkommensschwächere 
MieterInnen. TransferleistungsempfängerInnen, die Leistungen im Rahmen der Regelungen zu den 
Kosten der Unterkunft (KdU) erhalten, sind durch Mieterhöhungen oft der unmittelbaren Gefahr der 
Zahlungsunfähigkeit sowie der mittelbaren Gefahr des Zwangsumzuges ausgesetzt. Wenn 
Mieterhöhungen, mit denen die zulässigen Mietobergrenzen im Rahmen der KdU überschritten 
werden, nicht übernommen werden, können TransferleistungsempfängerInnen diese nicht 
bezahlen. Ein Wohnungswechsel bzw. Zwangsumzug kann dann die Folge sein und dieser ist 
angesichts des angespannten Münsteraner Wohnungsmarktes auch nicht kurzfristig mit der 
 
 
An den Oberbürgermeister

Zielsetzung günstigerer Mietkosten durchführbar. In vielen  Fällen wäre ein Wohnungswechsel 
zudem mit sozialen Härten verbunden und aus Gründen der sozialen Durchmischung nicht 
wünschenswert. Es macht keinen Sinn, RentnerInnen mit Grundsicherungsbezug oder Familien mit 
schulpflichtigen Kindern zu „verpflanzen“. Hier müssen Kriterien definiert werden, wie mindestens in 
solchen Fällen ein Zwangsumzug vermieden wird, indem auch Mieten oberhalb der Obergrenzen 
übernommen werden, wenn sie durch Mieterhöhung zustande kommen.  
 
Vielen MieterInnen ist zudem nicht bekannt, dass und wie sie gegen unzulässige Mieterhöhungen 
vorgehen können. Hier sind verstärkte Beratungs- und Informationsbemühungen ein notwendiger 
Weg, um Mietwucher zu bekämpfen.  
 
 
 
 
Joachim Bruns  
für DIE LINKE. Ratsgruppe Münster

Beratungsverlauf (1)

25.09.2013 Hauptausschuss
TOP 2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Achtermannstraße 19

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0526/2013
Typ
Vorlagen
Datum
08.07.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37