V/0526/2013
Antrag der Ratsgruppe DIE LINKE. an den Rat A-R/0025/2013: Zwangsumzüge stoppen!
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Beschlussvorlage
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V/0526/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Antrag der Ratsgruppe DIE LINKE. an den Rat A-R/0025/2013: Zwangsumzüge stoppen! Beratungsfolge 25.09.2013 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bericht an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung anzufertigen, der die Einzelpunkte des Antrags unter rechtlichen und sachlichen Gesichtspunkten erörtert. 2. Mit dieser Maßgabe wird der Antrag zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung verwiesen. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Zusammenstellung der Informationen, die redaktionelle Vorbereitung und Präsentation des Berichts werden insgesamt ca. vier Arbeitsstunden anfallen, verteilt auf mehrere gD-Stellen. Begründung: Mit ihrem Antrag problematisiert DIE LINKE. Ratsgruppe Münster Risiken für Personen, die auf Leistungen zur Existenzsicherung nach dem Sozialgesetzbuch, 2. oder 12. Buch (SGB II, SGB XII) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen sind, wenn eine Mieterhöhung bewirkt, dass ihre Unterkunftskosten leistungsrechtlich nicht mehr angemessen sind. Für diese Fälle schreibt das Leistungsrecht den betreffenden Sozialleistungsträgern verbindlich vor, Perspektiven für eine Se nkung der Kosten auf ein angemessenes Niveau zu prüfen, soweit sie im konkreten Einzelfall ebenso möglich wie zumutbar ist. Um nicht angemessene Unterkunftskosten zu senken, bietet das Leistungsrecht mehrere Wege an, u. a. einen Umzug in eine preisgünstigere Wohnung; diese Variante nimmt der Ratsantrag insbesondere in den Blick. Die für die Angemessenheitsprüfung relevanten Richtwerte wurden zur Jahresmitte 2013, an die Bewertungsmaßstäbe des zum 01.04.2013 in Kraft getretenen neuen Mietspiegels anknüpfend, angepasst. Der aktuelle Entscheidungsstand der Rechtsprechung zu m in Rede stehenden Th e- Vorlagen-Nr.: V/0526/2013 Auskunft erteilt: Herr Treutler Ruf: 492 50 26 E-Mail: Treutler@stadt-muenster.de Datum: 22.07.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0526/2013 menkomplex ist in die Neubemessung dieser sogenannten abstrakten Angemessenheit ebe nfalls eingeflossen. Die Verwaltung empfiehlt, die Einzelpunkte des Ratsantrags im Rahmen einer Berichtsvorlage aufzubereiten und zu erörtern, die de n Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung im 4. Quartal 2013 erreicht. In Vertretung Thomas Paal Stadtrat Anlage: Antrag der Ratsgruppe DIE LINKE. an den Rat A-R/0025/2013
Antrag an den Rat A-R/0025/2013
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0025/2013 Seite 1 von 2 DIE LINKE. Ratsgruppe Münster Achtermannstraße 19 48143 Münster Telefon 02 51 / 9 81 60 51 Telefax 02 51 / 9 81 60 73 04. Juni 2013 Antrag an den Rat der Stadt Münster Zwangsumzüge stoppen! Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Das Recht auf Wohnraum ist Teil eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Stadt verpflichtet sich deshalb, sich auf allen politischen Ebenen dafür einzusetzen, dass dieser Anspruch durch bundesweite Mindeststandards gesichert wird und Sicherungen eingebaut werden, damit Zwangsumzüge verhindert werden. 2. Als erste Sofortmaßnahme wird sichergestellt, dass wenn durch Mieterhöhungen steigende Kosten der Unterkunft im Rahmen der Grundsicherung entstehen, die die Obergrenzen der zulässigen Mietkosten überschreiten, diese vollständig übernommen werden. 3. Die Mitteilungen über die Unangemessenheit der Wohnungen werden vorläufig ausgesetzt, bis die Mietobergrenzen für Unterkunftskosten, welche vom jeweiligen Leistungsträger zu übernehmen sind, auf der Grundlage des seit April 2013 gültigen Mietspiegels neu festgesetzt worden sind. 4. Die Stadtverwaltung prüft und erstellt einen Bericht darüber, für welche Personengruppen bzw. unter welchen Bedingungen ein Bestandsschutz für Mieterinnen und Mieter gelten kann, in dem Sinne, dass Kosten der Unterkunft, bei denen durch Mieterhöhung die zulässigen Mietkosten überschritten werden, dauerhaft vollständig übernommen werden können. 5. Die Stadt Münster verstärkt ihre Bemühungen, mit geeigneten Mitteln alle Mieterinnen und Mieter darüber zu informieren, dass Mieterhöhungen nur mit einer schriftlichen Begründung zur „Ortsüblichkeit“ der neuen Miete zulässig sind und wie sie gegebenenfalls gegen unzutreffende Begründungen vorgehen können. 6. In Kooperation mit MieterInnenvereinen wird umgehend geprüft, wie das Beratungsangebot in Bezug auf die Abwehr von Mieterhöhungen verstärkt werden kann. Begründung: Mieterhöhungen sind für alle MieterInnen ein Problem, vor allem aber für einkommensschwächere MieterInnen. TransferleistungsempfängerInnen, die Leistungen im Rahmen der Regelungen zu den Kosten der Unterkunft (KdU) erhalten, sind durch Mieterhöhungen oft der unmittelbaren Gefahr der Zahlungsunfähigkeit sowie der mittelbaren Gefahr des Zwangsumzuges ausgesetzt. Wenn Mieterhöhungen, mit denen die zulässigen Mietobergrenzen im Rahmen der KdU überschritten werden, nicht übernommen werden, können TransferleistungsempfängerInnen diese nicht bezahlen. Ein Wohnungswechsel bzw. Zwangsumzug kann dann die Folge sein und dieser ist angesichts des angespannten Münsteraner Wohnungsmarktes auch nicht kurzfristig mit der An den Oberbürgermeister Zielsetzung günstigerer Mietkosten durchführbar. In vielen Fällen wäre ein Wohnungswechsel zudem mit sozialen Härten verbunden und aus Gründen der sozialen Durchmischung nicht wünschenswert. Es macht keinen Sinn, RentnerInnen mit Grundsicherungsbezug oder Familien mit schulpflichtigen Kindern zu „verpflanzen“. Hier müssen Kriterien definiert werden, wie mindestens in solchen Fällen ein Zwangsumzug vermieden wird, indem auch Mieten oberhalb der Obergrenzen übernommen werden, wenn sie durch Mieterhöhung zustande kommen. Vielen MieterInnen ist zudem nicht bekannt, dass und wie sie gegen unzulässige Mieterhöhungen vorgehen können. Hier sind verstärkte Beratungs- und Informationsbemühungen ein notwendiger Weg, um Mietwucher zu bekämpfen. Joachim Bruns für DIE LINKE. Ratsgruppe Münster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Achtermannstraße 19
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0526/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.07.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37