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1615/2025

Sachstandsbericht zum Antrag „Zunehmende Verwahrlosung in Köln – Lösungswege für Sicherheit, Sauberkeit, Prävention und gegen Stillstand" (AN/0424/2025)

Mitteilung Ausschuss 10.11.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 27.11.2025, TOP 13.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

17133 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/I 
I, II, III, V, VI/3, OB/16 
Vorlagen-Nummer 17.06.2025 
 1615/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 17.06.2025 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 23.06.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 27.11.2025 
 
Sachstandsbericht zum Antrag  „Zunehmende Verwahrlosung in Köln – Lösungswege 
für Sicherheit, Sauberkeit, Prävention und gegen Stillstand" (AN/0424/2025) 
Mit Beschluss des Rates vom 03.04.2025 wurde der Änderungsantrag zu TOP 3.1.8 „Zuneh-
mende Verwahrlosung in Köln – Lösungswege für Sicherheit, Sauberkeit, Prävention und ge-
gen Stillstand“ beschlossen.  
 
Die Verwaltung stellt nachfolgend den aktuellen Bearbeitungsstand zum Antrag dar: 
 
Beschlusspunkt 1: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die bekannten Drogen-Hotspots am Neumarkt, Ebertplatz, 
Wiener Platz, in Kalk und an U-Bahn-Haltestellen, wie dem Appellhofplatz, und somit auch die 
offene Drogenkonsumszene mit besonderem Augenmerk in den Blick zu nehmen. Dies soll 
durch eine effektive Kombination von Stärkung der niedrigschwelligen Drogenhilfeprogramme, 
von verstärkter aufsuchender Sozialarbeit, von Ordnungsmaßnahmen in bewährter Zusam-
menarbeit zwischen Polizei und Ordnungsamt sowie von stadtplanerischen Maßnahmen er-
reicht werden. Die Stadtverwaltung wird gebeten zu prüfen, wie aus den bereits bestehenden 
Kooperationen eine Einheit für "Sicherheit, Intervention, Prävention", bestehend aus Polizei, 
Ordnungsamt, aufsuchendem Suchtclearing (ASC) sowie Sprach- und Integrationsmittler*in-
nen, entwickelt werden kann. Dabei müssen der Aufbau einer möglichen Zusammenarbeit so-
wie Verantwortlichkeiten und Entscheidungsprozesse geklärt werden.". 
 
Stellungnahme der Verwaltung  
 
Der Fachkreis „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ unter der Leitung von Frau Stadtdi-
rektorin Blome beschäftigt sich seit der Gründung im Jahr 2020 mit den verschiedenen ein-
satzintensiven Plätzen im Kölner Stadtgebiet. Dazu zählen zunächst der Neumarkt, Wiener 
Platz, Zülpicher Platz und der Ebertplatz. In Arbeitsgruppen werden mit verschiedenen Ak-
teur*innen anhand einer Lokalen Agenda unterschiedliche Maßnahmen zu den Themen „Sau-
berkeit, Sicherheit & Ordnung, Platzgestaltung und Drogenkonsum“ entwickelt und umgesetzt, 
um die Sicherheit zu steigern und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Zu den Akteur*innen 
gehören verschiedene Ämter der Stadtverwaltung, darunter das Zentrum für Kriminalpräven-

2 
 
tion und Sicherheit, das Amt für Öffentliche Ordnung, das Gesundheitsamt mit dem aufsu-
chenden Suchtclearing, das Kulturamt, das Stadtplanungsamt sowie Vertreter*innen der Poli-
zei Köln, der Kölner-Verkehrs-Betrieben, der Abfallwirtschaftsbetriebe als auch Bürgerinitiati-
ven und Interessensgemeinschaften.  
 
Durch die gemeinsame Arbeit in den Arbeitsgruppen bestehen bereits Absprachen zwischen 
Polizei, Ordnungsamt und verschiedenen Akteur*innen, wie die Kölner-Verkehrs-Betriebe und 
dem aufsuchenden Suchtclearing.  
 
Darüber hinaus sind seit 2022 zwei Kümmer*innen in einer Anlaufstelle auf der Ostseite des 
Neumarkts präsent (werktags jeweils von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 15 Uhr). Die 
Kümmer*innen sind erste Ansprechpersonen und bieten rund um das Thema „Neumarkt“ ihre 
Hilfe an und koordinieren Meldungen an die zuständigen Ämter und Akteure. Gemeinsam mit 
den Kümmer*innen der KVB werden täglich Kontrollgänge auf der Platzfläche als auch der 
Umgebung durchgeführt. Dazu zählt auch die regelmäßige Bestreifung des Josef-Haubrich-
Hofs, des Appellhofplatzes bis hin zum Friesenplatz.  
 
Auch in Kalk sind bereits verschiedene Akteur*innen zu den Themen, Sicherheit, Drogenkon-
sum und Aufenthaltsqualität tätig. So tauscht sich beispielsweise der Arbeitskreis Sucht- und 
Drogenhilfe Kalk der Sozialraumkoordination Kalk regelmäßig mit den Akteur*innen vor Ort 
aus.  
 
Darüber hinaus wurde der Masterplan Kommunale Sicherheit (MaKoS) als Frühwarnsystem 
seitens der Stadt Köln entwickelt, der bereits Handlungsempfehlungen für Kalk aufgestellt hat.  
 
Mit der Einführung einer Einheit „Sicherheit, Intervention, Prävention“ würde eine Doppelstruk-
tur zu den bereits oben benannten Maßnahmen, Arbeitsgruppen und Kooperationen entste-
hen und daher keinen weiteren Mehrwert mit sich bringen. 
 
Es gibt bereits ämter- und behördenübergreifende Kooperationsstrukturen mit einem sehr en-
gen Austausch zwischen den Polizei- und Ordnungsbehörden, Streetwork, ASC, Reso-Diens-
ten und – bei Kindeswohlgefährdung oder Jugendschutzmaßnahmen – dem Jugendamt. Alle 
Partner*innen tauschen sich über eigene Feststellungen / Beobachtungen, aktuelle Entwick-
lungen, konkrete (Problem-)Fälle sowie erkennbare Verdrängungseffekte regelmäßig und bei 
dringendem Bedarf sofort aus. Um Sprachbarrieren zu durchbrechen, werden bereits Sprach-
mittler*innen eingesetzt oder der Kontakt zu Einsatzkräften gesucht, die Fremdsprachen be-
herrschen und vor Ort unterstützen können. 
 
Zusätzlich wurde am 17. März 2025 die gemeinsame Kooperationsstreife zwischen der Stadt 
Köln, der Polizei Köln und den Kölner Verkehrsbetrieben für die Innenstadt ins Leben gerufen. 
Diese Streife ist täglich zu unterschiedlichen Zeiten aktiv, um eine möglichst hohe Präsenz zu 
gewährleisten. Bei diesen Streifen sind jeweils zwei Teams der verschiedenen Kooperations-
partner*innen gezielt an Haltestellen der KVB und anderen Hotspots in der Innenstadt antizyk-
lisch unterwegs. Die Maßnahmen des Kommunalen Ordnungsdienstes zielen dabei darauf ab, 
die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu erhöhen und den Anwohnenden sowie Passant*in-
nen ein stärkeres Sicherheitsgefühl an den genannten Brennpunkten zu vermitteln. Dazu ge-
hört auch die Ahndung von Verstößen gegen die Kölner Stadtordnung sowie gegen § 118  
OwiG.  
 
Folgende Örtlichkeiten werden hierbei schwerpunktmäßig bestreift: 
• Appellhofplatz 
• Dom und Umgebung 
• Ebertplatz 
• Friesenplatz 
• Neumarkt 
 
Die gemeinsamen Bestreifungen mit der Polizei und anderen Ordnungspartner*innen in restli-
chen Stadtbezirken (bspw. Wiener Platz und Kalk) werden regelmäßig untereinander abge-
stimmt und durchgeführt.

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Zusätzlich wertet das Ordnungsamt derzeit die Studie „Offene Drogenszenen in NRW 2024 - 
Einblicke in Lebenslagen, Konsum und Nutzung von Hilfsangeboten in Düsseldorf, Essen, 
Köln und Münster“ verschiedener Deutscher Hochschulen in Zusammenarbeit mit DEFUS 
(Deutsch-Europäisches Forum für Urbane Sicherheit e.V.) aus, um ggf. weitere Ansätze für 
die ämter- und behördenübergreifende Zusammenarbeit zu identifizieren. 
  
Das Aufsuchende Suchtclearing (ASC) ist bereits als Bindeglied zwischen dem Ordnungs- 
und Hilfebereich in Köln tätig. Die Mitarbeiter*innen des stadtweiten ASCs sind im Rahmen 
der aufsuchenden Sozialarbeit in den Kölner Straßenszenen, insbesondere an zentralen Sze-
netreffpunkten wie Neumarkt und Ebertplatz, eingesetzt. So steht der ASC bei der täglichen 
Arbeit in engem Austausch mit den Ordnungspartnern (Ordnungsdienst, Kümmerei Neumarkt 
und Polizei), wenn Menschen mit Suchtproblematik Hilfebedarf äußern oder nachfragen. Der 
ASC sucht Betroffene auf und nimmt niedrigschwellig Kontakt auf, sowohl auf den täglichen 
Runden wie auch auf Hinweise der Ordnungspartner. Zu den Aufgaben des ASC gehört dar-
über hinaus die einzelfallbezogene Koordination und Abstimmung mit den Ordnungspartnern. 
Des Weiteren gibt es regelmäßige Austauschrunden zwischen ASC, Ordnungsdienst und Poli-
zei auf operativer Ebene, bei denen Fragen thematisiert und Vorgehensweisen abgestimmt 
werden.  
 
Am 27. Mai 2025 hat darüber hinaus ein Treffen des Ordnungs- und des Gesundheitsamtes 
mit der Polizei stattgefunden, um die bisher bestehende Ordnungspartnerschaft zu erörtern 
und auf struktureller Ebene übergreifend weiterentwickeln und intensivieren zu können. Zu-
dem soll die Ordnungspartnerschaft nach Eröffnung des Drogenkonsumraums in Kalk auch 
auf diese Einrichtung ausgeweitet werden. 
 
Sprach- und Integrationsmittler*innen sind in der Regel in der Zusammenarbeit mit dem ASC 
nicht im Einsatz. Sie könnten zwar vom ASC in der täglichen Arbeit bei Bedarf hinzugezogen 
werden müssten jedoch vorher angefragt und terminiert werden. Da es sich beim ASC um ein 
niedrigschwelliges aufsuchendes Angebot handelt, steht der spontane Kontakt und das Ad-
hoc-Gespräch mit den Konsument*innen im Vordergrund. Die Fachkräfte des ASC verfügen 
daher selbst über diverse Sprachkenntnisse, insbesondere in der arabischen und englischen 
Sprache. Ergänzend ist eine Fortbildung zur „Kultur- und Differenzsensibilität in der Suchthilfe“ 
geplant. 
 
Darüber hinaus hat die Verwaltung seit einigen Jahren eine rahmenvertragliche Vereinbarung 
mit bikup gemeinnützige GmbH für den Einsatz von qualifizierten Sprach- und Integrationsmit-
tler*innen, die bei allen städtischen Ämtern, Schulen und Kitas eingesetzt werden können, so-
fern die Voraussetzungen aus dem Rahmenvertrag erfüllt sind. (Anfrage einer städtischen 
Dienststelle, komplexer Sachverhalt und Notwendigkeit für das Erfordernis einer qualifizierten 
Sprach- und Integrationsmittlung, die sich von einer ausschließlichen Übersetzungsleistung 
unterscheidet)  
 
Die Sprach- und Integrationsmittler*innen werden im Rahmen ihrer Fortbildung gezielt auf 
Einsätze in Feldern der sozialen Arbeit vorbereitet, dazu gehört auch der Bereich der Drogen- 
und Suchthilfe. Einige der zertifizierten Sprach- und Integrationsmittler*innen verfügen bereits 
über praktische Einsatzerfahrung in Sucht- und Drogenberatungsstellen und bringen somit 
entsprechendes Wissen sowie ein hohes Maß an Sensibilität für diesen Arbeitsbereich mit. 
 
Interkulturelle Öffnung der Suchthilfe 
 
Auf Grundlage des Ratsbeschusses 2225/2014 gibt es seit 2015 die Maßnahme „Interkultu-
relle Öffnung (IKÖ) der Suchthilfe“. Vor dem Hintergrund, dass unterschiedliche kulturelle Ein-
flüsse und sprachliche Barrieren Menschen mit internationaler Familiengeschichte oft den Zu-
gang zur Suchthilfe erschweren, wurde diese Maßnahme eingerichtet, mit dem Ziel, die inter-
kulturelle Kompetenz innerhalb des Suchthilfesystems zu erhöhen und Menschen mit interna-
tionaler Familiengeschichte besser erreichen zu können. Die IKÖ-Maßnahme wurde in das 
bestehende Suchtberatungsangebot – sowohl links- als auch rechtsrheinisch- integriert.  
 
Für die Förderung der IKÖ der Suchtberatungsstellen wurden bezugnehmend auf die Einwoh-

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nendenstatistiken und Gesundheitsdaten 2015 die „Fachstelle Glücksspielsucht“ der Drogen-
hilfe Köln gGmbH (Innenstadt und Mülheim) sowie die „Fachambulanz Sucht“ vom Sozial-
dienst katholischer Männer e.V. Köln (SKM) (Porz und Innenstadt) ausgewählt. Die Beratung 
wird von Fachkräften mit Erfahrungen in der Suchtberatung sowie mit Sprach- und Kultur-
kenntnissen bzw. mit anderen Herkunftssprachen durchgeführt. Beide Suchthilfeträger erhal-
ten jeweils die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel zur Finanzierung einer 0,5 VZ-Stelle 
Suchtberatung. 
 
Die „Fachambulanz Sucht“ des SKM Köln e.V. bietet Suchtberatung von Betroffenen und An-
gehörigen, überwiegend zum Suchtmittel Alkohol. Die Beratung erfolgt in deutscher Sprache, 
bei Bedarf auf Englisch, Türkisch, Kurdisch oder Arabisch.  
 
In der niedrigschwelligen Suchthilfe des Aufsuchenden Suchtclearings erhalten die Klient*in-
nen die Möglichkeit der Vermittlung in weiterführende Hilfen und Ausstiegshilfen, unter ande-
rem daher auch in die Suchtberatung mit integrierter Maßnahme der IKÖ. 
 
 
Beschlusspunkt 2: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung des Programms KVB SOS durch die KVB und 
des Streetwork am Ebertplatz durch die Stadt auch nach 2025 sicherzustellen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Der Änderungsantrag zur Umsetzung des KVB SOS Programms richtet sich inhaltlich an die 
KVB und nicht an die Verwaltung.  
 
Grundsätzlich wird die Fortführung von der Fachverwaltung begrüßt. Eine Finanzierung über 
die Einstellung in den Wirtschaftsplan und damit über den Querverbund wird insoweit von der 
Fachverwaltung als sinnvoll erachtet, solange hiermit keine negativen Auswirkungen auf das 
reguläre Fahrplanangebot verbunden sind. 
 
Ob das SOS-Programm über 2025 hinaus fortgesetzt werden kann, ist eine Frage des Wirt-
schaftsplans der KVB, über den der Aufsichtsrat berät, sowie der Mittelbereitstellung. Der Ver-
lust der KVB wird bereits heute absehbar von 123 Mio. € auf 379 Mio. € in 2035 ansteigen und 
zwingt den SWK-Konzern zu einem Ergebnissicherungskonzept, d.h. zu Priorisierung und Ein-
sparung. Auf Grundlage der begrenzten Finanzierungsfähigkeiten des SWK-Konzerns und 
des fortlaufenden städtischen Haushaltskonsolidierungsprozesses wird ein Abwägungs- und 
Priorisierungsprozess im Verkehrsbereich zwischen der Verwaltung und der Politik erforder-
lich sein, der auch eine Finanzierung dieser Maßnahme als Teil eines Maßnahmenbündels 
zur Bewältigung dieser Problemlage aus einem eigenen Haushaltstopf beleuchten sollte. 
 
Streetwork Ebertplatz: 
Seit Anfang März 2025 läuft das Projekt „Milieuspezifische Sozialarbeit“ vom Streetwork der 
Stadt Köln, bei dem zwei Sozialarbeiter am Ebertplatz und seiner Umgebung unterwegs sind. 
Die Finanzierung dieser Maßnahme ist bis 31.12.2025 befristet. Die Finanzierung erfolgte 
durch die Umschichtung von Mitteln aus anderen Teilplänen.  
 
Ob das Projekt über den 31.12.2025 hinaus fortgesetzt werden kann, hängt von der Verfüg-
barkeit von Haushaltsmitteln ab. In den Ergebnisplänen des zuständigen Dezernats ist kein 
Ansatz planmäßig veranschlagt. Die Verwaltung prüft derzeit, wie dezernatsübergreifend auch 
eine Deckung für das Haushaltsjahr 2026 möglich ist.   
 
 
Beschlusspunkt 3: 
Die Verwaltung wird beauftragt, Präventions-, Hilfe- und Aufenthaltsangebote insbesondere 
für Crackkonsument*innen zu installieren und weiterzuentwickeln. Ebenfalls ist die Verteilung 
von Therapieangeboten und Reintegrationsberatung besser zu regeln, um den Zugang zu 
Hilfsangeboten zu erleichtern.

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Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Finanzielle Mittel zur Weiterentwicklung neuer Angebote sind Haushaltsplan nicht berücksich-
tigt. Ohne Umschichtung bestehender Mittel oder Beschluss weiterer Mittel ist eine Weiterent-
wicklung nicht möglich. Ein ergänzendes Tagesruhebetten-Angebot am Neumarkt für Konsu-
ment*innen, insbesondere für Menschen, die Crack konsumieren, wird aus fachlicher Sicht als 
sinnvoll erachtet. Dies würde die Chancen auf den niedrigschwelligen Zugang zu den Konsu-
mierenden und auf Vermittlung in Hilfsangebote erhöhen sowie die Situation am Neumarkt 
entlasten. Da die aktuellen Räumlichkeiten des Drogenkonsumraums im Gesundheitsamt in 
dieser Immobilie um die benötigte Raumressource für einen Tagesruheraum nicht erweitert 
werden können, wäre die Nutzung weiterer Immoiblien im Umfeld des Neumarkts erforderlich.  
Weitere Angebote zur Ausweitung einer dezentralen Suchthilfe sind in Vorbereitung und Um-
setzung: 
 
Nach Genehmigung des Haushalts wurden von Seiten der Verwaltung Planungen zur Sucht-
beratungsstelle Porz finalisiert, um mit einem Träger vor Ort ein Angebot möglichst in der 
zweiten Jahreshälfte entwickeln und realisieren zu können.  
 
Nach Ratsbeschluss am 12.12.2024 zur „Änderung des Förderprogramms ‚Niedrigschwellige 
Suchthilfe‘ durch den Betrieb des Drogenkonsumraums in Kalk“ hat die Stadt Köln den Träger 
Vision e.V. als Betreiber des Drogenkonsumraums Kalk gewinnen können. Die Verwaltung 
befindet sich in konkreten Abstimmungsgesprächen mit Vision e.V., um die Voraussetzungen 
für die Eröffnung des dritten Drogenkonsumraums in Köln so schnell wie möglich in die Wege 
leiten zu können. 
 
 
Beschlusspunkt 4: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bestrebungen der Realisierung eines Tagesangebotes 
beim oder in der Nähe des Drogenkonsumraums am Neumarkt zu intensivieren. 
 
Stellung der Verwaltung: 
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Beschlusspunkt 3.  
 
 
Beschlusspunkt 5 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen des 10-Punkte-Plans für das Domumfeld 
[3028/2024] beschleunigt, auch auf dem Neumarkt, der Passage und dem Josef-Haubrich-Hof 
vorzunehmen. Die Aufenthaltsqualität soll durch Sonderreinigungen erhöht und bereits vor-
handene Schäden schnell beseitigt werden. Unübersichtliche Baustellen sind zu reduzieren 
und die Beleuchtung zu optimieren. Kurzfristig soll die Attraktivität durch Gastronomieangebot 
und durch die schnelle Realisierung der beiden geplanten Toilettenanlagen verbessert wer-
den. Eine positive und stufenweise realisierbare Vision für den Neumarkt soll, wie bisher, ge-
meinsam mit den Anwohnern und Initiativen entwickelt werden.  
 
Stellungnahme: 
Ob einzelne Maßnahmen aus dem 10-Punkte-Plan auf den Bereich Neumarkt übertragbar wä-
ren, ist im Einzelfall zu überprüfen. Bezüglich Baustellenkontrolle und Reinigungsleistungen 
der AWB könnte auch für den Stadtraum „Neumarkt“ eine Intensivierung der Tätigkeit ange-
dacht werden.  
 
Eine grundsätzliche Übertragbarkeit aller Maßnahmen besteht allerdings nicht. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (5)

23.06.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.08.2025 Gesundheitsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.08.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
27.11.2025 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 13.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1615/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
10.11.2025
Erstellt
22.05.2025 15:03