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2014/0306

1. Nachtragshaushaltssatzung 2014

Magistratsvorlage 11.08.2014

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2014/0306

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Vorlage-Nr. 2014/0306 
 
 
1. Nachtragshaushaltssatzung 2014

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2680 Zeichen

Aufgrund der §§ 114 e der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I  S. 786), 
hat die Stadtverordnetenversammlung am                2014 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
Mit dem 1. Nachtragsplan werden 
gegenüber bisher 
EUR
auf nunmehr 
EUR
a) im Ergebnishaushalt
beim ordentlichen Ergebnis
die Erträge 7.682.410 497.995.797 505.678.207
die Aufwendungen 6.125.778 517.800.832 523.926.610
beim außerordentlichen Ergebnis
die Erträge 0 25.500 25.500
die Aufwendungen 0 0 0
und einem Gesamtergebnis von -19.779.535 -18.222.903
b) im Finanzhaushalt
aus laufender Verwaltungstätigkeit
mit dem Saldo aus den Einzahlungen 
und Auszahlungen 1.453.303 -2.713.611 -1.260.308
aus Investitionstätigkeit
die Einzahlungen 14.311.830 11.978.264 26.290.094
die Auszahlungen 9.771.997 44.389.217 54.161.214
aus Finanzierungstätigkeit
die Einzahlungen 4.539.833 32.410.953 27.871.120
die Auszahlungen 30.130 14.947.180 14.917.050
mit einem Finanzmittelbestand des 
Haushaltsjahres von -17.660.791 -16.177.358
festgesetzt.
1. Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2014
§ 1
erhöht um 
EUR
vermindert 
um EUR
und damit der Gesamtbetrag des 
Haushaltsplans einschließlich der 
Nachträge 
Stand nach Magistratsberatung

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2014
zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 32.410.953 €
um -4.539.833 €
vermindert und damit auf 27.871.120 €
neu festgesetzt. 
Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung C
in Höhe von 350.000 €
enthalten.
Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im
Haushaltsjahr Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushalts-
jahren zur Auszahlung anstehen, wird auf 1.700.000 €
festgesetzt. 
Davon entfallen auf die Haushaltsjahre 2015 500.000 €
und 2016 1.200.000 €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von 
Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitions-
fördermaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von 22.336.000 €
um 135.000 €
erhöht und damit auf 22.471.000 €
neu festgesetzt.
Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.
Die bisherigen Steuersätze werden nicht geändert.
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
Die Bestimmungen zur Stellenbewirtschaftung werden nicht geändert.
Darmstadt, den 
Der Magistrat
André Schellenberg
Stadtkämmerer
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5 
§ 6
§ 7
Stand nach Magistratsberatung

Beratungsverlauf (4)

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Details

Vorlagen-Nr.
2014/0306
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.08.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00