2014/0306
1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
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2014/0306
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Vorlage-Nr. 2014/0306 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
anlage 1
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Aufgrund der §§ 114 e der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786), hat die Stadtverordnetenversammlung am 2014 folgende Nachtragssatzung beschlossen: Mit dem 1. Nachtragsplan werden gegenüber bisher EUR auf nunmehr EUR a) im Ergebnishaushalt beim ordentlichen Ergebnis die Erträge 7.682.410 497.995.797 505.678.207 die Aufwendungen 6.125.778 517.800.832 523.926.610 beim außerordentlichen Ergebnis die Erträge 0 25.500 25.500 die Aufwendungen 0 0 0 und einem Gesamtergebnis von -19.779.535 -18.222.903 b) im Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen 1.453.303 -2.713.611 -1.260.308 aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen 14.311.830 11.978.264 26.290.094 die Auszahlungen 9.771.997 44.389.217 54.161.214 aus Finanzierungstätigkeit die Einzahlungen 4.539.833 32.410.953 27.871.120 die Auszahlungen 30.130 14.947.180 14.917.050 mit einem Finanzmittelbestand des Haushaltsjahres von -17.660.791 -16.177.358 festgesetzt. 1. Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2014 § 1 erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge Stand nach Magistratsberatung Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2014 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 32.410.953 € um -4.539.833 € vermindert und damit auf 27.871.120 € neu festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung C in Höhe von 350.000 € enthalten. Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im Haushaltsjahr Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushalts- jahren zur Auszahlung anstehen, wird auf 1.700.000 € festgesetzt. Davon entfallen auf die Haushaltsjahre 2015 500.000 € und 2016 1.200.000 € Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitions- fördermaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von 22.336.000 € um 135.000 € erhöht und damit auf 22.471.000 € neu festgesetzt. Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert. Die bisherigen Steuersätze werden nicht geändert. Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert. Die Bestimmungen zur Stellenbewirtschaftung werden nicht geändert. Darmstadt, den Der Magistrat André Schellenberg Stadtkämmerer § 2 § 3 § 4 § 5 § 6 § 7 Stand nach Magistratsberatung
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0306
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.08.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00