4235/2016
Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“
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Anlage Vorhabenbeschreibung
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1. Kurze Darstellung der kommunalen Ausgangslage in Bezug auf das kommunale Bildungsmanagement sowie vorhandener Strukturen und Angebote zur Integration durch Bildung) Mit 1.069.192 Einwohnerinnen und Einwohnern ist Köln die größte Stadt in Nordrhein- Westfalen und gehört zu den stark wachsenden Städten in Deutschland. Fast 400.000 Kölnerinnen und Kölner haben einen Migrationshintergrund. Fast 200.000 (19% der Bevölkerung) haben einen ausländischen Pass und vertreten damit eine von rund 180 Nationen. Bis Juni 2016 sind insgesamt 13.700 Geflüchtete in Köln aufgenommen worden – sie machen damit rund 20% der Zuwanderung aus. Die höchsten Wanderungsgewinne hat die Stadt bei den jüngeren ausländischen Zugewanderten. Die Stadt Köln bietet eine breit gefächerte Unternehmensstruktur mit steigender Erwerbsbeteiligung, einer interessanten Hochschullandschaft, einer Schullandschaft mit insgesamt 261 Schulen in städtischer Trägerschaft und mit weiteren 32 Einrichtungen in freier Trägerschaft. Für Neuzugewanderte stehen derzeit 164 Vorbereitungsklassen, davon 68 an Grundschulen und 95 an weiterführenden Schulformen, bereit. Einzelintegration findet an rd. 40 (meist Grund-) Schulen statt. Im Sek II-Bereich lernen ab Schuljahr 2016/2017 ca. 560 neu zugewanderte Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren in Internationalen Förderklassen (IFK) an Berufskollegs. Die VHS und andere Träger der Weiterbildung fördern Spracherwerb, Kommunikation und Verständigung sowie Bereitschaft und Fähigkeit zur Integration und Partizipation in unserer Gesellschaft. In Köln existiert in breiter Trägerlandschaft und mit großem bürgerschaftlichem Engagement ein differenziertes Beratungs- und Lotsennetzwerk, um Zuwandernden den Einstieg in Schule, Ausbildung und Erwerbstätigkeit und die allgemeine Orientierung zu erleichtern. In Köln verfügen Zugewanderte über ein breites Netz an Möglichkeiten der Teilhabe, unter anderem in derzeit 39 anerkannten und mit 450.000 € p.a. städtisch geförderten Interkulturellen Zentren. und über eine Vielzahl von Migrantenselbstorganisationen. Die Entwicklung eines kommunalen Bildungsmanagements ist in Köln ein erklärtes Ziel. Aufbauend auf den Ergebnissen aus dem Bundesprogramm „Lernen vor Ort“, 2009 – 2012, wurde das Regionale Bildungsbüro (RBB) mit der Weiterentwicklung beauftragt. Das RBB fungiert als Geschäftsstelle seiner beiden Steuerungsgremien, dem Lenkungskreis und der Bildungskonferenz der Regionalen Bildungslandschaft. Dort sind die Vertreterinnen und Vertreter aus Schule und Weiterbildung, Jugendhilfe, Elternvertretung, Wirtschaft und Kammern, Arbeitnehmer-, Arbeitgeber- und Wohlfahrtsverbänden, Stiftungen und Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung zusammengeschlossen. Das RBB hat die Aufgabe, die Prozesse, Strategien und Initiativen aufzugreifen, zu unterstützen und zu begleiten. Über die Anbindung im Amt für Schulentwicklung und im Dezernat Bildung, Jugend und Sport besteht eine differenzierte Vernetzungs- und Gremienstruktur zu den Strukturen von Jugendhilfe, Schule, Übergang Schule – Beruf, inklusive Bildung und Weiterbildung wie auch zu denen der Schulaufsicht. Zentrales Ziel der Regionalen Bildungslandschaft ist, allen Menschen in Köln Bildungsangebote entsprechend ihren individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten anzubieten und sie bestmöglich zu fördern und zu unterstützen, um die Grundlage für ein erfülltes und selbst gestaltetes Leben zu bieten. Dafür soll im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses die Qualität des Bildungsangebotes in allen Kölner Bildungseinrichtungen weiter optimiert werden. Mit dem Kommunalen Integrationszentrum (KI), angesiedelt im Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt bilden das Land NRW und die Stadt Köln eine Partnerschaft, um die Teilhabe- und Integrationschancen neu Zugewanderter zu verbessern. Integration soll sich als Querschnittsaufgabe an den Bedarfen der Menschen mit Migrationshintergrund in ihren verschiedenen Lebenslagen sowie an den Prinzipien der Interkulturalität, der Mehrsprachigkeit, des Diversity-Managements und des Potenzialansatzes orientieren. Das KI verbessert die Bildungschancen der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte insbesondere durch Orientierungshilfe für die Zugewanderten und durch Stärkung des Bildungssystems. Die Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Partnern hat eine wesentliche Bedeutung. Das KI Köln hat in der Bildung den Schwerpunkt bei der Zielgruppe der Neuzugewanderten. Die Geschäftsführung des Integrationsrates ist beim KI angesiedelt, beteiligt ist das KI in diversen städtischen Gremien wie dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen und an städtischen und außerstädtischen Netzwerken. Die Ausländerbehörde (ABH) Köln gehört zu Dezernat I (Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Recht) und erfüllt die Fachaufgabe „Integration durch Teilnahme an Integrationskursen“. Darüber hinaus fördert sie die beruflichen Perspektiven und somit die Teilhabe von neu Zugewanderten in Kooperation mit einer Vielzahl an Akteuren. Köln hat seit Mai 2016 eine „Stabstelle Flüchtlingskoordination“ im Büro der Oberbürgermeisterin. mit der Aufgabe, das breit angelegte städtische Verwaltungshandeln zu dem Thema „Arbeit für und mit Geflüchteten“ zu koordinieren“. Mit dem „Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration“ (ZMI) ist eine Struktur vorhanden, die Wissenschaft, Steuerungskompetenzen im Bildungsbereich auf Landesebene und Steuerung und Praxis in der Kommune zum Thema Integration durch Bildung in einem ressourcenorientierten Ansatz bündelt. Das ZMI steht unter gemeinsamer Trägerschaft und Geschäftsführung von Universität zu Köln, Bezirksregierung und Stadt. Seit dem 1. Dezember arbeiten in Köln die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Köln eng zusammen in dem „Integration Point“, einer Anlaufstelle für Flüchtlinge und Asylbewerber/innen.. Das Netzwerk CHANCE +“für Flüchtlinge und Arbeit wird seit 2008 vom Jobcenter Köln koordiniert. Dem KI obliegt die Federführung über das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ und dem ergänzenden „Interkulturelle Maßnahmenprogramm – Maßnahmenempfehlungen“. Ziel des Konzepts ist es, den Kölnerinnen und Kölnern mit Zuwanderungshintergrund eine gleichberechtigte Teilhabe am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben zu ermöglichen und für Toleranz, Akzeptanz und wechselseitigen Respekt zwischen den Bevölkerungsgruppen zu werben. Mit dem Konzept „Lebenswerte Veedel“ wird die sozial-räumliche Ausrichtung des Verwaltungshandelns in Köln als verbindliches Handlungsprinzip zum Aufbau einer Präventionskette festgelegt. Eine Verbesserung der Lebenssituation der Bewohnerinnen und Bewohner wird demnach vor allem über eine integrierte Bearbeitung der verschiedenen Themenfelder der Stadtentwicklung angestrebt. Mit der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016 werden Herausforderungen und Entwicklungsperspektiven für gerechte Bildungs- und Zukunftschancen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beschrieben und Lösungsansätze erörtert. Die zugrundeliegende „Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung“ verfolgt eine lebenslaufbezogene Perspektive auf die Bildungsbereiche, sieht Kinderarmut, Inklusion und Integration als zentrale Herausforderungen und versieht sozial-räumliche Ansätze zur Verbesserung von Lebensverhältnissen und Bildungschancen mit konkreten Angeboten. Trotz der vielzähligen und vielfältigen Angebote und Strukturen braucht Köln Unterstützung vor allem bei der wichtigen Aufgabe, Standards zu entwickeln, Kooperationen zu optimieren, Angebote und Strukturen transparent zu machen und bedarfsgerecht anzupassen. 2. Gesamtziel des Vorhabens und Bezug zu den förderpolitischen Zielen des Programms: Einbettung des Vorhabens in das kommunale Bildungsmanagement und die kommunale Verwaltungsstruktur unter Berücksichtigung gegebenenfalls vorhandener Landesprogramme Derzeit bietet eine Vielzahl von kommunalen und freien Einrichtungen sowie ehrenamtlichen Akteuren Informationen, Beratung, Unterstützung und Bildungsangebote für Neuzugewanderte an. Nachhaltig sicherzustellen, dass für alle Altersgruppen in allen Stadtbezirken ausreichende und qualitätsvolle Bildungs- und Integrationsangebote zur Verfügung stehen und diese gut zugänglich sind, ist das Kernziel der Bildungsarbeit des Kommunalen Integrationszentrums wie auch der Regionalen Bildungslandschaft Köln. Dafür soll die Zusammenarbeit der beteiligten Verwaltungseinheiten und Gremien transparent gemacht und verbessert werden. Zur Effizienzsteigerung der Strukturen und zur zielgerichteten gesamtstädtischen Steuerung der Bildungsaktivitäten für Neuzugewanderte ist es notwendig, auf Datenbasis eine verbindliche Maßnahmenplanung für alle Bildungs- und Altersstufen zu entwickeln, entsprechende Maßnahmen zu initiieren, zu evaluieren und jährlich einen Bericht über die Entwicklung zur Zielerreichung zu erstellen / veröffentlichen. Es gilt, die zentralen Elemente eines Kommunalen Bildungsmanagements bzgl. der Arbeitsstruktur und des Arbeitsprozesses im Bereich „Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ zu installieren und zu erproben. dauerhaft systematisiert fortzusetzen. Die Grundlage dieser langfristigen und nachhaltigen (Arbeits-) Strukturen soll mit Unterstützung des Bundes im Rahmen des Programms der Bildungskoordination entstehen. Es ist geplant, die bestehenden Netzwerke und Gremien in Köln zu nutzen und hinsichtlich des Diskurses und der Begleitung des Umsetzungsprozesses zu optimieren. RBB und dem KI werden gemeinsam das Projekt „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ tragen, Beide arbeiten sowohl in Strukturen von Bildungsmanagement als auch von „Integration durch Bildung und als Querschnittsaufgabe“ und sind gesamtstädtisch entsprechend eingebunden. Die Ausländerbehörde mit ihrer Abteilung zur beruflichen Integration wird ausdrücklich in die Umsetzung einbezogen. Die wechselseitige Einbeziehung und Zusammenarbeit erfolgt derzeit nur anlassbezogen, die Abstimmungsprozesse in den jeweiligen Gremienstrukturen verlaufen weitgehend versäult und müssen systematisiert werden. Innerhalb der vorhandenen Strukturen kann verwaltungsseitig den Bedarfen der neu zugewanderten Kölner*innen nicht entsprochen werden. Die aktuelle Zuwanderung ist nicht nur quantitativ und qualitativ herausfordernd, sondern macht sehr deutlich, dass kommunale Strukturen und Regelsysteme des Bildungswesens nicht ausreichend geöffnet sind. Hinzu kommt, dass es unbedingt eine Strukturierung der Angebote geben muss, um für alle Akteure Orientierung zu schaffen und Lücken und ggf. auch eine Doppelung der Angebote zu erkennen. Zugänge zu den einzelnen Bildungsphasen und Übergänge von einem System in das nächste sind nicht ausreichend an den Bedarfen der neu zugewanderten Bürger*innen ausgerichtet und vielfach ungeregelt. Insgesamt braucht es in Köln eine Orientierung über Bildungs- und Integrationsangebote. Die Schwerpunktsetzung auf einen Bildungsbereich bzw. eine Bildungsphase erfolgt nach der Bestandsaufnahme auf Grundlage der entwickelten Standards. Es wird daher eine „Steuerungsgruppe Bildungskoordination“ gegründet, die mit jeweils 3 Mitgliedern von RBB und KI besetzt wird. Das KI hat innerhalb der Stadtverwaltung die Federführung für das Bundesprogramm; die Projektsteuerung und Aufgabenabstimmung der Koordinaotren/innen erfolgt über die Steuerungsgruppe. Die Steuerungsgruppe hat die Aufgabe, die Ergebnisse aus den Gremien und Netzwerken und die sonstigen Arbeitsergebnisse der Bildungskoordinator*innen zusammenzutragen, zu werten und weitere Schritte zu vereinbaren. Sie tagt bei Bedarf, mindestens 1x monatlich, und entscheidet über fachliche Inputs und Gäste. Die Zusammenarbeit im Einzelnen regelt eine Geschäftsordnung. Im Übrigen hat sie die Aufgabe, die Kommunale Bildungskoordination für Neuzugewanderte über die Projektlaufzeit hinaus zu sichern. Die Bildungskoordinator*innen werden so umfänglich wie möglich in die Planungs- und Entscheidungsprozesse der Steuerungsgruppe einbezogen. Eine Verzahnung des Bundesprogramms mit dem Landesprogramm „KOMM-AN NRW zur Förderung der Integration von Flüchtlingen und der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit in den Kommunen“, das beim KI angesiedelt ist, wird beide Programme stärken. b) Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft Eine intensive Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft z.B. aus Migrantenselbstorganisationen, ehrenamtlicher Flüchtlingsarbeit oder der Trägerschaft über diverse Gremien, Veranstaltungen und Programme und durch den Arbeitskreis Interkulturelle Zentren besteht bereits. Die Expertise dieser Akteure wird bei Umsetzung des vorliegenden Programms einfließen. c) Darstellung der konkreten Aufgabenfelder der Koordination Für Köln ist es notwendig, neu hinzu gekommene Akteure einzubeziehen, die Zusammenarbeit der Akteure zu verbessern, Lücken in Beratungs- und Bildungsangeboten zu definieren sowie Orientierung über Angebote und Anbieter zu schaffen. Hierfür ist eine ämter- und dezernatsübergreifende Arbeit der Koordinator*innen wesentlich für eine gesamtstädtische Ausrichtung und den Erfolg des Programms. Konkrete Aufgabenfelder der Koordination sind: 1. Entwicklung von Standards zur Frage: „Welche Bildungsangebote im weiteren Sinne sollen neu Zugewanderten vom Kleinkind- bis ins Erwachsenenalter in Köln zur Verfügung stehen und wie sollen die Zu- und Übergänge ausgestaltet sein?“ Gremien und Netzwerke werden bei der Erarbeitung der Standards eingebunden, um eine tragfähige Basis zu erhalten. 2. Auf Grundlage der Standards wird eine Bestandsaufnahme durch die Sichtung der vorhandenen Daten und Feststellung der Angebote und Anbieter in den 9 Kölner Stadtbezirken und stadtweit gefertigt. Das Ziel ist die Schaffung von Transparenz zu den Angeboten und deren Anbietern sowie über die Gremienstrukturen und ihre Arbeitsprozesse. Ebenfalls werden bereits bestehende Zusammenstellungen und Veröffentlichungen von Teilbereichen des Angebotsspektrums zusammengetragen. 3. Erstellung einer Übersicht, aus der hervorgeht, an welcher städtischen Dienststelle Daten über Zuwandernde erhoben werden und welche bildungsrelevanten Steuerungsaufgaben daraus abgeleitet werden bzw. sich ableiten lassen. Steuerungsrelevante Kennzahlen/Indikatoren werden abgeleitet und festgelegt. 4. Lücken zwischen Standards und Bestand werden festgestellt und dokumentiert. 5. Handlungsempfehlungen zur Einrichtung bedarfsgerechter Bildungsangebote (im weiteren Sinne) für Neuzugewanderte sowie zur Verbesserung der Gremienstrukturen und ihrer Zusammenarbeit und der Arbeitsprozesse werden erarbeitet, priorisiert und in den relevanten Gremien beschlossen. 6. Konzeption eines geeigneten digitalen Formats für eine Plattform, die das Angebotsspektrum für die Zielgruppe transparent abbildet und verfügbar macht. In Abstimmung mit den beteiligten Akteuren werden die inhaltlichen Funktionalitäten der Plattform wie auch die Nutzungsmodalitäten entwickelt. 7. Parallel zu den Schritten 1-6 wird eine Form der öffentlichen Darstellung des Projekts erarbeitet und schrittweise öffentlich gemacht. Dies erhöht die öffentliche Wahrnehmung des Projektes und verstärkt die Beteiligung. d) Darstellung der Gestaltung der in Nummer 2.2 genannten Rahmenbedingungen des Vorhabens Köln beantragt über das Bundesprogramm 3 Koordinator*innen. Die oben ausgeführte Planung wird effizient umgesetzt, wenn eine Stelle bei der Regionalen Bildungslandschaft Köln und dort beim RBB angesiedelt ist. Diese/r Bildungskoordinator*in wird vorhandene Daten bzgl. Neuzugewanderte sichten und bündeln und somit Ansprechpartner*in sein für datenbezogene Fragen und Informationen. Ebenso wird sie/er für eine transparente öffentliche Darstellung der Anbieter und Bildungsangebote für Neuzugewanderte zuständig sein. Zwei Stellen sollen angebunden werden an das KI Köln und dort vor allem zuständig und Ansprechpartner*in sein für die programmbezogene Zusammenarbeit mit Akteuren innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung, in den Stadtbezirken und mit wesentlichen ehrenamtlichen Akteuren und hauptamtlichen Strukturen, die das Ehrenamt begleiten. Sie sollen im KI die Schnittstelle bearbeiten zu den beiden Kräften im KI , die bis mindestens 31.12.2017 das Landesprogramm „ KOMM-AN NRW zur Integration von Flüchtlingen und zur Förderung der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit in den Kommunen „ bearbeiten und Synergieeffekte nutzen für das Bundesprogramm „Bildungskoordination“ und damit für die Verbesserung der Teilhabe und Integration von geflüchteten Menschen in Köln. Die Projektsteuerungsgruppe arbeitet eng zusammen mit dem städtischen Flüchtlingskoordinator, der sicherstellen muss, dass städtische Aufgaben koordiniert und effizient erledigt werden. Die drei Bildungskoordinator*innen als feste Ansprechpartner*innen und Fachleute für das Thema in Gremien sind eine gute Unterstützung bei dieser Aufgabe. Die geregelte Teilnahme an wesentlichen Gremien- und Netzwerksitzungen sichert die Fachlichkeit in beide Richtungen. Als zentrale Ansprechpartner*innen sollen die Koordinator*innen an den weiteren strategischen Gremien wie Runde Tische in den Stadtbezirken teilnehmen, um Bedarfe zu erkennen und die Akteure über den Projektverlauf zu informieren. Sie sollen städtische Planungen und Projekte auch ämter- und dezernatsübergreifend begleiten und gestalten. Die Koordinierung von Akteuren und Angeboten übernehmen bzw. begleiten die Koordinator*innen in Absprache mit den zuständigen städtischen Fachämtern. Bestehende Strukturen in der Stadtverwaltung sollen für das Thema sensibilisiert werden und es in ihre Arbeitsprozesse aufnehmen. Die jeweilige Strategie der Implementierung in die Gremien entwickelt die Steuerungsgruppe mit den Koordinator*innen. Durch die Anbindung an RBB und KI und die enge Einbeziehung der Ausländerbehörde in die Umsetzung des Programms profitieren die drei Koordinator*innen von Fachlichkeit, Informationen, Netzwerken und innerstädtischen Strukturen und Gremien der wesentlichen drei Dezernate und ihrer angeschlossenen Ämter. Gut durch die Steuerungsgruppe begleitet verbessert dies die Aussicht auf einen Erfolg des Programms auch darauf, diesen Geist der zielorientierten Projektarbeit als gutes Beispiel nachhaltig zu sichern.
Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001 Vorlagen-Nummer 4235/2016 Freigabedatum 17.01.2017 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. Betreff Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte„ Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 19.01.2017 Entscheidung Rat 14.02.2017 Genehmigung (DE) Begründung Dringlichkeit: Der Projektträger hat den Projektantrag Kölns positiv bewertet. Der Zuwendungsbescheid liegt vor und ein zeitnaher Start ist wegen der Bedeutung des Themas dringend erforderlich. Die Besetzung soll nach Möglichkeit kurzfristig erfolgen und ggf. bereits vorliegende und voraussichtlich noch einge- hende Initiativbewerbungen berücksichtigen. Eine Beschlussfassung im Februar 2017 würde den Projektstart unnötig verzögern. Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt die Projektträgerschaft der Stadt Köln für das Kölner Projekt „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ aus Mitteln des Bundesmi- nisteriums für Bildung und Forschung (BMBF) ab sofort. Zur Durchführung des Projektes beschließt der Hauptausschuss die Einrichtung von drei zusätzli- chen, zunächst bis zum 31.12.2018 befristeten, Planstellen EG 13 TVöD zum Stellenplan 2018. Da eine Stellenbesetzung unterjährig im Jahr 2017 erforderlich ist, werden bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen bereitgestellt. Alternative: Der Hauptausschuss lehnt die Projektträgerschaft der Stadt Köln für das Projekt „Kommunale Koordi- nierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ ab. Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 249.545 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 211.145 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 a) Personalaufwendungen 204.658 € b) Sachaufwendungen etc. 48.900 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 a) Erträge 215.158 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mit Bescheid vom 06.12.2016 wurde der Antrag der Stadt Köln auf Fördermittel aus dem Bundespro- gramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ bewilligt. Mit der „Förderrichtlinie zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Kreise und kreisfreie Städte bei der Vernetzung von Bildungsangeboten. Gefördert werden zunächst bis 31.12.2018 sogenannte Bildungskoordinator*innen. Deren Aufgabe ist die Bestandserhebung und Bedarfsanalyse zu den Bildungsangeboten für Neuzu- gewanderte in der Stadt, Entwicklung von Kölner Standards für Bildungs- und Integrationsangebote für Neuzugewanderte, Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Auf- und Ausbau kommunaler Koordinierungs- und Gremienstrukturen mit dem Fokus auf Integration von Neuzugewanderten. Der Mittelgeber finanziert zur Durchführung des Projektes für Köln als Kommune mit mehr als 500.000 Einwohner*innen drei Personalstellen bis maximal Entgeltgruppe EG 13, Stufe 2 zu 100% der tatsächlich entstehenden Personalkosten bei externer befristeter Einstellung für die Dauer von maximal jeweils 24 Monaten zuzüglich Reisekosten zu den bundesweiten Austausch- und Fortbil- dungstreffen der Projektmitarbeitenden, jedoch keine Sachkosten. Es ergibt sich folgende Gegenüberstellung: 2017 2018 voraussichtliche Personalkosten EG 13 Stufe 2 200.645 € 204.658 € Arbeitsplatzkosten (3x 12.800 €) 38.400 € 38.400 € Sachkosten (Reisekosten) 10.500 € 10.500 € Zwischensumme 249.545 € 253.558 € Abzüglich Zuwendung BMBF 211.145 € 215.158 € Mehrbedarf 38.400 € 38.400 € 3 Die Eingruppierung und Vergütung des einzustellenden Personals erfolgen maximal nach Entgelt- gruppe E 13 TVöD Stufe 2. Die Personalkostenerstattung erfolgt über Verwendungsnachweise (Spitzabrechnung). Die bei Förderantrag zugrunde gelegten Personalkosten (Stand 2016: EG 13 Stu- fe 2) wurden um 2% Entgelterhöhung pro Jahr angepasst. Gem. Zusage des Fördermittelgebers wer- den die Anpassungen des TVöD bei der konkreten Abrechnung berücksichtigt. Die Finanzierung der anfallenden Sachkosten für zwei Arbeitsplätze bei V/5001 in Höhe von 25.600 € erfolgt im Rahmen veranschlagter Mittel innerhalb Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Soziale Leis- tungen und Interkulturelle Hilfen. Die Finanzierung der anfallenden Sachkosten für einen Arbeitsplatz bei IV/404 in Höhe von 12.800 € erfolgt im Rahmen veranschlagter Mittel innerhalb Teilergebnisplan 0301 - Schulträgeraufgaben. Da die nicht geförderten Sachkosten mit dem laufenden Budget aufgefangen werden können, ent- steht haushaltsrechtlich kein überplanmäßiger Mehrbedarf. Die Förderrichtlinie wird hier kurz zusammengefasst: Ziele der Förderung sind: die Bündelung der lokalen Kräfte und das gemeinschaftliche Zusammenwirken aller Bildungs- akteure: systematische Einbindung der Vielzahl der vor Ort aktiven zivilgesellschaftlichen Ak- teure – wie beispielsweise Stiftungen, ehrenamtlich organisierte Initiativen, Vereine, Verbände – sowie der Sozialpartner, Bildungsträger, der Kirchen und Religionsgemeinschaften, der Kammern und Unternehmens-Initiativen; die Optimierung der kommunalen Koordinierung und der ressortübergreifenden Abstimmung der für diese Querschnittsaufgabe zuständigen Ämter und Einrichtungen innerhalb der Kom- munalverwaltung. Unter Berücksichtung aktueller wissenschaftlicher Standards und Entwicklungen werden die Aufgabenfelder für die kommunalen Koordinatorinnen/Koordinatoren wie folgt festgelegt: Bestandserhebung und Bedarfsanalyse zu den Bildungsangeboten für Neuzugewanderte, Entwicklung von Kölner Standards für Bildungs- und Integrationsangebote für Neuzugewan- derte, Aufbau- und Ausbau kommunaler Koordinierungs- und Gremienstrukturen mit dem Fokus auf Integration von Neuzugewanderten, Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation. Die kommunale Koordinatorin /der kommunale Koordinator … ist in der Kommunalverwaltung an für das Thema zentraler Stelle angesiedelt, hat Schnittstellenfunktion, ist fester Ansprechpartner, koordiniert übergreifend Akteure und Bildungsangebote, arbeitet datenbasiert. Die komplexe Aufgabenstellung der Koordination und das vielseitige Aufgabenspektrum sind bei der Stellenbesetzung sowie der Positionierung und strukturellen Anbindung innerhalb der Kommunalver- waltung zu berücksichtigen. Die Vorgaben zeigen die Komplexität der Aufgabe und die hohen Anforderungen an das lokale Konzept und nicht zuletzt an die Koordinator*innen. Für Köln hat sich aus verwaltungsfachlicher Sicht herausgestellt, dass sowohl das Regionale Bildungsbüro (RBB) als auch das Kommunale Integrationszentrum (KI) das Projekt gemeinsam verantwortlich- bei der Federführung durch das KI- durchführen sollten. Bei dem RBB soll eine Stelle, beim KI sollen zwei Stellen angebunden werden. Die beteiligten Verwaltungsbereiche begleiten das Projekt und die Koordinator*innen eng durch eine effiziente Steuerungsgruppe. 4 Dies war auch das Ergebnis eines Workshops, der unter Beteiligung bzw. Einbindung von Dezernaten IV und V, Regionaler Bildungslandschaft (RBL), RBB und KI mit Unterstützung der Transferagentur für Großstädte stattgefunden hat. Dieser interdisziplinäre Ansatz und in diesem Fall die Zusammenarbeit zwischen RBB und KI wird aus städtischer Sicht und aus Sicht des Landes NRW und dort MSW und MAIS für notwendig erachtet, um den aktuellen Herausforderungen im Bildungs- und Integrationsbereich gerecht zu werden. Teilhabechancen der Neuzugewanderten sollen insbesondere im Bildungsbereich deutlich verbessert und sowohl die Regelsysteme als auch die weiteren haupt- und ehrenamtlichen Strukturen sollen stärkter unterstützt werden. Köln verfügt bereits über viele Strukturen sowohl hinsichtlich der Trägerschaft von Angeboten, der weiteren Akteure als auch hinsichtlich der am Thema beteiligten Gremien und sonstigen Vernetzungen. Um die Ziele des Programms innerhalb der Laufzeit von 24 Monaten zu erfüllen und die Aufgaben entsprechend zu erledigen, sollen die vorhandenen Strukturen genutzt werden, um das dringende Thema der Verbesserung der Bildungs- und Teilhabeangebote für Neuzugewanderte dort zu stärken, zu begleiten oder ggf. auch erst zu platzieren. Dafür benötigen die Koordinator*innen eine hohe Fachlichkeit und ein großes Maß an Kompetenzen. Grundsätzlich soll eine externe Einstellung und nur im Einzelfall die Besetzung mit Bestandspersonal erfolgen. Eine Personalkostenerstattung ist im Falle des Einsatzes von Bestandspersonal erst möglich, wenn die frei gewordene Stelle neu besetzt wurde und dann nur in der Höhe der dafür anfallenden Kosten, max. bis EG 13 Stufe 2. Mit dem Projektantrag wurde das Vorhaben für Köln wie folgt beschrieben: 1. Standards zu Bildungsangeboten für Neu Zugewanderte sind erarbeitet und werden durch die entscheidenden (politischen) Gremien gestützt. 2. Die Akteure im Bereich Bildung für Neuzugewanderte und ihre Angebote sind bekannt und in die Gremienstrukturen eingebunden. 3. Die Gremienstrukturen für den Bereich Bildung für Neuzugewanderte sowie ihre Arbeitspro- zesse sind transparent und sie arbeiten effektiv zusammen. 4. Die maßgeblichen Gremien werden über den Fortlauf und die (Zwischen-) Ergebnisse des Projektes regelmäßig informiert, so dass ihre Informationslage deutlich verbessert wird. 5. Während der Laufzeit entsteht eine öffentliche internetbasierte Aufbereitung der bestehenden Angebote, ihrer Zugänge und der beteiligten Akteure. Es soll dabei eine enge Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration (ZMI) geben, das im November 2015 durch den Integrationsrat der Stadt Köln den Auftrag erhalten hat, ein innovatives Konzept für den Seiteneinstieg in Köln zu erarbeiten. Es hat bereits erste Vorbereitungen des ZMI dazu gegeben. Die Stadt Köln erwartet von der Teilnahme am vorliegenden Bundesprogramm die Verbesserung der Teilhabechancen von neu zugewanderten Kölner*innen sowie die verbesserte Steuerung der Ent- wicklung von Bildungsangeboten für Neuzugewanderte. Der bedarfsgerechte Zugang zu Angeboten formaler, nonformaler und informeller Bildung entlang der Bildungsbiografie und entsprechend der Lebenslagen wird die Entwicklung der Kölner Stadtgesellschaft nachhaltig positiv beeinflussen. Der Zusammenhalt in der Stadt wird sich durch ein Ehrenamt, das sich gut orientieren kann und damit beständig gestärkt wird, dauerhaft verbessern. Die Stadtverwaltung Köln wird eine enge strukturelle und operative Zusammenarbeit erproben, die ämter-und dezernatsübergreifend das Thema „Integration durch Bildung als Querschnittsaufgabe“ koordiniert und steuert. Die Ergebnisse der ämter- und dezernatsübergreifenden Zusammenarbeit werden ggf. auf andere Bildungsbereiche übertragen. Der Einsatz von Bildungskoordinator*innen wird für Köln als sehr gewinnbringend eingeschätzt. Anlage: Zuwendungsbescheid Projektbeschreibung
Zuwendungsbescheid
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FR Bundesministerium ge O0 A> & fürBildung Ic j und Forschung 2 HAUSANSCHRIFT Heinemannstraße 2, 53175 Bonn-Bad Godesberg Stadt Köln POSTANSCHRIFT 53170 Bonn Historisches Rathaus 149 (0)228 99 57- 50605 Köln +49 (0)228 99 57-8 325 - 20020 - 01KB16389 Bundesministerium für Bildung und Forschung 53170 Bonn @bmbf.bund.de www.bmbf.de Bonn, 06.12.2016 N I ? A | Die Überbürgern Ener 9. a8, | Zuwendungsbescheid serrerr Zuwendung des Förderprogramms „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte" aus dem Bundeshaushalt, Einzelplan 30, Kapitel 3002, Titel 68542, Haushaltsjahr 2016, für das Vorhaben: "Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte" Förderkennzeichen: 01KB16389 Kassenzeichen: 810303587986 sezus Ihr Antrag vom 30.08.2016 mit Ergänzung vom 30.09.2016, 06.10.2016 (E-Mails) sowie 28.11.2016 anuse - Abdruck "Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften- ANBest-Gk -" (Stand: Januar 2014) - Abdruck "Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)" (Stand: April 2006) - Gesamtfinanzierungsplan - Abdruck "Hinweise zur Ausfüllung des Berichtsblattes bzw. des Document Control Sheet" - Vordruck "Berichtsblatt/Document Control Sheet" - Vordruck "Empfangsbestätigung" - Vordruck "Zahlungsanforderung" mit Hinweisen für Zahlungsempfänger - Vordruck „Antrag profi online“ TELEFONZENTRALE +49 (0)228 99 57-0 FAX-ZENTRALE +49 (0)228 99 57-83601 EMAL-ZENTRALE bmbf@bmbf.bund.de BMBF-Vordr. 0224/01.15_1 Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Höhe der Zuwendung/Finanzierungsform und -art/Zweckbindung/Bewilligungszeitraum/ Zahlungsplan ich bewillige Ihnen als Projektförderung eine nicht rückzahlbare Zuwendung bis zu 414.422,40 € (in Buchstaben: Vier-eins-vier-vier-zwei-zwei-Komma-vier-null Euro), höchstens jedoch in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben (Vollfinanzierung). Die Zuwendung ist zweckgebunden; sie darf nur für das o. a. Vorhaben entsprechend Ihrem Antrag vom 30.08.2016 einschließlich evtl. Ergänzungen (s. Bezug) und dem beigefügten, von mir im Einvernehmen mit Ihnen, geänderten Gesamtfinanzierungsplan verwendet werden. Die Bewilligung setzt voraus, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert bleibt. Die Zuwendung gilt für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 (Bewilligungszeitraum). Die Zuwendung darf nur für die im Bewilligungszeitraum für das Vorhaben verursachten Ausgaben abgerechnet werden. Ich beabsichtige, die Zuwendung kassenmäßig wie folgt zur Verfügung zu stellen: 207.211,20€ im Haushaltsjahr 2017 207.211,20€ im Haushaltsjahr 2018. Sollte sich der Mittelbedarf gegenüber Ihrem Antrag zeitlich verschieben, so ist das unver- züglich (spätestens bis zum 15. Oktober eines jeden Haushaltsjahres) unter Beifügung neuer Finanzierungspläne für die betreffenden Haushaltsjahre zu beantragen, damit versucht werden kann, den Zahlungsplan anzupassen. 2. Nebenbestimmungen und Hinweise Die beigefügten ANBest-Gk und BNBest-BMBF 98 sind nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen Bestandteil dieses Bescheides. Für die Auszahlung der Zuwendung gilt das Anforderungsverfahren nach Nr. 1.3 ANBest-Gk. Die Frist für die alsbaldige Verwendung der Mittel beträgt vorhabenbezogen sechs Wochen. = Es gelten folgende weitere Nebenbestimmungen und Hinweise: Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Sie sind verpflichtet, eine gute wissenschaftliche Praxis sicherzustellen (vgl. dazu unter der Internetadresse „http://www.dfg.de“ die Vorschläge der DFG-Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis). Abtretung einer Forderung an Dritte Die Abtretung einer Forderung aus dem Zuwendungsbescheid an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auf Ihren Antrag kann ich einer Abtretung ausnahmsweise zustimmen, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben steht und besondere Gründe vorliegen. Genehmigung der Europäischen Kommission Die dieser Zuwendung zugrunde liegende Fördermaßnahme bedurfte keiner Genehmigung durch die Europäische Kommission. Änderung des Gesamtfinanzierungsplans Änderungen des Gesamtfinanzierungsplans, die über die Ermächtigung der Nr. 1.2 ANBest-Gk hinausgehen, bedürfen meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung. Dem Antrag ist eine Neufassung des Gesamtfinanzierungsplans beizufügen. Widerrufsvorbehalt Ich behalte mir vor, den Bescheid - in den Fällen der Nr. 1.6 ANBest-Gk, - in den Fällen einer Auszahlungssperre für Einzelansätze des Gesamtfinanzierungsplans, - aus zwingenden Gründen zu widerrufen und die Förderung ganz oder teilweise einzustellen (Widerrufsvorbehalt nach 8 36 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit 8 49 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz). Haushaltsvorbehalt Die Gewährung der Bundeszuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. Personalausgaben 1. Die Vergütungsgruppen (BAT)/Entgeltgruppen (TVöD), die den im beigefügten Gesamt- finanzierungsplan veranschlagten Personalansätzen zugrunde liegen, sind Obergrenze der Zuwendungsfähigkeit (ausgenommen ist ein tarifgerechter Bewährungsaufstieg.) Sie sind damit aber nicht von der Verantwortung für die tarifgerechten Eingruppierungen und Vergütungen entbunden. 2. Personalausgaben für tarifliche Übergangsgelder sind nur anteilmäßig zuwendungsfähig im zeitlichen Verhältnis zwischen dem vorhabenbezogenen Mitarbeiter(innen)-Einsatz im Bewilligungszeitraum und der Bemessungsgrundlage des Übergangsgeldes. Beihilfen, Urlaubsgelder und personalbezogene Sachausgaben (z.B. Trennungsgelder, Umzugs- cl = kostenvergütungen) sind nur zuwendungsfähig, soweit sie innerhalb des Bewilligungs- zeitraums ausgezahlt werden. 3. Für Personen, die Altersteilzeit leisten, sind die zuwendungsfähigen Personalausgaben wie folgt zu ermitteln: Für die Aktivphase des Blockmodells sind grundsätzlich die Personalausgaben zuwen- dungsfähig, die ohne Altersteilzeit entstehen würden, da wegen des Anspruchs in der Freistellungsphase entsprechend Vorsorge getroffen werden muss. Personalausgaben für Personen in der Freistellungsphase sind nicht zuwendungsfähig. Wird die Regelar- beitszeit wegen Altersteilzeit gekürzt, reduzieren sich die zuwendungsfähigen Personal- ausgaben entsprechend der Arbeitszeitverkürzung. 4. Die ermittelten Personalausgaben für nicht ausschließlich im Vorhaben eingesetzte Personen dürfen nur anteilmäßig eingesetzt werden. Hinweise für Zahlungsempfänger Die diesem Bescheid beigefügten "Hinweise für Zahlungsempfänger" sind zu beachten. Teilnahme an „profi-Online“ Sie haben die Möglichkeit, an dem halbelektronischen Hybridverfahren „profi-Online“ teilzunehmen. Diesem Bescheid sind dazu entsprechende Hinweise und ein Antrag beigefügt. Bitte senden Sie bei Interesse an einer Teilnahme an „profi-Online“ den ausgefüllten Antrag an den Projektträger. Dieser steht Ihnen auch für nähere Auskünfte über das Verfahren zur Verfügung. Nachweis der Verwendung Der kurzgefasste Zwischenbericht für das Jahr 2017 ist zum 30.04.2018 vorzulegen. Abweichend von Nr. 3 BNBest-BMBF 98 ist der Zwischenbericht für das Jahr 2018 zusammengefasst mit dem Schlussbericht vier Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums vorzulegen. Ein zahlenmäßiger Zwischennachweis ist ausschließlich auf Verlangen der Bewilligungsbehörde vorzulegen (vgl. Nr. 6.1 ANBest-Gk). Der Zuwendungsempfänger (ZE) legt dem Zuwendungsgeber (ZG) mit dem Schlussbericht einen kurzen inhaltlichen Bericht (ca. zwei Seiten DIN A4) vor. Dieser soll in allgemein verständlicher Form Ziel, Inhalt, Ergebnis und Aussagen zum konkreten Nutzen bzw. Anwendungsmöglichkeiten des Projekts bzw. der Projektergebnisse darstellen. Wenn zur Wahrung berechtigter Interessen des ZE oder Dritter oder aus anderen sachlichen Gesichtspunkten bestimmte Einzelheiten aus dem Bericht vertraulich zu behandeln sind (z.B. zur Wahrung der Priorität bei Schutzrechtsanmeldungen), so hat der ZE den ZG ausdrücklich darauf hinzuweisen. Sonstige Berichtspflichten aus dem Zuwendungsbescheid oder den Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid bleiben unberührt. -5- Für die Erstellung des zahlenmäßigen Verwendungsnachweises nach Nr. 6.4 ANBest-Gk wird Ihnen nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ein entsprechender DV-Vordruck zugehen. Der abschließende zahlenmäßige Nachweis ist abweichend von Nr. 6.1 der ANBest-Gk vier Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums vorzulegen. Der zahlenmäßige Verwendungsnachweis muss von einem hierzu Befugten rechnerisch festgestellt sein. Nach Nr. 7.2 ANBest-Gk ist der Verwendungsnachweis von Ihrer Prüfungseinrichtung zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist von ihr auf dem Verwendungsnachweis zu vermerken und zu bescheinigen. Veröffentlichungen 1. Zusätzlich zu Nr. 6.5 BNBest-BMBF 98 ist bei Veröffentlichungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit — beispielsweise Messen, Internetauftritten oder anderen — das Logo des BMBF mit dem Zusatz „Gefördert vom“ gut sichtbar anzubringen. Das Logo sowie weitere Informationen zur Beachtung von Logos und Corporate Design des Zuwendungsgebers BMBF kann abgerufen werden unter der URL http://www.bmbf.de/- bmbfservice/4607.php mit dem Benutzernamen: „zuwendungs-info“ und dem Passwort „bmbf2006“ 2. Bei Veröffentlichungen im Internet mit Einrichtung einer Internetadresse ist folgendes zu beachten: 2.1 Anmeldung Die Start-URL und ggf. die Internet-Domain der zum Vorhaben angelegten Web- seiten ist dem zuständigen Fachreferat / Projektträger und an das BMBF-Referat für Öffentlichkeitsarbeit (Mail: website@bmbf.bund.de) zu melden. Die Anmeldung soll zusätzlich zur URL auch das Förderkennzeichen enthalten. 2.2 Abmeldung, Domainaufgabe Wenn eine Fortnutzung einer Internet-Domain für Projektzwecke im Sinne der Ergeb- nisverwertung nicht verfolgt wird oder zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr verfolgt wird und ein Zuwendungsempfänger die für ein Vorhaben gesicherte Internet-Domain nach Ende des Vorhabens oder zu einem späteren Zeitpunkt aufgeben will, hat er das BMBF vor Rückgabe der Domain unter der Mail: website@bmbf.bund.de darü- ber so rechtzeitig zu informieren, dass dem BMBF die Entscheidung möglich ist, ob es die aufzugebende Domain im Einzelfall übernimmt. Sollte das BMBF eine Domain im Einzelfall übernehmen, hat der Zuwendungsempfänger diese ohne Kosten an das BMBF abzugeben und dazu bei der Übertragung (KK-Antrag) mitzuwirken. 3. Bei der Gestaltung eines Internetauftritts sind die Bestimmungen der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung (BITV) zu beachten. Dies bezieht auch die Dateien ein, die über den Auftritt angeboten werden. Dateien, die im Rahmen des Projektes für das BMBF erstellt werden (z.B. Projektberichte, Broschüren), fallen ebenfalls unter die Vor- -6- gaben der BITV. Unter der URL http://www.bmbf.de/bmbfservice/4607.php mit dem Be- nutzernamen: „zuwendungs-info“ und dem Passwort „bmbf2006“ können hierzu Infor- mationen zu den Mindestanforderungen abgerufen werden. 4. Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag zusätzlich —- gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) — der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. - Rückzahlung der Zuwendung Ich behalte mir vor, Zuwendungsteilbeträge, die auf Anforderung ausgezahlt werden, kassenmäßig vorläufig zurückzufordern, wenn sie nicht zeitgerecht von Ihnen verwendet werden. Überzahlungen, die sich nach Abschluss des Vorhabens ergeben, sind von Ihnen unverzüg- lich und unaufgefordert unter Angabe des Kassenzeichens 810303587986 zurückzuzahlen. Bitte benutzen Sie dazu folgende Bankverbindung: Empfänger/Kontoinhaber: Bundeskasse Halle Deutsche Bundesbank, Filiale Leipzig IBAN: DE38 8600 0000 0086 0010 40 BIC: MARKDEF1860 Die gemäß $ 49a Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz zu zahlenden Zinsen sind auf das vorgenannte Konto der Bundeskasse unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen. - Voraussetzungen zur Auszahlung der Zuwendung Die Zuwendung kann erst ausgezahlt werden, wenn der Bescheid nach Ablauf der Rechts- behelfsfrist bestandskräftig geworden ist und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie können die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides vorher herbeiführen, wenn Sie auf der Empfangsbestätigung erklären, dass Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten (Vordruck liegt bei). Für die Anforderung der Zuwendung nach Nr. 1.3 ANBesi-Gk liegt der Vordruck dem Zuwendungsbescheid bei. Falls Sie auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs in der Empfangsbestätigung nicht verzichten, müssen Sie den Ablauf der Rechtsbehelfsfrist abwarten und der ersten Zahlungsanforderung eine Erklärung beifügen, dass Sie keine Klage beim Verwaltungsgericht erhoben haben. “Fe - Einschaltung eines Projektträgers Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), DLR Projektträger, PT-BI, Heinrich- Konen-Straße 1, 53227 Bonn, (Telefon: +49 228 3821-1929), ist gegenwärtig als Projektträger für das Fördergebiet „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte" bevollmächtigt, die Zuwendung im Namen und für Rechnung des BMBF abzuwickeln und im Rahmen der vereinbarten Regelungen die hierzu erforderlichen Rechtshandlungen selbständig vorzunehmen. Ich bitte daher, alle die Durchführung und Abwicklung des Vorhabens betreffenden Vor- gänge an den Projektträger zu senden. 3. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag B. Schwertfeger Dieser Bescheid wurde elektronisch erstellt und trägt daher keine Unterschrift.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4235/2016
- Typ
- Eilentscheidung Hauptausschuss
- Datum
- 18.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27