Mandari Insight

4235/2016

Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“

Eilentscheidung Hauptausschuss 18.01.2017

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Anlage Vorhabenbeschreibung

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Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

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Anlage Vorhabenbeschreibung

18511 Zeichen

1. Kurze Darstellung der kommunalen Ausgangslage in Bezug auf das kommunale 
Bildungsmanagement sowie vorhandener Strukturen und Angebote zur Integration 
durch Bildung) 
Mit 1.069.192 Einwohnerinnen und Einwohnern ist Köln die größte Stadt in Nordrhein-
Westfalen und gehört zu den stark wachsenden Städten in Deutschland.  
Fast 400.000 Kölnerinnen und Kölner haben einen Migrationshintergrund. Fast 200.000 
(19% der Bevölkerung) haben einen ausländischen Pass und vertreten damit eine von rund 
180 Nationen. Bis Juni 2016 sind insgesamt 13.700 Geflüchtete in Köln aufgenommen 
worden – sie machen damit rund 20% der Zuwanderung aus. Die höchsten 
Wanderungsgewinne hat die Stadt bei den jüngeren ausländischen Zugewanderten. 
Die Stadt Köln bietet eine breit gefächerte Unternehmensstruktur mit steigender 
Erwerbsbeteiligung, einer interessanten Hochschullandschaft, einer Schullandschaft mit 
insgesamt 261 Schulen in städtischer Trägerschaft und mit weiteren 32 Einrichtungen in 
freier Trägerschaft. Für Neuzugewanderte stehen derzeit 164 Vorbereitungsklassen, davon 
68 an Grundschulen und 95 an weiterführenden Schulformen, bereit. Einzelintegration findet 
an rd. 40 (meist Grund-) Schulen statt. 
Im Sek II-Bereich lernen ab Schuljahr 2016/2017 ca. 560 neu zugewanderte Jugendliche 
zwischen 16 und 18 Jahren in Internationalen Förderklassen (IFK) an Berufskollegs. Die 
VHS und andere Träger der Weiterbildung fördern Spracherwerb, Kommunikation und 
Verständigung sowie Bereitschaft und Fähigkeit zur Integration und Partizipation in unserer 
Gesellschaft.  
In Köln existiert in breiter Trägerlandschaft und mit großem bürgerschaftlichem Engagement 
ein differenziertes Beratungs- und Lotsennetzwerk, um Zuwandernden den Einstieg in 
Schule, Ausbildung und Erwerbstätigkeit und die allgemeine Orientierung zu erleichtern.  
In Köln verfügen Zugewanderte über ein breites Netz an Möglichkeiten der Teilhabe, unter 
anderem in derzeit 39 anerkannten und mit 450.000 € p.a. städtisch geförderten 
Interkulturellen Zentren. und über eine Vielzahl von Migrantenselbstorganisationen. 
Die Entwicklung eines kommunalen Bildungsmanagements ist in Köln ein erklärtes Ziel. 
Aufbauend auf den Ergebnissen aus dem Bundesprogramm „Lernen vor Ort“, 2009 – 2012, 
wurde das Regionale Bildungsbüro (RBB) mit der Weiterentwicklung beauftragt. 
Das RBB fungiert als Geschäftsstelle seiner beiden Steuerungsgremien, dem Lenkungskreis 
und der Bildungskonferenz der Regionalen Bildungslandschaft. Dort sind die Vertreterinnen 
und Vertreter aus Schule und Weiterbildung, Jugendhilfe, Elternvertretung, Wirtschaft und 
Kammern, Arbeitnehmer-, Arbeitgeber- und Wohlfahrtsverbänden, Stiftungen und 
Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung zusammengeschlossen. Das RBB hat die Aufgabe, 
die Prozesse, Strategien und Initiativen aufzugreifen, zu unterstützen und zu begleiten. 
Über die Anbindung im Amt für Schulentwicklung und im Dezernat Bildung, Jugend und

Sport besteht eine differenzierte Vernetzungs- und Gremienstruktur zu den Strukturen von 
Jugendhilfe,  Schule, Übergang Schule – Beruf, inklusive Bildung und Weiterbildung wie 
auch zu denen der Schulaufsicht. Zentrales Ziel der Regionalen Bildungslandschaft ist, allen 
Menschen in Köln Bildungsangebote entsprechend ihren individuellen Fähigkeiten und 
Fertigkeiten anzubieten und sie bestmöglich zu fördern und zu unterstützen, um die 
Grundlage für ein erfülltes und selbst gestaltetes Leben zu bieten. Dafür soll im Rahmen 
eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses die Qualität des Bildungsangebotes in allen 
Kölner Bildungseinrichtungen weiter optimiert werden.  
Mit dem Kommunalen Integrationszentrum (KI), angesiedelt im Dezernat für Soziales, 
Integration und Umwelt bilden das Land NRW und die Stadt Köln eine Partnerschaft, um die 
Teilhabe- und Integrationschancen neu Zugewanderter zu verbessern. Integration soll sich 
als Querschnittsaufgabe an den Bedarfen der Menschen mit Migrationshintergrund in ihren 
verschiedenen Lebenslagen sowie an den Prinzipien der Interkulturalität, der 
Mehrsprachigkeit, des Diversity-Managements und des Potenzialansatzes orientieren. Das 
KI verbessert die Bildungschancen der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte 
insbesondere durch Orientierungshilfe für die Zugewanderten und durch Stärkung des 
Bildungssystems. Die Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Partnern hat 
eine wesentliche Bedeutung. Das KI Köln hat in der Bildung den Schwerpunkt bei der 
Zielgruppe der Neuzugewanderten. Die Geschäftsführung des Integrationsrates ist beim KI 
angesiedelt, beteiligt ist das KI in diversen städtischen Gremien wie dem Runden Tisch für 
Flüchtlingsfragen und an städtischen und außerstädtischen Netzwerken.  
Die Ausländerbehörde (ABH) Köln gehört zu Dezernat I (Allgemeine Verwaltung, Ordnung 
und Recht) und erfüllt die Fachaufgabe „Integration durch Teilnahme an Integrationskursen“. 
Darüber hinaus fördert sie die beruflichen Perspektiven und somit die Teilhabe von neu 
Zugewanderten in Kooperation mit einer Vielzahl an Akteuren. Köln hat seit Mai 2016 eine 
„Stabstelle Flüchtlingskoordination“ im Büro der Oberbürgermeisterin. mit der Aufgabe, 
das breit angelegte städtische Verwaltungshandeln zu dem Thema „Arbeit für und mit 
Geflüchteten“ zu koordinieren“.  
Mit dem „Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration“ (ZMI) ist eine Struktur 
vorhanden, die Wissenschaft, Steuerungskompetenzen im Bildungsbereich auf 
Landesebene und Steuerung und Praxis in der Kommune zum Thema Integration durch 
Bildung in einem ressourcenorientierten Ansatz bündelt. Das ZMI steht unter gemeinsamer 
Trägerschaft und Geschäftsführung von Universität zu Köln, Bezirksregierung und Stadt.  
Seit dem 1. Dezember arbeiten in Köln die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Köln eng 
zusammen in dem „Integration Point“, einer Anlaufstelle für Flüchtlinge und 
Asylbewerber/innen..

Das Netzwerk CHANCE +“für Flüchtlinge und Arbeit wird seit 2008 vom Jobcenter Köln 
koordiniert.  
Dem KI obliegt die Federführung  über das „Konzept zur Stärkung der integrativen 
Stadtgesellschaft“ und dem ergänzenden „Interkulturelle Maßnahmenprogramm – 
Maßnahmenempfehlungen“. Ziel des Konzepts ist es, den Kölnerinnen und Kölnern mit 
Zuwanderungshintergrund eine gleichberechtigte Teilhabe am wirtschaftlichen, 
gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben zu ermöglichen und für Toleranz, 
Akzeptanz und wechselseitigen Respekt zwischen den Bevölkerungsgruppen zu werben.  
Mit dem Konzept „Lebenswerte Veedel“ wird die sozial-räumliche Ausrichtung des 
Verwaltungshandelns in Köln als verbindliches Handlungsprinzip zum Aufbau einer 
Präventionskette festgelegt. Eine Verbesserung der Lebenssituation der Bewohnerinnen und 
Bewohner wird demnach vor allem über eine integrierte Bearbeitung der verschiedenen 
Themenfelder der Stadtentwicklung angestrebt.  
Mit der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016 werden Herausforderungen 
und Entwicklungsperspektiven für gerechte Bildungs- und Zukunftschancen von Kindern, 
Jugendlichen und jungen Erwachsenen beschrieben und Lösungsansätze erörtert. 
Die zugrundeliegende „Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung“ verfolgt 
eine lebenslaufbezogene Perspektive auf die Bildungsbereiche, sieht Kinderarmut, Inklusion 
und Integration als zentrale Herausforderungen und versieht sozial-räumliche Ansätze zur 
Verbesserung von Lebensverhältnissen und Bildungschancen mit konkreten Angeboten.  
Trotz der vielzähligen und vielfältigen Angebote und Strukturen braucht Köln Unterstützung 
vor allem bei der wichtigen Aufgabe, Standards zu entwickeln, Kooperationen zu optimieren, 
Angebote und Strukturen transparent zu machen und bedarfsgerecht anzupassen.

2. Gesamtziel des Vorhabens und Bezug zu den förderpolitischen Zielen des Programms:  
Einbettung des Vorhabens in das kommunale Bildungsmanagement und die kommunale 
Verwaltungsstruktur unter Berücksichtigung gegebenenfalls vorhandener Landesprogramme 
 
Derzeit bietet eine Vielzahl von kommunalen und freien Einrichtungen sowie ehrenamtlichen 
Akteuren Informationen, Beratung, Unterstützung und Bildungsangebote für 
Neuzugewanderte an. Nachhaltig sicherzustellen, dass für alle Altersgruppen in allen 
Stadtbezirken ausreichende und qualitätsvolle Bildungs- und Integrationsangebote zur 
Verfügung stehen und diese gut zugänglich sind, ist das Kernziel der Bildungsarbeit des 
Kommunalen Integrationszentrums wie auch der Regionalen Bildungslandschaft Köln.  
Dafür soll die Zusammenarbeit der beteiligten Verwaltungseinheiten und Gremien  
transparent gemacht und verbessert werden. Zur Effizienzsteigerung der Strukturen und zur 
zielgerichteten gesamtstädtischen Steuerung der Bildungsaktivitäten für Neuzugewanderte 
ist es notwendig, auf Datenbasis eine verbindliche Maßnahmenplanung für alle Bildungs- 
und Altersstufen zu entwickeln, entsprechende Maßnahmen zu initiieren, zu evaluieren und 
jährlich  einen Bericht über die Entwicklung zur Zielerreichung zu erstellen / veröffentlichen.  
Es gilt, die zentralen Elemente eines Kommunalen Bildungsmanagements bzgl. der 
Arbeitsstruktur und des Arbeitsprozesses  im Bereich „Bildungsangebote für 
Neuzugewanderte“ zu installieren und zu erproben. dauerhaft systematisiert fortzusetzen. 
Die Grundlage dieser langfristigen und nachhaltigen (Arbeits-) Strukturen soll mit 
Unterstützung des Bundes im Rahmen des Programms der Bildungskoordination entstehen. 
Es ist geplant, die bestehenden Netzwerke und Gremien in Köln zu nutzen und hinsichtlich 
des Diskurses und der Begleitung des Umsetzungsprozesses zu optimieren.  
RBB und dem KI werden gemeinsam das Projekt „Kommunale Koordinierung der 
Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ tragen, Beide arbeiten sowohl in Strukturen von 
Bildungsmanagement als auch von „Integration durch Bildung und als Querschnittsaufgabe“ 
und sind gesamtstädtisch entsprechend eingebunden.  
Die Ausländerbehörde mit ihrer Abteilung zur beruflichen Integration wird ausdrücklich in die 
Umsetzung einbezogen. 
Die wechselseitige Einbeziehung und Zusammenarbeit erfolgt derzeit nur anlassbezogen, 
die Abstimmungsprozesse in den jeweiligen Gremienstrukturen verlaufen weitgehend 
versäult und müssen systematisiert werden.  
Innerhalb der vorhandenen Strukturen kann verwaltungsseitig den Bedarfen der neu 
zugewanderten Kölner*innen nicht entsprochen werden. Die aktuelle Zuwanderung ist nicht 
nur quantitativ und qualitativ herausfordernd, sondern macht sehr deutlich, dass kommunale 
Strukturen und Regelsysteme des Bildungswesens nicht ausreichend geöffnet sind. 
Hinzu kommt, dass es unbedingt eine Strukturierung der Angebote geben muss, um für alle

Akteure Orientierung zu schaffen und Lücken und ggf. auch eine Doppelung der Angebote 
zu erkennen. 
Zugänge zu den einzelnen Bildungsphasen und Übergänge von einem System in das 
nächste sind nicht ausreichend an den Bedarfen der neu zugewanderten Bürger*innen 
ausgerichtet und vielfach ungeregelt. Insgesamt braucht es in Köln eine Orientierung über 
Bildungs- und Integrationsangebote. Die Schwerpunktsetzung auf einen Bildungsbereich 
bzw. eine Bildungsphase erfolgt nach der Bestandsaufnahme auf Grundlage der 
entwickelten Standards. 
Es wird daher eine „Steuerungsgruppe Bildungskoordination“ gegründet, die mit jeweils 3 
Mitgliedern von RBB und KI besetzt wird. Das KI hat innerhalb der Stadtverwaltung die 
Federführung für das Bundesprogramm; die Projektsteuerung und Aufgabenabstimmung der 
Koordinaotren/innen erfolgt über die Steuerungsgruppe. Die Steuerungsgruppe hat die 
Aufgabe, die Ergebnisse aus den Gremien und Netzwerken und die sonstigen 
Arbeitsergebnisse der Bildungskoordinator*innen zusammenzutragen, zu werten und weitere 
Schritte zu vereinbaren. Sie tagt bei Bedarf, mindestens 1x monatlich, und entscheidet über 
fachliche Inputs und Gäste. Die Zusammenarbeit im Einzelnen regelt eine 
Geschäftsordnung. Im Übrigen hat sie die Aufgabe, die Kommunale Bildungskoordination für 
Neuzugewanderte über die Projektlaufzeit hinaus zu sichern. 
Die Bildungskoordinator*innen werden so umfänglich wie möglich in die Planungs- und 
Entscheidungsprozesse der Steuerungsgruppe einbezogen. 
Eine Verzahnung des Bundesprogramms mit dem Landesprogramm „KOMM-AN NRW zur 
Förderung der Integration von Flüchtlingen und der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit in den 
Kommunen“, das beim KI angesiedelt ist, wird beide Programme stärken. 
 
 b) Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft 
Eine intensive Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft z.B. aus 
Migrantenselbstorganisationen, ehrenamtlicher Flüchtlingsarbeit oder der Trägerschaft über 
diverse Gremien, Veranstaltungen und Programme und durch den Arbeitskreis Interkulturelle 
Zentren besteht bereits. Die Expertise dieser Akteure wird bei Umsetzung des vorliegenden 
Programms einfließen. 
 
 c) Darstellung der konkreten Aufgabenfelder der Koordination   
Für Köln ist es notwendig, neu hinzu gekommene Akteure einzubeziehen, die 
Zusammenarbeit der Akteure zu verbessern, Lücken in Beratungs- und Bildungsangeboten 
zu definieren sowie Orientierung über  Angebote und Anbieter zu schaffen. Hierfür ist eine 
ämter- und dezernatsübergreifende Arbeit der Koordinator*innen wesentlich für eine 
gesamtstädtische Ausrichtung und den Erfolg des Programms.

Konkrete Aufgabenfelder der Koordination sind: 
1. Entwicklung von Standards zur Frage: „Welche Bildungsangebote im weiteren Sinne 
sollen neu Zugewanderten vom Kleinkind- bis ins Erwachsenenalter in Köln zur 
Verfügung stehen und wie sollen die Zu- und Übergänge ausgestaltet sein?“ Gremien 
und Netzwerke werden bei der Erarbeitung der Standards eingebunden, um eine 
tragfähige Basis zu erhalten. 
2. Auf Grundlage der Standards wird eine Bestandsaufnahme durch die Sichtung der 
vorhandenen Daten und Feststellung der Angebote und Anbieter in den 9 Kölner 
Stadtbezirken und stadtweit gefertigt. Das Ziel ist die Schaffung von Transparenz zu 
den Angeboten und deren Anbietern sowie über die Gremienstrukturen und ihre 
Arbeitsprozesse. Ebenfalls werden bereits bestehende Zusammenstellungen und 
Veröffentlichungen von Teilbereichen des Angebotsspektrums zusammengetragen.  
3. Erstellung einer Übersicht, aus der hervorgeht, an welcher städtischen Dienststelle 
Daten über Zuwandernde erhoben werden und welche bildungsrelevanten 
Steuerungsaufgaben daraus abgeleitet werden bzw. sich ableiten lassen. 
Steuerungsrelevante Kennzahlen/Indikatoren werden abgeleitet und festgelegt. 
4. Lücken zwischen Standards und Bestand werden festgestellt und dokumentiert. 
5. Handlungsempfehlungen zur Einrichtung bedarfsgerechter Bildungsangebote (im 
weiteren Sinne) für Neuzugewanderte sowie zur Verbesserung der 
Gremienstrukturen und ihrer Zusammenarbeit und der Arbeitsprozesse werden 
erarbeitet, priorisiert und in den relevanten Gremien beschlossen.  
6. Konzeption eines geeigneten digitalen Formats für eine Plattform, die das 
Angebotsspektrum für die Zielgruppe transparent abbildet und verfügbar macht. In 
Abstimmung mit den beteiligten Akteuren werden die inhaltlichen Funktionalitäten der 
Plattform wie auch die Nutzungsmodalitäten entwickelt.  
7. Parallel zu den Schritten 1-6 wird eine Form der öffentlichen Darstellung des Projekts 
erarbeitet und schrittweise öffentlich gemacht. Dies erhöht die öffentliche 
Wahrnehmung des Projektes und verstärkt die Beteiligung. 
 
 d) Darstellung der Gestaltung der in Nummer 2.2 genannten 
Rahmenbedingungen des Vorhabens 
 
Köln beantragt über das Bundesprogramm 3 Koordinator*innen. Die oben ausgeführte 
Planung wird effizient umgesetzt, wenn eine Stelle bei der Regionalen Bildungslandschaft 
Köln und dort beim RBB angesiedelt ist. Diese/r Bildungskoordinator*in wird vorhandene 
Daten bzgl. Neuzugewanderte sichten und bündeln und somit Ansprechpartner*in sein für 
datenbezogene Fragen und Informationen. Ebenso wird sie/er für  eine transparente

öffentliche Darstellung der Anbieter und Bildungsangebote für Neuzugewanderte zuständig 
sein. 
Zwei Stellen sollen angebunden werden an das KI Köln und dort vor allem zuständig und 
Ansprechpartner*in sein für die programmbezogene Zusammenarbeit mit Akteuren innerhalb 
und außerhalb der Stadtverwaltung, in den Stadtbezirken und mit wesentlichen 
ehrenamtlichen Akteuren und hauptamtlichen Strukturen, die das Ehrenamt begleiten. 
Sie sollen  im KI die Schnittstelle bearbeiten zu den beiden Kräften im KI , die bis mindestens 
31.12.2017 das Landesprogramm „ KOMM-AN NRW zur Integration von Flüchtlingen und 
zur Förderung der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit in den Kommunen „ bearbeiten und 
Synergieeffekte nutzen für das Bundesprogramm „Bildungskoordination“ und damit für die 
Verbesserung der Teilhabe und Integration von geflüchteten Menschen in Köln. 
Die Projektsteuerungsgruppe arbeitet eng zusammen mit dem städtischen 
Flüchtlingskoordinator, der sicherstellen muss, dass städtische Aufgaben koordiniert und 
effizient erledigt werden. Die drei Bildungskoordinator*innen als feste Ansprechpartner*innen 
und Fachleute für das Thema in Gremien sind eine gute Unterstützung bei dieser Aufgabe. 
Die geregelte Teilnahme an wesentlichen Gremien- und Netzwerksitzungen sichert die 
Fachlichkeit in beide Richtungen. Als zentrale Ansprechpartner*innen sollen die 
Koordinator*innen an den weiteren strategischen Gremien wie Runde Tische in den 
Stadtbezirken teilnehmen, um Bedarfe zu erkennen und die Akteure über den Projektverlauf 
zu informieren. Sie sollen städtische Planungen und Projekte auch ämter- und 
dezernatsübergreifend begleiten und gestalten. Die Koordinierung von Akteuren und 
Angeboten übernehmen bzw. begleiten die Koordinator*innen in Absprache mit den 
zuständigen städtischen Fachämtern. 
Bestehende Strukturen in der Stadtverwaltung sollen für das Thema sensibilisiert werden 
und es in ihre Arbeitsprozesse aufnehmen. Die jeweilige Strategie der Implementierung in 
die Gremien entwickelt die Steuerungsgruppe mit den Koordinator*innen. 
Durch die Anbindung an RBB und KI und die enge Einbeziehung der Ausländerbehörde in 
die Umsetzung des Programms profitieren die drei Koordinator*innen von Fachlichkeit, 
Informationen, Netzwerken und innerstädtischen Strukturen und Gremien der wesentlichen 
drei Dezernate und ihrer angeschlossenen Ämter.  
Gut durch die Steuerungsgruppe begleitet verbessert dies die Aussicht auf einen Erfolg des 
Programms auch darauf, diesen Geist der zielorientierten Projektarbeit als gutes Beispiel 
nachhaltig zu sichern.

Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

11691 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001 
 
Vorlagen-Nummer 
 4235/2016 
Freigabedatum 
17.01.2017  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung 
durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. 
Betreff 
Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote 
für Neuzugewanderte„ 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 19.01.2017 Entscheidung 
Rat 14.02.2017 Genehmigung (DE) 
 
Begründung Dringlichkeit: 
Der Projektträger hat den Projektantrag Kölns positiv bewertet. Der Zuwendungsbescheid liegt vor 
und ein zeitnaher Start ist wegen der Bedeutung des Themas dringend erforderlich. Die Besetzung 
soll nach Möglichkeit kurzfristig erfolgen und ggf. bereits vorliegende und voraussichtlich noch einge-
hende Initiativbewerbungen berücksichtigen. Eine Beschlussfassung im Februar 2017 würde den 
Projektstart unnötig verzögern. 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt die Projektträgerschaft der Stadt Köln für das Kölner Projekt 
„Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ aus Mitteln des Bundesmi-
nisteriums für Bildung und Forschung (BMBF) ab sofort. 
Zur Durchführung des Projektes beschließt der Hauptausschuss die Einrichtung von drei zusätzli-
chen, zunächst bis zum 31.12.2018 befristeten, Planstellen EG 13 TVöD zum Stellenplan 2018.  
Da eine Stellenbesetzung unterjährig im Jahr 2017 erforderlich ist, werden bis zum Inkrafttreten des 
Stellenplans 2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen bereitgestellt. 
 
Alternative: 
Der Hauptausschuss lehnt die Projektträgerschaft der Stadt Köln für das Projekt „Kommunale Koordi-
nierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ ab.  
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des 
Hauptausschusses.

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  249.545  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 211.145       % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen    204.658 € 
b) Sachaufwendungen etc.    48.900 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Erträge    215.158 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Mit Bescheid vom 06.12.2016 wurde der Antrag der Stadt Köln auf Fördermittel aus dem Bundespro-
gramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ bewilligt.  
Mit der „Förderrichtlinie zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ 
unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Kreise und kreisfreie Städte 
bei der Vernetzung von Bildungsangeboten. Gefördert werden zunächst bis 31.12.2018 sogenannte 
Bildungskoordinator*innen.  
Deren Aufgabe ist die Bestandserhebung und Bedarfsanalyse zu den Bildungsangeboten für Neuzu-
gewanderte in der Stadt, Entwicklung von Kölner Standards für Bildungs- und Integrationsangebote 
für Neuzugewanderte, Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Auf- und Ausbau kommunaler 
Koordinierungs- und Gremienstrukturen mit dem Fokus auf Integration von Neuzugewanderten. 
 
Der Mittelgeber finanziert zur Durchführung des Projektes für Köln als Kommune mit mehr als 
500.000 Einwohner*innen drei Personalstellen bis maximal Entgeltgruppe EG 13, Stufe 2 zu 100% 
der tatsächlich entstehenden Personalkosten bei externer befristeter Einstellung für die Dauer von 
maximal jeweils 24 Monaten zuzüglich Reisekosten zu den bundesweiten Austausch- und Fortbil-
dungstreffen der Projektmitarbeitenden, jedoch keine Sachkosten. 
 
Es ergibt sich folgende Gegenüberstellung: 
 2017 2018 
voraussichtliche Personalkosten 
EG 13 Stufe 2 
200.645 € 204.658 € 
Arbeitsplatzkosten (3x 12.800 €) 38.400 € 38.400 € 
Sachkosten (Reisekosten) 10.500 € 10.500 € 
Zwischensumme 249.545 € 253.558 € 
Abzüglich Zuwendung BMBF 211.145 € 215.158 € 
Mehrbedarf   38.400 € 38.400 €

3 
 
Die Eingruppierung und Vergütung des einzustellenden Personals erfolgen maximal nach Entgelt-
gruppe E 13 TVöD Stufe 2. Die Personalkostenerstattung erfolgt über Verwendungsnachweise 
(Spitzabrechnung). Die bei Förderantrag zugrunde gelegten Personalkosten (Stand 2016: EG 13 Stu-
fe 2) wurden um 2% Entgelterhöhung pro Jahr angepasst. Gem. Zusage des Fördermittelgebers wer-
den die Anpassungen des TVöD bei der konkreten Abrechnung berücksichtigt. 
Die Finanzierung der anfallenden Sachkosten für zwei Arbeitsplätze bei V/5001 in Höhe von 25.600 € 
erfolgt im Rahmen veranschlagter Mittel innerhalb Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Soziale Leis-
tungen und Interkulturelle Hilfen.  
 
Die Finanzierung der anfallenden Sachkosten für einen Arbeitsplatz bei IV/404 in Höhe von 12.800 € 
erfolgt im Rahmen veranschlagter Mittel innerhalb Teilergebnisplan 0301 - Schulträgeraufgaben. 
Da die nicht geförderten Sachkosten mit dem laufenden Budget aufgefangen werden können, ent-
steht haushaltsrechtlich kein überplanmäßiger Mehrbedarf. 
Die Förderrichtlinie wird hier kurz zusammengefasst: 
Ziele der Förderung sind: 
 die Bündelung der lokalen Kräfte und das gemeinschaftliche Zusammenwirken aller Bildungs-
akteure: systematische Einbindung der Vielzahl der vor Ort aktiven zivilgesellschaftlichen Ak-
teure – wie beispielsweise Stiftungen, ehrenamtlich organisierte Initiativen, Vereine, Verbände 
– sowie der Sozialpartner, Bildungsträger, der Kirchen und Religionsgemeinschaften, der 
Kammern und Unternehmens-Initiativen; 
 die Optimierung der kommunalen Koordinierung und der ressortübergreifenden Abstimmung 
der für diese Querschnittsaufgabe zuständigen Ämter und Einrichtungen innerhalb der Kom-
munalverwaltung. 
Unter Berücksichtung aktueller wissenschaftlicher Standards und Entwicklungen werden die 
Aufgabenfelder für die kommunalen Koordinatorinnen/Koordinatoren wie folgt festgelegt: 
 Bestandserhebung und Bedarfsanalyse zu den Bildungsangeboten für Neuzugewanderte, 
 Entwicklung von Kölner Standards für Bildungs- und Integrationsangebote für Neuzugewan-
derte, 
 Aufbau- und Ausbau kommunaler Koordinierungs- und Gremienstrukturen mit dem Fokus auf 
Integration von Neuzugewanderten, 
 Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation. 
Die kommunale Koordinatorin /der kommunale Koordinator … 
 ist in der Kommunalverwaltung an für das Thema zentraler Stelle angesiedelt, 
 hat Schnittstellenfunktion, 
 ist fester Ansprechpartner, 
 koordiniert übergreifend Akteure und Bildungsangebote, 
 arbeitet datenbasiert. 
Die komplexe Aufgabenstellung der Koordination und das vielseitige Aufgabenspektrum sind bei der 
Stellenbesetzung sowie der Positionierung und strukturellen Anbindung innerhalb der Kommunalver-
waltung zu berücksichtigen. 
Die Vorgaben zeigen die Komplexität der Aufgabe und die hohen Anforderungen an das lokale 
Konzept und nicht zuletzt an die Koordinator*innen. 
Für Köln hat sich aus verwaltungsfachlicher Sicht herausgestellt, dass sowohl das Regionale 
Bildungsbüro (RBB) als auch das Kommunale Integrationszentrum (KI) das Projekt gemeinsam 
verantwortlich- bei der Federführung durch das KI- durchführen sollten. 
Bei dem RBB soll eine Stelle, beim KI sollen zwei Stellen angebunden werden. 
Die beteiligten Verwaltungsbereiche begleiten das Projekt und die Koordinator*innen eng durch eine 
effiziente Steuerungsgruppe.

4 
 
Dies war auch das Ergebnis eines Workshops, der unter Beteiligung bzw. Einbindung von 
Dezernaten IV und V, Regionaler Bildungslandschaft (RBL), RBB und KI mit Unterstützung der 
Transferagentur für Großstädte stattgefunden hat. 
Dieser interdisziplinäre Ansatz und in diesem Fall die Zusammenarbeit zwischen RBB und KI wird 
aus städtischer Sicht und aus Sicht des Landes NRW und dort MSW und MAIS für notwendig 
erachtet, um den aktuellen Herausforderungen im Bildungs- und Integrationsbereich gerecht zu 
werden. 
Teilhabechancen der Neuzugewanderten sollen insbesondere im Bildungsbereich deutlich verbessert 
und sowohl die Regelsysteme als auch die weiteren haupt- und ehrenamtlichen Strukturen sollen 
stärkter unterstützt werden. 
Köln verfügt bereits über viele Strukturen sowohl hinsichtlich der Trägerschaft von Angeboten, der 
weiteren Akteure als auch hinsichtlich der am Thema beteiligten Gremien und sonstigen 
Vernetzungen. Um die Ziele des Programms innerhalb der Laufzeit von 24 Monaten zu erfüllen und 
die Aufgaben entsprechend zu erledigen, sollen die vorhandenen Strukturen genutzt werden, um das 
dringende Thema der Verbesserung der Bildungs- und Teilhabeangebote für Neuzugewanderte dort 
zu stärken, zu begleiten oder ggf. auch erst zu platzieren.  
Dafür benötigen die Koordinator*innen eine hohe Fachlichkeit und ein großes Maß an Kompetenzen. 
Grundsätzlich soll eine externe Einstellung und nur im Einzelfall die Besetzung mit Bestandspersonal 
erfolgen. Eine Personalkostenerstattung ist im Falle des Einsatzes von Bestandspersonal erst 
möglich, wenn die frei gewordene Stelle neu besetzt wurde und dann nur in der Höhe der dafür 
anfallenden Kosten, max. bis EG 13 Stufe 2. 
Mit dem Projektantrag wurde das Vorhaben für Köln wie folgt beschrieben:  
1. Standards zu Bildungsangeboten für Neu Zugewanderte sind erarbeitet und werden durch die 
entscheidenden (politischen) Gremien gestützt. 
2. Die Akteure im Bereich Bildung für Neuzugewanderte und ihre Angebote sind bekannt und in 
die Gremienstrukturen eingebunden. 
3. Die Gremienstrukturen für den Bereich Bildung für Neuzugewanderte sowie ihre Arbeitspro-
zesse sind transparent und sie arbeiten effektiv zusammen. 
4. Die maßgeblichen Gremien werden über den Fortlauf und die (Zwischen-) Ergebnisse des 
Projektes regelmäßig informiert, so dass ihre Informationslage deutlich verbessert wird. 
5. Während der Laufzeit entsteht eine öffentliche internetbasierte Aufbereitung der bestehenden 
Angebote, ihrer Zugänge und der beteiligten Akteure. 
Es soll dabei eine enge Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration (ZMI) 
geben, das im November 2015 durch den Integrationsrat der Stadt Köln den Auftrag erhalten hat, ein 
innovatives Konzept für den Seiteneinstieg in Köln zu erarbeiten. Es hat bereits erste Vorbereitungen 
des ZMI dazu gegeben.  
Die Stadt Köln erwartet von der Teilnahme am vorliegenden Bundesprogramm die Verbesserung der 
Teilhabechancen von neu zugewanderten Kölner*innen sowie die verbesserte Steuerung der Ent-
wicklung von Bildungsangeboten für Neuzugewanderte. Der bedarfsgerechte Zugang zu Angeboten 
formaler, nonformaler und informeller Bildung entlang der Bildungsbiografie und entsprechend der 
Lebenslagen wird die Entwicklung der Kölner Stadtgesellschaft nachhaltig positiv beeinflussen. Der 
Zusammenhalt in der Stadt wird sich durch ein Ehrenamt, das sich gut orientieren kann und damit 
beständig gestärkt wird, dauerhaft verbessern. 
Die Stadtverwaltung Köln wird eine enge strukturelle und operative Zusammenarbeit erproben, die 
ämter-und dezernatsübergreifend das Thema „Integration durch Bildung als Querschnittsaufgabe“ 
koordiniert und steuert. Die Ergebnisse der ämter- und dezernatsübergreifenden Zusammenarbeit 
werden ggf. auf andere Bildungsbereiche übertragen. 
Der Einsatz von Bildungskoordinator*innen wird für Köln als sehr gewinnbringend eingeschätzt.  
 
Anlage: Zuwendungsbescheid 
  Projektbeschreibung

Zuwendungsbescheid

14166 Zeichen

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und Forschung 2

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325 - 20020 - 01KB16389

Bundesministerium für Bildung und Forschung 53170 Bonn

@bmbf.bund.de
www.bmbf.de

Bonn, 06.12.2016

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A | Die Überbürgern Ener 9. a8, |

Zuwendungsbescheid

serrerr Zuwendung des Förderprogramms „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für
Neuzugewanderte" aus dem Bundeshaushalt, Einzelplan 30, Kapitel 3002, Titel 68542,
Haushaltsjahr 2016, für das Vorhaben:
"Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte"

Förderkennzeichen: 01KB16389
Kassenzeichen: 810303587986

sezus Ihr Antrag vom 30.08.2016

mit Ergänzung vom 30.09.2016, 06.10.2016 (E-Mails) sowie 28.11.2016

anuse - Abdruck "Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
an Gebietskörperschaften- ANBest-Gk -" (Stand: Januar 2014)

- Abdruck "Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)"
(Stand: April 2006)

- Gesamtfinanzierungsplan

- Abdruck "Hinweise zur Ausfüllung des Berichtsblattes bzw. des Document Control Sheet"

- Vordruck "Berichtsblatt/Document Control Sheet"

- Vordruck "Empfangsbestätigung"

- Vordruck "Zahlungsanforderung" mit Hinweisen für Zahlungsempfänger

- Vordruck „Antrag profi online“

TELEFONZENTRALE +49 (0)228 99 57-0
FAX-ZENTRALE +49 (0)228 99 57-83601
EMAL-ZENTRALE bmbf@bmbf.bund.de
BMBF-Vordr. 0224/01.15_1

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. Höhe der Zuwendung/Finanzierungsform und -art/Zweckbindung/Bewilligungszeitraum/
Zahlungsplan

ich bewillige Ihnen als Projektförderung eine nicht rückzahlbare Zuwendung bis zu
414.422,40 €
(in Buchstaben: Vier-eins-vier-vier-zwei-zwei-Komma-vier-null Euro),

höchstens jedoch in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben (Vollfinanzierung).

Die Zuwendung ist zweckgebunden; sie darf nur für das o. a. Vorhaben entsprechend Ihrem
Antrag vom 30.08.2016 einschließlich evtl. Ergänzungen (s. Bezug) und dem beigefügten, von
mir im Einvernehmen mit Ihnen, geänderten Gesamtfinanzierungsplan verwendet werden.

Die Bewilligung setzt voraus, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert bleibt.
Die Zuwendung gilt für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 (Bewilligungszeitraum).

Die Zuwendung darf nur für die im Bewilligungszeitraum für das Vorhaben verursachten
Ausgaben abgerechnet werden.

Ich beabsichtige, die Zuwendung kassenmäßig wie folgt zur Verfügung zu stellen:

207.211,20€ im Haushaltsjahr 2017
207.211,20€ im Haushaltsjahr 2018.

Sollte sich der Mittelbedarf gegenüber Ihrem Antrag zeitlich verschieben, so ist das unver-
züglich (spätestens bis zum 15. Oktober eines jeden Haushaltsjahres) unter Beifügung neuer
Finanzierungspläne für die betreffenden Haushaltsjahre zu beantragen, damit versucht
werden kann, den Zahlungsplan anzupassen.

2. Nebenbestimmungen und Hinweise

Die beigefügten ANBest-Gk und BNBest-BMBF 98 sind nach Maßgabe der
nachstehenden Bestimmungen Bestandteil dieses Bescheides.

Für die Auszahlung der Zuwendung gilt das Anforderungsverfahren nach Nr. 1.3
ANBest-Gk. Die Frist für die alsbaldige Verwendung der Mittel beträgt
vorhabenbezogen sechs Wochen.

=

Es gelten folgende weitere Nebenbestimmungen und Hinweise:

Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Sie sind verpflichtet, eine gute wissenschaftliche Praxis sicherzustellen (vgl. dazu unter der
Internetadresse „http://www.dfg.de“ die Vorschläge der DFG-Kommission „Selbstkontrolle
in der Wissenschaft“ zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis).

Abtretung einer Forderung an Dritte

Die Abtretung einer Forderung aus dem Zuwendungsbescheid an Dritte ist grundsätzlich
ausgeschlossen. Auf Ihren Antrag kann ich einer Abtretung ausnahmsweise zustimmen,
wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben steht und besondere
Gründe vorliegen.

Genehmigung der Europäischen Kommission
Die dieser Zuwendung zugrunde liegende Fördermaßnahme bedurfte keiner Genehmigung
durch die Europäische Kommission.

Änderung des Gesamtfinanzierungsplans

Änderungen des Gesamtfinanzierungsplans, die über die Ermächtigung der Nr. 1.2
ANBest-Gk hinausgehen, bedürfen meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung. Dem
Antrag ist eine Neufassung des Gesamtfinanzierungsplans beizufügen.

Widerrufsvorbehalt
Ich behalte mir vor, den Bescheid

- in den Fällen der Nr. 1.6 ANBest-Gk,
- in den Fällen einer Auszahlungssperre für Einzelansätze des Gesamtfinanzierungsplans,
- aus zwingenden Gründen

zu widerrufen und die Förderung ganz oder teilweise einzustellen (Widerrufsvorbehalt nach
8 36 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit 8 49 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Haushaltsvorbehalt
Die Gewährung der Bundeszuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der
veranschlagten Haushaltsmittel.

Personalausgaben

1. Die Vergütungsgruppen (BAT)/Entgeltgruppen (TVöD), die den im beigefügten Gesamt-
finanzierungsplan veranschlagten Personalansätzen zugrunde liegen, sind Obergrenze
der Zuwendungsfähigkeit (ausgenommen ist ein tarifgerechter Bewährungsaufstieg.) Sie
sind damit aber nicht von der Verantwortung für die tarifgerechten Eingruppierungen
und Vergütungen entbunden.

2. Personalausgaben für tarifliche Übergangsgelder sind nur anteilmäßig zuwendungsfähig
im zeitlichen Verhältnis zwischen dem vorhabenbezogenen Mitarbeiter(innen)-Einsatz im
Bewilligungszeitraum und der Bemessungsgrundlage des Übergangsgeldes. Beihilfen,
Urlaubsgelder und personalbezogene Sachausgaben (z.B. Trennungsgelder, Umzugs-

cl =
kostenvergütungen) sind nur zuwendungsfähig, soweit sie innerhalb des Bewilligungs-
zeitraums ausgezahlt werden.

3. Für Personen, die Altersteilzeit leisten, sind die zuwendungsfähigen Personalausgaben
wie folgt zu ermitteln:
Für die Aktivphase des Blockmodells sind grundsätzlich die Personalausgaben zuwen-
dungsfähig, die ohne Altersteilzeit entstehen würden, da wegen des Anspruchs in der
Freistellungsphase entsprechend Vorsorge getroffen werden muss. Personalausgaben
für Personen in der Freistellungsphase sind nicht zuwendungsfähig. Wird die Regelar-
beitszeit wegen Altersteilzeit gekürzt, reduzieren sich die zuwendungsfähigen Personal-
ausgaben entsprechend der Arbeitszeitverkürzung.

4. Die ermittelten Personalausgaben für nicht ausschließlich im Vorhaben eingesetzte
Personen dürfen nur anteilmäßig eingesetzt werden.

Hinweise für Zahlungsempfänger

Die diesem Bescheid beigefügten "Hinweise für Zahlungsempfänger" sind zu beachten.

Teilnahme an „profi-Online“

Sie haben die Möglichkeit, an dem halbelektronischen Hybridverfahren „profi-Online“
teilzunehmen. Diesem Bescheid sind dazu entsprechende Hinweise und ein Antrag
beigefügt. Bitte senden Sie bei Interesse an einer Teilnahme an „profi-Online“ den
ausgefüllten Antrag an den Projektträger. Dieser steht Ihnen auch für nähere Auskünfte
über das Verfahren zur Verfügung.

Nachweis der Verwendung

Der kurzgefasste Zwischenbericht für das Jahr 2017 ist zum 30.04.2018 vorzulegen.
Abweichend von Nr. 3 BNBest-BMBF 98 ist der Zwischenbericht für das Jahr 2018
zusammengefasst mit dem Schlussbericht vier Monate nach Ablauf des
Bewilligungszeitraums vorzulegen.

Ein zahlenmäßiger Zwischennachweis ist ausschließlich auf Verlangen der
Bewilligungsbehörde vorzulegen (vgl. Nr. 6.1 ANBest-Gk).

Der Zuwendungsempfänger (ZE) legt dem Zuwendungsgeber (ZG) mit dem
Schlussbericht einen kurzen inhaltlichen Bericht (ca. zwei Seiten DIN A4) vor. Dieser
soll in allgemein verständlicher Form Ziel, Inhalt, Ergebnis und Aussagen zum konkreten
Nutzen bzw. Anwendungsmöglichkeiten des Projekts bzw. der Projektergebnisse
darstellen. Wenn zur Wahrung berechtigter Interessen des ZE oder Dritter oder aus
anderen sachlichen Gesichtspunkten bestimmte Einzelheiten aus dem Bericht vertraulich
zu behandeln sind (z.B. zur Wahrung der Priorität bei Schutzrechtsanmeldungen), so hat
der ZE den ZG ausdrücklich darauf hinzuweisen. Sonstige Berichtspflichten aus dem
Zuwendungsbescheid oder den Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid bleiben
unberührt.

-5-
Für die Erstellung des zahlenmäßigen Verwendungsnachweises nach Nr. 6.4 ANBest-Gk wird
Ihnen nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ein entsprechender DV-Vordruck zugehen.
Der abschließende zahlenmäßige Nachweis ist abweichend von Nr. 6.1 der ANBest-Gk
vier Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums vorzulegen.

Der zahlenmäßige Verwendungsnachweis muss von einem hierzu Befugten rechnerisch
festgestellt sein.

Nach Nr. 7.2 ANBest-Gk ist der Verwendungsnachweis von Ihrer Prüfungseinrichtung zu
prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist von ihr auf dem Verwendungsnachweis zu vermerken
und zu bescheinigen.

Veröffentlichungen

1. Zusätzlich zu Nr. 6.5 BNBest-BMBF 98 ist bei Veröffentlichungen und Maßnahmen
der Öffentlichkeitsarbeit — beispielsweise Messen, Internetauftritten oder anderen —
das Logo des BMBF mit dem Zusatz „Gefördert vom“ gut sichtbar anzubringen. Das
Logo sowie weitere Informationen zur Beachtung von Logos und Corporate Design des
Zuwendungsgebers BMBF kann abgerufen werden unter der URL http://www.bmbf.de/-
bmbfservice/4607.php mit dem Benutzernamen: „zuwendungs-info“ und dem Passwort
„bmbf2006“

2. Bei Veröffentlichungen im Internet mit Einrichtung einer Internetadresse ist folgendes

zu beachten:

2.1 Anmeldung
Die Start-URL und ggf. die Internet-Domain der zum Vorhaben angelegten Web-
seiten ist dem zuständigen Fachreferat / Projektträger und an das BMBF-Referat für
Öffentlichkeitsarbeit (Mail: website@bmbf.bund.de) zu melden. Die Anmeldung soll
zusätzlich zur URL auch das Förderkennzeichen enthalten.

2.2 Abmeldung, Domainaufgabe
Wenn eine Fortnutzung einer Internet-Domain für Projektzwecke im Sinne der Ergeb-
nisverwertung nicht verfolgt wird oder zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr verfolgt
wird und ein Zuwendungsempfänger die für ein Vorhaben gesicherte Internet-Domain
nach Ende des Vorhabens oder zu einem späteren Zeitpunkt aufgeben will, hat er
das BMBF vor Rückgabe der Domain unter der Mail: website@bmbf.bund.de darü-
ber so rechtzeitig zu informieren, dass dem BMBF die Entscheidung möglich ist, ob
es die aufzugebende Domain im Einzelfall übernimmt. Sollte das BMBF eine Domain
im Einzelfall übernehmen, hat der Zuwendungsempfänger diese ohne Kosten an
das BMBF abzugeben und dazu bei der Übertragung (KK-Antrag) mitzuwirken.

3. Bei der Gestaltung eines Internetauftritts sind die Bestimmungen der Barrierefreien
Informationstechnik Verordnung (BITV) zu beachten. Dies bezieht auch die Dateien ein,
die über den Auftritt angeboten werden. Dateien, die im Rahmen des Projektes für das
BMBF erstellt werden (z.B. Projektberichte, Broschüren), fallen ebenfalls unter die Vor-

-6-
gaben der BITV. Unter der URL http://www.bmbf.de/bmbfservice/4607.php mit dem Be-
nutzernamen: „zuwendungs-info“ und dem Passwort „bmbf2006“ können hierzu Infor-

mationen zu den Mindestanforderungen abgerufen werden.

4. Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden
Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies
so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open
Access) auf den Beitrag möglich ist. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der
Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag
zusätzlich —- gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) — der
Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden
(Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf
Monate nicht überschreiten.

- Rückzahlung der Zuwendung
Ich behalte mir vor, Zuwendungsteilbeträge, die auf Anforderung ausgezahlt werden,
kassenmäßig vorläufig zurückzufordern, wenn sie nicht zeitgerecht von Ihnen verwendet
werden.
Überzahlungen, die sich nach Abschluss des Vorhabens ergeben, sind von Ihnen unverzüg-
lich und unaufgefordert unter Angabe des Kassenzeichens 810303587986 zurückzuzahlen.

Bitte benutzen Sie dazu folgende Bankverbindung:

Empfänger/Kontoinhaber: Bundeskasse Halle
Deutsche Bundesbank, Filiale Leipzig

IBAN: DE38 8600 0000 0086 0010 40
BIC: MARKDEF1860

Die gemäß $ 49a Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz zu zahlenden Zinsen sind auf das
vorgenannte Konto der Bundeskasse unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.

- Voraussetzungen zur Auszahlung der Zuwendung
Die Zuwendung kann erst ausgezahlt werden, wenn der Bescheid nach Ablauf der Rechts-
behelfsfrist bestandskräftig geworden ist und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie können die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides vorher herbeiführen, wenn Sie
auf der Empfangsbestätigung erklären, dass Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten
(Vordruck liegt bei).
Für die Anforderung der Zuwendung nach Nr. 1.3 ANBesi-Gk liegt der Vordruck dem
Zuwendungsbescheid bei. Falls Sie auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs in der
Empfangsbestätigung nicht verzichten, müssen Sie den Ablauf der Rechtsbehelfsfrist
abwarten und der ersten Zahlungsanforderung eine Erklärung beifügen, dass Sie keine
Klage beim Verwaltungsgericht erhoben haben.

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- Einschaltung eines Projektträgers
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), DLR Projektträger, PT-BI, Heinrich-
Konen-Straße 1, 53227 Bonn, (Telefon: +49 228 3821-1929), ist gegenwärtig als
Projektträger für das Fördergebiet „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für
Neuzugewanderte" bevollmächtigt, die Zuwendung im Namen und für Rechnung des
BMBF abzuwickeln und im Rahmen der vereinbarten Regelungen die hierzu erforderlichen
Rechtshandlungen selbständig vorzunehmen.
Ich bitte daher, alle die Durchführung und Abwicklung des Vorhabens betreffenden Vor-
gänge an den Projektträger zu senden.

3. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem
Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, erhoben werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

B. Schwertfeger

Dieser Bescheid wurde elektronisch erstellt und trägt daher keine Unterschrift.

Beratungsverlauf (2)

19.01.2017 Hauptausschuss
TOP 5.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2017 Rat
TOP 18.1 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4235/2016
Typ
Eilentscheidung Hauptausschuss
Datum
18.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27