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3632/2023

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln: Planungsbeschluss für die Erneuerung der kältetechnischen Anlage im Gürzenich Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 01.12.2023

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln, Sitzung am 04.12.2023, TOP 5.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Beschlussvorlage Ausschuss

8285 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3632/2023 
Freigabedatum 
 16.11.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln: 
Planungsbeschluss für die Erneuerung der kältetechnischen Anlage im Gürzenich Köln
  
Beschlussorgan 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Betriebsausschuss erkennt den Bedarf für die Erneuerung der kältetechnischen An-
lage inkl. Rückkühlung und Gebäudeautomation im Gürzenich Köln mit einem Gesamt-
volumen in Höhe von ca. 2,1 Mio € (netto) an.  
 
2. Der Betriebsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Aufnahme der Planungen der 
Erneuerung der kältetechnischen Anlage bis einschließlich Leistungsphase 3 (Entwurfs-
planung) auf der Basis der vorliegenden Kostenermittlungen. Die Planungskosten belau-
fen sich auf ca. 180.000  € (netto)*.  
Das Ergebnis der Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung ist dem Betriebs-
ausschuss zur Fassung eines Baubeschlusses vorzulegen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
*Korrektur des Betrags am 01.12.2023  
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 04.12.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Die notwendige Erneuerung der Kälteanlage wird dem neuesten Stand der Technik entspre-
chen. Hierdurch werden der Stromverbrauch und damit auch die CO2-Emissionen erheblich 
reduziert. Die Planung soll technisch und energetisch sinnvolle und nachhaltige Maßnahmen 
entwickeln, damit die Erneuerung der Anlage einen Baustein zum Ziel eines klimaneutralen 
Köln darstellt. 
 
Begründung: 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln (Veranstaltungs-
zentrum Köln) ist Eigentümerin des Gürzenichs, dem im Jahre 1447 eröffneten und unter 
Denkmalschutz stehenden Repräsentationsbaus im Herzen Kölns, „der guten Stube der 
Stadt“. Betrieben wird der Gürzenich durch die Koelncongress GmbH, einer 100%igen Toch-
tergesellschaft der Koelnmesse GmbH. Er ist eine Versammlungsstätte, in der private und öf-
fentliche Veranstaltungen in unterschiedlichen Größenordnungen zwischen 100 und 3.000 
Gästen abgehalten werden. Insgesamt besuchen so pro Jahr an durchschnittlich 210 Bele-
gungstagen insgesamt ca. 120.000 Gäste Veranstaltungen im Gürzenich. 
Das Gebäude ist von außen im klassisch spätgotischen Stil, im Inneren im Stil der 1950er 
Jahre gestaltet. Der Gebäudekomplex wurde 1997 generalsaniert. Neben laufenden Repara-
tur- und Instandhaltungsmaßnahmen wurden seitdem im Foyer die Fassade der Kirche St. Al-
ban, die in das Gebäude des Gürzenichs hineinragt, im Zeitraum von 2012 bis 2020 saniert 
(100 T€) und in 2019/2020 die Außenfassade des Altbaus des Gürzenichs grundlegend reno-
viert (560 T€). Zudem wurde in 2022 eine Trinkwassertrennungsanlage zur Trennung des 
Trinkwassers vom Löschwasser installiert (30 T€) und in 2023 die Punktzuganlage für flexible 
Installationen unter der Decke des Großen Saals (v.a. Kamera-, Ton- & Beleuchtungstechnik) 
erneuert (110 T€). 
 
Ausgangslage 
Die Veranstaltungsräume des Gürzenichs werden grundsätzlich über eine Raumlufttechnische 
Anlage (RLT-Anlage) mit Frischluft versorgt. In Abhängigkeit von den Raumtemperaturen wird 
diese Frischluft durch eine Kältemaschine zusätzlich gekühlt, um den Gästen und Mitarbeiten-
den während der Veranstaltungen annehmbare Temperaturen anbieten zu können. Insbeson-
dere in den Sommermonaten wären Veranstaltungen im Gürzenich andernfalls nicht möglich. 
Die Kältemaschine befindet sich im Untergeschoss des Gebäudes, das dazugehörige Rück-
kühlwerk auf dem Dach des Gebäudes. Die Anlagen wurden im Rahmen der Generalsanie-
rung 1997 installiert und sind insofern inzwischen so veraltet, dass Ersatzteile auf dem Markt 
nicht mehr verfügbar sind. Aufgrund der Dimensionierung der Kältemaschine dient tatsächlich 
inzwischen ein Teil dieser Anlage als Ersatzteillager für die Instandhaltung des mindestens 
benötigten Anlageteils. Die Maschinen sind jedoch bereits stark beschädigt. Es gibt inzwi-
schen Schwierigkeiten in Bezug auf den Funktionserhalt und den Funktionsumfang: es muss 
jederzeit mit einem Ausfall der kompletten Anlage gerechnet werden.  
Hinsichtlich der Rückkühler besteht neben dem maroden Zustand zudem die Problematik der 
dringend notwendigen Trennung der Wasserversorgung von der Trinkwasserleitung, die vom 
Gesundheitsamt inzwischen mehrfach angesprochen wurde.

3 
Da im Gürzenich ganzjährig Veranstaltungen mit hohen Gästezahlen stattfinden, muss die 
Kälteversorgung des Hauses dauerhaft gewährleistet werden. 
 
Notwendige Maßnahmen und Planungsauftrag 
Vor diesem Hintergrund plant die Verwaltung die Erneuerung der Kälteanlage inkl. der Rück-
kühler des Gürzenichs. In diesem Zuge sind die Rohrleitungen vom Untergeschoss bis zu den 
Rückkühlern auf dem Dach zu erneuern. Im Rahmen der Vorplanung müssen zudem alle wei-
teren notwendigen Gewerke (Nachbargewerke) wie z.B. Lüftung, Elektro und auch die Erneu-
erung der Gebäudeautomation für die Lüftungs- und Klimaanlage betrachtet und bewertet 
werden. 
Im Rahmen der durchgeführten Machbarkeitsstudie zur Erneuerung der Kälteanlage wurde 
bereits festgestellt, dass insbesondere auch die Gebäudeautomation von 1997 veraltet ist. Er-
satzteile zur Instandhaltung der Hardware sind inzwischen nicht mehr erhältlich. Zudem ist da-
von auszugehen, dass die vorhandene Anlage den technischen Anforderungen im Rahmen 
der Erneuerung der Kälteanlage und der rasant fortschreitenden technischen Entwicklung 
nicht gewachsen ist. Insofern ist die Erneuerung der Gebäudeautomation ebenso notwendig. 
Um die erforderlichen Maßnahmen umsetzen zu können, bedarf es der Beauftragung eines 
externen Fachplaners. Soweit erforderlich, werden weitere Berater und Beraterinnen und 
sachverständige Personen für Einzelthemen und einzelne Stellungnahmen herangezogen. 
Der beschriebene Zustand der Anlagen bedarf einer schnellstmöglichen Umsetzung der Maß-
nahme. Aufgrund der personellen Kapazitätssituation bei der Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln hat sich die Koelnmesse GmbH in enger Abstimmung mit der Koelncongress GmbH be-
reit erklärt, hier die Projektkoordination und Projektleitung zu übernehmen, um dies zu reali-
sieren. 
 
Zeitliche Planung 
Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass die Baumaßnahmen bis Frühjahr 2025 umge-
setzt werden können. 
 
Finanzierung 
Eine grobe Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme geht von Investitionsausgaben von 
insgesamt 2,1 Mio. € aus, die sich zusammensetzen aus: 
Planung 308.000 
Erneuerung der Kälteanlage 750.000 
Erneuerung der Gebäude- und Anlagenautomation 110.000 
Elektro+ bauliche Kosten 175.000 
Provisorium 80.000 
Risikozuschlag (25%) 279.000 
Honorar Projektkoordination & Projektleitung 340.000 
Gesamtsumme (netto) 2.042.000 
 
Da das Veranstaltungszentrum vorsteuerabzugsberechtigt ist, kommt hier nur der Nettobetrag 
in Höhe von 2,1 Mio. € zum Tragen. 
Der Wirtschaftsplan 2023 des Veranstaltungszentrums Köln sah für das Geschäftsjahr 2023 
für die Umsetzung der benannten Maßnahme Mittel in Höhe von 1,0 Mio. € vor. Aufgrund von 
Kapazitätsengpässen konnte die Maßnahme in 2023 bisher nicht umgesetzt werden. Insofern 
ist eine Fortschreibung der Mittel gemäß vorbenannter Zeitplanung in die Geschäftsjahre 
2024/2025 inkl. einer entsprechenden Aufstockung auf den prognostizierten Bedarf von

4 
2,1 Mio. € erforderlich. Dies wird in dem für die nächste Sitzung von Betriebsausschuss und 
Rat im Februar 2024 vorgesehenen Wirtschaftsplan 2024 des Veranstaltungszentrums Köln 
entsprechend Berücksichtigung finden. 
 
Die Verwaltung weist bereits jetzt darauf hin, dass aufgrund des Zustands der Kälteanlage je-
derzeit mit ihrem Ausfall zu rechnen ist. Sollte dieser Fall tatsächlich eintreten, sind Sofort-
maßnahmen in Form einer mobilen Ersatzmaschine erforderlich. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Aufgrund des drohenden Ausfalls der Anlage und zur Vermeidung eines längerfristigen Ein-
satzes von Ersatzmaschinen für die Kälteanlage ist eine Beschlussfassung des Betriebsaus-
schusses in seiner Sitzung am 04.12.2023 erforderlich.

Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

1731 Zeichen

14          29.11.2023 
143/1          
          
 
 
II/II/2 
über Dezernat II 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 3632/2023 (Stand 24.11.2023) 
Planungsbeschluss für die Erneuerung der kältetechnischen Anlage im 
Gürzenich Köln 
RPA-Nr.: 2023/0409 
 
Planungskosten bis einschl. Lph. 3: rd. 90.000,00 €  (netto) 
Investitionsausgaben gesamt:  rd. 2,1 Mio. € (netto ) 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
für die Herbeiführung eines Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschlusses im 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln legt II/II/2 eine Beschlussvorlage zur 
Erneuerung der kältetechnischen Anlage im Gürzenich vor.  
Die Planungskosten bis einschl. Leistungsphase 3 betragen rd. 90.000,00 € (netto). 
Die Summe beinhaltet die Gewerke Kälteanlagen und Gebäude- und 
Anlagenautomation. Zudem sind Kosten für die Projektkoordination und 
Projektleitung durch die Koelnmesse GmbH enthalten. Die geschätzten 
Gesamtkosten für Planung, Projektkoordination und Bau belaufen sich auf rd. 2,1 
Mio. € (netto). Nach Abschluss der Leistungsphase 3 ist die Fassung eines 
Baubeschlusses im gleichen Gremium vorgesehen. 
Nach Durchsicht der Unterlagen ist festzuhalten, dass die im Beschluss benannten 
Kosten i. H. v. 90.000,00 € nicht auskömmlich sind. Inwieweit hier die Kosten der 
Projektkoordination berücksichtigt wurden, ist unklar. Die Möglichkeit einer direkten 
Beauftragung der eingebundenen Ingenieurgesellschaft wird kritisch gesehen. 
Aufgrund der Gesamtinvestition ist von einem europaweiten Vergabeverfahren 
auszugehen. 
Unter Beachtung der vorgenannten Punkte bestehen gegen die Fortführung der 
Maßnahme keine grundsätzlichen Bedenken.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Jülich 
Leitung des Rechnungsprüfungsamtes

Beratungsverlauf (1)

04.12.2023 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Orte (1)

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Details

Vorlagen-Nr.
3632/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
01.12.2023
Erstellt
08.11.2023 10:23