SV-2012/0057
Große Anfrage der Fraktion Die Linke. vom 3. September 2012 betr. Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets
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Dezernat V
Stadträtin Barbara Akdeniz
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Stadträtin
Barbara Akdeniz
DIE LINKE
Darmstadt
Herrn Stadtverordneten Karl-Heinz Böck
Landgraf-Philipps-Anlage 32
64283 Darmstadt
Neues Rathaus am Luisenplatz
Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt
Telefon: 06151 13-2854, 13-2855 o. 13-2954
Telefax: 06151 13-23 09
Internet: www.darmstadt.de
E-Mail: dezernatV@darmstadt.de
Datum:
20.09.2012
Ihre Große Anfrage Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets vom 03.09.2012
Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Böck,
Ihre Große Anfrage Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets vom 03.09.2012 beantworte ich wie
folgt:
1. Wie hoch ist rechnerisch der vom Bund zugewiesene Haushaltsansatz für die Umsetzung des
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für das Haushaltsjahr 2012 (SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag,
Wohngeld – jeweils für Leistungen sowie separat für die Verwaltung)?
Entsprechend des prozentualen Anteils von 5,4 %, bezogen auf die Erstattung für die Kosten der
Unterkunft (KdU) im Bereich SGB II ergibt sich ein Budget für die Leistungen des Bildungs- und
Teilhabepaketes von rund 1,6 Mio Euro. Eine Zuordnung zu einzelnen Leistungsarten erfolgt nicht.
Für Verwaltungskosten stehen, entsprechend der 1,2 % - Quote, 360.000 Euro zur Verfügung.
2. Wie hoch waren rechnerisch die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für die Mittagsver-
pflegung in Kinderbetreuungseinrichtungen sowie für Schulsozialarbeit (jenseits des BuT) und in
welchem Umfang wurden diese Gelder für die jeweiligen Zwecke im Haushaltsjahr 2011 verausgabt?
In welchem Umfang (absolute Höhe sowie Anteil zu Haushaltsansatz) sind diese Mittel im
Haushaltsjahr 2011 nicht verausgabt worden und welcher Verwendung wurden diese Mittel
zugeführt?
Die Erstattungsquote liegt bei 2,8 %, wovon 70 % auf das Hortmittagessen und 30 % auf die
Schulsozialarbeit entfallen. Bezogen auf die KdU-Erstattung sind dies 588.000 Euro für die
Hortverpflegung und 252.000 Euro für die Schulsozialarbeit.
2
Für das Mittagessen in Horten wurden 23.532,52 Euro im Jahr 2011 aufgewandt; für die
Mittagsverpflegung insgesamt 119.290,80 Euro.
Die Mittel für Schulsozialarbeit wurden nicht gesondert verausgabt. Hier erfolgte eine Gegenrechnung
zu den Kosten der Ausweitung der Schulsozialarbeit gemäß dem vorliegenden Konzept bis 2013
(Haushaltsansatz 2012 Schulsozialarbeit 1.259.500,00 Euro).
3. Wie viele leistungsberechtigte Personen für das Bildungs- und Teilhabepaket gibt es 2012 in den
verschiedenen Rechtskreisen (SGB II, SGB XII, Bundeskindergeldgesetz, Wohngeldgesetz sowie
Asylbewerberleistungsgesetz)?
SGB II: 3435
SGB XII: 120
AsylbLG: 22
BKKG
1:Keine Angabe möglich, da valide Zahlen durch die Kindergeldkasse nicht zur Verfügung gestellt
werden. Zum Stichtag 30.06.2012 gab es 513 Haushalte mit insgesamt 1.213 Kindern im
Wohngeldbezug. Aktuelle Daten werden durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (IT-
Dienstleisterin für das Land Hessen, über die das Wohngeld abgewickelt wird) erst zum 30.09.2012
geliefert. Zahlen über Kinder im KiZ-Bezug werden durch die Regionaldirekten Hessen der
Bundesagentur für Arbeit nicht geliefert (die Familienkassen sehen sich hierzu rechtlich nicht
ermächtigt).
4. Um welche Höhe würde der Haushaltsansatz für die Leistungen des BuT für das Jahr 2013
rechnerisch verringert, wenn die aktuellen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2012 hochgerechnet
werden und diese den Bezugspunkt für die Ermittlung des Haushaltsansatzes darstellen (wie vom
Gesetz vorgesehen (§ 46 SGB II))?
Entsprechend der gesetzlichen Regelungen ist für 2013 weiterhin das derzeitige Verfahren zur
Kostenerstattung aufgrund der Quote von 5,4 % der KdU-Leistungen maßgeblich. Auf dieser Basis
erfolgt die Einstellung in den Haushalt.
5. Gelten bei der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II konkludent auch die Leistungen nach
dem BuT als beantragt? Wie werden die Leistungsberechtigten systematisch auf die Ansprüche aus
dem BuT hingewiesen? Werden die Leistungsberechtigten insbesondere auf die Möglichkeit des
Ansparens der Ansprüche auf Teilhabeleistungen hingewiesen (vgl. Tätigkeitsbericht der AG BuT für
den Bund-Länder-Ausschuss 2011, der in seiner Anlage 2 - „Erörterung grundsätzlicher
Rechtsfragen“ – zu dem Schluss kommt, dass ein Ansparen nach gesetzlicher Grundlage
„unbeschränkt möglich erscheint“, mindestens aber eine „Ansparung für maximal 12 Monate als
zulässig erachtet“)?
Beratung
Die erste Information der Leistungsberechtigten zu den Leistungen für BuT erfolgt in der
leistungsrechtlichen Erstberatung. Bedarfsgemeinschaften, in denen potenziell anspruchsberechtigte
Kinder und Jugendliche leben, erhalten dort seit 04/2012 auch direkt einen BuT-Globalantrag. Die
Leistungen gelten damit als dem Grunde nach beantragt und können im konkreten Bedarfsfall durch
Vorlage entsprechender Nachweise/Anlagen abgerufen werden. Sofern ein Weiterbewilligungsantrag
auf Arbeitslosengeld II (ALG II) gestellt wird, ist kein Weiterbewilligungsantrag auf BuT-Leistungen
nötig. Laufende BuT-Leistungen laufen bei einer Weiterbewilligung automatisch weiter, einmalige
Leistungen wie Klassenfahrten müssen vor Fälligkeit nachgewiesen werden (s. o.).
1 BKKG = Bundeskindergeldgesetz (der BuT-Leistungsanspruch für Kinder in Familien mit
Wohngeldbezug bzw. Familien mit Kindern für die Kinderzuschlag gezahlt wird, wird in § 6b BKKG
geregelt)
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Ferner wird beim Gesprächstermin zur Antragsabgabe neben dem Antrag für die ALG II-Leistungen
auch der BuT-Globalantrag angenommen. Sofern die antragstellende Person den Globalantrag nicht
dabei hat, erfolgt nochmals ein Hinweis auf die umgehende Abgabe (auch im Hinblick auf den Beginn
der Ansparphase). Darüber hinaus werden die Leistungsberechtigten ausführlich über die vorhandenen
BuT-Leistungen informiert.
Zusätzlich zur persönlichen Beratung erhalten die Leistungsberechtigten auch schriftliche
Informationen. Zum einen sind im „Merkblatt SGB II“, dessen Kenntnisnahme im Rahmen der
Antragstellung mit Unterschrift zu bestätigen ist, Informationen zu den BuT-Leistungen enthalten; zum
anderen stehen im Jobcenter Informationsblätter in mehreren Sprachen zur Verfügung. Diese sind
öffentlich zugänglich im Eingangsbereich und in den Wartebereichen ausgelegt.
Ansparphase
Mit Beantragung der BuT-Leistungen dem Grunde nach, beginnt die Ansparphase im Bereich soziale
und kulturelle Teilhabe (skT). Für die Kinder wird ein Gutschein über die Gesamtsumme des im
Bewilligungszeitraum zur Verfügung stehenden Betrages ausgestellt, den sie bei einem Anbieter der
Wahl für eine Aktivität der Wahl einlösen können. Zum Zeitpunkt der Aushändigung des Gutscheins
muss kein konkreter Anbieter bekannt sein.
Hinweise auf die Ansparmöglichkeiten erfolgen in den Beratungsgesprächen und durch
Informationsmaterialien.
6. Wie viele Leistungen des BuT-Pakets sind bislang in 2012 beantragt worden (bitte differenziert
nach Leistungsart: eintägige Ausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, Schülerbeförderung,
Lernförderung, Mittagessen, Teilhabe)?
In 2012 wurden bisher (Stand 07.09.2012) folgende Einzelleistungen aus dem BuT beantragt:
SGB II SGB XII Asyl BKKG
Ausflüge 125 1 1 56
Klassenfahrten 428 15 1 107
Schulbedarf 0 0 0 550
Schülerbeförderung 80 0 0 18
Lernförderung 137 4 3 29
Mittagessen 1231 56 5 269
skT 436 23 0 244
In den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und AsylbLG werden Schulbedarfe seit 2012 nicht mehr als
aktive Anträge gezählt, da diese bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzung (Schulbesuch) automatisch
ausgezahlt werden. Bezieher/innen von Wohngeld und KiZ müssen hingegen einen gesonderten Antrag
stellen.
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7. Wie viele dieser Anträge wurden in 2012 a) positiv und b) abschlägig beschieden? Welche Gründe
gab es für die Versagung eines positiven Bescheides?
a) positiv entschiedene Anträge (Stand 07.09.2012)
SGB II SGB XII Asyl BKKG
Ausflüge 74 1 0 24
Klassenfahrten 316 13 1 67
Schulbedarf 0 0 0 480
Schülerbeförderung 21 0 0 3
Lernförderung 35 4 0 14
Mittagessen 1046 53 5 225
skT 316 22 0 225
b) abschlägig beschiedene Anträge (Stand 07.09.2012)
SGB II SGB XII Asyl BKKG
Ausflüge 15 0 0 3
Klassenfahrten 19 0 0 4
Schulbedarf 0 0 0 3
Schülerbeförderung 39 0 0 6
Lernförderung 62 0 0 5
Mittagessen 18 0 0 3
skT 22 0 0 5
Gründe für Versagungen:
Fehlende Mitwirkung (zum Beispiel: entscheidungsrelevante Unterlagen nicht vorgelegt) ist der einzige
Grund für eine Versagung
Gründe für Ablehnungen:
Dies ist von den einzelnen Leistungsarten abhängig:
• Schülerbeförderung: häufig liegt die Zuständigkeit beim Schulamt, da das Hess.
Schulgesetz eine Kostenübernahme der Beförderungskosten bis zum Abschluss der
Sekundarstufe I vorsieht; Leistungen nach dem Hess. Schulgesetz sind vorrangig. Des
Weiteren ist die Entfernung zwischen Schule und Wohnung oft nicht groß genug (es ist
gesetzlich geregelt, dass Kosten nur dann übernommen werden, wenn die
nächstgelegene Schule mehr als 3 km bzw. bei Grundschüler/innen mehr als 2 km von
der Wohnung entfernt ist).
• Lernförderung: wenn das wesentliche Lernziel nicht gefährdet oder vorrangig in
Anspruch zu nehmende schulische Angebote nicht genutzt wurden
• skT: wenn es sich um nicht förderfähige Aktivitäten handelt (zum Beispiel: Fitnessstudio
ohne Kursangebote)
• in den Bereichen Ausflüge, mehrtägige Fahrten, Schulbedarf und Mittagsverpflegung
gibt es fast keine Ablehnungen
• allgemeine Ablehnungsgründe: fehlende Hilfebedürftigkeit nach den einschlägigen
Bestimmungen oder Unzuständigkeit der Behörde
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8. Wie hoch ist der Anteil der positiv beschiedenen Anträge für die verschiedenen Leistungen (bitte
nach Leistungsart differenzieren) a) in Relation zu den gestellten Anträgen und b) in Relation zu den
jeweils anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen?
a) Stand 07.09.2012
SGB II SGB XII Asyl BKKG
Ausflüge 83% 100% 0% 43%
Klassenfahrten 93% 87% 100% 63%
Schulbedarf 0 0 0 87%
Schülerbeförderung 35% 0 0 17%
Lernförderung 36% 100% 0% 48%
Mittagessen 97% 95% 100% 84%
skT 92% 96% 0 92%
b) Stand 07.09.2012
Die Zahl der Einzelanträge in Relation zu den anspruchsberechtigen Kindern zu stellen ist nicht
aussagekräftig, da ein anspruchsberechtigtes Kind mehrere Anträge stellen kann.
Sinnvollerweise stellt man daher die Zahl der Kinder, die eine oder mehrere Leistungen beantragt
haben der Zahl der anspruchsberechtigten Kinder gegenüber.
Ich verweise an dieser Stelle auf den nachfolgenden Auszug aus der Statistik des Hessischen
Städtetages/Hessischen Landkreistages mit Stichtag zum 30.06.2012:
SGB II SGB XII Asyl BKKG
Quote inkl.
Schulbedarf
65,7% 90,83% 81,81% Keine Angabe
möglich (s. o)
Quote ohne
Schulbedarf
27,2% 44,16% 22,72% Keine Angabe
möglich (s. o)
9. Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand und reichen die Mittel, die der Bund dafür zur Verfügung
gestellt hat aus?
Der Verwaltungsaufwand insbesondere in Form der Personalkostenanteile wird voraussichtlich 340.000
Euro betragen, so dass die zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen werden.
10.
a) Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für einen Antrag für die Leistungen aus
dem BuT (bitte differenziert nach Rechtskreis)?
Im Amt für Soziales und Prävention werden alle Rechtskreise mit Ausnahme des SGB II bearbeitet. Die
Bearbeitungsdauer beträgt derzeit 4-6 Wochen; bei Eilbedarf wird ein Antrag vorrangig bearbeitet.
Im Jobcenter beträgt die Bearbeitungsdauer je nach Art der beantragten Leistung zwischen 1-6
Wochen. Besteht ein Eilbedarf, wird der entsprechende Antrag vorrangig bearbeitet.
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b) Wie hoch ist der Bestand an aktuell unbearbeiteten Anträgen?
Im Amt für Soziales und Prävention sind derzeit (Stand: 07.09.2012) 220 Anträge unbearbeitet. In 120
Fällen davon fehlen entscheidungsrelevante Unterlagen.
Im Jobcenter sind derzeit (Stand: 07.09.2012) 454 Anträge unbearbeitet. In 437 Fällen davon fehlen
entscheidungsrelevante Unterlagen.
Die aktuell bestehenden Bearbeitungsrückstände gehen auf die verstärkte Antragstellung nach Ende
der Sommerferien zurück. Sie werden sukzessive abgearbeitet; in dringenden Fällen erfolgt eine
vorrangige Bearbeitung.
c) Wie verfährt die kommunale Verwaltung, wenn Eltern aufgrund der Bearbeitungsdauer in eine
finanzielle Vorleistung getreten sind?
d) Werden derartige Vorleistungen unbürokratisch erstattet?
Bei Behördenverschulden werden den Eltern die Kosten direkt und unbürokratisch erstattet, sofern
Nachweise (zum Beispiel: Quittungen, Kontoauszug) vorgelegt werden.
11. Wie viele Personen bearbeiten in den verschiedenen Verwaltungen die Leistungen nach dem
BuT?
Im Amt für Soziales und Prävention arbeiten insgesamt 3 Personen auf 2 Vollzeitstellen in einem
separaten Team.
Im Jobcenter sollen 4 Stellen im Stellenplan 2013 eingerichtet werden. Derzeit sind drei Personen
überplanmäßig eingesetzt. Die Sachbearbeitung erfolgt dezentral in den Existenzsicherungsteams.
12. Wie viele Personen sind aktuell vor Ort für den Bereich der Schulsozialarbeit zuständig und wie
viele Personen sind seit 2011 zusätzlich eingestellt worden?
SchuSo Träger Personal
Stand: 13.09.2012
Träger Personen Gesamt
Stunden
Vollzeit
Stellen
Mobile Praxis/ Eberstadt 6 117 3
IB/ BSZN 2 48 1,25
KOMM/ Innenstadt Süd 10 273 7
SKA/ DA Nord und Waldkolonie 9 225,5 5,45
Verein Kinder- und Jugendarbeit Johannesviertel/Innenstadt
Nord 8 215 5,3
13. Wurden seit Einführung des BuT sachlich einschlägige kommunale Leistungen reduziert oder
abgeschafft (etwa: Zuschüsse zu Mittagessen in Einrichtungen, Förderung von Lernhilfe oder
Schülerbeförderung, freiwillige Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe)?
Die seither als freiwillige Leistung für Mittagessen in Einrichtungen gezahlten städtischen Zuschüsse
wurden mit Einführung der gesetzlichen BuT-Leistungen eingestellt.
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14. Wie wird der bürokratische Aufwand für die Abwicklung der Leistungen des BuT durch die
einbezogenen Akteure vor Ort (Politik, Verwaltung, Schulen, Vereine und Leistungsberechtigte)
bewertet? Inwieweit stehen insbesondere administrativer Aufwand und Effekt in einem
angemessenen Verhältnis?
Zu dieser Fragestellung gibt es keine empirische Untersuchung in Darmstadt. Folgende Angaben
beruhen daher auf Stichproben und Einschätzungen der Beteiligten:
Die Verwaltung und auch die leistungserbringenden Stellen werden mit einem großen Aufwand
belastet. Insbesondere für die Vereine stellt das BuT einen hohen bürokratischen Aufwand dar. Dies
beruht insbesondere auf der Tatsache, dass der Gesetzgeber ausdrücklich eine Zahlung an die
Leistungsanbieter und nicht an die Familien vorsieht.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schulen und Kindertageseinrichtungen (auch in anderen
Einrichtungen wie Jugendhäusern und Beratungsstellen) sind wichtige Multiplikator/innen für das BuT
und oftmals erste Ansprechpersonen für die Eltern. Entsprechend ist dieser Personenkreis durch das
BuT ebenfalls zusätzlich belastet - besonders intensiv ist dies zu Beginn eines neuen Schuljahres.
Die leistungsberechtigten Eltern bzw. Kinder und Jugendlichen bewerten den Aufwand zur
Antragstellung überwiegend als leistbar. Die Beantragung von Lernförderung wird allerdings als
aufwändig erachtet. Im Bereich der skT wird der Umstand, dass die Leistungen direkt an den Anbieter
gezahlt werden müssen, ebenfalls als umständlich bewertet. Insgesamt wird die Antragstellung jedoch
überwiegend als machbar beurteilt.
Zuschüsse zu Klassenfahrten, dem Schulbedarf und Mittagessen werden positiv bewertet – Aufwand
und Effekt stehen in einem angemessenen Verhältnis. Insbesondere im Bereich der skT rechtfertigt der
Aufwand aber nicht den Effekt, da die Auszahlungsbeträge mit mtl. 10 € (beim Ansparen max. 120 €)
sehr gering sind.
Ungeachtet der kritisch zu reflektierenden Punkte der gesetzlichen Ausführung wird in Darmstadt
daran gearbeitet, so viele Leistungsberechtigte wie möglich zu erreichen.
Eine Öffentlichkeitsoffensive wurde gestartet, die noch intensiver über die Leistungen informieren und
zur Antragstellung auffordern soll. In diesem Kontext werden alle Leistungsberechtigten nochmals
persönlich angeschrieben, es wurde ein übersichtliches Informationsfaltblatt erstellt, Mitarbeiterinnen
der Verwaltung bieten vermehrt Beratungs- und Informationsgespräche vor Ort (in den Stadtteilen und
in Gremien, wie z. B. dem Bündnis für Familie, dem Runden Tisch Kinderarmut usw. usw.) sowie im
Rahmen von Veranstaltungen (z. B. Weltkindertag) an.
Zur besseren Kommunikation des Angebotes werden gerne weitere Vorschläge sowie jegliche Mithilfe,
die zu einer Erhöhung der Antragstellung führen, aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Akdeniz
Stadträtin
8
Verteiler:
Büro des Oberbürgermeisters
Büro der Stadtverordnetenversammlung m. d. B. um Verteilung an die Fraktionen
Magistratsgeschäftsstelle
Amt 50
Pressestelle
/circleright zur Kenntnis
gez.:
Barbara Akdeniz
Stadträtin
SV-2012/0057
4322 Zeichen
Landgraf-Philipps-Anlage 32 64283 Darmstadt Telefon 06151 / 66 90 310 Telefax 06151 / 66 90 533 info@linksfraktion-darmstadt.de www.linksfraktion-darmstadt.de SV-Nr. 2012/0057 Darmstadt, den 08/11/2013 Große Anfrage Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets Ich frage den Magistrat: 1. Wie hoch ist rechnerisch der vom Bund zugewiesene Haushaltsansatz für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) für das Haushaltsjahr 2012 (SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, Wohngeld – jeweils für Leistungen sowie separat für die Verwaltung)? 2. Wie hoch waren rechnerisch die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für die Mittagsverpflegung in Kinderbetreuungseinrichtungen sowie für Schulsozialarbeit (jenseits des BuT) und in welchem Umfang wurden diese Gelder für die jeweiligen Zwecke im Haushaltsjahr 2011 verausgabt? In welchem Umfang (absolute Höhe sowie Anteil zu Haushaltsansatz) sind diese Mittel im Haushaltsjahr 2011 nicht verausgabt worden und welcher Verwendung wurden diese Mittel zugeführt? 3. Wie viele leistungsberechtigte Personen für das Bildungs- und Teilhabepaket gibt es 2012 in den verschiedenen Rechtskreisen (SGB II, SGB XII, Bundeskindergeldgesetz, Wohngeldgesetz sowie Asylbewerberleistungsgesetz)? 4. Um welche Höhe würde der Haushaltsansatz für die Leistungen des BuT für das Jahr 2013 rechnerisch verringert, wenn die aktuellen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2012 hochgerechnet werden und diese den Bezugspunkt für die Ermittlung des Haushaltsansatzes darstellen (wie vom Gesetz vorgesehen (§ 46 SGB II))? 5. Gelten bei der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II konkludent auch die Leistungen nach dem BuT als beantragt? Wie werden die Leistungsberechtigten systematisch auf die Ansprüche aus dem BuT hingewiesen? Werden die Leistungsberechtigten insbesondere auf die Möglichkeit des Ansparens der Ansprüche auf Teilhabeleistungen hingewiesen (vgl. Tätigkeitsbericht der AG BuT für den Bund-Länder-Ausschuss 2011, der in seiner Anlage 2 – „Erörterung grundsätzlicher Rechtsfragen“ - zu dem Schluss kommt, dass ein Ansparen nach gesetzlicher Grundlage „unbeschränkt möglich erscheint“, mindestens aber eine „Ansparung für maximal 12 Monate als zulässige erachtet“)? 6. Wie viele Leistungen des BuT-Pakets sind bislang in 2012 beantragt worden (bitte differenziert nach Leistungsart: eintägige Ausflüge, mehrtätige Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagessen, Teilhabe)? 2 7. Wie viele dieser Anträge wurden 1n 2012 a) positiv und b) abschlägig beschieden? Welche Gründe gab es für die Versagung eines positiven Bescheids? 8. Wie hoch ist der Anteil der positiv beschiedenen Anträge für die verschiedenen Leistungen (bitte nach Leistungsart differenzieren) a) in Relation zu den gestellten Anträgen und b) in Relation zu den jeweils anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen? 9. Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand und reichen die Mittel, die der Bund dafür zur Verfügung gestellt hat aus? 10. a) Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für einen Antrag für die Leistungen aus dem BuT (bitte differenziert nach Rechtskreis)? b) Wie hoch ist der Bestand an aktuell unbearbeiteten Anträgen? c) Wie verfährt die kommunale Verwaltung, wenn Eltern aufgrund der Bearbeitungsdauer in eine finanzielle Vorleistung getreten sind? d) Werden derartige Vorleistungen unbürokratisch erstattet? 11. Wie viele Personen bearbeiten in den verschiedenen Verwaltungen die Leistungen nach dem BuT? 12. Wie viele Personen sind aktuell vor Ort für den Bereich der Schulsozialarbeit zuständig und wie viele Personen sind seit 2011 zusätzlich eingestellt worden? 13. Wurden seit Einführung des BuT sachlich einschlägige kommunale Leistungen reduziert oder abgeschafft (etwa: Zuschüsse zu Mittagessen in Einrichtungen, Förderung von Lernhilfe oder Schülerbeförderung, freiwillige Leistungen der Kinder – und Jugendhilfe)? 14. Wie wird der bürokratische Aufwand für die Abwicklung der Leistungen des BuT durch die einbezogenen Akteure vor Ort (Politik, Verwaltung, Schulen, Vereine und Leistungsberechtigte) bewertet? Inwieweit stehen insbesondere administrativer Aufwand und Effekt in einem angemessenen Verhältnis? Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Böck
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Luisenplatz 5a
- Landgraf-Philipps-Anlage 32
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2012/0057
- Typ
- Große Anfragen
- Datum
- 03.09.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00