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SV-2012/0057

Große Anfrage der Fraktion Die Linke. vom 3. September 2012 betr. Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets

Große Anfragen 03.09.2012

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SV-2012/0057

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Dezernat V 
Stadträtin Barbara Akdeniz 
 
Postfach 11 10 61 
64225 Darmstadt 
   
    
  
 
Stadträtin 
Barbara Akdeniz 
  
DIE LINKE 
Darmstadt 
Herrn Stadtverordneten Karl-Heinz Böck 
Landgraf-Philipps-Anlage 32 
64283 Darmstadt 
  
Neues Rathaus am Luisenplatz 
Luisenplatz 5a  
64283 Darmstadt 
Telefon:  06151 13-2854, 13-2855 o. 13-2954 
Telefax:  06151 13-23 09 
Internet:  www.darmstadt.de  
E-Mail:  dezernatV@darmstadt.de  
Datum: 
 
   20.09.2012 
 
 
Ihre Große Anfrage Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets vom 03.09.2012  
 
 
Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Böck, 
 
Ihre Große Anfrage Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets vom 03.09.2012 beantworte ich wie 
folgt: 
 
1. Wie hoch ist rechnerisch der vom Bund zugewiesene Haushaltsansatz für die Umsetzung des  
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für das Haushaltsjahr 2012 (SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, 
Wohngeld – jeweils für Leistungen sowie separat für die Verwaltung)? 
 
Entsprechend des prozentualen Anteils von 5,4 %, bezogen auf die Erstattung für die Kosten der 
Unterkunft (KdU) im Bereich SGB II ergibt sich ein Budget für die Leistungen des Bildungs- und 
Teilhabepaketes von rund 1,6 Mio Euro. Eine Zuordnung zu einzelnen Leistungsarten erfolgt nicht. 
Für Verwaltungskosten stehen, entsprechend der 1,2 % - Quote, 360.000 Euro zur Verfügung. 
 
2. Wie hoch waren rechnerisch die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für die Mittagsver- 
pflegung in Kinderbetreuungseinrichtungen sowie für Schulsozialarbeit (jenseits des BuT) und in 
welchem Umfang wurden diese Gelder für die jeweiligen Zwecke im Haushaltsjahr 2011 verausgabt? 
In welchem Umfang (absolute Höhe sowie Anteil zu Haushaltsansatz) sind diese Mittel im 
Haushaltsjahr 2011 nicht verausgabt worden und welcher Verwendung wurden diese Mittel 
zugeführt? 
 
Die Erstattungsquote liegt bei 2,8 %, wovon 70 % auf das Hortmittagessen und 30 % auf die 
Schulsozialarbeit entfallen. Bezogen auf die KdU-Erstattung sind dies 588.000 Euro für die 
Hortverpflegung und 252.000 Euro für die Schulsozialarbeit.

2 
Für das Mittagessen in Horten wurden 23.532,52 Euro im Jahr 2011 aufgewandt; für die 
Mittagsverpflegung insgesamt 119.290,80 Euro. 
 
Die Mittel für Schulsozialarbeit wurden nicht gesondert verausgabt. Hier erfolgte eine Gegenrechnung 
zu den Kosten der Ausweitung der Schulsozialarbeit gemäß dem vorliegenden Konzept bis 2013 
(Haushaltsansatz 2012 Schulsozialarbeit 1.259.500,00 Euro). 
 
3. Wie viele leistungsberechtigte Personen für das Bildungs- und Teilhabepaket gibt es 2012 in den  
verschiedenen Rechtskreisen (SGB II, SGB XII, Bundeskindergeldgesetz, Wohngeldgesetz sowie 
Asylbewerberleistungsgesetz)? 
 
SGB II: 3435 
SGB XII:   120 
AsylbLG:     22 
BKKG 
1:Keine Angabe möglich, da valide Zahlen durch die  Kindergeldkasse nicht zur Verfügung gestellt 
werden. Zum Stichtag 30.06.2012 gab es 513 Haushalte mit insgesamt 1.213 Kindern im 
Wohngeldbezug. Aktuelle Daten werden durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (IT-
Dienstleisterin für das Land Hessen, über die das Wohngeld abgewickelt wird) erst zum 30.09.2012 
geliefert. Zahlen über Kinder im KiZ-Bezug werden durch die Regionaldirekten Hessen der 
Bundesagentur für Arbeit nicht geliefert (die Familienkassen sehen sich hierzu rechtlich nicht 
ermächtigt).  
 
4. Um welche Höhe würde der Haushaltsansatz für die Leistungen des BuT für das Jahr 2013  
rechnerisch verringert, wenn die aktuellen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2012 hochgerechnet 
werden und diese den Bezugspunkt für die Ermittlung des Haushaltsansatzes darstellen (wie vom 
Gesetz vorgesehen (§ 46 SGB II))? 
 
Entsprechend der gesetzlichen Regelungen ist für 2013 weiterhin das derzeitige Verfahren zur 
Kostenerstattung aufgrund der Quote von 5,4 % der KdU-Leistungen maßgeblich. Auf dieser Basis 
erfolgt die Einstellung in den Haushalt. 
 
5. Gelten bei der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II konkludent auch die Leistungen nach  
dem BuT als beantragt? Wie werden die Leistungsberechtigten systematisch auf die Ansprüche aus 
dem BuT hingewiesen? Werden die Leistungsberechtigten insbesondere auf die Möglichkeit des 
Ansparens der Ansprüche auf Teilhabeleistungen hingewiesen (vgl. Tätigkeitsbericht der AG BuT für 
den Bund-Länder-Ausschuss 2011, der in seiner Anlage 2 - „Erörterung grundsätzlicher 
Rechtsfragen“ – zu dem Schluss kommt, dass ein Ansparen nach gesetzlicher Grundlage 
„unbeschränkt möglich erscheint“, mindestens aber eine „Ansparung für maximal 12 Monate als 
zulässig erachtet“)? 
 
Beratung 
Die erste Information der Leistungsberechtigten zu den Leistungen für BuT erfolgt in der 
leistungsrechtlichen Erstberatung. Bedarfsgemeinschaften, in denen potenziell anspruchsberechtigte 
Kinder und Jugendliche leben, erhalten dort seit 04/2012 auch direkt einen BuT-Globalantrag. Die 
Leistungen gelten damit als dem Grunde nach beantragt und können im konkreten Bedarfsfall durch 
Vorlage entsprechender Nachweise/Anlagen abgerufen werden. Sofern ein Weiterbewilligungsantrag 
auf Arbeitslosengeld II (ALG II) gestellt wird, ist kein Weiterbewilligungsantrag auf BuT-Leistungen 
nötig. Laufende BuT-Leistungen laufen bei einer Weiterbewilligung automatisch weiter, einmalige 
Leistungen wie Klassenfahrten müssen vor Fälligkeit nachgewiesen werden (s. o.).  
                                                          
 
1 BKKG = Bundeskindergeldgesetz (der BuT-Leistungsanspruch für Kinder in Familien mit 
Wohngeldbezug bzw. Familien mit Kindern für die Kinderzuschlag gezahlt wird, wird in § 6b BKKG 
geregelt)

3 
Ferner wird beim Gesprächstermin zur Antragsabgabe neben dem Antrag für die ALG II-Leistungen 
auch der BuT-Globalantrag angenommen. Sofern die antragstellende Person den Globalantrag nicht 
dabei hat, erfolgt nochmals ein Hinweis auf die umgehende Abgabe (auch im Hinblick auf den Beginn 
der Ansparphase). Darüber hinaus werden die Leistungsberechtigten ausführlich über die vorhandenen 
BuT-Leistungen informiert.  
 
Zusätzlich zur persönlichen Beratung erhalten die Leistungsberechtigten auch schriftliche 
Informationen. Zum einen sind im „Merkblatt SGB II“, dessen Kenntnisnahme im Rahmen der 
Antragstellung mit Unterschrift zu bestätigen ist, Informationen zu den BuT-Leistungen enthalten; zum 
anderen stehen im Jobcenter Informationsblätter in mehreren Sprachen zur Verfügung. Diese sind 
öffentlich zugänglich im Eingangsbereich und in den Wartebereichen ausgelegt.  
 
Ansparphase 
Mit Beantragung der BuT-Leistungen dem Grunde nach, beginnt die Ansparphase im Bereich soziale 
und kulturelle Teilhabe (skT). Für die Kinder wird ein Gutschein über die Gesamtsumme des im 
Bewilligungszeitraum zur Verfügung stehenden Betrages ausgestellt, den sie bei einem Anbieter der 
Wahl für eine Aktivität der Wahl einlösen können. Zum Zeitpunkt der Aushändigung des Gutscheins 
muss kein konkreter Anbieter bekannt sein.  
 
Hinweise auf die Ansparmöglichkeiten erfolgen in den Beratungsgesprächen und durch 
Informationsmaterialien. 
 
6. Wie viele Leistungen des BuT-Pakets sind bislang in 2012 beantragt worden (bitte differenziert 
nach Leistungsart: eintägige Ausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, Schülerbeförderung, 
Lernförderung, Mittagessen, Teilhabe)? 
 
In 2012 wurden bisher (Stand 07.09.2012) folgende Einzelleistungen aus dem BuT beantragt: 
 
 SGB II SGB XII Asyl BKKG 
Ausflüge 125 1 1 56 
Klassenfahrten 428 15 1 107 
Schulbedarf 0 0 0 550 
Schülerbeförderung  80 0 0 18 
Lernförderung 137 4 3 29 
Mittagessen 1231 56 5 269 
skT 436 23 0 244 
 
In den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und AsylbLG werden Schulbedarfe seit 2012 nicht mehr als 
aktive Anträge gezählt, da diese bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzung (Schulbesuch) automatisch 
ausgezahlt werden. Bezieher/innen von Wohngeld und KiZ müssen hingegen einen gesonderten Antrag 
stellen.

4 
7. Wie viele dieser Anträge wurden in 2012 a) positiv und b) abschlägig beschieden? Welche Gründe  
gab es für die Versagung eines positiven Bescheides? 
 
a)  positiv entschiedene Anträge (Stand 07.09.2012) 
 
 
 SGB II SGB XII Asyl BKKG 
Ausflüge 74 1 0 24 
Klassenfahrten 316 13 1 67 
Schulbedarf 0 0 0 480 
Schülerbeförderung  21 0 0 3 
Lernförderung 35 4 0 14 
Mittagessen 1046 53 5 225 
skT 316 22 0 225 
 
 
b)  abschlägig beschiedene Anträge (Stand 07.09.2012) 
 
 
 SGB II SGB XII Asyl BKKG 
Ausflüge 15 0 0 3 
Klassenfahrten 19 0 0 4 
Schulbedarf 0 0 0 3 
Schülerbeförderung  39 0 0 6 
Lernförderung 62 0 0 5 
Mittagessen 18 0 0 3 
skT 22 0 0 5 
 
Gründe für Versagungen: 
Fehlende Mitwirkung (zum Beispiel: entscheidungsrelevante Unterlagen nicht vorgelegt) ist der einzige 
Grund für eine Versagung 
 
Gründe für Ablehnungen: 
Dies ist von den einzelnen Leistungsarten abhängig: 
• Schülerbeförderung: häufig liegt die Zuständigkeit beim Schulamt, da das Hess. 
Schulgesetz eine Kostenübernahme der Beförderungskosten bis zum Abschluss der 
Sekundarstufe I vorsieht; Leistungen nach dem Hess. Schulgesetz sind vorrangig. Des 
Weiteren ist die Entfernung zwischen Schule und Wohnung oft nicht groß genug (es ist 
gesetzlich geregelt, dass Kosten nur dann übernommen werden, wenn die 
nächstgelegene Schule mehr als 3 km bzw. bei Grundschüler/innen mehr als 2 km von 
der Wohnung entfernt ist). 
• Lernförderung: wenn das wesentliche Lernziel nicht gefährdet oder vorrangig in 
Anspruch zu nehmende schulische Angebote nicht genutzt wurden 
• skT: wenn es sich um nicht förderfähige Aktivitäten handelt (zum Beispiel: Fitnessstudio 
ohne Kursangebote) 
• in den Bereichen Ausflüge, mehrtägige Fahrten, Schulbedarf und Mittagsverpflegung 
gibt es fast keine Ablehnungen 
• allgemeine Ablehnungsgründe: fehlende Hilfebedürftigkeit nach den einschlägigen 
Bestimmungen oder Unzuständigkeit der Behörde

5 
8. Wie hoch ist der Anteil der positiv beschiedenen Anträge für die verschiedenen Leistungen (bitte  
nach Leistungsart differenzieren) a) in Relation zu den gestellten Anträgen und b) in Relation zu den 
jeweils anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen? 
 
a)  Stand 07.09.2012 
 
 
 SGB II SGB XII Asyl BKKG 
Ausflüge 83% 100% 0% 43% 
Klassenfahrten 93% 87% 100% 63% 
Schulbedarf 0 0 0 87% 
Schülerbeförderung 35% 0 0 17% 
Lernförderung 36% 100% 0% 48% 
Mittagessen 97% 95% 100% 84% 
skT 92% 96% 0 92% 
 
b)  Stand 07.09.2012 
 
 
     Die Zahl der Einzelanträge in Relation zu den anspruchsberechtigen Kindern zu stellen ist nicht   
     aussagekräftig, da ein anspruchsberechtigtes Kind mehrere Anträge stellen kann. 
     Sinnvollerweise stellt man daher die Zahl der Kinder, die eine oder mehrere Leistungen beantragt   
     haben der Zahl der anspruchsberechtigten Kinder gegenüber. 
 
     Ich verweise an dieser Stelle auf den nachfolgenden Auszug aus der Statistik des Hessischen   
     Städtetages/Hessischen Landkreistages mit Stichtag zum 30.06.2012: 
 
 SGB II SGB XII Asyl BKKG 
Quote inkl. 
Schulbedarf 
65,7% 90,83% 81,81% Keine Angabe 
möglich (s. o) 
Quote ohne 
Schulbedarf 
27,2% 44,16% 22,72% Keine Angabe 
möglich (s. o) 
 
9. Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand und reichen die Mittel, die der Bund dafür zur Verfügung  
gestellt hat aus? 
 
Der Verwaltungsaufwand insbesondere in Form der Personalkostenanteile wird voraussichtlich 340.000 
Euro betragen, so dass die zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen werden. 
 
10.  
a) Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für einen Antrag für die Leistungen aus  
dem BuT (bitte differenziert nach Rechtskreis)? 
 
Im Amt für Soziales und Prävention werden alle Rechtskreise mit Ausnahme des SGB II bearbeitet. Die 
Bearbeitungsdauer beträgt derzeit 4-6 Wochen; bei Eilbedarf wird ein Antrag vorrangig bearbeitet. 
 
Im Jobcenter beträgt die Bearbeitungsdauer je nach Art der beantragten Leistung zwischen 1-6 
Wochen. Besteht ein Eilbedarf, wird der entsprechende Antrag vorrangig bearbeitet.

6 
b) Wie hoch ist der Bestand an aktuell unbearbeiteten Anträgen?  
 
Im Amt für Soziales und Prävention sind derzeit (Stand: 07.09.2012) 220 Anträge unbearbeitet. In 120 
Fällen davon fehlen entscheidungsrelevante Unterlagen.  
 
Im Jobcenter sind derzeit (Stand: 07.09.2012) 454 Anträge unbearbeitet. In 437 Fällen davon fehlen 
entscheidungsrelevante Unterlagen. 
 
Die aktuell bestehenden Bearbeitungsrückstände gehen auf die verstärkte Antragstellung nach Ende 
der Sommerferien zurück. Sie werden sukzessive abgearbeitet; in dringenden Fällen erfolgt eine 
vorrangige Bearbeitung.  
 
c) Wie verfährt die kommunale Verwaltung, wenn Eltern aufgrund der Bearbeitungsdauer in eine  
finanzielle Vorleistung getreten sind?  
d) Werden derartige Vorleistungen unbürokratisch erstattet? 
 
Bei Behördenverschulden werden den Eltern die Kosten direkt und unbürokratisch erstattet, sofern 
Nachweise (zum Beispiel: Quittungen, Kontoauszug) vorgelegt werden.  
 
11. Wie viele Personen bearbeiten in den verschiedenen Verwaltungen die Leistungen nach dem 
BuT? 
 
Im Amt für Soziales und Prävention arbeiten insgesamt 3 Personen auf 2 Vollzeitstellen in einem 
separaten Team.  
 
Im Jobcenter sollen 4 Stellen im Stellenplan 2013 eingerichtet werden. Derzeit sind drei Personen 
überplanmäßig eingesetzt. Die Sachbearbeitung erfolgt dezentral in den Existenzsicherungsteams.  
 
12. Wie viele Personen sind aktuell vor Ort für den Bereich der Schulsozialarbeit zuständig und wie  
viele Personen sind seit 2011 zusätzlich eingestellt worden? 
 
SchuSo Träger Personal 
Stand: 13.09.2012 
Träger Personen  Gesamt 
Stunden 
Vollzeit 
Stellen 
Mobile Praxis/ Eberstadt 6 117  3 
IB/ BSZN 2 48  1,25  
KOMM/ Innenstadt Süd 10  273  7 
SKA/ DA Nord und Waldkolonie 9 225,5  5,45  
Verein Kinder- und Jugendarbeit Johannesviertel/Innenstadt 
Nord 8 215  5,3  
 
13. Wurden seit Einführung des BuT sachlich einschlägige kommunale Leistungen reduziert oder  
abgeschafft (etwa: Zuschüsse zu Mittagessen in Einrichtungen, Förderung von Lernhilfe oder 
Schülerbeförderung, freiwillige Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe)? 
 
Die seither als freiwillige Leistung für Mittagessen in Einrichtungen gezahlten städtischen Zuschüsse 
wurden mit Einführung der gesetzlichen BuT-Leistungen eingestellt.

7 
14. Wie wird der bürokratische Aufwand für die Abwicklung der Leistungen des BuT durch die  
einbezogenen Akteure vor Ort (Politik, Verwaltung, Schulen, Vereine und Leistungsberechtigte) 
bewertet? Inwieweit stehen insbesondere administrativer Aufwand und Effekt in einem 
angemessenen Verhältnis? 
 
Zu dieser Fragestellung gibt es keine empirische Untersuchung in Darmstadt. Folgende Angaben 
beruhen daher auf Stichproben und Einschätzungen der Beteiligten:  
 
Die Verwaltung und auch die leistungserbringenden Stellen werden mit einem großen Aufwand 
belastet. Insbesondere für die Vereine stellt das BuT einen hohen bürokratischen Aufwand dar. Dies 
beruht insbesondere auf der Tatsache, dass der Gesetzgeber ausdrücklich eine Zahlung an die 
Leistungsanbieter und nicht an die Familien vorsieht. 
 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schulen und Kindertageseinrichtungen (auch in anderen 
Einrichtungen wie Jugendhäusern und Beratungsstellen) sind wichtige Multiplikator/innen für das BuT 
und oftmals erste Ansprechpersonen für die Eltern. Entsprechend ist dieser Personenkreis durch das 
BuT ebenfalls zusätzlich belastet - besonders intensiv ist dies zu Beginn eines neuen Schuljahres.  
 
Die leistungsberechtigten Eltern bzw. Kinder und Jugendlichen bewerten den Aufwand zur 
Antragstellung überwiegend als leistbar. Die Beantragung von Lernförderung wird allerdings als 
aufwändig erachtet. Im Bereich der skT wird der Umstand, dass die Leistungen direkt an den Anbieter 
gezahlt werden müssen, ebenfalls als umständlich bewertet. Insgesamt wird die Antragstellung jedoch 
überwiegend als machbar beurteilt. 
 
Zuschüsse zu Klassenfahrten, dem Schulbedarf und Mittagessen werden positiv bewertet – Aufwand 
und Effekt stehen in einem angemessenen Verhältnis. Insbesondere im Bereich der skT rechtfertigt der 
Aufwand aber nicht den Effekt, da die Auszahlungsbeträge mit mtl. 10 € (beim Ansparen max. 120 €) 
sehr gering sind.  
 
Ungeachtet der kritisch zu reflektierenden Punkte der gesetzlichen Ausführung wird in Darmstadt 
daran gearbeitet, so viele Leistungsberechtigte wie möglich zu erreichen. 
Eine Öffentlichkeitsoffensive wurde gestartet, die noch intensiver über die Leistungen informieren und 
zur Antragstellung auffordern soll. In diesem Kontext werden alle Leistungsberechtigten nochmals 
persönlich angeschrieben, es wurde ein übersichtliches Informationsfaltblatt erstellt, Mitarbeiterinnen 
der Verwaltung bieten vermehrt Beratungs- und Informationsgespräche vor Ort (in den Stadtteilen und 
in Gremien, wie z. B. dem Bündnis für Familie, dem Runden Tisch Kinderarmut usw. usw.) sowie im 
Rahmen von Veranstaltungen (z. B. Weltkindertag) an.  
Zur besseren Kommunikation des Angebotes werden gerne weitere Vorschläge sowie jegliche Mithilfe, 
die zu einer Erhöhung der Antragstellung führen, aufgenommen.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz 
Stadträtin

8 
 
 
Verteiler: 
 
 
Büro des Oberbürgermeisters 
Büro der Stadtverordnetenversammlung m. d. B. um Verteilung an die Fraktionen 
Magistratsgeschäftsstelle 
Amt 50 
Pressestelle 
/circleright zur Kenntnis 
                    
 
 
 
gez.: 
 
Barbara Akdeniz 
Stadträtin

SV-2012/0057

4322 Zeichen

Landgraf-Philipps-Anlage 32
64283 Darmstadt
Telefon 06151 / 66 90 310
Telefax 06151 / 66 90 533
info@linksfraktion-darmstadt.de
www.linksfraktion-darmstadt.de
SV-Nr. 2012/0057 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Darmstadt, den 08/11/2013 
 
 
Große Anfrage 
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets 
Ich frage den Magistrat: 
1. Wie hoch ist rechnerisch der vom Bund zugewiesene Haushaltsansatz für die Umsetzung des 
Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) für das Haushaltsjahr 2012 (SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, 
Wohngeld – jeweils für Leistungen sowie separat für die Verwaltung)? 
 
2. Wie hoch waren rechnerisch die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für die 
Mittagsverpflegung in Kinderbetreuungseinrichtungen sowie für Schulsozialarbeit (jenseits des BuT) 
und in welchem Umfang wurden diese Gelder für die jeweiligen Zwecke im Haushaltsjahr 2011 
verausgabt? In welchem Umfang (absolute Höhe sowie Anteil zu Haushaltsansatz) sind diese Mittel 
im Haushaltsjahr 2011 nicht verausgabt worden und welcher Verwendung wurden diese Mittel 
zugeführt? 
 
3. Wie viele leistungsberechtigte Personen für das Bildungs- und Teilhabepaket gibt es 2012 in den 
verschiedenen Rechtskreisen (SGB II, SGB XII, Bundeskindergeldgesetz, Wohngeldgesetz sowie 
Asylbewerberleistungsgesetz)? 
 
4. Um welche Höhe würde der Haushaltsansatz für die Leistungen des BuT für das Jahr 2013 
rechnerisch verringert, wenn die aktuellen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2012 hochgerechnet 
werden und diese den Bezugspunkt für die Ermittlung des Haushaltsansatzes darstellen (wie vom 
Gesetz vorgesehen (§ 46 SGB II))? 
 
5. Gelten bei der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II konkludent auch die Leistungen 
nach dem BuT als beantragt? Wie werden die Leistungsberechtigten systematisch auf die 
Ansprüche aus dem BuT hingewiesen? Werden die Leistungsberechtigten insbesondere auf die 
Möglichkeit des Ansparens der Ansprüche auf Teilhabeleistungen hingewiesen (vgl. 
Tätigkeitsbericht der AG BuT für den Bund-Länder-Ausschuss 2011, der in seiner Anlage 2 – 
„Erörterung grundsätzlicher Rechtsfragen“ - zu dem Schluss kommt, dass ein Ansparen nach 
gesetzlicher Grundlage „unbeschränkt möglich erscheint“, mindestens aber eine „Ansparung für 
maximal 12 Monate als zulässige erachtet“)? 
 
6. Wie viele Leistungen des BuT-Pakets sind bislang in 2012 beantragt worden (bitte differenziert 
nach Leistungsart: eintägige Ausflüge, mehrtätige Klassenfahrten, Schülerbeförderung, 
Lernförderung, Mittagessen, Teilhabe)?

2 
7. Wie viele dieser Anträge wurden 1n 2012 a) positiv und b) abschlägig beschieden? Welche 
Gründe gab es für die Versagung eines positiven Bescheids? 
 
8. Wie hoch ist der Anteil der positiv beschiedenen Anträge für die verschiedenen Leistungen (bitte 
nach Leistungsart differenzieren) a) in Relation zu den gestellten Anträgen und b) in Relation zu den 
jeweils anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen? 
 
9. Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand und reichen die Mittel, die der Bund dafür zur Verfügung 
gestellt hat aus? 
 
10. a) Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für einen Antrag für die Leistungen aus 
dem BuT (bitte differenziert nach Rechtskreis)? b) Wie hoch ist der Bestand an aktuell 
unbearbeiteten Anträgen? c) Wie verfährt die kommunale Verwaltung, wenn Eltern aufgrund der 
Bearbeitungsdauer in eine finanzielle Vorleistung getreten sind? d) Werden derartige Vorleistungen 
unbürokratisch erstattet? 
 
11. Wie viele Personen bearbeiten in den verschiedenen Verwaltungen die Leistungen nach dem 
BuT? 
 
12. Wie viele Personen sind aktuell vor Ort für den Bereich der Schulsozialarbeit zuständig und wie 
viele Personen sind seit 2011 zusätzlich eingestellt worden? 
 
13. Wurden seit Einführung des BuT sachlich einschlägige kommunale Leistungen reduziert oder 
abgeschafft (etwa: Zuschüsse zu Mittagessen in Einrichtungen, Förderung von Lernhilfe oder 
Schülerbeförderung, freiwillige Leistungen der Kinder – und Jugendhilfe)? 
 
14. Wie wird der bürokratische Aufwand für die Abwicklung der Leistungen des BuT durch die 
einbezogenen Akteure vor Ort (Politik, Verwaltung, Schulen, Vereine und Leistungsberechtigte) 
bewertet? Inwieweit stehen insbesondere administrativer Aufwand und Effekt in einem 
angemessenen Verhältnis? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Karl-Heinz Böck

Beratungsverlauf (1)

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Orte (2)

  • Luisenplatz 5a
  • Landgraf-Philipps-Anlage 32

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2012/0057
Typ
Große Anfragen
Datum
03.09.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00