mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Weitere Schließung von Sparkassen Filialen in der Stadt Köln ablehnen

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1290/2023 vom 31.07.2023

Stand: Am 18.01.2024 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren endgültig zurückgezogen.

Dokumente

  • Antrag § 3 GO Dr. Köhler AN 1290 2023

    PDF

    Herunterladen: Antrag § 3 GO Dr. Köhler AN 1290 2023

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    An den Vorsitzenden des Ausschusses Soziales, Seniorinnen und Senioren Herrn Daniel Bauer-Dahm An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Dr. Christiane Köhler Sachkundige Einwohnerin im Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren 31.07.2023 AN/1290/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.08.2023 Weitere Schließung von Sparkassen Filialen in der Stadt Köln ablehnen Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, ich bitte, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Soziales, Seni- orinnen und Senioren am 17.08.2023 auf die Tagesordnung zu setzen: Beschluss: Die Mitglieder des Ausschusses Soziales, Seniorinnen und Senioren fordern alle Verwaltungsrats- mitglieder, die vom Rat bestellt worden sind und die Oberbürgermeisterin auf, die weitere Schlie- ßung von Filialen in der Stadt Köln abzulehnen bis Alternativen für die persönliche Erledigung von Bankgeschäften für Kunden, insbesondere Senioren, gefunden worden sind. Begründung Aus der Presse konnte man entnehmen, dass erneut Filialen der Sparkasse Köln/Bonn geschlossen werden sollen. Die Sparkassen haben nach dem Sparkassengesetz die Aufgabe, die Versorgung der Bevölkerung mit Geldgeschäften zu ermöglichen. Sie versorgen im Kreditgeschäft vorwiegend wirtschaftlich schwächere Bevölkerungskreise. Der Verwaltungsrat beschließt auf Vorschlag des Vorstandes über die Eröffnung und Schließung von Zweigstellen. Das bedeutet, dass die vom Rat bestellten Verwaltungsratsmitglieder diejenigen Personen sind, die die Schließung veranlasst haben. Die Verwaltungsratsmitglieder sind nicht wei- sungsgebunden, müssen aber wiedergewählt werden. Erzielung von Gewinn steht nicht im Vordergrund der Geschäftstätigkeit der Sparkasse. Gerade äl- tere Menschen möchten ihre Geldangelegenheiten persönlich erledigen, da sie auch selten über ausreichende Internetmöglichkeiten verfügen. Der Gang zur Bank gehört, wie das Einkaufen, zu den Dingen, die ältere Menschen aus ihren einsamen Wohnungen in die Öffentlichkeit bringen können. Dies ist für die sozialen Kontakte von erheblicher Bedeutung. - 2 - Eine dreistündige wöchentliche Öffnungszeit einer Sparkasse in Zollstock erfüllt sicher nicht diese Bedürfnisse. So wird durch das „Sterben“ der örtlichen Bankfiliale der Leerstand von Geschäften in der Innenstadt vermutlich ausgeweitet. Mit freundliche Grüßen gez. Dr. Christiane Köhler

Beratungsverlauf

  1. 18.01.2024

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 3.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig zurückgezogen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz