AN/1290/2023
Weitere Schließung von Sparkassen Filialen in der Stadt Köln ablehnen
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Antrag § 3 GO Dr. Köhler AN 1290 2023
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An den Vorsitzenden des Ausschusses Soziales, Seniorinnen und Senioren Herrn Daniel Bauer-Dahm An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Dr. Christiane Köhler Sachkundige Einwohnerin im Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren 31.07.2023 AN/1290/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.08.2023 Weitere Schließung von Sparkassen Filialen in der Stadt Köln ablehnen Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, ich bitte, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Soziales, Seni- orinnen und Senioren am 17.08.2023 auf die Tagesordnung zu setzen: Beschluss: Die Mitglieder des Ausschusses Soziales, Seniorinnen und Senioren fordern alle Verwaltungsrats- mitglieder, die vom Rat bestellt worden sind und die Oberbürgermeisterin auf, die weitere Schlie- ßung von Filialen in der Stadt Köln abzulehnen bis Alternativen für die persönliche Erledigung von Bankgeschäften für Kunden, insbesondere Senioren, gefunden worden sind. Begründung Aus der Presse konnte man entnehmen, dass erneut Filialen der Sparkasse Köln/Bonn geschlossen werden sollen. Die Sparkassen haben nach dem Sparkassengesetz die Aufgabe, die Versorgung der Bevölkerung mit Geldgeschäften zu ermöglichen. Sie versorgen im Kreditgeschäft vorwiegend wirtschaftlich schwächere Bevölkerungskreise. Der Verwaltungsrat beschließt auf Vorschlag des Vorstandes über die Eröffnung und Schließung von Zweigstellen. Das bedeutet, dass die vom Rat bestellten Verwaltungsratsmitglieder diejenigen Personen sind, die die Schließung veranlasst haben. Die Verwaltungsratsmitglieder sind nicht wei- sungsgebunden, müssen aber wiedergewählt werden. Erzielung von Gewinn steht nicht im Vordergrund der Geschäftstätigkeit der Sparkasse. Gerade äl- tere Menschen möchten ihre Geldangelegenheiten persönlich erledigen, da sie auch selten über ausreichende Internetmöglichkeiten verfügen. Der Gang zur Bank gehört, wie das Einkaufen, zu den Dingen, die ältere Menschen aus ihren einsamen Wohnungen in die Öffentlichkeit bringen können. Dies ist für die sozialen Kontakte von erheblicher Bedeutung. - 2 - Eine dreistündige wöchentliche Öffnungszeit einer Sparkasse in Zollstock erfüllt sicher nicht diese Bedürfnisse. So wird durch das „Sterben“ der örtlichen Bankfiliale der Leerstand von Geschäften in der Innenstadt vermutlich ausgeweitet. Mit freundliche Grüßen gez. Dr. Christiane Köhler
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1290/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 31.07.2023
- Erstellt
- 30.07.2023 14:10