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AN/1290/2023

Weitere Schließung von Sparkassen Filialen in der Stadt Köln ablehnen

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 31.07.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 18.01.2024, TOP 3.2

Antrag § 3 GO Dr. Köhler AN 1290 2023

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Antrag § 3 GO Dr. Köhler AN 1290 2023

2562 Zeichen

An den Vorsitzenden des Ausschusses Soziales, 
Seniorinnen und Senioren 
Herrn Daniel Bauer-Dahm 
 
An die 
Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
 
Dr. Christiane Köhler 
Sachkundige Einwohnerin im Ausschuss 
Soziales, Seniorinnen und Senioren 
 
31.07.2023 
 
AN/1290/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.08.2023 
 
Weitere Schließung von Sparkassen Filialen in der Stadt Köln ablehnen 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
ich bitte, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Soziales, Seni-
orinnen und Senioren am 17.08.2023 auf die Tagesordnung zu setzen: 
 
Beschluss: 
 
Die Mitglieder des Ausschusses Soziales, Seniorinnen und Senioren fordern alle Verwaltungsrats-
mitglieder, die vom Rat bestellt worden sind und die Oberbürgermeisterin auf, die weitere Schlie-
ßung von Filialen in der Stadt Köln abzulehnen bis Alternativen für die persönliche Erledigung von 
Bankgeschäften für Kunden, insbesondere Senioren, gefunden worden sind. 
 
 
Begründung 
 
Aus der Presse konnte man entnehmen, dass erneut Filialen der Sparkasse Köln/Bonn geschlossen 
werden sollen. 
 
Die Sparkassen haben nach dem Sparkassengesetz die Aufgabe, die Versorgung der Bevölkerung 
mit Geldgeschäften zu ermöglichen. Sie versorgen im Kreditgeschäft vorwiegend wirtschaftlich 
schwächere Bevölkerungskreise. 
 
Der Verwaltungsrat beschließt auf Vorschlag des Vorstandes über die Eröffnung und Schließung 
von Zweigstellen. Das bedeutet, dass die vom Rat bestellten Verwaltungsratsmitglieder diejenigen 
Personen sind, die die Schließung veranlasst haben. Die Verwaltungsratsmitglieder sind nicht wei-
sungsgebunden, müssen aber wiedergewählt werden. 
 
Erzielung von Gewinn steht nicht im Vordergrund der Geschäftstätigkeit der Sparkasse. Gerade äl-
tere Menschen möchten ihre Geldangelegenheiten persönlich erledigen, da sie auch selten über 
ausreichende Internetmöglichkeiten verfügen. Der Gang zur Bank gehört, wie das Einkaufen, zu den 
Dingen, die ältere Menschen aus ihren einsamen Wohnungen in die Öffentlichkeit bringen können. 
Dies ist für die sozialen Kontakte von erheblicher Bedeutung.

- 2 - 
 
 
Eine dreistündige wöchentliche Öffnungszeit einer Sparkasse in Zollstock erfüllt sicher nicht diese 
Bedürfnisse. So wird durch das „Sterben“ der örtlichen Bankfiliale der Leerstand von Geschäften in 
der Innenstadt vermutlich ausgeweitet. 
 
Mit freundliche Grüßen 
gez. Dr. Christiane Köhler

Beratungsverlauf (1)

18.01.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 3.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1290/2023
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
31.07.2023
Erstellt
30.07.2023 14:10