1447/2025
Entsendung der Mitglieder sowie ihrer Stellvertretungen in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Naturpark Bergisches Land"
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VIII/67 Vorlagen-Nummer 1447/2025 Freigabedatum 06.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entsendung der Mitglieder sowie ihrer Stellvertretungen in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Naturpark Bergisches Land" Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat entsendet in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Naturpark Ber- gisches Land“ Mitglied Stellvertretung 1. Melanie Ihlenfeld 1. Christoph Hölzer (von dem/der Oberbürgermeister/in vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Stadt Köln) 2. ________________ 2. ___________________ 3. ________________ 3. ___________________ II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Rats- sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweck- verbandes gewählt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen benannten Mitgliedern der Verbandsversammlung ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertre- terinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Gover- nance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 20.11.2025 2 Begründung Die Stadt Köln ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes „Naturpark Bergisches Land“. Die Zweckverbandsversammlung entscheidet über den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss des Zweckverbandes und unterstützt ihn in vielfältiger Weise bei seinen Aktivitäten. § 6 der Satzung des Zweckverbandes bestimmt: (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Jedes Verbandsmitglied entsendet drei stimmberechtigte Vertreter in die Verbandsversamm- lung. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist ein Stellvertreter zu bestellen. (2) Die Mitglieder der Verbandsversammlung und ihre Stellvertreter werden durch die Ver- tretungskörperschaften für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften der Verbandsmitglieder gewählt. Sie üben ihr Amt nach Ablauf der Zeit, für die sie be- stellt sind, bis zum Amtsantritt der neugewählten Mitglieder weiter aus. Zu den Vertreter*innen müssen nach § 15 Absatz 2 des Gesetzes über Kommunale Gemein- schaftsarbeit die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm/ihr vor- geschlagene/r Bedienstete/r der Stadt Köln / sowie deren/dessen Stellvertretung zählen. Frau Ihlenfeld, Leiterin des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen, war bereits in der Wahlperiode 2020/2025 in der Funktion tätig und wird erneut vorgeschlagen. Herr Hölzer, Lei- ter der Abteilung Grün- und Landschaftsplanung sowie stellvertretender Amtsleiter des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen, wird für die stellvertretende Position und damit als Nachfolger von Herrn Harald Dietrichkeit vorgeschlagen, der zum Ende des Jahres 2025 aus der Verwaltung ausscheidet. Die weiteren zu entsendenden Mitglieder gemäß § 6 Absatz 2 der Satzung des Zweckverban- des werden aus den Reihen des Rates bestimmt. Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK) Grundsätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steige- rung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteili- gung festgelegt. Der PCGK richtet sich an die Unternehmen, die sich ganz oder überwiegend im direkten oder indirekten Eigentum der Stadt Köln befinden. Der Rat hat auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen (Vorlage 2136/2019), die Vertrete- rinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung in Aufsichtsgremien anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf die Einhaltung des Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken. Sofern sich das Beteiligungsunternehmen an- dere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. Zudem sieht der Ehrenkodex der Mitglieder des Rates der Stadt Köln vor, dass sich die Mit- glieder des Rates in anderen Vereinigungen oder Gremien, in denen sie die Stadt Köln vertre- ten, im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln verhalten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einsetzen. Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen (§ 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW/LGG). Im Übrigen sollen Gremien ge- schlechtsparitätisch besetzt werden (§ 12 Absatz 7 LGG).
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 1447/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 06.11.2025
- Erstellt
- 09.05.2025 09:09