Nachbewilligung von Mitteln zur Förderung von Afina - Assoziation für Interkulturelle und Nachbarschaftliche Arbeit e.V - als mittleres Zentrum für das Jahr 2024
Beschlussvorlage Ausschuss 2291/2024 vom 16.08.2024
Stand: Am 03.09.2024 im Integrationsrat ungeändert beschlossen.
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Anlage 2 - Auszug Mittel_2024
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Anlage 2 Verteilung Nachbewilligung Mittel 2024 Interkulturelle Zentren Köln lfd. Nr. Träger/ Einrichtung/ Stadtbezirk Orga.- struktur Zielgruppe Vernetzungen, Projekte, Drittmittel Personal Hauptamtler Nebenamtler/ Honorarkräfte Ehrenamtler KategorieFörder- betrag in Euro Nach- bewilligung 1 Assoziation für Interkulturelle und Nachbarschaftliche Arbeit (Afina) e.V., Bremsstr 10, 50969, Stadtbezirk Köln e.V. Kinder, Jugendliche, Familien, Frauen, Geflüchtete 7 Kooperationen, davon 2 mit Vertrag, zwei Projekte, Drittmittel ja 1 HA, 3 NA, 15 EA mittleres Zentrum 5.350 gesamt 5.350 Angebote wöchentlich Empowerment/ Muttersprachliche Angebote, Bildung, Integration, Kultur/Freizeit Angebote in den Bereichen Bildung und Integration mit über 34 Std./Wo, z.B. Historisches Projekt "Köln-gestern-heute-morgen" für Familien, Mehrsprachige (deutsch, russisch) Nachhilfe und Kreativitätsförderung für Kinder Können als mittleres Zentrum gefördert werden Wurden als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt Seite 1 -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/162/4 Vorlagen-Nummer 2291/2024 Freigabedatum 16.08.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Nachbewilligung von Mitteln zur Förderung von Afina - Assoziation für Interkulturelle und Nachbarschaftliche Arbeit e.V - als mittleres Zentrum für das Jahr 2024 Beschlussorgan Integrationsrat Gremium Datum Beschluss: Der Integrationsrat beschließt auf der Grundlage der 32. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 22.12.2023 und der Haushaltssatzung 2023/2024 über die Verwendung von Haushaltsmitteln in 2024 in Höhe von 5.350 Euro zur nach- träglichen Förderung des bislang als kleineres Zentrum geförderten Trägers Afina e.V. in Köln gemäß Anlage 2. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Pro- duktgruppe 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen, zur Verfügung. Integrationsrat 03.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 5.350 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zusammenfassung in einfacher Sprache In Köln gibt es viele Interkulturelle Zentren. Diese bekommen für ihre Arbeit jedes Jahr Geld von der Stadt Köln. Wieviel Geld ein einzelnes Zentrum erhält, hängt davon ab, ob es ein kleineres, mittle- res oder großes Zentrum ist. Im Januar hat der Integrationsrat entschieden, 43 Zentren zu fördern. Afina e.V. ist ein mittleres Zentrum, hat aber erst mal nur Geld für ein kleineres Zentrum bekommen. Weil jetzt feststeht, dass insgesamt noch Geld für die Zentren übrig ist, kann der Rest jetzt an Afina e.V. nachgezahlt werden. 3 Grundlage zur Verteilung der Fördermittel Gemäß § 22 Absatz 7 der Hauptsatzung der Stadt Köln in der Fassung der 32. Sat- zung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, über deren Verteilung der Integrationsrat nach einer vom Rat beschlossenen Richtlinie zur Anerkennung und Förderung der Interkulturellen Zentren und zur Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzeptanz entscheidet. Antrag, Prüfergebnis und Mittelvergabe Am 16.01.2024 hat der Integrationsrat über die Verteilung zur Förderung von 43 aner- kannten Interkulturellen Zentren entschieden (Vorlage-Nr. 4124/2023). In der Be- schlussvorlage wurde von der Verwaltung ausgeführt, dass Afina e.V. als mittleres Zentrum eingestuft werden konnte, aber die Fördermittel zu dem damaligen Zeitpunkt nicht ausreichten. Gleichzeitig wurde ausgeführt, dass über einen Antrag von Jugend- hilfe Afrika 2000 e.V. noch nicht abschließend entschieden werden konnte, da erfor- derliche Nachweise fehlten. Der Träger konnte die erforderlichen Unterlagen bis zur gesetzten Frist nicht vorlegen und hat für 2024 einen ablehnenden Bescheid erhalten. Eine Teilsumme der ursprünglich für Jugendhilfe Afrika 2000 e.V. bereitgehaltenen Fördermittel kann daher jetzt nachträglich Afina e.V. zur Verfügung gestellt werden. Afina e.V. wurde im März 2022 erstmalig als kleineres Interkulturelles Zentrum aner- kannt und seit diesem Zeitpunkt als kleineres Zentrum gefördert. Der Verein hatte in 2023 fristgerecht einen Antrag auf Förderung als mittleres Zentrum für 2024 vorgelegt. In seinem Kostenplan hat er den Zuschussbedarf von 10.807 € nachgewiesen. Nach Abzug der bereits gezahlten Pauschale für ein kleineres Zent- rum erhält der Träger die Differenz zur mittleren Pauschale: Nachbewilligung Afina e.V. in € Pauschale kleineres Zent- rum 5.457,00 bereits erhalten Pauschale als mittleres Zentrum 10.807,00 Nachbewilligung Afina e.V. als mittleres Zentrum 5.350,00 Finanzierung Im Haushaltsplan 2023/2024 stehen für das Haushaltsjahr 2024 zur Förderung von anerkannten Interkulturellen Zentren Mittel in Höhe von insgesamt 772.000 Euro im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendun- gen zur Verfügung. Sie setzen sich zusammen aus: - 672.000 Euro aus der laufenden Förderung der Interkulturellen Zentren und - 100.000 Euro zusätzlich aus dem Fördertopf Migrantenselbstorganisationen und Interkulturelle Zentren. 35 der 43 Interkulturellen Zentren sind Migrantische Organisationen. Die zusätzlichen 4 Mittel in Höhe von 100.000 Euro wurden über den politischen Veränderungsnachweis zum Haushalt 2023/2024 inklusive Mittelfristplanung zur Verfügung gestellt. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren erhält die Vorlage über die Freigabe der Mittel nach Beschlussfassung zur Kenntnis. Sachstand und Ausblick Nach Verteilung der Mittel in Höhe von nun insgesamt 761.733 Euro stehen in 2024 noch 10.267 Euro an Restmitteln zur Verfügung Anlagen: Anlage 1: Kriterien der Einstufung der Zentren in die Kategorien kleinere, mittlere und größere Zentren Anlage 2: Auszug über die Verteilung der Mittel zur Förderung Afina e.V. -
Anlage 1 - Kriterien Einstufung
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1 Anlage 1 Kriterien zur Einstufung in Zentren-Kategorien Kleineres Zentrum Mittleres Zentrum Größeres Zentrum Voraus- setzung Alle Kriterien der Spalte Kleineres Zentrum mit insgesamt mindestens 35 Punkten Alle Kriterien der Spalte Kleineres Zentrum und insgesamt mindestens 55 Punkte Alle Kriterien der Spalte Mittleres Zentrum und insgesamt mindestens 70 Punkte Personal- struktur Vorwiegend ehrenamtliches Personal; Honorarkräfte können ihrer Qualifikation entsprechend eingesetzt werden Vorwiegend Fachpersonal (haupt- /ehrenamtlich); Fachpersonal und Honorarkräfte können ihrer Qualifikation entsprechend eingesetzt werden Vorwiegend Fachpersonal (haupt- /ehrenamtlich); Fachpersonal und Honorarkräfte können ihrer Qualifikation entsprechend eingesetzt werden 5 Punkte 10 Punkte 10 Punkte 2 Kleineres Zentrum Mittleres Zentrum Größeres Zentrum Zielgruppe Vorwiegend an eine Interessens- /Bedarfsgruppe gerichtet; daneben auch interkulturelle/ transkulturelle Veranstaltungen und Angebote Veranstaltungen und Angebote sind geeignet für und ausgerichtet auf unterschiedliche Interessens- /Bedarfsgruppen, einzelne Angebote dürfen sich auch an eine Interessens- /Bedarfsgruppe richten, sofern es sinnvoll ist Veranstaltungen und Angebote sind geeignet für und ausgerichtet auf eine Vielzahl an Interessens- /Bedarfsgruppen, einzelne Angebote dürfen sich auch an eine Interessens- /Bedarfsgruppe richten, sofern es sinnvoll ist 5 Punkte 10 Punkte 10 Punkte Kleines Zentrum Mittleres Zentrum Größeres Zentrum Angebote Muss Angebote aus mindestens einem Handlungsfeld und mindestens 10 Stunden pro Woche anbieten Muss Angebote aus mindestens zwei Handlungsfeldern und mindestens 20 Stunden pro Woche anbieten Muss Angebote aus mindestens drei Handlungsfeldern und mindestens 30 Stunden pro Woche anbieten 5 Punkte 5 Punkte 25 Punkte Handlungsfelder Empowerment Bildung Integration Kulturelle/ Freizeitangebote Förderung des Empowerments und der Selbstorganisation muttersprachliche Angebote Hausaufgabenbetreuung (Ergänzung zu Schule und Hausaufgabenhilfe des Jugendamtes) Sprachangebote ergänzende Angebote Interkulturelle/ trans- kulturelle Elternarbeit berufsvorbereitende Angebote allgemeine Informationen zu Rechtsfragen Freizeitangebote im musischen, kreativen, sportlichen oder handwerklichen Bereich Hauswirtschaftliche Angebote Gesprächskreise 3 Kleines Zentrum Mittleres Zentrum Größeres Zentrum Vernetzung Punktuelle zielgruppendienliche Vernetzung oder Kooperation; Kenntnis über zielgruppendienliche Kooperationspartner und Einrichtungen Strukturelle/dauerhafte fachliche und institutionelle Vernetzung und Kooperation im Sozialraum; Mitarbeit in Netzwerken Strukturelle/dauerhafte fachliche und institutionelle Vernetzung und Kooperation im Sozialraum und darüber hinaus; verbindliche Mitarbeit in Netzwerken 5 Punkte 10 Punkte 15 Punkte Zusammenarbeit mit mindestens einer Schlüsselinstitution, wie dem Interkulturellem Dienst, der sozialraumorientierten Jugendhilfe, der Jugendpflege und/oder der Sozialraumkoordination 10 Punkte Öffentlich- keitsarbeit Regelmäßige Pflege der Öffentlichkeitsarbeit; Angebote und Informationen müssen öffentlich zugänglich sein; Transparenz; Informationen zu Öffnungszeiten, Erreichbarkeit und regelmäßigem Programm müssen zumindest in Deutsch vorliegen; Internetpräsenz mit notwendigen Angaben zu den Öffnungszeiten, Ansprechpersonen, zur Lage und Erreichbarkeit des Zentrums, Mailadresse, Telefonnummer, Angaben zu regelmäßigen Angeboten 5 Punkte
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