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JR24/0003/2019

Lehrschwimmbecken endlich zum MuFu-Raum umnutzen!

Anregungen des Jugendrates gem. § 24 GO 17.05.2019

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Städtisches Gymnasium      Gertrudenstr. 5    48149 Münster '  02 51 68 66 18-0    6  02 51 68 66 18 49    -  schillergymnasium@stadt-muenster.de  Multifunktionsraum am Schillergymnasium - Darstellung möglicher Konzepte und Nutzungsmöglichkeiten  Der Bereich des alten Schwimmbades des Schillergymnasiums dient seit der Einrichtung der Cafeteria im Jahre 2008 als zweiter Fluchtweg. Hierzu wurde das Schwimmbecken proviso-risch mit einer Holzplatte abgedeckt. Der gesamte Außenbereich des Beckens ist erhalten geblieben, d.h. sowohl Boden- als auch Wandfliesen liegen in ursprünglicher Form vor und die Beckeneinstiege sind ebenfalls noch vorhanden. Dadurch entsteht in dem Raum eine sehr besondere Atmosphäre, die kreativ und auf vielfältige Weise genutzt werden könnte.  Das Schillergymnasium ist in den letzten 10 Jahren nicht nur stetig gewachsen und mittler-weile stabil vierzügig, sondern es hat sich auch inhaltlich in verschiedenen Bereichen entwi-ckelt. So ist das Schillergymnasium UNESCO-Projektschule, die sich für eine Kultur des Friedens, für den Schutz der Umwelt, für eine nachhaltige Entwicklung und für einen gerechten Ausgleich zwischen Arm und Reich engagiert. Das Schulleben wird im Sinne des interkulturellen Ler-nens und der Öffnung für Vielfalt gestaltet. Hier hat die Kulturelle Bildung einen besonderen Stellenwert.  Der Theater-Schwerpunkt am Schillergymnasium trägt diesem Aspekt Rechnung. Mit den Fächern Darstellen und Gestalten, das im Wahlpflichtbereich II angeboten wird, und Litera-tur in der Qualifikationsphase der Oberstufe ist das Theater auch im Unterricht verankert. Das Interesse der Schülerinnen und Schüler an diesen Kursen ist sehr groß, so dass regelmä-ßig parallele Angebote vorkommen.  Auch im Bereich der Musik gibt es verschiedene Chorangebote und Projektorchester. Außerdem lernen am Schillergymnasium seit dem Schuljahr 2011/12 Schülerinnen und Schü-ler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gemeinsam mit Gymnasialschüler/-innen. Für diese Lernenden gilt es, auch motorische Angebote machen zu können, die als Kompensation für Phasen kognitiver Anstrengungen erforderlich sind.  Der Raum könnte also als Multifunktionsraum, der ganz unterschiedliche Nutzungsmöglich-keiten für die verschiedenen Bedarfe bietet, eingesetzt werden.  Erste grobe Schätzungen ergaben, dass der Raum mit einer Investition von ca. 30.000 € so weit hergerichtet werden könnte, dass er im weitesten Sinne nutzbar ist. Auf der Basis dieser Schätzung gründete der Kunstlehrer Stefan Gutsche im Jahre 2013 gemeinsam mit Schüle-rinnen und Schüler die Arbeitsgemeinschaft „Projekt 30.000“ (https://www.indiegogo.com/projects/projekt-30-000-der-mufu-raum#/), um über verschiedene Aktionen Geld für die Instandsetzung des alten Schwimmbades zu sammeln. Die Gruppe hatte sich zum Ziel gesetzt, einen Betrag von 10.000 € zu erreichen, der als Beitrag der Schulgemeinde in die Instandsetzung des Raums mit einfließen soll. Mitt-lerweile hat das Projektteam diese Summe sogar etwas überschritten.  Eine Instandsetzung des Raumes und die Errichtung eines Multifunktionsraums halten wir weiterhin für außerordentlich wichtig, da er viele Möglichkeiten auch für externe Nutzungen bietet. Je nachdem, welche Möglichkeiten am Ende genutzt werden sollen, sind unterschied-liche Planungen denkbar. Im Folgenden werden eine minimale und eine maximale Ausstat-tung gegenübergestellt und eine Übersicht zu den verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten gegeben:

Minimale Ausstattung Maximale Ausstattung • Begehbarer, fester Boden • Absicherung von Gefahrenstellen • Verblendung von Kabeln, Rohren, etc. • Einsetzen von Deckenplatten • Beleuchtung 
• Hochwertiger Boden (Schwingboden, Tanzboden, Holz bzw. Parkett) • Aufarbeitung der Wände bei Erhalt des Schwimmbadcharakters (Acrylglasverklei-dung) • Deckengestaltung mit variabler Beleuch-tung, auch dimmbar • Vorhänge/Molton für die Fensterseiten • Installation von Stromquellen im gesam-ten Raum • Traversen in den Ecken des Raums für zu-sätzliche Beleuchtung • Ausfahrbare Leinwand auf  einer Fenster-seite • Fest installierter Beamer Nutzungsmöglichkeiten: 1. Theaterproben 2. Chor-/Orchesterproben 3. Rückzugsraum für Schüler/-innen 4. … 
Nutzungsmöglichkeiten: 1. Theaterproben 2. Chor-/Orchesterproben 3. Rückzugsraum für Schüler/-innen 4. Ausstellungsraum Kunst 5. Bewegungsangebote für Sportgruppen 6. Theateraufführungen 7. Lesungen 8. Konzerte 9. …  Die Bedeutung des Raumes für die Entlastung des Theater-Bereiches am Schillergymnasium ist sehr groß, da aufgrund der Vielzahl an Produktionen die Kapazitäten der Aula nicht mehr ausreichen. Das führt dazu, dass wir regelmäßig Angebote von Theaterpädagogen ablehnen müssen. Unsere Aula wird regelmäßig von vielen externen Gruppen genutzt, die auch von einem Multifunktionsraum profitieren könnten.  Wir hoffen sehr, dass mit der Errichtung unseres Multifunktionsraumes ein Veranstaltungs-raum der besonderen Art entstehen wird, der von der Schule und externen Gruppen intensiv genutzt wird.      Anne Eyben, Schulleiterin Münster, im Juni 2018

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Der Vorstand des Jugendrates Münster  – Hafenstr. 30 - 48153 Münste r 
 
 
 
Dienstag, 7. Mai 2019 
Lehrschwimmbecken endlich zum MuFu-Raum umnutzen! 
Der Jugendrat der Stadt Münster regt gemäß §24 der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen an, 
1. das ehemalige Lehrschwimmbecken am Schillergymnasium zu einem
Multifunktion umzunutzen und dabei Schüler*innen und Schulleitung
einzubinden.
2. eine entsprechende Vorlage den politischen Gremien nach den Sommerferien
vorzulegen.
Begründung: 
Teile des ehemalig en Schwimmbereiches wurden bereits im Jahr 2008 zur neuen 
Cafeteria umgenutzt. Das Schwimmbecken ist seitdem mit einer provisorischen 
Holzplatte abgedeckt. An der Schule hat sich eine AG gegründet, die Spenden für den 
Umbau des Schwimmbads als Multifunktionsraum sammelt. Dazu wurden eine 
Fundraising-Aktion und einige Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des ehemaligen 
Schwimmbads veranstaltet. Der Arbeitsgemeinschaft ist es mittlerweile gelungen 
etwas über 10.000 Euro für da s Projekt zu sammeln. 
Das Schulprogramm des Schillergymnasiums bietet vielfältige Möglichkeiten für die 
Nutzung eines Multifunktionsraums. Dazu gehört zum Beispiel der 
theaterpädagogische Schwerpunkt der Schule. In jüngerer Vergangenheit musste die 
Schule immer wieder Angebote von Theaterpädagog*innen auf Grund fehlender 
Kapazitäten ablehnen . Außerdem werden am Schillergymnasium seit dem Schuljahr 
2011/2012 Schüler*innen mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf 
unterrichtet. Für jene Schüler*innen sind motorische Angebote als Ausgleich für die 
Phasen der kognitiven Anstrengung erforderlich.  Das Schillergymnasium hat mit 
Schreiben im Juni 2018 bereits umfangreich dargestellt, welche baulichen Maßnahmen 
für eine multifunktionelle Nutzung erforderlich sind. 
Herrn Oberbürgermeister 
Markus Lewe 
per E-Mail: Lewe@stadt-muenster.de 
zur Kenntnis:  
Mitglieder des Rates 
Der Vorstand des Jugendrates 
Jugendrat@stadt-muenster.de 
0251/4925632 
Postanschrift: 
 Jugendrat der Stadt Münster 
Hafenstraße 30 
48153 Münster 
Anregung des Jugendrates gem. § 24 GO NRW an den Rat Nr. JR24/0003/2019

Die Schüler*innen setzen sich bereits in der zweiten Schüler*innengeneration für eine Umnutzung des ehemaligen Schwimmbades ein. In mehreren Schreiben haben Sie Ihr Anliegen an die Stadt Münster gerichtet und keine Antworten erhalten. Nach Aufassung des Jugendrates ist ein solcher Umgang mit dem Engagement von Schüler*innen nicht hinnehmbar.  gez. Lasse Loskant      Noah Börnhorst Vorstandsmitglied      Vertreter des Jugendrates im Vertreter des Jugendrates im     Schulausschuss Schulausschuss  Anlage: 1. Schreiben des Schillergymnasiums im Juni 2018 mit Minimal- und Maximalvorstellungen für die zukünftige Nutzung des ehemaligen Lehrschwimmbeckens als Multifunktionsraum

Beratungsverlauf (1)

22.05.2019 Rat
TOP 9.2 Anregung Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Gertrudenstraße 5
  • Hafenstraße 30

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Details

Aktenzeichen
JR24/0003/2019
Typ
Anregungen des Jugendrates gem. § 24 GO
Datum
17.05.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37