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2013/0088

Fünf-Millionen-Euro-Sofortfonds zum Ausbau der Kinderbetreuung in Darmstadt hier: Errichtung einer neuen Kindertagesstätte auf dem Gelände der Klinikum Darmstadt GmbH, Bismarckstraße 54, 64293 Darmstadt

Magistratsvorlage 04.03.2013

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2013/0088

9177 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
13.03.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Jugendamt 
        Fachdienst  
        Zentrale Verwaltung  
        (Dez. V) 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler:  
V 
51 
590  
 
Vorlage-Nr. 2013/0088 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle: 051-007-1400 (HH-Jahr 2013) 
                     051-007-1486 (HH-Jahr 2014ff) 
Investitionsnummer: 12051-8646      
Kostenträger: 3650-10 (44%) 
                      3650-30 (56%) 
Sachkonto: 71 28 625 (HH-Jahr 2013) 
                  71 28 000 (HH-Jahr 2014ff)       
 
Betreff: Fünf-Millionen-Euro-Sof ortfonds zum Ausbau der Kinderbetreuung in Darmstadt 
hier: Errichtung einer neuen Kindertagesstätte auf dem Gelände der Klinikum    
        Darmstadt GmbH, Bismarckstraße 54, 64293 Darmstadt 
 
Vorlage vom: 04.03.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat beschließt die Errichtung einer Kindertagesstätte mit 2 U3-Gruppen (20 Plätze)  
    sowie einer Ü3-Gruppe (25 Plätze), auf dem Gelände der Klinikum Darmstadt GmbH. 
 
2. Die angestrebte Belegungsquote, sowohl in der bestehenden städtischen Kindertagesstätte   
    „Rasp-Nuri-Haus“ als auch in der neuen Einrichtung wird akzeptiert.  
 
3. Die Stadt Darmstadt gewährt dem Träger, „Terminal for Kids gGmbH“ für die Anschaffung der 
    notwendigen Ausstattung einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von bis zu 
    100.000,00 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Fünf-Milli onen-Euro-Sofortfonds, 
Investitionsnummer 12051-8646, Kostenstelle 051-007-1400.

- 2 - 
 
3. „Terminal for Kids gGmbH“ erhält für das Haushaltsjahr 2013 einen anteiligen städtischen  
    Betriebskostenzuschuss in Höhe von bis zu 78.000,00 Euro. Die hierfür benötigten  
    Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2013 im Rahmen des Fünf-Milli onen-Euro-Sofortfonds  
    unter dem Produkt 365010, Kostenstelle 051-007-1400, Sachkonto 7128625, Kostenträger  
    3650-10 (44%) sowie 3650-30 (56%) zur Verfügung. 
 
4. Ab dem Haushaltsjahr 2014 erhält der Betreiber einen städtischen Betriebskostenszuschuss in   
    Höhe von jährlich bis zu 274.000,00 Euro. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel sind bei  
    dem Produkt 365010, Kostenstelle 051-007-1486, Sachkonto 7128000, Kostenträger 3650-10  
    (44%) sowie 3650-30 (56%) zu etatisieren. 
 
Anlagen: Lageplan Anlage 1 
Belegung Kita Klinikum Belegung Anlage 2 
FlyerBeKiB Anlage 3 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.03.2013  
 
Die Klinikum Darmstadt GmbH ist ein eigenständiger Betrieb, der 365 Tage im Jahr 24 Stunden 
geöffnet hat.  
Die hier beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kindern im betreuungsfähigen Alter, 
müssen sich der Problematik stellen, eine adäquate Betreuung für ihre Kinder zu finden. 
Insbesondere aufgrund der Arbeitszeiten, welche sich in die frühen Morgen- sowie in die späten 
Abendstunden erstrecken können, ist eine flexible Betreuungsstätte für diese Elternschaft enorm 
wichtig. 
Besteht keine Betreuungsmöglichkeit zu diesen Randzeiten, ist ein Einsatz der entsprechenden 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu diesen Zeiten nicht möglich.  
Da auch das Krankenhauswesen in Deutschland, analog anderer Pflegeberufe, vor einem 
Fachkräftemangel steht, sind die Arbeitgeber gehalten, Arbeitsbedingungen, die die Vereinbarkeit 
von Beruf und Familie gewährleisten, für die Mitarbeiterschaft anzubieten. 
 
Die Klinikum Darmstadt GmbH plant daher das Gebäude an der Bismarckstraße 54 durch einen 
Erweiterungsbau zu vergrößern, um ausreichend Platz für zwei Krippen- sowie eine 
Kindergartengruppe zu schaffen (Anlage 1).  
Somit wird eine weitere Betreuungseinrichtung, in unmittelbarer Nähe zu der städtischen 
Kindertagesstätte „Rasp-Nuri-Haus“, in dem derzeit bereits 10 Krippenplätze sowie 25 
Kindergartenplätze durch die Klinikum Darmstadt GmbH belegt werden, entstehen. 
Die Einrichtung wird durch die Klinikum Darmstadt GmbH für die Nutzung als Kindertagesstätte 
mietfrei zur Verfügung gestellt.  
 
Insgesamt werden somit an diesem Standort zusätzlich 20 Krippenplätze in zwei Gruppen sowie 25 
Kindergartenplätze in einer Gruppe entstehen. 
Die jeweilige Belegungsquote der beiden unmittelbar angrenzenden Einrichtungen sowie auch das 
Belegrecht durch die Klinikum Darmstadt GmbH und der Stadt Darmstadt wurde entsprechend der 
Anlage 2 vereinbart und wird ab der Betriebsaufnahme der neuen Einrichtung umgesetzt.  
 
Der von der Klinikum Darmstadt GmbH geplante Um- sowie Erweiterungsbau soll bis Ende 
November 2013 fertig gestellt sein, sodass noch vor dem 31.12.2013 die Aufnahme des Betriebs 
der Einrichtung möglich ist. 
Die geschätzten investiven Kosten, welche vollumfänglich durch die Klinikum Darmstadt GmbH 
abgedeckt werden, belaufen sich auf 600.000,- Euro.  
Die Klinikum Darmstadt GmbH beantragte zur Deckung der investiven Kosten Fördermittel aus dem 
Landesinvestitionsprogramm U3-Ausbau (Nachfolger des Investitionsprogramms 
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013) in Höhe von 290.000,- Euro. 
Eine entsprechende Bewilligung seitens des Regierungspräsidiums Kassel bleibt abzuwarten. 
 
Die Öffnungszeiten der Einrichtung sollen montags bis freitags in der Zeit von 06:00 bis 18:00 Uhr 
mit einer Verlängerungsoption bis 20:00 Uhr erfolgen.  
Aufgrund dieser besonderen Betreuungszeit, hat sich die Klinikum Darmstadt GmbH für den 
Betreiber „Terminal for Kids“ entschieden, welcher in Darmstadt bereits das „Fluggi-Land“ betreibt.  
 
 
 
 
Der für den Betrieb notwendige jährliche städtische Betriebskostenzuschuss beziffert sich, anhand 
der eingereichten Kostenkalkulation des Betreibers „Terminal for Kids“, auf  274.000,00 Euro und 
setzt sich wie folgt zusammen:

- 4 - 
 
 
Personalausgaben:     341.000,00 Euro 
Sachausgaben:        90.000,00 Euro  
= Gesamtausgaben:     431.000,00 Euro 
zzgl. 5%iger Verwaltungskostenpauschale:    21.550,00 Euro 
abzgl. möglicher Landesförderung:     94.470,00 Euro 
abzgl. erwarteter Elternentgelte:     84.780,00 Euro  
= abrechnungsfähige Gesamtausgaben:   273.300,00 Euro 
= städtischer Förderanteil:              ~274.000,00 Euro 
 
 
Die Eröffnung ist für November 2013 geplant, sodass im Jahr 2013 ein ante iliger Zuschuss in Höhe 
von bis zu 78.000,00 Euro zur Verfügung gestellt werden muss. Hierin inbegriffen sind bereits 
anfallende Vorlaufkosten, welche gemäß Magistratsbeschluss-Nr. 516 vom 01.10.2008 zu 100% 
durch die Stadt Darmstadt finanziert werden. 
 
Mit „Terminal for Kids“ wurde weiterhin vereinbart, die Möglichkeiten einer Inanspruchnahme von 
weiteren Fördermitteln für Plätze unter Dreijähriger, aus dem Programm „Betriebliche 
Kinderbetreuung“ (BeKiB) zu prüfen (siehe Anlage 3).  
Sollten die Fördermittel durch den Betreiber in Anspruch genommen werden können, hätte dies eine 
Reduzierung des städtischen Betriebskostenzuschusses in Höhe von rund 96.000,- Euro pro Jahr 
zur Folge. 
Die Förderung wird gemäß der Förderrichtlinie für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren, längstens 
jedoch bis zum 30.06.2015 gewährt. 
Insofern muss spätestens ab dem 01.07.2015 die volle städtische Betriebskostenförderung für die 
Kita Klinikum zur Verfügung gestellt werden.   
 
Die notwendige Erstausstattung der Einrichtung ist vom zukünftigen Betreiber „Terminal for Kids“ 
bereitzustellen.  
Hierfür wurden Gesamtkosten in Höhe von 110.000,00 Euro kalkuliert. 
Es wird auch für die Ausstattung eine Förderung aus dem Landesinvestitionsprogramm U3-Ausbau 
(Nachfolger des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013) in Höhe von 
10.000,- Euro (500,00 Euro pro neuem U3-Platz) erwartet. 
Für die verbleibenden Restkosten in Höhe von bis zu 100.000,00 Euro erhält  „Terminal for Kids“ 
einen städtischen Investitionskostenzuschuss, welcher aus dem Fünf-Milli onen-Euro-Sofortfonds 
gedeckt wird. 
 
Die notwendigen Mittel, sowohl für den städtischen Investitionskostenzuschuss als auch für den 
städtischen Betriebskostenzuschuss stehen für das Jahr 2013 im Rahmen des Fünf-Millionen-Euro-
Sofortfonds bei dem Produkt 365010, Kostenstelle 051-007-1400, Sachkonto 7128625, Kostenträger 
3650-10 (44%) sowie 3650-30 (56%) zur Verfügung. 
 
Ab dem Haushaltsjahr 2014 sind die notwendigen Haushaltsmittel für den städtischen 
Betriebskostenzuschuss in Höhe von bis zu 274.000,00 Euro unter dem Produkt 365010, Sachkonto 
7128000, Kostenstelle 051-007-1486, Kostenträger 3650-10 (44%) sowie 3650-30 (56%) zu 
etatisieren.

- 5 - 
Die entsprechende Berücksichtigung ab der Haushaltsanmeldung 2014 wird durch das Fachamt 
sichergestellt. 
 
Darmstadt, 04.03.2013 
51 js 
 
 
Dezernat IV      Dezernat V 
 
 
 
André Schellenberg     Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer     Stadträtin

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anlage 3

8922 Zeichen

Förderprogramm Betriebliche
Kinderbetreuung
Warum sich betriebliche Kinderbetreuung
jetzt noch mehr auszahlt.

Seite 2
Grußwort 
Auf familienfreundliche Arbeitsbedingungen 
kann heutzutage kein Unternehmen mehr 
verzichten. Dazu gehören familienbewusste 
Arbeitszeiten und für immer mehr Unterneh-
men auch eine betriebliche Kinderbetreuung. 
Das ist eine erfreuliche und folgerichtige Ent-
wicklung. Familienfreundlichkeit ist eines der 
wichtigsten Kriterien bei der Wahl des Arbeit-
gebers. So wissen wir beispielsweise, dass zwei 
Drittel der Mütter sich wünschen, dass ihr 
Betrieb eine eigene Kinderbetreuung für Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter anbietet. Und auch für die Betriebe ist die eigene Kinderbe-
treuung ein Gewinn: Denn Eltern, die ihre Kinder gut aufgehoben 
wissen, können auch stressfreier arbeiten. Studien belegen, dass die 
Personalkosten durch weniger Ausfallzeiten sinken und die Motiva-
tion der Beschäftigten steigt.
Als Bundesfamilienministerium unterstützen wir Unternehmen 
beim Ausbau betrieblicher Betreuungsangebote. Zum einen haben 
wir das Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung neu auf-
gelegt: Damit wird es für Unternehmen noch einfacher, Betreu-
ungsplätze für die Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu 
schaffen. Zum anderen fördern wir den Ausbau der Kindertagespfle-
ge mit Zuschüssen für Unternehmen, wenn eine Tagesmutter oder 
ein Tagesvater fest angestellt wird. Beide Maßnahmen sind Teil des 
10-Punkte-Programms für ein bedarfsgerechtes Kinderbetreuungs-
angebot. Damit fördert der Bund den Betreuungsausbau in den Län-
dern und Kommunen und unterstützt sie dabei, den ab August 2013 
geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab 
dem vollendeten ersten Lebensjahr zu erfüllen.
 
Schon jetzt unterstützen viele Arbeitgeber ihre Beschäftigten bei der 
Kinderbetreuung. Mir ist es ein wichtiges Anliegen, noch mehr Un-
ternehmen dafür zu gewinnen. Machen wir gemeinsam Familien-
freundlichkeit zu einem Markenzeichen der deutschen Wirtschaft!
Dr. Kristina Schröder
Bundesministerin für Familie, Senioren, 
Frauen und Jugend

Seite 3
Das Förderprogramm auf einen Blick
Das Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung unterstützt die 
Einrichtung von neuen, betrieblichen Kinderbetreuungsplätzen. Zur 
Schaffung dieser Plätze setzt das Programm auf die Kooperation 
von Unternehmen mit Trägern von Betreuungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
I Gefördert werden neue Gruppen aus Mitarbeiterkindern, bei  
 Hochschulen auch aus Kindern von Studierenden, bis zum  
 vollendeten dritten Lebensjahr in bestehenden und/oder  
 neuen Einrichtungen. 
I Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Betriebskosten in  
 Höhe von 400 Euro pro neu geschaffenem Ganztagsbetreu- 
 ungsplatz und Monat.
I Die Förderung wird als Anschubfinanzierung für bis zu zwei  
 Jahre gewährt, längstens jedoch bis zum Ende der Laufzeit  
 des Programms am 30. Juni 2015. 
Wer wird gefördert?
I Beteiligen können sich Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland.  
 Dies sind neben Unternehmen auch Körperschaften, Stiftun- 
 gen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts   
 (zum Beispiel Hochschulen) sowie Behörden . Gefördert werden   
 auch Kooperationen mehrerer Arbeitgeber.
I Antragsteller und Empfänger der För dermittel sind die Trä- 
 ger der Kindertageseinrichtungen; di es können öffentliche,  
 gemeinnützige oder privat-gewerbliche Träger oder die Un- 
 ternehmen selbst sein.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
I Geschaffen wird eine Gruppe mit wenigstens sechs neuen  
 Betreuungsplätzen – in begründeten Einzelfällen können es  
 auch weniger sein.
I Die für den Betrieb der Betreuungseinrichtung notwendigen  
 Voraussetzungen und Genehmigungen, insbesondere eine  
 Betriebserlaubnis, liegen vor.
I Die Arbeitgeberbeteiligung zu den Betriebskosten für die  
 Betreuungsplätze beträgt mindestens 250 Euro pro Ganztags- 
 betreuungsplatz und Monat.

Seite 4
Wie Unternehmen mit einer Kita gewinnen
Ein betriebliches Engagement für die Betreuung von Mitarbeiter-
kindern rechnet sich für Unternehmen und Beschäftigte:
I Betreuungs- und Arbeitszeiten lassen sich besonders gut auf- 
 einander abstimmen. Unternehmen mit betrieblichen Kinder- 
 betreuungsangeboten verkürzen familienbedingte Fehlzeiten.
I Es gibt einen stärkeren Anreiz für Mütter und Väter , früher 
 aus der Elternzeit zurückzukehren. Unternehmen können  
 Überbrückungs- und Wiedereingliederungskosten einsparen.
I Familienfreundliche Angebote erhöhen die Bindung und die  
 Identifikation der Beschäftigten mit dem Betrieb. Dies trägt  
 nachhaltig zu mehr Arbeitsmotivation und einer größeren  
 Produktivität bei.
I Familienfreundliche Unternehmen steigern ihre Attraktivität  
 als Arbeitgeber im zunehmenden Wettbewerb um qualifizierte 
 Fachkräfte.
 
 
Zur Umsetzung des Förderprogramms und zur U
nterstüt-
zung interessierter Unternehmen, Eltern und Einrichtungs-
träger hat das Bundesfamilienministerium die Servicestelle 
Betriebliche Kinderbetreuung eingerichtet.
Kontakt und Antragstellung
Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung
Kronenstraße 6, 10117 Berlin
Telefon: 0 800 / 0 00 09 45 (kostenfrei)
Fax: 0 30 / 2 84 09  - 210
Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr
kinderbetreuung@erfolgsfaktor-familie.de
Ausführliche Inf
ormationen zum Förderprogramm finden Sie 
auf der Website www.erfolgsfaktor
-familie.de/kinderbetreuung

Seite 5
Aktionsprogramm Kindertagespflege
Das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bun-
des finanzierte Aktionsprogramm Kindertagespflege begleitet 
den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbe -
treuung. Im Rahmen des Aktionsprogramms wird auch die Fest-
anstellung von Kindertagespflegepersonen finanziell gefördert. 
Tagesmütter und -väter sind gerade für kleine und mittelständi-
sche Betriebe eine weitere interessante Möglichkeit der betriebs-
nahen Kinderbetreuung. Eine Tagespflegeperson kümmert sich 
zu vertraglich festgelegten Zeiten um die Kinder der Beschäftig-
ten und darf bis zu fünf Kinder betreuen. Dabei kann die betriebs-
eigene Kindertagespflege an verschiedenen Orten stattfinden: in 
Räumen des Betriebes, in extra angemieteten, aber betriebsnahen 
Räumen oder bei der Kindertagespflegeperson selbst.
Förderbedingungen
I Arbeitgeber, di e Kindertagespflegepersonen entsprechend  
 den Förderbedingungen sozialversicherungspflichtig  
 beschäftigen, erhalten eine För derung für anteilige Perso- 
 nalausgaben und eine Pauschale für Verwaltungskosten.
I Es können sowohl bislang selbstständig tätige als auch neu  
 gewonnene Kindertagespflegepersonen angestellt werden.  
 Die Kindertagespflegeperson muss über eine Mindestqualifi-
 zierung und eine gültige Pflegeerlaubnis verfügen.
I Die Kindertagespflegepersonen müssen nach Tarifver-  
 trag für den öffentlichen Di enst angestellt werden. Das  
 Arbeitsverhältnis muss für mindestens 24 Monate ge-  
 schlossen werden. 
I Wird die Festanstellung durch ein Unternehmen um-  
 gesetzt, ist die Zusammenarbeit mit dem zuständigen  
 örtlichen Träger der Jugendhilfe mittels Kooperations-  
 vereinbarung nachzuweisen. Die Eignungsfeststellung  
 und die Vermittlung der Betreuungsverhältnisse erfolgt  
 durch das Jugendamt.
Mehr Informationen zum Aktionsprogramm finden Sie unter 
www.fruehe-chancen.de.

Impressum
Dieser Flyer ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung; 
er wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.
Herausgeber
Bundesministerium 
für Familie, Senioren, Frauen 
und Jugend 
11018 Berlin
www.bmfsfj.de
Bezugsstelle
Publikationsversand der Bundesregierung 
Postfach 48 10 09
18132 Rostock
Tel.: 0 18 05/ 77 80 90 *
Fax: 0 18 05/ 77 80 94 *
Gebärdentelefon: gebaerdentelefon@sip.bundesregierung.de
E-Mail: publikationen@bundesregierung.de
www.bmfsfj.de
Für weitere Fragen nutzen Sie unser
Servicetelefon: 0180 1 907050**
Fax: 030 18555-4400
Montag bis Donnerstag 9 – 18 Uhr
E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de
Einheitliche Behördennummer: 115***
Zugang zum 115-Gebärdentelefon: 115@gebaerdentelefon.d115.de
Artikelnummer: 2FL95
Stand: November 2012, 1. A
uflage
Gestaltung: ergo Kommunikation GmbH & Co. KG,
 Berlin
Bildnachweis: © plainpicture/PhotoAlto (Titel), BMFSFJ
/L. Chaperon 
(Porträt Ministerin), shutterstock.com © Anatoliy
 Samara (Kinder)
*  Jeder Anruf kostet 14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz,
 max. 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen.
**  3,9 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen
***Für allgemeine Fragen an alle Ämter und Behörden steht Ihnen auch die einheitliche
 Behördenrufnummer 115 von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr
 zur Verfügung. Diese erreichen Sie zurzeit in ausgesuchten Modellregionen wie
 Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen u. a.. Weitere Informationen dazu
 finden Sie unter www.d115.de; 7 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz,  
 max. 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen.

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353 Zeichen

Rasp-Nuri-Haus
10
Klinikum
10
Krippenplätze
50
Kiga-Plätze
15
Klinikum
35
Stadt
3 Umland
7 Stadtgebiet
5 Umland
10 Stadtgebiet
Neue Kita
20
Klinikum
20
Krippenplätze
25
Kiga-Plätze
21
Klinikum
4
Stadt
10 Umland
10 Stadtgebiet
4 Vergabe durch die
Stadt
17 Stadtgebiet
4 Umland
Anzahl
Plätze
Verteilung
Klinikum vs.
Stadt
Verteilung
Stadtgebiet
Vs. Umland

Beratungsverlauf (4)

TOP 9
TOP 19 zur Kenntnis
TOP 21
TOP 116 beschließend

Orte (1)

  • Bismarckstraße 54

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Details

Vorlagen-Nr.
2013/0088
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.03.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00