2013/0088
Fünf-Millionen-Euro-Sofortfonds zum Ausbau der Kinderbetreuung in Darmstadt hier: Errichtung einer neuen Kindertagesstätte auf dem Gelände der Klinikum Darmstadt GmbH, Bismarckstraße 54, 64293 Darmstadt
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2013/0088
9177 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
13.03.2013
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Jugendamt
Fachdienst
Zentrale Verwaltung
(Dez. V)
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
V
51
590
Vorlage-Nr. 2013/0088
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1400 (HH-Jahr 2013)
051-007-1486 (HH-Jahr 2014ff)
Investitionsnummer: 12051-8646
Kostenträger: 3650-10 (44%)
3650-30 (56%)
Sachkonto: 71 28 625 (HH-Jahr 2013)
71 28 000 (HH-Jahr 2014ff)
Betreff: Fünf-Millionen-Euro-Sof ortfonds zum Ausbau der Kinderbetreuung in Darmstadt
hier: Errichtung einer neuen Kindertagesstätte auf dem Gelände der Klinikum
Darmstadt GmbH, Bismarckstraße 54, 64293 Darmstadt
Vorlage vom: 04.03.2013
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat beschließt die Errichtung einer Kindertagesstätte mit 2 U3-Gruppen (20 Plätze)
sowie einer Ü3-Gruppe (25 Plätze), auf dem Gelände der Klinikum Darmstadt GmbH.
2. Die angestrebte Belegungsquote, sowohl in der bestehenden städtischen Kindertagesstätte
„Rasp-Nuri-Haus“ als auch in der neuen Einrichtung wird akzeptiert.
3. Die Stadt Darmstadt gewährt dem Träger, „Terminal for Kids gGmbH“ für die Anschaffung der
notwendigen Ausstattung einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von bis zu
100.000,00 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Fünf-Milli onen-Euro-Sofortfonds,
Investitionsnummer 12051-8646, Kostenstelle 051-007-1400.
- 2 -
3. „Terminal for Kids gGmbH“ erhält für das Haushaltsjahr 2013 einen anteiligen städtischen
Betriebskostenzuschuss in Höhe von bis zu 78.000,00 Euro. Die hierfür benötigten
Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2013 im Rahmen des Fünf-Milli onen-Euro-Sofortfonds
unter dem Produkt 365010, Kostenstelle 051-007-1400, Sachkonto 7128625, Kostenträger
3650-10 (44%) sowie 3650-30 (56%) zur Verfügung.
4. Ab dem Haushaltsjahr 2014 erhält der Betreiber einen städtischen Betriebskostenszuschuss in
Höhe von jährlich bis zu 274.000,00 Euro. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel sind bei
dem Produkt 365010, Kostenstelle 051-007-1486, Sachkonto 7128000, Kostenträger 3650-10
(44%) sowie 3650-30 (56%) zu etatisieren.
Anlagen: Lageplan Anlage 1
Belegung Kita Klinikum Belegung Anlage 2
FlyerBeKiB Anlage 3
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.03.2013
Die Klinikum Darmstadt GmbH ist ein eigenständiger Betrieb, der 365 Tage im Jahr 24 Stunden
geöffnet hat.
Die hier beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kindern im betreuungsfähigen Alter,
müssen sich der Problematik stellen, eine adäquate Betreuung für ihre Kinder zu finden.
Insbesondere aufgrund der Arbeitszeiten, welche sich in die frühen Morgen- sowie in die späten
Abendstunden erstrecken können, ist eine flexible Betreuungsstätte für diese Elternschaft enorm
wichtig.
Besteht keine Betreuungsmöglichkeit zu diesen Randzeiten, ist ein Einsatz der entsprechenden
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu diesen Zeiten nicht möglich.
Da auch das Krankenhauswesen in Deutschland, analog anderer Pflegeberufe, vor einem
Fachkräftemangel steht, sind die Arbeitgeber gehalten, Arbeitsbedingungen, die die Vereinbarkeit
von Beruf und Familie gewährleisten, für die Mitarbeiterschaft anzubieten.
Die Klinikum Darmstadt GmbH plant daher das Gebäude an der Bismarckstraße 54 durch einen
Erweiterungsbau zu vergrößern, um ausreichend Platz für zwei Krippen- sowie eine
Kindergartengruppe zu schaffen (Anlage 1).
Somit wird eine weitere Betreuungseinrichtung, in unmittelbarer Nähe zu der städtischen
Kindertagesstätte „Rasp-Nuri-Haus“, in dem derzeit bereits 10 Krippenplätze sowie 25
Kindergartenplätze durch die Klinikum Darmstadt GmbH belegt werden, entstehen.
Die Einrichtung wird durch die Klinikum Darmstadt GmbH für die Nutzung als Kindertagesstätte
mietfrei zur Verfügung gestellt.
Insgesamt werden somit an diesem Standort zusätzlich 20 Krippenplätze in zwei Gruppen sowie 25
Kindergartenplätze in einer Gruppe entstehen.
Die jeweilige Belegungsquote der beiden unmittelbar angrenzenden Einrichtungen sowie auch das
Belegrecht durch die Klinikum Darmstadt GmbH und der Stadt Darmstadt wurde entsprechend der
Anlage 2 vereinbart und wird ab der Betriebsaufnahme der neuen Einrichtung umgesetzt.
Der von der Klinikum Darmstadt GmbH geplante Um- sowie Erweiterungsbau soll bis Ende
November 2013 fertig gestellt sein, sodass noch vor dem 31.12.2013 die Aufnahme des Betriebs
der Einrichtung möglich ist.
Die geschätzten investiven Kosten, welche vollumfänglich durch die Klinikum Darmstadt GmbH
abgedeckt werden, belaufen sich auf 600.000,- Euro.
Die Klinikum Darmstadt GmbH beantragte zur Deckung der investiven Kosten Fördermittel aus dem
Landesinvestitionsprogramm U3-Ausbau (Nachfolger des Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013) in Höhe von 290.000,- Euro.
Eine entsprechende Bewilligung seitens des Regierungspräsidiums Kassel bleibt abzuwarten.
Die Öffnungszeiten der Einrichtung sollen montags bis freitags in der Zeit von 06:00 bis 18:00 Uhr
mit einer Verlängerungsoption bis 20:00 Uhr erfolgen.
Aufgrund dieser besonderen Betreuungszeit, hat sich die Klinikum Darmstadt GmbH für den
Betreiber „Terminal for Kids“ entschieden, welcher in Darmstadt bereits das „Fluggi-Land“ betreibt.
Der für den Betrieb notwendige jährliche städtische Betriebskostenzuschuss beziffert sich, anhand
der eingereichten Kostenkalkulation des Betreibers „Terminal for Kids“, auf 274.000,00 Euro und
setzt sich wie folgt zusammen:
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Personalausgaben: 341.000,00 Euro
Sachausgaben: 90.000,00 Euro
= Gesamtausgaben: 431.000,00 Euro
zzgl. 5%iger Verwaltungskostenpauschale: 21.550,00 Euro
abzgl. möglicher Landesförderung: 94.470,00 Euro
abzgl. erwarteter Elternentgelte: 84.780,00 Euro
= abrechnungsfähige Gesamtausgaben: 273.300,00 Euro
= städtischer Förderanteil: ~274.000,00 Euro
Die Eröffnung ist für November 2013 geplant, sodass im Jahr 2013 ein ante iliger Zuschuss in Höhe
von bis zu 78.000,00 Euro zur Verfügung gestellt werden muss. Hierin inbegriffen sind bereits
anfallende Vorlaufkosten, welche gemäß Magistratsbeschluss-Nr. 516 vom 01.10.2008 zu 100%
durch die Stadt Darmstadt finanziert werden.
Mit „Terminal for Kids“ wurde weiterhin vereinbart, die Möglichkeiten einer Inanspruchnahme von
weiteren Fördermitteln für Plätze unter Dreijähriger, aus dem Programm „Betriebliche
Kinderbetreuung“ (BeKiB) zu prüfen (siehe Anlage 3).
Sollten die Fördermittel durch den Betreiber in Anspruch genommen werden können, hätte dies eine
Reduzierung des städtischen Betriebskostenzuschusses in Höhe von rund 96.000,- Euro pro Jahr
zur Folge.
Die Förderung wird gemäß der Förderrichtlinie für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren, längstens
jedoch bis zum 30.06.2015 gewährt.
Insofern muss spätestens ab dem 01.07.2015 die volle städtische Betriebskostenförderung für die
Kita Klinikum zur Verfügung gestellt werden.
Die notwendige Erstausstattung der Einrichtung ist vom zukünftigen Betreiber „Terminal for Kids“
bereitzustellen.
Hierfür wurden Gesamtkosten in Höhe von 110.000,00 Euro kalkuliert.
Es wird auch für die Ausstattung eine Förderung aus dem Landesinvestitionsprogramm U3-Ausbau
(Nachfolger des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013) in Höhe von
10.000,- Euro (500,00 Euro pro neuem U3-Platz) erwartet.
Für die verbleibenden Restkosten in Höhe von bis zu 100.000,00 Euro erhält „Terminal for Kids“
einen städtischen Investitionskostenzuschuss, welcher aus dem Fünf-Milli onen-Euro-Sofortfonds
gedeckt wird.
Die notwendigen Mittel, sowohl für den städtischen Investitionskostenzuschuss als auch für den
städtischen Betriebskostenzuschuss stehen für das Jahr 2013 im Rahmen des Fünf-Millionen-Euro-
Sofortfonds bei dem Produkt 365010, Kostenstelle 051-007-1400, Sachkonto 7128625, Kostenträger
3650-10 (44%) sowie 3650-30 (56%) zur Verfügung.
Ab dem Haushaltsjahr 2014 sind die notwendigen Haushaltsmittel für den städtischen
Betriebskostenzuschuss in Höhe von bis zu 274.000,00 Euro unter dem Produkt 365010, Sachkonto
7128000, Kostenstelle 051-007-1486, Kostenträger 3650-10 (44%) sowie 3650-30 (56%) zu
etatisieren.
- 5 -
Die entsprechende Berücksichtigung ab der Haushaltsanmeldung 2014 wird durch das Fachamt
sichergestellt.
Darmstadt, 04.03.2013
51 js
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
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Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung Warum sich betriebliche Kinderbetreuung jetzt noch mehr auszahlt. Seite 2 Grußwort Auf familienfreundliche Arbeitsbedingungen kann heutzutage kein Unternehmen mehr verzichten. Dazu gehören familienbewusste Arbeitszeiten und für immer mehr Unterneh- men auch eine betriebliche Kinderbetreuung. Das ist eine erfreuliche und folgerichtige Ent- wicklung. Familienfreundlichkeit ist eines der wichtigsten Kriterien bei der Wahl des Arbeit- gebers. So wissen wir beispielsweise, dass zwei Drittel der Mütter sich wünschen, dass ihr Betrieb eine eigene Kinderbetreuung für Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter anbietet. Und auch für die Betriebe ist die eigene Kinderbe- treuung ein Gewinn: Denn Eltern, die ihre Kinder gut aufgehoben wissen, können auch stressfreier arbeiten. Studien belegen, dass die Personalkosten durch weniger Ausfallzeiten sinken und die Motiva- tion der Beschäftigten steigt. Als Bundesfamilienministerium unterstützen wir Unternehmen beim Ausbau betrieblicher Betreuungsangebote. Zum einen haben wir das Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung neu auf- gelegt: Damit wird es für Unternehmen noch einfacher, Betreu- ungsplätze für die Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen. Zum anderen fördern wir den Ausbau der Kindertagespfle- ge mit Zuschüssen für Unternehmen, wenn eine Tagesmutter oder ein Tagesvater fest angestellt wird. Beide Maßnahmen sind Teil des 10-Punkte-Programms für ein bedarfsgerechtes Kinderbetreuungs- angebot. Damit fördert der Bund den Betreuungsausbau in den Län- dern und Kommunen und unterstützt sie dabei, den ab August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zu erfüllen. Schon jetzt unterstützen viele Arbeitgeber ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung. Mir ist es ein wichtiges Anliegen, noch mehr Un- ternehmen dafür zu gewinnen. Machen wir gemeinsam Familien- freundlichkeit zu einem Markenzeichen der deutschen Wirtschaft! Dr. Kristina Schröder Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Seite 3 Das Förderprogramm auf einen Blick Das Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung unterstützt die Einrichtung von neuen, betrieblichen Kinderbetreuungsplätzen. Zur Schaffung dieser Plätze setzt das Programm auf die Kooperation von Unternehmen mit Trägern von Betreuungseinrichtungen. Was wird gefördert? I Gefördert werden neue Gruppen aus Mitarbeiterkindern, bei Hochschulen auch aus Kindern von Studierenden, bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in bestehenden und/oder neuen Einrichtungen. I Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Betriebskosten in Höhe von 400 Euro pro neu geschaffenem Ganztagsbetreu- ungsplatz und Monat. I Die Förderung wird als Anschubfinanzierung für bis zu zwei Jahre gewährt, längstens jedoch bis zum Ende der Laufzeit des Programms am 30. Juni 2015. Wer wird gefördert? I Beteiligen können sich Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland. Dies sind neben Unternehmen auch Körperschaften, Stiftun- gen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts (zum Beispiel Hochschulen) sowie Behörden . Gefördert werden auch Kooperationen mehrerer Arbeitgeber. I Antragsteller und Empfänger der För dermittel sind die Trä- ger der Kindertageseinrichtungen; di es können öffentliche, gemeinnützige oder privat-gewerbliche Träger oder die Un- ternehmen selbst sein. Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? I Geschaffen wird eine Gruppe mit wenigstens sechs neuen Betreuungsplätzen – in begründeten Einzelfällen können es auch weniger sein. I Die für den Betrieb der Betreuungseinrichtung notwendigen Voraussetzungen und Genehmigungen, insbesondere eine Betriebserlaubnis, liegen vor. I Die Arbeitgeberbeteiligung zu den Betriebskosten für die Betreuungsplätze beträgt mindestens 250 Euro pro Ganztags- betreuungsplatz und Monat. Seite 4 Wie Unternehmen mit einer Kita gewinnen Ein betriebliches Engagement für die Betreuung von Mitarbeiter- kindern rechnet sich für Unternehmen und Beschäftigte: I Betreuungs- und Arbeitszeiten lassen sich besonders gut auf- einander abstimmen. Unternehmen mit betrieblichen Kinder- betreuungsangeboten verkürzen familienbedingte Fehlzeiten. I Es gibt einen stärkeren Anreiz für Mütter und Väter , früher aus der Elternzeit zurückzukehren. Unternehmen können Überbrückungs- und Wiedereingliederungskosten einsparen. I Familienfreundliche Angebote erhöhen die Bindung und die Identifikation der Beschäftigten mit dem Betrieb. Dies trägt nachhaltig zu mehr Arbeitsmotivation und einer größeren Produktivität bei. I Familienfreundliche Unternehmen steigern ihre Attraktivität als Arbeitgeber im zunehmenden Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte. Zur Umsetzung des Förderprogramms und zur U nterstüt- zung interessierter Unternehmen, Eltern und Einrichtungs- träger hat das Bundesfamilienministerium die Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung eingerichtet. Kontakt und Antragstellung Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung Kronenstraße 6, 10117 Berlin Telefon: 0 800 / 0 00 09 45 (kostenfrei) Fax: 0 30 / 2 84 09 - 210 Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr kinderbetreuung@erfolgsfaktor-familie.de Ausführliche Inf ormationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Website www.erfolgsfaktor -familie.de/kinderbetreuung Seite 5 Aktionsprogramm Kindertagespflege Das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bun- des finanzierte Aktionsprogramm Kindertagespflege begleitet den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbe - treuung. Im Rahmen des Aktionsprogramms wird auch die Fest- anstellung von Kindertagespflegepersonen finanziell gefördert. Tagesmütter und -väter sind gerade für kleine und mittelständi- sche Betriebe eine weitere interessante Möglichkeit der betriebs- nahen Kinderbetreuung. Eine Tagespflegeperson kümmert sich zu vertraglich festgelegten Zeiten um die Kinder der Beschäftig- ten und darf bis zu fünf Kinder betreuen. Dabei kann die betriebs- eigene Kindertagespflege an verschiedenen Orten stattfinden: in Räumen des Betriebes, in extra angemieteten, aber betriebsnahen Räumen oder bei der Kindertagespflegeperson selbst. Förderbedingungen I Arbeitgeber, di e Kindertagespflegepersonen entsprechend den Förderbedingungen sozialversicherungspflichtig beschäftigen, erhalten eine För derung für anteilige Perso- nalausgaben und eine Pauschale für Verwaltungskosten. I Es können sowohl bislang selbstständig tätige als auch neu gewonnene Kindertagespflegepersonen angestellt werden. Die Kindertagespflegeperson muss über eine Mindestqualifi- zierung und eine gültige Pflegeerlaubnis verfügen. I Die Kindertagespflegepersonen müssen nach Tarifver- trag für den öffentlichen Di enst angestellt werden. Das Arbeitsverhältnis muss für mindestens 24 Monate ge- schlossen werden. I Wird die Festanstellung durch ein Unternehmen um- gesetzt, ist die Zusammenarbeit mit dem zuständigen örtlichen Träger der Jugendhilfe mittels Kooperations- vereinbarung nachzuweisen. Die Eignungsfeststellung und die Vermittlung der Betreuungsverhältnisse erfolgt durch das Jugendamt. Mehr Informationen zum Aktionsprogramm finden Sie unter www.fruehe-chancen.de. Impressum Dieser Flyer ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung; er wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Herausgeber Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 11018 Berlin www.bmfsfj.de Bezugsstelle Publikationsversand der Bundesregierung Postfach 48 10 09 18132 Rostock Tel.: 0 18 05/ 77 80 90 * Fax: 0 18 05/ 77 80 94 * Gebärdentelefon: gebaerdentelefon@sip.bundesregierung.de E-Mail: publikationen@bundesregierung.de www.bmfsfj.de Für weitere Fragen nutzen Sie unser Servicetelefon: 0180 1 907050** Fax: 030 18555-4400 Montag bis Donnerstag 9 – 18 Uhr E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de Einheitliche Behördennummer: 115*** Zugang zum 115-Gebärdentelefon: 115@gebaerdentelefon.d115.de Artikelnummer: 2FL95 Stand: November 2012, 1. A uflage Gestaltung: ergo Kommunikation GmbH & Co. KG, Berlin Bildnachweis: © plainpicture/PhotoAlto (Titel), BMFSFJ /L. Chaperon (Porträt Ministerin), shutterstock.com © Anatoliy Samara (Kinder) * Jeder Anruf kostet 14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen. ** 3,9 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen ***Für allgemeine Fragen an alle Ämter und Behörden steht Ihnen auch die einheitliche Behördenrufnummer 115 von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr zur Verfügung. Diese erreichen Sie zurzeit in ausgesuchten Modellregionen wie Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen u. a.. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.d115.de; 7 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen.
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Rasp-Nuri-Haus 10 Klinikum 10 Krippenplätze 50 Kiga-Plätze 15 Klinikum 35 Stadt 3 Umland 7 Stadtgebiet 5 Umland 10 Stadtgebiet Neue Kita 20 Klinikum 20 Krippenplätze 25 Kiga-Plätze 21 Klinikum 4 Stadt 10 Umland 10 Stadtgebiet 4 Vergabe durch die Stadt 17 Stadtgebiet 4 Umland Anzahl Plätze Verteilung Klinikum vs. Stadt Verteilung Stadtgebiet Vs. Umland
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Bismarckstraße 54
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0088
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.03.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00