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3169/2022

Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße

Beschlussvorlage Ausschuss 28.02.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 07.03.2023, TOP 3.1

Anlage 8 - Auszug aus Verkehrsausschuss 24.01.2023

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Anlage 5_Prinzipskizze der Varianten

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Anlage 10 - Stellungnahme zum Beschluss der BV Nippes

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Anlage 9 - Auszug BV Nippes 02.02.2023

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Anlage 6_Lageplan Maßstab 1_500 - Variante 1

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2026

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 4_Querschnitt Radfahrstreifen im Separationsprinzip

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Anlage 3_Querschnitt Radverkehr im Mischprinzip

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Anlage 2_Mängelanalyse - Fotodokumentation

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Anlage 7_Lageplan Maßstab 1_500 - Variante 2

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 8 - Auszug aus Verkehrsausschuss 24.01.2023

3247 Zeichen

Anlage 8 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 31.01.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 20. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 24.01.2023  
öffentlich 
3.2 Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen 
Niehler Kirchweg und Kempener Straße 
3169/2022 
 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 24.01.2023 
AN/0165/2023 
 
SB Dr. Beese stellt den Änderungsantrag der FDP-Fraktion vor und wirbt um Zustim-
mung.  
 
Für die CDU-Fraktion schlägt RM De Bellis-Olinger vor, die Vorlage heute zunächst in 
die BV Nippes zu verweisen. Bei einer Verlegung aller Verkehre auf die Fahrbahn – 
insbesondere Bus- und Radverkehr - habe sie Sorgen, dass dies die dort verkehrende 
Buslinie langsam und somit unattraktiv machen werde. Hier bitte sie um eine Ein-
schätzung bzw. Stellungnahme der KVB AG und des VDV. 
 
RM Jäger schließt sich seitens der SPD-Fraktion dem Verfahrensvorschlag an. Sie 
möchte noch konkret wissen, wie viele Stellplätze für Autos mit „normalem“ Verbren-
nermotor verbleiben und wie viele für E-Autos vorgesehen seien.  
 
In der Variante 2 sehe sie die an der Bushaltestelle vorgesehene Querungshilfe kri-
tisch, da ein haltender Bus zu Rückstauungen des Auto- und Radverkehrs führen 
werde. Sie bittet um eine Beurteilung durch die Verwaltung. Auch einer Rechts-vor-
Links-Regelung wie auf der Venloer Straße stehe sie auf der Neusser Straße eher ab-
lehnend gegenüber, da es eine wesentliche Verschlechterung für die Radfahrenden 
bedeuten würde.  
 
SE Wienke teilt seitens der Fraktion Die Linke. ihre Ablehnung zum FDP-Antrag mit. 
Die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen sei aus ihrer Sicht nicht Ziel führend.

2 
 
SE Fahlenbock macht deutlich, dass eine gesicherte Querung für Sehbehinderte und 
Blinde essenziell sei. Das Argument, dass bei Tempo 20 keine Zebrastreifen errichtet 
werden dürfen, könne die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nicht akzeptie-
ren. Er bittet, die Vorlage gem. Behindertengleichstellungsgesetz in die Anhörung zu 
geben.   
 
BG Egerer stellt klar, dass die derzeitigen Planungen abschnittsweise Tempo 30 und 
nicht 20 vorsähen und insofern keine Rechts-vor-Links-Regelung gelten würde. Ei ne 
Beeinträchtigung des Busverkehrs sei somit nicht zu befürchten. 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der FDP-
Fraktion, AN/0165/2023, der da lautet: 
 
 „Der Beschluss wird um die folgenden zwei Absätze ergänzt: 
In der Entwurfsplanung werden an den Stellen, die nicht für Ladezonen, Parkplätze für 
Menschen mit Behinderungen, Bushaltestellen, Außengastronomie, Baumstandorte 
o.ä. benötigt werden, längs der Fahrbahn Kurzzeitparkplätze insbesondere für Arztbe-
suche, Pflegedienste und Handwerksbetriebe berücksichtigt, die nachts – genau wie 
die Ladezonen – für das Bewohnerinnen- und Bewohnerparken freigegeben werden. 
Die Planung wird erst umgesetzt, wenn die Stadt für die Anwohnerinnen und Anwoh-
nern eine Quartiersgarage gebaut hat, z.B. durch die Umsetzung des Konzepts der 
BV 5 am Nippeser Tälchen.“ 
 
zur Anhörung in die BV Nippes. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 5_Prinzipskizze der Varianten

301 Zeichen

Prinzipskizze der Varianten       Anlage 5 
 
 
Variante 1: Mischverkehr zwischen Kempener- und Blücherstraße  
(Vorzugsvariante) 
 
 
 
Variante 2: Mischverkehr nur im Kernbereich zwischen Nelken- und Blücherstraße 
(Alternative) 
 
 
Radfahrstreifen  | Mischverkehr  
Radfahrstreifen  | Mischverkehr

Anlage 10 - Stellungnahme zum Beschluss der BV Nippes

4123 Zeichen

1 
 
Anlage 10 
Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirch-
weg und Kempener Straße 
Vorlagen-Nr.: 3169/2022 
 
Stellungnahme zum Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 02.02.2023 
 
Die Bezirksvertretung Nippes hat die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Umgestaltung der 
Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße ergänzt. Hierzu bezieht 
die Verwaltung wie folgt Stellung. 
„Die Neusser Straße wird baulich und verkehrlich als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich 
mit Tempo 20 gestaltet. Hierbei wird die niveaugleiche Bauweise zwischen Straße und Geh-
weg für den gesamten Abschnitt zwischen Kempener Straße und Blücherstraße vorgese-
hen.“ 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die von der Bezirksvertretung Nippes formulierte Ergänzung steht im Widerspruch zu der 
Beschlussempfehlung der Verwaltung. Die Variante 1 sieht eine Geschäftsstraße mit einer 
streckenbezogenen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vor. Der Radverkehr 
wird gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt und die Nebenanlagen sind 
baulich von der Fahrbahn getrennt. Ein niveaugleicher Ausbau auf der Strecke im Mi-
schungsprinzip kommt laut gültigem Regelwerk nur bei Verkehrsstärken unter 400 Kfz in der 
Spitzenstunde in Betracht. Mit einer aktuellen Spitzenstundenbelastung von etwas mehr als 
900 Kfz ist die Verkehrsbelastung aktuell deutlich zu hoch für eine derartige bauliche Ausge-
staltung auf der Strecke. Die gesamte Herleitung des Verwaltungsvorschlags ist ausführlich 
in der Begründung zur Vorlage beschrieben worden.  
Ergänzend zu der Vorlage hat in der Zwischenzeit eine Anhörung nach dem Behinderten-
gleichstellungsgesetz stattgefunden. Im Ergebnis haben sich die Vertreterinnen und Vertreter 
der Behindertenverbände strikt gegen einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich ausge-
sprochen. Durch die fehlenden gesicherten Querungsmöglichkeiten wird insbesondere für 
Menschen mit einer Sehbehinderung keine vollständige Barrierefreiheit hergestellt. Die Be-
hindertenverbände sprechen sich klar für die Umgestaltung als Geschäftsstraße mit Tempo 
30 km/h aus. 
 
„Die Abstufung der heutigen Bundesstraße wird forciert. Falls das Verfahren nicht erfolgreich 
ist oder zu lange hinausgezögert wird, muss größtmögliche Planungs- und Umsetzungssi-
cherheit geschaffen werden. Deshalb kann übergangsweise weiterhin verkehrlich Tempo 30 
angeordnet werden, obwohl die bauliche Gestaltungsweise des besagten Streckenabschnit-
tes zwischen Kempener Straße und Blücherstraße für einen verkehrsberuhigten Geschäfts-
bereich Tempo 20 ausgelegt werden soll. Bei Tempo 30 sollen Fußgängerüberwege (FGÜ), 
sogenannte Zebrastreifen sowie andere Querungshilfen wie auf den Planungsskizzen einge-
zeichnet, angeordnet werden.“ 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Wie in der Vorlage detailliert beschrieben, unterscheiden sich unter anderem die baulichen 
Merkmale eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs von denen einer Geschäftsstraße mit 
einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Insbesondere die Herstellung von 
Gehwegüberfahrten, die baulich klar den Vorrang des Fußverkehrs im Kreuzungs- und Ein-
mündungsbereich markieren und damit ein wichtiges bauliches Merkmal zur Förderung des 
Fußverkehrs setzen, ist nur im Zuge der Geschäftsstraße möglich, da hier keine rechts-vor-
links-Regelung gilt.

2 
 
„Die Bushaltestelle „Florastraße“ auf der östlichen Seite der Neusserstraße soll in Richtung 
U-Bahn-Aufzug versetzt werden.“ 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Haltestellenkante könnte lediglich um 8,0 m in Richtung Aufzug verschoben werden, da 
ein Bestandsbaum die barrierefreie Positionierung des Fahrgastunterstandes erschwert. Dar-
über hinaus müsste der geplante Fußgängerüberweg in Richtung stadteinwärts, südlich des 
Aufzugs verschoben werden, und würde damit von der einmündenden Baudristraße abrü-
cken. Die Haltestellenkante ist in der Planung nahezu mittig zwischen beiden Zugängen zur 
Stadtbahn, der Treppenanlage und dem Aufzug, auf dieser Straßenseite positioniert worden. 
Daher wird empfohlen, von einer Verlegung abzusehen.

Anlage 9 - Auszug BV Nippes 02.02.2023

4465 Zeichen

a Hafase =
Stadt Köln z

Die Oberbürgermeisterin

Geschäftsführung
Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Herr Rupsch
Telefon: (0221) 221-95313
Fax: (0221) 221-95447
E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de
Datum: 07.02.2023
Auszug

aus dem Entwurf der Niederschrift der 18. Sitzung der
Bezirksvertretung Nippes vom 02.02.2023

öffentlich

9.2.1 Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen
Niehler Kirchweg und Kempener Straße
3169/2022

Herr Beckhaus begründet den gemeinsamen Änderungsantrag von Grünen, GUT &
Klima Freunden. Linken und FDP.

Herr Schmitz bittet um Vertagung der Vorlage, weil zwei im Verkehrsausschuss ge-
stellte Nachfragen noch nicht beantwortet seien.

Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert weist darauf hin, dass der Verkehrsaus-
schuss am 07. März und die Bezirksvertretung am 16. März tagen würden. Sollte die-
ser Tagesordnungspunkt verschoben werden, könnten die Argumente der BV erst in
der Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.04.2025 behandelt werden. Es sei frag-
lich, ob der Verkehrsausschuss so lange auf das Votum der Bezirksvertretung warte,
die Sechs-Wochen-Frist sei dann abgelaufen.

Sie verweist ferner darauf, dass die Fachverwaltung in der letzten Sitzung anwesend
gewesen sei und damit die Möglichkeit bestanden habe, noch bestehenden Informati-
onsbedarf zu klären.

Herr Bürgeramtsleiter Mayer schließt sich dem vollumfänglich an und führt weiter aus,
dass seitens des Fachamts kein Grund für eine weitere Zeitverzögerung gesehen und
eine Fristverlängerung daher nicht genehmigt werde.

Herr Müller verweist auf das Beschlussprotokoll des Verkehrsausschusses vom
24.01.2023, wonach die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung verwiesen
werde. Er macht ebenfalls darauf aufmerksam, dass im Verkehrsausschuss ein Ände-
Tungsantrag der FDP gestellt worden sei, der ebenfalls verwiesen wurde und noch
nicht von der Bezirksvertretung diskutiert worden sei.

Herrn Ertin wurde von seiner Ratsfraktion kein Beratungsbedarf der CDU mitgeteilt. Er
bittet darum, die Gründe genauer darzulegen.

Herr Urmetzer legt dar, dass die Konfliktsituation mit der KVB bekannt und bereits mit
Frau Dietz von der Fachverwaltung besprochen worden sei. Es sei daher nicht nötig,
eine Stellungnahme abzuwarten, da diese nicht weiterhelfen werde.

Herr Bürgeramtsleiter Mayer weist darauf hin, dass die Beschlussvorlage auf einem
Konzept mit Tempo 30 beruhe. Die Einrichtung eines beruhigten Geschäftsbereichs
mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h werde von der Verwaltung nicht befür-
wortet.

Der Antrag auf Verschieben des Tagesordnungspunkts in die nächste Sitzung wird
mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD, CDU und AfD abgelehnt.

Dann wird der gemeinsame Änderungsantrag dahingehend ergänzt, dass der von der
FDP im Verkehrsausschuss gestellte Änderungsantrag abgelehnt wird. Anschließend
wird er mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD, CDU und AfD beschlossen.

Schließlich empfiehlt die Bezirksvertretung Nippes dem Verkehrsausschuss, wie folgt
zu beschließen:

„Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der vorgelegten
Vorplanung für die Variante 1 (Mischverkehr zwischen Kempener- und Blücherstraße)
die Entwurfsplanung für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler
Kirchweg und Kempener Straße zu erstellen.

Die Neusser Straße wird baulich und verkehrlich als verkehrsberuhigter Geschäftsbe-
reich mit Tempo 20 gestaltet. Hierbei wird die niveaugleiche Bauweise zwischen Stra-
ße und Gehweg für den gesamten Abschnitt zwischen Kempener Straße und Blücher-
straße vorgesehen.

Die Abstufung der heutigen Bundesstraße wird forciert. Falls das Verfahren nicht er-
folgreich ist oder zu lange hinausgezögert wird, muss größtmögliche Planungs- und
Umsetzungssicherheit geschaffen werden. Deshalb kann übergangsweise weiterhin
verkehrlich Tempo 30 angeordnet werden, obwohl die bauliche Gestaltungsweise des
besagten Streckenabschnittes zwischen Kempener Straße und Blücherstraße für ei-
nen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich Tempo 20 ausgelegt werden soll. Bei Tem-
po 30 sollen Fußgängerüberwege (FGÜ), sogenannte Zebrastreifen sowie andere
Querungshilfen wie auf den Planungsskizzen eingezeichnet, angeordnet werden.

Die Bushaltestelle „Florastraße“ auf der östlichen Seite der Neusserstraße soll in Rich-
tung U-Bahn-Aufzug versetzt werden.

Der Änderungsantrag der FDP wird abgelehnt.“

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD, CDU und AfD beschlossen.

Anlage 6_Lageplan Maßstab 1_500 - Variante 1

7711 Zeichen

Holbeinstraße 
Kempener Straße 
Neusser Straße 
Auerstraße 
Cranachstraße 
Schenkendorfstraße 
Kuenstraße 
Christinastr. 
Steinberger Straße 
Neusser Straße 
Wilhelmstraße 
Wilhelmstraße 
Viersener Straße 
Nelkenstraße 
Neusser Straße 
Gellertstraße 
Baudristraße 
Florastraße 
Einheitstraße 
Mauenheimer Straße 
Neusser Straße 
Scharnhorststraße 
Nettelbeckstraße 
Neusser Stra
ße 
Schillstraße 
Blücherstraße 
Neusser Straße 
Nordstraße 
Usambarastraße 
Niehler Kirchweg 
1889 
5728/35 
6538/186 
2830 
8339/40 
1626 
2129 
350/2 
5395/27 
3216/91 
1827 
2139 
1743 
2225 
2133 
2469/67 
7230/98 
2231/84 
2598/90 
752 
2094 
1948 
763 
5882/98 
1435/144 
3027/43 
518 
6988/27 
5086/144 
784 
3637/184 
2622 
2620 
1852 
1493 
2148 
6812/186 
1103/144 
6778/41 
6120/37 
7044/144 
7212/30 
2641 
2686/90 
3394 
2700 
2512 
5067/97 
1826 
3731/35 
2916/97 
74/3 
5906/27 
3565 
1987 
2371/84 
3596 
2279 
3568/98 
2698 
2123 
1249/186 
1588 
2681/90 
1418 
2196 
6491/39 
6014/159 
6822/35 
3491/144 
463 
6765/186 
3112/74 
1419 
90/9 
2635/353 
183/3 
2952/77 
2676/90 
2649 
3629/183 
914 
2232 
1857 
2403 
3734/35 
630 
3174/45 
2817/98 
2297/90 
6779/41 
4674/97 
7067/185 
1427 
2916/74 
2628 
7844/38 
3016/74 
2402 
5961/98 
3556 
184/10 
4668/97 
6995/27 
6210/35 
3735/35 
754 
2224 
380 
926 
2919/98 
5243/27 
3113/74 
1324 
6973/96 
5525/104 
5471/27 
2083/183 
2788/90 
2637/353 
2218 
1691/90 
3497/98 
1453/353 
3496/98 
6660/151 
1327 
7390/31 
6760/184 
2399/353 
885 
3554/183 
5903/98 
510 
3447/186 
612 
526 
2275 
5136/35 
1248/186 
474 
5726/35 
2143 
2917/97 
1904 
2989 
902 
1721 
3557 
2331/84 
6740/96 
1766/90 
4246/98 
7935/152 
184/4 
82/1 
3558 
525 
6141/100 
3028/43 
5881/98 
5115/184 
2147 
7216/31 
2588 
2709 
3495/98 
6606/184 
4669/98 
2331 
78/1 
2254 
5369/26 
3556/183 
7393/31 
7640/143 
2145 
949 
2602/97 
27/2 
785 
1776 
1436/144 
2214 
3500/98 
2634/353 
2513 
6212/35 
4670/186 
6604/104 
1625 
3406/183 
2512/79 
8648/41 
1700/186 
637 
2680/90 
79/2 
5962/98 
7048/43 
2132 
2901/82 
5398/27 
4328/39 
6123/37 
956 
2370/84 
3128 
104/2 
4159/180 
3490/144 
3492/144 
2366/90 
2440/90 
5213/104 
6970/96 
4502/186 
5242/27 4671/98 
3733/35 
8649/41 
2229/84 
2890/98 
1753 
6536/186 
2586 
2172 
2589 
2372/84 
351/2 
2987/77 
3199/80 
2339 
3198/80 
6088/36 
2002/348 
2615/90 
2679/90 
2338 
1325 
5055/144 
3595 
1428 
1986 
3393 
5172/149 
2655 
1134 
5396/27 
3732/35 
464 
6329/35 
5012/26 
2699 
3026/43 
2816/98 
4327/39 
2125 
2680/353 
1456/343 
3942/39 
2623 
4324/39 
6328/35 
4248/98 
5729/35 
540 
2206 
5076/144 
6449/149 
711 
7219/185 
74/2 
1477 
3638/184 
5524/104 
8577/40 
3628/183 
2933/81 
1778 
2126 
538 
2453/153 
638 
741 
6990/27 
3555 
6537/186 
5695/34 
6741/96 
6340/148 
2778/90 
2971/82 
1814 
330/5 
1779/186 
2645/357 
27/1 
2627 
2199 
Apotheke 
Imbiss 
Gaststätte 
Wasch
sa
lon 
Gaststätte 
Pizzeria 
Netto 
Reisebüro 
Friseur 
Fleischwaren- 
geschäft 
Kiosk 
Druckerei 
LEERSTAND 
(17.02.20) 
Gaststätte 
Rewe City 
Schreibwaren 
Blumenladen 
Möbelgeschäft 
Nippes- 
tower 
Patisserie Apotheke Alnatura Spielhalle Druckerei Drogerie DM Rewe City 
Parfümerie 
Douglas 
Bäckerei 
Merzenich 
Kaufhof 
Sparkasse 
Bäckerei 
Tchibo 
Schreibwaren 
McPaper 
Mayersche 
Schuhgeschäft 
Pizzeria 
Metallwaren- 
händler 
Sanitätshaus 
rahm 
Handyzubehör 
Polsterei 
Möbelhaus Breitbach 
Fahrschule 
Tierarzt 
Druckerei 
Kiosk 
Pizzeria 
Friseur 
Gaststätte 
Feinkost 
Teppich- 
geschäft 
Bäckerei 
Spielhalle Bäckerei Eiscafé 
Obst-/ 
Gemüsegeschäft 
Sushi-Haus 
Commerzbank 
Gaststätte 
Imbiss 
gepl. Supermarkt 
Handyladen 
Deichmann 
Handyladen 
Modegeschäft 
alk. Getränke 
Optiker 
Outdoor 
Sport- 
geschäft 
Apotheke 
Optiker 
Targo Bank 
Reformhaus 
Imbiss 
Gaststätte 
Schlüssel- 
dienst 
Friseur 
Taxi- 
unternehmen 
Änderungs- 
schneiderei 
Friseur 
Handyladen 
Kosmetik 
Thai-Massage 
Café 
Kinderladen 
Nagel- 
studio 
Imbiss 
Bar Optiker Imbiss 
Friseur/Kosmetik Juwelier 
Café 
Drucker- 
zubehör 
Friseur 
Salat Shop 
Restaurant 
Reisebüro 
Reinigung 
Weindepot 
Metzgerei 
Hörgeräte 
Café 
Blumen- 
geschäft 
Deutsche Bank 
Optiker 
NetCologne 
Volksbank 
Handyladen Fotogeschäft 
Bistro 
TEDi 
Euroshop 
Kodi 
O2 Shop 
Backshop 
LEERSTAND 
(17.02.2020) 
Handy- 
laden Imbiss 
Spielhalle 
Reinigung 
Friseur 
Leerstand 
(17.02.2020) 
Café 
Sportwetten 
Imbiss 
Friseur 
Sushibar 
Gaststätte 
Kindertages- 
    stätte 
Gaststätte 
Teenager & 
Jugendtreff 
Auto Center 
Kiosk 
Aldi 
Rewe City 
Optiker 
Fielmann 
Bistro 
Telekom 
Shop 
Friseur 
Modegeschäft 
Imbiss 
Blumen- 
geschäft 
Friseur 
Pfandhaus 
Buchhandlung 
Leerstand 
(19.02.20) 
Barbier 
Vodafone 
   Shop 
Reinigung 
Sportwetten 
Imbiss 
Atelier 
Friseur 
Imbiss 
McDonald's 
Apotheke 
Hörgeräte 
Ernsting's 
family 
Rossmann 
Mode- 
geschäft 
Blumen- 
geschäft 
Apotheke 
Kiosk 
Eiscafé 
Imbiss 
Spielhalle 
Handyladen 
Orthopäde 
Gaststätte 
Schlüssel- 
  dienst 
Imbiss 
Raumausstatter 
Raumausstatter 
Or
thopäde 
Restaurant 
Matratzen 
Café 
Leerstand (17.02.20) 
Juwelier 
Druckerei 
Fahrradgeschäft 
Reisebüro 
Restaurant 
Kosmetikstudio 
Kleintierpraxis 
Immobilienbüro 
Restaurant 
Juwelier 
Feuerwehzufahrt 
Feuerwehzufahrt 
Feuerwehzufahrt 
Sonnen- 
studio 
Nagel- 
studio 
Nagel- 
studio 
Optiker 
Juwelier 
Cafe 
Cafe 
(im Bau 
17.02.20) 
Buchhandlung 
Briefmarken 
An- und Verkauf 
Lieferdienst 
für Lebensmittel 
Barbier 
Buch- 
haltung 
Zufahrt Moschee 
Zufahrt 
Getränkemarkt 
und Wäscherei 
Barbier 
Leerstand 
(17.02.2020) 
Café 
Gaststätte 
Imbiss 
Deckensanierung 
Vollausbau 
Dekoration 
Kreisverkehr 
Neusser Str./Kempener Str. 
(in Planung) 
BUSBUS
BUS
BUS
B.-PARKEN 
LADEN 
LADEN 
LADEN 
B.-PARKEN 
B.-PARKEN 
LADEN 
B.-PARKEN 
B.-PARKEN 
B.-PARKEN 
LADEN 
LADEN 
LADEN LADEN 
LADEN 
LADEN 
LADEN 
S1/-1 
S1,5/-1,5 
S3/-3 
S B B1,5/-1,5 
B0,5/0,25 
B0,75/-0,75 
B 0,5/0,20 
gepl. Markierung 
S1/-1 
S1,5/-1,5 
S3/-3 
S B B1,5/-1,5 
Legende: 
               
vorh. Baum 
Bestand 
             
vorh. Bestand/Topographie 
vorh. Katastergrenze 
vorh. Zufahrt/Zugang 
Fahrbahn 
Planung 
             
Gehweg 
Rundbord (grau) 
Rundbord (weiß) 
Hochbord 
Mittelinselköpfe 
Gestaltung der Nebenanlagen nachrichtl. dargestellt. 
folgende Punkte werden im Rahmen der Entwurfsplanung festgelegt: 
- exakte Bordführung 
- Lage der Bushaltestellen 
- Lage und Anzahl der Fußgängerüberwege & Mittelinseln 
- Lage und Anzahl der Baumneupflanzungen sowie Größe und Gestaltung der Baumscheiben 
- Lage und Anzahl der Fahrradstellplätze 
- sonstige Möblierung der Nebenanlage (Sitzbänke, Beleuchtung etc.) 
überfahrbare Mittelinsel 
Anrampung 
Stadtbahnanlagen 
LADEN 
BUS
LADEN 
BUS
LADEN 
B.PARKEN 
LADEN 
B.PARKEN 
LADEN 
LAD
EN 
LADEN 
LADEN 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (664) Sachgebietsleiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. 
E
D
C
Übersichtsplan 
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: 
x
Auditor/in: Datum: 
NHN 
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: 
Gauß-Krüger 
NN UTM/ETSR85 
Sachbearbeiter/-in 
500 
5 -Neusser Straße 
2490 mm 297 mm 
Lageplan - Vorentwurf 5 - Nippes 
Variante 1 
Umgestaltung Neusser Straße 
(Niehler Kirchweg - Kempener Straße) 
Krüger, 12.09.2022 
Krüger, 12.09.2022 
12.09.2022 
Krüger 
12.09.2022 
Claußen 
12.09.2022 
Dietz 
12.09.2022 
Stach-Reinartz 
12.09.2022 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
KVB ÖPNV 
682-3 
664-5 
Markierung 
(mit Anmerkungen per Mail vom 17.08.2022) 
Radverkehr 
(mit Anmerkungen per Mail vom 17.08.2022) 
Fr. Bell 16.08.2022 
Hr. Leitow 16.08.2022 
- -

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2026

3276 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/3 
664 
 
Vorlagen-Nummer 
3169/2022
Stand: 14.01.2026 
Sachstandsbericht  
Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler 
Kirchweg und Kempener Straße 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der vorgelegten 
Vorplanung für die Variante 1 (Mischverkehr zwischen Kempener- und Blücherstraße) 
die Entwurfsplanung für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler 
Kirchweg und Kempener Straße zu erstellen mit folgenden Maßgaben 
1. Auf der gesamten Strecke werden ausreichend sichere Überwege eingerichtet. 
2. Bei der weiteren Planung der Variante 1 wird die Fahrbahn zwischen der Blücher-
straße und Nelkenstraße auf 7 Meter Breite (statt die geplanten 6 Meter) ausge-
baut.  
3. Die Verwaltung soll darstellen, wie eine ausreichende Zahl von Stellflächen für 
Handwerker, Pflegedienste und Arztbesuche eingerichtet werden können. 
4. Vor Beginn der Baumaßnahme ist darzustellen wie min. 30 % der wegfallenden 
Stellplätze durch andere Maßnahmen im direkten Umfeld nachgewiesen werden 
können; z.B. durch Planungsbeschlüsse. 
Besonders zu prüfen sind die vorhandenen privaten Parkhäuser und die Errichtung 
von Veedelsgaragen/Quartiersgaragen, z.B. unter der Hochbahn, durch die Umset-
zung des Konzepts der BV 5 am Nippeser Tälchen, entlang der Kempener Straße 
oder als Tiefbau unter dem Wilhelmsplatz. 
5. Das Höhenverhältnis von Straße und Bürgersteige soll zugunsten des Fußverkehrs 
angepasst werden. 
6. Es sollen zusätzliche Protektionen für den Radverkehr mit Hinblick auf die Leis-
tungsfähigkeit des Busverkehrs geprüft werden. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

2 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
zu 1., 3., 5.: 
Im Zusammenhang mit der laufenden Entwurfsplanung werden diese Punkte derzeit 
vertiefend geprüft und Lösungen hierzu entwickelt. 
Zu Punkt 3 teilt die Verwaltung ergänzend mit, dass grundsätzlich die Einrichtung von 
Wirtschaftszonen für die Neusser Straßen denkbar ist. Die genaue Verortung erfolgt 
im Rahmen der weiteren Planung gemeinsam mit den lokalen Akteuren in Zusammen-
arbeit mit der Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK) und der Handwerkskam-
mer zu Köln (HWK). 
zu 2. und 6.: 
Die Verwaltung verweist hierzu auf die Mitteilung „Planänderungen der Vorentwurfs-
planung Neusser Straße im Abschnitt zwischen Niehler Kirchweg und Kempener 
Straße“ (Vorlagen-Nr.  2616/2025), welche dem Mobilitätsausschuss in der Sitzung 
vom 02.12.2025 und der Bezirksvertretung Nippes in ihrer Sitzung vom 04.12.2025 
zur Kenntnis vorgelegt wurde. 
zu 4.: 
Die Prüfung von erforderlichen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Umsetzung des 
Masterplans Parken. 
 
Nächste Schritte: 
Die Verwaltung beabsichtigt, die Entwurfsplanung im Jahr 2026 fertigzustellen. Auf-
bauend auf der Entwurfsplanung ist es vorgesehen, eine zweite Öffentlichkeitsbeteili-
gung zum Thema „Multifunktionsfläche“ voraussichtlich ebenfalls im Jahr 2026 durch-
zuführen. 
Die Entwurfsplanung und die Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung werden 
den politischen Gremien in Form eine Beschlussvorlage für den Baubeschluss an-
schließend zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für das IV. Quartal 2027.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1254 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Klicken Sie dazu bitte in das nachfolgende 
Feld, wählen Sie eine der drei Varianten aus und machen Sie die entsprechenden Angaben. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Der Verkehrsausschuss hat am 08.06.2021 eine mehrstufige Beteiligung für die Neusser Straße 
beschlossen (Vorlage Nr. 1883/2021). Das entsprechende Beteiligungskonzept sieht zwei 
Beteiligungsphasen vor, von denen die erste bereits im Sommer 2021 umgesetzt wurde. Vorausgesetzt 
des Planungsbeschlusses zur vorgelegten Vorentwurfsplanung folgt die zweite Beteiligungsphase 2023. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 4_Querschnitt Radfahrstreifen im Separationsprinzip

678 Zeichen

Querschnitt Radfahrstreifen im Separationsprinzip Anlage 4
Geplant sind: 
• 9,8 m Fahrbahnbreite 
• 6,0 m Fahrbahnbreite für Kfz-Verkehr 
• 2 x 1,9 m Radfahrstreifen 
• Sicherheitsabstand zur Fahrbahn bzw. 
Radfahrstreifen von 0,75 m
Bestand 
Vor- und Nachteile 
+ Radfahrstreifen darf nicht von Kfz befahren 
werden 
+ Radverkehr ist unabhängig vom Kfz-Verkehr 
− Konflikt Radfahrende – parkende Fahrzeuge: 
Parkvorgang und „Dooring“
− Sicherheitsabstand in den Nebenanlagen 
wird von Kfz ggf. missachtet und verfehlt 
dadurch seine Funktion 
− insgesamt breite Fahrbahn (ca. wie Bestand) 
/ geringe Geschwindigkeitsdämpfung 
− illegales Halten der Kfz auf dem 
Radfahrstreifen

Anlage 3_Querschnitt Radverkehr im Mischprinzip

550 Zeichen

Planung 
Querschnitt Radverkehr im Mischprinzip Anlage 3 
Geplant sind: 
• 6,0 m Fahrbahnbreite 
• keine separate Radverkehrsführung 
• Sicherheitsabstand zur Fahrbahn von 0,75 m
Bestand 
Vor- und Nachteile 
+ wesentlich breitere Nebenanlagen 
(Gehwege) 
+ erheblich größere Flächen für 
Außengastronomie und Stadtmöblierungen 
+ Geschwindigkeitsdämpfung möglich 
+ Konflikt Radfahrende – parkende Fahrzeuge 
in geringerem Maße gegeben 
+ Verbesserte Querungsmöglichkeit durch 
verringerte Fahrbahnbreite 
- keine separate Radverkehrsführung 
Planung

Anlage 2_Mängelanalyse - Fotodokumentation

1020 Zeichen

1 
Mängelanalyse - Fotodokumentation Anlage 2
Bild 1: Neusser Straße zwischen Steinberger Straße und Gellertstraße 
 Beengter Raum für zu Fuß Gehende durch Vielzahl an
Stadtmöblierungen und Auslagen.
Bild 2: Neusser Straße zwischen Steinberger Straße und Gellertstraße 
 Hohes Fußgängerverkehrsaufkommen

2
Mängelanalyse - Fotodokumentation
Bild 3: Neusser Straße zwischen Kuenstraße und Steinberger Straße
 Parkmarkierung wird nicht beachtet, dadurch fehlender Sicherheitsabstand 
zum Schutzstreifen für Radfahrende.
Bild 4: Neusser Straße zwischen Baudristraße bis Florastraße
 Schrägstellplätze ohne Sicherheitsabstand zum Schutzstreifen für 
Radfahrende, gleichzeitig schlechte Sichtverhältnisse beim Ausparken.

3
Mängelanalyse - Fotodokumentation
Bild 5: Einmündungsbereich Gellertstraße
 Provisorisch geflickte Fahrbahnabplatzungen (Schlagloch) im Bereich des 
Radfahrschutzstreifens.
Bild 6: Kreuzung Neusser Straße/Auer Straße/Kempener Straße
 Unübersichtliche Kreuzungssituation und beschädigte 
Fahrbahn

Anlage 7_Lageplan Maßstab 1_500 - Variante 2

7725 Zeichen

Holbeinstraße 
Kempener Straße 
Neusser Straße 
Auerstraße 
Cranachstraße 
Schenkendorfstraße 
Kuenstraße 
Christinastr. 
Steinberger Straße 
Neusser Straße 
Wilhelmstraße 
Wilhelmstraße 
Viersener Straße 
Nelkenstraße 
Neusser Straße 
Gellertstraße 
Baudristraße 
Florastraße 
Einheitstraße 
Mauenheimer Straße 
Neusser Straße 
Scharnhorststraße 
Nettelbeckstraße 
Neusser Stra
ße 
Schillstraße 
Blücherstraße 
Neusser Straße 
Nordstraße 
Usambarastraße 
Niehler Kirchweg 
1889 
5728/35 
6538/186 
2830 
8339/40 
1626 
2129 
350/2 
5395/27 
3216/91 
1827 
2139 
1743 
2225 
2133 
2469/67 
7230/98 
2231/84 
2598/90 
752 
2094 
1948 
763 
5882/98 
1435/144 
3027/43 
518 
6988/27 
5086/144 
784 
3637/184 
2622 
2620 
1852 
1493 
2148 
6812/186 
1103/144 
6778/41 
6120/37 
7044/144 
7212/30 
2641 
2686/90 
3394 
2700 
2512 
5067/97 
1826 
3731/35 
2916/97 
74/3 
5906/27 
3565 
1987 
2371/84 
3596 
2279 
3568/98 
2698 
2123 
1249/186 
1588 
2681/90 
1418 
2196 
6491/39 
6014/159 
6822/35 
3491/144 
463 
6765/186 
3112/74 
1419 
90/9 
2635/353 
183/3 
2952/77 
2676/90 
2649 
3629/183 
914 
2232 
1857 
2403 
3734/35 
630 
3174/45 
2817/98 
2297/90 
6779/41 
4674/97 
7067/185 
1427 
2916/74 
2628 
7844/38 
3016/74 
2402 
5961/98 
3556 
184/10 
4668/97 
6995/27 
6210/35 
3735/35 
754 
2224 
380 
926 
2919/98 
5243/27 
3113/74 
1324 
6973/96 
5525/104 
5471/27 
2083/183 
2788/90 
2637/353 
2218 
1691/90 
3497/98 
1453/353 
3496/98 
6660/151 
1327 
7390/31 
6760/184 
2399/353 
885 
3554/183 
5903/98 
510 
3447/186 
612 
526 
2275 
5136/35 
1248/186 
474 
5726/35 
2143 
2917/97 
1904 
2989 
902 
1721 
3557 
2331/84 
6740/96 
1766/90 
4246/98 
7935/152 
184/4 
82/1 
3558 
525 
6141/100 
3028/43 
5881/98 
5115/184 
2147 
7216/31 
2588 
2709 
3495/98 
6606/184 
4669/98 
2331 
78/1 
2254 
5369/26 
3556/183 
7393/31 
7640/143 
2145 
949 
2602/97 
27/2 
785 
1776 
1436/144 
2214 
3500/98 
2634/353 
2513 
6212/35 
4670/186 
6604/104 
1625 
3406/183 
2512/79 
8648/41 
1700/186 
637 
2680/90 
79/2 
5962/98 
7048/43 
2132 
2901/82 
5398/27 
4328/39 
6123/37 
956 
2370/84 
3128 
104/2 
4159/180 
3490/144 
3492/144 
2366/90 
2440/90 
5213/104 
6970/96 
4502/186 
5242/27 4671/98 
3733/35 
8649/41 
2229/84 
2890/98 
1753 
6536/186 
2586 
2172 
2589 
2372/84 
351/2 
2987/77 
3199/80 
2339 
3198/80 
6088/36 
2002/348 
2615/90 
2679/90 
2338 
1325 
5055/144 
3595 
1428 
1986 
3393 
5172/149 
2655 
1134 
5396/27 
3732/35 
464 
6329/35 
5012/26 
2699 
3026/43 
2816/98 
4327/39 
2125 
2680/353 
1456/343 
3942/39 
2623 
4324/39 
6328/35 
4248/98 
5729/35 
540 
2206 
5076/144 
6449/149 
711 
7219/185 
74/2 
1477 
3638/184 
5524/104 
8577/40 
3628/183 
2933/81 
1778 
2126 
538 
2453/153 
638 
741 
6990/27 
3555 
6537/186 
5695/34 
6741/96 
6340/148 
2778/90 
2971/82 
1814 
330/5 
1779/186 
2645/357 
27/1 
2627 
2199 
B.-PARKEN 
LADEN 
B.-PARKEN 
LADEN 
B.-PARKEN 
LADEN 
LADEN 
LADEN 
LADEN 
LADEN 
LADEN 
BUS
BUS
Apotheke 
Imbiss 
Gaststätte 
Waschsalon 
Gaststätte 
Pizzeria 
Netto 
Reisebüro 
Friseur 
Fleischwaren- 
geschäft 
Kiosk 
Druckerei 
LEERSTAND 
(17.02.20) 
Gaststätte 
Rewe City 
Schreibwaren 
Blumenladen 
Möbelgeschäft 
Nippes- 
tower 
Patisserie Apotheke Alnatura Spielhalle Druckerei Drogerie DM Rewe City 
Parfümerie 
Douglas 
Bäckerei 
Merzenich 
Kaufhof 
Sparkasse 
Bäckerei 
Tchibo 
Schreibwaren 
McPaper 
Mayersche 
Schuhgeschäft 
Pizzeria 
Metallwaren- 
händler 
Sanitätshaus 
rahm 
Handyzubehör 
Polsterei 
Möbelhaus Breitbach 
Fahrschule 
Tierarzt 
Druckerei 
Kiosk 
Pizzeria 
Friseur 
Gaststätte 
Feinkost 
Teppich- 
geschäft 
Bäckerei 
Spielhalle Bäckerei Eiscafé 
Obst-/ 
Gemüsegeschäft 
Sushi-Haus 
Commerzbank 
Gaststätte 
Imbiss 
gepl. Supermarkt 
Handyladen 
Deichmann 
Handyladen 
Modegeschäft 
alk. Getränke 
Optiker 
Outdoor 
Sport- 
geschäft 
Apotheke 
Optiker 
Targo Bank 
Reformhaus 
Imbiss 
Gaststätte 
Schlüssel- 
dienst 
Friseur 
Taxi- 
unternehmen 
Änderungs- 
schneiderei 
Friseur 
Handyladen 
Kosmetik 
Thai-Massage 
Café 
Kinderladen 
Nagel- 
studio 
Imbiss 
Bar Optiker Imbiss 
Friseur/Kosmetik Juwelier 
Café 
Drucker- 
zubehör 
Friseur 
Salat Shop 
Restaurant 
Reisebüro 
Reinigung 
Weindepot 
Metzgerei 
Hörgeräte 
Café 
Blumen- 
geschäft 
Deutsche Bank 
Optiker 
NetCologne 
Volksbank 
Handyladen 
Fotogeschäft 
Bistro 
TEDi 
Euroshop 
Kodi 
O2 Shop 
Backshop 
LEERSTAND 
(17.02.2020) 
Handy- 
laden Imbiss 
Spielhalle 
Reinigung 
Friseur 
Leerstand 
(17.02.2020) 
Café 
Sportwetten 
Imbiss 
Friseur 
Sushibar 
Gaststätte 
Kindertages- 
    stätte 
Gaststätte 
Teenager & 
Jugendtreff 
Auto Center 
Kiosk 
Aldi 
Rewe City 
Optiker 
Fielmann 
Bistro 
Telekom 
Shop 
Friseur 
Modegeschäft 
Imbiss 
Blumen- 
geschäft 
Friseur 
Pfandhaus 
Buchhandlung 
Leerstand 
(19.02.20) 
Barbier 
Vodafone 
   Shop 
Reinigung 
Sportwetten 
Imbiss 
Atelier 
Friseur 
Imbiss 
McDonald's 
Apotheke 
Hörgeräte 
Ernsting's 
family 
Rossmann 
Mode- 
geschäft 
Blumen- 
geschäft 
Apotheke 
Kiosk 
Eiscafé 
Imbiss 
Spielhalle 
Handyladen 
Orthopäde 
Gaststätte 
Schlüssel- 
  dienst 
Imbiss 
Raumausstatter 
Raumausstatter 
Ortho
päd
e 
Restaurant 
Matratzen 
Café 
Leerstand (17.02.20) 
Juwelier 
Druckerei 
Fahrradgeschäft 
Reisebüro 
Restauran
t 
Kosmetikstudio 
Kleintierpraxis 
Immobilienbüro 
Restaurant 
Ju
welier 
Feuerwehzufahrt 
Feuerwehzufahrt 
Feuerwehzufahrt 
Sonnen- 
studio 
Nagel- 
studio 
Nagel- 
studio 
Optiker 
Juwelier 
Cafe 
Cafe 
(im Bau 
17.02.20) 
Buchhandlung 
Briefmarken 
An- und Verkauf 
Lieferdienst 
für Lebensmittel 
Barbier 
Buch- 
haltung 
Zufahrt Moschee 
Zufahrt 
Getränkemarkt 
und Wäscherei 
Barbier 
Leerstand 
(17.02.2020) 
Café 
Gaststätte 
Imbiss 
Deckensanierung 
Vollausbau 
Dekoration 
Kreisverkehr 
Neusser Str./Kempener Str. 
(in Planung) 
BUSBUS
BUS
BUS
B.-PARKEN 
LADEN 
LADEN 
LADEN 
B.-PARKEN 
B.-PARKEN 
LADEN 
B.-PARKEN 
B.-PARKEN 
B.-PARKEN 
LADEN 
LADEN 
LADEN LADEN 
LADEN 
LADEN 
LADEN 
S1/-1 
S1,5/-1,5 
S3/-3 
S B B1,5/-1,5 
B0,5/0,25 
B0,75/-0,75 
B 0,5/0,20 
gepl. Markierung 
S1/-1 
S1,5/-1,5 
S3/-3 
S B B1,5/-1,5 
Legende: 
               
vorh. Baum 
Bestand 
             
vorh. Bestand/Topographie 
vorh. Katastergrenze 
vorh. Zufahrt/Zugang 
Fahrbahn 
Planung 
             
Gehweg 
Rundbord (grau) 
Rundbord (weiß) 
Hochbord 
Mittelinselköpfe 
Gestaltung der Nebenanlagen nachrichtl. dargestellt. 
folgende Punkte werden im Rahmen der Entwurfsplanung festgelegt: 
- exakte Bordführung 
- Lage der Bushaltestellen 
- Lage und Anzahl der Fußgängerüberwege & Mittelinseln 
- Lage und Anzahl der Baumneupflanzungen sowie Größe und Gestaltung der Baumscheiben 
- Lage und Anzahl der Fahrradstellplätze 
- sonstige Möblierung der Nebenanlage (Sitzbänke, Beleuchtung etc.) 
überfahrbare Mittelinsel 
Anrampung 
Stadtbahnanlagen 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (664) Sachgebietsleiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. 
E
D
C
Übersichtsplan 
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: 
x
Auditor/in: Datum: 
NHN 
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: 
Gauß-Krüger 
NN UTM/ETSR85 
Sachbearbeiter/-in 
500 
5 -Neusser Straße 
2490 mm 297 mm 
Lageplan - Vorentwurf 5 - Nippes 
Variante 2 
Umgestaltung Neusser Straße 
(Niehler Kirchweg - Kempener Straße) 
Krüger, 12.09.2022 
Krüger, 12.09.2022 
12.09.2022 
Krüger 
12.09.2022 
Claußen 
12.09.2022 
Dietz 
12.09.2022 
Stach-Reinartz 
12.09.2022 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
KVB ÖPNV 
682-3 
664-5 
Markierung 
(mit Anmerkungen per Mail vom 17.08.2022) 
Radverkehr 
(mit Anmerkungen per Mail vom 17.08.2022) 
Fr. Bell 16.08.2022 
Hr. Leitow 16.08.2022 
- -

Beschlussvorlage Ausschuss

17263 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/3 
664 
Vorlagen-Nummer 
 3169/2022 
Freigabedatum 
 16.11.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und 
Kempener Straße  
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der vorgelegten Vorplanung für die 
Variante 1 (Mischverkehr zwischen Kempener- und Blücherstraße) die Entwurfsplanung für die Umge-
staltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße zu erstellen. 
 
Alternative 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der vorgelegten Vorplanung für die 
Variante 2 (Mischverkehr zwischen Nelken- und Blücherstraße) die Entwurfsplanung für die Umgestal-
tung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße zu erstellen. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.12.2022 
Verkehrsausschuss 24.01.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Ausgangssituation 
Die Neusser Straße übernimmt zwischen Kempener Straße und Niehler Kirchweg für den Stadtbezirk 
Nippes als Stadtteilzentrum eine wichtige Funktion. Der dichte Geschäftsbesatz deckt den täglichen Be-
darf mit Waren und Dienstleistungen ab und ist somit wichtiges Ziel der hier lebenden Bevölkerung. An-
gesichts der verkehrlichen Mängel, aber auch aufgrund gestalterischer Defizite wird der Straßenzug die-
ser wichtigen Funktion für den Bezirk seit geraumer Zeit nicht mehr gerecht. Dadurch, dass die Neusser 
Straße auf gesamter Länge nach wie vor als Bundesstraße B9 Teil des klassifizierten Straßennetzes ist, 
kommt ihr ausweislich dessen für den Kfz-Verkehr nicht nur überbezirkliche sondern auch überörtliche 
Bedeutung zu. Eine so genannte Verkehrsbedeutungsänderung der Neusser Straße ist dem Ministerium 
für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gegenüber angezeigt worden. Zielsetzung dabei ist, den 
Streckenzug nördlich des Ebertplatzes zu einer Gemeindestraße abzustufen. Das Ergebnis ist noch of-
fen, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen worden ist.  
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Straßenausbau mittlerweile in die Jahre gekommen 
ist und von einer Reihe funktionaler und gestalterischer Mängel geprägt wird. Der aktuelle Zustand ent-
spricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen, die an diesen Straßenraum gestellt werden. Die Umgestal-
tung hat nun zum Ziel, den Streckenzug verkehrlich zu verbessern und die Aufenthaltsqualität zu opti-
mieren. 
 
2. Planungshistorie 
Ursprünglich war vorgesehen, die Planung auf einzelne Knotenpunkte zu begrenzen und die dazwischen 
liegenden Streckenabschnitte unberührt zu lassen. Im fortschreitenden Prozess hat sich jedoch ergeben, 
dass die herrschenden verkehrlichen und stadträumlichen Defizite nur durch eine Überplanung des ge-
samten Straßenraumes behoben werden können. Seit 2016 wurde die darauf basierende Vorplanung 
über mehrere Jahre hinweg mit der Bezirksvertretung Nippes und dem Verkehrsausschuss, mit dem Ziel 
einen Planungsbeschluss zu erwirken, diskutiert und immer wieder überarbeitet. 2017 und 2019 wurden 
auch Bürgerinnen und Bürger zu den jeweils aktuellen Planständen beteiligt. 
Nach der Kommunalwahl 2020 hat die Bezirksvertretung am 18.03.2021 einen Grundsatzbeschluss zur 
Umgestaltung des Straßenzuges gefasst, in dem wesentliche Planungsvorgaben sowie die Durchfüh-
rung einer mehrstufigen systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung enthalten sind. 
Im August 2021 wurden Bürgerinnen und Bürger nach ihren Wünschen, Hinweisen und Anregungen zur 
geplanten Umgestaltung befragt. Die Ergebnisse dieses Prozesses sind im Beteiligungsportal der Stadt 
Köln veröffentlicht und unter folgendem Link einsehbar:  
https://meinungfuer.koeln/archiv/auswertung-der-ersten-oeffentlichkeitsbeteiligung-zur-neusser-
strasse.html. 
Die Ergebnisse der Beteiligung sowie die Planungsvorgaben aus dem Grundsatzbeschluss der Bezirks-
vertretung Nippes wurden seitens der Verwaltung in eine Neuplanung überführt, welche Bestandteil die-
ser Vorlage ist. Am 15.08.2022 hat die Verwaltung die Planung dem Verkehrsausschuss und am 
17.08.2022 der Bezirksvertretung Nippes im Rahmen eines Fachgespräches vorgestellt und dabei offe-
ne Punkte geklärt und Fragen zur Planung beantwortet. 
 
3. Mängelanalyse 
Die unterschiedlichen und teilweise konkurrierenden Nutzungsansprüche an den Straßenraum führen 
derzeit zu einer unbefriedigenden Situation für nahezu alle Verkehrsarten. Diese stellt sich wie folgt dar: 
- Aufgrund der Nutzungsdichte im Planungsbereich prägt das sehr hohe Fußverkehrsaufkommen

3 
sowohl im Längs- als auch im Querverkehr das verkehrliche Geschehen. Im Gehwegbereich be-
ansprucht eine Vielzahl von Stadtmobiliar und Straßenzubehör, aber auch Auslagen der ansäs-
sigen Geschäfte den ohnehin knappen Raum. Dass die derzeitige Anzahl der Fahrradabstell-
möglichkeiten den aktuellen Bedarf nicht deckt, äußert sich an der hohen Anzahl von wild abge-
stellten Fahrrädern. Eine barrierefreie Nutzung ist in weiten Teilen nicht möglich. Insgesamt wir-
ken die Gehwegbereiche gemessen am Fußverkehrsaufkommen unterdimensioniert und auf-
grund der vielfältigen Nutzungen ungeordnet. 
- Die Fahrbahn wird beidseitig von Längsparkständen gesäumt, wobei zwischen Viersener- und 
Baudristraße auch mehrere Parkstände in Schrägaufstellung angeordnet sind. Dies führt zu Kon-
flikten mit dem fließenden Radverkehr auf der Fahrbahn. Die Längsparkstände werden in unre-
gelmäßigen Abständen von Straßenbäumen unterbrochen. Die Größe der Baumscheiben ent-
spricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen eines vitalen Baumes, so dass in einigen Bereichen 
die Gehwege durch Wurzeleinwuchs massiv Schaden genommen haben. 
- Für den Radverkehr sind Schutzstreifen mit einer durchschnittlichen Breite von 1,30 m auf der 
Fahrbahn markiert. Um einen ausreichend breiten Sicherheitstrennstreifen zwischen fließenden 
Radverkehr und ruhenden Kfz-Verkehr einzuhalten, wurden die Längsparkstände mit einer Mar-
kierungslösung zulasten des Gehwegs verschoben. Diese Lösung hat sich jedoch als wenig 
praktikabel erwiesen, so dass der Sicherheitsabstand zum fließenden Radverkehr an vielen Stel-
len nicht eingehalten wird. In einigen Abschnitten, unter anderem im Bereich der Schrägpark-
stände, entfällt aufgrund der beengten Platzverhältnisse der Sicherheitstrennstreifen vollständig. 
Die verhältnismäßig hohe Fluktuation im ruhenden Kfz-Verkehr verschärft das Sicherheitsdefizit 
für den weniger geschützten Radverkehr zusätzlich. 
- Innerhalb des Planungsraums befindet sich eine Vielzahl von Einmündungen- und Kreuzungen, 
die größtenteils signalisiert sind. Ein Queren der Fahrbahn ist heute für den Fußverkehr aufgrund 
der hohen Verkehrsbelastung außerhalb der signalisierten Querungsmöglichkeiten nicht gefahr-
los möglich, so dass das Fußverkehrsaufkommen an den signalgeregelten Knotenpunkten sehr 
hoch ist. 
- Ein weiteres Problem stellt aufgrund des dichten Geschäftsbesatzes das hohe Lieferverkehrsauf-
kommen dar. Mangels geeigneter Ladezonen blockieren Lieferfahrzeuge den Schutzstreifen und 
zwingen den Radverkehr dadurch zu gefährlichen Überholmanövern.  
- Die Fahrbahn selbst ist an mehreren Stellen beschädigt und weist Risse bis hin zu Schlaglöchern 
auf. Auf den bereits instandgesetzten Abschnitten fehlen die Markierungen, so dass die Radver-
kehrsführung in diesen Bereichen unterbrochen ist. 
Die Fotodokumentation in Anlage 5 stellt die oben beschriebenen Mängel dar. 
 
4. Planungs- und Gestaltungsgrundsätze 
Aus der Mängelanalyse, den Vorgaben aus dem politischen Raum sowie den Ergebnissen der 2021 
durchgeführten Bürgerbeteiligung sind folgende Planungsgrundsätze formuliert worden: 
- Aufenthaltsqualität erhöhen 
- Begrünung/Entsiegelung/Wasserflächen vorsehen 
- Parkplätze reduzieren 
- mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder einplanen 
- mehr (gesicherte) Querungsmöglichkeiten anbieten 
- quartiersbezogenen Verkehr reduzieren und beruhigen und quartiersfremden Durchgangsverkehr 
vermeiden 
- umliegende Wohnstraßen nicht mit mehr Verkehr belasten 
- Gehwege frei räumen/ordnen 
- Geschwindigkeit durch ergänzende bauliche Maßnahmen reduzieren 
- verkehrsberuhigten Geschäftsbereich/Zone 20 einrichten 
- ausreichend Lade- und Lieferzonen vorsehen 
- Multifunktionsflächen einrichten 
- Gehwege und Multifunktionsflächen durch bauliche Strukturen von der Fahrbahn trennen 
- Bestandsbäume erhalten und zusätzliche Bäume pflanzen 
- Barrierefreiheit sicherstellen 
- Lichtsignalanlagen abbauen 
Die Vorgabe, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren, ist bereits umgesetzt wor-
den. 
Für die Umgestaltung sind verschiedene verkehrliche Prinzipien denkbar. Der verkehrsberuhigte Ge-
schäftsbereich sowie eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h sind in diesem 
Kontext geeignete straßenverkehrsrechtliche Grundlagen und lassen sich wie folgt charakterisieren:

4 
- Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich: 
• empfohlen für Straßenzüge mit hohem Fußverkehrsaufkommen und gleichzeitiger Bedeu-
tung für den Kfz-Verkehr 
• straßenverkehrsrechtlich zwischen Tempo-30-Zone und verkehrsberuhigten Bereich ein-
geordnet, meistens als Tempo-20-Zone ausgewiesen 
• es gelten die Regeln der Tempo-30-Zone:  
 Vorfahrtsregelung rechts vor links 
 benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen entbehrlich  
 Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und Lichtsignalanlagen (Ampeln) unzulässig 
• Probleme mit Busbetrieb aufgrund der Rechts-vor-links-Regelung 
• nur auf Straßen ohne Funktion für den überörtlichen Verkehr umsetzbar 
- Geschäftsstraße mit Tempo 30: 
• Keine Zonenbeschilderung, sondern streckenbezogene Regelung 
• mögliche Planungsparameter: 
 Radverkehrsführung möglich 
 Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und Lichtsignalanlagen (Ampeln) bei Bedarf 
einsetzbar 
 mit Gehwegüberfahrten Abgrenzung gegenüber angrenzenden Wohnquartieren 
baulich erkennbar 
• Busbetrieb wird nicht beeinträchtigt 
Der vorliegenden Planung liegt das Prinzip der Geschäftsstraße mit einer Temporeduzierung auf 30 
km/h zugrunde. Mit dieser Einordnung kann auf die zukünftigen Anforderungen hinsichtlich der verkehrli-
chen Funktion und der Aufenthaltsqualität, die an die Neusser Straße gestellt werden, am besten einge-
gangen werden: 
- Die Umwandlung der heutigen Bundesstraße mit überörtlicher Verkehrsbedeutung in eine Ge-
schäftsstraße mit hoher Aufenthaltsqualität ist möglich. 
- Eine straßenbündige Radverkehrsführung ist dort, wo erforderlich, realisierbar. 
- Für den Fußverkehr können gesicherte Querungsmöglichkeiten angelegt werden. 
- Der Busverkehr kann weiterhin bevorrechtigt auf der Neusser Straße geführt werden.  
- Die Einmündungen der angrenzenden Straßen können als Gehwegüberfahrten ausgebildet wer-
den, womit die Bevorrechtigung des Fußverkehrs gegenüber ein- und abbiegenden Verkehren 
auf der Neusser Straße auch baulich hervorgehoben wird. 
Die aufgeführten Vorteile sind mit einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich nicht umsetzbar. 
Die Abstufung der heutigen Bundesstraße wird, wie weiter vorne dargestellt, forciert. Da das Verfahren 
noch kein verbindliches Ergebnis hervorgebracht hat, besteht mit dem gewählten Prinzip größtmögliche 
Planungs- und Umsetzungssicherheit auch für den Fall, dass das Abstufungsverfahren nicht zeitnah zu 
dem gewünschten Ergebnis führt.  
 
5. Querschnittsgestaltung und V ariantenentwicklung 
Auf den oben dargestellten Planungsgrundsätzen basierend hat die Verwaltung eine Vorplanung ausge-
arbeitet, welche zwei verschiedene Möglichkeiten der Querschnittsgestaltung, die sich insbesondere auf 
die Radverkehrsführung auswirkt, vorsieht: 
- Querschnitt 1: Radverkehr im Mischprinzip 
- Querschnitt 2: Radfahrstreifen im Separationsprinzip 
Eine Darstellung sowie eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile für die beiden Lösungen finden 
sich in den Anlagen 3 und 4. 
Bei der Übertragung der beiden Querschnitte in den Planungsraum zwischen Kempener Straße und 
Niehler Kirchweg ergeben sich zwei Variationsmöglichkeiten, die sich an der zur Verfügung stehenden 
Breite des Straßenraumes und der Umfeldnutzung orientieren. Im nördlichen Bereich bis zur Blücher-
straße ist der Geschäftsbesatz deutlich weniger dicht ausgeprägt und die Nutzung der Nebenanlagen 
nicht so intensiv als südlich davon. Daher ist in beiden Varianten der Querschnitt mit Radfahrstreifen 
vorgesehen. Im Kernbereich zwischen Blücher- und Nelkenstraße kann aufgrund räumlicher Zwangs-
punkte, welche die Bebauung und die Zugänge zur Stadtbahn setzen, nur der Querschnitt 1 eingepasst 
werden. Letztendlich unterscheiden sich die beiden Varianten, die der vorliegenden Vorplanung zugrun-
de liegen, lediglich in der Querschnittsaufteilung auf dem Abschnitt zwischen Nelken- und Kempener 
Straße.  
- Variante 1: Mischverkehr zwischen Kempener- und Blücherstraße (Vorzugsvariante) 
- Variante 2: Mischverkehr nur im Kernbereich zwischen Nelken- und Blücherstraße (Alternative) 
Eine Prinzipskizze beider Varianten enthält Anlage 5.

5 
Die Planung sieht für beide Varianten vor, mit Ausnahme von Behindertenparkständen auf reine Pkw-
Parkstände vollständig zu verzichten. Lediglich in den geplanten Ladezonen soll außerhalb der Lade- 
und Lieferzeiten das Parken ermöglicht werden. Zur Verbesserung der Überquerbarkeit des Streckenzu-
ges sind über die Strecke verteilt an geeigneten Stellen Fußgängerüberwege vorgesehen, die den Fuß-
verkehr gegenüber dem Kfz-Verkehr bevorrechtigen. Teilweise werden die Fußgängerüberwege auf-
grund der Fahrbahnbreite durch zusätzliche Mittelinseln ergänzt. In den Kreuzungs- und Einmündungs-
bereich der angrenzenden Straßen werden diese Mittelinseln über den Kreuzungsbereich hinweg ver-
längert, um das Queren der Straße auch für den Radverkehr zu erleichtern. Die Bushaltestelle 
„Cranachstraße“ wird auf die Neusser Straße verlegt, weil die Buslinie 147 zum Schutz der Anwohner-
schaft in der Cranachstraße zukünftig über den geplanten Kreisverkehr Neusser Straße/Kempener Stra-
ße geführt werden soll. Alle Bushaltestellen werden nach dem Kölner Standard barrierefrei ausgebaut. 
Die Lichtsignalanlagen im Planungsbereich werden mit Ausnahme der Anlage an der Blücherstraße so-
wie an der Wilhelmstraße bei Variante 2 zurückgebaut. Die Anlagen 6 und 7 enthalten die Vorplanung im 
Lageplan. 
Die Verwaltung empfiehlt aus folgenden Gründen, die Variante 1 als Vorzugsvariante weiterzuverfolgen: 
- Die besonders breiten Nebenanlagen lassen eine Vielzahl an Nutzungen zu und eröffnen damit 
größeres Potenzial zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität. 
- Dem hohen Fußverkehrsaufkommen, das unter anderem aus dem intensiven Geschäftsbesatz 
zwischen Kempener- und Blücherstraße resultiert, wird besser Rechnung getragen. 
- Die Fahrbahn ist flächenmäßig gegenüber den Nebenanlagen untergeordnet. 
- Der Kfz-Verkehr wird entschleunigt und die Verkehrssicherheit für die weniger geschützten Ver-
kehrsarten damit erhöht. 
- Durch die reduzierte Fahrbahnbreite wird die Barrierewirkung der Straße reduziert und sie ist 
auch außerhalb der gesicherten Querungsmöglichkeiten leichter zu überqueren. 
 
6. Weiterer Planungsprozess und Kosten 
Die konkrete Ausgestaltung der Nebenanlagen wird im Rahmen der Entwurfsplanung behandelt und ist 
deshalb nicht Gegenstand dieser Planungsphase. Mit Ausnahme der Bestandsbäume, welche erhalten 
bleiben sollen, der Bushaltestellen sowie der notwendigen Ladezonen, sind die Nebenanlagen daher 
noch unbespielt. Mit der anstehenden Konkretisierung werden diese Flächen im Sinne einer multifunkti-
onalen Nutzung mit zusätzlichen Baumpflanzungen, Fahrradabstellanlagen, Flächen für Außengastro-
nomie und Stadtmobiliar, wie beispielsweise Sitzgelegenheiten, versehen. Auf Grundlage der Entwurfs-
planung wird der Baubeschluss eingeholt. 
Planungskosten fallen nicht an, da die Weiterplanung mit eigenen Ressourcen durchgeführt wird. Die 
Kosten für den Ausbau der Gesamtmaßnahme werden derzeit auf ca. 12 Millionen Euro (brutto) ge-
schätzt. Dabei wird der Baubeginn für das Jahr 2026 unterstellt. Im Rahmen der Entwurfsplanung wer-
den die anfallenden Kosten weiter konkretisiert. 
 
7. Erläuterungen zum Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier 
dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit 
zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie 
ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treib-
hausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Kli-
maschutz bewertet werden. 
 
Anlagen 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Mängelanalyse – Fotodokumentation 
Anlage 3: Querschnitt Radverkehr im Mischprinzip 
Anlage 4: Querschnitt Radfahrstreifen im Separationsprinzip 
Anlage 5: Prinzipskizze der Varianten 
Anlage 6: Lageplan Maßstab 1:500 - Variante 1 
Anlage 7: Lageplan Maßstab 1:500 - Variante 2

Beratungsverlauf (3)

24.01.2023 Verkehrsausschuss
TOP 3.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
02.02.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.03.2023 Verkehrsausschuss
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3169/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.02.2023
Erstellt
26.09.2022 15:49