3169/2022
Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße
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Anlage 8 - Auszug aus Verkehrsausschuss 24.01.2023
3247 Zeichen
Anlage 8 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 31.01.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 20. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.01.2023 öffentlich 3.2 Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße 3169/2022 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 24.01.2023 AN/0165/2023 SB Dr. Beese stellt den Änderungsantrag der FDP-Fraktion vor und wirbt um Zustim- mung. Für die CDU-Fraktion schlägt RM De Bellis-Olinger vor, die Vorlage heute zunächst in die BV Nippes zu verweisen. Bei einer Verlegung aller Verkehre auf die Fahrbahn – insbesondere Bus- und Radverkehr - habe sie Sorgen, dass dies die dort verkehrende Buslinie langsam und somit unattraktiv machen werde. Hier bitte sie um eine Ein- schätzung bzw. Stellungnahme der KVB AG und des VDV. RM Jäger schließt sich seitens der SPD-Fraktion dem Verfahrensvorschlag an. Sie möchte noch konkret wissen, wie viele Stellplätze für Autos mit „normalem“ Verbren- nermotor verbleiben und wie viele für E-Autos vorgesehen seien. In der Variante 2 sehe sie die an der Bushaltestelle vorgesehene Querungshilfe kri- tisch, da ein haltender Bus zu Rückstauungen des Auto- und Radverkehrs führen werde. Sie bittet um eine Beurteilung durch die Verwaltung. Auch einer Rechts-vor- Links-Regelung wie auf der Venloer Straße stehe sie auf der Neusser Straße eher ab- lehnend gegenüber, da es eine wesentliche Verschlechterung für die Radfahrenden bedeuten würde. SE Wienke teilt seitens der Fraktion Die Linke. ihre Ablehnung zum FDP-Antrag mit. Die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen sei aus ihrer Sicht nicht Ziel führend. 2 SE Fahlenbock macht deutlich, dass eine gesicherte Querung für Sehbehinderte und Blinde essenziell sei. Das Argument, dass bei Tempo 20 keine Zebrastreifen errichtet werden dürfen, könne die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nicht akzeptie- ren. Er bittet, die Vorlage gem. Behindertengleichstellungsgesetz in die Anhörung zu geben. BG Egerer stellt klar, dass die derzeitigen Planungen abschnittsweise Tempo 30 und nicht 20 vorsähen und insofern keine Rechts-vor-Links-Regelung gelten würde. Ei ne Beeinträchtigung des Busverkehrs sei somit nicht zu befürchten. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der FDP- Fraktion, AN/0165/2023, der da lautet: „Der Beschluss wird um die folgenden zwei Absätze ergänzt: In der Entwurfsplanung werden an den Stellen, die nicht für Ladezonen, Parkplätze für Menschen mit Behinderungen, Bushaltestellen, Außengastronomie, Baumstandorte o.ä. benötigt werden, längs der Fahrbahn Kurzzeitparkplätze insbesondere für Arztbe- suche, Pflegedienste und Handwerksbetriebe berücksichtigt, die nachts – genau wie die Ladezonen – für das Bewohnerinnen- und Bewohnerparken freigegeben werden. Die Planung wird erst umgesetzt, wenn die Stadt für die Anwohnerinnen und Anwoh- nern eine Quartiersgarage gebaut hat, z.B. durch die Umsetzung des Konzepts der BV 5 am Nippeser Tälchen.“ zur Anhörung in die BV Nippes. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 5_Prinzipskizze der Varianten
301 Zeichen
Prinzipskizze der Varianten Anlage 5 Variante 1: Mischverkehr zwischen Kempener- und Blücherstraße (Vorzugsvariante) Variante 2: Mischverkehr nur im Kernbereich zwischen Nelken- und Blücherstraße (Alternative) Radfahrstreifen | Mischverkehr Radfahrstreifen | Mischverkehr
Anlage 10 - Stellungnahme zum Beschluss der BV Nippes
4123 Zeichen
1 Anlage 10 Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirch- weg und Kempener Straße Vorlagen-Nr.: 3169/2022 Stellungnahme zum Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 02.02.2023 Die Bezirksvertretung Nippes hat die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße ergänzt. Hierzu bezieht die Verwaltung wie folgt Stellung. „Die Neusser Straße wird baulich und verkehrlich als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit Tempo 20 gestaltet. Hierbei wird die niveaugleiche Bauweise zwischen Straße und Geh- weg für den gesamten Abschnitt zwischen Kempener Straße und Blücherstraße vorgese- hen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die von der Bezirksvertretung Nippes formulierte Ergänzung steht im Widerspruch zu der Beschlussempfehlung der Verwaltung. Die Variante 1 sieht eine Geschäftsstraße mit einer streckenbezogenen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vor. Der Radverkehr wird gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt und die Nebenanlagen sind baulich von der Fahrbahn getrennt. Ein niveaugleicher Ausbau auf der Strecke im Mi- schungsprinzip kommt laut gültigem Regelwerk nur bei Verkehrsstärken unter 400 Kfz in der Spitzenstunde in Betracht. Mit einer aktuellen Spitzenstundenbelastung von etwas mehr als 900 Kfz ist die Verkehrsbelastung aktuell deutlich zu hoch für eine derartige bauliche Ausge- staltung auf der Strecke. Die gesamte Herleitung des Verwaltungsvorschlags ist ausführlich in der Begründung zur Vorlage beschrieben worden. Ergänzend zu der Vorlage hat in der Zwischenzeit eine Anhörung nach dem Behinderten- gleichstellungsgesetz stattgefunden. Im Ergebnis haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der Behindertenverbände strikt gegen einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich ausge- sprochen. Durch die fehlenden gesicherten Querungsmöglichkeiten wird insbesondere für Menschen mit einer Sehbehinderung keine vollständige Barrierefreiheit hergestellt. Die Be- hindertenverbände sprechen sich klar für die Umgestaltung als Geschäftsstraße mit Tempo 30 km/h aus. „Die Abstufung der heutigen Bundesstraße wird forciert. Falls das Verfahren nicht erfolgreich ist oder zu lange hinausgezögert wird, muss größtmögliche Planungs- und Umsetzungssi- cherheit geschaffen werden. Deshalb kann übergangsweise weiterhin verkehrlich Tempo 30 angeordnet werden, obwohl die bauliche Gestaltungsweise des besagten Streckenabschnit- tes zwischen Kempener Straße und Blücherstraße für einen verkehrsberuhigten Geschäfts- bereich Tempo 20 ausgelegt werden soll. Bei Tempo 30 sollen Fußgängerüberwege (FGÜ), sogenannte Zebrastreifen sowie andere Querungshilfen wie auf den Planungsskizzen einge- zeichnet, angeordnet werden.“ Stellungnahme der Verwaltung: Wie in der Vorlage detailliert beschrieben, unterscheiden sich unter anderem die baulichen Merkmale eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs von denen einer Geschäftsstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Insbesondere die Herstellung von Gehwegüberfahrten, die baulich klar den Vorrang des Fußverkehrs im Kreuzungs- und Ein- mündungsbereich markieren und damit ein wichtiges bauliches Merkmal zur Förderung des Fußverkehrs setzen, ist nur im Zuge der Geschäftsstraße möglich, da hier keine rechts-vor- links-Regelung gilt. 2 „Die Bushaltestelle „Florastraße“ auf der östlichen Seite der Neusserstraße soll in Richtung U-Bahn-Aufzug versetzt werden.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Haltestellenkante könnte lediglich um 8,0 m in Richtung Aufzug verschoben werden, da ein Bestandsbaum die barrierefreie Positionierung des Fahrgastunterstandes erschwert. Dar- über hinaus müsste der geplante Fußgängerüberweg in Richtung stadteinwärts, südlich des Aufzugs verschoben werden, und würde damit von der einmündenden Baudristraße abrü- cken. Die Haltestellenkante ist in der Planung nahezu mittig zwischen beiden Zugängen zur Stadtbahn, der Treppenanlage und dem Aufzug, auf dieser Straßenseite positioniert worden. Daher wird empfohlen, von einer Verlegung abzusehen.
Anlage 9 - Auszug BV Nippes 02.02.2023
4465 Zeichen
a Hafase = Stadt Köln z Die Oberbürgermeisterin Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 07.02.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 18. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 02.02.2023 öffentlich 9.2.1 Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße 3169/2022 Herr Beckhaus begründet den gemeinsamen Änderungsantrag von Grünen, GUT & Klima Freunden. Linken und FDP. Herr Schmitz bittet um Vertagung der Vorlage, weil zwei im Verkehrsausschuss ge- stellte Nachfragen noch nicht beantwortet seien. Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert weist darauf hin, dass der Verkehrsaus- schuss am 07. März und die Bezirksvertretung am 16. März tagen würden. Sollte die- ser Tagesordnungspunkt verschoben werden, könnten die Argumente der BV erst in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.04.2025 behandelt werden. Es sei frag- lich, ob der Verkehrsausschuss so lange auf das Votum der Bezirksvertretung warte, die Sechs-Wochen-Frist sei dann abgelaufen. Sie verweist ferner darauf, dass die Fachverwaltung in der letzten Sitzung anwesend gewesen sei und damit die Möglichkeit bestanden habe, noch bestehenden Informati- onsbedarf zu klären. Herr Bürgeramtsleiter Mayer schließt sich dem vollumfänglich an und führt weiter aus, dass seitens des Fachamts kein Grund für eine weitere Zeitverzögerung gesehen und eine Fristverlängerung daher nicht genehmigt werde. Herr Müller verweist auf das Beschlussprotokoll des Verkehrsausschusses vom 24.01.2023, wonach die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung verwiesen werde. Er macht ebenfalls darauf aufmerksam, dass im Verkehrsausschuss ein Ände- Tungsantrag der FDP gestellt worden sei, der ebenfalls verwiesen wurde und noch nicht von der Bezirksvertretung diskutiert worden sei. Herrn Ertin wurde von seiner Ratsfraktion kein Beratungsbedarf der CDU mitgeteilt. Er bittet darum, die Gründe genauer darzulegen. Herr Urmetzer legt dar, dass die Konfliktsituation mit der KVB bekannt und bereits mit Frau Dietz von der Fachverwaltung besprochen worden sei. Es sei daher nicht nötig, eine Stellungnahme abzuwarten, da diese nicht weiterhelfen werde. Herr Bürgeramtsleiter Mayer weist darauf hin, dass die Beschlussvorlage auf einem Konzept mit Tempo 30 beruhe. Die Einrichtung eines beruhigten Geschäftsbereichs mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h werde von der Verwaltung nicht befür- wortet. Der Antrag auf Verschieben des Tagesordnungspunkts in die nächste Sitzung wird mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD, CDU und AfD abgelehnt. Dann wird der gemeinsame Änderungsantrag dahingehend ergänzt, dass der von der FDP im Verkehrsausschuss gestellte Änderungsantrag abgelehnt wird. Anschließend wird er mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD, CDU und AfD beschlossen. Schließlich empfiehlt die Bezirksvertretung Nippes dem Verkehrsausschuss, wie folgt zu beschließen: „Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der vorgelegten Vorplanung für die Variante 1 (Mischverkehr zwischen Kempener- und Blücherstraße) die Entwurfsplanung für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße zu erstellen. Die Neusser Straße wird baulich und verkehrlich als verkehrsberuhigter Geschäftsbe- reich mit Tempo 20 gestaltet. Hierbei wird die niveaugleiche Bauweise zwischen Stra- ße und Gehweg für den gesamten Abschnitt zwischen Kempener Straße und Blücher- straße vorgesehen. Die Abstufung der heutigen Bundesstraße wird forciert. Falls das Verfahren nicht er- folgreich ist oder zu lange hinausgezögert wird, muss größtmögliche Planungs- und Umsetzungssicherheit geschaffen werden. Deshalb kann übergangsweise weiterhin verkehrlich Tempo 30 angeordnet werden, obwohl die bauliche Gestaltungsweise des besagten Streckenabschnittes zwischen Kempener Straße und Blücherstraße für ei- nen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich Tempo 20 ausgelegt werden soll. Bei Tem- po 30 sollen Fußgängerüberwege (FGÜ), sogenannte Zebrastreifen sowie andere Querungshilfen wie auf den Planungsskizzen eingezeichnet, angeordnet werden. Die Bushaltestelle „Florastraße“ auf der östlichen Seite der Neusserstraße soll in Rich- tung U-Bahn-Aufzug versetzt werden. Der Änderungsantrag der FDP wird abgelehnt.“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD, CDU und AfD beschlossen.
Anlage 6_Lageplan Maßstab 1_500 - Variante 1
7711 Zeichen
Holbeinstraße
Kempener Straße
Neusser Straße
Auerstraße
Cranachstraße
Schenkendorfstraße
Kuenstraße
Christinastr.
Steinberger Straße
Neusser Straße
Wilhelmstraße
Wilhelmstraße
Viersener Straße
Nelkenstraße
Neusser Straße
Gellertstraße
Baudristraße
Florastraße
Einheitstraße
Mauenheimer Straße
Neusser Straße
Scharnhorststraße
Nettelbeckstraße
Neusser Stra
ße
Schillstraße
Blücherstraße
Neusser Straße
Nordstraße
Usambarastraße
Niehler Kirchweg
1889
5728/35
6538/186
2830
8339/40
1626
2129
350/2
5395/27
3216/91
1827
2139
1743
2225
2133
2469/67
7230/98
2231/84
2598/90
752
2094
1948
763
5882/98
1435/144
3027/43
518
6988/27
5086/144
784
3637/184
2622
2620
1852
1493
2148
6812/186
1103/144
6778/41
6120/37
7044/144
7212/30
2641
2686/90
3394
2700
2512
5067/97
1826
3731/35
2916/97
74/3
5906/27
3565
1987
2371/84
3596
2279
3568/98
2698
2123
1249/186
1588
2681/90
1418
2196
6491/39
6014/159
6822/35
3491/144
463
6765/186
3112/74
1419
90/9
2635/353
183/3
2952/77
2676/90
2649
3629/183
914
2232
1857
2403
3734/35
630
3174/45
2817/98
2297/90
6779/41
4674/97
7067/185
1427
2916/74
2628
7844/38
3016/74
2402
5961/98
3556
184/10
4668/97
6995/27
6210/35
3735/35
754
2224
380
926
2919/98
5243/27
3113/74
1324
6973/96
5525/104
5471/27
2083/183
2788/90
2637/353
2218
1691/90
3497/98
1453/353
3496/98
6660/151
1327
7390/31
6760/184
2399/353
885
3554/183
5903/98
510
3447/186
612
526
2275
5136/35
1248/186
474
5726/35
2143
2917/97
1904
2989
902
1721
3557
2331/84
6740/96
1766/90
4246/98
7935/152
184/4
82/1
3558
525
6141/100
3028/43
5881/98
5115/184
2147
7216/31
2588
2709
3495/98
6606/184
4669/98
2331
78/1
2254
5369/26
3556/183
7393/31
7640/143
2145
949
2602/97
27/2
785
1776
1436/144
2214
3500/98
2634/353
2513
6212/35
4670/186
6604/104
1625
3406/183
2512/79
8648/41
1700/186
637
2680/90
79/2
5962/98
7048/43
2132
2901/82
5398/27
4328/39
6123/37
956
2370/84
3128
104/2
4159/180
3490/144
3492/144
2366/90
2440/90
5213/104
6970/96
4502/186
5242/27 4671/98
3733/35
8649/41
2229/84
2890/98
1753
6536/186
2586
2172
2589
2372/84
351/2
2987/77
3199/80
2339
3198/80
6088/36
2002/348
2615/90
2679/90
2338
1325
5055/144
3595
1428
1986
3393
5172/149
2655
1134
5396/27
3732/35
464
6329/35
5012/26
2699
3026/43
2816/98
4327/39
2125
2680/353
1456/343
3942/39
2623
4324/39
6328/35
4248/98
5729/35
540
2206
5076/144
6449/149
711
7219/185
74/2
1477
3638/184
5524/104
8577/40
3628/183
2933/81
1778
2126
538
2453/153
638
741
6990/27
3555
6537/186
5695/34
6741/96
6340/148
2778/90
2971/82
1814
330/5
1779/186
2645/357
27/1
2627
2199
Apotheke
Imbiss
Gaststätte
Wasch
sa
lon
Gaststätte
Pizzeria
Netto
Reisebüro
Friseur
Fleischwaren-
geschäft
Kiosk
Druckerei
LEERSTAND
(17.02.20)
Gaststätte
Rewe City
Schreibwaren
Blumenladen
Möbelgeschäft
Nippes-
tower
Patisserie Apotheke Alnatura Spielhalle Druckerei Drogerie DM Rewe City
Parfümerie
Douglas
Bäckerei
Merzenich
Kaufhof
Sparkasse
Bäckerei
Tchibo
Schreibwaren
McPaper
Mayersche
Schuhgeschäft
Pizzeria
Metallwaren-
händler
Sanitätshaus
rahm
Handyzubehör
Polsterei
Möbelhaus Breitbach
Fahrschule
Tierarzt
Druckerei
Kiosk
Pizzeria
Friseur
Gaststätte
Feinkost
Teppich-
geschäft
Bäckerei
Spielhalle Bäckerei Eiscafé
Obst-/
Gemüsegeschäft
Sushi-Haus
Commerzbank
Gaststätte
Imbiss
gepl. Supermarkt
Handyladen
Deichmann
Handyladen
Modegeschäft
alk. Getränke
Optiker
Outdoor
Sport-
geschäft
Apotheke
Optiker
Targo Bank
Reformhaus
Imbiss
Gaststätte
Schlüssel-
dienst
Friseur
Taxi-
unternehmen
Änderungs-
schneiderei
Friseur
Handyladen
Kosmetik
Thai-Massage
Café
Kinderladen
Nagel-
studio
Imbiss
Bar Optiker Imbiss
Friseur/Kosmetik Juwelier
Café
Drucker-
zubehör
Friseur
Salat Shop
Restaurant
Reisebüro
Reinigung
Weindepot
Metzgerei
Hörgeräte
Café
Blumen-
geschäft
Deutsche Bank
Optiker
NetCologne
Volksbank
Handyladen Fotogeschäft
Bistro
TEDi
Euroshop
Kodi
O2 Shop
Backshop
LEERSTAND
(17.02.2020)
Handy-
laden Imbiss
Spielhalle
Reinigung
Friseur
Leerstand
(17.02.2020)
Café
Sportwetten
Imbiss
Friseur
Sushibar
Gaststätte
Kindertages-
stätte
Gaststätte
Teenager &
Jugendtreff
Auto Center
Kiosk
Aldi
Rewe City
Optiker
Fielmann
Bistro
Telekom
Shop
Friseur
Modegeschäft
Imbiss
Blumen-
geschäft
Friseur
Pfandhaus
Buchhandlung
Leerstand
(19.02.20)
Barbier
Vodafone
Shop
Reinigung
Sportwetten
Imbiss
Atelier
Friseur
Imbiss
McDonald's
Apotheke
Hörgeräte
Ernsting's
family
Rossmann
Mode-
geschäft
Blumen-
geschäft
Apotheke
Kiosk
Eiscafé
Imbiss
Spielhalle
Handyladen
Orthopäde
Gaststätte
Schlüssel-
dienst
Imbiss
Raumausstatter
Raumausstatter
Or
thopäde
Restaurant
Matratzen
Café
Leerstand (17.02.20)
Juwelier
Druckerei
Fahrradgeschäft
Reisebüro
Restaurant
Kosmetikstudio
Kleintierpraxis
Immobilienbüro
Restaurant
Juwelier
Feuerwehzufahrt
Feuerwehzufahrt
Feuerwehzufahrt
Sonnen-
studio
Nagel-
studio
Nagel-
studio
Optiker
Juwelier
Cafe
Cafe
(im Bau
17.02.20)
Buchhandlung
Briefmarken
An- und Verkauf
Lieferdienst
für Lebensmittel
Barbier
Buch-
haltung
Zufahrt Moschee
Zufahrt
Getränkemarkt
und Wäscherei
Barbier
Leerstand
(17.02.2020)
Café
Gaststätte
Imbiss
Deckensanierung
Vollausbau
Dekoration
Kreisverkehr
Neusser Str./Kempener Str.
(in Planung)
BUSBUS
BUS
BUS
B.-PARKEN
LADEN
LADEN
LADEN
B.-PARKEN
B.-PARKEN
LADEN
B.-PARKEN
B.-PARKEN
B.-PARKEN
LADEN
LADEN
LADEN LADEN
LADEN
LADEN
LADEN
S1/-1
S1,5/-1,5
S3/-3
S B B1,5/-1,5
B0,5/0,25
B0,75/-0,75
B 0,5/0,20
gepl. Markierung
S1/-1
S1,5/-1,5
S3/-3
S B B1,5/-1,5
Legende:
vorh. Baum
Bestand
vorh. Bestand/Topographie
vorh. Katastergrenze
vorh. Zufahrt/Zugang
Fahrbahn
Planung
Gehweg
Rundbord (grau)
Rundbord (weiß)
Hochbord
Mittelinselköpfe
Gestaltung der Nebenanlagen nachrichtl. dargestellt.
folgende Punkte werden im Rahmen der Entwurfsplanung festgelegt:
- exakte Bordführung
- Lage der Bushaltestellen
- Lage und Anzahl der Fußgängerüberwege & Mittelinseln
- Lage und Anzahl der Baumneupflanzungen sowie Größe und Gestaltung der Baumscheiben
- Lage und Anzahl der Fahrradstellplätze
- sonstige Möblierung der Nebenanlage (Sitzbänke, Beleuchtung etc.)
überfahrbare Mittelinsel
Anrampung
Stadtbahnanlagen
LADEN
BUS
LADEN
BUS
LADEN
B.PARKEN
LADEN
B.PARKEN
LADEN
LAD
EN
LADEN
LADEN
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664) Sachgebietsleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
x
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in
500
5 -Neusser Straße
2490 mm 297 mm
Lageplan - Vorentwurf 5 - Nippes
Variante 1
Umgestaltung Neusser Straße
(Niehler Kirchweg - Kempener Straße)
Krüger, 12.09.2022
Krüger, 12.09.2022
12.09.2022
Krüger
12.09.2022
Claußen
12.09.2022
Dietz
12.09.2022
Stach-Reinartz
12.09.2022
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
KVB ÖPNV
682-3
664-5
Markierung
(mit Anmerkungen per Mail vom 17.08.2022)
Radverkehr
(mit Anmerkungen per Mail vom 17.08.2022)
Fr. Bell 16.08.2022
Hr. Leitow 16.08.2022
- -
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2026
3276 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/66/664/3
664
Vorlagen-Nummer
3169/2022
Stand: 14.01.2026
Sachstandsbericht
Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler
Kirchweg und Kempener Straße
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der vorgelegten
Vorplanung für die Variante 1 (Mischverkehr zwischen Kempener- und Blücherstraße)
die Entwurfsplanung für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler
Kirchweg und Kempener Straße zu erstellen mit folgenden Maßgaben
1. Auf der gesamten Strecke werden ausreichend sichere Überwege eingerichtet.
2. Bei der weiteren Planung der Variante 1 wird die Fahrbahn zwischen der Blücher-
straße und Nelkenstraße auf 7 Meter Breite (statt die geplanten 6 Meter) ausge-
baut.
3. Die Verwaltung soll darstellen, wie eine ausreichende Zahl von Stellflächen für
Handwerker, Pflegedienste und Arztbesuche eingerichtet werden können.
4. Vor Beginn der Baumaßnahme ist darzustellen wie min. 30 % der wegfallenden
Stellplätze durch andere Maßnahmen im direkten Umfeld nachgewiesen werden
können; z.B. durch Planungsbeschlüsse.
Besonders zu prüfen sind die vorhandenen privaten Parkhäuser und die Errichtung
von Veedelsgaragen/Quartiersgaragen, z.B. unter der Hochbahn, durch die Umset-
zung des Konzepts der BV 5 am Nippeser Tälchen, entlang der Kempener Straße
oder als Tiefbau unter dem Wilhelmsplatz.
5. Das Höhenverhältnis von Straße und Bürgersteige soll zugunsten des Fußverkehrs
angepasst werden.
6. Es sollen zusätzliche Protektionen für den Radverkehr mit Hinblick auf die Leis-
tungsfähigkeit des Busverkehrs geprüft werden.
Status in Bearbeitung
erledigt
2
Aktueller Bearbeitungsstand:
zu 1., 3., 5.:
Im Zusammenhang mit der laufenden Entwurfsplanung werden diese Punkte derzeit
vertiefend geprüft und Lösungen hierzu entwickelt.
Zu Punkt 3 teilt die Verwaltung ergänzend mit, dass grundsätzlich die Einrichtung von
Wirtschaftszonen für die Neusser Straßen denkbar ist. Die genaue Verortung erfolgt
im Rahmen der weiteren Planung gemeinsam mit den lokalen Akteuren in Zusammen-
arbeit mit der Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK) und der Handwerkskam-
mer zu Köln (HWK).
zu 2. und 6.:
Die Verwaltung verweist hierzu auf die Mitteilung „Planänderungen der Vorentwurfs-
planung Neusser Straße im Abschnitt zwischen Niehler Kirchweg und Kempener
Straße“ (Vorlagen-Nr. 2616/2025), welche dem Mobilitätsausschuss in der Sitzung
vom 02.12.2025 und der Bezirksvertretung Nippes in ihrer Sitzung vom 04.12.2025
zur Kenntnis vorgelegt wurde.
zu 4.:
Die Prüfung von erforderlichen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Umsetzung des
Masterplans Parken.
Nächste Schritte:
Die Verwaltung beabsichtigt, die Entwurfsplanung im Jahr 2026 fertigzustellen. Auf-
bauend auf der Entwurfsplanung ist es vorgesehen, eine zweite Öffentlichkeitsbeteili-
gung zum Thema „Multifunktionsfläche“ voraussichtlich ebenfalls im Jahr 2026 durch-
zuführen.
Die Entwurfsplanung und die Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung werden
den politischen Gremien in Form eine Beschlussvorlage für den Baubeschluss an-
schließend zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für das IV. Quartal 2027.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1254 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Klicken Sie dazu bitte in das nachfolgende Feld, wählen Sie eine der drei Varianten aus und machen Sie die entsprechenden Angaben. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der Verkehrsausschuss hat am 08.06.2021 eine mehrstufige Beteiligung für die Neusser Straße beschlossen (Vorlage Nr. 1883/2021). Das entsprechende Beteiligungskonzept sieht zwei Beteiligungsphasen vor, von denen die erste bereits im Sommer 2021 umgesetzt wurde. Vorausgesetzt des Planungsbeschlusses zur vorgelegten Vorentwurfsplanung folgt die zweite Beteiligungsphase 2023. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 4_Querschnitt Radfahrstreifen im Separationsprinzip
678 Zeichen
Querschnitt Radfahrstreifen im Separationsprinzip Anlage 4 Geplant sind: • 9,8 m Fahrbahnbreite • 6,0 m Fahrbahnbreite für Kfz-Verkehr • 2 x 1,9 m Radfahrstreifen • Sicherheitsabstand zur Fahrbahn bzw. Radfahrstreifen von 0,75 m Bestand Vor- und Nachteile + Radfahrstreifen darf nicht von Kfz befahren werden + Radverkehr ist unabhängig vom Kfz-Verkehr − Konflikt Radfahrende – parkende Fahrzeuge: Parkvorgang und „Dooring“ − Sicherheitsabstand in den Nebenanlagen wird von Kfz ggf. missachtet und verfehlt dadurch seine Funktion − insgesamt breite Fahrbahn (ca. wie Bestand) / geringe Geschwindigkeitsdämpfung − illegales Halten der Kfz auf dem Radfahrstreifen
Anlage 3_Querschnitt Radverkehr im Mischprinzip
550 Zeichen
Planung Querschnitt Radverkehr im Mischprinzip Anlage 3 Geplant sind: • 6,0 m Fahrbahnbreite • keine separate Radverkehrsführung • Sicherheitsabstand zur Fahrbahn von 0,75 m Bestand Vor- und Nachteile + wesentlich breitere Nebenanlagen (Gehwege) + erheblich größere Flächen für Außengastronomie und Stadtmöblierungen + Geschwindigkeitsdämpfung möglich + Konflikt Radfahrende – parkende Fahrzeuge in geringerem Maße gegeben + Verbesserte Querungsmöglichkeit durch verringerte Fahrbahnbreite - keine separate Radverkehrsführung Planung
Anlage 2_Mängelanalyse - Fotodokumentation
1020 Zeichen
1 Mängelanalyse - Fotodokumentation Anlage 2 Bild 1: Neusser Straße zwischen Steinberger Straße und Gellertstraße Beengter Raum für zu Fuß Gehende durch Vielzahl an Stadtmöblierungen und Auslagen. Bild 2: Neusser Straße zwischen Steinberger Straße und Gellertstraße Hohes Fußgängerverkehrsaufkommen 2 Mängelanalyse - Fotodokumentation Bild 3: Neusser Straße zwischen Kuenstraße und Steinberger Straße Parkmarkierung wird nicht beachtet, dadurch fehlender Sicherheitsabstand zum Schutzstreifen für Radfahrende. Bild 4: Neusser Straße zwischen Baudristraße bis Florastraße Schrägstellplätze ohne Sicherheitsabstand zum Schutzstreifen für Radfahrende, gleichzeitig schlechte Sichtverhältnisse beim Ausparken. 3 Mängelanalyse - Fotodokumentation Bild 5: Einmündungsbereich Gellertstraße Provisorisch geflickte Fahrbahnabplatzungen (Schlagloch) im Bereich des Radfahrschutzstreifens. Bild 6: Kreuzung Neusser Straße/Auer Straße/Kempener Straße Unübersichtliche Kreuzungssituation und beschädigte Fahrbahn
Anlage 7_Lageplan Maßstab 1_500 - Variante 2
7725 Zeichen
Holbeinstraße
Kempener Straße
Neusser Straße
Auerstraße
Cranachstraße
Schenkendorfstraße
Kuenstraße
Christinastr.
Steinberger Straße
Neusser Straße
Wilhelmstraße
Wilhelmstraße
Viersener Straße
Nelkenstraße
Neusser Straße
Gellertstraße
Baudristraße
Florastraße
Einheitstraße
Mauenheimer Straße
Neusser Straße
Scharnhorststraße
Nettelbeckstraße
Neusser Stra
ße
Schillstraße
Blücherstraße
Neusser Straße
Nordstraße
Usambarastraße
Niehler Kirchweg
1889
5728/35
6538/186
2830
8339/40
1626
2129
350/2
5395/27
3216/91
1827
2139
1743
2225
2133
2469/67
7230/98
2231/84
2598/90
752
2094
1948
763
5882/98
1435/144
3027/43
518
6988/27
5086/144
784
3637/184
2622
2620
1852
1493
2148
6812/186
1103/144
6778/41
6120/37
7044/144
7212/30
2641
2686/90
3394
2700
2512
5067/97
1826
3731/35
2916/97
74/3
5906/27
3565
1987
2371/84
3596
2279
3568/98
2698
2123
1249/186
1588
2681/90
1418
2196
6491/39
6014/159
6822/35
3491/144
463
6765/186
3112/74
1419
90/9
2635/353
183/3
2952/77
2676/90
2649
3629/183
914
2232
1857
2403
3734/35
630
3174/45
2817/98
2297/90
6779/41
4674/97
7067/185
1427
2916/74
2628
7844/38
3016/74
2402
5961/98
3556
184/10
4668/97
6995/27
6210/35
3735/35
754
2224
380
926
2919/98
5243/27
3113/74
1324
6973/96
5525/104
5471/27
2083/183
2788/90
2637/353
2218
1691/90
3497/98
1453/353
3496/98
6660/151
1327
7390/31
6760/184
2399/353
885
3554/183
5903/98
510
3447/186
612
526
2275
5136/35
1248/186
474
5726/35
2143
2917/97
1904
2989
902
1721
3557
2331/84
6740/96
1766/90
4246/98
7935/152
184/4
82/1
3558
525
6141/100
3028/43
5881/98
5115/184
2147
7216/31
2588
2709
3495/98
6606/184
4669/98
2331
78/1
2254
5369/26
3556/183
7393/31
7640/143
2145
949
2602/97
27/2
785
1776
1436/144
2214
3500/98
2634/353
2513
6212/35
4670/186
6604/104
1625
3406/183
2512/79
8648/41
1700/186
637
2680/90
79/2
5962/98
7048/43
2132
2901/82
5398/27
4328/39
6123/37
956
2370/84
3128
104/2
4159/180
3490/144
3492/144
2366/90
2440/90
5213/104
6970/96
4502/186
5242/27 4671/98
3733/35
8649/41
2229/84
2890/98
1753
6536/186
2586
2172
2589
2372/84
351/2
2987/77
3199/80
2339
3198/80
6088/36
2002/348
2615/90
2679/90
2338
1325
5055/144
3595
1428
1986
3393
5172/149
2655
1134
5396/27
3732/35
464
6329/35
5012/26
2699
3026/43
2816/98
4327/39
2125
2680/353
1456/343
3942/39
2623
4324/39
6328/35
4248/98
5729/35
540
2206
5076/144
6449/149
711
7219/185
74/2
1477
3638/184
5524/104
8577/40
3628/183
2933/81
1778
2126
538
2453/153
638
741
6990/27
3555
6537/186
5695/34
6741/96
6340/148
2778/90
2971/82
1814
330/5
1779/186
2645/357
27/1
2627
2199
B.-PARKEN
LADEN
B.-PARKEN
LADEN
B.-PARKEN
LADEN
LADEN
LADEN
LADEN
LADEN
LADEN
BUS
BUS
Apotheke
Imbiss
Gaststätte
Waschsalon
Gaststätte
Pizzeria
Netto
Reisebüro
Friseur
Fleischwaren-
geschäft
Kiosk
Druckerei
LEERSTAND
(17.02.20)
Gaststätte
Rewe City
Schreibwaren
Blumenladen
Möbelgeschäft
Nippes-
tower
Patisserie Apotheke Alnatura Spielhalle Druckerei Drogerie DM Rewe City
Parfümerie
Douglas
Bäckerei
Merzenich
Kaufhof
Sparkasse
Bäckerei
Tchibo
Schreibwaren
McPaper
Mayersche
Schuhgeschäft
Pizzeria
Metallwaren-
händler
Sanitätshaus
rahm
Handyzubehör
Polsterei
Möbelhaus Breitbach
Fahrschule
Tierarzt
Druckerei
Kiosk
Pizzeria
Friseur
Gaststätte
Feinkost
Teppich-
geschäft
Bäckerei
Spielhalle Bäckerei Eiscafé
Obst-/
Gemüsegeschäft
Sushi-Haus
Commerzbank
Gaststätte
Imbiss
gepl. Supermarkt
Handyladen
Deichmann
Handyladen
Modegeschäft
alk. Getränke
Optiker
Outdoor
Sport-
geschäft
Apotheke
Optiker
Targo Bank
Reformhaus
Imbiss
Gaststätte
Schlüssel-
dienst
Friseur
Taxi-
unternehmen
Änderungs-
schneiderei
Friseur
Handyladen
Kosmetik
Thai-Massage
Café
Kinderladen
Nagel-
studio
Imbiss
Bar Optiker Imbiss
Friseur/Kosmetik Juwelier
Café
Drucker-
zubehör
Friseur
Salat Shop
Restaurant
Reisebüro
Reinigung
Weindepot
Metzgerei
Hörgeräte
Café
Blumen-
geschäft
Deutsche Bank
Optiker
NetCologne
Volksbank
Handyladen
Fotogeschäft
Bistro
TEDi
Euroshop
Kodi
O2 Shop
Backshop
LEERSTAND
(17.02.2020)
Handy-
laden Imbiss
Spielhalle
Reinigung
Friseur
Leerstand
(17.02.2020)
Café
Sportwetten
Imbiss
Friseur
Sushibar
Gaststätte
Kindertages-
stätte
Gaststätte
Teenager &
Jugendtreff
Auto Center
Kiosk
Aldi
Rewe City
Optiker
Fielmann
Bistro
Telekom
Shop
Friseur
Modegeschäft
Imbiss
Blumen-
geschäft
Friseur
Pfandhaus
Buchhandlung
Leerstand
(19.02.20)
Barbier
Vodafone
Shop
Reinigung
Sportwetten
Imbiss
Atelier
Friseur
Imbiss
McDonald's
Apotheke
Hörgeräte
Ernsting's
family
Rossmann
Mode-
geschäft
Blumen-
geschäft
Apotheke
Kiosk
Eiscafé
Imbiss
Spielhalle
Handyladen
Orthopäde
Gaststätte
Schlüssel-
dienst
Imbiss
Raumausstatter
Raumausstatter
Ortho
päd
e
Restaurant
Matratzen
Café
Leerstand (17.02.20)
Juwelier
Druckerei
Fahrradgeschäft
Reisebüro
Restauran
t
Kosmetikstudio
Kleintierpraxis
Immobilienbüro
Restaurant
Ju
welier
Feuerwehzufahrt
Feuerwehzufahrt
Feuerwehzufahrt
Sonnen-
studio
Nagel-
studio
Nagel-
studio
Optiker
Juwelier
Cafe
Cafe
(im Bau
17.02.20)
Buchhandlung
Briefmarken
An- und Verkauf
Lieferdienst
für Lebensmittel
Barbier
Buch-
haltung
Zufahrt Moschee
Zufahrt
Getränkemarkt
und Wäscherei
Barbier
Leerstand
(17.02.2020)
Café
Gaststätte
Imbiss
Deckensanierung
Vollausbau
Dekoration
Kreisverkehr
Neusser Str./Kempener Str.
(in Planung)
BUSBUS
BUS
BUS
B.-PARKEN
LADEN
LADEN
LADEN
B.-PARKEN
B.-PARKEN
LADEN
B.-PARKEN
B.-PARKEN
B.-PARKEN
LADEN
LADEN
LADEN LADEN
LADEN
LADEN
LADEN
S1/-1
S1,5/-1,5
S3/-3
S B B1,5/-1,5
B0,5/0,25
B0,75/-0,75
B 0,5/0,20
gepl. Markierung
S1/-1
S1,5/-1,5
S3/-3
S B B1,5/-1,5
Legende:
vorh. Baum
Bestand
vorh. Bestand/Topographie
vorh. Katastergrenze
vorh. Zufahrt/Zugang
Fahrbahn
Planung
Gehweg
Rundbord (grau)
Rundbord (weiß)
Hochbord
Mittelinselköpfe
Gestaltung der Nebenanlagen nachrichtl. dargestellt.
folgende Punkte werden im Rahmen der Entwurfsplanung festgelegt:
- exakte Bordführung
- Lage der Bushaltestellen
- Lage und Anzahl der Fußgängerüberwege & Mittelinseln
- Lage und Anzahl der Baumneupflanzungen sowie Größe und Gestaltung der Baumscheiben
- Lage und Anzahl der Fahrradstellplätze
- sonstige Möblierung der Nebenanlage (Sitzbänke, Beleuchtung etc.)
überfahrbare Mittelinsel
Anrampung
Stadtbahnanlagen
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664) Sachgebietsleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
x
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in
500
5 -Neusser Straße
2490 mm 297 mm
Lageplan - Vorentwurf 5 - Nippes
Variante 2
Umgestaltung Neusser Straße
(Niehler Kirchweg - Kempener Straße)
Krüger, 12.09.2022
Krüger, 12.09.2022
12.09.2022
Krüger
12.09.2022
Claußen
12.09.2022
Dietz
12.09.2022
Stach-Reinartz
12.09.2022
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
KVB ÖPNV
682-3
664-5
Markierung
(mit Anmerkungen per Mail vom 17.08.2022)
Radverkehr
(mit Anmerkungen per Mail vom 17.08.2022)
Fr. Bell 16.08.2022
Hr. Leitow 16.08.2022
- -
Beschlussvorlage Ausschuss
17263 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/664/3 664 Vorlagen-Nummer 3169/2022 Freigabedatum 16.11.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der vorgelegten Vorplanung für die Variante 1 (Mischverkehr zwischen Kempener- und Blücherstraße) die Entwurfsplanung für die Umge- staltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße zu erstellen. Alternative Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der vorgelegten Vorplanung für die Variante 2 (Mischverkehr zwischen Nelken- und Blücherstraße) die Entwurfsplanung für die Umgestal- tung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße zu erstellen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.12.2022 Verkehrsausschuss 24.01.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangssituation Die Neusser Straße übernimmt zwischen Kempener Straße und Niehler Kirchweg für den Stadtbezirk Nippes als Stadtteilzentrum eine wichtige Funktion. Der dichte Geschäftsbesatz deckt den täglichen Be- darf mit Waren und Dienstleistungen ab und ist somit wichtiges Ziel der hier lebenden Bevölkerung. An- gesichts der verkehrlichen Mängel, aber auch aufgrund gestalterischer Defizite wird der Straßenzug die- ser wichtigen Funktion für den Bezirk seit geraumer Zeit nicht mehr gerecht. Dadurch, dass die Neusser Straße auf gesamter Länge nach wie vor als Bundesstraße B9 Teil des klassifizierten Straßennetzes ist, kommt ihr ausweislich dessen für den Kfz-Verkehr nicht nur überbezirkliche sondern auch überörtliche Bedeutung zu. Eine so genannte Verkehrsbedeutungsänderung der Neusser Straße ist dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gegenüber angezeigt worden. Zielsetzung dabei ist, den Streckenzug nördlich des Ebertplatzes zu einer Gemeindestraße abzustufen. Das Ergebnis ist noch of- fen, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen worden ist. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Straßenausbau mittlerweile in die Jahre gekommen ist und von einer Reihe funktionaler und gestalterischer Mängel geprägt wird. Der aktuelle Zustand ent- spricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen, die an diesen Straßenraum gestellt werden. Die Umgestal- tung hat nun zum Ziel, den Streckenzug verkehrlich zu verbessern und die Aufenthaltsqualität zu opti- mieren. 2. Planungshistorie Ursprünglich war vorgesehen, die Planung auf einzelne Knotenpunkte zu begrenzen und die dazwischen liegenden Streckenabschnitte unberührt zu lassen. Im fortschreitenden Prozess hat sich jedoch ergeben, dass die herrschenden verkehrlichen und stadträumlichen Defizite nur durch eine Überplanung des ge- samten Straßenraumes behoben werden können. Seit 2016 wurde die darauf basierende Vorplanung über mehrere Jahre hinweg mit der Bezirksvertretung Nippes und dem Verkehrsausschuss, mit dem Ziel einen Planungsbeschluss zu erwirken, diskutiert und immer wieder überarbeitet. 2017 und 2019 wurden auch Bürgerinnen und Bürger zu den jeweils aktuellen Planständen beteiligt. Nach der Kommunalwahl 2020 hat die Bezirksvertretung am 18.03.2021 einen Grundsatzbeschluss zur Umgestaltung des Straßenzuges gefasst, in dem wesentliche Planungsvorgaben sowie die Durchfüh- rung einer mehrstufigen systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung enthalten sind. Im August 2021 wurden Bürgerinnen und Bürger nach ihren Wünschen, Hinweisen und Anregungen zur geplanten Umgestaltung befragt. Die Ergebnisse dieses Prozesses sind im Beteiligungsportal der Stadt Köln veröffentlicht und unter folgendem Link einsehbar: https://meinungfuer.koeln/archiv/auswertung-der-ersten-oeffentlichkeitsbeteiligung-zur-neusser- strasse.html. Die Ergebnisse der Beteiligung sowie die Planungsvorgaben aus dem Grundsatzbeschluss der Bezirks- vertretung Nippes wurden seitens der Verwaltung in eine Neuplanung überführt, welche Bestandteil die- ser Vorlage ist. Am 15.08.2022 hat die Verwaltung die Planung dem Verkehrsausschuss und am 17.08.2022 der Bezirksvertretung Nippes im Rahmen eines Fachgespräches vorgestellt und dabei offe- ne Punkte geklärt und Fragen zur Planung beantwortet. 3. Mängelanalyse Die unterschiedlichen und teilweise konkurrierenden Nutzungsansprüche an den Straßenraum führen derzeit zu einer unbefriedigenden Situation für nahezu alle Verkehrsarten. Diese stellt sich wie folgt dar: - Aufgrund der Nutzungsdichte im Planungsbereich prägt das sehr hohe Fußverkehrsaufkommen 3 sowohl im Längs- als auch im Querverkehr das verkehrliche Geschehen. Im Gehwegbereich be- ansprucht eine Vielzahl von Stadtmobiliar und Straßenzubehör, aber auch Auslagen der ansäs- sigen Geschäfte den ohnehin knappen Raum. Dass die derzeitige Anzahl der Fahrradabstell- möglichkeiten den aktuellen Bedarf nicht deckt, äußert sich an der hohen Anzahl von wild abge- stellten Fahrrädern. Eine barrierefreie Nutzung ist in weiten Teilen nicht möglich. Insgesamt wir- ken die Gehwegbereiche gemessen am Fußverkehrsaufkommen unterdimensioniert und auf- grund der vielfältigen Nutzungen ungeordnet. - Die Fahrbahn wird beidseitig von Längsparkständen gesäumt, wobei zwischen Viersener- und Baudristraße auch mehrere Parkstände in Schrägaufstellung angeordnet sind. Dies führt zu Kon- flikten mit dem fließenden Radverkehr auf der Fahrbahn. Die Längsparkstände werden in unre- gelmäßigen Abständen von Straßenbäumen unterbrochen. Die Größe der Baumscheiben ent- spricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen eines vitalen Baumes, so dass in einigen Bereichen die Gehwege durch Wurzeleinwuchs massiv Schaden genommen haben. - Für den Radverkehr sind Schutzstreifen mit einer durchschnittlichen Breite von 1,30 m auf der Fahrbahn markiert. Um einen ausreichend breiten Sicherheitstrennstreifen zwischen fließenden Radverkehr und ruhenden Kfz-Verkehr einzuhalten, wurden die Längsparkstände mit einer Mar- kierungslösung zulasten des Gehwegs verschoben. Diese Lösung hat sich jedoch als wenig praktikabel erwiesen, so dass der Sicherheitsabstand zum fließenden Radverkehr an vielen Stel- len nicht eingehalten wird. In einigen Abschnitten, unter anderem im Bereich der Schrägpark- stände, entfällt aufgrund der beengten Platzverhältnisse der Sicherheitstrennstreifen vollständig. Die verhältnismäßig hohe Fluktuation im ruhenden Kfz-Verkehr verschärft das Sicherheitsdefizit für den weniger geschützten Radverkehr zusätzlich. - Innerhalb des Planungsraums befindet sich eine Vielzahl von Einmündungen- und Kreuzungen, die größtenteils signalisiert sind. Ein Queren der Fahrbahn ist heute für den Fußverkehr aufgrund der hohen Verkehrsbelastung außerhalb der signalisierten Querungsmöglichkeiten nicht gefahr- los möglich, so dass das Fußverkehrsaufkommen an den signalgeregelten Knotenpunkten sehr hoch ist. - Ein weiteres Problem stellt aufgrund des dichten Geschäftsbesatzes das hohe Lieferverkehrsauf- kommen dar. Mangels geeigneter Ladezonen blockieren Lieferfahrzeuge den Schutzstreifen und zwingen den Radverkehr dadurch zu gefährlichen Überholmanövern. - Die Fahrbahn selbst ist an mehreren Stellen beschädigt und weist Risse bis hin zu Schlaglöchern auf. Auf den bereits instandgesetzten Abschnitten fehlen die Markierungen, so dass die Radver- kehrsführung in diesen Bereichen unterbrochen ist. Die Fotodokumentation in Anlage 5 stellt die oben beschriebenen Mängel dar. 4. Planungs- und Gestaltungsgrundsätze Aus der Mängelanalyse, den Vorgaben aus dem politischen Raum sowie den Ergebnissen der 2021 durchgeführten Bürgerbeteiligung sind folgende Planungsgrundsätze formuliert worden: - Aufenthaltsqualität erhöhen - Begrünung/Entsiegelung/Wasserflächen vorsehen - Parkplätze reduzieren - mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder einplanen - mehr (gesicherte) Querungsmöglichkeiten anbieten - quartiersbezogenen Verkehr reduzieren und beruhigen und quartiersfremden Durchgangsverkehr vermeiden - umliegende Wohnstraßen nicht mit mehr Verkehr belasten - Gehwege frei räumen/ordnen - Geschwindigkeit durch ergänzende bauliche Maßnahmen reduzieren - verkehrsberuhigten Geschäftsbereich/Zone 20 einrichten - ausreichend Lade- und Lieferzonen vorsehen - Multifunktionsflächen einrichten - Gehwege und Multifunktionsflächen durch bauliche Strukturen von der Fahrbahn trennen - Bestandsbäume erhalten und zusätzliche Bäume pflanzen - Barrierefreiheit sicherstellen - Lichtsignalanlagen abbauen Die Vorgabe, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren, ist bereits umgesetzt wor- den. Für die Umgestaltung sind verschiedene verkehrliche Prinzipien denkbar. Der verkehrsberuhigte Ge- schäftsbereich sowie eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h sind in diesem Kontext geeignete straßenverkehrsrechtliche Grundlagen und lassen sich wie folgt charakterisieren: 4 - Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich: • empfohlen für Straßenzüge mit hohem Fußverkehrsaufkommen und gleichzeitiger Bedeu- tung für den Kfz-Verkehr • straßenverkehrsrechtlich zwischen Tempo-30-Zone und verkehrsberuhigten Bereich ein- geordnet, meistens als Tempo-20-Zone ausgewiesen • es gelten die Regeln der Tempo-30-Zone: Vorfahrtsregelung rechts vor links benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen entbehrlich Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und Lichtsignalanlagen (Ampeln) unzulässig • Probleme mit Busbetrieb aufgrund der Rechts-vor-links-Regelung • nur auf Straßen ohne Funktion für den überörtlichen Verkehr umsetzbar - Geschäftsstraße mit Tempo 30: • Keine Zonenbeschilderung, sondern streckenbezogene Regelung • mögliche Planungsparameter: Radverkehrsführung möglich Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und Lichtsignalanlagen (Ampeln) bei Bedarf einsetzbar mit Gehwegüberfahrten Abgrenzung gegenüber angrenzenden Wohnquartieren baulich erkennbar • Busbetrieb wird nicht beeinträchtigt Der vorliegenden Planung liegt das Prinzip der Geschäftsstraße mit einer Temporeduzierung auf 30 km/h zugrunde. Mit dieser Einordnung kann auf die zukünftigen Anforderungen hinsichtlich der verkehrli- chen Funktion und der Aufenthaltsqualität, die an die Neusser Straße gestellt werden, am besten einge- gangen werden: - Die Umwandlung der heutigen Bundesstraße mit überörtlicher Verkehrsbedeutung in eine Ge- schäftsstraße mit hoher Aufenthaltsqualität ist möglich. - Eine straßenbündige Radverkehrsführung ist dort, wo erforderlich, realisierbar. - Für den Fußverkehr können gesicherte Querungsmöglichkeiten angelegt werden. - Der Busverkehr kann weiterhin bevorrechtigt auf der Neusser Straße geführt werden. - Die Einmündungen der angrenzenden Straßen können als Gehwegüberfahrten ausgebildet wer- den, womit die Bevorrechtigung des Fußverkehrs gegenüber ein- und abbiegenden Verkehren auf der Neusser Straße auch baulich hervorgehoben wird. Die aufgeführten Vorteile sind mit einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich nicht umsetzbar. Die Abstufung der heutigen Bundesstraße wird, wie weiter vorne dargestellt, forciert. Da das Verfahren noch kein verbindliches Ergebnis hervorgebracht hat, besteht mit dem gewählten Prinzip größtmögliche Planungs- und Umsetzungssicherheit auch für den Fall, dass das Abstufungsverfahren nicht zeitnah zu dem gewünschten Ergebnis führt. 5. Querschnittsgestaltung und V ariantenentwicklung Auf den oben dargestellten Planungsgrundsätzen basierend hat die Verwaltung eine Vorplanung ausge- arbeitet, welche zwei verschiedene Möglichkeiten der Querschnittsgestaltung, die sich insbesondere auf die Radverkehrsführung auswirkt, vorsieht: - Querschnitt 1: Radverkehr im Mischprinzip - Querschnitt 2: Radfahrstreifen im Separationsprinzip Eine Darstellung sowie eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile für die beiden Lösungen finden sich in den Anlagen 3 und 4. Bei der Übertragung der beiden Querschnitte in den Planungsraum zwischen Kempener Straße und Niehler Kirchweg ergeben sich zwei Variationsmöglichkeiten, die sich an der zur Verfügung stehenden Breite des Straßenraumes und der Umfeldnutzung orientieren. Im nördlichen Bereich bis zur Blücher- straße ist der Geschäftsbesatz deutlich weniger dicht ausgeprägt und die Nutzung der Nebenanlagen nicht so intensiv als südlich davon. Daher ist in beiden Varianten der Querschnitt mit Radfahrstreifen vorgesehen. Im Kernbereich zwischen Blücher- und Nelkenstraße kann aufgrund räumlicher Zwangs- punkte, welche die Bebauung und die Zugänge zur Stadtbahn setzen, nur der Querschnitt 1 eingepasst werden. Letztendlich unterscheiden sich die beiden Varianten, die der vorliegenden Vorplanung zugrun- de liegen, lediglich in der Querschnittsaufteilung auf dem Abschnitt zwischen Nelken- und Kempener Straße. - Variante 1: Mischverkehr zwischen Kempener- und Blücherstraße (Vorzugsvariante) - Variante 2: Mischverkehr nur im Kernbereich zwischen Nelken- und Blücherstraße (Alternative) Eine Prinzipskizze beider Varianten enthält Anlage 5. 5 Die Planung sieht für beide Varianten vor, mit Ausnahme von Behindertenparkständen auf reine Pkw- Parkstände vollständig zu verzichten. Lediglich in den geplanten Ladezonen soll außerhalb der Lade- und Lieferzeiten das Parken ermöglicht werden. Zur Verbesserung der Überquerbarkeit des Streckenzu- ges sind über die Strecke verteilt an geeigneten Stellen Fußgängerüberwege vorgesehen, die den Fuß- verkehr gegenüber dem Kfz-Verkehr bevorrechtigen. Teilweise werden die Fußgängerüberwege auf- grund der Fahrbahnbreite durch zusätzliche Mittelinseln ergänzt. In den Kreuzungs- und Einmündungs- bereich der angrenzenden Straßen werden diese Mittelinseln über den Kreuzungsbereich hinweg ver- längert, um das Queren der Straße auch für den Radverkehr zu erleichtern. Die Bushaltestelle „Cranachstraße“ wird auf die Neusser Straße verlegt, weil die Buslinie 147 zum Schutz der Anwohner- schaft in der Cranachstraße zukünftig über den geplanten Kreisverkehr Neusser Straße/Kempener Stra- ße geführt werden soll. Alle Bushaltestellen werden nach dem Kölner Standard barrierefrei ausgebaut. Die Lichtsignalanlagen im Planungsbereich werden mit Ausnahme der Anlage an der Blücherstraße so- wie an der Wilhelmstraße bei Variante 2 zurückgebaut. Die Anlagen 6 und 7 enthalten die Vorplanung im Lageplan. Die Verwaltung empfiehlt aus folgenden Gründen, die Variante 1 als Vorzugsvariante weiterzuverfolgen: - Die besonders breiten Nebenanlagen lassen eine Vielzahl an Nutzungen zu und eröffnen damit größeres Potenzial zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität. - Dem hohen Fußverkehrsaufkommen, das unter anderem aus dem intensiven Geschäftsbesatz zwischen Kempener- und Blücherstraße resultiert, wird besser Rechnung getragen. - Die Fahrbahn ist flächenmäßig gegenüber den Nebenanlagen untergeordnet. - Der Kfz-Verkehr wird entschleunigt und die Verkehrssicherheit für die weniger geschützten Ver- kehrsarten damit erhöht. - Durch die reduzierte Fahrbahnbreite wird die Barrierewirkung der Straße reduziert und sie ist auch außerhalb der gesicherten Querungsmöglichkeiten leichter zu überqueren. 6. Weiterer Planungsprozess und Kosten Die konkrete Ausgestaltung der Nebenanlagen wird im Rahmen der Entwurfsplanung behandelt und ist deshalb nicht Gegenstand dieser Planungsphase. Mit Ausnahme der Bestandsbäume, welche erhalten bleiben sollen, der Bushaltestellen sowie der notwendigen Ladezonen, sind die Nebenanlagen daher noch unbespielt. Mit der anstehenden Konkretisierung werden diese Flächen im Sinne einer multifunkti- onalen Nutzung mit zusätzlichen Baumpflanzungen, Fahrradabstellanlagen, Flächen für Außengastro- nomie und Stadtmobiliar, wie beispielsweise Sitzgelegenheiten, versehen. Auf Grundlage der Entwurfs- planung wird der Baubeschluss eingeholt. Planungskosten fallen nicht an, da die Weiterplanung mit eigenen Ressourcen durchgeführt wird. Die Kosten für den Ausbau der Gesamtmaßnahme werden derzeit auf ca. 12 Millionen Euro (brutto) ge- schätzt. Dabei wird der Baubeginn für das Jahr 2026 unterstellt. Im Rahmen der Entwurfsplanung wer- den die anfallenden Kosten weiter konkretisiert. 7. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treib- hausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Kli- maschutz bewertet werden. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Mängelanalyse – Fotodokumentation Anlage 3: Querschnitt Radverkehr im Mischprinzip Anlage 4: Querschnitt Radfahrstreifen im Separationsprinzip Anlage 5: Prinzipskizze der Varianten Anlage 6: Lageplan Maßstab 1:500 - Variante 1 Anlage 7: Lageplan Maßstab 1:500 - Variante 2
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3169/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.02.2023
- Erstellt
- 26.09.2022 15:49