Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße
Beschlussvorlage Ausschuss 3169/2022 vom 28.02.2023
Stand: Am 07.03.2023 im Verkehrsausschuss geändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beschlussvorlage Ausschuss
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle III/66/664/3 664 Vorlagen-Nummer 3169/2022 Freigabedatum 16.11.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der vorgelegten Vorplanung für die Variante 1 (Mischverkehr zwischen Kempener- und Blücherstraße) die Entwurfsplanung für die Umge- staltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße zu erstellen. Alternative Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der vorgelegten Vorplanung für die Variante 2 (Mischverkehr zwischen Nelken- und Blücherstraße) die Entwurfsplanung für die Umgestal- tung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße zu erstellen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.12.2022 Verkehrsausschuss 24.01.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangssituation Die Neusser Straße übernimmt zwischen Kempener Straße und Niehler Kirchweg für den Stadtbezirk Nippes als Stadtteilzentrum eine wichtige Funktion. Der dichte Geschäftsbesatz deckt den täglichen Be- darf mit Waren und Dienstleistungen ab und ist somit wichtiges Ziel der hier lebenden Bevölkerung. An- gesichts der verkehrlichen Mängel, aber auch aufgrund gestalterischer Defizite wird der Straßenzug die- ser wichtigen Funktion für den Bezirk seit geraumer Zeit nicht mehr gerecht. Dadurch, dass die Neusser Straße auf gesamter Länge nach wie vor als Bundesstraße B9 Teil des klassifizierten Straßennetzes ist, kommt ihr ausweislich dessen für den Kfz-Verkehr nicht nur überbezirkliche sondern auch überörtliche Bedeutung zu. Eine so genannte Verkehrsbedeutungsänderung der Neusser Straße ist dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gegenüber angezeigt worden. Zielsetzung dabei ist, den Streckenzug nördlich des Ebertplatzes zu einer Gemeindestraße abzustufen. Das Ergebnis ist noch of- fen, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen worden ist. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Straßenausbau mittlerweile in die Jahre gekommen ist und von einer Reihe funktionaler und gestalterischer Mängel geprägt wird. Der aktuelle Zustand ent- spricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen, die an diesen Straßenraum gestellt werden. Die Umgestal- tung hat nun zum Ziel, den Streckenzug verkehrlich zu verbessern und die Aufenthaltsqualität zu opti- mieren. 2. Planungshistorie Ursprünglich war vorgesehen, die Planung auf einzelne Knotenpunkte zu begrenzen und die dazwischen liegenden Streckenabschnitte unberührt zu lassen. Im fortschreitenden Prozess hat sich jedoch ergeben, dass die herrschenden verkehrlichen und stadträumlichen Defizite nur durch eine Überplanung des ge- samten Straßenraumes behoben werden können. Seit 2016 wurde die darauf basierende Vorplanung über mehrere Jahre hinweg mit der Bezirksvertretung Nippes und dem Verkehrsausschuss, mit dem Ziel einen Planungsbeschluss zu erwirken, diskutiert und immer wieder überarbeitet. 2017 und 2019 wurden auch Bürgerinnen und Bürger zu den jeweils aktuellen Planständen beteiligt. Nach der Kommunalwahl 2020 hat die Bezirksvertretung am 18.03.2021 einen Grundsatzbeschluss zur Umgestaltung des Straßenzuges gefasst, in dem wesentliche Planungsvorgaben sowie die Durchfüh- rung einer mehrstufigen systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung enthalten sind. Im August 2021 wurden Bürgerinnen und Bürger nach ihren Wünschen, Hinweisen und Anregungen zur geplanten Umgestaltung befragt. Die Ergebnisse dieses Prozesses sind im Beteiligungsportal der Stadt Köln veröffentlicht und unter folgendem Link einsehbar: https://meinungfuer.koeln/archiv/auswertung-der-ersten-oeffentlichkeitsbeteiligung-zur-neusser- strasse.html. Die Ergebnisse der Beteiligung sowie die Planungsvorgaben aus dem Grundsatzbeschluss der Bezirks- vertretung Nippes wurden seitens der Verwaltung in eine Neuplanung überführt, welche Bestandteil die- ser Vorlage ist. Am 15.08.2022 hat die Verwaltung die Planung dem Verkehrsausschuss und am 17.08.2022 der Bezirksvertretung Nippes im Rahmen eines Fachgespräches vorgestellt und dabei offe- ne Punkte geklärt und Fragen zur Planung beantwortet. 3. Mängelanalyse Die unterschiedlichen und teilweise konkurrierenden Nutzungsansprüche an den Straßenraum führen derzeit zu einer unbefriedigenden Situation für nahezu alle Verkehrsarten. Diese stellt sich wie folgt dar: - Aufgrund der Nutzungsdichte im Planungsbereich prägt das sehr hohe Fußverkehrsaufkommen 3 sowohl im Längs- als auch im Querverkehr das verkehrliche Geschehen. Im Gehwegbereich be- ansprucht eine Vielzahl von Stadtmobiliar und Straßenzubehör, aber auch Auslagen der ansäs- sigen Geschäfte den ohnehin knappen Raum. Dass die derzeitige Anzahl der Fahrradabstell- möglichkeiten den aktuellen Bedarf nicht deckt, äußert sich an der hohen Anzahl von wild abge- stellten Fahrrädern. Eine barrierefreie Nutzung ist in weiten Teilen nicht möglich. Insgesamt wir- ken die Gehwegbereiche gemessen am Fußverkehrsaufkommen unterdimensioniert und auf- grund der vielfältigen Nutzungen ungeordnet. - Die Fahrbahn wird beidseitig von Längsparkständen gesäumt, wobei zwischen Viersener- und Baudristraße auch mehrere Parkstände in Schrägaufstellung angeordnet sind. Dies führt zu Kon- flikten mit dem fließenden Radverkehr auf der Fahrbahn. Die Längsparkstände werden in unre- gelmäßigen Abständen von Straßenbäumen unterbrochen. Die Größe der Baumscheiben ent- spricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen eines vitalen Baumes, so dass in einigen Bereichen die Gehwege durch Wurzeleinwuchs massiv Schaden genommen haben. - Für den Radverkehr sind Schutzstreifen mit einer durchschnittlichen Breite von 1,30 m auf der Fahrbahn markiert. Um einen ausreichend breiten Sicherheitstrennstreifen zwischen fließenden Radverkehr und ruhenden Kfz-Verkehr einzuhalten, wurden die Längsparkstände mit einer Mar- kierungslösung zulasten des Gehwegs verschoben. Diese Lösung hat sich jedoch als wenig praktikabel erwiesen, so dass der Sicherheitsabstand zum fließenden Radverkehr an vielen Stel- len nicht eingehalten wird. In einigen Abschnitten, unter anderem im Bereich der Schrägpark- stände, entfällt aufgrund der beengten Platzverhältnisse der Sicherheitstrennstreifen vollständig. Die verhältnismäßig hohe Fluktuation im ruhenden Kfz-Verkehr verschärft das Sicherheitsdefizit für den weniger geschützten Radverkehr zusätzlich. - Innerhalb des Planungsraums befindet sich eine Vielzahl von Einmündungen- und Kreuzungen, die größtenteils signalisiert sind. Ein Queren der Fahrbahn ist heute für den Fußverkehr aufgrund der hohen Verkehrsbelastung außerhalb der signalisierten Querungsmöglichkeiten nicht gefahr- los möglich, so dass das Fußverkehrsaufkommen an den signalgeregelten Knotenpunkten sehr hoch ist. - Ein weiteres Problem stellt aufgrund des dichten Geschäftsbesatzes das hohe Lieferverkehrsauf- kommen dar. Mangels geeigneter Ladezonen blockieren Lieferfahrzeuge den Schutzstreifen und zwingen den Radverkehr dadurch zu gefährlichen Überholmanövern. - Die Fahrbahn selbst ist an mehreren Stellen beschädigt und weist Risse bis hin zu Schlaglöchern auf. Auf den bereits instandgesetzten Abschnitten fehlen die Markierungen, so dass die Radver- kehrsführung in diesen Bereichen unterbrochen ist. Die Fotodokumentation in Anlage 5 stellt die oben beschriebenen Mängel dar. 4. Planungs- und Gestaltungsgrundsätze Aus der Mängelanalyse, den Vorgaben aus dem politischen Raum sowie den Ergebnissen der 2021 durchgeführten Bürgerbeteiligung sind folgende Planungsgrundsätze formuliert worden: - Aufenthaltsqualität erhöhen - Begrünung/Entsiegelung/Wasserflächen vorsehen - Parkplätze reduzieren - mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder einplanen - mehr (gesicherte) Querungsmöglichkeiten anbieten - quartiersbezogenen Verkehr reduzieren und beruhigen und quartiersfremden Durchgangsverkehr vermeiden - umliegende Wohnstraßen nicht mit mehr Verkehr belasten - Gehwege frei räumen/ordnen - Geschwindigkeit durch ergänzende bauliche Maßnahmen reduzieren - verkehrsberuhigten Geschäftsbereich/Zone 20 einrichten - ausreichend Lade- und Lieferzonen vorsehen - Multifunktionsflächen einrichten - Gehwege und Multifunktionsflächen durch bauliche Strukturen von der Fahrbahn trennen - Bestandsbäume erhalten und zusätzliche Bäume pflanzen - Barrierefreiheit sicherstellen - Lichtsignalanlagen abbauen Die Vorgabe, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren, ist bereits umgesetzt wor- den. Für die Umgestaltung sind verschiedene verkehrliche Prinzipien denkbar. Der verkehrsberuhigte Ge- schäftsbereich sowie eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h sind in diesem Kontext geeignete straßenverkehrsrechtliche Grundlagen und lassen sich wie folgt charakterisieren: 4 - Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich: • empfohlen für Straßenzüge mit hohem Fußverkehrsaufkommen und gleichzeitiger Bedeu- tung für den Kfz-Verkehr • straßenverkehrsrechtlich zwischen Tempo-30-Zone und verkehrsberuhigten Bereich ein- geordnet, meistens als Tempo-20-Zone ausgewiesen • es gelten die Regeln der Tempo-30-Zone: Vorfahrtsregelung rechts vor links benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen entbehrlich Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und Lichtsignalanlagen (Ampeln) unzulässig • Probleme mit Busbetrieb aufgrund der Rechts-vor-links-Regelung • nur auf Straßen ohne Funktion für den überörtlichen Verkehr umsetzbar - Geschäftsstraße mit Tempo 30: • Keine Zonenbeschilderung, sondern streckenbezogene Regelung • mögliche Planungsparameter: Radverkehrsführung möglich Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und Lichtsignalanlagen (Ampeln) bei Bedarf einsetzbar mit Gehwegüberfahrten Abgrenzung gegenüber angrenzenden Wohnquartieren baulich erkennbar • Busbetrieb wird nicht beeinträchtigt Der vorliegenden Planung liegt das Prinzip der Geschäftsstraße mit einer Temporeduzierung auf 30 km/h zugrunde. Mit dieser Einordnung kann auf die zukünftigen Anforderungen hinsichtlich der verkehrli- chen Funktion und der Aufenthaltsqualität, die an die Neusser Straße gestellt werden, am besten einge- gangen werden: - Die Umwandlung der heutigen Bundesstraße mit überörtlicher Verkehrsbedeutung in eine Ge- schäftsstraße mit hoher Aufenthaltsqualität ist möglich. - Eine straßenbündige Radverkehrsführung ist dort, wo erforderlich, realisierbar. - Für den Fußverkehr können gesicherte Querungsmöglichkeiten angelegt werden. - Der Busverkehr kann weiterhin bevorrechtigt auf der Neusser Straße geführt werden. - Die Einmündungen der angrenzenden Straßen können als Gehwegüberfahrten ausgebildet wer- den, womit die Bevorrechtigung des Fußverkehrs gegenüber ein- und abbiegenden Verkehren auf der Neusser Straße auch baulich hervorgehoben wird. Die aufgeführten Vorteile sind mit einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich nicht umsetzbar. Die Abstufung der heutigen Bundesstraße wird, wie weiter vorne dargestellt, forciert. Da das Verfahren noch kein verbindliches Ergebnis hervorgebracht hat, besteht mit dem gewählten Prinzip größtmögliche Planungs- und Umsetzungssicherheit auch für den Fall, dass das Abstufungsverfahren nicht zeitnah zu dem gewünschten Ergebnis führt. 5. Querschnittsgestaltung und V ariantenentwicklung Auf den oben dargestellten Planungsgrundsätzen basierend hat die Verwaltung eine Vorplanung ausge- arbeitet, welche zwei verschiedene Möglichkeiten der Querschnittsgestaltung, die sich insbesondere auf die Radverkehrsführung auswirkt, vorsieht: - Querschnitt 1: Radverkehr im Mischprinzip - Querschnitt 2: Radfahrstreifen im Separationsprinzip Eine Darstellung sowie eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile für die beiden Lösungen finden sich in den Anlagen 3 und 4. Bei der Übertragung der beiden Querschnitte in den Planungsraum zwischen Kempener Straße und Niehler Kirchweg ergeben sich zwei Variationsmöglichkeiten, die sich an der zur Verfügung stehenden Breite des Straßenraumes und der Umfeldnutzung orientieren. Im nördlichen Bereich bis zur Blücher- straße ist der Geschäftsbesatz deutlich weniger dicht ausgeprägt und die Nutzung der Nebenanlagen nicht so intensiv als südlich davon. Daher ist in beiden Varianten der Querschnitt mit Radfahrstreifen vorgesehen. Im Kernbereich zwischen Blücher- und Nelkenstraße kann aufgrund räumlicher Zwangs- punkte, welche die Bebauung und die Zugänge zur Stadtbahn setzen, nur der Querschnitt 1 eingepasst werden. Letztendlich unterscheiden sich die beiden Varianten, die der vorliegenden Vorplanung zugrun- de liegen, lediglich in der Querschnittsaufteilung auf dem Abschnitt zwischen Nelken- und Kempener Straße. - Variante 1: Mischverkehr zwischen Kempener- und Blücherstraße (Vorzugsvariante) - Variante 2: Mischverkehr nur im Kernbereich zwischen Nelken- und Blücherstraße (Alternative) Eine Prinzipskizze beider Varianten enthält Anlage 5. 5 Die Planung sieht für beide Varianten vor, mit Ausnahme von Behindertenparkständen auf reine Pkw- Parkstände vollständig zu verzichten. Lediglich in den geplanten Ladezonen soll außerhalb der Lade- und Lieferzeiten das Parken ermöglicht werden. Zur Verbesserung der Überquerbarkeit des Streckenzu- ges sind über die Strecke verteilt an geeigneten Stellen Fußgängerüberwege vorgesehen, die den Fuß- verkehr gegenüber dem Kfz-Verkehr bevorrechtigen. Teilweise werden die Fußgängerüberwege auf- grund der Fahrbahnbreite durch zusätzliche Mittelinseln ergänzt. In den Kreuzungs- und Einmündungs- bereich der angrenzenden Straßen werden diese Mittelinseln über den Kreuzungsbereich hinweg ver- längert, um das Queren der Straße auch für den Radverkehr zu erleichtern. Die Bushaltestelle „Cranachstraße“ wird auf die Neusser Straße verlegt, weil die Buslinie 147 zum Schutz der Anwohner- schaft in der Cranachstraße zukünftig über den geplanten Kreisverkehr Neusser Straße/Kempener Stra- ße geführt werden soll. Alle Bushaltestellen werden nach dem Kölner Standard barrierefrei ausgebaut. Die Lichtsignalanlagen im Planungsbereich werden mit Ausnahme der Anlage an der Blücherstraße so- wie an der Wilhelmstraße bei Variante 2 zurückgebaut. Die Anlagen 6 und 7 enthalten die Vorplanung im Lageplan. Die Verwaltung empfiehlt aus folgenden Gründen, die Variante 1 als Vorzugsvariante weiterzuverfolgen: - Die besonders breiten Nebenanlagen lassen eine Vielzahl an Nutzungen zu und eröffnen damit größeres Potenzial zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität. - Dem hohen Fußverkehrsaufkommen, das unter anderem aus dem intensiven Geschäftsbesatz zwischen Kempener- und Blücherstraße resultiert, wird besser Rechnung getragen. - Die Fahrbahn ist flächenmäßig gegenüber den Nebenanlagen untergeordnet. - Der Kfz-Verkehr wird entschleunigt und die Verkehrssicherheit für die weniger geschützten Ver- kehrsarten damit erhöht. - Durch die reduzierte Fahrbahnbreite wird die Barrierewirkung der Straße reduziert und sie ist auch außerhalb der gesicherten Querungsmöglichkeiten leichter zu überqueren. 6. Weiterer Planungsprozess und Kosten Die konkrete Ausgestaltung der Nebenanlagen wird im Rahmen der Entwurfsplanung behandelt und ist deshalb nicht Gegenstand dieser Planungsphase. Mit Ausnahme der Bestandsbäume, welche erhalten bleiben sollen, der Bushaltestellen sowie der notwendigen Ladezonen, sind die Nebenanlagen daher noch unbespielt. Mit der anstehenden Konkretisierung werden diese Flächen im Sinne einer multifunkti- onalen Nutzung mit zusätzlichen Baumpflanzungen, Fahrradabstellanlagen, Flächen für Außengastro- nomie und Stadtmobiliar, wie beispielsweise Sitzgelegenheiten, versehen. Auf Grundlage der Entwurfs- planung wird der Baubeschluss eingeholt. Planungskosten fallen nicht an, da die Weiterplanung mit eigenen Ressourcen durchgeführt wird. Die Kosten für den Ausbau der Gesamtmaßnahme werden derzeit auf ca. 12 Millionen Euro (brutto) ge- schätzt. Dabei wird der Baubeginn für das Jahr 2026 unterstellt. Im Rahmen der Entwurfsplanung wer- den die anfallenden Kosten weiter konkretisiert. 7. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treib- hausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Kli- maschutz bewertet werden. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Mängelanalyse – Fotodokumentation Anlage 3: Querschnitt Radverkehr im Mischprinzip Anlage 4: Querschnitt Radfahrstreifen im Separationsprinzip Anlage 5: Prinzipskizze der Varianten Anlage 6: Lageplan Maßstab 1:500 - Variante 1 Anlage 7: Lageplan Maßstab 1:500 - Variante 2 -
Anlage 2_Mängelanalyse - Fotodokumentation
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
1 Mängelanalyse - Fotodokumentation Anlage 2 Bild 1: Neusser Straße zwischen Steinberger Straße und Gellertstraße Beengter Raum für zu Fuß Gehende durch Vielzahl an Stadtmöblierungen und Auslagen. Bild 2: Neusser Straße zwischen Steinberger Straße und Gellertstraße Hohes Fußgängerverkehrsaufkommen 2 Mängelanalyse - Fotodokumentation Bild 3: Neusser Straße zwischen Kuenstraße und Steinberger Straße Parkmarkierung wird nicht beachtet, dadurch fehlender Sicherheitsabstand zum Schutzstreifen für Radfahrende. Bild 4: Neusser Straße zwischen Baudristraße bis Florastraße Schrägstellplätze ohne Sicherheitsabstand zum Schutzstreifen für Radfahrende, gleichzeitig schlechte Sichtverhältnisse beim Ausparken. 3 Mängelanalyse - Fotodokumentation Bild 5: Einmündungsbereich Gellertstraße Provisorisch geflickte Fahrbahnabplatzungen (Schlagloch) im Bereich des Radfahrschutzstreifens. Bild 6: Kreuzung Neusser Straße/Auer Straße/Kempener Straße Unübersichtliche Kreuzungssituation und beschädigte Fahrbahn -
Anlage 3_Querschnitt Radverkehr im Mischprinzip
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Planung Querschnitt Radverkehr im Mischprinzip Anlage 3 Geplant sind: • 6,0 m Fahrbahnbreite • keine separate Radverkehrsführung • Sicherheitsabstand zur Fahrbahn von 0,75 m Bestand Vor- und Nachteile + wesentlich breitere Nebenanlagen (Gehwege) + erheblich größere Flächen für Außengastronomie und Stadtmöblierungen + Geschwindigkeitsdämpfung möglich + Konflikt Radfahrende – parkende Fahrzeuge in geringerem Maße gegeben + Verbesserte Querungsmöglichkeit durch verringerte Fahrbahnbreite - keine separate Radverkehrsführung Planung -
Anlage 7_Lageplan Maßstab 1_500 - Variante 2
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Holbeinstraße Kempener Straße Neusser Straße Auerstraße Cranachstraße Schenkendorfstraße Kuenstraße Christinastr. Steinberger Straße Neusser Straße Wilhelmstraße Wilhelmstraße Viersener Straße Nelkenstraße Neusser Straße Gellertstraße Baudristraße Florastraße Einheitstraße Mauenheimer Straße Neusser Straße Scharnhorststraße Nettelbeckstraße Neusser Stra ße Schillstraße Blücherstraße Neusser Straße Nordstraße Usambarastraße Niehler Kirchweg 1889 5728/35 6538/186 2830 8339/40 1626 2129 350/2 5395/27 3216/91 1827 2139 1743 2225 2133 2469/67 7230/98 2231/84 2598/90 752 2094 1948 763 5882/98 1435/144 3027/43 518 6988/27 5086/144 784 3637/184 2622 2620 1852 1493 2148 6812/186 1103/144 6778/41 6120/37 7044/144 7212/30 2641 2686/90 3394 2700 2512 5067/97 1826 3731/35 2916/97 74/3 5906/27 3565 1987 2371/84 3596 2279 3568/98 2698 2123 1249/186 1588 2681/90 1418 2196 6491/39 6014/159 6822/35 3491/144 463 6765/186 3112/74 1419 90/9 2635/353 183/3 2952/77 2676/90 2649 3629/183 914 2232 1857 2403 3734/35 630 3174/45 2817/98 2297/90 6779/41 4674/97 7067/185 1427 2916/74 2628 7844/38 3016/74 2402 5961/98 3556 184/10 4668/97 6995/27 6210/35 3735/35 754 2224 380 926 2919/98 5243/27 3113/74 1324 6973/96 5525/104 5471/27 2083/183 2788/90 2637/353 2218 1691/90 3497/98 1453/353 3496/98 6660/151 1327 7390/31 6760/184 2399/353 885 3554/183 5903/98 510 3447/186 612 526 2275 5136/35 1248/186 474 5726/35 2143 2917/97 1904 2989 902 1721 3557 2331/84 6740/96 1766/90 4246/98 7935/152 184/4 82/1 3558 525 6141/100 3028/43 5881/98 5115/184 2147 7216/31 2588 2709 3495/98 6606/184 4669/98 2331 78/1 2254 5369/26 3556/183 7393/31 7640/143 2145 949 2602/97 27/2 785 1776 1436/144 2214 3500/98 2634/353 2513 6212/35 4670/186 6604/104 1625 3406/183 2512/79 8648/41 1700/186 637 2680/90 79/2 5962/98 7048/43 2132 2901/82 5398/27 4328/39 6123/37 956 2370/84 3128 104/2 4159/180 3490/144 3492/144 2366/90 2440/90 5213/104 6970/96 4502/186 5242/27 4671/98 3733/35 8649/41 2229/84 2890/98 1753 6536/186 2586 2172 2589 2372/84 351/2 2987/77 3199/80 2339 3198/80 6088/36 2002/348 2615/90 2679/90 2338 1325 5055/144 3595 1428 1986 3393 5172/149 2655 1134 5396/27 3732/35 464 6329/35 5012/26 2699 3026/43 2816/98 4327/39 2125 2680/353 1456/343 3942/39 2623 4324/39 6328/35 4248/98 5729/35 540 2206 5076/144 6449/149 711 7219/185 74/2 1477 3638/184 5524/104 8577/40 3628/183 2933/81 1778 2126 538 2453/153 638 741 6990/27 3555 6537/186 5695/34 6741/96 6340/148 2778/90 2971/82 1814 330/5 1779/186 2645/357 27/1 2627 2199 B.-PARKEN LADEN B.-PARKEN LADEN B.-PARKEN LADEN LADEN LADEN LADEN LADEN LADEN BUS BUS Apotheke Imbiss Gaststätte Waschsalon Gaststätte Pizzeria Netto Reisebüro Friseur Fleischwaren- geschäft Kiosk Druckerei LEERSTAND (17.02.20) Gaststätte Rewe City Schreibwaren Blumenladen Möbelgeschäft Nippes- tower Patisserie Apotheke Alnatura Spielhalle Druckerei Drogerie DM Rewe City Parfümerie Douglas Bäckerei Merzenich Kaufhof Sparkasse Bäckerei Tchibo Schreibwaren McPaper Mayersche Schuhgeschäft Pizzeria Metallwaren- händler Sanitätshaus rahm Handyzubehör Polsterei Möbelhaus Breitbach Fahrschule Tierarzt Druckerei Kiosk Pizzeria Friseur Gaststätte Feinkost Teppich- geschäft Bäckerei Spielhalle Bäckerei Eiscafé Obst-/ Gemüsegeschäft Sushi-Haus Commerzbank Gaststätte Imbiss gepl. Supermarkt Handyladen Deichmann Handyladen Modegeschäft alk. Getränke Optiker Outdoor Sport- geschäft Apotheke Optiker Targo Bank Reformhaus Imbiss Gaststätte Schlüssel- dienst Friseur Taxi- unternehmen Änderungs- schneiderei Friseur Handyladen Kosmetik Thai-Massage Café Kinderladen Nagel- studio Imbiss Bar Optiker Imbiss Friseur/Kosmetik Juwelier Café Drucker- zubehör Friseur Salat Shop Restaurant Reisebüro Reinigung Weindepot Metzgerei Hörgeräte Café Blumen- geschäft Deutsche Bank Optiker NetCologne Volksbank Handyladen Fotogeschäft Bistro TEDi Euroshop Kodi O2 Shop Backshop LEERSTAND (17.02.2020) Handy- laden Imbiss Spielhalle Reinigung Friseur Leerstand (17.02.2020) Café Sportwetten Imbiss Friseur Sushibar Gaststätte Kindertages- stätte Gaststätte Teenager & Jugendtreff Auto Center Kiosk Aldi Rewe City Optiker Fielmann Bistro Telekom Shop Friseur Modegeschäft Imbiss Blumen- geschäft Friseur Pfandhaus Buchhandlung Leerstand (19.02.20) Barbier Vodafone Shop Reinigung Sportwetten Imbiss Atelier Friseur Imbiss McDonald's Apotheke Hörgeräte Ernsting's family Rossmann Mode- geschäft Blumen- geschäft Apotheke Kiosk Eiscafé Imbiss Spielhalle Handyladen Orthopäde Gaststätte Schlüssel- dienst Imbiss Raumausstatter Raumausstatter Ortho päd e Restaurant Matratzen Café Leerstand (17.02.20) Juwelier Druckerei Fahrradgeschäft Reisebüro Restauran t Kosmetikstudio Kleintierpraxis Immobilienbüro Restaurant Ju welier Feuerwehzufahrt Feuerwehzufahrt Feuerwehzufahrt Sonnen- studio Nagel- studio Nagel- studio Optiker Juwelier Cafe Cafe (im Bau 17.02.20) Buchhandlung Briefmarken An- und Verkauf Lieferdienst für Lebensmittel Barbier Buch- haltung Zufahrt Moschee Zufahrt Getränkemarkt und Wäscherei Barbier Leerstand (17.02.2020) Café Gaststätte Imbiss Deckensanierung Vollausbau Dekoration Kreisverkehr Neusser Str./Kempener Str. (in Planung) BUSBUS BUS BUS B.-PARKEN LADEN LADEN LADEN B.-PARKEN B.-PARKEN LADEN B.-PARKEN B.-PARKEN B.-PARKEN LADEN LADEN LADEN LADEN LADEN LADEN LADEN S1/-1 S1,5/-1,5 S3/-3 S B B1,5/-1,5 B0,5/0,25 B0,75/-0,75 B 0,5/0,20 gepl. Markierung S1/-1 S1,5/-1,5 S3/-3 S B B1,5/-1,5 Legende: vorh. Baum Bestand vorh. Bestand/Topographie vorh. Katastergrenze vorh. Zufahrt/Zugang Fahrbahn Planung Gehweg Rundbord (grau) Rundbord (weiß) Hochbord Mittelinselköpfe Gestaltung der Nebenanlagen nachrichtl. dargestellt. folgende Punkte werden im Rahmen der Entwurfsplanung festgelegt: - exakte Bordführung - Lage der Bushaltestellen - Lage und Anzahl der Fußgängerüberwege & Mittelinseln - Lage und Anzahl der Baumneupflanzungen sowie Größe und Gestaltung der Baumscheiben - Lage und Anzahl der Fahrradstellplätze - sonstige Möblierung der Nebenanlage (Sitzbänke, Beleuchtung etc.) überfahrbare Mittelinsel Anrampung Stadtbahnanlagen Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Sachgebietsleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 500 5 -Neusser Straße 2490 mm 297 mm Lageplan - Vorentwurf 5 - Nippes Variante 2 Umgestaltung Neusser Straße (Niehler Kirchweg - Kempener Straße) Krüger, 12.09.2022 Krüger, 12.09.2022 12.09.2022 Krüger 12.09.2022 Claußen 12.09.2022 Dietz 12.09.2022 Stach-Reinartz 12.09.2022 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum KVB ÖPNV 682-3 664-5 Markierung (mit Anmerkungen per Mail vom 17.08.2022) Radverkehr (mit Anmerkungen per Mail vom 17.08.2022) Fr. Bell 16.08.2022 Hr. Leitow 16.08.2022 - - -
Anlage 10 - Stellungnahme zum Beschluss der BV Nippes
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
1 Anlage 10 Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirch- weg und Kempener Straße Vorlagen-Nr.: 3169/2022 Stellungnahme zum Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 02.02.2023 Die Bezirksvertretung Nippes hat die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße ergänzt. Hierzu bezieht die Verwaltung wie folgt Stellung. „Die Neusser Straße wird baulich und verkehrlich als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit Tempo 20 gestaltet. Hierbei wird die niveaugleiche Bauweise zwischen Straße und Geh- weg für den gesamten Abschnitt zwischen Kempener Straße und Blücherstraße vorgese- hen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die von der Bezirksvertretung Nippes formulierte Ergänzung steht im Widerspruch zu der Beschlussempfehlung der Verwaltung. Die Variante 1 sieht eine Geschäftsstraße mit einer streckenbezogenen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vor. Der Radverkehr wird gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt und die Nebenanlagen sind baulich von der Fahrbahn getrennt. Ein niveaugleicher Ausbau auf der Strecke im Mi- schungsprinzip kommt laut gültigem Regelwerk nur bei Verkehrsstärken unter 400 Kfz in der Spitzenstunde in Betracht. Mit einer aktuellen Spitzenstundenbelastung von etwas mehr als 900 Kfz ist die Verkehrsbelastung aktuell deutlich zu hoch für eine derartige bauliche Ausge- staltung auf der Strecke. Die gesamte Herleitung des Verwaltungsvorschlags ist ausführlich in der Begründung zur Vorlage beschrieben worden. Ergänzend zu der Vorlage hat in der Zwischenzeit eine Anhörung nach dem Behinderten- gleichstellungsgesetz stattgefunden. Im Ergebnis haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der Behindertenverbände strikt gegen einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich ausge- sprochen. Durch die fehlenden gesicherten Querungsmöglichkeiten wird insbesondere für Menschen mit einer Sehbehinderung keine vollständige Barrierefreiheit hergestellt. Die Be- hindertenverbände sprechen sich klar für die Umgestaltung als Geschäftsstraße mit Tempo 30 km/h aus. „Die Abstufung der heutigen Bundesstraße wird forciert. Falls das Verfahren nicht erfolgreich ist oder zu lange hinausgezögert wird, muss größtmögliche Planungs- und Umsetzungssi- cherheit geschaffen werden. Deshalb kann übergangsweise weiterhin verkehrlich Tempo 30 angeordnet werden, obwohl die bauliche Gestaltungsweise des besagten Streckenabschnit- tes zwischen Kempener Straße und Blücherstraße für einen verkehrsberuhigten Geschäfts- bereich Tempo 20 ausgelegt werden soll. Bei Tempo 30 sollen Fußgängerüberwege (FGÜ), sogenannte Zebrastreifen sowie andere Querungshilfen wie auf den Planungsskizzen einge- zeichnet, angeordnet werden.“ Stellungnahme der Verwaltung: Wie in der Vorlage detailliert beschrieben, unterscheiden sich unter anderem die baulichen Merkmale eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs von denen einer Geschäftsstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Insbesondere die Herstellung von Gehwegüberfahrten, die baulich klar den Vorrang des Fußverkehrs im Kreuzungs- und Ein- mündungsbereich markieren und damit ein wichtiges bauliches Merkmal zur Förderung des Fußverkehrs setzen, ist nur im Zuge der Geschäftsstraße möglich, da hier keine rechts-vor- links-Regelung gilt. 2 „Die Bushaltestelle „Florastraße“ auf der östlichen Seite der Neusserstraße soll in Richtung U-Bahn-Aufzug versetzt werden.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Haltestellenkante könnte lediglich um 8,0 m in Richtung Aufzug verschoben werden, da ein Bestandsbaum die barrierefreie Positionierung des Fahrgastunterstandes erschwert. Dar- über hinaus müsste der geplante Fußgängerüberweg in Richtung stadteinwärts, südlich des Aufzugs verschoben werden, und würde damit von der einmündenden Baudristraße abrü- cken. Die Haltestellenkante ist in der Planung nahezu mittig zwischen beiden Zugängen zur Stadtbahn, der Treppenanlage und dem Aufzug, auf dieser Straßenseite positioniert worden. Daher wird empfohlen, von einer Verlegung abzusehen. -
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2026
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle III/66/664/3 664 Vorlagen-Nummer 3169/2022 Stand: 14.01.2026 Sachstandsbericht Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der vorgelegten Vorplanung für die Variante 1 (Mischverkehr zwischen Kempener- und Blücherstraße) die Entwurfsplanung für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße zu erstellen mit folgenden Maßgaben 1. Auf der gesamten Strecke werden ausreichend sichere Überwege eingerichtet. 2. Bei der weiteren Planung der Variante 1 wird die Fahrbahn zwischen der Blücher- straße und Nelkenstraße auf 7 Meter Breite (statt die geplanten 6 Meter) ausge- baut. 3. Die Verwaltung soll darstellen, wie eine ausreichende Zahl von Stellflächen für Handwerker, Pflegedienste und Arztbesuche eingerichtet werden können. 4. Vor Beginn der Baumaßnahme ist darzustellen wie min. 30 % der wegfallenden Stellplätze durch andere Maßnahmen im direkten Umfeld nachgewiesen werden können; z.B. durch Planungsbeschlüsse. Besonders zu prüfen sind die vorhandenen privaten Parkhäuser und die Errichtung von Veedelsgaragen/Quartiersgaragen, z.B. unter der Hochbahn, durch die Umset- zung des Konzepts der BV 5 am Nippeser Tälchen, entlang der Kempener Straße oder als Tiefbau unter dem Wilhelmsplatz. 5. Das Höhenverhältnis von Straße und Bürgersteige soll zugunsten des Fußverkehrs angepasst werden. 6. Es sollen zusätzliche Protektionen für den Radverkehr mit Hinblick auf die Leis- tungsfähigkeit des Busverkehrs geprüft werden. Status in Bearbeitung erledigt 2 Aktueller Bearbeitungsstand: zu 1., 3., 5.: Im Zusammenhang mit der laufenden Entwurfsplanung werden diese Punkte derzeit vertiefend geprüft und Lösungen hierzu entwickelt. Zu Punkt 3 teilt die Verwaltung ergänzend mit, dass grundsätzlich die Einrichtung von Wirtschaftszonen für die Neusser Straßen denkbar ist. Die genaue Verortung erfolgt im Rahmen der weiteren Planung gemeinsam mit den lokalen Akteuren in Zusammen- arbeit mit der Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK) und der Handwerkskam- mer zu Köln (HWK). zu 2. und 6.: Die Verwaltung verweist hierzu auf die Mitteilung „Planänderungen der Vorentwurfs- planung Neusser Straße im Abschnitt zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße“ (Vorlagen-Nr. 2616/2025), welche dem Mobilitätsausschuss in der Sitzung vom 02.12.2025 und der Bezirksvertretung Nippes in ihrer Sitzung vom 04.12.2025 zur Kenntnis vorgelegt wurde. zu 4.: Die Prüfung von erforderlichen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Umsetzung des Masterplans Parken. Nächste Schritte: Die Verwaltung beabsichtigt, die Entwurfsplanung im Jahr 2026 fertigzustellen. Auf- bauend auf der Entwurfsplanung ist es vorgesehen, eine zweite Öffentlichkeitsbeteili- gung zum Thema „Multifunktionsfläche“ voraussichtlich ebenfalls im Jahr 2026 durch- zuführen. Die Entwurfsplanung und die Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung werden den politischen Gremien in Form eine Beschlussvorlage für den Baubeschluss an- schließend zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für das IV. Quartal 2027. -
Anlage 6_Lageplan Maßstab 1_500 - Variante 1
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Holbeinstraße Kempener Straße Neusser Straße Auerstraße Cranachstraße Schenkendorfstraße Kuenstraße Christinastr. Steinberger Straße Neusser Straße Wilhelmstraße Wilhelmstraße Viersener Straße Nelkenstraße Neusser Straße Gellertstraße Baudristraße Florastraße Einheitstraße Mauenheimer Straße Neusser Straße Scharnhorststraße Nettelbeckstraße Neusser Stra ße Schillstraße Blücherstraße Neusser Straße Nordstraße Usambarastraße Niehler Kirchweg 1889 5728/35 6538/186 2830 8339/40 1626 2129 350/2 5395/27 3216/91 1827 2139 1743 2225 2133 2469/67 7230/98 2231/84 2598/90 752 2094 1948 763 5882/98 1435/144 3027/43 518 6988/27 5086/144 784 3637/184 2622 2620 1852 1493 2148 6812/186 1103/144 6778/41 6120/37 7044/144 7212/30 2641 2686/90 3394 2700 2512 5067/97 1826 3731/35 2916/97 74/3 5906/27 3565 1987 2371/84 3596 2279 3568/98 2698 2123 1249/186 1588 2681/90 1418 2196 6491/39 6014/159 6822/35 3491/144 463 6765/186 3112/74 1419 90/9 2635/353 183/3 2952/77 2676/90 2649 3629/183 914 2232 1857 2403 3734/35 630 3174/45 2817/98 2297/90 6779/41 4674/97 7067/185 1427 2916/74 2628 7844/38 3016/74 2402 5961/98 3556 184/10 4668/97 6995/27 6210/35 3735/35 754 2224 380 926 2919/98 5243/27 3113/74 1324 6973/96 5525/104 5471/27 2083/183 2788/90 2637/353 2218 1691/90 3497/98 1453/353 3496/98 6660/151 1327 7390/31 6760/184 2399/353 885 3554/183 5903/98 510 3447/186 612 526 2275 5136/35 1248/186 474 5726/35 2143 2917/97 1904 2989 902 1721 3557 2331/84 6740/96 1766/90 4246/98 7935/152 184/4 82/1 3558 525 6141/100 3028/43 5881/98 5115/184 2147 7216/31 2588 2709 3495/98 6606/184 4669/98 2331 78/1 2254 5369/26 3556/183 7393/31 7640/143 2145 949 2602/97 27/2 785 1776 1436/144 2214 3500/98 2634/353 2513 6212/35 4670/186 6604/104 1625 3406/183 2512/79 8648/41 1700/186 637 2680/90 79/2 5962/98 7048/43 2132 2901/82 5398/27 4328/39 6123/37 956 2370/84 3128 104/2 4159/180 3490/144 3492/144 2366/90 2440/90 5213/104 6970/96 4502/186 5242/27 4671/98 3733/35 8649/41 2229/84 2890/98 1753 6536/186 2586 2172 2589 2372/84 351/2 2987/77 3199/80 2339 3198/80 6088/36 2002/348 2615/90 2679/90 2338 1325 5055/144 3595 1428 1986 3393 5172/149 2655 1134 5396/27 3732/35 464 6329/35 5012/26 2699 3026/43 2816/98 4327/39 2125 2680/353 1456/343 3942/39 2623 4324/39 6328/35 4248/98 5729/35 540 2206 5076/144 6449/149 711 7219/185 74/2 1477 3638/184 5524/104 8577/40 3628/183 2933/81 1778 2126 538 2453/153 638 741 6990/27 3555 6537/186 5695/34 6741/96 6340/148 2778/90 2971/82 1814 330/5 1779/186 2645/357 27/1 2627 2199 Apotheke Imbiss Gaststätte Wasch sa lon Gaststätte Pizzeria Netto Reisebüro Friseur Fleischwaren- geschäft Kiosk Druckerei LEERSTAND (17.02.20) Gaststätte Rewe City Schreibwaren Blumenladen Möbelgeschäft Nippes- tower Patisserie Apotheke Alnatura Spielhalle Druckerei Drogerie DM Rewe City Parfümerie Douglas Bäckerei Merzenich Kaufhof Sparkasse Bäckerei Tchibo Schreibwaren McPaper Mayersche Schuhgeschäft Pizzeria Metallwaren- händler Sanitätshaus rahm Handyzubehör Polsterei Möbelhaus Breitbach Fahrschule Tierarzt Druckerei Kiosk Pizzeria Friseur Gaststätte Feinkost Teppich- geschäft Bäckerei Spielhalle Bäckerei Eiscafé Obst-/ Gemüsegeschäft Sushi-Haus Commerzbank Gaststätte Imbiss gepl. Supermarkt Handyladen Deichmann Handyladen Modegeschäft alk. Getränke Optiker Outdoor Sport- geschäft Apotheke Optiker Targo Bank Reformhaus Imbiss Gaststätte Schlüssel- dienst Friseur Taxi- unternehmen Änderungs- schneiderei Friseur Handyladen Kosmetik Thai-Massage Café Kinderladen Nagel- studio Imbiss Bar Optiker Imbiss Friseur/Kosmetik Juwelier Café Drucker- zubehör Friseur Salat Shop Restaurant Reisebüro Reinigung Weindepot Metzgerei Hörgeräte Café Blumen- geschäft Deutsche Bank Optiker NetCologne Volksbank Handyladen Fotogeschäft Bistro TEDi Euroshop Kodi O2 Shop Backshop LEERSTAND (17.02.2020) Handy- laden Imbiss Spielhalle Reinigung Friseur Leerstand (17.02.2020) Café Sportwetten Imbiss Friseur Sushibar Gaststätte Kindertages- stätte Gaststätte Teenager & Jugendtreff Auto Center Kiosk Aldi Rewe City Optiker Fielmann Bistro Telekom Shop Friseur Modegeschäft Imbiss Blumen- geschäft Friseur Pfandhaus Buchhandlung Leerstand (19.02.20) Barbier Vodafone Shop Reinigung Sportwetten Imbiss Atelier Friseur Imbiss McDonald's Apotheke Hörgeräte Ernsting's family Rossmann Mode- geschäft Blumen- geschäft Apotheke Kiosk Eiscafé Imbiss Spielhalle Handyladen Orthopäde Gaststätte Schlüssel- dienst Imbiss Raumausstatter Raumausstatter Or thopäde Restaurant Matratzen Café Leerstand (17.02.20) Juwelier Druckerei Fahrradgeschäft Reisebüro Restaurant Kosmetikstudio Kleintierpraxis Immobilienbüro Restaurant Juwelier Feuerwehzufahrt Feuerwehzufahrt Feuerwehzufahrt Sonnen- studio Nagel- studio Nagel- studio Optiker Juwelier Cafe Cafe (im Bau 17.02.20) Buchhandlung Briefmarken An- und Verkauf Lieferdienst für Lebensmittel Barbier Buch- haltung Zufahrt Moschee Zufahrt Getränkemarkt und Wäscherei Barbier Leerstand (17.02.2020) Café Gaststätte Imbiss Deckensanierung Vollausbau Dekoration Kreisverkehr Neusser Str./Kempener Str. (in Planung) BUSBUS BUS BUS B.-PARKEN LADEN LADEN LADEN B.-PARKEN B.-PARKEN LADEN B.-PARKEN B.-PARKEN B.-PARKEN LADEN LADEN LADEN LADEN LADEN LADEN LADEN S1/-1 S1,5/-1,5 S3/-3 S B B1,5/-1,5 B0,5/0,25 B0,75/-0,75 B 0,5/0,20 gepl. Markierung S1/-1 S1,5/-1,5 S3/-3 S B B1,5/-1,5 Legende: vorh. Baum Bestand vorh. Bestand/Topographie vorh. Katastergrenze vorh. Zufahrt/Zugang Fahrbahn Planung Gehweg Rundbord (grau) Rundbord (weiß) Hochbord Mittelinselköpfe Gestaltung der Nebenanlagen nachrichtl. dargestellt. folgende Punkte werden im Rahmen der Entwurfsplanung festgelegt: - exakte Bordführung - Lage der Bushaltestellen - Lage und Anzahl der Fußgängerüberwege & Mittelinseln - Lage und Anzahl der Baumneupflanzungen sowie Größe und Gestaltung der Baumscheiben - Lage und Anzahl der Fahrradstellplätze - sonstige Möblierung der Nebenanlage (Sitzbänke, Beleuchtung etc.) überfahrbare Mittelinsel Anrampung Stadtbahnanlagen LADEN BUS LADEN BUS LADEN B.PARKEN LADEN B.PARKEN LADEN LAD EN LADEN LADEN Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Sachgebietsleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 500 5 -Neusser Straße 2490 mm 297 mm Lageplan - Vorentwurf 5 - Nippes Variante 1 Umgestaltung Neusser Straße (Niehler Kirchweg - Kempener Straße) Krüger, 12.09.2022 Krüger, 12.09.2022 12.09.2022 Krüger 12.09.2022 Claußen 12.09.2022 Dietz 12.09.2022 Stach-Reinartz 12.09.2022 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum KVB ÖPNV 682-3 664-5 Markierung (mit Anmerkungen per Mail vom 17.08.2022) Radverkehr (mit Anmerkungen per Mail vom 17.08.2022) Fr. Bell 16.08.2022 Hr. Leitow 16.08.2022 - - -
Anlage 5_Prinzipskizze der Varianten
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Prinzipskizze der Varianten Anlage 5 Variante 1: Mischverkehr zwischen Kempener- und Blücherstraße (Vorzugsvariante) Variante 2: Mischverkehr nur im Kernbereich zwischen Nelken- und Blücherstraße (Alternative) Radfahrstreifen | Mischverkehr Radfahrstreifen | Mischverkehr -
Anlage 9 - Auszug BV Nippes 02.02.2023
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
a Hafase = Stadt Köln z Die Oberbürgermeisterin Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 07.02.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 18. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 02.02.2023 öffentlich 9.2.1 Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße 3169/2022 Herr Beckhaus begründet den gemeinsamen Änderungsantrag von Grünen, GUT & Klima Freunden. Linken und FDP. Herr Schmitz bittet um Vertagung der Vorlage, weil zwei im Verkehrsausschuss ge- stellte Nachfragen noch nicht beantwortet seien. Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert weist darauf hin, dass der Verkehrsaus- schuss am 07. März und die Bezirksvertretung am 16. März tagen würden. Sollte die- ser Tagesordnungspunkt verschoben werden, könnten die Argumente der BV erst in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.04.2025 behandelt werden. Es sei frag- lich, ob der Verkehrsausschuss so lange auf das Votum der Bezirksvertretung warte, die Sechs-Wochen-Frist sei dann abgelaufen. Sie verweist ferner darauf, dass die Fachverwaltung in der letzten Sitzung anwesend gewesen sei und damit die Möglichkeit bestanden habe, noch bestehenden Informati- onsbedarf zu klären. Herr Bürgeramtsleiter Mayer schließt sich dem vollumfänglich an und führt weiter aus, dass seitens des Fachamts kein Grund für eine weitere Zeitverzögerung gesehen und eine Fristverlängerung daher nicht genehmigt werde. Herr Müller verweist auf das Beschlussprotokoll des Verkehrsausschusses vom 24.01.2023, wonach die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung verwiesen werde. Er macht ebenfalls darauf aufmerksam, dass im Verkehrsausschuss ein Ände- Tungsantrag der FDP gestellt worden sei, der ebenfalls verwiesen wurde und noch nicht von der Bezirksvertretung diskutiert worden sei. Herrn Ertin wurde von seiner Ratsfraktion kein Beratungsbedarf der CDU mitgeteilt. Er bittet darum, die Gründe genauer darzulegen. Herr Urmetzer legt dar, dass die Konfliktsituation mit der KVB bekannt und bereits mit Frau Dietz von der Fachverwaltung besprochen worden sei. Es sei daher nicht nötig, eine Stellungnahme abzuwarten, da diese nicht weiterhelfen werde. Herr Bürgeramtsleiter Mayer weist darauf hin, dass die Beschlussvorlage auf einem Konzept mit Tempo 30 beruhe. Die Einrichtung eines beruhigten Geschäftsbereichs mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h werde von der Verwaltung nicht befür- wortet. Der Antrag auf Verschieben des Tagesordnungspunkts in die nächste Sitzung wird mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD, CDU und AfD abgelehnt. Dann wird der gemeinsame Änderungsantrag dahingehend ergänzt, dass der von der FDP im Verkehrsausschuss gestellte Änderungsantrag abgelehnt wird. Anschließend wird er mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD, CDU und AfD beschlossen. Schließlich empfiehlt die Bezirksvertretung Nippes dem Verkehrsausschuss, wie folgt zu beschließen: „Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der vorgelegten Vorplanung für die Variante 1 (Mischverkehr zwischen Kempener- und Blücherstraße) die Entwurfsplanung für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße zu erstellen. Die Neusser Straße wird baulich und verkehrlich als verkehrsberuhigter Geschäftsbe- reich mit Tempo 20 gestaltet. Hierbei wird die niveaugleiche Bauweise zwischen Stra- ße und Gehweg für den gesamten Abschnitt zwischen Kempener Straße und Blücher- straße vorgesehen. Die Abstufung der heutigen Bundesstraße wird forciert. Falls das Verfahren nicht er- folgreich ist oder zu lange hinausgezögert wird, muss größtmögliche Planungs- und Umsetzungssicherheit geschaffen werden. Deshalb kann übergangsweise weiterhin verkehrlich Tempo 30 angeordnet werden, obwohl die bauliche Gestaltungsweise des besagten Streckenabschnittes zwischen Kempener Straße und Blücherstraße für ei- nen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich Tempo 20 ausgelegt werden soll. Bei Tem- po 30 sollen Fußgängerüberwege (FGÜ), sogenannte Zebrastreifen sowie andere Querungshilfen wie auf den Planungsskizzen eingezeichnet, angeordnet werden. Die Bushaltestelle „Florastraße“ auf der östlichen Seite der Neusserstraße soll in Rich- tung U-Bahn-Aufzug versetzt werden. Der Änderungsantrag der FDP wird abgelehnt.“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD, CDU und AfD beschlossen. -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Klicken Sie dazu bitte in das nachfolgende Feld, wählen Sie eine der drei Varianten aus und machen Sie die entsprechenden Angaben. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der Verkehrsausschuss hat am 08.06.2021 eine mehrstufige Beteiligung für die Neusser Straße beschlossen (Vorlage Nr. 1883/2021). Das entsprechende Beteiligungskonzept sieht zwei Beteiligungsphasen vor, von denen die erste bereits im Sommer 2021 umgesetzt wurde. Vorausgesetzt des Planungsbeschlusses zur vorgelegten Vorentwurfsplanung folgt die zweite Beteiligungsphase 2023. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung -
Anlage 4_Querschnitt Radfahrstreifen im Separationsprinzip
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Querschnitt Radfahrstreifen im Separationsprinzip Anlage 4 Geplant sind: • 9,8 m Fahrbahnbreite • 6,0 m Fahrbahnbreite für Kfz-Verkehr • 2 x 1,9 m Radfahrstreifen • Sicherheitsabstand zur Fahrbahn bzw. Radfahrstreifen von 0,75 m Bestand Vor- und Nachteile + Radfahrstreifen darf nicht von Kfz befahren werden + Radverkehr ist unabhängig vom Kfz-Verkehr − Konflikt Radfahrende – parkende Fahrzeuge: Parkvorgang und „Dooring“ − Sicherheitsabstand in den Nebenanlagen wird von Kfz ggf. missachtet und verfehlt dadurch seine Funktion − insgesamt breite Fahrbahn (ca. wie Bestand) / geringe Geschwindigkeitsdämpfung − illegales Halten der Kfz auf dem Radfahrstreifen -
Anlage 8 - Auszug aus Verkehrsausschuss 24.01.2023
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Anlage 8 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 31.01.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 20. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.01.2023 öffentlich 3.2 Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße 3169/2022 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 24.01.2023 AN/0165/2023 SB Dr. Beese stellt den Änderungsantrag der FDP-Fraktion vor und wirbt um Zustim- mung. Für die CDU-Fraktion schlägt RM De Bellis-Olinger vor, die Vorlage heute zunächst in die BV Nippes zu verweisen. Bei einer Verlegung aller Verkehre auf die Fahrbahn – insbesondere Bus- und Radverkehr - habe sie Sorgen, dass dies die dort verkehrende Buslinie langsam und somit unattraktiv machen werde. Hier bitte sie um eine Ein- schätzung bzw. Stellungnahme der KVB AG und des VDV. RM Jäger schließt sich seitens der SPD-Fraktion dem Verfahrensvorschlag an. Sie möchte noch konkret wissen, wie viele Stellplätze für Autos mit „normalem“ Verbren- nermotor verbleiben und wie viele für E-Autos vorgesehen seien. In der Variante 2 sehe sie die an der Bushaltestelle vorgesehene Querungshilfe kri- tisch, da ein haltender Bus zu Rückstauungen des Auto- und Radverkehrs führen werde. Sie bittet um eine Beurteilung durch die Verwaltung. Auch einer Rechts-vor- Links-Regelung wie auf der Venloer Straße stehe sie auf der Neusser Straße eher ab- lehnend gegenüber, da es eine wesentliche Verschlechterung für die Radfahrenden bedeuten würde. SE Wienke teilt seitens der Fraktion Die Linke. ihre Ablehnung zum FDP-Antrag mit. Die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen sei aus ihrer Sicht nicht Ziel führend. 2 SE Fahlenbock macht deutlich, dass eine gesicherte Querung für Sehbehinderte und Blinde essenziell sei. Das Argument, dass bei Tempo 20 keine Zebrastreifen errichtet werden dürfen, könne die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nicht akzeptie- ren. Er bittet, die Vorlage gem. Behindertengleichstellungsgesetz in die Anhörung zu geben. BG Egerer stellt klar, dass die derzeitigen Planungen abschnittsweise Tempo 30 und nicht 20 vorsähen und insofern keine Rechts-vor-Links-Regelung gelten würde. Ei ne Beeinträchtigung des Busverkehrs sei somit nicht zu befürchten. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der FDP- Fraktion, AN/0165/2023, der da lautet: „Der Beschluss wird um die folgenden zwei Absätze ergänzt: In der Entwurfsplanung werden an den Stellen, die nicht für Ladezonen, Parkplätze für Menschen mit Behinderungen, Bushaltestellen, Außengastronomie, Baumstandorte o.ä. benötigt werden, längs der Fahrbahn Kurzzeitparkplätze insbesondere für Arztbe- suche, Pflegedienste und Handwerksbetriebe berücksichtigt, die nachts – genau wie die Ladezonen – für das Bewohnerinnen- und Bewohnerparken freigegeben werden. Die Planung wird erst umgesetzt, wenn die Stadt für die Anwohnerinnen und Anwoh- nern eine Quartiersgarage gebaut hat, z.B. durch die Umsetzung des Konzepts der BV 5 am Nippeser Tälchen.“ zur Anhörung in die BV Nippes. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beratungsverlauf
-
24.01.2023
TOP 3.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: im ersten Durchgang verwiesen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz