Mandari Insight

2014/0461

7. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich 7.2 - (Lincoln-Siedlung) (Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

Magistratsvorlage 17.11.2014

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2014/0461

143.7 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

1.8 MB · application/pdf

Ansehen

anlage 5

17.0 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

17.0 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

17.0 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

17.0 KB · application/pdf

Ansehen

2014/0461

4553 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.12.2014 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassu ng Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2014/0461 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 7. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich 7.2 - (Lincoln-Siedlung) 
(Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)  
 
Vorlage vom: 17.11.2014  
 
Beschlussvors chlag: 
 
1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den 
Teilbereich 7.2: Lincoln-Siedlung (s. Übersichtsplan in der Anlage) zu ändern. 
2. Den Allgemeinen Zielen und Zwecken zur 7. Änderung des rechtswirksamen 
Flächennutzungsplans - Teilbereich 7. 2 - (Anlage) wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen 
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung 
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB zu Grunde zu 
legen. 
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB erfolgt bei der 
Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - für die Dauer eines Monats durch Auslegung der 
unter Punkt 2. genannten Unterlagen mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und 
Erörterung. Diese Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu

- 2 - 
machen. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
gem. § 4 (1) BauGB erfolgt schriftlich parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung. 
 
Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.  
Punkte 2 und 3 sind von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen.  
 
 
Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zur 7. FNP -Änderung - Teilbereich 7.2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2014/0461 vom 17.11.2014:  
 
Zu 1.: 
 
Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam 
geworden. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist die Flächen der ehemaligen 
militärischen Liegenschaften der US Streitkräfte als Wohnbauflächen mit Schule sowie als 
Grünfläche aus. Nach dem erfolgten Wegzug der amerikanischen Streitkräfte aus Darmstadt 
werden diese Flächen neu entwickelt und neu strukturiert . Die Nutzung von Wohnbaufl ächen, 
Grünflächen und Schule bleiben zwar prinzipiell erhalten, sie werden jedoch gemäß dem 
Rahmenplan Bessungen Süd und dem Entwicklungskonzept Lincoln -Siedlung (V.-Nr. 
2011/0202) neu verortet. Der Flächennutzungsplan muss daher geändert werden.  
 
Das Verfahren zur Änderung des Fläch ennutzungsplans beginnt mit dem 
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB.  
 
Zu 2.: 
 
Zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich 7. 2 - wurden die allgemeinen Ziele 
und Zwecke der Planung erarbeitet, die die Übersichts karte zum Flächennutzungsplan und 
die Detailkarte mit dem Geltungsbereich der 7. Änd erung des Flächennutzungsplans - 
Teilbereich 7. 2 - mit enthalten (Anlage). Diese Unterlagen können nach dem Beschluss des 
Magistrats für das weitere Verfahren verwendet wer den. 
 
Zu 3.: 
 
Das BauGB schreibt in §  3 (1) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  vor, die Öffentlich -
keit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und all -
gemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.  
Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche Auslegung der allgemeinen Ziele und Zwecke zur 
7. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich 7. 2 - (Anlage) beim Stadtplanungsamt, 
mit der zugleich den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre 
Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich 
bekannt gemacht.  
 
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 (1) 
BauGB schriftlich von der Planung informiert.  
 
Die Dezernentin III : 
 
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin 
 
Darmstadt, den 17.11.2014 
III/61.1.1 il Nst. 2607 
III/61.2 ha Nst. 2112

anlage 1

7032 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 17.11.2014 
Der Magistrat 
 
 
Allgemeine Ziele und Zwecke 
der 7. Änderung des Flächennutzungsplans 
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch 
 
 
 
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan

Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 17.11.2014  
Der Magistrat 
 
Allgemeine Ziele und Zwecke 
der 7. Änderung des Flächennutzungsplans 
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch 
 
Teilbereich 7.2: Lincoln-Siedlung         
 
       Ausschnitt aus dem FNP mit Geltungsbereich 
 
   
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.2  
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt

7. Änderung des Flächennutzungsp lans (hier: Teilbereich 7.2)  
 
(Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung) 
 
 
1. Rechtsgrundlagen 
 
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes richtet sich nach den Vorschriften 
des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414). 
 
 
2. Geltungsbereich 
 
Das siebte Änderungsverfahren  umfasst zwei Teilbereiche: 
 Teilbereich 7.1:  ehemalige amerikanis che Kasernen „Kelley-Barracks“ und  
   „Nathan-Hale-Depot“  
 Teilbereich 7.2:  ehemalige amerikanische Housing Area „Lincoln-Siedlung“. 
 
Die Änderung des Teilbereichs 7.1 wird in einem gesonderten Verfahren durchgeführt. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange hierzu wurde am 24.09.2014 durch den Magistrat beschlossen 
(Magistratsvorlage 2014/0364).  Die Stadtverordnetenversammlung hat am 06.11.2014 den 
Aufstellungsbeschluss zur Änderung  des Teilbereichs 7.1 gefasst. 
Vor diesem Hintergrund werden im Nachfolg enden lediglich die al lgemeinen Ziele und 
Zwecke der Planung für den Teilbereich 7.2 „Lincoln-Siedlung“ weiter erläutert. 
 
 
3. Erfordernis der Teilbereichsänderung 
 
Im Flächennutzungsplan 2006 der Wissenscha ftsstadt Darmstadt ist das Plangebiet 
unterteilt in „Wohnbauflächen“ und „Grünflächen“ dargestellt. Die Grünfläche verläuft mittig 
durch das Plangebiet. Nördlich und südlich der Grünflächen liegen die Wohnbauflächen. Im 
südwestlichen Bereich der „Wohnbaufläche“ wird durch ein Symbol eine „Schule“ 
ausgewiesen. Des Weiteren kreuzen sich zwei Hauptrad- und -fußwege, die diagonal durch 
das Plangebiet führen. Im Norden quert vo n Ost nach West eine Hauptwasserleitung/ 
Hauptabwasserleitung. Im südlichen Bereich führt eine Hauptgasleitung von Nord nach Süd 
durch die Wohnbaufläche. 
Um nach Abzug der US-Streitkräfte in der Linc oln-Siedlung eine gesi cherte städtebauliche 
Entwicklung im Sinne der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu gewährleisten hat die 
Stadtverordnetenversammlung am 08.12.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes S 25  
– Lincoln-Siedlung – beschlossen. 
Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. 
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes sind Bebauungspläne derart aus 
dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, dass durch die Festsetzungen des 
Bebauungsplanes „die zugrunde liegenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes 
konkreter ausgestaltet und damit zugleich ve rdeutlicht werden“. Innerhalb des durch den 
Flächennutzungsplan vorgegebenen Rahmens kann die Stadt eigenständig planen. In 
begrenztem Umfang kann dabei von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes 
hinsichtlich der Art der Nutzung abgewichen  werden, sofern die Festsetzungen des 
Bebauungsplanes innerhalb der Grundzüge der Planung bleiben bzw. der Grundkonzeption 
nicht widersprechen.

Im Bebauungsplan werden die Wohnbauflächen und die Grünfläche anders angeordnet. Die 
Grünfläche wird in der Mitte des Plangebietes konzentriert und führt nach Norden auf die 
Noackstraße. Der bisherige diagonale Verlauf der Grünfläche im bestehenden 
Flächennutzungsplan ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Entlang der Karlsruher 
Straße wird im Bebauungsplan eine weitere Grünfläche ausgewiesen.  
Des Weiteren wird die Lage der Schule von Westen nach Osten an die Heidelberger Straße 
verlegt. Hinzu kommen Standorte für Kindertageseinrichtungen.  
Die durch den Geltungsbereich verlaufenden Ha uptrad- und -fußwege werden an das neue 
Erschließungssystem angepasst. Auch die Trassen für Hauptwasserleitungen/ 
Hauptabwasserleitungen sowie Hauptgasle itungen werden entsprechend des neuen 
Erschließungssystems angepasst. 
 
Diese Ausweisungen im Bebauungsplan wi dersprechen der Grundkonzeption des 
Flächennutzungsplanes im Bereich der Lincoln-Siedlung. Um die Entwicklung des 
Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan zu  gewährleisten, ist daher eine Änderung 
des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im 
Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren S 25 – Lincoln-Siedlung –. 
Die Flächengröße beträgt ca. 25,5 ha. 
 
 
4. Ziele und Zwecke der Planung 
 
Die Lincoln-Siedlung gehört zum Konversionsbereich Süd. Auf den Flächen der ehemaligen 
Housing Area kann Wohnraum für insgesamt etwa 3.000 Menschen geschaffen werden und 
alle notwendigen Versorgungseinrichtung en, wie Kitas und Schule, aber auch 
Erholungsflächen, entwickelt werden. 
Die bestehende Rahmenplanung für den Konversi onsbereich Süd wurde na ch einer intensiven 
öffentlichen Diskussion im Juni 2011 von der Stadtverordnetenversammlung als Ergebnis 
eines mehrstufigen Abstimmungsprozesses beschl ossen. Sie ist weiterhi n eine übergeordnete 
Grundlage für die künftigen Pl anungen in diesem Bereich. Die wichtigsten Ziele dieser 
Planung für die Lincoln-Siedlung sind: 
1. Die Realisierung vielfältiger  Wohnquartiere in Bessungen-Süd und die Schaffung von 
Wohnraum für etwa 3.000 Menschen in der Lincoln-Siedlung. 
2. Es soll ein gemischtes Wohnungsangebot für unterschiedliche Nutzergruppen entstehen. 
Angestrebt werden 30 % für besondere Wohnfor men, wie z.B. studentisches, betreutes 
Wohnen und Wohngruppen, sowie mindestens 15 % der Wohnungen zur Versorgung von 
Wohnungssuchenden innerhalb der Einkommensgrenzen des 
Wohnraumförderungsgesetzes, in kleinteiliger Mischung. 
3. Die Grünverbindungen in das Gebiet hinein, aber auch in die be nachbarten Quartiere 
sollen so entwickelt werden, dass sinnvolle stadträumliche Bezüge entstehen. 
4. Es soll ein stadt-, umwelt- und sozialverträ gliches Verkehrskonzept entwickelt werden, 
das auch die Straßenbahnanbindung von Bessungen aus einschließt.  
5. Die Gebäude sollen in einer nachhaltigen und energieeffiz ienten Bauweise entstehen. 
 
Der Bebauungsplan dient als Steuerungsinstru ment für eine geordnete städtebauliche 
Entwicklung zur Umsetzung der genannten Ziele und Umnutzung einer ehemaligen 
militärischen Liegenschaft zu einer Wohnsiedlung.

Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung wurde das Bauleitplanverfahren 
S 25 – Lincoln-Siedlung – mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet, welcher am 08.12.2005 
von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. 
 
 
 
Die Dezernentin III : 
 
 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin 
 
 
 
 
 
Darmstadt, den 17.11.2014 
61.1.1 il  Nst. 2607

anlage 5

342 Zeichen

Punkt 14:  7. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich 7.2 - (Lincoln-Siedlung) 
(Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) 
 (V-Nr. 2014/0461) 
 
Gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke., 
empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.

anlage 2

4627 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.12.2014 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2014/0461 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
577 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 7. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich 7.2 - (Lincoln-Siedlung) 
(Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)  
 
Vorlage vom: 17.11.2014  
 
Beschlussvors chlag: 
 
1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den 
Teilbereich 7.2: Lincoln-Siedlung (s. Übersichtsplan in der Anlage) zu ändern. 
2. Den Allgemeinen Zielen und Zwecken zur 7. Änderung des rechtswirksamen 
Flächennutzungsplans - Teilbereich 7. 2 - (Anlage) wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen 
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung 
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB zu Grunde zu 
legen. 
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB erfolgt bei der 
Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - für die Dauer eines Monats durch Auslegung der

- 3 - 
unter Punkt 2. genannten Unterlagen mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und 
Erörterung. Diese Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu 
machen. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
gem. § 4 (1) BauGB erfolgt schriftlich parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung. 
 
Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.  
Punkte 2 und 3 sind von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen.  
 
 
Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zur 7. FNP -Änderung - Teilbereich 7.2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 17.12.2014 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2014/0461 vom 17.11.2014:  
 
Zu 1.: 
 
Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam 
geworden. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist die Flächen der ehemaligen 
militärischen Liegenschaften der US Streitkräfte als Wohnbauflächen mit Schule sowie als 
Grünfläche aus. Nach dem erfolgten Wegzug der amerikanischen Streitkräfte aus Darmstadt 
werden diese Flächen neu entwickelt und neu strukturiert . Die Nutzung von Wohnbaufl ächen, 
Grünflächen und Schule bleiben zwar prinzipiell erhalten, sie werden jedoch gemäß dem 
Rahmenplan Bessungen Süd und dem Entwicklungskonzept Lincoln -Siedlung (V.-Nr. 
2011/0202) neu verortet. Der Flächennutzungsplan muss daher geändert werden.  
 
Das Verfahren zur Änderung des Fläch ennutzungsplans beginnt mit dem 
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB.  
 
Zu 2.: 
 
Zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich 7. 2 - wurden die allgemeinen Ziele 
und Zwecke der Planung erarbeitet, die die Übersichts karte zum Flächennutzungsplan und 
die Detailkarte mit dem Geltungsbereich der 7. Änd erung des Flächennutzungsplans - 
Teilbereich 7. 2 - mit enthalten (Anlage). Diese Unterlagen können nach dem Beschluss des 
Magistrats für das weitere Verfahren verwendet wer den. 
 
Zu 3.: 
 
Das BauGB schreibt in §  3 (1) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  vor, die Öffentlich -
keit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und all -
gemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.  
Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche Auslegung der allgemeinen Ziele und Zwecke zur 
7. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich 7. 2 - (Anlage) beim Stadtplanungsamt, 
mit der zugleich den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre 
Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich 
bekannt gemacht.  
 
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 (1) 
BauGB schriftlich von der Planung informiert.  
 
Die Dezernentin III : 
 
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin 
 
Darmstadt, den 17.11.2014 
III/61.1.1 il Nst. 2607 
III/61.2 ha Nst. 2112

anlage 4

304 Zeichen

Punkt 12:  7. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich 7.2 - (Lincoln-Siedlung) 
(Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) 
 (V-Nr. 2014/0461) 
 
Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. empfiehlt der Ausschuss der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 3

360 Zeichen

Punkt 8:  7. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich 7.2 - (Lincoln-Siedlung) 
(Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) 
 (V-Nr. 2014/0461) 
 
Gegen die Stimme der Fraktion Die Linke., bei Stimmenthaltung der Fraktionen 
UFFBASSE und PIRATEN, empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordneten-
versammlung, der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (5)

TOP 14
TOP 12
TOP 577
TOP 12 beschließend
TOP 8

Orte (3)

  • Noackstraße
  • Heidelberger Straße
  • Karlsruher Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2014/0461
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.11.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00