2014/0461
7. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich 7.2 - (Lincoln-Siedlung) (Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
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2014/0461
4553 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.12.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2014/0461
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 7. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich 7.2 - (Lincoln-Siedlung)
(Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 17.11.2014
Beschlussvors chlag:
1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den
Teilbereich 7.2: Lincoln-Siedlung (s. Übersichtsplan in der Anlage) zu ändern.
2. Den Allgemeinen Zielen und Zwecken zur 7. Änderung des rechtswirksamen
Flächennutzungsplans - Teilbereich 7. 2 - (Anlage) wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB zu Grunde zu
legen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB erfolgt bei der
Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - für die Dauer eines Monats durch Auslegung der
unter Punkt 2. genannten Unterlagen mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung. Diese Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu
- 2 -
machen. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (1) BauGB erfolgt schriftlich parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung.
Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Punkte 2 und 3 sind von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen.
Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zur 7. FNP -Änderung - Teilbereich 7.2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2014/0461 vom 17.11.2014:
Zu 1.:
Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam
geworden. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist die Flächen der ehemaligen
militärischen Liegenschaften der US Streitkräfte als Wohnbauflächen mit Schule sowie als
Grünfläche aus. Nach dem erfolgten Wegzug der amerikanischen Streitkräfte aus Darmstadt
werden diese Flächen neu entwickelt und neu strukturiert . Die Nutzung von Wohnbaufl ächen,
Grünflächen und Schule bleiben zwar prinzipiell erhalten, sie werden jedoch gemäß dem
Rahmenplan Bessungen Süd und dem Entwicklungskonzept Lincoln -Siedlung (V.-Nr.
2011/0202) neu verortet. Der Flächennutzungsplan muss daher geändert werden.
Das Verfahren zur Änderung des Fläch ennutzungsplans beginnt mit dem
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB.
Zu 2.:
Zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich 7. 2 - wurden die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung erarbeitet, die die Übersichts karte zum Flächennutzungsplan und
die Detailkarte mit dem Geltungsbereich der 7. Änd erung des Flächennutzungsplans -
Teilbereich 7. 2 - mit enthalten (Anlage). Diese Unterlagen können nach dem Beschluss des
Magistrats für das weitere Verfahren verwendet wer den.
Zu 3.:
Das BauGB schreibt in § 3 (1) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die Öffentlich -
keit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und all -
gemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche Auslegung der allgemeinen Ziele und Zwecke zur
7. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich 7. 2 - (Anlage) beim Stadtplanungsamt,
mit der zugleich den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre
Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich
bekannt gemacht.
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1)
BauGB schriftlich von der Planung informiert.
Die Dezernentin III :
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Darmstadt, den 17.11.2014
III/61.1.1 il Nst. 2607
III/61.2 ha Nst. 2112
anlage 1
7032 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 17.11.2014
Der Magistrat
Allgemeine Ziele und Zwecke
der 7. Änderung des Flächennutzungsplans
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 17.11.2014
Der Magistrat
Allgemeine Ziele und Zwecke
der 7. Änderung des Flächennutzungsplans
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch
Teilbereich 7.2: Lincoln-Siedlung
Ausschnitt aus dem FNP mit Geltungsbereich
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.2
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt
7. Änderung des Flächennutzungsp lans (hier: Teilbereich 7.2)
(Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung)
1. Rechtsgrundlagen
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes richtet sich nach den Vorschriften
des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414).
2. Geltungsbereich
Das siebte Änderungsverfahren umfasst zwei Teilbereiche:
Teilbereich 7.1: ehemalige amerikanis che Kasernen „Kelley-Barracks“ und
„Nathan-Hale-Depot“
Teilbereich 7.2: ehemalige amerikanische Housing Area „Lincoln-Siedlung“.
Die Änderung des Teilbereichs 7.1 wird in einem gesonderten Verfahren durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange hierzu wurde am 24.09.2014 durch den Magistrat beschlossen
(Magistratsvorlage 2014/0364). Die Stadtverordnetenversammlung hat am 06.11.2014 den
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Teilbereichs 7.1 gefasst.
Vor diesem Hintergrund werden im Nachfolg enden lediglich die al lgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung für den Teilbereich 7.2 „Lincoln-Siedlung“ weiter erläutert.
3. Erfordernis der Teilbereichsänderung
Im Flächennutzungsplan 2006 der Wissenscha ftsstadt Darmstadt ist das Plangebiet
unterteilt in „Wohnbauflächen“ und „Grünflächen“ dargestellt. Die Grünfläche verläuft mittig
durch das Plangebiet. Nördlich und südlich der Grünflächen liegen die Wohnbauflächen. Im
südwestlichen Bereich der „Wohnbaufläche“ wird durch ein Symbol eine „Schule“
ausgewiesen. Des Weiteren kreuzen sich zwei Hauptrad- und -fußwege, die diagonal durch
das Plangebiet führen. Im Norden quert vo n Ost nach West eine Hauptwasserleitung/
Hauptabwasserleitung. Im südlichen Bereich führt eine Hauptgasleitung von Nord nach Süd
durch die Wohnbaufläche.
Um nach Abzug der US-Streitkräfte in der Linc oln-Siedlung eine gesi cherte städtebauliche
Entwicklung im Sinne der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu gewährleisten hat die
Stadtverordnetenversammlung am 08.12.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes S 25
– Lincoln-Siedlung – beschlossen.
Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes sind Bebauungspläne derart aus
dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, dass durch die Festsetzungen des
Bebauungsplanes „die zugrunde liegenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes
konkreter ausgestaltet und damit zugleich ve rdeutlicht werden“. Innerhalb des durch den
Flächennutzungsplan vorgegebenen Rahmens kann die Stadt eigenständig planen. In
begrenztem Umfang kann dabei von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes
hinsichtlich der Art der Nutzung abgewichen werden, sofern die Festsetzungen des
Bebauungsplanes innerhalb der Grundzüge der Planung bleiben bzw. der Grundkonzeption
nicht widersprechen.
Im Bebauungsplan werden die Wohnbauflächen und die Grünfläche anders angeordnet. Die
Grünfläche wird in der Mitte des Plangebietes konzentriert und führt nach Norden auf die
Noackstraße. Der bisherige diagonale Verlauf der Grünfläche im bestehenden
Flächennutzungsplan ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Entlang der Karlsruher
Straße wird im Bebauungsplan eine weitere Grünfläche ausgewiesen.
Des Weiteren wird die Lage der Schule von Westen nach Osten an die Heidelberger Straße
verlegt. Hinzu kommen Standorte für Kindertageseinrichtungen.
Die durch den Geltungsbereich verlaufenden Ha uptrad- und -fußwege werden an das neue
Erschließungssystem angepasst. Auch die Trassen für Hauptwasserleitungen/
Hauptabwasserleitungen sowie Hauptgasle itungen werden entsprechend des neuen
Erschließungssystems angepasst.
Diese Ausweisungen im Bebauungsplan wi dersprechen der Grundkonzeption des
Flächennutzungsplanes im Bereich der Lincoln-Siedlung. Um die Entwicklung des
Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten, ist daher eine Änderung
des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im
Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren S 25 – Lincoln-Siedlung –.
Die Flächengröße beträgt ca. 25,5 ha.
4. Ziele und Zwecke der Planung
Die Lincoln-Siedlung gehört zum Konversionsbereich Süd. Auf den Flächen der ehemaligen
Housing Area kann Wohnraum für insgesamt etwa 3.000 Menschen geschaffen werden und
alle notwendigen Versorgungseinrichtung en, wie Kitas und Schule, aber auch
Erholungsflächen, entwickelt werden.
Die bestehende Rahmenplanung für den Konversi onsbereich Süd wurde na ch einer intensiven
öffentlichen Diskussion im Juni 2011 von der Stadtverordnetenversammlung als Ergebnis
eines mehrstufigen Abstimmungsprozesses beschl ossen. Sie ist weiterhi n eine übergeordnete
Grundlage für die künftigen Pl anungen in diesem Bereich. Die wichtigsten Ziele dieser
Planung für die Lincoln-Siedlung sind:
1. Die Realisierung vielfältiger Wohnquartiere in Bessungen-Süd und die Schaffung von
Wohnraum für etwa 3.000 Menschen in der Lincoln-Siedlung.
2. Es soll ein gemischtes Wohnungsangebot für unterschiedliche Nutzergruppen entstehen.
Angestrebt werden 30 % für besondere Wohnfor men, wie z.B. studentisches, betreutes
Wohnen und Wohngruppen, sowie mindestens 15 % der Wohnungen zur Versorgung von
Wohnungssuchenden innerhalb der Einkommensgrenzen des
Wohnraumförderungsgesetzes, in kleinteiliger Mischung.
3. Die Grünverbindungen in das Gebiet hinein, aber auch in die be nachbarten Quartiere
sollen so entwickelt werden, dass sinnvolle stadträumliche Bezüge entstehen.
4. Es soll ein stadt-, umwelt- und sozialverträ gliches Verkehrskonzept entwickelt werden,
das auch die Straßenbahnanbindung von Bessungen aus einschließt.
5. Die Gebäude sollen in einer nachhaltigen und energieeffiz ienten Bauweise entstehen.
Der Bebauungsplan dient als Steuerungsinstru ment für eine geordnete städtebauliche
Entwicklung zur Umsetzung der genannten Ziele und Umnutzung einer ehemaligen
militärischen Liegenschaft zu einer Wohnsiedlung.
Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung wurde das Bauleitplanverfahren
S 25 – Lincoln-Siedlung – mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet, welcher am 08.12.2005
von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde.
Die Dezernentin III :
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Darmstadt, den 17.11.2014
61.1.1 il Nst. 2607
anlage 5
342 Zeichen
Punkt 14: 7. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich 7.2 - (Lincoln-Siedlung) (Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) (V-Nr. 2014/0461) Gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke., empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 2
4627 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.12.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2014/0461
Magistratsbeschluss -Nr.
577
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 7. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich 7.2 - (Lincoln-Siedlung)
(Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 17.11.2014
Beschlussvors chlag:
1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den
Teilbereich 7.2: Lincoln-Siedlung (s. Übersichtsplan in der Anlage) zu ändern.
2. Den Allgemeinen Zielen und Zwecken zur 7. Änderung des rechtswirksamen
Flächennutzungsplans - Teilbereich 7. 2 - (Anlage) wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB zu Grunde zu
legen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB erfolgt bei der
Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - für die Dauer eines Monats durch Auslegung der
- 3 -
unter Punkt 2. genannten Unterlagen mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung. Diese Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu
machen. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (1) BauGB erfolgt schriftlich parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung.
Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Punkte 2 und 3 sind von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen.
Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zur 7. FNP -Änderung - Teilbereich 7.2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 17.12.2014
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2014/0461 vom 17.11.2014:
Zu 1.:
Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam
geworden. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist die Flächen der ehemaligen
militärischen Liegenschaften der US Streitkräfte als Wohnbauflächen mit Schule sowie als
Grünfläche aus. Nach dem erfolgten Wegzug der amerikanischen Streitkräfte aus Darmstadt
werden diese Flächen neu entwickelt und neu strukturiert . Die Nutzung von Wohnbaufl ächen,
Grünflächen und Schule bleiben zwar prinzipiell erhalten, sie werden jedoch gemäß dem
Rahmenplan Bessungen Süd und dem Entwicklungskonzept Lincoln -Siedlung (V.-Nr.
2011/0202) neu verortet. Der Flächennutzungsplan muss daher geändert werden.
Das Verfahren zur Änderung des Fläch ennutzungsplans beginnt mit dem
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB.
Zu 2.:
Zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich 7. 2 - wurden die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung erarbeitet, die die Übersichts karte zum Flächennutzungsplan und
die Detailkarte mit dem Geltungsbereich der 7. Änd erung des Flächennutzungsplans -
Teilbereich 7. 2 - mit enthalten (Anlage). Diese Unterlagen können nach dem Beschluss des
Magistrats für das weitere Verfahren verwendet wer den.
Zu 3.:
Das BauGB schreibt in § 3 (1) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die Öffentlich -
keit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und all -
gemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche Auslegung der allgemeinen Ziele und Zwecke zur
7. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich 7. 2 - (Anlage) beim Stadtplanungsamt,
mit der zugleich den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre
Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich
bekannt gemacht.
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1)
BauGB schriftlich von der Planung informiert.
Die Dezernentin III :
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Darmstadt, den 17.11.2014
III/61.1.1 il Nst. 2607
III/61.2 ha Nst. 2112
anlage 4
304 Zeichen
Punkt 12: 7. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich 7.2 - (Lincoln-Siedlung) (Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) (V-Nr. 2014/0461) Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 3
360 Zeichen
Punkt 8: 7. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich 7.2 - (Lincoln-Siedlung) (Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) (V-Nr. 2014/0461) Gegen die Stimme der Fraktion Die Linke., bei Stimmenthaltung der Fraktionen UFFBASSE und PIRATEN, empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordneten- versammlung, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (5)
Orte (3)
- Noackstraße
- Heidelberger Straße
- Karlsruher Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0461
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.11.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00