V/0080/2023
Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit im öffentlichen Raum
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Berichtsvorlage
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V/0080/2023 V/0080/2023 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit im öffentlichen Raum Beratungsfolge 22.02.2023 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Bericht 28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 14.03.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Bericht 14.03.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht Bericht: Mit Beschluss vom 18.05.2022 hat der Rat im Rahmen der öffentlichen Beschlussvorlage V/0086/2022/1 einen Maßnahmenkatalog bestehend aus verschiedensten Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit im öffentlichen Raum, beschlossen. Im Rahmen dieser Vorlage soll ein Sachstand zur Umsetzung der einzelnen Punkte gegeben werden. 2. Folgende Einzelmaßnahmen wurden beschlossen (Beschlusstexte jeweils in Anführungszei- chen): 2.1 „Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in diesem Jahr per städtischer Allgemeinverfügung ein Glasverbot für einen Teilbereich des östlichen Aasees (Aaseeterrassen/Bastion und Giant Pool Balls) erlassen wurde.“ Auszug Zwischenbericht des Ordnungsamtes an den APDOSO vom 04.11.2022 Aufgrund der guten Erfahrungen im Vorjahr und als Maßnahme zur Verbesserung der Sauberkeit im öffentlichen Raum (Vorlage V/0086/2022), wurde mit der Allgemeinver- fügung vom 07.04.2022 im Bereich der Flächen an den Giant Pool Balls bis zur Bastion für die Zeit von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr ein Mitführverbot für Glasflaschen und Trinkge- Abfallw irtschaftsbetriebe Münster 10.02.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Hasenkamp Telefon: 6052-10 Hasenkamp@aw m.stadt- muenster.de - 2 - V/0080/2023 fäßen aus Glas erlassen. Das Glasverbot wurde überwiegend akzeptiert und beachtet. Für einzelne Einsatztage, z.B. den 1. Mai, sind mit dem Polizeipräsidium Münster wei- tere Detailoptimierungen der Einsatzgestaltung vereinbart worden. Um die Situation insbesondere an den stark frequentierten Zeiten zu kontrollieren, wurde ein privater Sicherheitsdienst für die Abende an den Wochenenden und an den Tagen vor den Feiertagen eingesetzt. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit hat zwar immer wieder noch Glasbruch festgestellt, die Situation hat sich aber deutlich verbessert und die positive Wirkung des Glasverbotes wurde bestätigt. Aus Sicht des Amtes für Grünflächen, Um- welt und Nachhaltigkeit ist es unabdingbar, die Kontrollen durch den KOD und/oder die Sicherheitsfirma zu intensivieren. Die F ortführung des Glasverbotes und eine Ände- rung der Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung wird ausdrücklich befürwortet. Auch aus Sicht der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster hat sich die Situation entschärft. Dies ist (nach bestätigten Aussagen der am Aasee t ätigen Mitarbeitenden der Abfall- wirtschaftsbetriebe Münster) eindeutig auf die Verhängung des Glasverbotes zurückzu- führen. Zwar wurde stellenweise noch Bruchglas festgestellt, allerdings nicht in dem Ausmaß wie vor der Verhängung des Glasverbotes. Insofern ist es aus Sicht der Ab- fallwirtschaftsbetriebe Münster geboten, ein dauerhaftes Glasverbot zu verhängen. Verstöße oder Probleme in Bezug auf das „Grillen“ sind dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster nicht bekannt. Ein Grillverbot wird als nicht notwendig erachtet. Das Ordnungsamt teilt diese Ein- schätzung. Folgende Kosten sind im Rahmen der Durchsetzung des Glasverbotes im Zuständig- keitsbereich des Ordnungsamtes in 2022 angefallen: Erwerb und Aufbau von Glasverbotsschildern 563,29 € Privater Sicherheitsdienst 63.177,07 € Gesamtkosten: 63.740,36 € Das Ordnungsamt, das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und die AWM halten daher die Eingliederung eines Glasverbotes im vorderen Bereich des Aasees in die Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung für geeignet, erforderlich und angemessen. Als Ergebnis der Vorberatungen in der Bezirksvertretung Münster-Mitte am 24.01.2023 und dem APDOSO am 07.02.2023 soll das Glasverbot jedoch nicht in der Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung, sondern an besonderen Tagen, z.B. an den Feiertagen in den Sommermonaten und den jeweiligen Vortagen durch die Verwaltung per Allge- meinverfügung verfügt werden. Zu den Erfahrungen im Sommer 2023 soll die Verwal- tung dann im Herbst 2023 berichten. Vorbehaltlich einer entsprechenden Ratsent- scheidung am 15.02.2023 (über das Ergebnis wird mündlich berichtet) wird die Verwal- tung entsprechend verfahren. 2.2 „Münster bekommt mehr und größere Abfallbehältnisse im öffentlichen Raum. Bei der Aufstellung werden besonders hoch frequentierte Plätze in der Innenstadt ebenso be- rücksichtigt wie Grün- und Erholungsflächen in den Stadtteilen, das gesamte Kanal- ufer, der Bereich um Aasee und Hiltruper See, Rast - und Parkplätze im Zuständig- keitsbereich der Stadt Münster. Dazu gehört auch die zeitweise Aufstellung größerer Behältnisse (z. B. 240 l Veranstaltungstonne) in beliebten Freizeitanlagen.“ Hier ist zu berichten, dass im Bereich der Grünanlagen das Amt für Grünflächen, Um- welt und Nachhaltigkeit weiterhin vorhandene Papierkörbe mit einem Volumen von - 3 - V/0080/2023 30/40 Litern ebenfalls gegen Papierkörbe mit einem Volumen von 60 Litern austauscht. Der Austausch erfolgt weiter sukzessive. Bei Überarbeitungen von Grünanlagen, Wan- derwegen und Spielplätzen werden vorhandene Papierkörbe durch das neue Modell ausgetauscht. Weitere Papierkörbe werden im Rahmen von Kleinprojekten ersetzt. Die Standortauswahl wird dabei jeweils überprüft und ggf. angepasst. Im Bereich der Promenade wurden die bisher vorhandenen 77 Papierkörbe mit einem Volumen von 40 Litern gegen Papierkörbe mit einem Volumen von 60 Litern ausge- tauscht. Seit dem Austausch konnten hier keine nennenswerten Überfüllungen mehr festgestellt werden. Die für die Hauptkreuzungsbereiche der Promenade mit den Fahr- bahnen vorgesehenen solarbetriebenen Papierkörbe sind inzwischen eingetroffen. Es ist vorgesehen, diese im Frühjahr 2023 aufzustellen. Im Bereich der Innenstadt werden im Frühjahr 2023 die bisher installierten Solarpa- pierkörbe mit einem Aufnahmevolumen von 120 Litern verpressten Abfalls gegen So- larpapierkörbe mit einem Aufnahmevolumen von 240 Litern verpressten Abfalls ausge- tauscht. Die so freiwerdenden Solarpapierkörbe werden dann in ausgewählten Grünan- lagen eingesetzt. Für den Bereich des Aasees ist es vorgesehen , im Jahre 2023 die bisher installierten Papierkörbe mit einem Volumen von 40 Litern gegen Pap ierkörbe mit einem Volumen von 60 Litern auszutauschen. Dementsprechend benötigte Mittel dafür wurden im Jahr 2022 beantragt und nun im Januar über den Haushalt 2023 zur Verfügung gestellt. Zurzeit wird die Ausschreibung durch das Amt für Grünflächen, Umwe lt und Nachhal- tigkeit für den Austausch der Papierkörbe vorbereitet. Ein Ausführungsbeginn kann noch nicht benannt werden. Für Spitzenzeiten werden wie in den Vorjahren auch darüber hinaus zusätzliche 240-l- Veranstaltungstonnen aufgestellt und mehrmals wöc hentlich entleert. Gleiches (Auf- stellung von 240-l-Veranstaltungstonnen) gilt für andere besonders beliebte Freizeitbe- reiche, die in der Zuständigkeit der Stadt Münster liegen. Bezüglich der Situation am Kanal ist zu berichten, dass die dort installierten Papierkör- be weiterhin vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit betreut werden. Ne- ben eigenen Kräften leeren auch vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit beauftragte Unternehmen diese Papierkörbe. In den Sommermonaten wurden am Ka- nal e benfalls 240-l-Veranstaltungstonnen aufgestellt und mehrmals wöchentlich ent- leert. Diese Maßnahmen haben sich als sinnvoll erwiesen. Inwieweit in Zukunft ein eventueller Übergang der am Kanal installierten Papierkörbe vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit an die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster und der damit ver- bundenen Erhöhung des Volumens der Papierkörbe dann noch notwendig erscheint, sollte zunächst weiter beobachtet werden. 2.3 „Die Leerungsfrequenzen werden so angepasst, dass einer weiteren Zunahme von Ab- fällen im öffentlichen Raum wirksam begegnet wird.“ Hinsichtlich der Leerungsfrequenzen ist zu berichten, dass die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster die Leerungsfrequenzen sowohl in der Woche als auch am Wochenende in hoch frequentierten Bereichen (z.B. Promenade, Aasee, Kanal, Kaianlagen etc.) her- aufgesetzt haben. Ebenso werden weiterhin gemeldete Überfüllungen an Werktagen im Regelfall innerhalb von 24 Stunden beseitigt. Ergänzend wird das Amt für Grünflä- chen, Umwelt und Nachhaltigkeit tätig. Des Weiteren findet zwischen dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster ein reger Austausch statt, so dass auch seitens des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit bei Überfüllungen Son- derleerungen ergänzend durchgeführt werden. - 4 - V/0080/2023 2.4 „Der hierfür erforderliche Personaleinsatz und die anfallenden Kosten werden im Kon- zern Stadt Münster ermittelt und an die zuständigen Gremien berichtet. Dies soll bis zu den Haushaltsberatungen vorliegen.“ Durch die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für eine/ -n Kraftfahrer/ -in „Papier- korbentleerung“ sowie die Beschaffung eines zusätzlichen Papierkorbwagens konnte die Erhöhung der Leerungsfrequenzen umgesetzt werden. Hierdurch fallen jährlich ca. 45.000,00 € an Personalkosten an. Zudem fallen für den Papierkorbwagen jährlich 8.500,00 € an Betriebskosten sowie 18.000,00 € an Abschreibungskosten an. 2.5 „Die in Anlage 1 genannte Abstimmung der Ämter 67 und 32 zur Beschilderung am Aasee wird schnellstmö glich durchgeführt mit dem Ziel die Beschilderung von Müll - /Papierkörben signifikant zu verbessern. Für weitere stark frequentierte Grünflächen sowie andere Stellen der Stadt, an denen immer wieder Müllprobleme gemeldet wer- den, werden wirksame und allgemein verständliche Kommunikationskonzepte erarbei- tet, mit den diese Problemlage benannt und gelöst werden können.“ Bezüglich der Beschilderung findet zurzeit ein Austausch zwischen den Abfallwirt- schaftsbetrieben Münster, dem Ordnungsamt und dem Amt für Grünf lächen, Umwelt und Nachhaltigkeit statt, wie über die vorhandenen Schilder hinaus, besser auf die Müllentsorgungsmöglichkeiten hingewiesen werden kann. Die weiteren Überlegungen sind aber auch maßgeblich abhängig von dem Austausch der Papierkörbe, da damit auch eine Standortüberprüfung erfolgt. Zudem steht auch die Entscheidung über das Glasverbot noch aus. Erst danach macht es Sinn , Beschilderungen dauerhaft zu än- dern. 2.6 „Zwischen AWM / Münster Marketing und der Bürgerinitiative Aasee wird ein Kommu- nikationskonzept abgestimmt, mit dem Ziel den Aasee als Naherholungsgebiet zu stär- ken und auf die Problematik der Vermüllung und des Vandalismus hinzuweisen.“ Aus Sicht der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist es sinnvoll, die Punkt 2.5 und 2.6 zusammen zu fassen und ein Kommunikationskonzept ausgehend von den bereits vorhandenen und in der Vergangenheit umgesetzten Maßnahmen weiterzuentwickeln. Die Kennzeichnung der Abfallbehälter und deren Standplätze sind ein Baustein des zu entwickelnden Konzepts. Es bedarf zahlreicher Bausteine/Ansätze aller beteiligten Äm- ter/Institutionen und den dafür entsprechend nötigen personellen und finanziellen Ka- pazitäten, um auf die Problematik positiv einwirken zu können. Erst wenn dies geklärt ist, kann die Entwicklung eines erweiterten Kommunikationskonzeptes zum Thema „saubere Aaseewiesen“ erfolgen. Dieses Konzept kann federführend von den Abfall- wirtschaftsbetrieben Münster unter Beteiligung einer Agentur erstellt werden, muss aber zwingend ein gemeinsames Konzept der Abfall wirtschaftsbetriebe Münster, des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit , des Ordnungsamtes der Stadt Münster und ggf. der Polizei sein. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster haben bereits erste Gespräche mit einer Agentur geführt und Ideen zusammengetragen. Die weiteren Akteure sind bereits von den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster kontaktiert worden, ein Auftakttermin zur weiteren Absprache wird aktuell geplant. Über die Federführung und die Finanzierung der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ist verwaltungsintern zu entscheiden. 2.7 „Die Verwaltung erarbeitet Möglichkeiten zur Verbesserung der hygienischen Bedin- gungen am Aasee, zum Beispiel über die Realisierung neuer öffentlicher Toiletten im Rahmen der Neuvergabe der Toilettenanlagen oder übe r eine verstärkte Kooperation mit lokalen Gastronomen (‚nette Toilette).“ - 5 - V/0080/2023 Auszug Zwischenbericht des Ordnungsamtes an den APDOSO vom 04.11.2022 Für das Jahr 2022 wurde mit dem Betreiber des Restaurants A2 am Aasee die Ab- sprache getroffen, dass die dortigen von außen begehbaren Toilettenanlagen für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht und die Nutzungszeiten ausgeweitet werden. Es ist offensichtlich, dass die Kapazitäten der Toilettenanlage nicht für alle Besucher/ -innen des Aasees ausreichen werden. Aufgrund mangelnder Alternativen und um den Be- schwerden in diesem Bereich Rechnung zu tragen, wurde die Toilettenanlage als Pro- visorium mitgenutzt. Der Betreiber des A2 berichtet, dass sich die Situation am Aasee im Gegensatz zum Vorjahr entspannt hat. Durch eine abendliche Toilettenbetreuung sei es gelungen, die Beschädigungen in den öffentlichen Toilettenanlagen zu reduzieren. Es ist aus seiner Sicht hilfreich, wenn zusätzliche öffentliche Toiletten installiert werden könnten. Auch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit begrüßt die Nutzung der Toilettenanlage, stellt allerdings auch fest, dass die Problematik des Urinierens in der Öffentlichkeit nach wie vor besteht. Daher wird eine bewirtschaftete, öffentliche Toilette an den Aaseekugeln sowie am Wewerka-Pavillon vorgeschlagen. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit stellt nach wie vor für die Wo- chenenden am 1. Mai und an Chr isti-Himmelfahrt zwei mobile Toilettenangebote, je- weils ein Angebot an den Aaseekugeln sowie ein Angebot am Wewerka -Pavillon zur Verfügung. Mit einer dauerhaften Lösung muss sich die Arbeitsgruppe öffentliche Toiletten (Feder- führung durch das Ordnungsamt der Stadt Münster und das Amt für Immobilienma- nagement) befassen. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit hat die Be- darfe im Zuge eine Abfrage/Stellungnahme der Arbeitsgruppe angemeldet. 2.8 „Im Bereich der ‚Pool Balls‘ wird ein Lichtkonzept g eprüft, das den Bereich in den Nachtstunden besser ausleuchtet und so zum Beispiel das Müll einsammeln für die Anwesenden erleichtert. Das Lichtkonzept berücksichtigt ökologische Belange. Dem APDOSO & AUKB wird entsprechend berichtet. Kurzfristig wird für den Bereich der ‚Pool Balls‘ ein Konzept (für die Sommermonate) erarbeitet und zum Beschluss vorge- legt, mit dem der Bereich aufgewertet wird. Ziel der Aufwertung soll es sein, dass Prob- leme wie die Vermüllung präventiv verhindert werden können und durch eine Attraktivi- tätssteigerung für alle Münsteraner/-innen die soziale Kontrolle gestärkt wird. So kön- nen beispielsweise mit Getränkewagen auf dem Areal und einem Pfandsystem Müll und Glasbruch nachhaltig vermieden werden (vgl. A-R/0054/2021, Punkt 4).“ Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit wird sich grundsätzlich mit einer Beleuchtung in dem Bereich der Aaseekugeln auseinandersetzen. Aufgrund anderer vorrangiger Projekte und unter Berücksichtigung der vielen verschiedenen Faktoren, wie in der Vo rlage dargestellt, ist mit einer kurzfristigen Bearbeitung nicht zu rechnen. Zurzeit bleiben daher nur temporäre mobile Lösungen seitens KOD oder Polizei. 2.9 „Mit dem Stellenplan 2023 meldet der KOD Stellenbedarfe an, die unter anderem be- nötigt werden, um die Aufgaben rund um den Aasee zu bewältigen. Für 2022 ist das Hinzuziehen privater Sicherheitsdienste ausnahmsweise gestattet.“ Ein Beschluss zu einer Stellenvermehrung des KOD ist für das Haushaltsjahr 2023 nicht erfolgt. - 6 - V/0080/2023 2.10 „Im Bereich der Promenade wird geprüft, ob beim Austausch der dortigen Papierkörbe nicht auch gänzlich neue Formen von Papierkörben verwendet werden können, die es Radfahrern ermöglichen während der Fahrt Müll zu entsorgen (vgl. hierzu Papierkörbe in Form von Trichtern au s den Niederlanden). Die Prüfung schließt ausdrücklich neu Formen wie Solarpapierkörbe oder versenkbare Modelle mit ein.“ Diesbezüglich ist zu berichten, dass aus Gründen des Denkmalschutzes in der Prome- nade nur die Installation klassischer Papierkörbe gestattet ist. Wie bereits unter Punkt 2.2 erwähnt, werden in den Hauptkreuzungsbereichen der Promenade mit den Fahr- bahnen Solarpapierkörbe aufgestellt. 2.11 „Die bisherige Mängelmeldung genügt nicht mehr den aktuellen Erfordernissen. Die primär involvierten Ämter werden gemeinsam mit der citeq und SmartCity Münster Vorschläge zur Modernisierung des städtischen Mängelmelders ausarbeiten, damit ei- ne ämterübergreifende und breitere Wirkung als bisher erzielt wird. Der Mängelmelder soll kurzfristig auf den ak tuellen Stand der digitalen Technik gebracht werden. In Ko- operation mit den Stadtwerken Münster wird geprüft inwieweit der Mängelmelder in die „Münster:App“ sinnvoll integriert werden kann.“ Das entsprechende Projekt zur Ablösung des veralteten Systems ist aufgelegt unter Federführung der citeq. Ziel ist eine moderne, für die Bürger/innen einfach zu nutzende Möglichkeit zu schaffen, Mängel im öffentlichen Raum zu melden. Dabei sollen die gemeldeten Mängel zielgerichtet an die zuständigen Ämter weitergeleitet und dort frei- gegeben werden für die Veröffentlichung. Werden die Kontaktdaten bei der Aufgabe des Mangels erfasst, so erfolgt eine Rückmeldung an die Bürger*innen über den Bear- beitungsstand. . 2.12 „Der Rat der Stadt Münster fördert die im Juli 2021 gegründete Arbeitsgruppe und das Pilotprojekt der Stadt Münster mit weiteren Akteuren ‚Münster für Mehrweg‘ zur Einfüh- rung von möglichst einheitlichen und nachhaltigen Mehrwegsystemen bei Speisen und Getränken. Der Rat unterstützt die gezielte Öffentlichkeitsarbeit für die weitere Ausbrei- tung von bereits bestehenden und auch überregional vertretenen Mehrwegbecher- Pfandsystemen in Münster.“ Im Februar 2022 wurde das Glas-Mehrwegsystem Glas?Klar!, welches im Rahmen der AG Glas?Klar! von Mitgliedern des Runden Tisches „Münster für Mehrweg“ mit Part- nern entwickelt wurde, in Münster eingeführt. Es ist in allen Mensen und Bistros des Studierendenwerkes erhältlich und für alle gastronomischen Betriebe verfügbar. Das System wurde über eine Webpräsenz ( www.glas-mehrweg.de), Online - Informationsveranstaltungen, Pressemitteilungen und über E -Mail-Verteiler, u.a. des Handelsverbands NRW Westfalen -Münsterland und DEHOGA Westfalen, beworben. Die Marktstände auf dem Wochenmarkt von Münster wurden im Rahmen einer Aufklä- rungsaktion zur Mehrwegangebotspflicht vor Ort mit Flyern über das neue System in- formiert. Auf Veranlassung von „Münster für Mehrweg“ wurden Glasschalen ausdrück- lich aus der Allgemeinverfügung der Stadt Münster zum Glas verbot vom 07.04.2022 ausgenommen. - 7 - V/0080/2023 2.13 „Die Aktionspartnerschaft entwickelt Projekte zur Einbindung und Wertschätzung eh- renamtlicher Müllsammler*innen und Unterstützung ihres Engagements.“ Die umweltpädagogischen Angebote der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, insbeson- dere die stadtweite Frühjahrssammelaktion „Sauberes Münster“ und die ganzjährigen Sammelpatenschaften, werden konzeptionell erweitert, um noch mehr Abfallsammel- patenschaften zu initiieren und zu betreuen. Das Grundkonzept wird zeitnah intern ab- gestimmt; weitere zuständige Ämter werden im Anschluss ggf. eingebunden. 2.14 „In einer gesonderten Vorlage stellen AWM und Stadtverwaltung die Vorzüge und Nachteile dar, die eine (Sonder-)Leerung von Müllbehältern durch das Amt für Grünflä- chen, Umwelt und Nachhaltigkeit mit sich bringen. Es werden ebenfalls die Vorteile, Nachteile und Kosten einer Arbeitsbündelung ausschließlich bei den AWM beschrieben und den zuständigen Gremien zu Entscheidung vorgelegt.“ Bereits seit vielen Jahren sind das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster gemeinsam mit dem Personal - und Organi- sationsamt im Austausch bzgl. der Optimierung der Arbeitsprozesse. Hierzu werden die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster unter Beteiligung des Amt es für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie des Personal - und Organisationsamtes für eine der nächsten Beratungsketten eine Beschlussvorlage für den Betriebsausschuss der Ab- fallwirtschaftsbetriebe Münster mit Vorberatung durch den Ausschuss für Umwelt- schutz, Klimaschutz und Bauwesen vorbereiten. 2.15 „Die AWM werden ermächtigt, ein Vergabeverfahren zur Beschaffung eines zusätzli- chen Papierkorbwagens mit Elektroantrieb einzu leiten sowie zusätzliche Papierkörbe zu beschaffen.“ Diese Maßnahme wurde umgesetzt. 2.16 „Zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird eine zusätzliche Stelle für eine/-n Kraftfahrer/-in „Papierkorbentleerung“ bei den AWM überplanmäßig eingerichtet und besetzt , sofern die Finanzierung innerhalb des Wirtschaftsplanes 2022 der AWM gesichert ist. Eine Verstetigung als Planstelle erfolgt zum Wirtschaftsplan 2023 der AWM.“ Diese Maßnahme wurde umgesetzt. I. V. gez. Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
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- Promenade
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Details
- Aktenzeichen
- V/0080/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.02.2023
- Erstellt
- 02.02.2023 10:24