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Künftige Nutzungen auf dem Gelände des "Auenhofes" in Köln-Sürth
Gem. Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG) AN/0531/2016 vom 18.03.2016
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0531/2016 Stand: 04.07.2022 Sachstandsbericht Künftige Nutzungen auf dem Gelände des "Auenhofes" in Köln-Sürth Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.04.2016 8.1.3 Künftige Nutzungen auf dem Gelände des "Auenhofes" in Köln-Sürth, Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion AN/0531/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die Bezirksvertretung Rodenkirchen über zukünftige neue Nutzungen und bauliche Veränderungen des „Auenhofes“ in Köln-Sürth zu informieren und gegebenenfalls nach der Zuständigkeitsordnung mit einer Stellungnahme der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu beteili- gen. Sachstand Dezember 2018 Der Beschluss ist erledigt. Status erledigt
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