Beantwortung der Anfrage AN/0425/2026 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich Heizungsausfällen im Winter 2025/2026
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0675/2026 vom 31.03.2026
Stand: Am 05.05.2026 im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 31.03.2026 0675/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 05.05.2026 Beantwortung der Anfrage AN/0425/2026 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich Heizungsausfällen im Winter 2025/2026 Text der Anfrage: 1. Gibt es neben der Grundschule Kopernikusstraße in Köln Buchforst weitere Gebäude in Verantwortung der Gebäudewirtschaft, in denen die Heizung im Winter 2025/2026 ausgefallen ist, wenn ja welche? 2. Wie lange hat die Aufhebung der Störungen jeweils gedauert und welche Gründe ha- ben dabei für Verzögerungen gesorgt? 3. Verfügt die Gebäudewirtschaft über Systeme (z. B. mobile Container-Heizanlagen), die kurzfristig eingesetzt werden können und wenn nein, wieso nicht? 4. Ab welcher zu erwartende Ausfallzeit (in Tagen) werden diese eingesetzt? 5. Wie ist der übliche Kommunikations- und Informationsfluss zwischen Gebäudewirt- schaft und Nutzer*innen und wie könnte dieser in Zukunft verbessert werden? Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Es kann leider bei den circa 280 Schulstandorten mit insgesamt mehr als 650 Anlagen immer mal wieder vorkommen, dass es einen Heizungsausfall gibt, der schnellstmöglich durch die Gebäudewirtschaft behoben wird. Es wird alles darangesetzt, dass ein reibungsloser Unter- richt möglich ist. Die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs hat bei der Gebäudewirtschaft höchste Priorität. Zu 2.) Die Dauer der Aufhebung der Störungen ist sehr unterschiedlich. Es kommt auf das Ausmaß und die Art des Schadens vor Ort an. Bei Elektronikproblemen geht dies üblicherweise sehr schnell. Bei einem Heizungsrohrbruch kann es unter Umständen länger dauern, da der Ort des Schadens lokalisiert werden muss. Zu 3-) Die Gebäudewirtschaft besitzt aus Kostengründen keine eigenen mobilen Heizzentralen. 2 Diese werden bei externen Unternehmen für die Dauer des Einsatzes angemietet. Die Anmie- tung und Lieferung sind in der Regel innerhalb eines Tages möglich. Zu 4.) Der Einsatz mobiler Heizsysteme erfolgt in enger Abstimmung mit dem Amt für Schulentwick- lung sowie der Schule. Die Gebäudewirtschaft ist grundsätzlich immer daran interessiert, auf- tretende Schäden schnellstmöglich zu beheben. Zu 5.) Wenn ein Heizungsausfall durch den*die Hausmeister*in gemeldet wird, wird die Behebung mit höchster Priorität behandelt. Im weiteren Verlauf der Behebung wird das Amt für Schulentwicklung sowie in dringenden Fällen (z.B. bei Unterrichtsausfall) auch direkt die Schule regelmäßig durch die Gebäudewirt- schaft informiert. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf
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05.05.2026
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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