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A-R/0030/2022

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpfen - Die Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene umsetzen

Antrag an den Rat 07.06.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2022, TOP 41.1

a-r-0030-2022-Grüne, SPD, Volt-Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpfen. Die Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene umsetzen

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a-r-0030-2022-Grüne, SPD, Volt-Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpfen. Die Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene umsetzen

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0030/2022 
             
 
      
 
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Ratsantrag 
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpfen 
Die Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene umsetzen 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Handlungsaktionsplan zur kommunalen Umsetzung der 
Istanbul Konvention aufzustellen und die dafür erforderlichen personellen und finanziellen 
Ressourcen darzustellen. 
Inhalt des kommunalen Handlungsaktionsplans sollen sein: 
 Bedarfs- und Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) für die Stadt 
Münster unter Beteiligung lokaler Expertinnen und Experten („Runder Tisch gegen Gewalt“) 
gemäß Artikel 9. Dazu gehören u.a. Abfrage zur Bekanntheit des lokalen Hilfesystems, Nutzung 
des Angebots, Zufriedenheit mit den Angeboten, Platzbedarfe in Frauenhäusern, Einbindung 
von Migrantenselbstorganisationen (MSO).  
 Darstellung des existierenden Stands des Hilfesystems sowie der Verbesserungs- und 
Entwicklungsbedarfe gemäß den Vorgaben der Istanbul Konvention, um bestehende 
Schutzlücken im Hilfesystem zu schließen und passgenaue Hilfsangebote auszubauen, z.B. 
räumliche und personelle Ausstattung der Frauenhäuser und Beratungsstellen. 
 Entwicklung von Handlungsempfehlungen, aus denen nach entsprechender Priorisierung 
Beschlüsse verabschiedet werden können. Weiter gehende Handlungsempfehlungen können in 
den 5. Aktionsplan zur Europäischen Gleichstellungscharta einmünden. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt zur Entwicklung einer kommunalen Strategie mit den Städten 
in den interkommunalen Austausch zu treten, die sich bereits auf den Weg gemacht haben, die 
Istanbul Konvention systematisch in die kommunale Praxis zu überführen. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des Aktionsplans zur kommunalen Umsetzung 
der Istanbul Konvention konkrete Schritte einzuleiten. 
 
Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und 
häuslicher Gewalt“, sie sog. Istanbul Konvention wurde 2011 von der Bundesrepublik Deutschland 
unterzeichnet, 2017 vom Bundestag beschlossen und trat am 1.2.2018 in Deutschland in Kraft. Zur 
Umsetzung dieses völkerrechtlich bindenden Vertrages sind damit Bund, Länder und Kommunen 
verpflichtet. 
Deutschland hat sich also verpflichtet, auf allen staatlichen Ebenen Gewalt gegen Frauen zu verhüten, 
zu bekämpfen und den Opfern häuslicher Gewalt und anderer Gewaltformen Schutz und Hilfe zu 
gewähren und wirksame Maßnahmen zur Prävention zu ergreifen.

Den Kommunen kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. Denn vor Ort entscheidet sich, ob die 
vorhandene Infrastruktur für Prävention, Beratung und Schutz ausreicht, um Frauen und ihre Kinder vor 
häuslicher Gewalt und Gewalt im öffentlichen Raum zu schützen.  
So müssen gemäß Art. 23 der Istanbul-Konvention für alle von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und 
deren Kinder geeignete, leicht zugängliche Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl vorhanden sein. 
Das erfordert eine Überprüfung der bestehenden Angebote in Frauenhäusern und in der Folge eine 
entsprechende Nachsteuerung.  
Der Deutsche Städtetag hat im Mai 2021 eine Handreichung zur „Umsetzung der Istanbul-Konvention 
für die kommunale Praxis“ beschlossen, „mit Blick auf die Anforderungen der Istanbul Konvention 
(wird) die Notwendigkeit gesehen, vorhandene Vernetzungsstrukturen weiter zu verbessern, damit 
Gewaltschutz als Querschnittsaufgabe mit einem ganzheitlichen Ansatz verankert wird. (…) Um die 
Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene angemessen umsetzen zu können, bedarf es einer 
strategischen Gleichstellungspolitik vor Ort. Ein notwendiger erster Schritt ist dabei eine umfassende 
Prüfung bestehender Maßnahmen und die Identifikation von Lücken. Um Parallelstrukturen zu 
vermeiden, ist die Vernetzung aller beteiligten Akteurinnen und Akteure in den unterschiedlichen 
Verwaltungsbereichen erforderlich.“ (s. Handreichung des Dt. Städtetags, S. 18).  
Mit dem Beitritt zur Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf europäischer 
Ebene hat sich die Stadt Münster verpflichtet, „Politiken und Aktionen gegen geschlechterspezifische 
Gewalt ins Leben zu rufen und zu intensivieren, zu denen auch die folgenden zählen: 
• Bereitstellung oder Unterstützung von spezifischen Hilfsstrukturen für Opfer; 
• Bereitstellung öffentlicher Informationen über im Gebiet vorhandene Hilfseinrichtungen in allen 
lokalen Hauptsprachen; 
• Sicherstellen, dass professionelle MitarbeiterInnen für das Erkennen und die Unterstützung von 
Opfern ausgebildet sind; 
• Sicherstellen, dass die entsprechenden Dienste, d.h. Polizei, Gesundheits- und Wohnungsbehörden, 
effizient koordiniert sind; 
• Förderung von Bewusstseinsbildungskampagnen und Informationsprogrammen für potenzielle und 
tatsächliche Opfer und Täter.“ 
Der Deutsche Städtetag stellt in seiner Handreichung u.a. das Darmstädter Modell als Best Practice vor, 
welches auch für die Entwicklung einer lokalen Strategie in Münster handlungsleitend sein kann. Die 
Stadt Darmstadt hat 2020 eine Bestandsbewertung und Handlungsempfehlungen für einen 
kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vorgenommen und entsprechend 
beschlossen.  
 
gez.    gez.     gez.  
Andrea Blome   Thomas Kollmann  Helene Goldbeck   
Prof. Dr. Rita Stein-Redent          und Fraktion                und Gruppe  
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

14.06.2022 Rat
TOP 41.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0030/2022
Typ
Antrag an den Rat
Datum
07.06.2022
Erstellt
07.06.2022 10:25