A-R/0030/2022
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpfen - Die Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene umsetzen
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a-r-0030-2022-Grüne, SPD, Volt-Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpfen. Die Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene umsetzen
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0030/2022
3. Juni 2022
Ratsantrag
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpfen
Die Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene umsetzen
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Handlungsaktionsplan zur kommunalen Umsetzung der
Istanbul Konvention aufzustellen und die dafür erforderlichen personellen und finanziellen
Ressourcen darzustellen.
Inhalt des kommunalen Handlungsaktionsplans sollen sein:
Bedarfs- und Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) für die Stadt
Münster unter Beteiligung lokaler Expertinnen und Experten („Runder Tisch gegen Gewalt“)
gemäß Artikel 9. Dazu gehören u.a. Abfrage zur Bekanntheit des lokalen Hilfesystems, Nutzung
des Angebots, Zufriedenheit mit den Angeboten, Platzbedarfe in Frauenhäusern, Einbindung
von Migrantenselbstorganisationen (MSO).
Darstellung des existierenden Stands des Hilfesystems sowie der Verbesserungs- und
Entwicklungsbedarfe gemäß den Vorgaben der Istanbul Konvention, um bestehende
Schutzlücken im Hilfesystem zu schließen und passgenaue Hilfsangebote auszubauen, z.B.
räumliche und personelle Ausstattung der Frauenhäuser und Beratungsstellen.
Entwicklung von Handlungsempfehlungen, aus denen nach entsprechender Priorisierung
Beschlüsse verabschiedet werden können. Weiter gehende Handlungsempfehlungen können in
den 5. Aktionsplan zur Europäischen Gleichstellungscharta einmünden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zur Entwicklung einer kommunalen Strategie mit den Städten
in den interkommunalen Austausch zu treten, die sich bereits auf den Weg gemacht haben, die
Istanbul Konvention systematisch in die kommunale Praxis zu überführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des Aktionsplans zur kommunalen Umsetzung
der Istanbul Konvention konkrete Schritte einzuleiten.
Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und
häuslicher Gewalt“, sie sog. Istanbul Konvention wurde 2011 von der Bundesrepublik Deutschland
unterzeichnet, 2017 vom Bundestag beschlossen und trat am 1.2.2018 in Deutschland in Kraft. Zur
Umsetzung dieses völkerrechtlich bindenden Vertrages sind damit Bund, Länder und Kommunen
verpflichtet.
Deutschland hat sich also verpflichtet, auf allen staatlichen Ebenen Gewalt gegen Frauen zu verhüten,
zu bekämpfen und den Opfern häuslicher Gewalt und anderer Gewaltformen Schutz und Hilfe zu
gewähren und wirksame Maßnahmen zur Prävention zu ergreifen.
Den Kommunen kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. Denn vor Ort entscheidet sich, ob die
vorhandene Infrastruktur für Prävention, Beratung und Schutz ausreicht, um Frauen und ihre Kinder vor
häuslicher Gewalt und Gewalt im öffentlichen Raum zu schützen.
So müssen gemäß Art. 23 der Istanbul-Konvention für alle von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und
deren Kinder geeignete, leicht zugängliche Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl vorhanden sein.
Das erfordert eine Überprüfung der bestehenden Angebote in Frauenhäusern und in der Folge eine
entsprechende Nachsteuerung.
Der Deutsche Städtetag hat im Mai 2021 eine Handreichung zur „Umsetzung der Istanbul-Konvention
für die kommunale Praxis“ beschlossen, „mit Blick auf die Anforderungen der Istanbul Konvention
(wird) die Notwendigkeit gesehen, vorhandene Vernetzungsstrukturen weiter zu verbessern, damit
Gewaltschutz als Querschnittsaufgabe mit einem ganzheitlichen Ansatz verankert wird. (…) Um die
Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene angemessen umsetzen zu können, bedarf es einer
strategischen Gleichstellungspolitik vor Ort. Ein notwendiger erster Schritt ist dabei eine umfassende
Prüfung bestehender Maßnahmen und die Identifikation von Lücken. Um Parallelstrukturen zu
vermeiden, ist die Vernetzung aller beteiligten Akteurinnen und Akteure in den unterschiedlichen
Verwaltungsbereichen erforderlich.“ (s. Handreichung des Dt. Städtetags, S. 18).
Mit dem Beitritt zur Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf europäischer
Ebene hat sich die Stadt Münster verpflichtet, „Politiken und Aktionen gegen geschlechterspezifische
Gewalt ins Leben zu rufen und zu intensivieren, zu denen auch die folgenden zählen:
• Bereitstellung oder Unterstützung von spezifischen Hilfsstrukturen für Opfer;
• Bereitstellung öffentlicher Informationen über im Gebiet vorhandene Hilfseinrichtungen in allen
lokalen Hauptsprachen;
• Sicherstellen, dass professionelle MitarbeiterInnen für das Erkennen und die Unterstützung von
Opfern ausgebildet sind;
• Sicherstellen, dass die entsprechenden Dienste, d.h. Polizei, Gesundheits- und Wohnungsbehörden,
effizient koordiniert sind;
• Förderung von Bewusstseinsbildungskampagnen und Informationsprogrammen für potenzielle und
tatsächliche Opfer und Täter.“
Der Deutsche Städtetag stellt in seiner Handreichung u.a. das Darmstädter Modell als Best Practice vor,
welches auch für die Entwicklung einer lokalen Strategie in Münster handlungsleitend sein kann. Die
Stadt Darmstadt hat 2020 eine Bestandsbewertung und Handlungsempfehlungen für einen
kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vorgenommen und entsprechend
beschlossen.
gez. gez. gez.
Andrea Blome Thomas Kollmann Helene Goldbeck
Prof. Dr. Rita Stein-Redent und Fraktion und Gruppe
und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0030/2022
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 07.06.2022
- Erstellt
- 07.06.2022 10:25