Mandari Insight

1562/2026

Bericht Clearingstelle Migration und Gesundheit aus dem Jahr 2025

Mitteilung Ausschuss 03.06.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 11.06.2026, TOP 14.7

Anlage 2 Bericht Clearingstelle

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Anlage 1 Überblick Clearingstelle

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 Bericht Clearingstelle

30697 Zeichen

Clearingstelle Migration und Gesundheit Köln 
 
Bericht des 9. Projektjahres  
 
(01.01.2025 bis 31.12.2025)

2 
 
Inhalt 
 
1. Einleitung .................................................................................................................... 3 
2. Struktur der Clearingstelle .......................................................................................... 4 
3. Angebot und Clearingverfahren ................................................................................. 5 
4. Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation  ........................................................................ 6 
5. Evaluation ................................................................................................................... 7 
5.1 Methodik ................................................................................................................ 7 
5.2 Anzahl der Beratungen .......................................................................................... 7 
5.3 Soziodemographische Daten  ................................................................................ 7 
5.4 Wege in die Clearingstelle .................................................................................. 12 
5.5 Kontaktanlass ...................................................................................................... 13 
5.6 Versicherungsstatus ............................................................................................ 14 
5.7 Gesundheitliche Probleme .................................................................................. 14 
5.8 Weitervermittlung ................................................................................................. 15 
6. Zusammenfassung ................................................................................................... 16 
6.1 Kooperation und Vernetzung .............................................................................. 16 
6.2 Klientel und Problemlagen  .................................................................................. 17 
6.3 Funktion der Clearingstelle und Erfolge von Beratung  ...................................... 18 
7. Fazit und Ausblick ..................................................................................................... 18

3 
 
1. Einleitung 
Der Zugang zu medizinisch notwendiger Diagnostik und Behandlung ist ein 
Menschenrecht. Die Verwirklichung dieses Rechts für alle in Deutschland lebenden 
Menschen dient dem Wohle aller. Für zugewanderte Menschen mit ungeklärtem 
Versicherungsstatus oder  Personen, die aus anderen EU -Ländern oder Drittstaaten 
einreisen, ergeben sich noch immer vielfältige  Probleme bei der medizinischen 
Versorgung, weil keine Krankenversicherung vorliegt oder unklar ist, wer die Kosten 
trägt. Die Clearingstelle Köln leistet eine n signifikanten Beitrag zur Integration und 
Aufklärung, sowohl für die  neu zugewanderten als auch für die  seit Jahren in 
Deutschland lebenden Menschen ohne eine Krankenversicherung und ohne soziale 
Absicherung. Gerade in Krisenzeiten ist die Gesundheitsversorgung für alle Menschen 
von großer Bedeutung. 
In Deutschland  leben nach Angaben der letzten Mikrozensus -Erhebung (Juli 202 3) 
rund 72.000 Menschen ohne Krankenversicherung sschutz. Schätzungen belaufen 
sich sogar auf eine Dunkelziffer zwischen 100.000 und 1.000.000 Menschen 
deutschlandweit.1 Die Ursachen für die fehlende Absicherung im Krankheitsfall sind 
vielfältig. Fehlende Sprachkenntnisse, Unkenntnis der rechtlichen Ansprüche, hohe 
bürokratische Hürden, aber auch zunehmend restriktivere Gesetze, die beispielsweise 
EU-Bürger*innen von L eistungsansprüchen ausschließen . Aber auch Menschen, die 
sich im Rahmen ihrer Berufslaufbahn für die Befreiung von Sozial - und 
Krankenversicherungsbeiträgen entschieden haben und später in wirtschaftliche Not 
geraten sind, stehen vor dem Problem keinen Krankenversicherungsschutz zu haben. 
Ohne diesen können Gesundheitsleistungen oder präventive Angebote wie 
Krebsfrüherkennung nur im Notfall und ohne die  Hilfe karitativer Institutionen oft gar 
nicht in Anspruch genommen werden. Armut und prekäre Lebensverhältnisse stehen 
in direktem Zusammenhang mit erhöhten Gesundheitsrisiken.  
Dies gilt in b esonderem Maße für EU -Zuwandernde und Menschen ohne legalen 
Aufenthaltsstatus. 
 
1 https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/krankenversicherung-statistik-
102.html#:~:text=Statistisches%20Bundesamt%20Mehr%20als%2070.000%20Menschen%20ohne%2
0Krankenversorgung&text=Eine%20Krankenversicherung%20ist%20eigentlich%20Pflicht,(61%20Proz
ent%20oder%2044.000) – Stand Artikel 29.10.2025; Abruf 10.03.2026

4 
 
Ein Bericht des Robert -Koch-Institutes zu Armut und Gesundheit ( 2015) verweist auf 
diese Zusammenhänge: 
Die Ursachen für beobachtete Unterschiede liegen vor allem in den sozialen 
und ökonomischen Rahmenbedingungen von Gesundheit. Das bedeutet auch, 
dass Schritte, die zu einer Verringerung der gesundheitlichen Ungleichheit in 
der Bevölkerung führen, eine gesa mtgesellschaftliche Aufgabe sind. 2 
2016 wurden in Nordrhe in-Westfalen angesichts dieser P roblematik durch das 
Gesundheitsministerium NRW in fünf Großstädten Clearingstellen eingerichtet. In 
einer zunächst auf drei Jahre festgesetzten Projektphase erhielten sie den Auftrag zu 
prüfen, ob für Zuwandernde  mit unklarem oder fehlendem Versicherungsschutz ein 
Zugang in das Regelsystem und damit zu regulärer medizinischer Versorgung 
geschaffen werden kann. Seit Juni 2017 liegt die Zuständigkeit für alle fünf 
Clearingstellen in NRW beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS).  
2. Struktur der Clearingstelle 
In Köln wird das Projekt in Kooperation vo m Caritasverband für die Stadt Köln e.V.,  
dem Diakonischen Werk Köln und Region gGmbH sowie  dem Gesundheitsamt der 
Stadt Köln realisiert. In der aktuell laufenden fünften Förderphase werden in der 
Clearingstelle 2,15 Stellenanteile für Berater*innen finanziert, die im Jahr 2025 durch 
jeweils vier Teilzeitkräfte bei Diakonie und Caritas besetzt waren. Ihnen steh en 
ergänzend zu den trägerinternen Arbeitsplätzen zwei Beratungsräume im 
Gesundheitsamt sowie wöchentlich  ein Beratungsraum in der Vorgebirgstr aße, einer 
Notunterkunft für Unionsbürger*innen ohne  sozialleistungsrechtliche Ansprüche  
(Einrichtung „Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU -
Osterweiterung“), zur Verfügung. 
Die Berater*innen tauschen sich vierzehntägig in Teambesprechungen  und 
Fallbesprechungen aus, die in 2025 abwechselnd Online und in Präsenz stattfanden. 
Zusätzlich nehmen sie trägerspezifisch an den jeweiligen Teamsitzungen ihrer 
 
2 Lampert, T., Saß, A.-C., Ziese, T. (2015): Armut, soziale Ungleichheit und Gesundheit. 
Expertise des Robert Koch-Instituts zum 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, 
S.142

5 
 
Migrationsfachdienste teil  und nutzen externe Supervision sowie Fortbildungen zu 
relevanten Themen wie z.B. zu sozialrechtliche n Fragen.  
Begleitend trifft sich ein Steuerungsgremium, das sich aus den Leitungen der beiden 
Migrationsfachdienste, sowie einem Facharzt und eine Mitarbeiterin des 
Gesundheitsamtes der Stadt Köln mit Erfahrung in der medizinischen Versorgung von 
Migrant*innen, zusammensetzt. Im Berichtszeitraum ta gte dieses Gremium vier Mal. 
Mit den weiteren NRW-Clearingstellen (Duisburg, Gelsenkirchen, Dortmund, Münster) 
findet in unregelmäßigen Zeitabständen ein fachlicher Austausch statt.   
3. Angebot und Clearingverfahren 
Das Clearingverfahren umfasst die eingehende Prüfung der rechtlichen 
Voraussetzungen für den Zugang zu einer regelhaften Gesundheitsversorgung oder 
etwaiger Ansprüche gegenüber einem ausländischen Kostenträger. Berücksichtigung 
finden dabei sowohl aufentha ltsrechtliche Aspekte wie z.B. die EU -Freizügigkeit, als 
auch sozialrechtliche Aspekte nach dem SGB V mit den Bestimmungen zur 
gesetzlichen Krankenversicherung , sowie Ansprüche auf Sozialleistungen nach SGB 
II, SGB XII oder AsylbLG. Die Klärung der aufenth altsrechtlichen Situation ist 
notwendige Voraussetzung für die weiteren Schritte und insbesondere bei Menschen 
ohne gültigen Aufenthaltstitel sehr komplex.  
Vielschichtig ist auch die Klärung von Leistungs- und Unterstützungsmöglichkeiten  
bzw. der Versuch, prekäre Lebenssituationen der Ratsuchenden wie z.B. notwendige 
medizinische Behandlungen oder Verschuldung durch unbezahlte 
Krankenhausrechnungen bzw. Beitragsschulden zu entlasten.  
Bei akutem medizinischen Versorgungsbedarf kooperiert die Clearingstelle mit dem 
Gesundheitsamt (Schwangeren- und Tuberkuloseberatung, Fachdienst STI und 
sexuelle Gesundheit, Mobiler Medizinischer Dienst) , der Malteser Medizin für 
Menschen ohne Krankenversicherung , mit den umliegenden Krankenhäuser n oder 
nutzt ein kleines unterstützendes Netzwerk von niedergelassenen Ärzt*innen. 
Zum Angebot der Clearingstelle gehören sowohl Sprechstunden im Gesundheitsamt 
der Stadt Köln als auch eine niedrigschwellige wöchentliche Sprechstunde in der 
Einrichtung „Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung“ 
in der Vorgebirgstraße.

6 
 
Die Beratung ist vertraulich und auf Wunsch unter Angabe eines Pseudonyms möglich. 
Die Berater*innen beraten mehrsprachig (deutsch, englisch, italienisch, spanisch, 
rumänisch und französisch). Nach vorheriger Absprache können Sprach - und 
Kulturmittler*innen zur Übersetzung hinzugezogen werden. In Einzelfällen werden 
Ratsuchende zur Überwindung sprachlicher oder anderer Hürden zu Behörden 
begleitet. Das  Beratungsangebot für nicht oder unzureichend krankenversicherte 
Menschen lebt von niedrigschwelligen Zugän gen und einem Netzwerk 
partnerschaftlicher Organisationen in öffentlicher und freier Trägerschaft.  
4. Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation  
Die Clearingstelle ist öffentlich präsent mit einer umfassend verlinkten Internetseite  
sowie mit einem Flyer für Institutionen und mehrsprachigen Handzetteln für die primäre 
Zielgruppe: 
https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/clearingstelle -migration-und-
gesundheit-2 
Caritasverband für die Stadt Köln e.V. | Menschen ohne Krankenversicherung 
(caritas-koeln.de) 
www.diakonie-koeln.de/angebote/migration/clearingstelle -gesundheit/ 
https://www.eu-
gleichbehandlungsstelle.de/resource/blob/1817828/1813506/25bc40f43ee12337a
b443b078098a64b/verzeichnis-clearingstellen-2021-data.pdf?download=1 
http://www.gesundheit-ein-menschenrecht.de/kontaktstellen/nordrhein -
westfalen/clearingstelle-migration-und-gesundheit 
Die Berater*innen nehmen an relevanten Arbeitskreisen teil , wie dem Arbeitskreis 
Sozialarbeit EU-Bürger*innen, AK Migration und Gesundheit der Stadt Köln sowie dem 
Unterarbeitskreis Nutzungskonzept Dom/Hauptbahnhof . Sie sind vernetzt mit den 
existierenden Clearingstellen bundesweit (BACK), mit verschiedenen 
Schuldnerberatungsstellen, den Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen in Köln 
und mit relevanten Akteur*innen der gesamten Bezirksregierung Köln.

7 
 
Unter der strengen Einhaltung der Datenschutzrichtlinien pflegt d ie Clearingstelle eine 
enge Zusammenarbeit mit Hilfeangeboten  und relevanten kommunalen 
Verwaltungseinheiten wie Jobcenter, Sozialamt, Meldeamt und Ausländerbehörde.  
Enge Kooperation en bestehen mit de m Mobilen M edizinischen Dienst  des 
Gesundheitsamtes und  der Malteser M edizin für Menschen ohne 
Krankenversicherung sowie mit verschiedenen Sozialdiensten und Krankenhäusern.  
5. Evaluation 
5.1 Methodik 
Seit Anfang 2020 steht für alle NRW-Clearingstellen seitens des Ministeriums für die 
statistische Erfassung ein HaVer -Programm (Excel -basiert) zur Verfügung.  Das 
Programm wurde von IT -NRW im Auftrag des MAGS (Ministerium für Arbeit, 
Gesundheit und Soziales NRW)  entwickelt. Die Mitarbeiter*innen der Clearingstelle 
erfassen die Daten  trägerspezifisch in jeweils einer Tabelle, die anschließend 
zusammengetragen und evaluiert werden. Die Auswertung der Daten wird vom MAGS 
im ersten Quartal des darauffolgenden Kalenderjahres vorgenommen.  
5.2 Anzahl der Beratungen  
Eine beratene Person wurde jeweils als ein Beratungsfall definiert, unabhängig davon, 
ob die Person selbst zur Beratung kam oder stellvertretend Angehörige oder 
Fachpersonal, z. B. aus Krankenhäusern, beraten wurden.  
Im Jahr 2025 wurden 681 Personen mit insgesamt 1534  Beratungskontakten 
dokumentiert. Die durchschnittliche Kontaktfrequenz pro Person lag bei rd. 2,25  
Kontakten pro Klient*in. Der größte Anteil der Ratsuchenden (25 %) konsultierten die 
Beratungsstelle insgesamt drei Mal . In einigen besonders komplexen Fällen kam es 
zu mehr als sechs Kontakten.

8 
 
 
Abb.1: Kontaktfrequenz 9. Projektjahr 2025 (n= 681)  
5.3 Soziodemographische Daten  
Die meisten Ratsuchenden sind zwischen 18 und 39 Jahre alt, gefolgt von den 40 bis 
66-Jährigen. Der Anteil der Personen, die ihre  Arbeit verloren  hatten, oder nicht 
wiederaufnehmen konnte n, hat die Beratung teilweise dominiert . Prekäre 
Beschäftigungsverhältnisse bis hin zum Einkommensverlust, fehlende Dokumente und 
hohe bürokratische Hürden, fehlende Informationen über Ansprüche und 
systematische Ausgrenzung sind nur ein paar Beispiele dafür, warum viele Menschen 
den Zugang zur Krankenversicherung verlieren oder erst gar nicht erlangen. Die 
meisten Fälle entstehen nicht aus „freiwilligem Verzicht “, sondern aus strukturellen 
Problemen. Diese Faktoren verstärken sich gegenseitig und führen dazu, dass 
besonders vulnerable Gruppen gesundheitlich benachteiligt werden.  Der Verlust der 
Arbeit oder des Anspruchs auf Leistungen führt letztlich auch zu dem Verlust  des 
Versicherungsschutzes der Familienangehörigen. 
Der Anteil der unversicherten Kinder ab 4 Jahren und auch die der 0-3-jährigen Kinder 
ist im Vergleich zum Vorjahr mit 5% gleichgeblieben. Die Ursachen dafür sind, wie 
weiter oben beschrieben,  der fehlende Versicherungsschutz der Eltern, oder der 
fehlende Aufenthaltstitel der Eltern. 
Eine andere Gruppe bilden die geflüchteten, schwangeren Frauen . Oft ist es nicht 
möglich eine Familienversicherung für die Neugeborenen herzustellen, da der 
Aufenthaltsstatus der Mütter und somit auch der Kinder nicht zeitnahe geklärt werden 
kann. Menschen aus Drittstaaten ohne geklärten Aufenthaltsstatus müssen oft sehr

9 
 
lange auf die Bearbeitung ihrer Anliegen bei den Behörden warten – insbesondere bei 
der Ausländerbehörde. 
Im Berichtsjahr 2025 verstarben 9 unversicherte Klient*innen. Hierbei ist die 
zusätzliche Problematik der fehlenden Möglichkeit einer palliativen Pflege und/oder 
Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung, wie z.B. in einem Hospiz, deutlich 
geworden. Gerade bei der Gruppe von wohnungslosen Menschen , die keinen festen 
Wohnsitz haben, ist der Anteil der Nichtversicherten hoch, sodass bei einem schweren 
Krankheitsverlauf die Integration in das System unmöglich ist.   
 
 
Abb. 2:  Altersverteilung 2025 (n= 681)   
 
Die Verteilung der Ratsuchenden nach Geschlecht zeigt eine ähnliche Anzahl 
weiblicher und männlicher Klientinnen und Klienten.  
 
Geschlecht Weiblich 358 
  Männlich 323 
  Divers 0 
Tab. 1: Verteilung Geschlechter 2025 (N=681) 
 
Im Jahr 2025 wurden Menschen aus insgesamt 85 Nationen beraten. Nach wie vor 
bleibt der Anteil aus EU -Ländern überdurchschnittlich hoch. Insbesondere ist im 
Berichtsjahr ein Anstieg der deutschen Ratsuchenden zu verzeichnen.  
0 50 100 150 200 250 300 350
Jugendlicher (13bis 17)
Kind (4 bis 12)
Kleinkind (0 bis 3)
Senior (67 und älter)
Erwachsener II (40 bis 66)
Erwachsener I (18 bis 39)
Altersgruppen (n=681)

10 
 
Seit Beginn des Ukraine -Kriegs im Jahr 2022 ist die Zahl der geflüchteten 
Ukrainer*innen, die das Unterstützungsangebot der Clearingstelle zur Klärung ihres 
Krankenversicherungsstatus in Anspruch genommen haben, zunächst deutlich 
angestiegen. Im Jahr 2025 zeigt sich erstmals ein leichter Rückgang . Insbesondere 
seit der Einbindung ukrainischer Geflüchteter in die reguläre Gesundheitsversorgung 
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Reform 2022  konnten strukturelle 
Zugangsbarrieren teilweise reduziert werden.  Dennoch besteht weiterhin ein 
erheblicher Bedarf an medizinischer Versorgung sowie an Aufklärung und Beratung. 
Dies betrifft insbesondere Personen mit komplexen oder chronischen Erkrankungen , 
die bereits im Herkunftsland in Behandlung waren – etwa bei onkologischen 
Erkrankungen – und deren Therapien in Deutschland fortgeführt werden müssen.  In 
solchen Fällen übernimmt die Clearingstelle eine zentrale Funktion: Sie unterstützt bei 
der Klärung des Versicherungsstatus, koordinier t den Zugang zur notwendigen 
medizinischen Versorgung und h ilft, Zuständigkeitsfragen zwischen verschiedenen 
Leistungsträgern zu klären. Damit trägt sie wesentlich dazu bei, Versorgungslücken zu 
schließen, die insbesondere in Übergangs - und Unsicherheitsphasen entstehen.  Eine 
signifikante Gruppe stellte die Gruppe der  älteren Personen dar, die bereits in der 
Ukraine eine Rente bezogen hatten  und für die in Deutschland keine rentenrechtliche 
Sonderregelung getroffen wurde.  
Einen besonderen Beratungsbedarf stellt die stetig wachsende  Zahl an deutschen 
Ratsuchenden dar. Es handelt sich um Personen verschiedener Altersklassen: 
Freiberufler*innen, Selbstständige, Rentner*innen und Rückkehrer*innen mit unklarem 
Versicherungsstatus nach längerem Auslandsaufenthalt. Der häufigste Grund, warum 
diese Gruppe den faktischen Zugang zur Krankenversicherung verliert, ist die 
finanzielle Überforderung.  Dies führt zu Beitragsschulden und zum Ruhen des 
Leistungsanspruchs – im Krankheitsfall ist dann  nur noch eine Notfallversorgung 
möglich. Besonders häufig betrifft das Selbstständige und freiberufliche Menschen mit 
unregelmäßigem Einkommen.

11 
 
 
Abb. 3: Anzahl Personen nach Herkunftsländern 2025  
Die Gruppe der EU-Bürger*innen überwiegt auch im Jahr 2025, gefolgt von der Gruppe 
ohne einen Aufenthaltstitel.  Darunter verbirgt sich seit Jahren auch die Zahl der 
Menschen ohne Papiere, die in der Statistik nicht spezifisch dokumentiert werden 
können. Die Angst vor der Aufdeckung ihres nicht legalen Aufenthaltes und einer 
anschließenden Ausweisung ist ein Grund für die fehlende oder verzögerte 
Inanspruchnahme ärztlicher Behandlung.  Dies führt in sehr vielen Fällen zu 
Chronifizierung der Krankheiten und auch nicht selten zu schweren Komplikationen 
und Tod. Das Problem stellt seit Jahren eine Herausforderung für das deutsche  
Gesundheitssystem dar.  
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90
DEU_Deutschland
RUM_Rumänien
POL_Polen
BUL_Bulgarien
SER_Serbien
ASS_VIETNAM
NIG_Nigeria
UKR_Ukraine
ASS_IRAN, Islamische Republik
TÜR_Türkei
IRA_Irak
AMS_PERU
H     f s ä d    A   h        *      ≥

12 
 
 
Abb. 4: Verteilung nach Aufenthaltsstatus 2025 (n= 681)  
5.4 Wege in die Clearingstelle 
Beim Erstkontakt wird dokumentiert, auf welchem Weg die Ratsuchenden in die 
Clearingstelle gefunden ha ben. Die Zahl der Ratsuchenden, die über d ie 
Krankenhäuser und Beratungsstellen aus Köln und Umland vermittelt wurden, ist im 
Vergleich zu m Vorjahreszeitraum  ebenso wie die Zuweisung durch das 
Gesundheitsamt gestiegen. Auch der Anteil der Selbstmelder*innen verzeichnet einen 
deutlichen Anstieg. N eben dem erhöhten Beratungsbedarf spiegelt dies auch die 
gestiegene Bekanntheit der Clearingstelle in Köln und in den umliegenden Orten wider. 
Für diese Entwicklung sind ursächlich die andauernde Öffentlichkeitsarbeit und die 
weitreichende Vernetzungsarbeit zur Bekanntheit und Reichweite der Clearingstelle, 
auch über die Grenzen Kölns, zu nennen.  
0
50
100
150
200
250
Verteilung nach Aufenthaltsstatus (n= 681)

13 
 
 
Abb. 5: Vermittlungen 2025 (n= 681) 
5.5 Kontaktanlass 
Die Klärung des Versicherungsstatus oder die Herstellung eines 
Krankenversicherungsschutzes waren auch im neunten Projektjahr der häufigste 
Anlass für das Aufsuchen der Clearingstelle. Nach wie vor gibt es Schwierigkeiten 
hinsichtlich der Familienversicherung bei Lebenspartner*innen, die nicht verheiratet 
sind und gemeinsame  Kinder haben . In den meisten Fällen ruht die 
Krankenversicherung bei den hochverschuldeten Mitgliedern. Die 
Krankenversicherungen suggerieren leider in vielen Fällen, dass die 
Versicherungsnehmer*innen nicht mehr krankenversichert sind. Dadurch ergibt sich 
oftmals bei den Ratsuchenden die Frage, wie es um den Versicherungsstatus der 
Kinder und Ehegatt*innen steht. 
Es lässt sich beobachten, dass das Entstehen von Beitragsschulden häufig mit dem 
Verlust der Arbeit der Beratenen verbunden ist. Das am 01.01.2019 in Kraft getretene 
Versichertenentlastungsgesetz hat insgesamt  zu einer Verschärfung durch die 
Einstufung zum Höchstbeitrag ( derzeit 1.174,16€) als Sanktionierungsinstrument bei 
Nichtmitwirkung geführt. Die daraus erwachsenen Schulden summieren sich nicht 
selten auf einen fünfstelligen Betrag . 
Viele deutsche Ratsuchende mit hohen Beitragsschulden, suchen die Beratungsstelle 
auf, weil sie im Alter mit einer geringen Rente oder als Selbständige ihre privaten 
Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen k önnen.  
0 50 100 150 200 250 300 350
Arztpraxis
Krankenhaus
Humanitäres Angebot med. Versorgung
Gesundheitsamt
Beratungsstelle
Selbstmelder
Vermittlung durch (n= 681):

14 
 
 
Abb. 6: Kontaktanlass 2025 (n= 681) 
5.6 Versicherungsstatus 
Bei rd. 50% der Beratungen bestand beim Erstkontakt keine erkennbare Mitgliedschaft 
in einer Krankenversicherung . Dies bedeutet ein leicht gesunkenes  Niveau im 
Vergleich zum Vorjahr (58%).  
  
Abb. 7: Aktueller Versicherungsstatus 2025 (in Prozent) 
5.7 Gesundheitliche Probleme  
Die Anzahl der Menschen mit akutem medizinischen Versorgungsbedarf ist erneut 
angestiegen - darunter auch die Anzahl der Menschen mit schweren 
0 100 200 300 400 500 600
mehrfach versichert
Vorversicherungszeiten unklar
Familienversicherung
EHIC unklar
Beitragsschulden
Versicherung klären allgemein
Kontaktanlass (n= 681)
0,00% 10,00% 20,00% 30,00% 40,00% 50,00% 60,00%
PKV
Auslandsreisekrankenversicherung
AsylBLG
GKV
EHIC
GKV (ruhend)
unklar
keiner
Aktueller Versicherungsstatus

15 
 
Krankheitsverläufen. So konnten die Berater*innen  einen Anstieg an Klient*innen mit 
Tumoren in fortgeschrittenen Stadien  sowie mit psychischen Erkrankungen  
beobachten.  
Die Ratsuchenden wünschen sich hierzu Informationen zu r medizinischen 
Versorgung, z.B. zu ambulanten oder stationären Angeboten muttersprachlicher 
Ärzt*innen sowie die Übernahme von Behandlungskosten.   
Ohne Versicherungsschutz ist die Möglichkeit einer klärenden Diagnose  und somit 
einer zeitnahen Behandlung und besseren Genesung nicht immer gegeben. So ist bei 
vielen der obdachlosen Menschen  z. B. eine zunehmende Verelendung und der 
Anstieg der psychischen Erkrankungen auffällig.  Die HaVer Datenerfassung lässt 
keine differenzierte Betrachtung über den Anstieg oder die Verteilung der 
Krankheitsbilder zu, sodass die vorgenannten Themen  von den jeweiligen 
Berater*innen nur kurz dokumentiert wurden und in der  Statistik nicht ausgewertet 
werden können. 
Eine besonders große Gruppe mit medizinischem Bedarf machen schwangere Frauen 
aus. Bei ihnen überwiegen im Jahr 2025 die EU -Bürgerinnen, gefolgt von Frauen mit  
einem Aufenthaltsstatus, aber ohne ausreichende medizinische Versorgung.  
 
Abb. 8: Schwangerschaften nach Aufenthaltsstatus 2025 (n= 81) 
Schwangere nach Aufenthaltsstatus
Ohne Titel EU-Bürgerin Mit Titel

16 
 
5.8 Weitervermittlung 
Der Anstieg der Weiterleitungen direkt an medizinische Einrichtungen, wie an das 
Gesundheitsamt und an die humanitäre Versorgung , verdeutlicht die prekär e 
Gesundheitslage und die Chronifizierung verschiedener Krankheiten der Klient*innen.  
Ein gleich großer Anteil der Menschen werden nach wie vor an die Ausländerbehörde  
und an das Jobcenter vermittelt, für die Klärung der Aufenthaltsstatus und/oder 
Klärung der Ansprüche aus vorangegangener Arbeit und der Wiedereinstieg in die 
Arbeitswelt. 
Weitervermittlung an: Andere Einrichtung 24% 
  Humanitäre Versorgung 22% 
  Gesundheitsamt 17% 
  Reguläre Versorgung 11% 
  Ausländeramt 10% 
  Job Center / BA 9% 
  Sozialamt 5% 
  Wohnungsamt 3% 
 
Tab. 2: Weiterleitung an Institutionen/Behörden 2025 (n= 859)       
6. Zusammenfassung  
6.1 Kooperation und Vernetzung 
Die Clearingstelle Migration und Gesundheit hat sich sowohl in Köln als auch 
überregional als wichtiger Akteur im Beratungsnetzwerk für Menschen ohne 
Krankenversicherung etabliert.  
Neben den Beratungen im Gesundheitsamt Köln werden Beratungsanfragen auch 
telefonisch und/oder digital entgegengenommen und beantwortet. Sowohl für 
behördliche als auch für unzählige soziale Dienstleistungseinrichtungen ist die 
Clearingstelle ein verlässlicher Ansprechpartner.  
Über 324 Selbstmelder*innen haben sich an die Clearingstelle allein im Jahr  2025 
gewendet. Auf Empfehlung innerhalb verschiedener Communities suchen Menschen 
die Beratungsstelle auf . Durch die gute Erreichbarkeit scheint d er zentrale 
Beratungsstandort im Gesundheitsamt am Neumarkt besonders geeignet. 
Die Vermittlungen und Anfragen der  Sozialdienste und Abrechnungsstellen von 
Krankenhäusern im Einzugsbereich der Bezirksregierung Köln deuten auf eine gut

17 
 
funktionierende Koopera tion hin . Ihr Bedarf an professioneller Beratung durch die 
Clearingstelle zu sozialrechtlichen Themen und dem komplexen 
Krankenversicherungsschutz ist gewachsen. 
6.2 Klientel und Problemlagen  
Die Zusammensetzung der Ratsuchenden erwies sich auch im besagten Zeitraum 
hinsichtlich ihrer Herkunft und ihres Aufenthaltsstatus als heterogen. Menschen 
unterschiedlicher Herkünfte aus Drittstatten und Ländern der EU wendeten sich an die 
Clearingstelle. Am häufigsten wurden deutsche, rumänische und polnische 
Klienten*innen beraten.  
Die Beratungsthemen dokumentieren eine große Bandbreite. Wie erwartet lag der 
häufigste Grund für das Aufsuchen der Clearingstelle in einem fehlenden oder 
unklaren Krankenversicherungsschutz, gefolgt von  Fragen nach Hilfsangeboten und  
einem akuten medizinischen Versorgungsbedarf.   
Mit der fehlenden Krankenversicherung ging eine Vielzahl komplexer Problemlagen  
einher, die in der Datenerfassung nur teilweise abgebildet werden konnte.  So ergab 
sich in Gesprächen, dass neben einem geringen Anteil an Menschen mit eigener 
Wohnung, der Großteil der Ratsuchenden entweder bei Familie, bei Freunden, in 
Notunterkünften oder auf der Straße lebten.  
Neben akuten Erkrankungen spielten bei den Ratsuchenden eine fehlende soziale 
Absicherung, ein unsicherer Aufenthaltsstatus und finanzielle Forderungen von 
Versorgungseinrichtungen und Krankenversicherungen  eine Rolle.  
Als essenzielles Beratungsthema erwies sich die Beschäftigungssituation. Prekäre 
Arbeitsverhältnisse erschwerten den Ratsuchenden ohne Anschlussbeschäftigung die 
Zahlung der Beiträge für eine freiwillige oder eine private Weiterversicherung. Dass 
das Versicherungsverhältnis und ein Anspruch auf kostenlose Akutversorgung auch 
ohne Beitragszahlung fortbestanden, war den Betroffenen in der Regel nicht bekannt. 
Hier leistete die Clearingstelle wichtige Aufklärung.  
Im Clearingverfahren konnte eine Absenkung von Beitragsschulden erreicht und eine 
Ratenzahlung vereinbart werden. Voraussetzung dafür war jedoch immer, dass sowohl 
die Tilgung als auch die laufenden Beiträge gezahlt werden konnten. Dies war

18 
 
aufgrund der prekären Lebenssituationen vieler Ratsuchender nicht immer möglich, so 
dass ein umfassender Versicherungsschutz nicht wieder herstellbar war.  
Für viele Ratsuchende aus EU -Staaten ohne Anspruch nach dem Europäischen 
Fürsorgeabkommen blieb der Nachweis einer mindestens fünfjährigen 
Aufenthaltsdauer in Deutschland nach dem Freizügigkeitsgesetz oft schwierig, da 
irreguläre Miet - und Beschäftigungsve rhältnisse diesen erschwerten. Da damit der 
Zugang zum Regelsystem meist versperrt war, wurde zwar die Rückkehr ins 
Heimatland als Option besprochen, jedoch nur selten in Betracht gezogen.  
6.3 Funktion der Clearingstelle und Erfolge von Beratung  
In das Clearingverfahren wurde die gesamte Lebenssituation der Ratsuchenden 
einbezogen und die Möglichkeiten eines Zugangs in das Regelsystem vor dem 
Hintergrund der relevanten Rechtslage geprüft.  Ratsuchende erhielten Unterstützung 
bei der Antragstellung und dem Zugang zu den  zuständigen Behörden  und zu den 
arbeitsrelevanten Beratungsstellen.  In der Mehr zahl der Beratungen konnte n die 
Ausgangssituation und der Handlungsbedarf geklärt werden . Niedrigschwellige 
Angebote wie die Clearingstelle erleichtern den Zugang zum Gesundheitssystem, 
bauen Barrieren ab und fördern langfristig auch die soziale und ökonomische 
Stabilisierung der Lebensverhältnisse. Gleichzeitig tragen sie zur Vermeidung 
kostenintensiver Notfallversorgung bei.  
7. Fazit und Ausblick 
Die dargestellte Problematik verdeutlicht, dass fehlender Zugang zur 
Gesundheitsversorgung in Deutschland kein Einzelfall, sondern Ausdruck sozialer 
Ungleichheiten ist. Viele Menschen  sind trotz formaler Gleichstellung häufig von 
prekären Beschäftigungsverhältnissen, Informationsdefiziten und bürokratischen 
Hürden betroffen, was ihren Zugang zu Sozialleistungen und Gesundheitsversorgung 
erheblich einschränkt.  
Vor diesem Hintergrund kommt der Clearingstelle eine zentrale Bedeutung zu: Sie 
fungiert als Schnittstelle zwischen kommunalen Strukturen, dem Gesundheitssystem 
und migrationsspezifischen Beratungsangeboten .

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Durch Beratung, Vermittlung und Klärung des Versicherungsstatus ermöglicht sie 
überhaupt erst den Zugang zur medizinischen Versorgung für Menschen ohne oder 
mit ungeklärtem Versicherungsschutz. Damit übernimmt sie eine wichtige 
Brückenfunktion zwischen for malen Institutionen und einer Zielgruppe, die häufig 
durch das Raster regulärer Versorgungssysteme fällt.  
Zugleich zeigt sich, dass die Clearingstelle über die Einzelfallarbeit hinaus eine 
wichtige Rolle im Gesamtsystem einnimmt: Sie macht Versorgungslücken sichtbar, 
bündelt Problemlagen und stärkt die Vernetzung zwischen medizinischer 
Regelversorgung, kommunalen Akteur*innen und spezialisierten Beratungsstellen.  
Insgesamt wird deutlich, dass Clearingstellen nicht nur kurzfristig Versorgungslücken 
schließen, sondern langfristig zur Stabilisierung von Lebensverhältnissen, zur 
Integration in soziale Sicherungssysteme und zur Entlastung kommunaler 
Gesundheitsstrukturen beitragen. Ihre Weiterentwicklung und nachhaltige 
Verankerung sind daher zentrale Voraussetzungen für ein inklusiveres und 
gerechteres Gesundheitssystem.

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© 2026  Clearingstelle Migration und Gesundheit Köln

Anlage 1 Überblick Clearingstelle

3961 Zeichen

Die Clearingstelle Köln im Jahr 2025 auf einen Blick  
1. Struktur der Clearingstelle 
• Koopera�on zwischen Caritas, Diakonie und Gesundheitsamt Köln 
• 2,15 Stellenanteile, verteilt auf mehrere Teilzeitkrä�e 
• Regelmäßige Team-, Fach- und Steuerungstreffen sichern Qualität 
 
2. Angebot und Clearingverfahren 
• Prüfung des Krankenversicherungsstatus unter Berücksich�gung von Aufenthalts- und 
Sozialrecht 
• Unterstützung bei komplexen Problemlagen (Schulden, Behandlung, Behördenkontakte) 
• Niedrigschwellige, mehrsprachige Beratung mit Netzwerk medizinischer Partner 
 
3. Öffentlichkeitsarbeit und Koopera�on 
• Informa�onsangebote über Websites, Flyer und mehrsprachige Materialien 
• Enge Vernetzung mit Behörden, Beratungsstellen und medizinischen Einrichtungen 
• Ak�ve Teilnahme an Arbeitskreisen und überregionalem Austausch 
 
4. Evalua�on – Methodik 
• Datenerfassung über standardisiertes HaVer-System (IT-NRW) 
• Trägerübergreifende Zusammenführung und Auswertung der Daten 
• Jährliche Evalua�on durch das Ministerium (MAGS NRW) 
 
5. Evalua�on – Anzahl der Beratungen 
• 681 Personen mit insgesamt 1.534 Beratungskontakten 
• Durchschnitlich 2,25 Kontakte pro Person 
• Hoher Anteil an Mehrfachkontakten aufgrund komplexer Fälle 
 
6. Soziodemographische Daten 
• Mehrheit der Ratsuchenden zwischen 18 und 39 Jahren 
• Häufig prekäre Lebenslagen (Arbeitslosigkeit, fehlende Dokumente) 
• Kinderanteil stabil bei 5 % - Versorgung abhängig vom Status der Eltern 
 
7. Geschlechterverteilung 
• 358 Frauen und 323 Männer, keine divers erfassten Personen 
• Nahezu ausgeglichene Verteilung 
• Problem betri� beide Geschlechter gleichermaßen 
 
 
8. Herkun� und Zielgruppen 
• Ratsuchende aus 85 Na�onen, 32% EU-Ländern 
• Zunahme deutscher Klient*innen mit finanziellen Problemen 
• Weiterhin Bedarf bei Geflüchteten, insbesondere mit komplexen Erkrankungen 
 
9. Wege in die Clearingstelle 
• Zunahme von Vermitlungen durch Krankenhäuser und Sozialamt und Beratungsstellen 
• Deutlich mehr Selbstmelder*innen 
• Sehr hohe Bekanntheit durch Netzwerkarbeit und Öffentlichkeitsarbeit seit 10 Jahren 
 
10. Kontaktanlass 
• Hauptgrund: ungeklärter oder fehlender Krankenversicherungsschutz 
• Häufig Beitragsschulden und Probleme bei Familienversicherung 
• Zusammenhang zwischen Arbeitsverlust und Versicherungsverlust

11. Versicherungsstatus  
• Rund 50 % ohne erkennbare Krankenversicherung beim Erstkontakt 
• Leichter Rückgang im Vergleich zum Vorjahr 
• Große Unsicherheit über tatsächlichen Versicherungsstatus 
 
12. Gesundheitliche Probleme 
• Zunahme akuter und schwerer Erkrankungen (z. B. Tumore, psychische Erkrankungen) 
• Eingeschränkter Zugang zu Diagnos�k und Behandlung ohne Versicherung 
• Besonders hoher Bedarf bei schwangeren Frauen 
 
13. Weitervermitlung 
• Häufige Vermitlung an medizinische und humanitäre Versorgung 
• Weiterleitungen an Behörden zur Klärung von Status und Ansprüchen 
• Breites Netzwerk zur Unterstützung komplexer Lebenslagen 
 
14. Zusammenfassung – Koopera�on und Vernetzung 
• Clearingstelle als etablierter Ansprechpartner im Hilfesystem 
• Hohe Nachfrage durch Behörden und soziale Einrichtungen 
• Gute Erreichbarkeit fördert Nutzung durch Betroffene 
 
15. Zusammenfassung – Klientel und Problemlagen 
• Heterogene Zielgruppe mit vielfäl�gen sozialen Problemlagen 
• Häufig Kombina�on aus Armut, Krankheit und unsicherem Status 
• Fehlende Versicherung führt zu erheblichen Versorgungslücken 
 
16. Zusammenfassung – Funk�on und Erfolge 
• Klärung von Versicherungsansprüchen und Unterstützung bei Anträgen 
• Verbesserung des Zugangs zur Regelversorgung 
• Beitrag zur sozialen Stabilisierung und Präven�on von No�ällen 
 
17. Fazit und Ausblick 
• Fehlende Gesundheitsversorgung ist Ausdruck sozialer Ungleichheit 
• Clearingstelle übernimmt zentrale Brückenfunk�on ins System 
• Nachhal�ge Verankerung notwendig für gerechtere Versorgung 
 
 
 
 
© 2026  Clearingstelle Migration und Gesundheit Köln

Mitteilung Ausschuss

2570 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 03.06.2026 
 1562/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 11.06.2026 
 
Bericht Clearingstelle Migration und Gesundheit aus dem Jahr 2025 
Clearingstelle Migration und Gesundheit Köln – Bedeutung für die kommunale und re-
gionale Versorgungsstruktur 
. 
Die Clearingstelle Migration und Gesundheit Köln leistet seit 2016 einen wichtigen Beitrag zur 
Sicherstellung des Zugangs zur medizinischen Versorgung für Menschen ohne oder mit unge-
klärtem Krankenversicherungsschutz. Sie übernimmt damit eine zentrale Schnittstellenfunk-
tion zwischen Gesundheitswesen, Sozialverwaltung und migrationsspezifischen Beratungsan-
geboten. Der anhaltend hohe Beratungsbedarf bestätigt ihre Relevanz für die kommunale und 
regionale Versorgungsstruktur. 
 
Im Jahr 2025 wurden 681 Personen beraten. Dabei wurden insgesamt 1.534 Beratungskon-
takte dokumentiert, was einer durchschnittlichen Kontaktfrequenz von 2,25 Kontakten je Fall 
entspricht. Die Ratsuchenden stammten aus 85 Nationen, dabei steigt auch die Zahl der deut-
schen Staatsbürger*innen stetig. Die Geschlechterverteilung war mit 358 weiblichen, 323 
männlichen und 0 diversen Personen nahezu ausgeglichen. Der Kinderanteil blieb stabil bei 5 
% - wobei die Versorgung vom Status der Eltern abhängig bleibt. 
 
Bei rund 50% der Beratungen bestand beim Erstkontakt kein erkennbarer Krankenversiche-
rungsschutz. Der Beratungsbedarf bezog sich vor allem auf die Klärung des Versicherungs-
status, sozialrechtliche Fragestellungen sowie den Zugang zu medizinischer Versorgung. Zu-
sätzlich erfolgten zahlreiche Weitervermittlungen an medizinische Einrichtungen, Behörden 
und ergänzende Hilfesysteme. 
 
Die fortgesetzte Inanspruchnahme der Clearingstelle verdeutlicht den anhaltenden Bedarf an 
niedrigschwelliger Beratung und strukturierter Unterstützung im Umgang mit komplexen Versi-
cherungs- und Versorgungslagen. Für Köln und die Region stellt die Clearingstelle damit ei-
nen wichtigen Baustein der gesundheitlichen Daseinsvorsorge dar. 
 
Die langjährige Förderung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) 
wurde zum 31.03.2025 beendet. Das MAGS hat eine Förderung der Clearingstelle in Köln für 
den Bezirk Köln vom 01.04.2025 bis zum 31.12.2026 über den Europäischen Sozialfonds 
(ESF) sowie für weitere 4 Clearingstellen je Landesbezirk vermittelt. Vgl. hierzu die Mitteilung 
1015/2025. 
 
Zur Anschlussfinanzierung liegt noch keine Bestätigung des MAGS vor. 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

11.06.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 14.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1562/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
03.06.2026
Erstellt
28.05.2026 13:39