1562/2026
Bericht Clearingstelle Migration und Gesundheit aus dem Jahr 2025
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Anlage 2 Bericht Clearingstelle
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Clearingstelle Migration und Gesundheit Köln Bericht des 9. Projektjahres (01.01.2025 bis 31.12.2025) 2 Inhalt 1. Einleitung .................................................................................................................... 3 2. Struktur der Clearingstelle .......................................................................................... 4 3. Angebot und Clearingverfahren ................................................................................. 5 4. Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation ........................................................................ 6 5. Evaluation ................................................................................................................... 7 5.1 Methodik ................................................................................................................ 7 5.2 Anzahl der Beratungen .......................................................................................... 7 5.3 Soziodemographische Daten ................................................................................ 7 5.4 Wege in die Clearingstelle .................................................................................. 12 5.5 Kontaktanlass ...................................................................................................... 13 5.6 Versicherungsstatus ............................................................................................ 14 5.7 Gesundheitliche Probleme .................................................................................. 14 5.8 Weitervermittlung ................................................................................................. 15 6. Zusammenfassung ................................................................................................... 16 6.1 Kooperation und Vernetzung .............................................................................. 16 6.2 Klientel und Problemlagen .................................................................................. 17 6.3 Funktion der Clearingstelle und Erfolge von Beratung ...................................... 18 7. Fazit und Ausblick ..................................................................................................... 18 3 1. Einleitung Der Zugang zu medizinisch notwendiger Diagnostik und Behandlung ist ein Menschenrecht. Die Verwirklichung dieses Rechts für alle in Deutschland lebenden Menschen dient dem Wohle aller. Für zugewanderte Menschen mit ungeklärtem Versicherungsstatus oder Personen, die aus anderen EU -Ländern oder Drittstaaten einreisen, ergeben sich noch immer vielfältige Probleme bei der medizinischen Versorgung, weil keine Krankenversicherung vorliegt oder unklar ist, wer die Kosten trägt. Die Clearingstelle Köln leistet eine n signifikanten Beitrag zur Integration und Aufklärung, sowohl für die neu zugewanderten als auch für die seit Jahren in Deutschland lebenden Menschen ohne eine Krankenversicherung und ohne soziale Absicherung. Gerade in Krisenzeiten ist die Gesundheitsversorgung für alle Menschen von großer Bedeutung. In Deutschland leben nach Angaben der letzten Mikrozensus -Erhebung (Juli 202 3) rund 72.000 Menschen ohne Krankenversicherung sschutz. Schätzungen belaufen sich sogar auf eine Dunkelziffer zwischen 100.000 und 1.000.000 Menschen deutschlandweit.1 Die Ursachen für die fehlende Absicherung im Krankheitsfall sind vielfältig. Fehlende Sprachkenntnisse, Unkenntnis der rechtlichen Ansprüche, hohe bürokratische Hürden, aber auch zunehmend restriktivere Gesetze, die beispielsweise EU-Bürger*innen von L eistungsansprüchen ausschließen . Aber auch Menschen, die sich im Rahmen ihrer Berufslaufbahn für die Befreiung von Sozial - und Krankenversicherungsbeiträgen entschieden haben und später in wirtschaftliche Not geraten sind, stehen vor dem Problem keinen Krankenversicherungsschutz zu haben. Ohne diesen können Gesundheitsleistungen oder präventive Angebote wie Krebsfrüherkennung nur im Notfall und ohne die Hilfe karitativer Institutionen oft gar nicht in Anspruch genommen werden. Armut und prekäre Lebensverhältnisse stehen in direktem Zusammenhang mit erhöhten Gesundheitsrisiken. Dies gilt in b esonderem Maße für EU -Zuwandernde und Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus. 1 https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/krankenversicherung-statistik- 102.html#:~:text=Statistisches%20Bundesamt%20Mehr%20als%2070.000%20Menschen%20ohne%2 0Krankenversorgung&text=Eine%20Krankenversicherung%20ist%20eigentlich%20Pflicht,(61%20Proz ent%20oder%2044.000) – Stand Artikel 29.10.2025; Abruf 10.03.2026 4 Ein Bericht des Robert -Koch-Institutes zu Armut und Gesundheit ( 2015) verweist auf diese Zusammenhänge: Die Ursachen für beobachtete Unterschiede liegen vor allem in den sozialen und ökonomischen Rahmenbedingungen von Gesundheit. Das bedeutet auch, dass Schritte, die zu einer Verringerung der gesundheitlichen Ungleichheit in der Bevölkerung führen, eine gesa mtgesellschaftliche Aufgabe sind. 2 2016 wurden in Nordrhe in-Westfalen angesichts dieser P roblematik durch das Gesundheitsministerium NRW in fünf Großstädten Clearingstellen eingerichtet. In einer zunächst auf drei Jahre festgesetzten Projektphase erhielten sie den Auftrag zu prüfen, ob für Zuwandernde mit unklarem oder fehlendem Versicherungsschutz ein Zugang in das Regelsystem und damit zu regulärer medizinischer Versorgung geschaffen werden kann. Seit Juni 2017 liegt die Zuständigkeit für alle fünf Clearingstellen in NRW beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). 2. Struktur der Clearingstelle In Köln wird das Projekt in Kooperation vo m Caritasverband für die Stadt Köln e.V., dem Diakonischen Werk Köln und Region gGmbH sowie dem Gesundheitsamt der Stadt Köln realisiert. In der aktuell laufenden fünften Förderphase werden in der Clearingstelle 2,15 Stellenanteile für Berater*innen finanziert, die im Jahr 2025 durch jeweils vier Teilzeitkräfte bei Diakonie und Caritas besetzt waren. Ihnen steh en ergänzend zu den trägerinternen Arbeitsplätzen zwei Beratungsräume im Gesundheitsamt sowie wöchentlich ein Beratungsraum in der Vorgebirgstr aße, einer Notunterkunft für Unionsbürger*innen ohne sozialleistungsrechtliche Ansprüche (Einrichtung „Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU - Osterweiterung“), zur Verfügung. Die Berater*innen tauschen sich vierzehntägig in Teambesprechungen und Fallbesprechungen aus, die in 2025 abwechselnd Online und in Präsenz stattfanden. Zusätzlich nehmen sie trägerspezifisch an den jeweiligen Teamsitzungen ihrer 2 Lampert, T., Saß, A.-C., Ziese, T. (2015): Armut, soziale Ungleichheit und Gesundheit. Expertise des Robert Koch-Instituts zum 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, S.142 5 Migrationsfachdienste teil und nutzen externe Supervision sowie Fortbildungen zu relevanten Themen wie z.B. zu sozialrechtliche n Fragen. Begleitend trifft sich ein Steuerungsgremium, das sich aus den Leitungen der beiden Migrationsfachdienste, sowie einem Facharzt und eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes der Stadt Köln mit Erfahrung in der medizinischen Versorgung von Migrant*innen, zusammensetzt. Im Berichtszeitraum ta gte dieses Gremium vier Mal. Mit den weiteren NRW-Clearingstellen (Duisburg, Gelsenkirchen, Dortmund, Münster) findet in unregelmäßigen Zeitabständen ein fachlicher Austausch statt. 3. Angebot und Clearingverfahren Das Clearingverfahren umfasst die eingehende Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer regelhaften Gesundheitsversorgung oder etwaiger Ansprüche gegenüber einem ausländischen Kostenträger. Berücksichtigung finden dabei sowohl aufentha ltsrechtliche Aspekte wie z.B. die EU -Freizügigkeit, als auch sozialrechtliche Aspekte nach dem SGB V mit den Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung , sowie Ansprüche auf Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG. Die Klärung der aufenth altsrechtlichen Situation ist notwendige Voraussetzung für die weiteren Schritte und insbesondere bei Menschen ohne gültigen Aufenthaltstitel sehr komplex. Vielschichtig ist auch die Klärung von Leistungs- und Unterstützungsmöglichkeiten bzw. der Versuch, prekäre Lebenssituationen der Ratsuchenden wie z.B. notwendige medizinische Behandlungen oder Verschuldung durch unbezahlte Krankenhausrechnungen bzw. Beitragsschulden zu entlasten. Bei akutem medizinischen Versorgungsbedarf kooperiert die Clearingstelle mit dem Gesundheitsamt (Schwangeren- und Tuberkuloseberatung, Fachdienst STI und sexuelle Gesundheit, Mobiler Medizinischer Dienst) , der Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung , mit den umliegenden Krankenhäuser n oder nutzt ein kleines unterstützendes Netzwerk von niedergelassenen Ärzt*innen. Zum Angebot der Clearingstelle gehören sowohl Sprechstunden im Gesundheitsamt der Stadt Köln als auch eine niedrigschwellige wöchentliche Sprechstunde in der Einrichtung „Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung“ in der Vorgebirgstraße. 6 Die Beratung ist vertraulich und auf Wunsch unter Angabe eines Pseudonyms möglich. Die Berater*innen beraten mehrsprachig (deutsch, englisch, italienisch, spanisch, rumänisch und französisch). Nach vorheriger Absprache können Sprach - und Kulturmittler*innen zur Übersetzung hinzugezogen werden. In Einzelfällen werden Ratsuchende zur Überwindung sprachlicher oder anderer Hürden zu Behörden begleitet. Das Beratungsangebot für nicht oder unzureichend krankenversicherte Menschen lebt von niedrigschwelligen Zugän gen und einem Netzwerk partnerschaftlicher Organisationen in öffentlicher und freier Trägerschaft. 4. Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation Die Clearingstelle ist öffentlich präsent mit einer umfassend verlinkten Internetseite sowie mit einem Flyer für Institutionen und mehrsprachigen Handzetteln für die primäre Zielgruppe: https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/clearingstelle -migration-und- gesundheit-2 Caritasverband für die Stadt Köln e.V. | Menschen ohne Krankenversicherung (caritas-koeln.de) www.diakonie-koeln.de/angebote/migration/clearingstelle -gesundheit/ https://www.eu- gleichbehandlungsstelle.de/resource/blob/1817828/1813506/25bc40f43ee12337a b443b078098a64b/verzeichnis-clearingstellen-2021-data.pdf?download=1 http://www.gesundheit-ein-menschenrecht.de/kontaktstellen/nordrhein - westfalen/clearingstelle-migration-und-gesundheit Die Berater*innen nehmen an relevanten Arbeitskreisen teil , wie dem Arbeitskreis Sozialarbeit EU-Bürger*innen, AK Migration und Gesundheit der Stadt Köln sowie dem Unterarbeitskreis Nutzungskonzept Dom/Hauptbahnhof . Sie sind vernetzt mit den existierenden Clearingstellen bundesweit (BACK), mit verschiedenen Schuldnerberatungsstellen, den Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen in Köln und mit relevanten Akteur*innen der gesamten Bezirksregierung Köln. 7 Unter der strengen Einhaltung der Datenschutzrichtlinien pflegt d ie Clearingstelle eine enge Zusammenarbeit mit Hilfeangeboten und relevanten kommunalen Verwaltungseinheiten wie Jobcenter, Sozialamt, Meldeamt und Ausländerbehörde. Enge Kooperation en bestehen mit de m Mobilen M edizinischen Dienst des Gesundheitsamtes und der Malteser M edizin für Menschen ohne Krankenversicherung sowie mit verschiedenen Sozialdiensten und Krankenhäusern. 5. Evaluation 5.1 Methodik Seit Anfang 2020 steht für alle NRW-Clearingstellen seitens des Ministeriums für die statistische Erfassung ein HaVer -Programm (Excel -basiert) zur Verfügung. Das Programm wurde von IT -NRW im Auftrag des MAGS (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW) entwickelt. Die Mitarbeiter*innen der Clearingstelle erfassen die Daten trägerspezifisch in jeweils einer Tabelle, die anschließend zusammengetragen und evaluiert werden. Die Auswertung der Daten wird vom MAGS im ersten Quartal des darauffolgenden Kalenderjahres vorgenommen. 5.2 Anzahl der Beratungen Eine beratene Person wurde jeweils als ein Beratungsfall definiert, unabhängig davon, ob die Person selbst zur Beratung kam oder stellvertretend Angehörige oder Fachpersonal, z. B. aus Krankenhäusern, beraten wurden. Im Jahr 2025 wurden 681 Personen mit insgesamt 1534 Beratungskontakten dokumentiert. Die durchschnittliche Kontaktfrequenz pro Person lag bei rd. 2,25 Kontakten pro Klient*in. Der größte Anteil der Ratsuchenden (25 %) konsultierten die Beratungsstelle insgesamt drei Mal . In einigen besonders komplexen Fällen kam es zu mehr als sechs Kontakten. 8 Abb.1: Kontaktfrequenz 9. Projektjahr 2025 (n= 681) 5.3 Soziodemographische Daten Die meisten Ratsuchenden sind zwischen 18 und 39 Jahre alt, gefolgt von den 40 bis 66-Jährigen. Der Anteil der Personen, die ihre Arbeit verloren hatten, oder nicht wiederaufnehmen konnte n, hat die Beratung teilweise dominiert . Prekäre Beschäftigungsverhältnisse bis hin zum Einkommensverlust, fehlende Dokumente und hohe bürokratische Hürden, fehlende Informationen über Ansprüche und systematische Ausgrenzung sind nur ein paar Beispiele dafür, warum viele Menschen den Zugang zur Krankenversicherung verlieren oder erst gar nicht erlangen. Die meisten Fälle entstehen nicht aus „freiwilligem Verzicht “, sondern aus strukturellen Problemen. Diese Faktoren verstärken sich gegenseitig und führen dazu, dass besonders vulnerable Gruppen gesundheitlich benachteiligt werden. Der Verlust der Arbeit oder des Anspruchs auf Leistungen führt letztlich auch zu dem Verlust des Versicherungsschutzes der Familienangehörigen. Der Anteil der unversicherten Kinder ab 4 Jahren und auch die der 0-3-jährigen Kinder ist im Vergleich zum Vorjahr mit 5% gleichgeblieben. Die Ursachen dafür sind, wie weiter oben beschrieben, der fehlende Versicherungsschutz der Eltern, oder der fehlende Aufenthaltstitel der Eltern. Eine andere Gruppe bilden die geflüchteten, schwangeren Frauen . Oft ist es nicht möglich eine Familienversicherung für die Neugeborenen herzustellen, da der Aufenthaltsstatus der Mütter und somit auch der Kinder nicht zeitnahe geklärt werden kann. Menschen aus Drittstaaten ohne geklärten Aufenthaltsstatus müssen oft sehr 9 lange auf die Bearbeitung ihrer Anliegen bei den Behörden warten – insbesondere bei der Ausländerbehörde. Im Berichtsjahr 2025 verstarben 9 unversicherte Klient*innen. Hierbei ist die zusätzliche Problematik der fehlenden Möglichkeit einer palliativen Pflege und/oder Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung, wie z.B. in einem Hospiz, deutlich geworden. Gerade bei der Gruppe von wohnungslosen Menschen , die keinen festen Wohnsitz haben, ist der Anteil der Nichtversicherten hoch, sodass bei einem schweren Krankheitsverlauf die Integration in das System unmöglich ist. Abb. 2: Altersverteilung 2025 (n= 681) Die Verteilung der Ratsuchenden nach Geschlecht zeigt eine ähnliche Anzahl weiblicher und männlicher Klientinnen und Klienten. Geschlecht Weiblich 358 Männlich 323 Divers 0 Tab. 1: Verteilung Geschlechter 2025 (N=681) Im Jahr 2025 wurden Menschen aus insgesamt 85 Nationen beraten. Nach wie vor bleibt der Anteil aus EU -Ländern überdurchschnittlich hoch. Insbesondere ist im Berichtsjahr ein Anstieg der deutschen Ratsuchenden zu verzeichnen. 0 50 100 150 200 250 300 350 Jugendlicher (13bis 17) Kind (4 bis 12) Kleinkind (0 bis 3) Senior (67 und älter) Erwachsener II (40 bis 66) Erwachsener I (18 bis 39) Altersgruppen (n=681) 10 Seit Beginn des Ukraine -Kriegs im Jahr 2022 ist die Zahl der geflüchteten Ukrainer*innen, die das Unterstützungsangebot der Clearingstelle zur Klärung ihres Krankenversicherungsstatus in Anspruch genommen haben, zunächst deutlich angestiegen. Im Jahr 2025 zeigt sich erstmals ein leichter Rückgang . Insbesondere seit der Einbindung ukrainischer Geflüchteter in die reguläre Gesundheitsversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Reform 2022 konnten strukturelle Zugangsbarrieren teilweise reduziert werden. Dennoch besteht weiterhin ein erheblicher Bedarf an medizinischer Versorgung sowie an Aufklärung und Beratung. Dies betrifft insbesondere Personen mit komplexen oder chronischen Erkrankungen , die bereits im Herkunftsland in Behandlung waren – etwa bei onkologischen Erkrankungen – und deren Therapien in Deutschland fortgeführt werden müssen. In solchen Fällen übernimmt die Clearingstelle eine zentrale Funktion: Sie unterstützt bei der Klärung des Versicherungsstatus, koordinier t den Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung und h ilft, Zuständigkeitsfragen zwischen verschiedenen Leistungsträgern zu klären. Damit trägt sie wesentlich dazu bei, Versorgungslücken zu schließen, die insbesondere in Übergangs - und Unsicherheitsphasen entstehen. Eine signifikante Gruppe stellte die Gruppe der älteren Personen dar, die bereits in der Ukraine eine Rente bezogen hatten und für die in Deutschland keine rentenrechtliche Sonderregelung getroffen wurde. Einen besonderen Beratungsbedarf stellt die stetig wachsende Zahl an deutschen Ratsuchenden dar. Es handelt sich um Personen verschiedener Altersklassen: Freiberufler*innen, Selbstständige, Rentner*innen und Rückkehrer*innen mit unklarem Versicherungsstatus nach längerem Auslandsaufenthalt. Der häufigste Grund, warum diese Gruppe den faktischen Zugang zur Krankenversicherung verliert, ist die finanzielle Überforderung. Dies führt zu Beitragsschulden und zum Ruhen des Leistungsanspruchs – im Krankheitsfall ist dann nur noch eine Notfallversorgung möglich. Besonders häufig betrifft das Selbstständige und freiberufliche Menschen mit unregelmäßigem Einkommen. 11 Abb. 3: Anzahl Personen nach Herkunftsländern 2025 Die Gruppe der EU-Bürger*innen überwiegt auch im Jahr 2025, gefolgt von der Gruppe ohne einen Aufenthaltstitel. Darunter verbirgt sich seit Jahren auch die Zahl der Menschen ohne Papiere, die in der Statistik nicht spezifisch dokumentiert werden können. Die Angst vor der Aufdeckung ihres nicht legalen Aufenthaltes und einer anschließenden Ausweisung ist ein Grund für die fehlende oder verzögerte Inanspruchnahme ärztlicher Behandlung. Dies führt in sehr vielen Fällen zu Chronifizierung der Krankheiten und auch nicht selten zu schweren Komplikationen und Tod. Das Problem stellt seit Jahren eine Herausforderung für das deutsche Gesundheitssystem dar. 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 DEU_Deutschland RUM_Rumänien POL_Polen BUL_Bulgarien SER_Serbien ASS_VIETNAM NIG_Nigeria UKR_Ukraine ASS_IRAN, Islamische Republik TÜR_Türkei IRA_Irak AMS_PERU H f s ä d A h * ≥ 12 Abb. 4: Verteilung nach Aufenthaltsstatus 2025 (n= 681) 5.4 Wege in die Clearingstelle Beim Erstkontakt wird dokumentiert, auf welchem Weg die Ratsuchenden in die Clearingstelle gefunden ha ben. Die Zahl der Ratsuchenden, die über d ie Krankenhäuser und Beratungsstellen aus Köln und Umland vermittelt wurden, ist im Vergleich zu m Vorjahreszeitraum ebenso wie die Zuweisung durch das Gesundheitsamt gestiegen. Auch der Anteil der Selbstmelder*innen verzeichnet einen deutlichen Anstieg. N eben dem erhöhten Beratungsbedarf spiegelt dies auch die gestiegene Bekanntheit der Clearingstelle in Köln und in den umliegenden Orten wider. Für diese Entwicklung sind ursächlich die andauernde Öffentlichkeitsarbeit und die weitreichende Vernetzungsarbeit zur Bekanntheit und Reichweite der Clearingstelle, auch über die Grenzen Kölns, zu nennen. 0 50 100 150 200 250 Verteilung nach Aufenthaltsstatus (n= 681) 13 Abb. 5: Vermittlungen 2025 (n= 681) 5.5 Kontaktanlass Die Klärung des Versicherungsstatus oder die Herstellung eines Krankenversicherungsschutzes waren auch im neunten Projektjahr der häufigste Anlass für das Aufsuchen der Clearingstelle. Nach wie vor gibt es Schwierigkeiten hinsichtlich der Familienversicherung bei Lebenspartner*innen, die nicht verheiratet sind und gemeinsame Kinder haben . In den meisten Fällen ruht die Krankenversicherung bei den hochverschuldeten Mitgliedern. Die Krankenversicherungen suggerieren leider in vielen Fällen, dass die Versicherungsnehmer*innen nicht mehr krankenversichert sind. Dadurch ergibt sich oftmals bei den Ratsuchenden die Frage, wie es um den Versicherungsstatus der Kinder und Ehegatt*innen steht. Es lässt sich beobachten, dass das Entstehen von Beitragsschulden häufig mit dem Verlust der Arbeit der Beratenen verbunden ist. Das am 01.01.2019 in Kraft getretene Versichertenentlastungsgesetz hat insgesamt zu einer Verschärfung durch die Einstufung zum Höchstbeitrag ( derzeit 1.174,16€) als Sanktionierungsinstrument bei Nichtmitwirkung geführt. Die daraus erwachsenen Schulden summieren sich nicht selten auf einen fünfstelligen Betrag . Viele deutsche Ratsuchende mit hohen Beitragsschulden, suchen die Beratungsstelle auf, weil sie im Alter mit einer geringen Rente oder als Selbständige ihre privaten Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen k önnen. 0 50 100 150 200 250 300 350 Arztpraxis Krankenhaus Humanitäres Angebot med. Versorgung Gesundheitsamt Beratungsstelle Selbstmelder Vermittlung durch (n= 681): 14 Abb. 6: Kontaktanlass 2025 (n= 681) 5.6 Versicherungsstatus Bei rd. 50% der Beratungen bestand beim Erstkontakt keine erkennbare Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung . Dies bedeutet ein leicht gesunkenes Niveau im Vergleich zum Vorjahr (58%). Abb. 7: Aktueller Versicherungsstatus 2025 (in Prozent) 5.7 Gesundheitliche Probleme Die Anzahl der Menschen mit akutem medizinischen Versorgungsbedarf ist erneut angestiegen - darunter auch die Anzahl der Menschen mit schweren 0 100 200 300 400 500 600 mehrfach versichert Vorversicherungszeiten unklar Familienversicherung EHIC unklar Beitragsschulden Versicherung klären allgemein Kontaktanlass (n= 681) 0,00% 10,00% 20,00% 30,00% 40,00% 50,00% 60,00% PKV Auslandsreisekrankenversicherung AsylBLG GKV EHIC GKV (ruhend) unklar keiner Aktueller Versicherungsstatus 15 Krankheitsverläufen. So konnten die Berater*innen einen Anstieg an Klient*innen mit Tumoren in fortgeschrittenen Stadien sowie mit psychischen Erkrankungen beobachten. Die Ratsuchenden wünschen sich hierzu Informationen zu r medizinischen Versorgung, z.B. zu ambulanten oder stationären Angeboten muttersprachlicher Ärzt*innen sowie die Übernahme von Behandlungskosten. Ohne Versicherungsschutz ist die Möglichkeit einer klärenden Diagnose und somit einer zeitnahen Behandlung und besseren Genesung nicht immer gegeben. So ist bei vielen der obdachlosen Menschen z. B. eine zunehmende Verelendung und der Anstieg der psychischen Erkrankungen auffällig. Die HaVer Datenerfassung lässt keine differenzierte Betrachtung über den Anstieg oder die Verteilung der Krankheitsbilder zu, sodass die vorgenannten Themen von den jeweiligen Berater*innen nur kurz dokumentiert wurden und in der Statistik nicht ausgewertet werden können. Eine besonders große Gruppe mit medizinischem Bedarf machen schwangere Frauen aus. Bei ihnen überwiegen im Jahr 2025 die EU -Bürgerinnen, gefolgt von Frauen mit einem Aufenthaltsstatus, aber ohne ausreichende medizinische Versorgung. Abb. 8: Schwangerschaften nach Aufenthaltsstatus 2025 (n= 81) Schwangere nach Aufenthaltsstatus Ohne Titel EU-Bürgerin Mit Titel 16 5.8 Weitervermittlung Der Anstieg der Weiterleitungen direkt an medizinische Einrichtungen, wie an das Gesundheitsamt und an die humanitäre Versorgung , verdeutlicht die prekär e Gesundheitslage und die Chronifizierung verschiedener Krankheiten der Klient*innen. Ein gleich großer Anteil der Menschen werden nach wie vor an die Ausländerbehörde und an das Jobcenter vermittelt, für die Klärung der Aufenthaltsstatus und/oder Klärung der Ansprüche aus vorangegangener Arbeit und der Wiedereinstieg in die Arbeitswelt. Weitervermittlung an: Andere Einrichtung 24% Humanitäre Versorgung 22% Gesundheitsamt 17% Reguläre Versorgung 11% Ausländeramt 10% Job Center / BA 9% Sozialamt 5% Wohnungsamt 3% Tab. 2: Weiterleitung an Institutionen/Behörden 2025 (n= 859) 6. Zusammenfassung 6.1 Kooperation und Vernetzung Die Clearingstelle Migration und Gesundheit hat sich sowohl in Köln als auch überregional als wichtiger Akteur im Beratungsnetzwerk für Menschen ohne Krankenversicherung etabliert. Neben den Beratungen im Gesundheitsamt Köln werden Beratungsanfragen auch telefonisch und/oder digital entgegengenommen und beantwortet. Sowohl für behördliche als auch für unzählige soziale Dienstleistungseinrichtungen ist die Clearingstelle ein verlässlicher Ansprechpartner. Über 324 Selbstmelder*innen haben sich an die Clearingstelle allein im Jahr 2025 gewendet. Auf Empfehlung innerhalb verschiedener Communities suchen Menschen die Beratungsstelle auf . Durch die gute Erreichbarkeit scheint d er zentrale Beratungsstandort im Gesundheitsamt am Neumarkt besonders geeignet. Die Vermittlungen und Anfragen der Sozialdienste und Abrechnungsstellen von Krankenhäusern im Einzugsbereich der Bezirksregierung Köln deuten auf eine gut 17 funktionierende Koopera tion hin . Ihr Bedarf an professioneller Beratung durch die Clearingstelle zu sozialrechtlichen Themen und dem komplexen Krankenversicherungsschutz ist gewachsen. 6.2 Klientel und Problemlagen Die Zusammensetzung der Ratsuchenden erwies sich auch im besagten Zeitraum hinsichtlich ihrer Herkunft und ihres Aufenthaltsstatus als heterogen. Menschen unterschiedlicher Herkünfte aus Drittstatten und Ländern der EU wendeten sich an die Clearingstelle. Am häufigsten wurden deutsche, rumänische und polnische Klienten*innen beraten. Die Beratungsthemen dokumentieren eine große Bandbreite. Wie erwartet lag der häufigste Grund für das Aufsuchen der Clearingstelle in einem fehlenden oder unklaren Krankenversicherungsschutz, gefolgt von Fragen nach Hilfsangeboten und einem akuten medizinischen Versorgungsbedarf. Mit der fehlenden Krankenversicherung ging eine Vielzahl komplexer Problemlagen einher, die in der Datenerfassung nur teilweise abgebildet werden konnte. So ergab sich in Gesprächen, dass neben einem geringen Anteil an Menschen mit eigener Wohnung, der Großteil der Ratsuchenden entweder bei Familie, bei Freunden, in Notunterkünften oder auf der Straße lebten. Neben akuten Erkrankungen spielten bei den Ratsuchenden eine fehlende soziale Absicherung, ein unsicherer Aufenthaltsstatus und finanzielle Forderungen von Versorgungseinrichtungen und Krankenversicherungen eine Rolle. Als essenzielles Beratungsthema erwies sich die Beschäftigungssituation. Prekäre Arbeitsverhältnisse erschwerten den Ratsuchenden ohne Anschlussbeschäftigung die Zahlung der Beiträge für eine freiwillige oder eine private Weiterversicherung. Dass das Versicherungsverhältnis und ein Anspruch auf kostenlose Akutversorgung auch ohne Beitragszahlung fortbestanden, war den Betroffenen in der Regel nicht bekannt. Hier leistete die Clearingstelle wichtige Aufklärung. Im Clearingverfahren konnte eine Absenkung von Beitragsschulden erreicht und eine Ratenzahlung vereinbart werden. Voraussetzung dafür war jedoch immer, dass sowohl die Tilgung als auch die laufenden Beiträge gezahlt werden konnten. Dies war 18 aufgrund der prekären Lebenssituationen vieler Ratsuchender nicht immer möglich, so dass ein umfassender Versicherungsschutz nicht wieder herstellbar war. Für viele Ratsuchende aus EU -Staaten ohne Anspruch nach dem Europäischen Fürsorgeabkommen blieb der Nachweis einer mindestens fünfjährigen Aufenthaltsdauer in Deutschland nach dem Freizügigkeitsgesetz oft schwierig, da irreguläre Miet - und Beschäftigungsve rhältnisse diesen erschwerten. Da damit der Zugang zum Regelsystem meist versperrt war, wurde zwar die Rückkehr ins Heimatland als Option besprochen, jedoch nur selten in Betracht gezogen. 6.3 Funktion der Clearingstelle und Erfolge von Beratung In das Clearingverfahren wurde die gesamte Lebenssituation der Ratsuchenden einbezogen und die Möglichkeiten eines Zugangs in das Regelsystem vor dem Hintergrund der relevanten Rechtslage geprüft. Ratsuchende erhielten Unterstützung bei der Antragstellung und dem Zugang zu den zuständigen Behörden und zu den arbeitsrelevanten Beratungsstellen. In der Mehr zahl der Beratungen konnte n die Ausgangssituation und der Handlungsbedarf geklärt werden . Niedrigschwellige Angebote wie die Clearingstelle erleichtern den Zugang zum Gesundheitssystem, bauen Barrieren ab und fördern langfristig auch die soziale und ökonomische Stabilisierung der Lebensverhältnisse. Gleichzeitig tragen sie zur Vermeidung kostenintensiver Notfallversorgung bei. 7. Fazit und Ausblick Die dargestellte Problematik verdeutlicht, dass fehlender Zugang zur Gesundheitsversorgung in Deutschland kein Einzelfall, sondern Ausdruck sozialer Ungleichheiten ist. Viele Menschen sind trotz formaler Gleichstellung häufig von prekären Beschäftigungsverhältnissen, Informationsdefiziten und bürokratischen Hürden betroffen, was ihren Zugang zu Sozialleistungen und Gesundheitsversorgung erheblich einschränkt. Vor diesem Hintergrund kommt der Clearingstelle eine zentrale Bedeutung zu: Sie fungiert als Schnittstelle zwischen kommunalen Strukturen, dem Gesundheitssystem und migrationsspezifischen Beratungsangeboten . 19 Durch Beratung, Vermittlung und Klärung des Versicherungsstatus ermöglicht sie überhaupt erst den Zugang zur medizinischen Versorgung für Menschen ohne oder mit ungeklärtem Versicherungsschutz. Damit übernimmt sie eine wichtige Brückenfunktion zwischen for malen Institutionen und einer Zielgruppe, die häufig durch das Raster regulärer Versorgungssysteme fällt. Zugleich zeigt sich, dass die Clearingstelle über die Einzelfallarbeit hinaus eine wichtige Rolle im Gesamtsystem einnimmt: Sie macht Versorgungslücken sichtbar, bündelt Problemlagen und stärkt die Vernetzung zwischen medizinischer Regelversorgung, kommunalen Akteur*innen und spezialisierten Beratungsstellen. Insgesamt wird deutlich, dass Clearingstellen nicht nur kurzfristig Versorgungslücken schließen, sondern langfristig zur Stabilisierung von Lebensverhältnissen, zur Integration in soziale Sicherungssysteme und zur Entlastung kommunaler Gesundheitsstrukturen beitragen. Ihre Weiterentwicklung und nachhaltige Verankerung sind daher zentrale Voraussetzungen für ein inklusiveres und gerechteres Gesundheitssystem. 20 © 2026 Clearingstelle Migration und Gesundheit Köln
Anlage 1 Überblick Clearingstelle
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Die Clearingstelle Köln im Jahr 2025 auf einen Blick 1. Struktur der Clearingstelle • Koopera�on zwischen Caritas, Diakonie und Gesundheitsamt Köln • 2,15 Stellenanteile, verteilt auf mehrere Teilzeitkrä�e • Regelmäßige Team-, Fach- und Steuerungstreffen sichern Qualität 2. Angebot und Clearingverfahren • Prüfung des Krankenversicherungsstatus unter Berücksich�gung von Aufenthalts- und Sozialrecht • Unterstützung bei komplexen Problemlagen (Schulden, Behandlung, Behördenkontakte) • Niedrigschwellige, mehrsprachige Beratung mit Netzwerk medizinischer Partner 3. Öffentlichkeitsarbeit und Koopera�on • Informa�onsangebote über Websites, Flyer und mehrsprachige Materialien • Enge Vernetzung mit Behörden, Beratungsstellen und medizinischen Einrichtungen • Ak�ve Teilnahme an Arbeitskreisen und überregionalem Austausch 4. Evalua�on – Methodik • Datenerfassung über standardisiertes HaVer-System (IT-NRW) • Trägerübergreifende Zusammenführung und Auswertung der Daten • Jährliche Evalua�on durch das Ministerium (MAGS NRW) 5. Evalua�on – Anzahl der Beratungen • 681 Personen mit insgesamt 1.534 Beratungskontakten • Durchschnitlich 2,25 Kontakte pro Person • Hoher Anteil an Mehrfachkontakten aufgrund komplexer Fälle 6. Soziodemographische Daten • Mehrheit der Ratsuchenden zwischen 18 und 39 Jahren • Häufig prekäre Lebenslagen (Arbeitslosigkeit, fehlende Dokumente) • Kinderanteil stabil bei 5 % - Versorgung abhängig vom Status der Eltern 7. Geschlechterverteilung • 358 Frauen und 323 Männer, keine divers erfassten Personen • Nahezu ausgeglichene Verteilung • Problem betri� beide Geschlechter gleichermaßen 8. Herkun� und Zielgruppen • Ratsuchende aus 85 Na�onen, 32% EU-Ländern • Zunahme deutscher Klient*innen mit finanziellen Problemen • Weiterhin Bedarf bei Geflüchteten, insbesondere mit komplexen Erkrankungen 9. Wege in die Clearingstelle • Zunahme von Vermitlungen durch Krankenhäuser und Sozialamt und Beratungsstellen • Deutlich mehr Selbstmelder*innen • Sehr hohe Bekanntheit durch Netzwerkarbeit und Öffentlichkeitsarbeit seit 10 Jahren 10. Kontaktanlass • Hauptgrund: ungeklärter oder fehlender Krankenversicherungsschutz • Häufig Beitragsschulden und Probleme bei Familienversicherung • Zusammenhang zwischen Arbeitsverlust und Versicherungsverlust 11. Versicherungsstatus • Rund 50 % ohne erkennbare Krankenversicherung beim Erstkontakt • Leichter Rückgang im Vergleich zum Vorjahr • Große Unsicherheit über tatsächlichen Versicherungsstatus 12. Gesundheitliche Probleme • Zunahme akuter und schwerer Erkrankungen (z. B. Tumore, psychische Erkrankungen) • Eingeschränkter Zugang zu Diagnos�k und Behandlung ohne Versicherung • Besonders hoher Bedarf bei schwangeren Frauen 13. Weitervermitlung • Häufige Vermitlung an medizinische und humanitäre Versorgung • Weiterleitungen an Behörden zur Klärung von Status und Ansprüchen • Breites Netzwerk zur Unterstützung komplexer Lebenslagen 14. Zusammenfassung – Koopera�on und Vernetzung • Clearingstelle als etablierter Ansprechpartner im Hilfesystem • Hohe Nachfrage durch Behörden und soziale Einrichtungen • Gute Erreichbarkeit fördert Nutzung durch Betroffene 15. Zusammenfassung – Klientel und Problemlagen • Heterogene Zielgruppe mit vielfäl�gen sozialen Problemlagen • Häufig Kombina�on aus Armut, Krankheit und unsicherem Status • Fehlende Versicherung führt zu erheblichen Versorgungslücken 16. Zusammenfassung – Funk�on und Erfolge • Klärung von Versicherungsansprüchen und Unterstützung bei Anträgen • Verbesserung des Zugangs zur Regelversorgung • Beitrag zur sozialen Stabilisierung und Präven�on von No�ällen 17. Fazit und Ausblick • Fehlende Gesundheitsversorgung ist Ausdruck sozialer Ungleichheit • Clearingstelle übernimmt zentrale Brückenfunk�on ins System • Nachhal�ge Verankerung notwendig für gerechtere Versorgung © 2026 Clearingstelle Migration und Gesundheit Köln
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 03.06.2026 1562/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 11.06.2026 Bericht Clearingstelle Migration und Gesundheit aus dem Jahr 2025 Clearingstelle Migration und Gesundheit Köln – Bedeutung für die kommunale und re- gionale Versorgungsstruktur . Die Clearingstelle Migration und Gesundheit Köln leistet seit 2016 einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung des Zugangs zur medizinischen Versorgung für Menschen ohne oder mit unge- klärtem Krankenversicherungsschutz. Sie übernimmt damit eine zentrale Schnittstellenfunk- tion zwischen Gesundheitswesen, Sozialverwaltung und migrationsspezifischen Beratungsan- geboten. Der anhaltend hohe Beratungsbedarf bestätigt ihre Relevanz für die kommunale und regionale Versorgungsstruktur. Im Jahr 2025 wurden 681 Personen beraten. Dabei wurden insgesamt 1.534 Beratungskon- takte dokumentiert, was einer durchschnittlichen Kontaktfrequenz von 2,25 Kontakten je Fall entspricht. Die Ratsuchenden stammten aus 85 Nationen, dabei steigt auch die Zahl der deut- schen Staatsbürger*innen stetig. Die Geschlechterverteilung war mit 358 weiblichen, 323 männlichen und 0 diversen Personen nahezu ausgeglichen. Der Kinderanteil blieb stabil bei 5 % - wobei die Versorgung vom Status der Eltern abhängig bleibt. Bei rund 50% der Beratungen bestand beim Erstkontakt kein erkennbarer Krankenversiche- rungsschutz. Der Beratungsbedarf bezog sich vor allem auf die Klärung des Versicherungs- status, sozialrechtliche Fragestellungen sowie den Zugang zu medizinischer Versorgung. Zu- sätzlich erfolgten zahlreiche Weitervermittlungen an medizinische Einrichtungen, Behörden und ergänzende Hilfesysteme. Die fortgesetzte Inanspruchnahme der Clearingstelle verdeutlicht den anhaltenden Bedarf an niedrigschwelliger Beratung und strukturierter Unterstützung im Umgang mit komplexen Versi- cherungs- und Versorgungslagen. Für Köln und die Region stellt die Clearingstelle damit ei- nen wichtigen Baustein der gesundheitlichen Daseinsvorsorge dar. Die langjährige Förderung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) wurde zum 31.03.2025 beendet. Das MAGS hat eine Förderung der Clearingstelle in Köln für den Bezirk Köln vom 01.04.2025 bis zum 31.12.2026 über den Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie für weitere 4 Clearingstellen je Landesbezirk vermittelt. Vgl. hierzu die Mitteilung 1015/2025. Zur Anschlussfinanzierung liegt noch keine Bestätigung des MAGS vor. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1562/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 03.06.2026
- Erstellt
- 28.05.2026 13:39