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Anfrage AN/0244/2017 der Gruppe pro Köln

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 0431/2017 vom 14.02.2017

Stand: Am 14.02.2017 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB OB/2-2 Vorlagen-Nummer 14.02.2017 0431/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 14.02.2017 Anfrage AN/0244/2017 der Gruppe pro Köln Die Anfrage der Gruppe pro Köln gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates vom 06.02.2016 „Illegale Parteiwerbung am Rathaus: Beanstandung durch die Bezirksregierung Köln“ (AN/0244/2017) wird wie folgt beantwortet: Ist die Oberbürgermeisterin der Aufforderung der Bezirksregierung in dieser Angelegenheit bereits nachgekommen? Und falls nicht: Wann gedenkt sie das zu tun? Wie bereits im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationa- les am 06.02.2017 auf mündliche Anfrage der Gruppe mitgeteilt, ist die Oberbürgermeisterin gebeten worden, die betroffenen Fraktionen anzuhalten, die Symbole abzunehmen. Dieser Bitte ist die Oberbürgermeisterin nachgekommen. Welche Fristen zur Beseitigung der illegalen Parteiwerbung am Rathaus sind oder sollen für die Frak- tionen der Altparteien gesetzt werden? Die Fraktionen wurden gebeten, die Symbole umgehend abzunehmen. Wie hoch wäre laut Gebäudewirtschaft der jährliche Preis bei einer gewerblichen Vermietung der be- troffenen Flächen zu Werbezwecken zu veranschlagen gewesen? Diese Frage stellt sich nicht, da das Rathaus nicht gewerblich vermietet wird. Und da diese illegale Nutzung der Fensterfronten am Spanischen Bau durch die Stadt Köln über Jah- re kostenlos und unbeanstandet gewährt wurde: Könnte hier nach Einschätzung des städtischen Rechtsamtes auch der Straftatbestand der Untreue zu Lasten der Stadt Köln erfüllt worden sein und wenn ja durch welche Personen? Nein. Wird die Stadt Köln als Geschädigte in dieser Angelegenheit in irgendeiner Form rechtlich gegen ver- antwortliche Personen oder die betroffenen Fraktionen aktiv werden? Nein. gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 14.02.2017

    Rat

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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