V/0015/2011
Antrag der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0075/2010 Damit nichts anbrennt: Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr aktiv fördern
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CDU_Antrag_FF
4481 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0075/2010
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8
.
48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0
.
Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de
.
http://www.cdu-ms.de
08.11.2010
Antrag
Damit nichts anbrennt:
Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr aktiv fördern
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. über die Mitglieder- und Nachwuchssituation bei den Freiwilligen Feuerwehren zu
berichten
2. Auswirkungen einer Beendigung der allgemeinen We hrpflicht auf die
Mitgliederstruktur der Freiwilligen Feuerwehren darzustellen
3. darzustellen, ob und in welchem Umfang Schwierig keiten bei der Freistellung von
Mitarbeitern für Einsätze der Löschzüge der Freiwil ligen Feuerwehr durch
Unternehmen bestehen
4. aktiv münstersche Unternehmen für die Förderplak ette für Arbeitgeber in Nordrhein-
Westfalen "Ehrenamt bei Feuerwehr und Katastrophens chutz" des Innenministeriums
vorzuschlagen
5. darzustellen, wie die Stadt und die städtischen Unternehmen bei ihren Mitarbeitern
das Engagement in den Löschzügen der Freiwilligen Feuerwehr unterstützen
6. bevorzugt Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr bzw. der Hilfsorganisationen bei
Neueinstellungen zu berücksichtigen
7. zu prüfen, ob Mittel, die ursprünglich für die A nschaffung neuer Uniformen bereit
gestellt worden sind, für die Mitgliederwerbung neu er Mitglieder für die freiwilligen
Feuerwehren verwandt werden können
8. weitere Möglichkeiten der Förderung des ehrenamt lichen Engagements in der
Freiwilligen Feuerwehr bzw. in Hilfsorganisationen zu entwickeln
Begründung:
Die Bereitschaft zum kontinuierlichen ehrenamtliche n Engagement in Organisationen ist
rückläufig. Darüber hinaus stehen die Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehren vor
zusätzlichen Herausforderungen hinsichtlich ihrer Zukunftsfähigkeit.
So ist in Folge des fortschreitenden demografischen Wandels ein stärkerer Wettbewerb aller
Organisation und Institutionen zu erwarten, die auf das ehrenamtliche Engagement junger
Menschen angewiesen sind. Hinzu kommt eine immer we iter zurückgehende Bedeutung des
Engagements in der Freiwilligen Feuerwehr als Ersat z zur Wehrpflicht, da die Wehrpflicht in
Zukunft ganz wegfällt. Weitere Herausforderung ist, dass einerseits von Arbeitnehmern eine
immer größere Mobilität verlangt wird, so dass imme r weniger freiwillige Feuerwehrleute
ihren Arbeitsplatz in der Nähe ihrer Löschzüge habe n können und dass Sorgen um die
Sicherheit des Arbeitsplatzes dazu führen können, d ass das Recht auf Freistellung nicht in
Anspruch genommen wird
Die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren ist aber fü r die Stadt von immenser Bedeutung. Die
Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehren sind wichtig e und kompetente Helfer bei
Brandeinsätzen. Durch die Bereitschaft der Freiwill igen Feuerwehren spart die Stadt
Antrag an den Rat Nr. A-R/0075/2010
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8
.
48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0
.
Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de
.
http://www.cdu-ms.de
erhebliche Personalkosten, die sie ansonsten aufbri ngen müsste um die Standards bei
Rettungseinsätzen mit hauptamtlichen Kräften erfüllen zu können.
Darüber hinaus sind die Freiwilligen Feuerwehren ge rade in den Außenstadtteilen von
großer gesellschafts- und jugendpolitischer Bedeutung.
Es darf auch nicht verkannt werden, dass sich aus d en freiwilligen Feuerwehren heraus
oftmals junge Leute auf hauptamtliche Stellen bewerben. Auch in diesem Zusammenhang ist
es wünschenswert, das ehrenamtliche Engagement von Männern und Frauen
gleichermaßen zu unterstützen.
Die CDU setzt sich daher dafür ein, mit den vorgeschlagenen Maßnahmen das Engagement
von jungen Frauen und Männern in der Freiwilligen Feuerwehr zu unterstützen und zu
fördern.
gez.
H.-Dieter Sellenriek
Gilbert Aldejohann
Frank Baumann
Sybille Benning
Georg Berding
Dieter von den Berg
Meik Bolte
Heinz-Georg Buddenb äumer
Olaf Dre ßen
Edgar Dr üge
Wolfhard Ediger
Dr. Dietmar Erber
Walter von G öwels
Gilbert Hartmann
Horst Kisnat
Rolf Klein
Bruno Kleine Borgmann
Karl Kleine-Wilke
Marliese Kosmider
Franz-Pius Graf von Merveldt
Andreas Nicklas
Jürgen Ohm
Robert Otte
Karin Reismann
Josef Rickfelder
Stefan-Alexander Roth
Florian Steinforth
Barbara Stober
Stefan Weber
Helga Welker
Simone Wendland
Beschlussvorlage
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V/0015/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Feuerwehr Betrifft Antrag der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0075/2010 Damit nichts anbrennt: Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr aktiv fördern Beratungsfolge 16.02.2011 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der unter Ziffer 1 der Begründung dargestellte Bericht zu einigen Kernfragen des Antrages wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung von Vertretern der freiwilligen Feuerwehr und des Stadtfeuerwehrverbandes auf Basis der Fragen und Anregungen des Antrages einen Bericht zu verfassen und dem Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen zur Beratung vor- zulegen. 3. Mit der Maßgabe des Beschlusses zu Ziffer 2 wird der Antrag zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen verwiesen. II. Finanzielle Auswirkungen: Mit der Beschlussfassung zur vorliegenden Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbun- den. . Vorlagen-Nr.: V/0015/2011 Auskunft erteilt: Herr Fritzen Ruf: 20 25 80 00 E-Mail: FritzenB@stadt-muenster.de Datum: 03.02.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0015/2011 Begründung: Mit Datum vom 08.11.2010 hat die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster den o.g. Antrag einge- bracht, der an den Hauptausschuss verwiesen wurde. 1. Bericht Zu einigen Punkten des Antrages können bereits jetzt erste Information gegeben werden, ohne dem endgültigen Bericht vorzugreifen: Zu 1: Die aktuellen Mitgliederzahlen sind - einschließlich der Vergleichswerte der vier vorheri- gen Jahre – dem jeweiligen Jahresbericht der Feuerwehr Münster zu entnehmen, der al- len Mitgliedern des Rates zur Verfügung gestellt wird. Zu 2: Die Feuerwehr Münster erwartet bezüglich der Aufhebung der allgemeinen Wehrpflicht keine gravierenden Auswirkungen auf die Mitg liederstruktur der Freiwilligen Feuerwehr. Diese Einschätzung steht im Einklang mit der vorherrschenden Auffassung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in NRW. Die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr wird durch zahlreiche Motive getragen, von denen die Freistellung von der Wehrpflicht nur eine von mehreren war. Sofern in den zurückliegenden Jahren bei einzelnen Bewerbern offenkundig wurde, dass die Motivation zum Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr überwiegend von dem Ziel einer Freistellung vom Wehrdienst geprägt war, hat die Feuerwehr Münster diese Bewerber abgelehnt. Spürbare Auswirkungen auf die Verfügbarkeit junger Menschen für das Ehrenamt (auch) in der Feuerwehr werden sich mittel- bis langfristig aufgrund des demographischen Wan- dels ergeben. Vor diesem Hintergrund sind Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Ehrenamtes in der Feuerwehr strategisch sehr sinnvoll. Zu 3: Schwierigkeiten bei der Freistellung von Mitarbeitern für Einsätze der Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr sind zu verzeichnen und nehmen tendenziell zu. Vor diesem Hin- tergrund bereitet die Feuerwehr Münster aktuell eine entsprechende Abfrage unter den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr vor. Zu 4: Innerhalb der Feuerwehr Münster bestehen bereits Überlegungen, systematisch Unter- nehmen zu identifizieren, welche für die Verleihung der Förderplakette des Landes NRW vorgeschlagen werden können. Zu 5: Bei der Freistellung von ehrenamtlichen Einsatzkräften für Einsätze und Übungen gelten für öffentliche Arbeitgeber die gleichen Verpflichtungen, wie für private Arbeitgeber. Die Stadt Münster hat für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte in den Reihen der eigenen Be- schäftigten Regelungen getroffen, die über das gesetzlich geforderte Mindestmaß hinaus- gehen. Details werden in der Berichtsvorlage dargestellt. Zu 6: Einstellungsverfahren sind an Artikel 33 Abs. 2 GG auszurichten und haben dem Prinzip der Bestenauslese zu folgen. Weiterhin sind die Regelungen des Allgemeinen Gleichbe- handlungsgesetzes, des Sozialgesetzbuches IX sowie des Landesgleichstellungsgeset- zes zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung der Zugehörigkeit zur Freiwilligen Feuer- wehr muss sich daher in die übrige Rechtslage einordnen, was den Handlungsspielraum deutlich einschränkt. Dieser Aspekt wird in der noch zu fertigen Berichtsvorlage ausführ- lich dargestellt. - 3 - V/0015/2011 Zu 7: Die Mittel für die Anschaffung neuer Dienstkleidung werden weiter benötigt. Die dafür ur- sprünglich zum Haushalt 2010 bereit gestellten Haushaltsmittel wurden unter Beachtung der Aufforderung zur restriktiven Haushaltsbew irtschaftung jedoch im Jahr 2010 nicht ver- ausgabt und in das Haushaltsjahr 2012 geschoben. Über den Aufschub dieser Beschaffungsm aßnahme hinaus wurden im Rahmen der „Kon- solidierung in Szenarien“ weitere Kürzungen im Haushalt der Feuerwehr erforderlich. Fi- nanzmittel für eine aktive Mitgliederwerbung stehen somit kurzfristig (im Haushalt 2011) nicht zur Verfügung. Grundsätzlich sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, die Mitglie- derwerbung zukünftig zu intensivieren um den aus dem demographischen Wandel resul- tierenden Folgen für das Ehrenamt in der Gefahrenabwehr zu begegnen. Zu 8: Das wirksamste Instrument der Förderung des Ehrenamtes ist die Anerkennung der Ar- beit der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Freiwilligen Feuerwehr (sowie der üb- rigen Hilfsorganisationen) in Wort und Tat, z.B. durch Bereitstellung moderner Technik, einschließlich zeitgemäßer und funktionaler Feuerwehrgerätehäuser. Hier hat die Stadt Münster einen guten Stand erreicht; gleichwohl gilt es, die bestehenden Programme ohne Abstriche fortzusetzen. Über weitergehende Maßnahmen wird die Verwaltung auf Basis der Ergebnisse der Ar- beitsgruppe (siehe III ) berichten. III. Weiteres Verfahren Die Verwaltung wird innerhalb der Feuerwehr eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Leitung der Feuerwehr, der Freiwilligen Feuerwehr sowie des Stadtfeuerwehrverbandes einrichten, in der die einzelnen Antragspunkte erörtert und bewertet werden. Die Arbeitsgruppe wird die erbetenen Be- richte und Daten zusammenstellen und Vorschläge für eine weitergehende Förderung des ehren- amtlichen Engagements in der Freiwilligen Feuerwehr entwickeln, die grundsätzlich auch auf eh- renamtliche Einsatzkräfte anderer Hilfsorganisationen übertragen werden können. Soweit die durch den Antrag aufgeworfenen Fragen andere Bereiche der Verwaltung betreffen, werden diese in die Erarbeitung der Positionen einbezogen. gez. Dr. Heinrichs Anlage: Antrag der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0075/2010
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Mauritzstraße 7
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0015/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.01.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37