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0812/2024

Planungsbeschluss auf Basis des Entwurfs EIFELWALL Parkstadt Süd

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.10.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2024, TOP 10.9

Anlage 5, Auszug 0812_2024 BV 3 (Lindenthal) TOP 9.2.4 (003)

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Ansehen

Anlage 6, Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 6.6 0812_2024 Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024

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Ansehen

Anlage 2 Kinder-und Jugendbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 3 Lageplan Gesamt Entwurfsplan

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Ansehen

Anlage 4 Entwurfsbeschreibung Parcoursanlage

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 5, Auszug 0812_2024 BV 3 (Lindenthal) TOP 9.2.4 (003)

1760 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon: (0221) 221 93313 
 
E-Mail: steffen.wagener1@stadt-
koeln.de 
Datum: 13.11.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 12.11.2024  
öffentlich 
9.2.4 Planungsbeschluss auf Basis des Entwurfs EIFELWALL Parkstadt Süd 
0812/2024 
 
geänderter Beschluss: 
Der Rat beschließt den Entwurf zur Maßnahme Gestaltung Parkanlage EIFELWALL 
Parkstadt Süd zwischen Hans-Carl-Nipperdey-Straße, Eifelwall, Rudolf-Amelunxen-Str. 
und Luxemburger Straße. 
 
(Ergänzungsantrag zu TOP 9.2.4 von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU -Fraktion, 
SPD-Fraktion, Linke und FDP)  
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal bekräftigt ihren geänderten Beschluss zur Vor-
lage 0713/2021 aus der Sitzung vom 06.12.2021. Sie nimmt mit Freude zur 
Kenntnis, dass bereits einige Punkte aus erwähntem geänderten Beschluss in 
die aktuelle Planung aufgenommen wurden. 
 
Insbesondere bei folgenden Punkten sieht die Bezirksvertretung Lindenthal je-
doch noch Verbesserungs- und Lösungsbedarf:  
 
- Fußgänger- und fahrradfreundlicher Umbau der Kreuzung Luxemburger 
Straße / Eifelwall / Luxemburger Wall 
 
- Der geplante Überweg Höhe Hans-Carl-Nipperdey-Straße muss den Anfor-
derungen des Radverkehrs (hier Lastenräder), dem Fußverkehr ((Doppel-
)Kinderwagen, Rollatoren) und der Barrierefreiheit (Rollstühle) und der 
Frequenz angepasst werden: deutlich breiter und bessere Gradlinigkeit.  
 
- Die Planung wird überarbeitet, um die Zahl der Baumfällungen deutlich zu 
verringern. 
 
- Für das Autonome Zentrum wird eine Lösung gefunden.

Abstimmungsergebnis: 
 
einstimmig beschlossen 
 
mit einer Enthaltung (AfD) 
 
nicht anwesend Frau Gruschitz (Grüne), Frau Führer (CDU)

Anlage 6, Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 6.6 0812_2024 Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024

968 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
Fax:  (0221)  
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 08.11.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 29. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 07.11.2024 
öffentlich 
6.6 Planungsbeschluss auf Basis des Entwurfs EIFELWALL Parkstadt Süd 
0812/2024 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:  
 
Der Rat beschließt den Entwurf zur Maßnahme Gestaltung Parkanlage EIFELWALL 
Parkstadt Süd zwischen Hans-Carl-Nipperdey-Straße, Eifelwall, Rudolf-Amelunxen-Str. 
und Luxemburger Straße. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig empfohlen. 
 
Hinweis: 
 
Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 07.11.2024 erfolgt unter dem 
Vorhalt des Wiedervorlageverzichts, sofern der Ausschuss für Umwelt, Klima und 
Grün, der Sportausschuss sowie die Bezirksvertretung Lindenthal ungeändert be-
schließen/ empfehlen.

Anlage 2 Kinder-und Jugendbeteiligung

3891 Zeichen

1 
 
Anlage 2 Abschlussbericht der Kinder- und Jugendbeteiligung 
 
Am Eifelwall entsteht im Zuge des Ausbaus der Parkstadt Süd eine neue 
Grünanlage, die auch eine Teilfläche von 2000 m² öffentlicher Spielraumfläche 
beinhaltet. 
 
Auf Basis der Spielplatzbedarfsplanung der Kinder- und Jugendverwaltung wurde 
zuerst zusammengetragen, welche Angebote an Spiel-, Sport- und Trendsport im 
großflächigen Umkreis vom Eifelwall bereits zur Verfügung stehen.  
Der Bedarf an Angeboten für ältere Kinder und Jugendliche wurde klar ersichtlich. 
Spielflächen für kleine Kinder gibt es vergleichsweise viele im Umkreis. 
Bolzplätze und Basketball bzw. Streetball stehen in Sülz zur Verfügung. Weitere 
Trendsportarten, für die es bisher noch keine gesonderten Angebote gibt, sind 
Skaten und Parkour, die derzeit auf der Fläche des demnächst abgerissenen 
Justizzentrums stattfinden. 
Eine Skateanlage wurde aufgrund der Lärmimmission und der Nähe zum Stadtarchiv 
seitens des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen, die für die Planung der 
gesamten Grünfläche zuständig sind, an dieser Stelle abgelehnt.  
Hierfür konnte an geeigneterer Stelle am Militärring im Beethovenpark eine 
Ersatzfläche für das Justizzentrum gefunden werden, die Skateanlage ist zurzeit in 
Planung. 
Parkour ist eine angesagte Trendsportart, besonders beliebt bei älteren Kindern und 
Jugendlichen. Das Interesse hierfür steigt zunehmend. Bisher gibt es auf der linken 
Rheinseite aber noch keine gesonderte Anlage, auf der diese Sportart praktiziert 
werden kann. 
Ein etablierter Verein, Parkour Movement e.V., trainiert auf den Wiesen rund um den 
Eifelwall.   
Erfreulicherweise konnte der Verein für die Beteiligung gewonnen werden. Die 
Mitglieder waren sehr aufgeschlossen und haben die Kinder- und Jugendverwaltung 
mit ihrem spezifischen Wissen sehr gerne bei der Planung unterstützt.  
Zuerst fand im Frühjahr 2022 im Rahmen der Kurse mit den Trainer*innen und 
Mitgliedern ein Kennenlerntreffen statt, bei dem sich über das Vorhaben und das 
weitere Vorgehen ausgetauscht wurde.  
Nach dem informativen Treffen vor Ort hat ein langer und differenzierter schriftlicher 
Austausch stattgefunden. Eine Vielzahl an Gestaltungsvorschlägen und –wünschen 
wurde übermittelt. 
Diese hat die Kinder- und Jugendverwaltung gesammelt und an das von den 
Parkourtreibenden vorgeschlagene Planungsbüro Tracespace weitergeleitet. 
Tracespace entwickelte aus den Wünschen der Beteiligung zunächst einen 
Vorentwurf.  
Auf Grund von Corona fanden die folgenden Besprechungen mit den 
Parkourtreibenden und Tracespace online als Videokonferenz statt. Hier wurde der

2 
 
Vorentwurf vorgestellt und stieß auf große Begeisterung. Letzte Änderungen wurden 
eingeplant und der Entwurf fertiggestellt.  
Dieser Entwurf wurde ebenfalls per Videokonferenz und per Email der Parkourszene 
vorgestellt und von ihr bestätigt. 
Mit der Parkouranlage Eifelwall wird ein in Deutschland einmaliger Ort für den 
Parkoursport geschaffen. 
Unabhängig vom Alter und Können der Akteure wird die Parkouranlage für die 
verschiedenen Nutzer dauerhaft attraktiv sein. Balancieren, Klettern, Calisthenics, 
Fitness, Yoga und sonstige Bewegungsmöglichkeiten können hier neben Parkour 
ausgeübt werden. 
Aus ökologischen Gründen werden alle Bodenbeläge wasserdurchlässig in Kork bzw. 
Dränpflaster ausgeführt. 
Durch die Expertise von Tracespace als Bewegungsraumdesigner, deren 
Engagement im informellen Sport, in Bildung- & Bewegungsförderung, als Parkour-
Pioniere und mit deren branchenübergreifenden internationalen Netzwerk wurde 
Fachberatung optimal realisiert. Dadurch kann gelungener Bewegungs- und 
Begegnungsraum gestaltet werden, der nachhaltig Gesundheit, Potentialentfaltung 
und Gemeinschaft ermöglicht. 
 
 
Im Auftrag 
Marina Böhm und Heike Malcoiffe 
 
Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin 
Amt für Kinder, Jugend und Familie

Beschlussvorlage Rat

21604 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 0812/2024 
Freigabedatum 
22.10.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planungsbeschluss auf Basis des Entwurfs EIFELWALL Parkstadt Süd  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt den Entwurf zur Maßnahme Gestaltung Parkanlage EIFELWALL 
Parkstadt Süd zwischen Hans-Carl-Nipperdey-Straße, Eifelwall, Rudolf-Amelunxen-Str. 
und Luxemburger Straße. 
 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 31.10.2024 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.11.2024 
Jugendhilfeausschuss 05.11.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.11.2024 
Sportausschuss 07.11.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 12.11.2024 
Rat 14.11.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung:  
1. Planungsanlass und Beschlussgrundlagen 
Im Januar 2022 ist der Weiterplanungsbeschluß auf Basis des Vorentwurfs Park-
stadt Süd EIFELWALL durch den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün und dem 
Finanzausschuss beschlossen worden (0713/2021). Anschließend ist auf dieser 
Basis die Entwurfsplanung erarbeitet worden. 
 
2. Planungsgebiet 
Im Rahmen des Stadtentwicklungsprojektes „Parkstadt Süd“ wird zwischen der 
Luxemburger Straße und dem Rheinufer der Innere Grüngürtel vollendet. Der 
Park am EIFELWALL soll als erster Baustein für die entstehende Parkstadt Süd 
realisiert werden.  
 
Für den neuen Park am EIFELWALL gilt es auf der ehemals industriell, als La-
ger sowie als Baustelleneinrichtungsfläche genutzten Fläche einen öffentlichen 
Park zu entwickeln, welcher den Grüngürtel über die Luxemburger Straße hin-
weg bis zur Bahntrasse ergänzt.

3 
 Luftbild 2023, Bildrechte: ©Stadt Köln 
 
3. Bodendenkmäler 
Im Jahre 2022/23 ist eine Sachverhaltsermittlung (vgl. 0713/2021)  durch das 
Römisch Germanische Museum (kurz RGM) erstellt worden. In dieser sind die 
Ergebnisse der Sondagen des RGM aus dem Jahre 2022 ausgewertet und dar-
gestellt worden. Zulässige Bodeneingriffe sind hier definiert worden. Die Aufla-
gen des Denkmalschutzes sind in der Entwurfsplanung berücksichtigt worden.  
 
Mit fortschreitender Planung werden weitere detailliert ere Abstimmen mit dem 
RGM erfolgen. Ferner wurden bauvorgreifend und -begleitend archäologische 
Untersuchungen angekündigt. 
 
Die Baumpflanzungen sind insbesondere im Bereich der römischen Gräber in 
Abstimmung mit dem RGM auf ein Mindestmaß reduziert worden. Im Bereich der 
Parcours- und Calesthenicsanlage wird auf die Bestandsflächen aufgebaut. Nur 
an den unbedingt notwendigen Stellen wird in das Gelände schonend eingegrif-
fen. 
 
Erläuterungstafeln (Infopoints) zu den historischen Anlagen sind im Lageplan 
(Anlage 3) verortet, in den Kosten erfasst und werden in der weiteren Planung 
konkretisiert. 
 
4. Boden/Altlasten 
Die gegenständliche Fläche wird im Altlastenkataster der Stadt Köln unter der 
Nummer AL -30226 geführt. In der Vergangenheit sind für den Bereich unter-
schiedliche umweltrelevante Nutzungen bekannt. 
 
2021 wurde das gesamte Plangebiet, ausgenommen der Teilflächen des Auto-
nomen Zentrums und des Parkplatzes nördlich des Justiz -Parkhauses an der

4 
Hans-Carl-Nipperdey- Straße, auf die bodenschutzrechtlichen Bela nge unter-
sucht. 
 
Hierbei wurden Aufschüttungen bis in 9 m Tiefe aus umgelagerten Böden mit 
Fremdbestandteilen (Ziegelbruch, Asche, Mörtelreste, Plastik, Beton, Kohle, As-
phalt) erbohrt. 
 
Auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungsergebnisse sind für die aktuellen 
Nutzungen keine Gefährdungen für Schutzgüter über die Wirkungspfade Boden 
– Mensch oder Boden – Grundwasser gegeben. 
 
Für die Umsetzung der planungsrechtlich vorgesehenen Nutzung als Park und 
Freizeitanlage sind keine weiterführenden Detailuntersuchungen notwendig. Zur 
Realisierung der Nutzung wird ein Bodenaustausch, bzw. Bodenauftrag vorge-
nommen. Alternativ dazu wird im Vorfeld durch Oberbodenuntersuchungen eine 
mögliche Gefährdung über den Wirkungspfad Boden – Mensch ausgeschlossen.  
 
Des Weitere n werden die nicht untersuchten Teilflächen abschließend unter-
sucht und bewertet. Ferner wird vor der Ausführung eine abfallrechtliche Unter-
suchung im Hinblick auf die Verwertungsmöglichkeiten des Bodens / der Auffül-
lung durchgeführt. 
 
5. Erläuterung zum Entwurf  
Die Umgestaltung des Freiraumes im Plangebiet von einer Brachfläche zu einer 
öffentlichen Grünanlage mit einer Parcours- und Calesthenicsanlage ist eine der 
zentralen Maßnahmen für die Grün- und Freifläche innerhalb des Entwicklungs-
konzeptes.  
 
Ziel des Konzeptes ist es, den teilweise bestehenden Freiraum zwischen Luxem-
burger -, Hans-Carl-Nipperdey, Rudolf-Amelunxen-Straße und Bonner Wall ne-
ben gestalterischen und ökologischen Aspekten als attraktive Freizeit- und Nah-
erholungsfläche neu zu strukturieren und zu reaktivieren.  
Das vielfältige Parkprogramm spiegelt die Bedürfnisse aller Altersstufen und Be-
völkerungsgruppen wider. Neben diesen multikodierten Gemeinschaftsräumen 
sind vielfältige Spiel- und Sportnutzungen geplant. Die Parkeingänge an der Lu-
xemburger-Straße, der Hans -Carl-Nipperdey-Straße sowie am Eifelwall, dem 
neuen Justizzentrum und an der Rudolf -Amelunxen-Straße erhalten prägende 
Gestalteigenschaften. Der Innere Grüngürtel wird fortgeführt und neuinterpre-
tiert.  
 
 Erinnerung an den Duffesbach  
Heute besteht das Wasser des Duffesbaches hauptsächlich aus dem Ablauf 
der Kläranlage des Chemieparks Knapsack. Der Duffesbach versickerte einst 
bereits auf Höhe des heutigen Stadtteils Zollstock. Die Römer verlängerten den 
Bachlauf jedoch entlang der Stadtmauer bis hin zum Rhein. 
Somit hatte der Duffesbach im jetzigen Betrachtungsraum schon immer ein 
künstliches Bachbett, war al so anthropogen geprägt. Heute ist der Duffesbach 
größtenteils verrohrt und liegt etwa 2 m unter der Geländeoberkante. Im zukünf-
tigen Park wäre der verrohrte Bachverlauf theoretisch nur durch das Düker-Bau-
werk abzulesen. Eine Offenlegung des Duffesbach ist zum jetzigen Zeitpunkt 
aufgrund der minderen Wasserqualität und des sehr hohen Reinigungsaufwan-
des ausgeschlossen. In einem Teilbereich könnte ein künstlicher Bachlauf mit

5 
entsprechender Wasserqualität geschaffen werden, der einen eindeutigen Hin-
weis auf den Bach etabliert. Die genaue Verortung und der Umfang sind noch im 
weiteren Planungsverlauf abzustimmen. 
 
 Wegeverbindungen  
Neben einer Verbesserung der Durchgängigkeit des Freiraumes in Form eines 
vernetzenden Wegesystems sowie einer einheitlichen Gestal tungssprache, ist 
die Zonierung des Freiraumes in einzelne Aktionsflächen zentrales Ziel der Ober-
flächengestaltung.  
 
Die Wegevernetzung erfolgt im Wesentlichen über zwei unterschiedliche Wege-
typen: dem Hauptweg und dem Verbindungsweg bzw. Nebenweg. Sie definieren 
sich über die Breite und ihre Funktion.  
 
Die 3,50 m breiten Hauptwege führen Hauptachsen durch den Park, stellen die 
Verbindung zum Inneren Grüngürtel her und bilden die künftige Haupt-
wegeachse zum neuen Justizzentrum, sowie die Verbindung mit de r Haltestelle 
der KVB an der Luxemburger Straße und dem Stadtarchiv.  
 
Die untergeordneten Verbindungs- bzw. Nebenwege stellen mit einer Breite von 
2,50 m Rundwege für die Besucher des Parks dar und erschließen die einzelnen 
Parknutzungen. 
 
 Querung der Luxemburger Straße  
Um eine fußgänger- und radfahrer*innenfreundliche Vernetzung des Grüngürtels 
über die Luxemburger Straße zu erreichen wird eine neue Z -Querung erforder-
lich. Diese verläuft über die Luxemburger Straße in Höhe der Hans-Carl-Nipper-
dey-Straße. Zusätzlich soll eine direkte Anbindung der KVB-Haltestelle „Stadtar-
chiv- Eifelwall“ Richtung Park am Eifelwall geschaffen werden.  
 
Abstimmungen zwischen der Verwaltung und der KVB in 2022 und 2023 haben 
die baulichen Voraussetzungen, den grundsätzlichen technischen Aufwand und 
die Wirtschaftlichkeit beider Varianten aus dem Vorentwurf (vgl. 0713/2021)  the-
matisiert. Als Ergebnis soll im Teilbereich 1b die Variante 1 aus dem Vorentwurf 
weiterverfolgt werden. 
 
Zwischen der Z-Querung und dem neuen Justizzentrum bestehen darüber hinaus zahl-
reiche verkehrsplanerische Abhängigkeiten. Ein hochbaulich-freiraumplanerischer Rea-
lisierungswettbewerb zum Justizzentrum ist im April 2024 entschieden worden 
(1826/2024).  Die Wettbewerbsergebnisse sowie ein im Anschluss zu überarbeitendes 
Verkehrsgutachten bilden wichtige Grundlagen für die Bearbeitung der Entwurfsplanung 
in diesem Bereich. Über den Entwurf der Z -Querung ist somit in einer separaten Be-
schlussvorlage zu entscheiden 
 
 Parcours- Anlage 
Zwischen Park -Entrée Luxemburger Straße und Hans -Carl-Nipperdey-Straße 
erstreckt sich auf ca. 2000 qm eine der weltweit größten Parcours-Anlagen. Das 
abwechslungsreiche Bewegungsangebot befindet sich auf drei zusammenhän-
genden Teilbereichen. Diese werden durch unterschiedlich hohe Betonelemente 
gefasst und bieten so abwechselnd geländebündige, barri erefreie Zugänge und 
Ruhemöglichkeiten in Sitzhöhe. Integrierte Baumpflanzungen sorgen für kühlen-
den Schatten an sonnigen Tagen. Holz -Sitzauflagen laden zum Aufenthalt ein. 
Die Planung der Anlage erfolgt über ein auf Parcours -Anlagen spezialisiertes 
Fachplanungsbüro. Siehe Anlage 4 Entwurfsbeschreibung Parcoursanlage.

6 
 Materialien 
Die Oberflächengestaltung des Wegenetzes ist in Form einer hellbeigen wasser-
gebundenen Wegedecke vorgesehen. Für Bankstandorte werden gemäß dem 
Grünhandbuch Köln Betonsteinpflaster vorgesehen.  
Im nördlichen Bereich wird für die Sichtbarmachung der preußischen Wallanlage 
Klinker im Halbsteinverband und Lochklinker mit Raseneinsaat ebenfalls im 
Halbsteinverband verwendet.  
 
Für den „Spiegel der Zeit“ wird e in aus hellem Beton geformter um 30 cm erha-
bener Teller mit einem Wasserfilm benetzt. Fluoreszierenden Steine und Was-
serstrahldüsen werden auf dem Spiegel der Zeit angeordnet. Radiale Sitzele-
mente aus dem gleichen Material sind im Umkreis angeordnet. 
Die Parcours- und Calesthenicsfläche wird größtenteils aus fugenlosem, was-
serdurchlässiger Fallschutzbelag aus Kork erstellt. In Bereichen ohne Fallschut-
zerfordernis wird Drain-Betonsteinpflaster verwendet.  
 
 Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Schaffung einer großdimensionierte n Grünfläche mit großzügigen Wiesen - 
und Rasenflächen sowie Baumpflanzungen im Bereich der Innenstadt und dem 
Bezirk Lindenthal hat einen positiven stadtklimatischen Kühlungseffekt. 
 
 Vegetation 
Baumpflanzungen, Wildwiesen und Rasenflächen tragen im Wesentl ichen zur 
eindeutigen Ausformulierung der einzelnen Parkräume bei. Baumpflanzungen 
erfolgen in Anlehnung an die Ausgestaltung des bestehenden Grüngürtels, als 
rahmender Hain und als freie Baumgruppen innerhalb der Lichtung. Rahmenbe-
reiche, die keiner Spiel nutzung zugeführt werden, erhalten ebenso Wildwiesen 
wie die raumprägenden Baumgruppen der Parkmitte. Die weiten Rasenflächen 
der Parkmitte lassen alle Nutzungen zu.  
 
Es sollen möglichst viele Bestandsbäume erhalten bleiben, siehe Abschnitt Er-
halt von Bes tandsbäumen. Baumfällungen sind auf ein Mindestmaß von 10 
Baumfällungen im Bereich der Grünfläche reduziert worden. 
 
Diese sind im Bereich von neu geplanten Wegen und der Sichtbarmachung des 
Bodendenkmals erforderlich. Den Baumfällungen stehen 122 Baumneup flan-
zungen, rd. 1375m2 Großstrauch - und rd. 165m2 Heckenpflanzungen gegen-
über, welche sich über das gesamte Plangebiet erstrecken.  
 
Die Eingangsbereiche der Grünfläche werden mit Baumpflanzungen versehen, 
die einen besonderen Schmuckaspekt aufweisen. Die Baumquartiere werden 
dem Stand der Technik entsprechend nach den FLL -Richtlinien dimensioniert 
und ausgestaltet.  
 
Die Auswahl von Pflanzenarten erfolgt unter gestalterischen Aspekten und Kri-
terien wie Anpassungsfähigkeit an den Standort, an klimatische Veränderungen 
und daraus resultierende Folgen (z. B. zunehmender Schädlingsbefall, Abnahme 
der pflanzenverfügbaren Wasserressourcen) sowie an vorhandene Kapazitäten 
für Pflegemaßnahmen. Über eine möglichst abwechslungsreiche Mischung von 
Pflanzenarten, die sowohl heimische als auch Arten aus wärmeren Klimazonen 
mit einbezieht, können so verschiedene Funktionen zur Erhaltung einer hohen 
Lebensqualität für Mensch und Tier erreicht werden. Ferner dienen sie als Habi-
tat und Nahrungsquelle einheimischen Kleintier- und Insektenarten und können 
zu einer Erhöhung der Biodiversität beitragen.

7 
 
Baumneupflanzungen stellen aufgrund der Bodendenkmäler eine besondere 
Herausforderung dar (siehe Abschnitt Bodendenkmäler). Auf dieses Thema 
wurde besonderes Augenmerk in der Pla nung gerichtet und mit dem Römisch 
Germanischen Museum (kurz RGM) und Verortung der Neupflanzungen an die 
Bodendenkmäler angepasst. Im Bereich der Parcoursanlage werden Baumpflan-
zungen in Hochbeeten erfolgen . So gilt es in der Nähe der Bodendenkmäler 
Bäume zu etablieren, welche mit geringen Substrataufbauten zurechtkommen. 
Auch im weiteren Planungs- und Bauprozess ist das RGM einzubinden.  
 
 Erhalt von Bestandsbäumen 
In der Sitzung des AKUG am 03.03.2023 ist die Beschlussvorlage Weiterpla-
nungssbeschluß auf Basis des Vorentwurfs Parkstadt Süd Eifelwall (0713/2021) 
geändert beschlossen worden: „Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen 
mit einem möglichst geringen oder keinen Verlusten von Bäumen weiterzuführen 
und das Planungsergebnis erneut den beteiligten Gremien zur Abstimmung vor-
zulegen.“ 
 
Im Sommer 2022 ist durch das Römisch Germanischen Museums (kurz RGM) 
eine Sachverhaltsermittlung über die vorhandenen Bodendenkmäler durchge-
führt worden. Die hier gewonnenen detaillierten Erkenntnisse und Bewertungen, 
sowie weitere Abstimmungen mit dem RGM wie mit den Bodendenkmälern um-
gegangen werden kann sind eine wichtige Grundlage der hier vorgelegten Pla-
nung. Hierdurch wurde ein größerer Erhalt von Bestandsbäumen ermöglicht, da 
nicht mehr - wie im Rahmen der Vorentwurfsplanung angenommen - von Boden-
auffüllungen bis zu 100cm Stärke auszugehen ist.  
 
Seit Dezember 2021 liegt ein neues Aufmaß vor, dass in Teilen die vorherige 
Vermessergrundlage konkretisiert und korrigiert (u.a. aufgrund der Fertigstellung 
der Außenanlagen des Stadtarchivs und dem Abriss des Gebäudes am Eifelwall 
3). Auf dieser Grundlage ist die Situation der Bestandsbäume neu zu bewerten, 
da u.a. damalig angenommene Baumstandorte bereits heute nicht mehr aufzu-
finden sind.  
 
Zur weiteren Einschätzung des Zustandes der Bäume wurde eine Vitalitätsein-
stufung des Baumbestandes durchgeführt (durch das beauftragte Landschafts-
architekturbüro in Zusamme narbeit mit dem Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen - Baumangelegenheiten). Diese beschränkt sich auf die im städti-
schen Eigentum befindlichen Flächen. Gemäß diesem Bericht ist eine Vielzahl 
der dort vorhandenen Bäume bereits geschädigt. Aufgrund der Abbruchmaßnah-
men und Freimachung im Bereich des Eifelwalls 3 sind die dortigen Bestands-
bäume im Zuge der Arbeiten gefällt bzw. weiter in der Vitalität beeinträchtigt wor-
den.  
 
Zielsetzung der Entwurfsplanung war es den Baumbestand in die Planung zu 
integrieren, eine Vielzahl der Bäume auf dem Gelände zu erhalten und so wenig 
Fällungen wie möglich durchzuführen. Im Rahmen der Entwurfsplanung konnte 
die tatsächliche Anzahl der zwingend notwendigen Baumfällungen von 38 (Stand 
Vorentwurf inklusive Querung Luxemburger Straße) auf nun 10 (ohne Querung 
Luxemburger Straße) reduziert werden. Eine weitere Reduktion der Baumfällun-
gen ist aufgrund zwingender Planungsvorgaben nicht möglich. 
 
Die Anzahl der erforderlichen Baumfällungen im Bereich der Querung Luxem-
burger Straße beziffern sich nach heutigem Kenntnisstand auf 6. Diese sind im

8 
Zuge der weiteren Bearbeitung nach dem Wettbewerbsentscheid Neubau Jus-
tizzentrum Köln und des im Anschluss zu finalisierenden Verkehrskonzeptes zu 
überprüfen.   
 
Im Rahmen der noch nicht terminierten Freimachung des Geländes und des rest-
lichen Abbruchs werden Baumschutzmaßnahmen auf Erfordernis geprüft und 
durchgeführt. Nach Abschlu ss der Maßnahmen ist es unumgänglich eine ab-
schließende Bewertung der Vitalität der Bäume durchzuführen.  
 
 Regenwasser 
Das gesamte im Park anfallende Regenwasser wird örtlich einer Flächenversi-
ckerung zugeführt. Das Oberflächenwasser der Wege und der Platzflächen wird 
zur gezielten und schnellen Ableitung über die geplanten Quer- und Längsgefälle 
in benachbarte Grünstrukturen (Offene Stauden -, Rasen - und Wiesenflächen) 
geführt und gelangt so in den natürlichen Wasserkreislauf.  
 
6. Planungsrecht 
Für einen Teilbereich der zukünftigen Parkanlage, der sich entlang der Luxem-
burger Straße sowie zum Teil entlang der Hans-Carl-Nipperdey Straße erstreckt, 
gibt es einen rechtskräftigen Bebauungsplan, Arbeitstitel: Eifelwall in Köln – Neu-
stadt/Süd; Köln – Sülz (Nr. 66473 .03.000.00). Dieser setzt für die Flächen, auf 
denen die Planung EIFEWALL Parkstadt Süd umgesetzt werden soll, eine öf-
fentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage fest. Die festgesetzte 
Fläche umfasst einen Großteil der für die Umsetzung benötigten Fläche.  
 
Westlich angrenzend an die Rudolf -Amelunxen-Straße befindet sich eine drei-
ecksförmige Fläche, die ebenfalls für die Umsetzung der Grünfläche EIFEL-
WALL Parkstadt Süd benötigt wird. Diese Fläche ist im Eigentum des Bau - und 
Liegenschaftsbetriebes des Landes Nordrhein -Westfalen und ist Teil des Gel-
tungsbereiches eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Arbeitsti-
tel: Neubau Justizzentrum Köln in Köln -Sülz, für den der Einleitungsbeschluss 
am 05.12.2019 gefasst wurde. Am 01.06.2023 (1161/2023) hat der Stadtentwick-
lungsausschuss beschlossen, den Geltungsbereich betreffend, die Aufstellung 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß  dem Einleitungsbeschluss 
des Stadtentwicklungsausschusses vom 5. Dezember 2019 auf das vom Vorha-
ben betroffene Gebiet zu vergrößern. Er hat außerdem beschlossen, gemäß § 
12 Absatz 4 Baugesetzbuch mehrere Flächen außerhalb des Bereichs des Vor-
haben- und Erschließungsplans einzubeziehen, um eine sachnotwendige Ergän-
zung des Geltungsbereiches zu gewährleisten. Die Bekanntmachung im Amts-
blatt erfolgte am 09.08.2023. Im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Vorha-
benbezogenen Bebauungsplanes ist für die genannte Dreiecksfläche beabsich-
tigt, diese als öffentliche Grünfläche festzusetzen, so dass hier kein planungs-
rechtlicher Widerspruch zu dem Vorhaben EIFELWALL Parkstadt Süd zu erwar-
ten ist. 
 
7. Wettbewerb Justizzentrum 
Der hochbaulich-freiraumplanerische Realisier ungswettbewerb "Neubau Justiz-
zentrum Köln" in Köln -Sülz ist im April 2024 entschieden worden ( 1826/2024). 
Basis des Wettbewerbs war die Vorplanung der Parkplanung EIFELWALL Park-
stadt Süd. Aufgabe des Wettbewerbs war unter anderem eine Verzahnung des 
Justizzentrums mit der zukünftig angrenzenden Grünfläche. Die nun vorliegen-
den Ergebnisse des Wettbewerbs und Auswirkungen auf die Planung EIFEL-

9 
WALL Parkstadt Süd werden in der we iteren Bearbeitung geprüft und verwal-
tungsintern abgestimmt sowie mit den Planungen für das Justizzentrum harmo-
nisiert.  
 
8. Kosten 
Die voraussichtlichen Baukosten des Bauvorhabens betragen nach heutigem 
Kenntnisstand rd. 6,15 Mio. EUR (brutto) ohne Z-Querung. 
 
9. Realisierung 
Die Umsetzung der Maßnahme im beabsichtigten Umfang steht unter dem Vor-
behalt der Finanzierbarkeit in künftigen Haushaltsjahren. Die konkrete Darlegung 
der Finanzierung erfolgt im Rahmen der Beschlussvorlage zur Fassung des Bau-
beschlusses. 
 
10. Zeitlicher Ablauf 
Nach gesicherter Finanzierung wird für die noch erforderlichen Planungsleistun-
gen mit ca. einem Jahr und für die Vorbereitung und Durchführung der Vergaben 
ebenfalls mit einem Jahr Bearbeitungszeit gerechnet.  
 
Zum heutigen Zeitpunkt ist  es nicht möglich einen Baustart zu benennen. Die 
Umsetzung des Parks am Eifelwall ist in mehreren Teilbereichen beabsichtigt 
(siehe 0713/2021):  
 
Die reine Bauzeit für den Bau des  1. Teilbereiches 1a beträgt nach heutigem 
Kenntnisstand rd. 24 Monate. Hierm it erfolgt die Umsetzung des größten Teils 
der Gesamtparkanlage. Die Trendsportanlage, der Spiegel der Zeit und die zent-
ralen Wegeverbindungen werden errichtet. 
 
Der Teilbereich 1b garantiert die Anbindung an den bestehenden Grüngürtel, so-
wie an die KVB -Haltestelle. Die Entscheidung über diesen Bereich ist Gegen-
stand einer separaten Vorlage, vgl. Abschnitt 5 Punkt Querung der Luxemburger 
Straße.   
 
Mit dem Teilbereich 1c wird die Wegeführung der bestehenden Parkanlage west-
lich der Luxemburger Straße hergestellt und an die neue Querungssituation an-
gebunden. Dies soll nach Fertigstellung der Z - Querung bzw. Teilbereich 1b er-
folgen.  
 
Der Teilbereich 2 ist noch nicht im Eigentum der St adt Köln. Auf der Fläche 2 a 
befinden sich heute Parkplätze und auf der Fläche 2b die Parkpalette des heuti-
gen Justizzentrums. Für den Bau des neuen Justizzentrums wird der gesamte 
Teilbereich 2 als Baustelleinrichtungsfläche (Dreiecksfläche plus westlich an-
grenzender zusätzlicher Streifen auf städt. Gelände) fungieren. Ein Zeitpunkt für 
die Realisierung der Parkanlage an dieser Stelle hängt von der Bauzeit des Jus-
tizzentrums ab.

10 
 
 
 
 
Anlagen  
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Abschlussbericht der Kinder – und Jugendbeteiligung 
3. Gesamtlageplan Entwurf 
4. Entwurfsbeschreibung Parcoursanlage

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1558 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattg efunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
 
Für die Grünfläche hat eine Öffentlichkeitsbeteiligung ca. im Jahre 2018 stattgefunden. Eine erneute 
Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht geplant.                                                                                             
                                                                                                                                                   
Im Jahre 2022 hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie im Rahmen der Entwurfsplanung 
eine Kinder – und Jugendbeteiligung durchgeführt. Hierbei ist für die Trendsportanlage 
ermittelt worden, welche Bedarfe die Kinder und Jugendlichen haben. Siehe Anlage 2 
Abschlussbericht der Kinder- und Jugendbeteiligung.        
 
 
 
Kontakt  
OB/2 Referat für Strategische Steuerung  
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-Mail: 
oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de  
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3 Lageplan Gesamt Entwurfsplan

3316 Zeichen

Bank
Bank
Sanierungsgebietsgrenze Parkstadt Süd
Sanierungsgebietsgrenze Parkstadt Süd
Sanierungsgebietsgrenze Parkstadt Süd
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
LSA Steuergerät
SK01
SK02
SK03
SK08
SK04
SK06
SK05
SK07
SK11
SK12
SK09
SK12a
SK11a
SK04a
SK10
51.03
51.02
50.69
50.89
51.32
51.58
52.01
52.11
52.05
51.56
51.04
N
51,32
51,23
~50,20
50,22 ~50,04
~51,00
~49,79
~50,05
~50,30
~49,70~49,48
~51,29
~51,25
~51,03
~50,96
~50,35
~50,71
50,06
51,02
50,07
50,32
49,7249,50
51,31
51,27
51,05
50,98
50,35
50,73
49,81
52,60
~52,00
51,18
51,72
~51,11
OKM ~52,00
~51,95 OKM ~52,00
~51,95
~50,00OKM ~50,05
50,02
52,60
52,6051.58
52.01
52.11
52.05
51.56
51,78
51,80 51,93
Tunneleinfahrt
Hans-Mayer Weg
Paula-Kleinmann Weg
Stadtarchiv
Copt.Zentrum Haltestelle KVB
Eifelwall/Stadtarchiv
Eifelwall
Gabelsbergerstraße
Rudolf-Amelunxen Straße
Luxemburger Wall
Luxemburger Straße
Hans-Carl-Nipperdey-Straße
WWD
WWD
RF
RF
RF
RF
WWD
KB
LK
BW
BW
PF
PFBW
BW
RF
BP
BP
BP
KB
PK
DP
WH
WH
K
130 x 54 cm
Verfasser Bezeichnug DatumKöln GIS Eifelwall-Parkstadt Süd UTM HS160 233-4 22.12.21Geltungtungsbereich und Baufeld Justizzentrum UTM HS160 233-4 11.9.19RGM Parkstadt Süd-Bodendenkmäler UTM ETRS89 29.10.20WES/IPL Umbau Knotenpunkt Luxemburger Straße/Eifelwall L003e - Ausführungsplanung 8.12.20STEB Köln Verortung Duffesbach und Kanalnetz 17.2.21sweco Querung Luxemburger Straße Variante 1 und 2 8.3.21NachrichtlichWES Eifelwall zwischen Luxemburger Straße und Eifelwall-Variante Längsparker(PDF) 17.10.17Bilfinger+Berger AG Querschnitt der Stützwand Hans-Carl-Nipperdey Straße (PDF) 23.6.16Wächter+Wächter Freianlagenplanung Stadtarchiv (DWG, falsches Koordinatensystem) 2.11.15
Plangrundlagen
Befestigte Flächen
Legende
Vegetation
Baum Planung'Eingangsbereiche'
Baum Planung
Baum Bestand
Sonstiges
4,0% Gefälle, Planung
51,00 Höhen, Planung
51,00
Nutzungsbereiche/Ausstattung
Höhen, Bestand
Baum Entnahme
Rasenfläche (RF)
Blumenwiese (BW)
Wasserspiel'Spiegel der Zeit'
künstlicher Bachlauf "Duffesbach"
Baum Entnahme - Übergang Luxemburger Straße -
Haupt-/Verbindungsweg (WWD)- Wassergebundene Wegedecke -
Betonsteinpflaster (BP)
Pflanzfläche (PF)- Mischpflanzung aus Stauden - 
Bankstandort- mit Rollstuhlaufstellfläche - 
Einfassung Parkour-Anlage(Planung FLA)- Betonelemente mit Holzauflage - 
Sichtbarmachung Wallanlage (KB)- Klinkerband - 
Verbindungsweg Wallanlage (LK)- Lochklinker - 
Heckenpflanzung 
Ortbetonmauer- glatte Oberfläche - 
Korkbelag (K)(Planung FLA)
Elemente Parkour-Anlage (Planung TraceSpace)
Bestands Betonmauer
Blockstufen, H:15cm x B:35cm, diverse Längen
Handlauf
Infopoints
Drainpflaster (DP)
Betonfertigteile
Brücke über den Duffelsbach
Pflanzkissen (PK)- Mischpflanzung aus Stauden und bodendeckenden Gehölzen - 
Wiesenhügel (WH) 
Auftraggeber:Stadt KölnAmt für Landschaftspflege und GrünflächenWilly-Brandt-Platz 2  |  50679 Köln
Landschaftsarchitekt:Förder Landschaftsarchitekten GmbHFolkwangstr. 1  |  45128 EssenTel:  +49 201 171404-0
PlangrößeBearbeitet Dateiname
AJ/RW
Änderungen/ Ergänzungen Index Datum gez.
1814-3-LP-01-Lageplan ab 230209.vwx
Projekt
Park am Eifelwall- Parkstadt Süd -
Planinhalt:
Lageplan Gesamt
Plannummer Index
Datum
1814-0-3-LP-01
Lagebezugssystem
UTM-HS160
Höhenbezugssystem
-
Projektnummer
18-14
Planungsphase
LP3 Entwurf
Maßstab
1:500
671
Unterschriften:
29.09.2023
0
Planänderungen
671

Anlage 4 Entwurfsbeschreibung Parcoursanlage

2253 Zeichen

TraceSpace –    info@trace-space.com   www.trace-space.com 
Scheffler & Gessinger GbR  +49 30 48 49 42 41
TraceSpace Köln Eifelwall 
Der Bewegungsraum am Eifelwall ist in vielerlei Hinsicht ein Meilenstein in der Entwicklung der 
Bewegungsdisziplin Parkour. In enger Zusammenarbeit mit der Kölner Parkourcommunity, im Rahmen eines 
umfangreichen Beteiligungsprogrammes und mit dem Kölner Amt für Kinder, Jugend und Familie, wurde vom 
Planungsbüro TraceSpace einer der weltweit größten „Parkourparks“ entwickelt und geplant.  
So entstand ein vielseitig gestalteter Raum aus unterschiedlichsten Materialien, Formen und Oberflächen - ein 
Katalysator für Bewegungsfreude und Kreativität. Die Kombination und Verwendung von Holz , Metall, 
Sichtbeton, Natursteinen, Kletterfelsen, & diversen Bodenbelägen beruht auf Entwicklungs-, Sozial- und 
Lernpsychologischen Aspekten: Der kreative, individuelle, sich die Umgebung aneignende Umgang mit dem 
Raum ergibt sich unter anderem durch eine nicht standardisierte, hohe Diversität aufbauende Formensprache. 
(Selbstverständlich wurde die Anlage nach der DIN EN 16899 Sicherheitsnorm geplant.) Sensorisches und 
haptisches Erleben und Lernen wird durch den bewussten Einsatz verschiedenster Materialien und Oberflächen 
gefördert. Sanfte Zonierungen, fließende Übergänge zwischen Strukturen und Elementen und einer sukzessiven 
Steigerung des Komplexitätsgrades gewährleistet die Begegnung und Vereinbarung unterschiedlichster 
Nutzungen und Nutzer_innen. Scheinbar zufallsbasierte Strukturen und Formen aber auch auf Nutzergruppen 
zugeschnittene Elemente ergänzen sich. Hier wurde insbesondere auch auf die Wünsche und Beitrage aus dem 
Beteiligungsverfahren Rücksicht genommen. Obwohl für die Parkourcommunity geplant, ermöglicht die Anlage 
verschiedensten Alters und Interessengruppen sportliche Betätigung und spielerische Bewegung, z.B. 
Fitnesstraining, Calisthenics, Bouldern, etc. . Außerdem wurden barrierefreie Zugänge auf die Teilflächen 
geschaffen. 
Eingebettet in die Parklandschaft des inneren Kölner Grüngürtels, wurde bei der Gestaltung ebenfalls auf eine 
gelungene optische Integration, als auch auf einen Erholungswert durch Ruhezonen, Sitzgelegenheiten und 
angepasste Wegeführung geachtet.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1125 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/21 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0812/2024
Stand: 10.10.2025 
Sachstandsbericht  
Planungsbeschluss auf Basis des Entwurfs EIFELWALL Parkstadt Süd 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt den Entwurf zur Maßnahme Gestaltung Parkanlage EIFELWALL Parkstadt 
Süd zwischen Hans-Carl-Nipperdey-Straße, Eifelwall, Rudolf-Amelunxen-Str. und Luxembur-
ger Straße. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Derzeit ruht aufgrund diverser Herausforderungen die weitere Planung: Das Autonome Zent-
rum (AZ) ist hier aktuell noch verortet. Nach dem Wegzug muss das Gebäude komplett nie-
dergelegt werden. Die zukünftigen Parkflächen hinter dem AZ müssen zudem freigemacht 
werden u.a. von ehemaligen Baustraßen, Fundamenten etc., sodass sich hier eine Parkan-
lage entwickeln kann. Des Weiteren stehen noch Maßnahmen des Römisch Germanischen 
Museums zu Bodendenkmalpflege an sowie die Kampfmittelsondierung. 
Nächste Schritte: 
Eine seriöse Darstellung der weiteren Planung und Umsetzung ist derzeit nicht möglich.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Oktober 2026

Beratungsverlauf (9)

04.11.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
05.11.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.12 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2024 Sportausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.11.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
05.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
12.12.2024 Rat
TOP 10.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0812/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.10.2024
Erstellt
28.02.2024 09:57