0812/2024
Planungsbeschluss auf Basis des Entwurfs EIFELWALL Parkstadt Süd
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Anlage 5, Auszug 0812_2024 BV 3 (Lindenthal) TOP 9.2.4 (003)
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 E-Mail: steffen.wagener1@stadt- koeln.de Datum: 13.11.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 12.11.2024 öffentlich 9.2.4 Planungsbeschluss auf Basis des Entwurfs EIFELWALL Parkstadt Süd 0812/2024 geänderter Beschluss: Der Rat beschließt den Entwurf zur Maßnahme Gestaltung Parkanlage EIFELWALL Parkstadt Süd zwischen Hans-Carl-Nipperdey-Straße, Eifelwall, Rudolf-Amelunxen-Str. und Luxemburger Straße. (Ergänzungsantrag zu TOP 9.2.4 von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU -Fraktion, SPD-Fraktion, Linke und FDP) Die Bezirksvertretung Lindenthal bekräftigt ihren geänderten Beschluss zur Vor- lage 0713/2021 aus der Sitzung vom 06.12.2021. Sie nimmt mit Freude zur Kenntnis, dass bereits einige Punkte aus erwähntem geänderten Beschluss in die aktuelle Planung aufgenommen wurden. Insbesondere bei folgenden Punkten sieht die Bezirksvertretung Lindenthal je- doch noch Verbesserungs- und Lösungsbedarf: - Fußgänger- und fahrradfreundlicher Umbau der Kreuzung Luxemburger Straße / Eifelwall / Luxemburger Wall - Der geplante Überweg Höhe Hans-Carl-Nipperdey-Straße muss den Anfor- derungen des Radverkehrs (hier Lastenräder), dem Fußverkehr ((Doppel- )Kinderwagen, Rollatoren) und der Barrierefreiheit (Rollstühle) und der Frequenz angepasst werden: deutlich breiter und bessere Gradlinigkeit. - Die Planung wird überarbeitet, um die Zahl der Baumfällungen deutlich zu verringern. - Für das Autonome Zentrum wird eine Lösung gefunden. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen mit einer Enthaltung (AfD) nicht anwesend Frau Gruschitz (Grüne), Frau Führer (CDU)
Anlage 6, Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 6.6 0812_2024 Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 08.11.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 29. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 07.11.2024 öffentlich 6.6 Planungsbeschluss auf Basis des Entwurfs EIFELWALL Parkstadt Süd 0812/2024 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat beschließt den Entwurf zur Maßnahme Gestaltung Parkanlage EIFELWALL Parkstadt Süd zwischen Hans-Carl-Nipperdey-Straße, Eifelwall, Rudolf-Amelunxen-Str. und Luxemburger Straße. Abstimmungsergebnis: Einstimmig empfohlen. Hinweis: Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 07.11.2024 erfolgt unter dem Vorhalt des Wiedervorlageverzichts, sofern der Ausschuss für Umwelt, Klima und Grün, der Sportausschuss sowie die Bezirksvertretung Lindenthal ungeändert be- schließen/ empfehlen.
Anlage 2 Kinder-und Jugendbeteiligung
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1 Anlage 2 Abschlussbericht der Kinder- und Jugendbeteiligung Am Eifelwall entsteht im Zuge des Ausbaus der Parkstadt Süd eine neue Grünanlage, die auch eine Teilfläche von 2000 m² öffentlicher Spielraumfläche beinhaltet. Auf Basis der Spielplatzbedarfsplanung der Kinder- und Jugendverwaltung wurde zuerst zusammengetragen, welche Angebote an Spiel-, Sport- und Trendsport im großflächigen Umkreis vom Eifelwall bereits zur Verfügung stehen. Der Bedarf an Angeboten für ältere Kinder und Jugendliche wurde klar ersichtlich. Spielflächen für kleine Kinder gibt es vergleichsweise viele im Umkreis. Bolzplätze und Basketball bzw. Streetball stehen in Sülz zur Verfügung. Weitere Trendsportarten, für die es bisher noch keine gesonderten Angebote gibt, sind Skaten und Parkour, die derzeit auf der Fläche des demnächst abgerissenen Justizzentrums stattfinden. Eine Skateanlage wurde aufgrund der Lärmimmission und der Nähe zum Stadtarchiv seitens des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen, die für die Planung der gesamten Grünfläche zuständig sind, an dieser Stelle abgelehnt. Hierfür konnte an geeigneterer Stelle am Militärring im Beethovenpark eine Ersatzfläche für das Justizzentrum gefunden werden, die Skateanlage ist zurzeit in Planung. Parkour ist eine angesagte Trendsportart, besonders beliebt bei älteren Kindern und Jugendlichen. Das Interesse hierfür steigt zunehmend. Bisher gibt es auf der linken Rheinseite aber noch keine gesonderte Anlage, auf der diese Sportart praktiziert werden kann. Ein etablierter Verein, Parkour Movement e.V., trainiert auf den Wiesen rund um den Eifelwall. Erfreulicherweise konnte der Verein für die Beteiligung gewonnen werden. Die Mitglieder waren sehr aufgeschlossen und haben die Kinder- und Jugendverwaltung mit ihrem spezifischen Wissen sehr gerne bei der Planung unterstützt. Zuerst fand im Frühjahr 2022 im Rahmen der Kurse mit den Trainer*innen und Mitgliedern ein Kennenlerntreffen statt, bei dem sich über das Vorhaben und das weitere Vorgehen ausgetauscht wurde. Nach dem informativen Treffen vor Ort hat ein langer und differenzierter schriftlicher Austausch stattgefunden. Eine Vielzahl an Gestaltungsvorschlägen und –wünschen wurde übermittelt. Diese hat die Kinder- und Jugendverwaltung gesammelt und an das von den Parkourtreibenden vorgeschlagene Planungsbüro Tracespace weitergeleitet. Tracespace entwickelte aus den Wünschen der Beteiligung zunächst einen Vorentwurf. Auf Grund von Corona fanden die folgenden Besprechungen mit den Parkourtreibenden und Tracespace online als Videokonferenz statt. Hier wurde der 2 Vorentwurf vorgestellt und stieß auf große Begeisterung. Letzte Änderungen wurden eingeplant und der Entwurf fertiggestellt. Dieser Entwurf wurde ebenfalls per Videokonferenz und per Email der Parkourszene vorgestellt und von ihr bestätigt. Mit der Parkouranlage Eifelwall wird ein in Deutschland einmaliger Ort für den Parkoursport geschaffen. Unabhängig vom Alter und Können der Akteure wird die Parkouranlage für die verschiedenen Nutzer dauerhaft attraktiv sein. Balancieren, Klettern, Calisthenics, Fitness, Yoga und sonstige Bewegungsmöglichkeiten können hier neben Parkour ausgeübt werden. Aus ökologischen Gründen werden alle Bodenbeläge wasserdurchlässig in Kork bzw. Dränpflaster ausgeführt. Durch die Expertise von Tracespace als Bewegungsraumdesigner, deren Engagement im informellen Sport, in Bildung- & Bewegungsförderung, als Parkour- Pioniere und mit deren branchenübergreifenden internationalen Netzwerk wurde Fachberatung optimal realisiert. Dadurch kann gelungener Bewegungs- und Begegnungsraum gestaltet werden, der nachhaltig Gesundheit, Potentialentfaltung und Gemeinschaft ermöglicht. Im Auftrag Marina Böhm und Heike Malcoiffe Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin Amt für Kinder, Jugend und Familie
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VIII/671/21 Vorlagen-Nummer 0812/2024 Freigabedatum 22.10.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsbeschluss auf Basis des Entwurfs EIFELWALL Parkstadt Süd Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt den Entwurf zur Maßnahme Gestaltung Parkanlage EIFELWALL Parkstadt Süd zwischen Hans-Carl-Nipperdey-Straße, Eifelwall, Rudolf-Amelunxen-Str. und Luxemburger Straße. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 31.10.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.11.2024 Jugendhilfeausschuss 05.11.2024 Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.11.2024 Sportausschuss 07.11.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 12.11.2024 Rat 14.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Planungsanlass und Beschlussgrundlagen Im Januar 2022 ist der Weiterplanungsbeschluß auf Basis des Vorentwurfs Park- stadt Süd EIFELWALL durch den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün und dem Finanzausschuss beschlossen worden (0713/2021). Anschließend ist auf dieser Basis die Entwurfsplanung erarbeitet worden. 2. Planungsgebiet Im Rahmen des Stadtentwicklungsprojektes „Parkstadt Süd“ wird zwischen der Luxemburger Straße und dem Rheinufer der Innere Grüngürtel vollendet. Der Park am EIFELWALL soll als erster Baustein für die entstehende Parkstadt Süd realisiert werden. Für den neuen Park am EIFELWALL gilt es auf der ehemals industriell, als La- ger sowie als Baustelleneinrichtungsfläche genutzten Fläche einen öffentlichen Park zu entwickeln, welcher den Grüngürtel über die Luxemburger Straße hin- weg bis zur Bahntrasse ergänzt. 3 Luftbild 2023, Bildrechte: ©Stadt Köln 3. Bodendenkmäler Im Jahre 2022/23 ist eine Sachverhaltsermittlung (vgl. 0713/2021) durch das Römisch Germanische Museum (kurz RGM) erstellt worden. In dieser sind die Ergebnisse der Sondagen des RGM aus dem Jahre 2022 ausgewertet und dar- gestellt worden. Zulässige Bodeneingriffe sind hier definiert worden. Die Aufla- gen des Denkmalschutzes sind in der Entwurfsplanung berücksichtigt worden. Mit fortschreitender Planung werden weitere detailliert ere Abstimmen mit dem RGM erfolgen. Ferner wurden bauvorgreifend und -begleitend archäologische Untersuchungen angekündigt. Die Baumpflanzungen sind insbesondere im Bereich der römischen Gräber in Abstimmung mit dem RGM auf ein Mindestmaß reduziert worden. Im Bereich der Parcours- und Calesthenicsanlage wird auf die Bestandsflächen aufgebaut. Nur an den unbedingt notwendigen Stellen wird in das Gelände schonend eingegrif- fen. Erläuterungstafeln (Infopoints) zu den historischen Anlagen sind im Lageplan (Anlage 3) verortet, in den Kosten erfasst und werden in der weiteren Planung konkretisiert. 4. Boden/Altlasten Die gegenständliche Fläche wird im Altlastenkataster der Stadt Köln unter der Nummer AL -30226 geführt. In der Vergangenheit sind für den Bereich unter- schiedliche umweltrelevante Nutzungen bekannt. 2021 wurde das gesamte Plangebiet, ausgenommen der Teilflächen des Auto- nomen Zentrums und des Parkplatzes nördlich des Justiz -Parkhauses an der 4 Hans-Carl-Nipperdey- Straße, auf die bodenschutzrechtlichen Bela nge unter- sucht. Hierbei wurden Aufschüttungen bis in 9 m Tiefe aus umgelagerten Böden mit Fremdbestandteilen (Ziegelbruch, Asche, Mörtelreste, Plastik, Beton, Kohle, As- phalt) erbohrt. Auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungsergebnisse sind für die aktuellen Nutzungen keine Gefährdungen für Schutzgüter über die Wirkungspfade Boden – Mensch oder Boden – Grundwasser gegeben. Für die Umsetzung der planungsrechtlich vorgesehenen Nutzung als Park und Freizeitanlage sind keine weiterführenden Detailuntersuchungen notwendig. Zur Realisierung der Nutzung wird ein Bodenaustausch, bzw. Bodenauftrag vorge- nommen. Alternativ dazu wird im Vorfeld durch Oberbodenuntersuchungen eine mögliche Gefährdung über den Wirkungspfad Boden – Mensch ausgeschlossen. Des Weitere n werden die nicht untersuchten Teilflächen abschließend unter- sucht und bewertet. Ferner wird vor der Ausführung eine abfallrechtliche Unter- suchung im Hinblick auf die Verwertungsmöglichkeiten des Bodens / der Auffül- lung durchgeführt. 5. Erläuterung zum Entwurf Die Umgestaltung des Freiraumes im Plangebiet von einer Brachfläche zu einer öffentlichen Grünanlage mit einer Parcours- und Calesthenicsanlage ist eine der zentralen Maßnahmen für die Grün- und Freifläche innerhalb des Entwicklungs- konzeptes. Ziel des Konzeptes ist es, den teilweise bestehenden Freiraum zwischen Luxem- burger -, Hans-Carl-Nipperdey, Rudolf-Amelunxen-Straße und Bonner Wall ne- ben gestalterischen und ökologischen Aspekten als attraktive Freizeit- und Nah- erholungsfläche neu zu strukturieren und zu reaktivieren. Das vielfältige Parkprogramm spiegelt die Bedürfnisse aller Altersstufen und Be- völkerungsgruppen wider. Neben diesen multikodierten Gemeinschaftsräumen sind vielfältige Spiel- und Sportnutzungen geplant. Die Parkeingänge an der Lu- xemburger-Straße, der Hans -Carl-Nipperdey-Straße sowie am Eifelwall, dem neuen Justizzentrum und an der Rudolf -Amelunxen-Straße erhalten prägende Gestalteigenschaften. Der Innere Grüngürtel wird fortgeführt und neuinterpre- tiert. Erinnerung an den Duffesbach Heute besteht das Wasser des Duffesbaches hauptsächlich aus dem Ablauf der Kläranlage des Chemieparks Knapsack. Der Duffesbach versickerte einst bereits auf Höhe des heutigen Stadtteils Zollstock. Die Römer verlängerten den Bachlauf jedoch entlang der Stadtmauer bis hin zum Rhein. Somit hatte der Duffesbach im jetzigen Betrachtungsraum schon immer ein künstliches Bachbett, war al so anthropogen geprägt. Heute ist der Duffesbach größtenteils verrohrt und liegt etwa 2 m unter der Geländeoberkante. Im zukünf- tigen Park wäre der verrohrte Bachverlauf theoretisch nur durch das Düker-Bau- werk abzulesen. Eine Offenlegung des Duffesbach ist zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der minderen Wasserqualität und des sehr hohen Reinigungsaufwan- des ausgeschlossen. In einem Teilbereich könnte ein künstlicher Bachlauf mit 5 entsprechender Wasserqualität geschaffen werden, der einen eindeutigen Hin- weis auf den Bach etabliert. Die genaue Verortung und der Umfang sind noch im weiteren Planungsverlauf abzustimmen. Wegeverbindungen Neben einer Verbesserung der Durchgängigkeit des Freiraumes in Form eines vernetzenden Wegesystems sowie einer einheitlichen Gestal tungssprache, ist die Zonierung des Freiraumes in einzelne Aktionsflächen zentrales Ziel der Ober- flächengestaltung. Die Wegevernetzung erfolgt im Wesentlichen über zwei unterschiedliche Wege- typen: dem Hauptweg und dem Verbindungsweg bzw. Nebenweg. Sie definieren sich über die Breite und ihre Funktion. Die 3,50 m breiten Hauptwege führen Hauptachsen durch den Park, stellen die Verbindung zum Inneren Grüngürtel her und bilden die künftige Haupt- wegeachse zum neuen Justizzentrum, sowie die Verbindung mit de r Haltestelle der KVB an der Luxemburger Straße und dem Stadtarchiv. Die untergeordneten Verbindungs- bzw. Nebenwege stellen mit einer Breite von 2,50 m Rundwege für die Besucher des Parks dar und erschließen die einzelnen Parknutzungen. Querung der Luxemburger Straße Um eine fußgänger- und radfahrer*innenfreundliche Vernetzung des Grüngürtels über die Luxemburger Straße zu erreichen wird eine neue Z -Querung erforder- lich. Diese verläuft über die Luxemburger Straße in Höhe der Hans-Carl-Nipper- dey-Straße. Zusätzlich soll eine direkte Anbindung der KVB-Haltestelle „Stadtar- chiv- Eifelwall“ Richtung Park am Eifelwall geschaffen werden. Abstimmungen zwischen der Verwaltung und der KVB in 2022 und 2023 haben die baulichen Voraussetzungen, den grundsätzlichen technischen Aufwand und die Wirtschaftlichkeit beider Varianten aus dem Vorentwurf (vgl. 0713/2021) the- matisiert. Als Ergebnis soll im Teilbereich 1b die Variante 1 aus dem Vorentwurf weiterverfolgt werden. Zwischen der Z-Querung und dem neuen Justizzentrum bestehen darüber hinaus zahl- reiche verkehrsplanerische Abhängigkeiten. Ein hochbaulich-freiraumplanerischer Rea- lisierungswettbewerb zum Justizzentrum ist im April 2024 entschieden worden (1826/2024). Die Wettbewerbsergebnisse sowie ein im Anschluss zu überarbeitendes Verkehrsgutachten bilden wichtige Grundlagen für die Bearbeitung der Entwurfsplanung in diesem Bereich. Über den Entwurf der Z -Querung ist somit in einer separaten Be- schlussvorlage zu entscheiden Parcours- Anlage Zwischen Park -Entrée Luxemburger Straße und Hans -Carl-Nipperdey-Straße erstreckt sich auf ca. 2000 qm eine der weltweit größten Parcours-Anlagen. Das abwechslungsreiche Bewegungsangebot befindet sich auf drei zusammenhän- genden Teilbereichen. Diese werden durch unterschiedlich hohe Betonelemente gefasst und bieten so abwechselnd geländebündige, barri erefreie Zugänge und Ruhemöglichkeiten in Sitzhöhe. Integrierte Baumpflanzungen sorgen für kühlen- den Schatten an sonnigen Tagen. Holz -Sitzauflagen laden zum Aufenthalt ein. Die Planung der Anlage erfolgt über ein auf Parcours -Anlagen spezialisiertes Fachplanungsbüro. Siehe Anlage 4 Entwurfsbeschreibung Parcoursanlage. 6 Materialien Die Oberflächengestaltung des Wegenetzes ist in Form einer hellbeigen wasser- gebundenen Wegedecke vorgesehen. Für Bankstandorte werden gemäß dem Grünhandbuch Köln Betonsteinpflaster vorgesehen. Im nördlichen Bereich wird für die Sichtbarmachung der preußischen Wallanlage Klinker im Halbsteinverband und Lochklinker mit Raseneinsaat ebenfalls im Halbsteinverband verwendet. Für den „Spiegel der Zeit“ wird e in aus hellem Beton geformter um 30 cm erha- bener Teller mit einem Wasserfilm benetzt. Fluoreszierenden Steine und Was- serstrahldüsen werden auf dem Spiegel der Zeit angeordnet. Radiale Sitzele- mente aus dem gleichen Material sind im Umkreis angeordnet. Die Parcours- und Calesthenicsfläche wird größtenteils aus fugenlosem, was- serdurchlässiger Fallschutzbelag aus Kork erstellt. In Bereichen ohne Fallschut- zerfordernis wird Drain-Betonsteinpflaster verwendet. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Schaffung einer großdimensionierte n Grünfläche mit großzügigen Wiesen - und Rasenflächen sowie Baumpflanzungen im Bereich der Innenstadt und dem Bezirk Lindenthal hat einen positiven stadtklimatischen Kühlungseffekt. Vegetation Baumpflanzungen, Wildwiesen und Rasenflächen tragen im Wesentl ichen zur eindeutigen Ausformulierung der einzelnen Parkräume bei. Baumpflanzungen erfolgen in Anlehnung an die Ausgestaltung des bestehenden Grüngürtels, als rahmender Hain und als freie Baumgruppen innerhalb der Lichtung. Rahmenbe- reiche, die keiner Spiel nutzung zugeführt werden, erhalten ebenso Wildwiesen wie die raumprägenden Baumgruppen der Parkmitte. Die weiten Rasenflächen der Parkmitte lassen alle Nutzungen zu. Es sollen möglichst viele Bestandsbäume erhalten bleiben, siehe Abschnitt Er- halt von Bes tandsbäumen. Baumfällungen sind auf ein Mindestmaß von 10 Baumfällungen im Bereich der Grünfläche reduziert worden. Diese sind im Bereich von neu geplanten Wegen und der Sichtbarmachung des Bodendenkmals erforderlich. Den Baumfällungen stehen 122 Baumneup flan- zungen, rd. 1375m2 Großstrauch - und rd. 165m2 Heckenpflanzungen gegen- über, welche sich über das gesamte Plangebiet erstrecken. Die Eingangsbereiche der Grünfläche werden mit Baumpflanzungen versehen, die einen besonderen Schmuckaspekt aufweisen. Die Baumquartiere werden dem Stand der Technik entsprechend nach den FLL -Richtlinien dimensioniert und ausgestaltet. Die Auswahl von Pflanzenarten erfolgt unter gestalterischen Aspekten und Kri- terien wie Anpassungsfähigkeit an den Standort, an klimatische Veränderungen und daraus resultierende Folgen (z. B. zunehmender Schädlingsbefall, Abnahme der pflanzenverfügbaren Wasserressourcen) sowie an vorhandene Kapazitäten für Pflegemaßnahmen. Über eine möglichst abwechslungsreiche Mischung von Pflanzenarten, die sowohl heimische als auch Arten aus wärmeren Klimazonen mit einbezieht, können so verschiedene Funktionen zur Erhaltung einer hohen Lebensqualität für Mensch und Tier erreicht werden. Ferner dienen sie als Habi- tat und Nahrungsquelle einheimischen Kleintier- und Insektenarten und können zu einer Erhöhung der Biodiversität beitragen. 7 Baumneupflanzungen stellen aufgrund der Bodendenkmäler eine besondere Herausforderung dar (siehe Abschnitt Bodendenkmäler). Auf dieses Thema wurde besonderes Augenmerk in der Pla nung gerichtet und mit dem Römisch Germanischen Museum (kurz RGM) und Verortung der Neupflanzungen an die Bodendenkmäler angepasst. Im Bereich der Parcoursanlage werden Baumpflan- zungen in Hochbeeten erfolgen . So gilt es in der Nähe der Bodendenkmäler Bäume zu etablieren, welche mit geringen Substrataufbauten zurechtkommen. Auch im weiteren Planungs- und Bauprozess ist das RGM einzubinden. Erhalt von Bestandsbäumen In der Sitzung des AKUG am 03.03.2023 ist die Beschlussvorlage Weiterpla- nungssbeschluß auf Basis des Vorentwurfs Parkstadt Süd Eifelwall (0713/2021) geändert beschlossen worden: „Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit einem möglichst geringen oder keinen Verlusten von Bäumen weiterzuführen und das Planungsergebnis erneut den beteiligten Gremien zur Abstimmung vor- zulegen.“ Im Sommer 2022 ist durch das Römisch Germanischen Museums (kurz RGM) eine Sachverhaltsermittlung über die vorhandenen Bodendenkmäler durchge- führt worden. Die hier gewonnenen detaillierten Erkenntnisse und Bewertungen, sowie weitere Abstimmungen mit dem RGM wie mit den Bodendenkmälern um- gegangen werden kann sind eine wichtige Grundlage der hier vorgelegten Pla- nung. Hierdurch wurde ein größerer Erhalt von Bestandsbäumen ermöglicht, da nicht mehr - wie im Rahmen der Vorentwurfsplanung angenommen - von Boden- auffüllungen bis zu 100cm Stärke auszugehen ist. Seit Dezember 2021 liegt ein neues Aufmaß vor, dass in Teilen die vorherige Vermessergrundlage konkretisiert und korrigiert (u.a. aufgrund der Fertigstellung der Außenanlagen des Stadtarchivs und dem Abriss des Gebäudes am Eifelwall 3). Auf dieser Grundlage ist die Situation der Bestandsbäume neu zu bewerten, da u.a. damalig angenommene Baumstandorte bereits heute nicht mehr aufzu- finden sind. Zur weiteren Einschätzung des Zustandes der Bäume wurde eine Vitalitätsein- stufung des Baumbestandes durchgeführt (durch das beauftragte Landschafts- architekturbüro in Zusamme narbeit mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Baumangelegenheiten). Diese beschränkt sich auf die im städti- schen Eigentum befindlichen Flächen. Gemäß diesem Bericht ist eine Vielzahl der dort vorhandenen Bäume bereits geschädigt. Aufgrund der Abbruchmaßnah- men und Freimachung im Bereich des Eifelwalls 3 sind die dortigen Bestands- bäume im Zuge der Arbeiten gefällt bzw. weiter in der Vitalität beeinträchtigt wor- den. Zielsetzung der Entwurfsplanung war es den Baumbestand in die Planung zu integrieren, eine Vielzahl der Bäume auf dem Gelände zu erhalten und so wenig Fällungen wie möglich durchzuführen. Im Rahmen der Entwurfsplanung konnte die tatsächliche Anzahl der zwingend notwendigen Baumfällungen von 38 (Stand Vorentwurf inklusive Querung Luxemburger Straße) auf nun 10 (ohne Querung Luxemburger Straße) reduziert werden. Eine weitere Reduktion der Baumfällun- gen ist aufgrund zwingender Planungsvorgaben nicht möglich. Die Anzahl der erforderlichen Baumfällungen im Bereich der Querung Luxem- burger Straße beziffern sich nach heutigem Kenntnisstand auf 6. Diese sind im 8 Zuge der weiteren Bearbeitung nach dem Wettbewerbsentscheid Neubau Jus- tizzentrum Köln und des im Anschluss zu finalisierenden Verkehrskonzeptes zu überprüfen. Im Rahmen der noch nicht terminierten Freimachung des Geländes und des rest- lichen Abbruchs werden Baumschutzmaßnahmen auf Erfordernis geprüft und durchgeführt. Nach Abschlu ss der Maßnahmen ist es unumgänglich eine ab- schließende Bewertung der Vitalität der Bäume durchzuführen. Regenwasser Das gesamte im Park anfallende Regenwasser wird örtlich einer Flächenversi- ckerung zugeführt. Das Oberflächenwasser der Wege und der Platzflächen wird zur gezielten und schnellen Ableitung über die geplanten Quer- und Längsgefälle in benachbarte Grünstrukturen (Offene Stauden -, Rasen - und Wiesenflächen) geführt und gelangt so in den natürlichen Wasserkreislauf. 6. Planungsrecht Für einen Teilbereich der zukünftigen Parkanlage, der sich entlang der Luxem- burger Straße sowie zum Teil entlang der Hans-Carl-Nipperdey Straße erstreckt, gibt es einen rechtskräftigen Bebauungsplan, Arbeitstitel: Eifelwall in Köln – Neu- stadt/Süd; Köln – Sülz (Nr. 66473 .03.000.00). Dieser setzt für die Flächen, auf denen die Planung EIFEWALL Parkstadt Süd umgesetzt werden soll, eine öf- fentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage fest. Die festgesetzte Fläche umfasst einen Großteil der für die Umsetzung benötigten Fläche. Westlich angrenzend an die Rudolf -Amelunxen-Straße befindet sich eine drei- ecksförmige Fläche, die ebenfalls für die Umsetzung der Grünfläche EIFEL- WALL Parkstadt Süd benötigt wird. Diese Fläche ist im Eigentum des Bau - und Liegenschaftsbetriebes des Landes Nordrhein -Westfalen und ist Teil des Gel- tungsbereiches eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Arbeitsti- tel: Neubau Justizzentrum Köln in Köln -Sülz, für den der Einleitungsbeschluss am 05.12.2019 gefasst wurde. Am 01.06.2023 (1161/2023) hat der Stadtentwick- lungsausschuss beschlossen, den Geltungsbereich betreffend, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß dem Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 5. Dezember 2019 auf das vom Vorha- ben betroffene Gebiet zu vergrößern. Er hat außerdem beschlossen, gemäß § 12 Absatz 4 Baugesetzbuch mehrere Flächen außerhalb des Bereichs des Vor- haben- und Erschließungsplans einzubeziehen, um eine sachnotwendige Ergän- zung des Geltungsbereiches zu gewährleisten. Die Bekanntmachung im Amts- blatt erfolgte am 09.08.2023. Im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Vorha- benbezogenen Bebauungsplanes ist für die genannte Dreiecksfläche beabsich- tigt, diese als öffentliche Grünfläche festzusetzen, so dass hier kein planungs- rechtlicher Widerspruch zu dem Vorhaben EIFELWALL Parkstadt Süd zu erwar- ten ist. 7. Wettbewerb Justizzentrum Der hochbaulich-freiraumplanerische Realisier ungswettbewerb "Neubau Justiz- zentrum Köln" in Köln -Sülz ist im April 2024 entschieden worden ( 1826/2024). Basis des Wettbewerbs war die Vorplanung der Parkplanung EIFELWALL Park- stadt Süd. Aufgabe des Wettbewerbs war unter anderem eine Verzahnung des Justizzentrums mit der zukünftig angrenzenden Grünfläche. Die nun vorliegen- den Ergebnisse des Wettbewerbs und Auswirkungen auf die Planung EIFEL- 9 WALL Parkstadt Süd werden in der we iteren Bearbeitung geprüft und verwal- tungsintern abgestimmt sowie mit den Planungen für das Justizzentrum harmo- nisiert. 8. Kosten Die voraussichtlichen Baukosten des Bauvorhabens betragen nach heutigem Kenntnisstand rd. 6,15 Mio. EUR (brutto) ohne Z-Querung. 9. Realisierung Die Umsetzung der Maßnahme im beabsichtigten Umfang steht unter dem Vor- behalt der Finanzierbarkeit in künftigen Haushaltsjahren. Die konkrete Darlegung der Finanzierung erfolgt im Rahmen der Beschlussvorlage zur Fassung des Bau- beschlusses. 10. Zeitlicher Ablauf Nach gesicherter Finanzierung wird für die noch erforderlichen Planungsleistun- gen mit ca. einem Jahr und für die Vorbereitung und Durchführung der Vergaben ebenfalls mit einem Jahr Bearbeitungszeit gerechnet. Zum heutigen Zeitpunkt ist es nicht möglich einen Baustart zu benennen. Die Umsetzung des Parks am Eifelwall ist in mehreren Teilbereichen beabsichtigt (siehe 0713/2021): Die reine Bauzeit für den Bau des 1. Teilbereiches 1a beträgt nach heutigem Kenntnisstand rd. 24 Monate. Hierm it erfolgt die Umsetzung des größten Teils der Gesamtparkanlage. Die Trendsportanlage, der Spiegel der Zeit und die zent- ralen Wegeverbindungen werden errichtet. Der Teilbereich 1b garantiert die Anbindung an den bestehenden Grüngürtel, so- wie an die KVB -Haltestelle. Die Entscheidung über diesen Bereich ist Gegen- stand einer separaten Vorlage, vgl. Abschnitt 5 Punkt Querung der Luxemburger Straße. Mit dem Teilbereich 1c wird die Wegeführung der bestehenden Parkanlage west- lich der Luxemburger Straße hergestellt und an die neue Querungssituation an- gebunden. Dies soll nach Fertigstellung der Z - Querung bzw. Teilbereich 1b er- folgen. Der Teilbereich 2 ist noch nicht im Eigentum der St adt Köln. Auf der Fläche 2 a befinden sich heute Parkplätze und auf der Fläche 2b die Parkpalette des heuti- gen Justizzentrums. Für den Bau des neuen Justizzentrums wird der gesamte Teilbereich 2 als Baustelleinrichtungsfläche (Dreiecksfläche plus westlich an- grenzender zusätzlicher Streifen auf städt. Gelände) fungieren. Ein Zeitpunkt für die Realisierung der Parkanlage an dieser Stelle hängt von der Bauzeit des Jus- tizzentrums ab. 10 Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Abschlussbericht der Kinder – und Jugendbeteiligung 3. Gesamtlageplan Entwurf 4. Entwurfsbeschreibung Parcoursanlage
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu.
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen.
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen?
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattg efunden.
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich):
Für die Grünfläche hat eine Öffentlichkeitsbeteiligung ca. im Jahre 2018 stattgefunden. Eine erneute
Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht geplant.
Im Jahre 2022 hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie im Rahmen der Entwurfsplanung
eine Kinder – und Jugendbeteiligung durchgeführt. Hierbei ist für die Trendsportanlage
ermittelt worden, welche Bedarfe die Kinder und Jugendlichen haben. Siehe Anlage 2
Abschlussbericht der Kinder- und Jugendbeteiligung.
Kontakt
OB/2 Referat für Strategische Steuerung
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Brückenstraße 5-11
50667 Köln
Telefon: 0221 – 221 25044
E-Mail:
oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 Lageplan Gesamt Entwurfsplan
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Bank Bank Sanierungsgebietsgrenze Parkstadt Süd Sanierungsgebietsgrenze Parkstadt Süd Sanierungsgebietsgrenze Parkstadt Süd T. T. T. T. T. T. T. LSA Steuergerät SK01 SK02 SK03 SK08 SK04 SK06 SK05 SK07 SK11 SK12 SK09 SK12a SK11a SK04a SK10 51.03 51.02 50.69 50.89 51.32 51.58 52.01 52.11 52.05 51.56 51.04 N 51,32 51,23 ~50,20 50,22 ~50,04 ~51,00 ~49,79 ~50,05 ~50,30 ~49,70~49,48 ~51,29 ~51,25 ~51,03 ~50,96 ~50,35 ~50,71 50,06 51,02 50,07 50,32 49,7249,50 51,31 51,27 51,05 50,98 50,35 50,73 49,81 52,60 ~52,00 51,18 51,72 ~51,11 OKM ~52,00 ~51,95 OKM ~52,00 ~51,95 ~50,00OKM ~50,05 50,02 52,60 52,6051.58 52.01 52.11 52.05 51.56 51,78 51,80 51,93 Tunneleinfahrt Hans-Mayer Weg Paula-Kleinmann Weg Stadtarchiv Copt.Zentrum Haltestelle KVB Eifelwall/Stadtarchiv Eifelwall Gabelsbergerstraße Rudolf-Amelunxen Straße Luxemburger Wall Luxemburger Straße Hans-Carl-Nipperdey-Straße WWD WWD RF RF RF RF WWD KB LK BW BW PF PFBW BW RF BP BP BP KB PK DP WH WH K 130 x 54 cm Verfasser Bezeichnug DatumKöln GIS Eifelwall-Parkstadt Süd UTM HS160 233-4 22.12.21Geltungtungsbereich und Baufeld Justizzentrum UTM HS160 233-4 11.9.19RGM Parkstadt Süd-Bodendenkmäler UTM ETRS89 29.10.20WES/IPL Umbau Knotenpunkt Luxemburger Straße/Eifelwall L003e - Ausführungsplanung 8.12.20STEB Köln Verortung Duffesbach und Kanalnetz 17.2.21sweco Querung Luxemburger Straße Variante 1 und 2 8.3.21NachrichtlichWES Eifelwall zwischen Luxemburger Straße und Eifelwall-Variante Längsparker(PDF) 17.10.17Bilfinger+Berger AG Querschnitt der Stützwand Hans-Carl-Nipperdey Straße (PDF) 23.6.16Wächter+Wächter Freianlagenplanung Stadtarchiv (DWG, falsches Koordinatensystem) 2.11.15 Plangrundlagen Befestigte Flächen Legende Vegetation Baum Planung'Eingangsbereiche' Baum Planung Baum Bestand Sonstiges 4,0% Gefälle, Planung 51,00 Höhen, Planung 51,00 Nutzungsbereiche/Ausstattung Höhen, Bestand Baum Entnahme Rasenfläche (RF) Blumenwiese (BW) Wasserspiel'Spiegel der Zeit' künstlicher Bachlauf "Duffesbach" Baum Entnahme - Übergang Luxemburger Straße - Haupt-/Verbindungsweg (WWD)- Wassergebundene Wegedecke - Betonsteinpflaster (BP) Pflanzfläche (PF)- Mischpflanzung aus Stauden - Bankstandort- mit Rollstuhlaufstellfläche - Einfassung Parkour-Anlage(Planung FLA)- Betonelemente mit Holzauflage - Sichtbarmachung Wallanlage (KB)- Klinkerband - Verbindungsweg Wallanlage (LK)- Lochklinker - Heckenpflanzung Ortbetonmauer- glatte Oberfläche - Korkbelag (K)(Planung FLA) Elemente Parkour-Anlage (Planung TraceSpace) Bestands Betonmauer Blockstufen, H:15cm x B:35cm, diverse Längen Handlauf Infopoints Drainpflaster (DP) Betonfertigteile Brücke über den Duffelsbach Pflanzkissen (PK)- Mischpflanzung aus Stauden und bodendeckenden Gehölzen - Wiesenhügel (WH) Auftraggeber:Stadt KölnAmt für Landschaftspflege und GrünflächenWilly-Brandt-Platz 2 | 50679 Köln Landschaftsarchitekt:Förder Landschaftsarchitekten GmbHFolkwangstr. 1 | 45128 EssenTel: +49 201 171404-0 PlangrößeBearbeitet Dateiname AJ/RW Änderungen/ Ergänzungen Index Datum gez. 1814-3-LP-01-Lageplan ab 230209.vwx Projekt Park am Eifelwall- Parkstadt Süd - Planinhalt: Lageplan Gesamt Plannummer Index Datum 1814-0-3-LP-01 Lagebezugssystem UTM-HS160 Höhenbezugssystem - Projektnummer 18-14 Planungsphase LP3 Entwurf Maßstab 1:500 671 Unterschriften: 29.09.2023 0 Planänderungen 671
Anlage 4 Entwurfsbeschreibung Parcoursanlage
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TraceSpace – info@trace-space.com www.trace-space.com Scheffler & Gessinger GbR +49 30 48 49 42 41 TraceSpace Köln Eifelwall Der Bewegungsraum am Eifelwall ist in vielerlei Hinsicht ein Meilenstein in der Entwicklung der Bewegungsdisziplin Parkour. In enger Zusammenarbeit mit der Kölner Parkourcommunity, im Rahmen eines umfangreichen Beteiligungsprogrammes und mit dem Kölner Amt für Kinder, Jugend und Familie, wurde vom Planungsbüro TraceSpace einer der weltweit größten „Parkourparks“ entwickelt und geplant. So entstand ein vielseitig gestalteter Raum aus unterschiedlichsten Materialien, Formen und Oberflächen - ein Katalysator für Bewegungsfreude und Kreativität. Die Kombination und Verwendung von Holz , Metall, Sichtbeton, Natursteinen, Kletterfelsen, & diversen Bodenbelägen beruht auf Entwicklungs-, Sozial- und Lernpsychologischen Aspekten: Der kreative, individuelle, sich die Umgebung aneignende Umgang mit dem Raum ergibt sich unter anderem durch eine nicht standardisierte, hohe Diversität aufbauende Formensprache. (Selbstverständlich wurde die Anlage nach der DIN EN 16899 Sicherheitsnorm geplant.) Sensorisches und haptisches Erleben und Lernen wird durch den bewussten Einsatz verschiedenster Materialien und Oberflächen gefördert. Sanfte Zonierungen, fließende Übergänge zwischen Strukturen und Elementen und einer sukzessiven Steigerung des Komplexitätsgrades gewährleistet die Begegnung und Vereinbarung unterschiedlichster Nutzungen und Nutzer_innen. Scheinbar zufallsbasierte Strukturen und Formen aber auch auf Nutzergruppen zugeschnittene Elemente ergänzen sich. Hier wurde insbesondere auch auf die Wünsche und Beitrage aus dem Beteiligungsverfahren Rücksicht genommen. Obwohl für die Parkourcommunity geplant, ermöglicht die Anlage verschiedensten Alters und Interessengruppen sportliche Betätigung und spielerische Bewegung, z.B. Fitnesstraining, Calisthenics, Bouldern, etc. . Außerdem wurden barrierefreie Zugänge auf die Teilflächen geschaffen. Eingebettet in die Parklandschaft des inneren Kölner Grüngürtels, wurde bei der Gestaltung ebenfalls auf eine gelungene optische Integration, als auch auf einen Erholungswert durch Ruhezonen, Sitzgelegenheiten und angepasste Wegeführung geachtet.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VIII/671/21
Vorlagen-Nummer
0812/2024
Stand: 10.10.2025
Sachstandsbericht
Planungsbeschluss auf Basis des Entwurfs EIFELWALL Parkstadt Süd
Beschluss:
Der Rat beschließt den Entwurf zur Maßnahme Gestaltung Parkanlage EIFELWALL Parkstadt
Süd zwischen Hans-Carl-Nipperdey-Straße, Eifelwall, Rudolf-Amelunxen-Str. und Luxembur-
ger Straße.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Derzeit ruht aufgrund diverser Herausforderungen die weitere Planung: Das Autonome Zent-
rum (AZ) ist hier aktuell noch verortet. Nach dem Wegzug muss das Gebäude komplett nie-
dergelegt werden. Die zukünftigen Parkflächen hinter dem AZ müssen zudem freigemacht
werden u.a. von ehemaligen Baustraßen, Fundamenten etc., sodass sich hier eine Parkan-
lage entwickeln kann. Des Weiteren stehen noch Maßnahmen des Römisch Germanischen
Museums zu Bodendenkmalpflege an sowie die Kampfmittelsondierung.
Nächste Schritte:
Eine seriöse Darstellung der weiteren Planung und Umsetzung ist derzeit nicht möglich.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Oktober 2026
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0812/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.10.2024
- Erstellt
- 28.02.2024 09:57